„FÜR IMPF-FREIHEIT“ VOLKSBEGEHREN

Beginn des Eintragungszeitraumes:       18. Jänner 2021

Ende des Eintragungszeitraumes:           25. Jänner 2021

Stichtag:              14. Dezember 2020 (Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde)

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

1. in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);

2. via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

11 Kommentar

  1. Hubert Weymayer

    Achtung, die Mitteilung kann irreführend verstanden werden – bitte umgehen korrigieren:

    Der Link mit der sofortigen online-Zustimmeung ersetzt NICHT die Unterschrift auf der Gemeine / Magistrat vom 18.-15.01.2020!

    1. Hubert Weymayer

      …meinte 18.-25.01.2020…

  2. Robert Ritter

    Dadurch das der Corona Virus für mich und meiner Frau nicht so gefährlich erscheint, das ich mich impfen lassen will oder gar muss, möchte ich mich nicht impfen lassen.
    Übrigens habe ich ein starkes Immunsystem durch vieles im Freien gehen und gesunde Ernährung – – > Vitamin D das das Virus nicht zulässt in meinem Körper 🙂

  3. Florentin

    Hallo, eine unklarheit gibt es da schon noch!
    Da geht es um eine BÜRGERINITIATIVE [ Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österreichischen Verfassung verankern (29/BI)] das auf der Parlamentarischen-Seite unterzeichnet werden kann.
    Und das andere ist ein VOLKSBEGEHREN [für eine Impffreiheit] das beim zuständigen Gemeindeamt unterzeichnet werden kann!
    Ist das den das Gleiche?
    Würde eine Unterzeichnung der Bürgerinitiative ausreichen und das Volksbegehren überflüssig machen.
    Über eine Klarstellung würde ich mich sehr freuen.
    MFG
    Florentin

  4. Elisabeth B.

    Ich bitte freundlichst um Klärung:
    Die oben verlinkte ‚Zustimmung zur Bürgerinitiative‘ zählt bereits als gültige Stimme für das darunter genannte Volksbegehren??? Ein solcher Eindruck entsteht hier nämlich…?

    1. Wolfgang Schaffer

      Liebe Elisabeth,
      die Bürgerinitiative ist formell ganz unabhängig von dem Volksbegehren und ersetzt somit das
      Volksbegehren nicht!
      Bitte beide Initiativen gesondert unterstützen!
      Mit herzlichen Grüßen,
      Wolfgang Schaffer, Initiator der Bürgerinitiative

  5. Birgitt Stieldorf

    guten Tag,
    ich habe ein Verständnisproblem mit den oben angeführten Daten:
    Eintragungszeitraum: 18.1.-25.1.2021
    STICHTAG: 14.12.2020
    Was bedeutet das?
    Bitte um knappe Erklärung dazu!
    mfG, Birgitt Stieldorf

    1. Stichtag: Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde

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  7. Johann Peter Schutte

    Ich hätte gerne eine Aufklärung, welche Klagen gerade laufen gegen den Staat und warum das vom Gericht aufgehobene Betretungsverbot für Gaststätten nicht umgesetzt wird, demnach dürften seit dem 01.01.2021 wieder alle Gastronomie Betrieb geöffnet haben – wann passiert das????? Nun zu den neuesten Entscheidungen des Nationalrats von Gestern mit dem „Hineintesten“ – das ist doch Erpressung und Diskriminierung – zumal das nicht für Personen gilt die Symptome haben – sondern besonders auch für Menschen ohne Symptome – IRRSINN, DUMMHEIT und UNWISSEN der Entscheider. Was mache ich den als Mensch der seit 3 Jahren Blutverdünner nehmen muss – laut Verordnung darf ich keine Schnelltest machen sondern müsste vor jedem Schnitzel oder jeder Pizza meinen Hausarzt konsultieren und 3 Tage auf das Ergebnis warten – also Herr Kurz ich hoffe sie werden dieses Jahr mit samt Ihrer Regierung noch abgewählt.

  8. Johann Peter Schutte

    „Hineintesten“ – „Impfen hilft der Bewältigung der Pandemie“ – Herr Kurz, Herr Kogler, Frau Rendi-Wagner das sind Ihre Aussagen, warum lassen Sie sich nicht sofort unter notarieller Aufsicht und per Fernsehen ausgestrahlt als die großen Vorbilder der Nation impfen – ich denke wenn das inkl. der 2. Impfdosis übertragen wird in den Medien, werden Sie auch mehr Zuspruch zur Impfung bekommen. Ach ja da hätte ich noch eine Frage, ich darf meine Mutter nur alleine besuchen (IHRE REGEL), meine Mutter darf jedoch mich besuchen auch wenn ich nicht alleine lebe. Warum werden nicht die erkrankten Personen gewertet bei Ihren Statistiken und Zahlen sondern die angeblich infizierten (da nachweislich 50% der PCR-Tests falsch sind), es wurde noch nie und von niemandem auf dem Planeten der Virus isoliert und als solches bei einem Test nachgewiesen sondern Sie gehen davon aus auch wenn nur ein abgestorbener Partikel gefunden wird ist der Mensch positiv, das wäre genau so im Vergleich wenn ein Mensch eine Stecknadelkopfgroße Verbrennung hat und man würde Ihn dann als komplett verbrannt bezeichnen.

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