Impfpflicht – Impfeinwilligung, aber ohne Risikoübernahme

Das folgende Schreiben an die Landeshauptleute bezweckt die Abklärung eines unserer Ansicht nach im COVID-19-Impfpflichtgesetz nicht vorgeschriebenen, zivilrechtlichen Vorganges. Es geht um die Übernahme der Impfrisiken durch den zu Impfenden, welche mit diesem Eingriff in die körperliche Integrität und Gesundheit verbunden sind. Die Details erklären sich aus dem Schreiben selbst. Sollte die Durchführung des (vom Gesetz als „Schutzimpfung gegen COVID-19“ bezeichneten) Eingriffs unter den im Schreiben aufgestellten Bedingungen abgelehnt werden, könnte in einem allfälligen Verwaltungsstrafverfahren vorgebracht werden, dass man zur Erfüllung der Verpflichtungen des COVID-19-Impfpflichtgesetzes bereit war, diese aber von Seiten der Impfstelle abgelehnt wurde. Damit könnte der Mangel eines Verschuldens geltend gemacht werden. Das Schreiben versteht sich als Vorbereitung für ein allfälliges Verwaltungsstrafverfahren und kann und soll daher bereits vor Eintritt der Strafbarkeit am 15.03.2022 versendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anleitung und des Inhaltes des Schreibens übernommen werden kann. Auch wird damit für den Fall der (unwahrscheinlichen) positiven Rückmeldung des Landeshauptmannes keine juristische oder medizinische Empfehlung zur Durchführung oder Nichtdurchführung der „Schutzimpfung gegen COVID-19“ gegeben. Die vorliegende Unterstützung kann auch keine individuelle Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. Es wird damit lediglich eine unverbindliche Hilfestellung für all jene angeboten, die sich persönlich gegen den staatlichen Impfdruck zur Wehr setzen wollen.

Dieser Beitrag (inkl. Aufklärungsbogen mit Zusatzblatt) steht Ihnen auch als Download zur Verfügung: https://www.afa-zone.at/?smd_process_download=1&download_id=5073 , https://www.afa-zone.at/?smd_process_download=1&download_id=5076

An den

Landeshauptmann von [jeweiliges Bundesland]

[Adresse]

[PLZ Ort]

EINSCHREIBEN!

[Ort], am [Datum]

Impfpflicht – Einwilligung / Keine Risikoübernahme

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann [in NÖ: Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau]!

Seit 05.02.2022 besteht in Österreich eine Impfpflicht gemäß dem Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG).

Sie sind gemäß § 16 Abs 1 COVID-19-IG für die Vorsehung entsprechender Stellen zur Durchführung der Impfung nach diesem Gesetz zuständig und haben aufgrund dessen verschiedene öffentliche Impfstellen eingerichtet. Ich erwäge, mich an einem solchen Standort impfen zu lassen. Da eine Befassung vor Ort wohl keine fruchtbaren Ergebnisse erwarten lässt, liegt es im Interesse beider Seiten, die nachstehenden Punkte im Vorfeld schriftlich abzuklären.

Gemäß § 1 Abs 1 des COVID-19-IG besteht die Pflicht, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen. Die betreffende Bestimmung verpflichtet sohin im Wesentlichen zur Duldung der faktischen Durchführung der Impfung. Sie enthält aber keine Verpflichtung zur rechtsgeschäftlichen Übernahme der damit verbundenen Risiken durch den zu Impfenden. Anders gesagt besteht nach der Gesetzesstelle kein Gebot zum Handeln „auf eigene Gefahr“[1]. Jede andere Interpretation des Umfanges des § 1 Abs 1 iVm mit der Strafnorm des § 10 COVID-19-IG in Richtung eines derartigen Kontrahierungszwanges muss am Analogieverbot des § 1 Abs 1 VStG sowie dem insb. in Art. 7 EMRK und § 18 B-VG verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebot scheitern.

Vor diesem Hintergrund ist aber die im Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthalten Einverständniserklärung[2] zu weit gefasst. Darin wäre seitens der zu impfenden Person nämlich zu erklären, dass man sich „über mögliche Nebenwirkungen und Umstände, die gegen eine Impfung sprechen“ anhand der Gebrauchsinformation zum genannten Impfstoff informieren habe können, man das Risiko der Impfung ausreichend verstanden habe und man „mit der Durchführung der kostenlosen Schutzimpfung einverstanden“ sei. Diese Erklärung kann nicht anders verstanden werden, als dass die zu impfende Person die Risiken (über welche aufgeklärt wurde) mit Unterfertigung der Erklärung übernehmen würde. Eben dazu besteht aber nach dem COVID-19-IG keine Verpflichtung.

Ich darf Sie daher vorweg um schriftliche Rückmeldung ersuchen, ob die Schutzimpfung gegen COVID-19 in einer öffentlichen Impfstelle durchgeführt werden wird, wenn der diesem Schreiben angeschlossene und um ein Zusatzblatt ergänzte Aufklärungs- und Dokumentationsbogen meinerseits unterfertigt wird. Demzufolge hätte der Rechtsträger der Impfstelle mir für die aus der Impfung resultierenden Schäden persönlich in vollem Umfang zu haften. Diese Haftung wäre wohlgemerkt auch unabhängig davon, ob über das sich gegebenenfalls verwirklichende Risiko im Vorfeld aufgeklärt wurde oder nicht, da eben keinerlei Risiken übernommen werden würden.

Gleich vorweg darf darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme der Schutzimpfung gegen COVID-19 in das Impfschadensgesetz an dieser Rechtsfolge nichts ändert, da die zur Impfung verpflichtete Person durch das COVID-19-IG mit ihren Ersatzansprüchen nicht etwa auf das Impfschadensgesetz verwiesen wird. Im Übrigen darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass das Impfschadensgesetz einen Schadenersatz überhaupt nur in deutlich eingeschränktem Ausmaß vorsieht.

Ihre gegebenenfalls positive Antwort versteht sich selbstverständlich vorbehaltlich meiner dann auf Seite 1 des Aufklärungs- und Dokumentationsbogens noch zu ergänzenden Angaben.

Im Falle einer abschlägigen Antwort wird hiermit unter nochmaligem Hinweis auf Ihre in § 16 Abs 1 COVID-19-IG enthaltene Zuständigkeit für die Vorsehung entsprechender Stellen zur Durchführung der Impfung eine bescheidmäßige Erledigung beantragt.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname, Nachname]

Beilage:  Aufklärungs- und Dokumentationsbogen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Version 10.2, Stand: 04.02.2022, ergänzt um ein Zusatzblatt


[1] Vgl. zu dieser Zweiteiligkeit der Einwilligung Leischner-Lenzhofer, Ärztliche Aufklärung – Judikaturlinien des OGH in den letzten zehn Jahren in FS Christian Kopetzki zum 65. Geburtstag, 2019, S. 297.

[2] Version 10.2, Stand: 04.02.2022 (ist ergänzt um eine Zusatzblatt diesem Schreiben beigefügt).

Die Adressen der Landeshauptleute sind wie folgt:

Landeshauptmann von Vorarlberg

Mag. Markus Wallner

Landhaus

6900 Bregenz

E-Mail: ma************@vo********.at

Landeshauptmann von Tirol

Günther Platter

Eduard-Wallnöfer-Platz 3

6020 Innsbruck

E-Mail: bu*******************@ti***.at

Landeshauptmann von Salzburg

Dr. Wilfried Haslauer

Postfach 527

5010 Salzburg

E-Mail: ha******@sa******.at

Landeshauptmann von Kärnten

Dr. Peter Kaiser

Arnulfplatz 1

9021 Klagenfurt am Wörthersee

E-Mail: pe**********@kt*.at

Landeshauptmann der Steiermark

Hermann Schützenhöfer

Hofgasse 15

8010 Graz-Burg

E-Mail: he*********************@st**.at

Landeshauptmann von Oberösterreich

Mag. Thomas Stelzer

Landhausplatz 1

4021 Linz

E-Mail: lh********@oo*.at

Landeshauptfrau von Niederösterreich

Mag.a Johanna Mikl-Leitner

Landhausplatz 1, Haus 1

3109 St. Pölten

E-Mail: lh*************@no**.at

Landeshauptmann von Wien

Dr. Michael Ludwig

Rathaus

Lichtenfelsgasse 2, Stiege 5, 1. Stock

1010 Wien

E-Mail: bu************@ma*****.at

Landeshauptmann von Burgenland

Mag. Hans Peter Doskozil

Europaplatz 1

7000 Eisenstadt

E-Mail: ha*****************@bg**.at

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

70 Kommentar

  1. Schrott Rosalind

    Ich bin dankbar für eure Hilfe. Ich hatte Corona und se
    sehr viele Antikörper. Die soll man eigentlich auch mal ins Gespräch bringen. Danke

  2. Klaus BERNHARD

    Eine gute Idee von Euch die Landeshaupleute anzuschreiben. Vielen dank für diesen Hinweis welchen ich gerne ausführe.

  3. Klaus BERNHARD

    Liebe Rechtsanwälte. Ich bin Euch wirklich sehr dankbar für Eure Musterformulare, ohne diese wären viele Bürger ohne juristische Vorkenntnisse dem Unrechtssystem völlig ausgeliefert. Dafür nochmals recht herzlichen Dank.
    Darf ich Euch auf einen Fehler aufmerksam machen oder ist die Formulierung im 5. Absatz 3. Zeile so gewollt ist? … ergänzte Aufklärungs- und Dokumentationsbogen meinerseits unterfertigt wird. Sollte da nicht die Formulierung …meinerseits nicht unterfertigt wird… stehen?

    1. Hannes Pichler

      Ich bin derselben Meinung: das NICHT fehlt im Satz, ist aber entscheidend! Oder verstehe ich da etwas falsch?

    2. Franz Fasching

      Denke auch , dass NICHT fehlt !
      Keine Reaktion vom Verfasser ?

      1. Zum 5. Absatz 3. Zeile: Nein, das ist kein Fehler. Mit dem Schreiben will der Unterzeichner wissen, ob die Impfstelle die Impfung durchführt, wenn die Risiken von dem zu Impfenden nicht übernommen werden, wie dies im Zusatzblatt zum Aufklärungsbogen steht. Dabei ist lediglich das Schreiben an die Landeshauptleute, nicht aber der Aufklärungsbogen und nicht das Zusatzblatt zu unterschreiben, weil es ja eben nur eine Anfrage ist.

        1. Petra A.

          bitte noch eine zusätzliche Frage: der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung ist von mir zu unterfertigen, aber ich unterschreibe ihn nicht – oder lege ich das (unausgefüllt) nur dem Schreiben an den LH bei? danke für Ihre Rückmeldung.

          1. Nein, der Aufklärungsbogen und das Zusatzblatt sind nicht auszufüllen oder zu unterschreiben. Sie legen diese Dokumente bei, um der Behörde zu zeigen, von was Sie sprechen.

    3. Tanja Blaja

      Meine Erachtens, bezieht sich dies auf „ein Zusatzblatt“.
      Wenn ergänzend, mit einem Zusatzblatt und von mir unterferigt, ob geimpft wird. So habe ich das verstanden.

  4. Walter Wutzlhofer

    Burgenland ist bewusst weggelassen worden ?

    1. Lucia Salber

      Frag ich mich gerade auch?!
      Werden hier Antworten auch gegeben?

    2. Jürgen A.

      Mag. Hans Peter Doskozil
      Europaplatz 1
      7000 Eisenstadt
      E-Mail:

      ha*****************@bg**.at











      Wurde hoffentlich nicht weggelassen weil es wegen der hohen Durchimpfungsrate im Burgenland nichts mehr zu holen gibt!?

    3. Maldoner Ute

      Burgenland wurde nicht vergessen: Adresse von Doskozil steht am Ende, nach dem Wiener Landeshauptmann und Bürgermeister Ludwig!

  5. Wir lassen uns nicht krank impfen

  6. Bin mit Hilfe,gegen diese Impfpflicht

  7. Richard Krejca

    Danke für Ihre Bemühungen, super das wir solche tollen und Verantwortungsbewusten Rechtsanwälte in Österreich haben, nochmals vielen Dank

  8. Bin nicht bereit mich krank impfen zu lassen und ich habe selbst schuld daran

  9. Katrin

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe die Sie sich Tag für Tag machen!
    Bin oft sehr verzweifelt und darum seht dankbar für Ihre Arbeit. Es beruhigt zu wissen das man nicht alleine kämpft!

    Eine Frage habe ich:
    Ist das Formular ausgefüllt zu schicken?
    Oder ist nur das Zusatzblatt zu unterschreiben?

    Habe das Formular bei unserem Bewohnern im Heim schon gesehen und war total schockiert..
    Würde sowas nie unterschreiben!

    Mit freundlichen Grüßen und nochmals herzlichen Dank

    1. Das hier gebotene Schreiben an die Behörde bittet um Auskunft, was passieren würde, wenn Sie bei einer etwaigen Einwilligung zur Impfung auch das Zusatzblatt anfügen würden. Sie müssen also, wenn Sie dieses Schreiben abschicken wollen, weder Aufklärungsbogen noch Zusatzblatt ausfüllen/unterschreiben, nur beilegen.

      1. I.B.

        Leider habe ich das falsch verstanden, eben Laie! Ich habe die Blätter ausgefüllt und unterschrieben.
        Abgeschickt: 1.03.22
        Antwort 24.03.22 mittels RSb

        bezugnehmend auf Ihr Schreiben dürfen wir mitteilen, dass die verpflichtende Impfung gegen COVID-19 nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden darf. Die Durchführung einer Schutzimpfung gegen COVID-19 stellt eine medizinische Behandlung dar, die die Einwilligung des Patienten (Anmerkung: warum eigentlich Patienten, ich sollte bei der Impfung doch gesund sein?) voraussetzt. Die Zustimmung des entscheidungsfähigen Patienten in eine medizinische Behandlung ist unabhängig vom Abschluss des Behandlungsvertrages erforderlich. Angemerkt werden darf, dass der Einwilligung eine entsprechende Aufklärung voranzugehen hat.
        Wir dürfen daher darauf hinweisen, dass die Durchführung einer Schutzimpfung gegen COVID-19 die Unterfertigung des Einwilligungs- und Aufklärungsbogens erfordert.

  10. Fratev

    Fratev Ilian
    Liebe Rechtsanwälte. Ich bin Euch wirklich sehr dankbar für Eure Musterformulare, ohne diese wären viele Bürger ohne juristische Vorkenntnisse dem Unrechtssystem völlig ausgeliefert. Dafür nochmals recht herzlichen Dank.
    Darf ich Euch auf einen Fehler aufmerksam machen oder ist die Formulierung im 5. Absatz 3. Zeile so gewollt ist? … ergänzte Aufklärungs- und Dokumentationsbogen meinerseits unterfertigt wird. Sollte da nicht die Formulierung …meinerseits nicht unterfertigt wird… stehen?

  11. Wolfgang Dornauer

    Ich werde mich niemals mit dieser Giftspritze impfen lassen.

  12. Ein großes und vor allem HERZliches Dankeschön für euer Tun. Es ist unbezahlbar.

  13. Bobby

    Danke für ihre tolle Arbeit.
    Ich werde es Ihnen bei kommenden Wahlen danken.

  14. Karl Schweiger

    Toll was ihr da macht!

    Nur ist das wieder mal so verfasst, dass man schon wieder eine Übersetzung Amtsdeutsch – Umgangssprache braucht um diesen Text wirklich gut zu verstehen

    Ganz ehrlich: bei diesem Schreiben tu ich mich bei einigen Stellen echt schwer zu verstehen was da wirklich steht.

    Und ich tu mich schwer etwas an den Landeshauptmann, mit meiner Unterschrift zu senden, wenn ich es nicht vollumfänglich verstehe was da so geschrieben steht.

    1. Christina Mayr

      Mir geht es genauso. Ich verstehe auch vieles nicht.

  15. Wolfgang Berger

    Liebe AfA,

    vielen Dank für Euer Engagement und Eure Mühen, Ihr seid mit Eurer Arbeit ein zentraler Teil des Widerstands und Ihr gebt vielen Menschen, die nicht den Narrativen der Herrschenden gehorchen, Hoffnung und Freude!
    Was für einen Grund hat es, dass Ihr die Adresse von LH. Doskozil (Burgenland) nicht angeführt habt?

  16. Warter Franz

    Mein Bruder ist 3mal geimpft. Hatte kurzzeitig ein Lähmung an der Hand. Jetzt starke Schmerzen an den Oberschenkeln und Wadenbeinen.
    Wir gehen zum Arzt eine Komplementärmediziners.
    Meine Vermumtung das dies durch Graphenoxid ausgelöst wurde ist richtig.
    LÖSUNG: Impfstoff ausweiten!!!!
    ZENULITH u.a.m.

  17. Lucia Salber

    Burgenland???
    Wurde die Impfpflicht bei uns abgeschafft?

  18. Dipl.-Ing.(FH) Alexander Ranzenbacher

    Guten Tag der afa-zone,

    vielen Dank für euer Bemühen und eurer Hilfestellung.

    Schöne Grüße Alexander

  19. Friedl Wolfgang

    Bitte die Adresse des burgenländischen LH fehlt

  20. Wendl

    Wo finde ich die Beilage für den Brief? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  21. Wild Petra

    Was würden wir machen, wenn wir Euch nicht hätten. DANKE, DANKE, DANKE für euren Einsatz❤️

  22. Karl Geschray

    Danke, für eurn Einsatz

  23. M Papa

    Leider wird hier auch immer von „Impfung“ gesprochen, obwohl es sich nicht um eine solche handelt. Keine Immunisierung, kein Schutz vor Ansteckung, Übertragung und auch schwere Verläufe und Todesfolge sind nicht ausgeschlossen. Worüber reden wir eigentlich? Ich lasse mich auch nicht genetisch manipulieren, wenn der Staat oder Arzt die Haftung übernehmen würde. Deshalb widerstrebt es mir zu schreiben: „Ich werde mich impfen lassen, wenn …“. Trotzdem danke für die Bemühungen!

  24. Paulitsch Gerhard

    Wenn ich mich impfen lassen muss wenn ziehe ich zur Verantwortung wenn was passiert habe Diabetes trage die Insulinpumpe die mit einem Sensor verbunden ist die den Zucker alle 5 min misst aber nicht nur dieses habe auch noch einen parotistumor der nicht operiert ist der ist gutartig noch

    1. Winter Anton

      Sie sollen sich nicht impfen lassen, das mit dem Zwang kann niemals durchgehen, wo leben wir denn?
      Halten Sie durch!

  25. Jolanta Zeppitz

    DANKE SCHÖN vom Herzen👍

  26. Helmut Pichelmaier

    Wo her bekomme ich die Beilage.
    Beilage: Aufklärungs- und Dokumentationsbogen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Version 10.2, Stand: 04.02.2022, ergänzt um ein Zusatzblatt

  27. Johann Zillner

    Es fehlt das Beiblatt mit Ergänzung!

  28. Elke Ebner

    Herzlichen Dank für Ihre wertvollen Arbeit und Hilfe.
    Ich habe ein wenig Bedenken, dieses Schreiben im Vorfeld an den Landeshauptmann zu senden, möglicherweise wird man dann gleich als Ungeimpfter gespeichert und folglich leichter ausgeforscht. Was meint ihr?

    1. Winter Anton

      Das ist mir wurscht, die geimpften werden sich noch blöd anschauen!

  29. Schmalvogl Dagmar

    Habe am 1.12.2022 bereits auf den Aufklärungsbogen der Impfstelle vermerkt bekommen KEINE IMPFUNG allergikerin war by 3 Impfstellen jeder Impfartzt sagte Nein. Da ich mit anphylaktischen Schock reagiere. Soll es austesten lassen. Ist von MA15 Gesundheitsbehörde in Wien direkt auf dem Anmeldeformular bestätigt. Dies wird beim vorweisen nirgends anerkannt. Ist kein Dokument. Liege ich da falsch das eine Impfstelle von der MA15 Gesundheitsamt diese Bestätigung und Vermerk abgestempelt vom Impfartzt einfach ignoriert. Hab erst 1.Termin beim Allergieambulatrium wo nur PEG & POLYSORBIT ausgetestet werden können. Andere Wirkstoffe vom Impfstoff nicht.

  30. Erika Millonig

    Ich lasse mich nicht impfen

  31. Michaela ten Haaft

    Danke ich und meine Töchter werden es weg schicken! Jedoch wird sich keiner von uns“Impfen“lassen. Wir alle hoffen, dass bald Neuwahlen sind!!!!!

  32. Michaela ten Haaft

    Danke für die Info! Meine Kinder und ich werden es wegschicken. Jedoch werden wir uns auf keinen Fall „Impfen“ lassen!!!

  33. Friederike Ortner

    Danke, dass sie sich für uns einsetzen. Jedoch warum wird nie darauf hingewiesen, dass dies ja gar keine Impfung im herkömmlichen Sinne ist, sondern ein Genmanipulatives Experiment/Spritze ist mit einer Notzulassung und wir das Volk Versuchskaninchen sind. Warum darf eine Regierung Verfassungsentscheide einfach übergehen und eine illegale Verordnung nach der anderen erlassen. Bei denen man genau weis, dass es in keiner Weise dabei um unsere Gesundheit geht.

  34. Traudy Rinderer

    Stimmt es, dass GM nicht geimpft ist und deshalb keinen Einlass in ein Hotel bekam?
    Wenn ja, dann ist die Impfpflicht endgültig gestorben.

  35. peter bauer

    warum wird überall noch immer von einer Impfung gesprochen? Es ist KEINE IMPFUNG!!

    1. Winter Anton

      Diese „angebliche Impfung“ hat nur negative Wirkung und ist somit kontraproduktiv! Ich lasse mich doch nicht „freiwillig“ vergiften!

  36. Maria Hauptmann-Dutter

    Danke für Eure Hilfe. Zu wissen, dass es Euch gibt, dies ist für mich wie ein Lichtstrahl in dieser dunklen Zeit. Ich war immer Parteilos. Noch nie gelang es mir mich mit einer der bestehenden Parteien identifizieren. Zum ersten Mal denke ich darüber nach der Partei MFG beizutreten. Meine Stimme bei den Wahlen ist Euch sicher. Gott schütze Euch.

  37. Hermann

    Ich sehe manche kennen sich nicht aus . Meine Erklärung dazu:
    Bei der Impfstelle muß man einen Aufklärungs- und Dokumentationsbogen unterschreiben. (den man bei der Impfstelle bekommt)
    Die Rechtsanwäte haben nun ein Zusatzblatt entworfen, das man im Falle der Impfung zusätzlich bei der Impfstelle abgeben soll.
    (Das bekommt man nicht dort das muß man von hier ausdrucken und mitnehmen. )
    Im Schreiben an die Landeshauptleute werden diese unausgefüllt und nicht unterschrieben nur beigelegt, damit die wissen was man meint.
    Und das Schreiben an die Landeshauptleute soll diese dazu auffordern, zu erklären , ob die Impfstellen die Impfung vornehmen müssen oder nicht
    wenn dieses Zusatzblatt dort vorgelegt wird.
    Diesen Aufklärungsbogen und das Zusatzblatt findet man am Beginn dieses Schreibens wo auf Downloads hingewiesen wird.
    Im 1. Downloads sind s enthalten.

  38. Linz Thomas

    Danke für die Unterstützung.

  39. Christian

    Soweit alles verstanden, nur dieser Satz wirkt unvollständig!? Abs. 5 des Schreibens // „Diese Haftung wäre wohlgemerkt auch unabhängig davon, ob über das sich gegebenenfalls verwirklichende Risiko im Vorfeld aufgeklärt wurde oder nicht, da eben keinerlei Risiken übernommen werden würden.“ //

    Fehlt hier nicht das Prädikat (Verb), oder überlese ich da was im Rechtsdeutsch? Richtig sollte der Satz wohl lauten: –> „Diese Haftung „bestünde/besteht“ (statt „wäre“) wohlgemerkt auch unabhängig davon,… ?!? Bitte um Klarstellung.

    Danke für euer tun und wirken.

  40. Karin

    Ich würde alles was diesbezüglich in die Post kommt ignorieren. Erst wenn ein offizieller Bescheid kommt dann Einspruch mit Begründung die eh bereits alle kennen usw. und das bis zur letzten Instanz gehn in der Hoffnung, dass es eh nicht so weit kommen wird, weil bis dahin die Impfpflicht sowieso fallen wird.

  41. Pamela Dekker

    Herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
    Ja, es besteht ein Widerspruch zwischen dem Impfpflicht Gesetz und einer “ freiwilligen Einverständnis Erklärung“ und es ist richtig auf diese Unvereinbarkeit hinzuweisen.
    Ich werde das von Ihnen entworfene Schreiben jedoch nicht versenden, da ich gegen kein Geld der Welt bereit bin mich dieser Behandlung zu unterziehen.

  42. Werner Frei

    Hallo,
    Frau und ich sind ungeimpft. Frau war am 21.02. positiv getestet, wir müssten beide in Quarantäne. Nach 5 Tagen beide beim angeordneten PCR Test. Beide negativ. Die Frau wird sofort aus der Quarantäne entlassen, ich werde bis zum 03. 03. weiter eingesperrt. Das isz für mich Freiheitsberaubung. Kann man dagegen in Österreich Anzeige erstatten?

  43. Karl Wagesreither

    Ich und meine Gattin haben von Pro Immunis einen gültigen Ausweis für eine gesundheitsoziologische Langzeitstudie,
    wo wir uns verpflichtet haben, uns nicht impfen zu lassen. (Gruppe B)
    Wird diese Studie anerkannt von der Behörde. Bitte geben Sie mir Bescheid.
    Mit vielen Dank für Ihre Mühe.

  44. Der Satz „Ich erwäge, mich an einem solchen Standort impfen zu lassen.“ im zweiten Absatz trifft auf mich nicht zu, da ich mich keinesfalls mit den vorgesehenen COVID-Impfstoffen impfen lassen möchte. Da ich nicht lügen möchte, habe ich die Frage: Könnte ich diesen Satz weglassen? Oder hätten Sie eine Idee, wie ich den Absatz umschreiben könnte, ohne zu lügen?

    1. Sabine Fellner

      Is keine Lüge, du wägst es ab! ZIEL:
      “…dass man zur Erfüllung der Verpflichtungen des COVID-19-Impfpflichtgesetzes bereit war, diese aber von Seiten der Impfstelle abgelehnt wurde…“ ..alles klar? 😉

  45. Andreas Hummerer

    Guten Tag,

    also erstmal: 1000Dank für Ihre Arbeit.
    Eine Frage ergibt sich hier für mich: im Betreff steht „Einwilligung“.
    Ist das so clever, hier eine Einwilligung zur Impfung zu geben bzw. kann sich das evtl. irgendwann nachteilig auswirken?

    Danke

  46. Andreas Hummerer

    Guten Tag,

    also erstmal: 1000Dank für Ihre Arbeit.
    Eine weitere Frage ergibt sich hier für mich:
    Ist es nach der Verschiebung der Impfpflicht weiterhin sinnvoll bzw. bringt es Vorteile, diesen Brief jetzt an den Landeshauptmann zu senden?

    Danke

  47. Gudrun Exl

    Ich habe eine Frage an die Leser/Kommentatoren dieses Beitrages: hat jemand von euch eine Antwort vom Landeshauptmann auf den Brief bzgl. „Impfpflicht – Impfeinwilligung, aber ohne Risikoübernahme“ erhalten? Ich und Freunde/Verwandte haben den Brief Ende Februar an Herrn LH Stelzer (OÖ) per Einschreiben abgesandt. Bisher OHNE irgendeine Reaktion oder Antwort. Was sind eure Erfahrungen?

    1. Luc Boncoeur

      Same here
      Gruesse Luc

    2. Martina 'Mickie' Sommeregger

      Ich habe vorgestern vom Amt der Kärntner Landesregierung eine Antwort erhalten – eine einzige Frechheit…
      Jedenfalls wollte ich das Dokument hier hochladen, doch das ist anscheinend nicht möglich 🙁

  48. Martina 'Mickie' Sommeregger

    Hallo aus Kärnten,

    ich habe heute – knapp drei Monate nachdem ich den Brief an LH Kaiser geschickt habe – die Antwort bekommen. Ich wollte diese hier hochladen, doch das funktioniert nicht. Falls ihr Interesse an der Antwort habt, bitte kurz um Mitteilung, wie ich euch diese übermitteln kann.
    Einstweilen danke danke danke für alles!
    Liebe Grüße
    Mickie

    1. Luc Boncoeur

      Vielen Dank für das Angebot; gerne scan an: luquas at web Punkt de
      LG Luc

    2. Uns sind die Antwortschreiben bereits bekannt, sie fallen bislang alle deckungsgleich aus. Danke für Ihre Bemühungen!

      1. Luc Boncoeur

        Könntet ihr das bitte dann hier veröffentlichen? Vielen Dank.
        LG Luc

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