Wofür stehen Rechtsanwälte für Grundrechte?

Wir haben uns als unabhängige, überparteiliche Gruppe von Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

Weitgehend konzeptlos und auch völlig intransparent werden wir alle in einer seit mehr als 70 Jahren nie dagewesenen und beispiellosen Anlassgesetzgebung ohne offengelegte Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Basis begründeter medizinischer Erwägungen in unseren Grundrechten auf persönliche Freiheit, Selbstbestimmung, Erwerbsausübung, Versammlungsfreiheit, Erziehung und Bildung etc massiv eingeschränkt.

Dies durch immer wieder verschärfte Vorschriften, welche nach medizinischen Massentestungen und der daraus resultierenden medialen Veröffentlichung von angeblichen „Horrorzahlen“ weitgehend symptomloser Infizierten für Verunsicherung und Panik unter den Menschen sorgen und die gesunde Bevölkerung sukzessive inadäquater Zwangsmaßnahmen aussetzt.

Nur zur Klarstellung: Wir sind weder Corona-Leugner oder Verschwörungstheoretiker noch politisch rechtsradikal, sondern eine Gruppe engagierter österreichischer Rechtsanwälte, die sich in erster Linie den Werten der verfassungsmäßigen Rechtsordnung Österreichs und der ihnen unterworfenen Staatsbürger verbunden fühlt.

Als solche erkennen wir dem Gesundheitsschutz in unserer Gesellschaft natürlich ebenso oberste Priorität zu, wehren uns aber dagegen, dass dieser als Vorwand für eine immer stärker um sich greifende, unangemessene Aushöhlung unserer Grundrechte missbraucht wird.

Wir fordern daher in Beachtung der Meinungsäußerungsfreiheit eine öffentliche Diskussion aller medizinischen, virologischen und epidemiologischen Studien auf der Grundlage valider (evidenzbasierter) Daten, um das Handeln des Gesetzgebers schlüssig überprüfbar zu machen. Ganz wie es in einem den Menschenrechten verbundenen Rechtsstaat wie der Republik Österreich schon seit vielen Jahrzehnten Standard ist bzw war!   

Wir sind auf den verschiedensten Rechtsgebieten tätig und haben das gemeinsame Ziel, alles zu unternehmen, um den uneingeschränkten Standard unserer Zivilgesellschaft zu verteidigen und in Zukunft weiter zu bewahren.

Es entspricht unserer vornehmsten Aufgabe, der Bevölkerung die Gesetze und Verordnungen auf eine verständliche Weise zu erklären, sie über rechtlich relevante Umstände aufzuklären, Sachverhalte nach Tatsachen und wissenschaftlicher Prüfung festzustellen und rechtlich zu beurteilen. Dazu gehört auch, alle uns zur Kenntnis gelangenden Missstände aufzuzeigen, berechtigte Ansprüche und den Ersatz erlittener Schäden durchzusetzen, und letztlich dafür zu sorgen, dass sich die Verantwortlichen nicht ihrer Haftung entziehen können.

Wir sind unserem Gelöbnis als Rechtsanwälte/innen verpflichtet, und es entspricht unserer Überzeugung, übernommene Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte unserer Mandanten/innen mit den uns gebotenen rechtlichen Mitteln zu vertreten.

Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt in diesem Netzwerk ist in jedem Sinne selbstverantwortlich tätig und trifft ihre/seine Entscheidungen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen.


„Ich gelobe bei meinem Gewissen und bei meiner staatsbürgerlichen Ehre, der Republik Österreich treu zu sein, die Grundgesetze sowie alle anderen Gesetze und gültigen Vorschriften unverbrüchlich zu beobachten und meine Pflichten als Rechtsanwalt gewissenhaft zu erfüllen.“

( §7 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung )

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