An das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)
Traisengasse 5
A-1200 Wien
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Voraus via E-Mail:
ba**@ba**.at
Betreff: COVID-19 Impfstoffe – Wirkstoffintegrität
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir, die Rechtsanwälte für Grundrechte haben zur Kenntnis genommen, dass es Ihnen unmöglich ist, den sachlichen und begründeten Argumenten in unserem Aufforderungsschreiben vom 25.03.2021 entgegengetreten zu können.
Völlig unverständlich ist daher, warum Sie als VertreterInnen der obersten zuständigen Pharmakovigilanzbehörde auf nationaler Ebene noch immer keine Maßnahmen gesetzt haben
Sie tragen die Verantwortung hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit für 8,9 Millionen Einwohner! Wann nehmen Sie diese wahr?
Die von der Regierung angepriesene Impfstrategie wirkt sich zwangsläufig –und im konkreten Fall katastrophal -auf den gesamten Gesundheitsstatus der Bevölkerung aus.
Derzeit ist für die Bevölkerung nicht ersichtlich auf welche Art und Weise Sie IHRER Verantwortung, insbesondere der Verpflichtung dahingehend die Pharmakovigilanz zu gewährleisten, nachkommen. Es werden weder die von uns geforderten Blutuntersuchungen bei geimpften Personen durchgeführt, noch wurden Einschränkungen der Zulassungen verfügt.
Vor allem aufgrund der immer häufiger auftretenden schweren Nebenwirkungen und Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen gegen SARS-CoV-2, muss das –bisher negativ ausfallende- Verhältnis von Nutzen und Risiko einer ständigen Überprüfung unterzogen werden, wie es die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen zwingend für alle Mitgliedstaaten – sohin auch für Österreich einzuhalten -vorschreiben.
Der mangelnde Nutzen dieser Impfung wird nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen Studie von Prof. John Ioannidis der Stanford Universität immer offensichtlicher und somit die Verabreichung der Impfungen immer fragwürdiger. Das Ergebnis dieser Studie, deren Inhalt wir als bekannt voraussetzen, ist eine Infektionssterblichkeit im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 von 0,15%.[1] Berücksichtigt man dabei noch die verschiedenen Altersgruppen, so ist bereits jetzt erkennbar, dass für einen Großteil der Bevölkerung von der anempfohlenen Impfung kein Nutzen für die geimpfte Person gegeben ist. Diesbezüglich dürfen wir auf die Ausführungen in unserem Schreiben vom 25.03.2021 verweisen.
Bei der Prüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses müssen aber vor allem interne Erkenntnisse der EMA, die nunmehr an die Öffentlichkeit gelangt sind, berücksichtigt werden. So offenbart sich unmissverständlich aus einem internen Schriftverkehr – durchgeführt bereits im November 2020 (sohin Wochen vor Umsetzung der Impfstrategie) – eine erhebliche Diskrepanz bei der Wirkstoffintegrität zwischen klinischen und kommerziellen Chargen. Demnach betrug diese beim Vakzin von BioNTech / Pfizer im Rahmen der Studie 78% und konnte bei den kommerziellen Chargen nur mehr eine Integrität von 55% festgestellt werden.
Auf Basis dieser bekannten Studiendaten – sohin unter der Prämisse einer Wirkstoffintegrität von 78% – wurde eine Wirksamkeit des Impfstoffes von 95% „ermittelt“ und auf dieser fragwürdigen Grundlage wiederum eine bedingte Zulassung erteilt. Hinzu kommt das Vorhandensein von Verunreinigungen des Impfstoffes, u.a. DNA aus dem Herstellungsprozess, die je nach Herstellungs-Batch stark variieren können, und zu massiven Beeinträchtigungen der Geimpften führen können.
Die vorliegenden Informationen führen zur einzigen unabdingbaren Konsequenz, dass sich die Einschätzung eines positiven Verhältnisses von Nutzen und Risiko – insbesondere bei umfänglicher Übernahme Ihrer verantwortungsvollen Verpflichtung!!!- nicht mehr aufrechterhalten lässt. Diesbezüglich werden auch in diesem internen Schriftverkehr innerhalb der EMA schwerwiegende Bedenken geäußert.
[1] https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13554
Zudem ist das Nutzen / Risikoverhältnis für die prophylaktische Impfung für die Bevölkerungsgruppe von unter 65 Jahre aufgrund der weit unter 1 % liegenden Sterblichkeitsrate gegenüber dem mittlerweile aufgetretenen schwerwiegenden Nebenwirkungsprofil durch nichts zu rechtfertigen.
In diesem Sinne fordern wir Sie auf die fortlaufend an der Bevölkerung angewendeten Chargen regelmäßig, vor allem im Hinblick auf die Wirkstoffintegrität und auf Verunreinigungen, umfänglich und gewissenhaft zu überprüfen.
Weiters sind Sie die Veröffentlichung entsprechender Untersuchungsergebnisse zum Nachweis dafür, dass ein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis vorliegt und keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, längst allen EinwohnerInnen von Österreich schuldig!
Zudem fordern wir Sie gemäß Schreiben vom 08.03.2021 neuerlich auf, im Hinblick auf die teilweise im Sinne der Bestimmungen des AMG unzulässige Werbung, mit entsprechenden Abmahnungsschreiben zu reagieren!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung
Stoppen Sie diese Impfung! Das Risiko ist den Nutzen nicht wert!
Vielen Dank für Ihre unermüdliche, konsequente und profunde Arbeit!!!
Auch ich bin diesen Rechtsanwälten und -innen so unsagbar dankbar für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Demokratie!
Diese Impfung wird schon in Kürze einen weltweiten Genozid und Unfruchtbarkeit bei den Überlebeden verursachen. Diese Politikerkaste hat uns alle im Namen des sogenannten Great-Reset an die machthabenden Geldeliten verraten und verkauft. Diese Impfstoffe die in Wirklichkeit keine sind werden niemals eine ordentliche Zulassung bekommen, dies ist und war so auch nie geplant. Die Politikerkaste hat die klare Aufgabe dieses Sterilisationsgift so schnell wie möglich an den Mann und die Frau zu bringen. Dies wird ja auch ganz offen kommuniziert. Jedes Mittel ist Ihnen dazu Recht: dreiste Lügen, unerlaubte Werbung, offener Rechtsbruch, Erpressung, Freiheitsentzug, Verfassungsbruch, Bruch der Menschenrechte, wirtschaftlicher Zusammenbruch, Chaos. Die Justiz und die Gerichtsurteile interessiert diese Herren nicht im Geringsten, sie werden Ihre Anfragen und auch die Urteile also weiterhin ignorieren und mit Ihrem Programm weitermachen. Sie alle sind Helden weil sie offen gegen dieses Unrecht kämpfen. Noch ist der Kampf mit juristischen Mitteln nicht aussichtslos, die gesetzlichen Grundlagen welch diese Abscheulichkeiten rechtlich absichern werden aber sehr bald geschaffen sein, siehe auch Parlamentsbeschluss vom 03.05 zum Epidemiegesetz und Covid-Maßnahmengesetz. Gott stehe ihnen und uns allen bei!
Wie sie richtig schreiben, missachten die Verantwortlichen Regierenden Gesetze, Verordnungen usw. Es sind dies allesamt Personen, welche auf die österreichische Verfassung angelobt wurden!! ABER, wenn friedliche Bürger auf die Straße gehen um auf diese Fehlentwicklungen hinweisen, dann greifen die verantwortlichen Politiker/innen auf fragwürdige Verordnungen, welche sie zuvor – vielfach rechtswidrig – selber geschaffen haben zurück, und gehen mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen die eigene Bevölkerung vor! Spätestens jetzt müssten doch bei ALLEN die Alarmglocken läuten? Ich hoffe sehr, dass ein Umkehren die die alte Normalität noch möglich sein wird, doch meine Hoffnung schwindet jeden Tag ein kleines Stückchen mehr. Aus meiner Sicht gibt es im Prinzip nur eine Möglichkeit, eine Trendumkehr zu schaffen.
Eine möglichst große Personenanzahl, die ihren Unmut FRIEDLICH auf die Straße trägt. Angeführt von einem Personenkomitee mutiger Ärzte, Pflegepersonal, Lehrpersonal, Rechtsanwälten, Wissenschaftler, Medienvertretern usw.
Respekt an die Anwälte für Grundrechte!
Bitte kämpft weiter, ich danke euch allen aus ganzen Herzen! Ich hoffe, dass endlich alle Richter und Staatsanwälte aufwachen und ihre Aufgaben erfüllen und aufhören sich ängstigen und unterdrücken zu lassen!!!
Danke für euren unermüdlichen Einsatz! Es ist echt schon 5 Minuten nach 12, äußerst dringend….
DANKE.
VON HERZEN DANKE für IHREN unermüdlichen Einsatz!
Hoffe das sie diesen Wahnsinn stoppen können. Danke für ihren Einsatz……!!!!!!
Herzlichsten Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz.
Täglich schöpfen wir durch Euch neue Hoffnung!
Danke, danke, danke dafür, daß Ihr Euch um unser Wohl und Recht bemüht!
Die 2 Links (Stanford Studie und interner Schriftverkehr innerhalb der EMA) sind leider falsch verlinkt.
Es geht weiter, es geht nicht nur um eine Impfung mit ein oder zwei Dosen, es geht um regelmäßiges Impfen:
Die Bescheinigungen über die Impfung sind sechs Monate lang gültig. Danach ist die nächste Impfung fällig.
Es ist damit zu rechnen, dass die Folgeimpfungen entgeltlich sein werden.
Dies ist der erste Aspekt beim sog. Grünen Pass.
Der zweite Aspekt des Grünen Passes ist es, digitale Identifikationsformen weltweit zu schaffen. Man befasse sich hierzu mit der ID2020.
Über die Frage, ob der Grüne Pass eingeführt werden soll, ist zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten. Das liberale Prinzip (StGG 1867, EMRK, BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit 1988) soll insofern abgeändert werden, als Grundfreiheiten zwingend und regelmäßig an medizinische Eingriffe geknüpft werden. Es handelt sich somit um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung.
DANKESCHÖN
Liebes afa Team
Besten Dank für Ihren Einsatz.
Gibt zu all den eingebrachten Beschwerden bereits offizielle Stellungnahmen?
LG Sylvia