Betreff: COVID-19 Impfungen – unbekannte Fakten
Sehr geehrte Nationalrätinnen!
Sehr geehrte Nationalräte! Wien, am 09.04.2021
Wir – die Rechtsanwälte für Grundrechte – nehmen uns nunmehr schon seit Monaten um die verzweifelten Hilferufe der Bevölkerung an und unterstützen die Menschen in Österreich im Zusammenhang mit den unfassbaren und in keiner Weise absehbaren Folgen der verfehlten Corona-Politik. Vor allem aber ist es im vergangenen Jahr unsere Aufgabe geworden, zu informieren, zumal die 4. Gewalt im Staat, die Medien – bis auf wenige Ausnahmen – ihre Verpflichtung zur objektiven und umfassenden Berichterstattung nicht erfüllt.
Der Höhepunkt an Desinformation, teilweise sogar irreführender Berichterstattung ist nunmehr beim Thema „Impfen“ erreicht worden.
Aus diesem Grund wenden wir uns nunmehr an Sie.
Wir beschäftigen uns bereits seit Beginn dieses Jahres intensiv mit den rechtlichen Aspekten der derzeit in Österreich zugelassenen Impfstoffe. Dazu stehen wir im internationalen Austausch mit Fachleuten aus dem medizinischen Bereich sowie mit Kolleginnen und Kollegen. Fakten sind die Basis jeder verantwortungsvollen Entscheidung. Daher bieten wir Ihnen Informationen an, die auf unseren Recherchen im internationalen Umfeld beruhen und deren Berücksichtigung wir Ihnen dringendst ans Herz legen. Sollten Sie zu einzelnen Punkten detailliertere Informationen benötigen, liefern wir Ihnen gerne vertiefende Literatur, die aus Gründen der leichteren Lesbarkeit in dieser kompakten Darstellung nicht vorkommen.
- Nur vorläufige Zulassungen
Derzeit werden in Österreich 3 verschiedene Covid-19 Impfstoffe verabreicht. Schon die Bezeichnung als „Impfstoff“ ist zu hinterfragen, zumal die Substanzen auf Gentechnik basieren. Faktisch entsprechen die Wirkstoffe einem Gentherapeutikum. Sowohl die Präparate von BioNTech Pfizer, als auch jene von Moderna und AstraZeneca wurden – wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist- lediglich bedingt zugelassen. Die vorläufige Zulassung wurde auf 1 Jahr befristet, weil wesentliche Daten über die Wirksamkeit und die Sicherheit der Anwendung (noch) nicht vorliegen und erst nach der Zulassung im sog. Post-Marketing erhoben werden müssen. Deshalb erfolgte die Zulassung mit der Auflage, Studienergebnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit bis 2022 (Moderna), 2023 (für BioNTech Pfizer) und 2024 (für AstraZeneca) nachzureichen, also zu einem Zeitpunkt, in dem in Österreich schon Millionen von Impfdosen verimpft sein werden. Das bedeutet aber, dass jeder Mensch, der sich in den nächsten Monaten einer Impfung unterzieht, faktisch als „Studienteilnehmer“ fungiert. Die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) spricht in diesem Zusammenhang selbst von einer „Real World Safety Study“. Dieser doch sehr wesentliche Umstand wird nicht diskutiert, ja geradezu totgeschwiegen. Vielmehr wird die gesamte Bevölkerung mehrmals täglich mit Impfwerbekampagnen mit Hinweisen wie „Wirksam und Sicher“ aufgefordert und ermutigt, sich impfen zu lassen.
Neben ethischen Beweggründen, die außer Acht gelassen werden, weisen wir in diesem Zusammenhang auf allfällige Haftungsfolgen für die Republik hin.
Zum Aspekt „Sicherheit“ liegen derzeit nur vorläufige Auswertungsberichte vor. Die abschließenden Studienergebnisse müssen erst mehrere Jahre später vorgelegt werden. Die laufenden klinischen Phasen I und II zur Prüfung der Sicherheit wurden durch Zusammenschieben und Zusammenlegen von einzelnen Verfahren deutlich verkürzt. Es können daher weder gesicherte Aussagen zu allfälligen Langzeitfolgen noch zu Nebenwirkungen getätigt werden. Vor allem aber wurden Wechselwirkungen mit Medikamenten nicht geprüft. Besorgniserregend ist auch die vollkommen ungenügende Überprüfung einer möglichen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit. Für Männer gab es dazu zum Zeitpunkt der Zulassung keine Daten. Es wurde gerade erst eine Studie begonnen. Zur weiblichen Fruchtbarkeit wurde lediglich eine Studie, die an Ratten durchgeführt wurde, vorgelegt.
All diese Aspekte stellen jedoch nur eine beispielhafte Aufzählung dar und kann eine abschließende Beurteilung der Risiken für die Bevölkerung derzeit nicht vorgenommen werden.
2. Fehlende Voraussetzungen für die Zulassungen und gravierende Mängel
Eine derartige bedingte Zulassung von Arzneimitteln ist wegen der verkürzten klinischen Phasen zur Überprüfung der Sicherheit an viele Voraussetzungen geknüpft. Es muss sich demnach um ein Arzneimittel handeln, das zur Behandlung, Vorbeugung oder zur ärztlichen Diagnose von lebensbedrohenden Krankheiten bestimmt ist und in Krisensituationen oder gegen die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden soll.
Vor allem aber muss das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels positiv und der Hersteller in der Lage sein, die für eine Zulassung benötigten erforderlichen klinischen Daten nachzuliefern. Darüber hinaus muss eine medizinische Versorgungslücke geschlossen werden, zuvor daher schon rein begrifflich eine medizinische Versorgungslücke vorliegen. Der Nutzen für die öffentliche Gesundheit muss die Gefahr aufgrund noch fehlender Daten überwiegen!
Nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stellt Covid-19 weder eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar noch liegt in Österreich eine medizinische Versorgungslücke vor. Neben diesen beiden fehlenden Voraussetzungen kann wohl die Frage, ob der Nutzen für die öffentliche Gesundheit die Gefahr überwiegt, jedenfalls aufgrund der noch fehlenden Daten und der verkürzten klinischen Phasen zur Prüfung der Sicherheit – zumindest derzeit – nicht positiv beantwortet werden.
Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Sterblichkeitsrate bei Covid-19 nach einer aktuellen Studie von Prof. Ioannidis bei 0,15%, also bei jener einer Grippe liegt.[1]
[1] https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13554
Das Risiko für einen unter 34-Jährigen an Covid-19 zu versterben ist laut den Daten der AGES überhaupt nicht gegeben. Bei den 35- bis 44-Jährigen liegt das Risiko bei 0,001%, bei der Gruppe der 45- bis 54-Jährigen bei 0,002%, ab einem Alter von 55 bis 64 Jahren ergibt sich ein Risiko von 0,033%. Im Ergebnis ist das Risiko von Personen unter 64 Jahren an Covid-19 zu versterben also nachweislich gleich Null bzw. innerhalb der statistischen Ungenauigkeit, dies trotz der äußerst „großzügigen“ Zählweise, wonach jeder Verstorbene der in den letzten 28 Tagen vor seinem Tod positiv (ein positiver Test ohne entsprechende Klinik sagt nichts über eine Erkrankung oder Infektion aus) getestet wurde, als Covid-19 Toter gilt. Zudem wurde eben nicht zwischen „mit“ oder „an“ Covid-19 verstorben unterschieden.
Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestand zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr hat man sich an ständig ansteigenden „Infektionszahlen“ orientiert, die auf die missbräuchliche, weil der Produktbeschreibung widersprechende Verwendung und Interpretation der PCR-Tests, zurückzuführen sind. Dazu ist auszuführen, dass schon die Begriffe „Infektionen“ oder „Neuinfektionen“ in diesem Zusammenhang völlig falsch sind. Die täglich durchgeführten Tests sind nicht in der Lage, eine Infektion festzustellen. Sämtliche Testsysteme, die in Österreich derzeit verwendet werden, sind ausschließlich für die Anwendung an symptomatischen Menschen gedacht, sodass die Massentests an Menschen – ohne entsprechende Symptome bzw. Klinik – zu völlig falschen Ergebnissen führen.
Dazu kommt, dass schon hervorragende Ergebnisse bei der Behandlung von Covid-19 Erkrankten erzielt werden konnten. Fakt ist auch, dass derzeit keinerlei Nachweise dafür vorliegen, dass Geimpfte niemanden mehr anstecken können. Eine sterile Immunität ist bisher durch keinen der Impfstoffe erwiesen! In den Zulassungsunterlagen der Europäischen Zulassungsbehörde EMA bzw. im Beipacktext wird dies auch zugestanden.
3. Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht eingereicht
Es ist uns daher ein großes Anliegen Sie über die gesetzten rechtlichen Schritte zu informieren.
Da die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, wurden bereits Nichtigkeitsklagen gegen die einzelnen Durchführungsbeschlüsse hinsichtlich der Zulassung der 3 Impfstoffe BioNTech Pfizer, Moderna und AstraZeneca eingebracht. Die Klagen sind auf Nichtigerklärung der Zulassung gerichtet, weil die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen fehlen und inhaltlich teils schwerwiegende, die Gesundheit der Menschen gefährdende, Mängel vorliegen. Bei den aufgezeigten inhaltlichen Mängeln handelt es sich vor allem um gravierende Missstände im Bereich der Sicherheit der drei zugelassenen Impfstoffe. Hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Substanzen wurden mehrere Gutachten eingeholt, die jeweils Gegenstand der ca. 50-seitigen Klagen sind. Die Klageschriften werden in der Anlage übermittelt.
Die Nichtigkeitsklagen wurden aufgrund der Dringlichkeit der Thematik und der täglich fortschreitenden Verimpfung der Präparate mit Anträgen auf beschleunigte Verfahren verbunden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, wie die vermehrten Berichte von Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung und der Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal in Italien, werden zusätzlich Anträge auf Erlassung von einstweiligen Verfügungen eingebracht werden. Die Verfahren werden von einer Kollegin aus Südtirol geführt und sind die Impfstoffhersteller BioNTech Pfizer und Moderna bereits auf Seiten der Europäischen Kommission in die Verfahren eingetreten. Auf Seiten der Kläger wird das Verfahren von Streithelfern aus mehreren verschiedenen Mitgliedsstaaten, so auch aus Österreich, unterstützt.
4. Bereits bekannte Nebenwirkungen (Stand 03.04.2021)
Sämtliche gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen müssen zum Zwecke der Pharmakovigilanz in einer Datenbank der EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) gelistet werden. Derzeit ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass die Auflistung nicht vollständig ist. Jedenfalls ist aber aufgrund der bereits vorliegenden Daten ersichtlich, dass es im Zusammenhang mit den Covid-19 Impfungen aller drei Hersteller sowohl zu zahlreichen Todesfällen als auch häufig zu schwerwiegenden Nebenwirkungen gekommen ist. Die Auflistung, der an die EMA gemeldeten Nebenwirkungen, finden sich unter: http://www.adrreports.eu/en/index.html. Wir haben eine Auswertung dieser Daten durch eine Informatikerin vornehmen lassen und wird auf beiliegende Tabellen verwiesen. Sehr gut aufbereitet wurden die Daten der EMA auch in folgendem Artikel: https://tkp.at/2021/04/05/nebenwirkungen-und-todesfaelle-durch-impfungen-nehmen-rasant-zu/
5. Pharmakovigilanz gewährleistet?
Unabhängig vom Umstand, dass die Liste der Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen nicht vollständig ist, wird darauf hingewiesen, dass man offensichtlich bei der Prüfung und der anschließenden Anerkennung von Kausalzusammenhängen zwischen Impfung und Komplikationen bzw. Schadenseintritten äußerst zurückhaltend agiert. Als Beispiel dafür kann auf die 49-jährige Krankenschwester verwiesen werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung mit Blutgerinnseln am gesamten Körper verstorben ist. Bereits Wochen zuvor haben renommierte Wissenschaftler vor lebensgefährlichen Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit den experimentellen Impfstoffen gewarnt und ihre Bedenken gegenüber der EMA kundgetan. Die Warnungen und Apelle werden bis dato ignoriert, obwohl sich die vermuteten Risiken immer wieder verwirklichen.
Die Reaktion des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) auf die Aufforderung der Rechtsanwälte für Grundrechte, die Zulassung für den Impfstoff von AstraZeneca sofort zu stoppen war ähnlich. Es wurde zunächst lediglich darauf hingewiesen, dass sich kein „typisches Risiko“ verwirklicht hätte. Die gegenständliche Problematik liegt klar auf der Hand: Es entspricht dem Wesen von nur vorläufigen Zulassungen, dass klinische und präklinische Daten noch unzureichend sind. Die abschließenden Studienergebnisse über die Sicherheit der Anwendung liegen de facto noch nicht vor, typische Nebenwirkungen können daher noch nicht vollständig bekannt sein. Ein weiteres Aufforderungsschreiben – nachdem der Tod der Krankenschwester durch die Impfung festgestellt wurde – blieb trotz Fristsetzung unbeantwortet.
Gleichzeitig wurde von Seiten der EMA am 23.03.2021 die Ansicht vertreten, dass die experimentellen auf Gentechnik basierenden sogenannten Covid-Impfstoffe mehr Nutzen als Schaden hervorbringen würden. Diese Ansicht widerlegten nunmehr 100 Ärzte und Wissenschaftler aus 25 verschiedenen Staaten in einem Schreiben das direkt an die Generaldirektorin der EMA, Emer Cooke gerichtet und übermittelt wurde und stützen ihre Begründung auf jene Daten, die von der EMA selbst vorgelegt wurden. Die Allianz aus Experten fordert nunmehr ebenfalls das sofortige Einstellen der experimentellen Anwendung dieser Substanzen auf die gesamte EU-Bevölkerung und wird die Einleitung gerichtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen angedroht, sollte man den Forderungen nicht nachkommen.
- Verletzung des Nürnberger Kodex bzw. Deklaration von Helsinki?
Gegen die israelische Regierung und den Impfstoffhersteller BioNTech Pfizer wurde bereits eine Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Verletzung des Nürnberger Kodex bzw. der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes eingebracht. In diesen wird das von der internationalen Staatengemeinschaft mittlerweile uneingeschränkt und zwingend gültige Völkerrechtsprinzip postuliert, welches zu einer vorherigen und freien Einwilligung über die Teilnahme an medizinischen Versuche verpflichtet und in das Rom Statut des Internationalen Strafgerichtshofes als Akt gegen die Menschlichkeit im Fall staatlichen Handelns Eingang gefunden hat. Die freiwillige Zustimmung setzt voraus, dass die zustimmende Person unbeeinflusst durch Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch machen kann. Dabei muss sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.
An dieser Stelle richten wir die Frage an jeden Einzelnen von Ihnen, wie viele der geimpften Menschen in Österreich, wohl über obige Umstände aufgeklärt wurden? Wieviel Personen hätte die Einwilligung nach Aufklärung über diese Fakten erteilt?
Nach Darlegung dieser unumstößlichen Tatsachen stellt sich also nur noch die Frage, wer für diese Entscheidungen verantwortlich zeichnet und welche Entscheidungsträger die Verantwortung für die derzeitige Vorgehensweise übernehmen werden müssen…
Auch nach Ansicht der Gruppe bestehend aus 100 Wissenschaftlern und Ärzten liegt in der unverminderten Anwendung dieser Substanzen eine Verletzung des Nürnberger Kodex vor. Beachtlich ist, dass sich in dieser Gruppe auch jene Experten befinden, die schon vor Wochen – nachweislich völlig begründet – auf die lebensgefährlichen Komplikationen im Bereich der Blutgerinnungsstörungen hingewiesen haben
Es ist daher völlig unverständlich, wie die Entscheidungsträger in den diversen Institutionen und die Regierungsvertreter diese massiven Warnungen anhaltend ignorieren können.
ES GEHT UM DIE GESUNDHEIT UND DAS LEBEN UNSERER MITMENSCHEN!
Wird doch das völlig unreflektierte Argument der Rettung von Menschenleben – seit nunmehr einem Jahr – als Rechtfertigung für rechtswidrige, die Grundrechte der Menschenrechte einschränkende, nicht evidenzbasierte und unermessliche Schäden verursachende Maßnahmen genannt!
In der Gewissheit, Ihnen mit diesem Schreiben unbekannte Aspekte vermittelt zu haben, stehen wir für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung!
Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung
Beilagen: Auswertung Nebenwirkungen
Aufforderungsschreiben an das BASG, samt Aufforderungsschreiben
Weiteres Aufforderungsschreiben an das BASG
Aufforderung Emer Cooke
Nichtigkeitsklagen samt Einreichbestätigung
Es handelt sich hier um eine Notzulassung. Der Mensch als Versuchskaninchen und dann den Menschen Freiheit durch Impfung versprechen? Ein NO GO
Ich danke Ihnen Allen aus tiefstem Herzen für ihr unglaubliches Engagement!
Bitte weiter so, ich unterstütze euch mit mit meiner Liebe und mit dem tiefen Wissen dass die Wahrheit und der Friede siegt!
Ich mache als ehemalige Lehrerin Aufklärungsarbeit wann immer es die Möglichkeit dazu gibt!
Segen Segen Segen und Dankbarkeit!!
Ingrid Nußbaumer
Ich unterstütze die Anliegen der Rechtsanwälte in allen Punkten und fordere das Parlament auf endlich alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Ich möchte mich für ihren Einsatz von Herzen bedanken, ja sie haben Recht, das sich viele nicht impfen lassen würden, wenn sie das alles wüssten, ich spreche aus Erfahrung bin bei einem Dienstleister beschäftigt und viele mit denen ich ins Gespräch komme freuen sich schon auf die Impfung, dass endlich alles wieder normal werde erzählen sie.
Ich finde es furchtbar was die Regierung mit uns macht.
In diesem Sinne ich werde mich sicher nicht impfen lassen auch wenn es mir meinen Job kostet.
Danke nochmal.
Vielen herzlichen Dank an die Anwälte der afa-zone. Bitte schreiben Sie auch an die Bundesregierung, die Landesregierungen und an die Ärztekammer.
Danke sehr, endlich wird die Unkenntnis sehr wichtiger Grundlagen von Seiten der Entscheidungsträger klar von Ihnen dankenswerterweise angesprochen.
Danke für euren Einsatz. Spitze, dass ihr diese Mühen auf euch nehmt, um uns allen zu helfen. Danke. L.G Karl Wagner
Vielen Dank –
Regelmäßige Berichte über Nebenwirkungen sind auch hier nachzulesen:
https://www.basg.gv.at/ueber-uns/covid-19-impfungen
z.B. Bei 230 Patient*innen war im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung
ein Krankenhausaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert (105
BioNtech/Pfizer, 17 Moderna, 108 AstraZeneca).
Eltern sind verzweifelt, Lehrer ebenso!
Ich danke herzlichst den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für ihrem Einsatz für unsere Grundrechte!
Aber bitte machen Sie weiter in dieser Angelegenheit.
Soeben lese ich BM Fassmann ist für die Impfung der Schüler.
Das ist derjenige, der mal sagte, er sei gegen eine Maskenpflicht der Kinder.
https://orf.at/stories/3177712/
https://orf.at/stories/3208620/
Dazu gibt es ein neues Urteil des Amtsgerichts Weimar:
https://t.me/geroldbeneder/1495
Mein tiefster Respekt für eure Arbeit an euch Rechtsanwälte für Grundrechte, und ein grosses DANKE dafür,
dass ihr uns zur Seite steht und uns nicht im Stich lässt. Ihr seid für mich die wahren Helden dieser Zeit!
Ohne euch wäre da Null Hoffnung mehr …
Danke, danke, danke – für euren Einsatz und euren Widerstand gegen eine manipulierte Welt, die ich nicht mehr wieder erkenne. Maskenzwang, Impfzwang, Testzwang – wer stoppt endlich diesen Wahnsinn?!
Danke für euren unermüdlichen Einsatz!
Kann man dieses Urteil nutzen, um auch in Österreich so zu argumentieren?
https://www.acu-austria.at/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
Familiengericht Weimar 8.4.2021
Sehr geehrtes AfA Team, ein herzliches Dankeschön für Ihre so immens wichtige Arbeit, wo sind wir in unserem schönen Land angekommen, dass Anwälte antreten um die Menschen vor einer Impfung mit derzeit nicht abschätzbaren Folgeschäden zu warnen. Wo sind unsere Experten aus dem Medizinischen Bereich? Bitte gebt nicht auf, unsere Regierung wird sich in diesem Fall nicht mit „das konnte ja keiner kommen sehn“ herausreden, den der ganze Wahnsinn wird an die Oberfläche gelangen.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz!!!!
Tausend Dank für den Einsatz,Gott sei Dank gibt es noch Menschen mit Hausverstand. DANKE sie machen mir Mut!