Rechtsanwälte für Grundrechte
Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.
Sehr geehrter Herr Dr. Brunner, gäbe es denn nicht die Möglichkeit, geplante Verordnungen der Regierung bereits vor Inkrafttreten dem VfGh vorlegen zu müssen und genehmigen zu lassen? Mfg Eva B.