NEWSLETTER 01.01.2021

Gesetzesbrüche 2020

Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen der im Zusammenhang mit COVID-19 vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen Verordnungen (siehe nachfolgend 1-8.) sowie der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung erlassenen COVIDD-19-Schulverordnung (siehe nachfolgend 9.) wegen Verstoßes gegen das Legalitätsprinzips des Art. 18 B-VG- als gesetzwidrig aufgehoben:

  1. VfGH 14.07.2020, V 411/2020: Differenzierung zwischen Bau- und Gartenmärkten und anderen großen Handelsbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung verstößt gegen das Gesetz.
  2. VfGH 14.07.2020, V 363/2020: Keine gesetzliche Grundlage für allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten.
  3. VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbstständige Waschstraßen gesetzwidrig.
  4. VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig.
  5. VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Veranstaltungen, Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gesetzwidrig.
  6. VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig.
  7. VfGH 01.10.2020, V 405/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig.
  8. VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (Betretungsverbot für Gaststätten und Einlass von Besuchergruppen mit maximal vier Personen, wenn kein gemeinsamer Haushalt, sowie Mindestabstand zwischen Tischen von einem Meter waren gesetzwidrig).
  9. VfGH 10.12.2020, V 436/2020: COVID-19: Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr waren gesetzwidrig.

Wir ersparen uns jeden weiteren Kommentar.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

21 Kommentar

  1. piero sangaletti

    es ist unglaublich wie die Regierungsliga die Grundrechte unser aller beschneidet – man fühlt sich zurückversetzt in die Ära des Faschismus; es ist einfach unglaublich und keiner geht auf die Strasse; was ist los in diesem Land?

  2. Farthofer Martina

    wenn es gesetzwidrig war – warum darf die Regierung es wieder verhängen?

    1. Elisabeth Dellasega

      Dieselbe Frage stelle ich mir auch ständig! Wie ist das möglich, dass die Regierung trotzdem immer weiter macht und immer irrer agiert!

    2. Thomas Steiner

      weil die Schlafschafe immer mkit den selben Totschlagargumenten antworten und handeln, wie z.B. …und was nützt uns das? oder …da kann man nichts dagegen machen, …die machen eh was sie wollen…, etc.

    3. Andrea Karl

      es läge an den einzelnen Beamten es nicht umzusetzen, wenn Sie es trotzdem tun – und sie tun es trotzdem – machen sie sich strafbar, das sollte man einmal kommunizieren !!!!!!!!!!

    4. Knöbelreiter Helga

      Das wüsste ich auch gerne. Keiner kann es uns aber anscheinend sagen.

  3. Karin Hackensöllner-Ali

    Geplante Änderung des Epidemiegesetzes in nur 3 Tagen?!
    Einspruch bis 03.01.2021 Mittags möglich!!!
    Hier könnt ihr auf der Parlamentsseite direkt Einspruch erheben.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00088/index.shtml#tab-Stellungnahmen

    1. Robert Lorz

      Kann man nicht! Site nicht erreichbar!!!

  4. Isabell Bachler

    Und was hilfts uns das?nichts!
    Immer alles im nachhinein, zwischenzeitlich weiter neue verordnungen und,jetzt die änderung des epidemiegesetzes.
    Was gedenken die Anwälte hier zu tun?
    Mfg

  5. Björn Fuchs

    ❌ Bitte mit allen Österreichern teilen, die ihr kennt! ❌

    Corona: Regierung will Freitesten in Epidemiegesetz implementieren und die Diskriminierung Ungetesteter absichern. So erhebt ihr Einspruch gegen die Novelle des Epidemiegesetzes:

    ✅ VARIANTE 1:
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/MESN/
    Bei “Epidemiegesetz 1950 und Covid-19-Maßnahmengesetz” auf “Beteiligung möglich (bis 3.1.2021) klicken und ausfüllen.

    ✅ VARIANTE 2: (wenn Website nicht möglich)

    Mail senden an:

    be**********@pa*******.at











    Betreff: Bestätigung über Zählung des Einspruches

    Text:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Novelle des “Epidemiegesetzes 1950 und Covid-19-Maßnahmengesetzes” (Nr. 88/ME), welches bis 03.01.2021 in Begutachtung ist und das Freitesten absichern soll.
    Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Zählung meines Einspruches.

    Mit freundlichen Grüßen

    Name (+ Adresse)

  6. Oskar Piffer

    Unsere Regierung soll sich Schweden und nicht Deutschland als Vorbild nehmen!! Ein Wahnsinn wie sich der Kanzler als junger Mann ohne Lebenserfahrung mit dem Volk umgeht. Dass er den Gründn hörig ist auch skandalös. Mit total wirren und widersprüchlichen Gesetzen, nicht einmal von der Verfassung gedeckt, terrorisiert er das Volk. Bei direkter Demokratie wie Schweiz müsste er gehen. Er würde sofort abgewählt. Wir lassen uns nicht terrorisieren. Aber das meiste Volk sind brave Schafe, die der Herde folgen. Sie sehen nur Ärsche. Wo sind die mittdenkenden Staatsbürger mit Courrage und eigener Meinung. Bei den nächsten Wahlen hoffe ich das zu merken

  7. Robert Lorz

    Kurz erinnert mich an diesen unseeligen Dollfuß, dem die Schwarzen noch bis 2017 mit einem Portrait in der Parteizentrale huldigten. Der wollte auch „nur das Beste für Österreich“. Wohin das Beste führte, belegt die Geschichte. Auch damals leistete ein tatenloser Präsident Vorschub.
    Der ist kein harmloser Maturant, der ist brandgefährlich. Er und seine Truppe müssen mit allen demokratisch möglichen Mitteln in die Schranken verwiesen werden. Bundesrat und Opposition sollen ihn bremsen, behindern und misstrauen, bis er zum Stillstand kommt.
    Alleine die Tatsache, dass Verordnungen erlassen werden, die den VERDACHT erwecken, nicht verfassungskonform zu sein, muss schon genügen, ihm das Misstrauen auszusprechen. Wenn sich Kurz auch noch berufen fühlt, die Integrität und Kompetenz von Verfassungsrichtern in Frage zu stellen („…irgenwelche Verfassungsrichter wrrden immer etwas finden…“) dann sollte man alles versuchen, dieses Kabinett zurückzutreten.

    1. Christine Kofler-Wöber

      Sie reizen die Meinungsfreiheit aber auch stark aus – nicht nur Augen auf, bei der Berufswahl BITTE auch bei der Wortwahl!

  8. Das klingt unglaublich interessant. Ich bin Kleinstgastronom in Bregenz / Vorarlberg und betreibe die Drehscheibe mit 24 Sitzplätzen. Für uns ist das eine kompl. Katastrophe, nicht alleine weil uns die Lebensgrundlage entzogen wurde und die von der Regierung versprochenen umsatzausfälle in Höhe von 80 U. 50% FEHLEN. 4 MONATE LOCKDOUWN und der Finanzminister weiss daß es einen jahresabschluß gibt. Die fälligen Beträge hätten locker ausbezahlt werden könne- es liegt ja am Finanzamt offen.
    Was noch viel brutaler ist, bei uns hat sich Gott sei Dank niemand infiziert. Unsere Gäste gehören der hochrisikogruppe an und leben in der Regel alleine. Jetzt hat man ihnen den einzigen Gedankenaustausch genommen wegen Massenandrang in der Gastronomie. Alles unverhältnismäßig. Zudem liegt der Registrierungsordner seit Einführung unberührt in der Drehscheibe gefüllt mit ausgefüllten Formularen – weil unsere Gäste normale Senioren Telefone und keine Smartphons haben. Wie soll dann das kontakttracing funktionieren. Zudem war die Landesregierung bereits eine wo nach Vorschrift überlastet und hat trotz 80 zusätzlicher Bearbeiter nie das Ziel erreicht. Bitte um Kontaktaufnahme per Mail oder tel 0650 5099911 Mfg Günther Hellrigl

  9. Peter Hoedl

    Seite immer noch im lockdown.p

  10. Peter Hoedl

    Seite immer noch im lockdown.p
    2021.01.03

  11. Conny Stegfellner

    Frage: Meine Hausfrauenlogik sagt mir, dass wenn die Maskenpflicht 2020 gesetzeswidrig war, es jetzt auch so ist. Liege ich da mit meiner Annahme richtig?
    Denn im Prinzip hat sich die Verordnung diesbezüglich nicht geändert…
    Kann mir da bitte jemand eine einfache Antwort geben?

    1. Es gibt eine „neue“ aktuelle Verordnung!

  12. Werner

    So wie ich das sehe,wird der ganze Zirkus nach dem 31.01.2021 weiter bis zum April verlängert.Das geschieht nur in kleinen Schritten,damit das Volk nicht auf die Straße geht.
    Und meine Befürchtung,sie werden die neuen Beschlüsse zu Corona durchsetzen,auch wenn sie gesetzwidrig sind und egal was die Gerichte beschließen.Wir leben in einer Öko und Coronadiktatur.
    In der ehemaligen DDR hat es 40 Jahre gedauert,bis das Volk die Machthaber vom Sockel gestoßen hat.
    Wir aus dem ehemaligen Schutzstreifen der früheren innerdeutschen Grenze sind mit Ausgangssperre Anfangs von 21.00 bis 05.00Uhr aufgewachsen.Bewegungseinschränkungen hatten um meinen Wohnort rundherum mit Stacheldraht und Grenzzaun.So langsam kommt mir da wieder im Vergleich die Erinnerung.Wer seinerzeit gegen die so genannte Grenzordnung verstieß würde mit Aussiedlung und in geringeren Fällen mit hohen Ordnungsstrafen oder auch wie es mir zweimal erging mit der Arrestzelle bestraft.

  13. Karin Hackensöllner-Ali

    dazu kann und sollte man auch auf der Parlamentsseite Zustimmern: Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österreichischen Verfassung verankern (29/BI). Über 30.000 habens schon gemacht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00029/index.shtml
    und jetzt funktioniert ja die Webseite wieder ;-))

  14. Ferdinand

    Die Corona Impfstoffe müssen auf ihre Inhaltsstoffe untersucht werden!
    Wir müssen unbedingt wissen, was da drin ist!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert