ABFOTOGRAFIEREN von ATTESTEN

Ein Attest enthält eine Vielzahl von personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Diagnose, weitere Gesundheitsdaten etc.). Jede Handhabung von Daten- „händisch“ oder automatisationsunterstützt verarbeitet- ist durch die DSGVO geschützt. Jedwede Verarbeitung dieser Daten ist ausschließlich mit der Einwilligung der betroffenen Person möglich.

Es ist daher ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ein Abfotografieren Ihres Attestes gesetzwidrig und haben Sie das Recht es zu verweigern.

Sollte in weiterer Folge ein Strafbescheid zugestellt werden, ist dieser binnen der Frist laut Rechtsmittelbelehrung anzufechten. Bitte sehen Sie dazu im Downloadbereich unser Homepage das allgemeine Muster des Einspruches.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

41 Kommentar

  1. Erich Wölfel

    Hallo, ich hab da eine Frage zu der Vorlage für einen Einspruch. Da steht Beweis.PV und komm nicht dahinter was das bedeutet. Steht das für was oder soll ich das PV einfach so stehen lassen? Kann mir da jemand helfen?

    1. Monika Svejcar

      Soweit ich weiß, steht PV für Parteienvernehmung.
      Man möge mich bitte korrigieren, aber ich versteh das so, man bietet der Behörde an: “Liebe Behörde, fragt mal bitte mich.”
      Auf Seite 4 der Vorlage zum Einspruch steht in der Erklärung zur Rechtsmittelbelehrung eine Information zu möglichen anderen Beweisen, die man auch noch anbieten kann.

        1. ka

          Hallo,
          danke für den Artikel!
          Welcher Paragraf in der DSGVO ist das?
          Vielen Dank im Voraus.

          1. § 6 Abs.1 lit a
            Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
            (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
            a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
            Wenn Sie also keine Einwilligung erteilen, ist das Abfotografieren rechtswidrig.

    2. Dr. Pia Zdrahal

      Parteien- Vernehmung/ Befragung

  2. Norbert

    Im Zuge einer Anfechtung eines Strafbescheides kann aber nur der Nachweis eines ärztlichen Attestes erbracht werden, indem eine Kopie mitgeschickt wird? Somit ist dies einem Abfotografieren des Attestes gleichgestellt. Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    1. Hier handelt es sich um ein förmliches Verfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Jedoch kann auch hier im Rahmen einer Verhandlung das Attest nur zur Einsicht vorgelegt werden. Das Attest muss nicht beim Einspruch mitgeschickt werden (auch wenn es grundsätzlich den Verfahrensgang beschleunigt).

      1. Anna H.

        Darf die Polizei, dass Attest abfotografieren? Das ist mir nämlich heute passiert, als ich eine Anzeige wegen diskriminierung erstatten wollte, weil ich aufgrund meiner Gesundheit und daraus folgend keine Maske getragen habe, aus einer Mc Donalds Filliale geworfen wurde.

  3. Cornelia Stadler

    Hallo liebes Rechtsanwaltsteam!

    Ich werde einfach nicht schlau daraus, dass es eine Verordnung für Maskenpflicht an öffentlichen Orten gibt aber der Verfassungsgerichtshof dieses als gesetzeswidrig verurteilte. Muss ich die Maske nun tragen bzw welche Möglichkeiten habe ich dies nicht zu tun….abgesehen von einem Attest?
    Vielen Dank, liebe Grüße, Cornelia

    1. Edith Poyer

      Danke für dein Kommentar den das wäre auch meine Frage:Bin ich trotz Gestzeswidrigkeit verpflichtet einen Mund Nasenschuz zu tragen.Was kann ich tun wenn ich bei nichttragen tun wenn es zu einer Strafe kommt oder ich von der Polizei abgeführt werden sollte.Wichtig wäre noch kann ich aus dem bertoffenen öffentlichen Raum verwießen werden. Vielen Dank im voraus Edith Poyer

  4. Viktoria Huszarek

    Mein Maskenbefreiungs-Attest wurde bereits zweimal ohne meine Einwilligung fotografiert bei Polizeieinsätzen. Wie kann ich mich in Zukunft dagegen wehren bzw wo kann ich Einsicht nehmen und mich beschweren?
    Vielen Dank für eine brauchbare Antwort!

  5. Erich Wölfel

    Danke, das war sehr hilfreich.

  6. Gläser König

    Ich möchte einer Freundin helfen, die in Luzern wegen ihrer Maskenbefreiung die Arbeit als Pädagogin und Erzieherin im Behinderten Heim verloren hat. Sie ist 58 Jahre und Deutsche, war glücklich einen Job in der Schweiz bekommen zu haben und wurde nach 7 Monaten gekündigt und darf das Gelände nicht mehr betreten, obwohl Sie dort ein Dienstzimmer gemietet hat. Meine Frage, kann man eine Klage gegen diese Behinderten Einrichtung in Emmenbrücke verklagen, oder ist es nicht zu zeitig? Liebe Grüsse von Karin Gläser König

  7. Mayrhofer Hannes

    Hallo, ich hätte auch eine Frage.

    Ich bin gestern mit meiner Frau bei einem “Spaziergang” dabei gewesen. Wir wurden aufgrund fehlender Maske zur Seite gebeten und unsere
    Personalien wurden aufgenommen. Es wurden auch unsere Attest abfotografiert ohne uns vorher zu Fragen. Als ich gesagt habe ich möchte das nicht
    wurde das ignoriert. Ich habe die Dienstnummer der Beamten, die uns wiederwillig gegeben wurde. Ein Dienstausweis wurde trotz Anfrage nicht vorgezeigt. Macht eine Anzeige gegen die Beamten einen Sinn oder haben sie korrekt gehandelt?

    Vielen Dank!

    1. Sabine Brandner

      Das wäre auch meine Frage.
      Hab ebenfalls die dienstnummer von einem der 3 Beamten.

  8. Sabine Brandner

    Guten morgen!
    Gestern fand in Kirchdorf ein Spaziergang statt.
    Ich wurde von 3 Polizisten eingespeist. Personalien aufgenommen und Attest TROTZ meinem AUSDRÜCKLICHEN Widerspruch Fotografiert.
    Jedesmal wenn ich versucht habe es wieder an mich zu nehmen wurde meine Hand von einem der Polizisten weg gedrückt.
    Um ehrlich zu sein, hab ich mich nicht getraut mehr Wiederstand zu leisten.

  9. Vielen Dank für die vielen Infos.
    Ich habe eine STrafverfügung bekommen, weil ich (bei einem Spaziergang in Wien) ohne Maske und Abstand angetroffen wurde am Salzgries/Ecke Mariengasse. Das gibt es nicht,, die MAriengasse ist im 8. Bezirk, der Salzgries im 1., es gibt aber eine Kreuzung Salzgries-Marienstiege. Ist das gleiczusetzen oder fällt damit eh schon die Strafverfügung um? Außerdem wurde ich erst am Getreidemarkt von der Polizei mit 30 anderen eingekesselt vor dem Ö24-Haus und erst dort wurde meine Identität überprüft. Wie kommt man dann auf den anderen, falschen Platz? Verrückt…. Ich werde jedenfalls Einspruch eingeschrieben erheben. Aber haben die aufgrund der falschen Ortsbezeichnung überhaupt eine Chance gegen mich? Danke

    1. Ich hatte mal bei einer Verkehrskontrolle, dass die eine falsche Paragraf Nummer geschrieben haben. Ich hab nichts gesagt, bis zur 3. Runde, die nach über 6 Monaten war, und dann konnten sie es nicht mehr ändern und mussten alles fallen lassen. In deinem Fall würde ich das gleiche versuchen.

  10. Hans Neuböck

    Mein Sohn und ich haben ein Attest von Dr. Peer Eifler. In der Musischule wurde und letztlich auch im Gymnasium wurde das als ungültig erklärt. Wie kann das sein? Zum Zeitpunkt war Peer Eifler Arzt. Es ja wohl nicht sein, dass im alles was er als Arzt gemacht hat für ungültig erklärt wird.

    1. Martin

      Maskenatteste Von Dr.Eifler sind gültig, set sogar auf seiner Homepage !!

  11. Susanne

    Hallo, muss man als Kindergartenmitarbeiterin sich testen lassen? ? Ich habe nein gesagt aber der Kg macht Druck und muss mir anhören, dass ich vermutlich andere anstecken..
    Liebe Grüße

  12. Heinz Hubmann

    Wir sind Pensionisten unser Pässe sind abgelaufen. Eine Neuausstellung ist aufgrund Covid19 zurzeit nicht möglich? Ist das korrekt?
    freue mich auf Antwort! Danke!

    1. Huber Brigitte

      Nein- ich habe meinen Pass ebenfalls während C machen lassen, musste vorher nur einen Termin bei der BH vereinbaren. Ging reibungslos.

  13. Schneider Andreas

    Servus alle miteinader
    Mein Name ist Andreas und bin zur zeit nach einer Fuß OP sowieso leider zuhause, aber bin sozusagen vom Bett aus live dabei
    Meine Fragen : Wieso sieht man bei den Demos so wenig Rechtsanwälte, Staatsanwälte die sich zu erkennen gebdn und bei sichtung einer Pol. Maßnahme sofort helfend zur stelle sind – Es gibt tausende Rechtsanwälte??
    Frage :Was nützen die Entscheidungen des VFGH?? wenn sich die BR einfach darüberhinwegsetzt und UNGESTRAFT weitermachen kann, ein Scandal eigentlich.
    Frage : Wenn die Anzeigen / Einsprüche /Klagen
    ,, zeitverzögert ” werden
    ( Bürokratie) können abscheinend die Rechtsanwälte auch nichts machen
    So leicht schaltet man den Rechtsstaat aus???
    Und jetzt gibt’s das erste Internierungslager für
    ,, Maßnahmenverweigerer”
    Deutschland ist doch auch eine Demokratie oder?
    Aufklärung tut not.
    Mfg. Andreas

  14. Hubert Weymayer

    Danke für die Info über das Abfotografieren der Attests.

    Dei Demos und Spaziergängen werden neuerdings auch Ausweise (Führerschein) abfotografiert.
    Meine Fragen dazu:
    Muss ich bei einer Demo oder Spaziergang einen Ausweis mitführen?
    Wenn ja, muss ich diesen herzeigen?
    Wenn ja, muss ich ihn Abfotografieren lassen?

    Gestern hat ein Polizist bei einem Spaziergang Attest und Führerschein abfotografiert und mir trotzdem eine Anzeige angekündigt, da er das Attest meines Hausarztes für eine Fälschung hält.
    Meine Frage: Gibt es für solche Fälle auch schon eine Vorlage?

    Danke und liebe Grüße

    1. Grundsätzlich ist man immer ausweispflichtig!

      1. Martin

        “Man ist ausweispflichtig”: das Ausweisen muß meines Wissens aber nicht zwingend durch einen Ausweis oder sonstigem Dokument erfolgen, sondern ich kann mich auch mündlich (jedoch wahrheitsgemäß!) ausweisen…ist das richtig?

  15. Giebl Johannes

    Hallo zusammen.
    Am 31.1. beim Spaziergang durch Wien wurden ca 10 Personen am Maria Theresienplatz “zusammengetrieben” und zur Ausweisleistung aufgefordert.
    Mein mitgeführtes Attest sowie der Führerschein wurden von dem Polizisten mir weggenommen und abfotografiert, obwohl ich mehrfach darauf hinwies, dass diese Vorgangsweise gesetzwidrig ist. Also es war kein Mindestabstand von 2 m gegeben, als auch die 5 Polizisten standen Schulter an Schulter ca 1m vor mir. Ich warte darauf, ob ich von der Polizei etwas höre. Wenn ja, bitte dann um Rechtsbeistand.
    Gr. J.Giebl

  16. Mark Aden

    Liebes Team,

    Gestern wurde beschlossen, dass man in Österreich für einen Friseurbesuch und andere Dienstleistungen einen negativen Covid-Test vorweisen muss. Sonst darf man diese Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Ist das eigentlich mit den Grundrechten vereinbar bzw. kann man diese Regelung irgendwie umgehen? Ist eine Anfechtung geplant?

  17. Veronika Marx

    Ist mit dem “Abfotografieren” auch das “Kopieren” gemeint?

  18. Norbert

    Wir müssen weiter auf die Strasse gehen und es es wäre sehr gut daß es immer mehr werden

  19. Susanne Gotter

    Mein Chef sagt, dass mein ärztliches Attest vom Hausarzt nicht gültig sei und er würde nur eines vom Facharzt akzeptieren

  20. claudia

    Das Arbeitsmarktservice verlangt von mir ein Attest, welches ich an sie weiterleitete, indem ich die Daten des Arztes schwärzte. Nun wollen sie mich unter Androhung der Kürzung/Streichung des Leistungsbezuges dazu zwingen, mit Maske zu einem sog. Kontrolltermin zu erscheinen. Weiters sagen sie auch dass mein Attest von meinem Arzt, welches sie Datenmässig nicht offen von mir bekommen haben, aber offensichtlich irgendwie an der Anordnung der Teile, welche ich geschwärzt habe, vllt anhand anderer Atteste, gesagt, dass dieses Attest wegen Konzessionsentzug des Arztes nicht gültig sei. Der Konzessionsentzug war aber erst nach der Ausstellung meines Attests. Was kann ich Diesbezgl machen, damit sie mir nicht das Geld streichen können.. bzw mich nicht dazu zwingen, persönlich bei denen Vorspache zu haben… mit MASKE.. lg

    1. Peter

      In einem Urteil vom 12.04.2021 wurde einer Beschwerde gegen eine Strafe der BH Vöcklabruck wegen Verstoßes gegen die Masken- Tragepflicht stattgegeben. Der Beschwerdeführer hatte sich auf ein Attest berufen, das ihn von der Trageverpflichtung befreit. Das Attest war von der Bezirkshauptmannschaft nicht anerkannt worden.
      Das Landesverwaltungsgericht Linz (LVwG) führt dazu aus: Es sei zwar unbestritten, dass Untersuchungen der Ärztekammer laufen, die Ärztin war aber zum Ausstellungszeitpunkt und zum Tatzeitpunkt berechtigt, Atteste auszustellen.
      Außerdem wird noch dem Hinweis im Straferkenntnis der BH, das Attest sei auf Grund der geographischen Entfernung zwischen Ärztin und Beschwerdeführer in Zweifel zu ziehen widersprochen. In Österreich herrsche freie Arztwahl!

      Was bedeutet das Urteil für Masken-Befreiungsatteste?

      Maskenatteste verlieren nicht ihre Gültigkeit, wenn der Arzt zum Ausstellungszeitpunkt zum Ausstellen von Attesten berechtigt war – und zwar eindeutig auch dann, wenn in der Zwischenzeit einem betreffenden Arzt die Approbation entzogen wurde.

      Daraus ergibt sich auch, dass im Nachhinein ärztliche Atteste nicht generell ‚aufgehoben‘ oder für ‚ungültig‘ erklärt werden können, nur weil der Behörde der Inhalt nicht passt. Dies würde einen Eingriff in die Rechte Dritter darstellen. Maskenbefreiungs-Atteste auch anderer Ärzte sind jedenfalls gültig, wenn der Arzt zum Zeitpunkt der Ausstellung dazu berechtigt war.

  21. Mario

    Ein von Peer Eifler am 30.08.2020 via Internet ausgestelltes ärztliches Attest wurde am 07. Dezember ohne Einwilligung meines Sohnes von der Polizei fotografiert und daraufhin en Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Gerichtsverhandlung findet am 15.04.2021 in Reutlingen (D) statt. Dazu habe ich zwei Fragen.
    Hat das am 30.08.2020 ausgestellte Attest weiterhin Gültigkeit?
    Wenn ja, wie können wir das vor Gericht belegen?

  22. Friedrich Straka

    “Jede Handhabung von Daten- “händisch” oder atomatisationsunterstützt verarbeitet ist durch die DSGVO geschützt. Es ist daher ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ein Abfotografieren Ihres Attestes gesetzwidrig und Sie haben das Recht es zu verweigern” >> gilt diese Verweigerung auch dann, wenn man sich die Personalien des Arztes handschriftlich notieren möchte >> ist das mit “händisch” gemeint?

  23. Nicole

    Hallo

    Zählt dies jetzt auch noch, Haben ja schon Mitte September?

    Habe diesbezüglich nur Ärger, weil ich es bis jetzt nicht kopieren habe lassen.

    LG

  24. Claudia Fischer

    Hallo,
    Hat das Masken Befreiungs Attest, von Doktor Peer Eifler, noch seine Gültigkeit?
    Mein Arbeitgeber meinte, das dies keine Gültigkeit mehr habe.

    Bitte um Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia Fischer

    1. Gültigkeit der Atteste zur Maskenbefreiung des Arztes (Download)

  25. Gerald W.

    In letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass die Polizei die Maskenbefreiungsatteste nicht anerkennt. Üblicherweise mit den Worten “wir können ja nicht überprüfen, ob das echt ist”, nicht selten, werden die Atteste nicht einmal mehr angesehen. Inwiefern kann man die Glaubhaftmachung, also das Vorzeigen eines Attests, gegenüber “Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes” erfüllen, wenn dieses sowieso nicht anerkannt wird? Und gibt es eine Art Verhaltenanleitung vor dem Verwaltungsgericht, sollte ein Richter die Gültigkeit ebenfalls anzweifeln? Soll ja schon vorgekommen sein.

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