Aufruf an die Koalitionsverhandler: Besinnung auf Wahlversprechen und Grundrechtsschutz!

Was jetzt nicht vergessen werden darf: Ein Erinnerungsschreiben an die Koalitionsverhandelnden

Im Wahlkampf warb die FPÖ mit Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, kritischer Haltung gegenüber der WHO und Berufung auf die Souveränität Österreichs. Nun hat sie die Chance, ihre Versprechen auch in den Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP hoch zu halten. Wir haben in einem Brief an die Koalitionsverhandelnden festgehalten, was nun nicht vergessen werden darf: Wissenschaftliche und rechtliche Aufarbeitung der Covid-Maßnahmen, Hilfe für Impfgeschädigte wie für Long Covid-Betroffene, und in allen Belangen ein besonderes Augenmerk auf den Grundrechtsschutz!

Wir fordern zudem:
  • einen objektiven, aus dem Staatsbudget finanzierten ORF und die Abschaffung des ORF-Beitrags
  • die Freiwilligkeit des eImpfpasses
  • ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Impfstatus
  • eine Überarbeitung des Krisensicherheitsgesetzes. In derzeitiger Form könnte es genutzt werden, um in einer leicht ausrufbaren „Krise“ einschneidende Freiheitsbeschränkungen zu verhängen.
  • ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, um in Zukunft anlassbezogene Verordnungen und Gesetze schnell auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu können.
  • die Gleichstellung aller Medien, die bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen und journalistischen Zwecken dienen.
  • staatliche Untersuchung der Covid-Impfungen, insbesondere der mRNA-Injektionen, auf Verunreinigungen und Prüfung ihres Nutzen-Schaden-Verhältnisses auf Basis des aktuellen Wissensstandes.
  • Widerspruch gegen die Novellierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, die letztes Jahr unter Bruch von Verfahrensrecht beschlossen wurden und die der WHO im Fall von Krankheitsausbrüchen mehr Macht geben (wir berichteten: https://www.afa-zone.at/allgemein/internationaler-rechtsbruch-who-steuert-auf-verletzung-eigener-verfahrensvorschriften-zu-um-internationale-gesundheitsvorschriften-verfrueht-zu-verabschieden-dringende-aufforderung-an-die-oesterre/)
Unser Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren der Verhandlungsteams einer künftigen Bundesregierung,

Sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte,

Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung sind ein unabhängiger, überparteilicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Experten, der sich aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten weitreichenden staatlichen Grundrechtseingriffe formiert hat. Der Verein und seine Mitglieder sind auf den verschiedensten Fach- und Rechtsgebieten spezialisiert tätig und haben das gemeinsame Ziel, auch künftig den uneingeschränkten Grundrechtsstandard der Zivilgesellschaft zu verteidigen und für die Zukunft zu bewahren. Nähere Informationen zum Verein können Sie unserer Webseite afa-zone.at entnehmen.

Seitens der Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung erlauben wir uns in diesem Sinn folgende Forderungen mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Gestaltung des Koalitionsvertrages bzw. eines Regierungsprogrammes an Sie heranzutragen:

  1. Es braucht unbedingt eine rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur darum, gemachte Fehler aufzuzeigen, damit diese bei künftigen Krisen nicht wiederholt werden und wir alle diese nicht mehr erfahren und in Hinkunft keinesfalls mehr darunter leiden müssen, sondern vor allem auch darum, anzufangen, die Gräben in der Gesellschaft zu erkennen und mit Einsatz zu versuchen, diese wieder zu schließen. Dazu gehört unter anderem, dass aufgrund der Corona-Maßnahmen verhängte Strafen überprüft und Geldstrafen rückerstattet werden, Personen, die durch unbegründete Corona-Maßnahmen Schaden erlitten haben („Lockdown für Ungeimpfte“) vollumfänglich entschädigt werden, aber auch, dass der Ruf von vielen Wissenschaftlern, Experten und insbesondere Ärzten wiederhergestellt wird, die aufgrund ihrer kritischen Positionen diffamiert wurden – zu einem großen Teil unrechtmäßig, wie sich zeitversetzt herausgestellt hat. Insbesondere sind etwaige in diesem Zusammenhang abgehaltene Disziplinarverfahren anhand des aktuellen Wissensstandes zu prüfen und gegebenenfalls Geldstrafen rückzuerstatten, Strafmaßnahmen rückgängig zu machen und entstandene wirtschaftliche Schäden vollumfänglich finanziell zu entschädigen. 
  1. Viele Menschen haben im Zusammenhang mit der „Corona-Impfung“ Schäden erlitten und kämpfen in zahlreichen Fällen immer noch darum, dass diese anerkannt werden und endlich eine Ursachenforschung und in weiterer Folge hoffentlich auch Behandlung erfolgen kann. Diesen Menschen wäre genauso zu helfen und Unterstützung zukommen zu lassen wie all jenen, die an den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung leiden. Menschen mit „Impfschäden“ beziehungsweise „long covid“ muss geholfen werden – ihre Leiden müssen endlich anerkannt und ernstgenommen werden. Es muss eine wissenschaftliche und medizinische Auseinandersetzung im Sinne einer umfassenden Ursachenforschung erfolgen.
  1. In diesem Zusammenhang wäre das Impfschadengesetz grundlegend zu überarbeiten und so auszugestalten, dass etwaigen Impfopfern rasche, umfangreichere und unbürokratische Hilfe zukommt.
  1. „Corona-Impfungen“ müssen von offizieller, staatlicher Stelle im Hinblick auf mögliche Verunreinigungen wie auch insgesamt auf ihr Nutzen-Schaden-Verhältnis untersucht werden. Gegebenenfalls sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen.
  1. Die Verantwortungsträger für die gigantischen Ausgaben für Tests, Masken und „Corona-Impfungen“ sowie deren Nutznießer wären von einer unabhängigen Untersuchungskommission auch auf etwaige Straftatbestände zu prüfen, jedenfalls aber wäre die Vernichtung von Unsummen an Steuergeld durch eine weitere übermäßige Beschaffung von „Corona-Impfungen“ hintanzuhalten.
  1. Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung fordern ein klares, rechtlich verankertes Verbot der Diskriminierung aufgrund des „Impfstatus“, wie es beispielsweise Niederösterreich bereits für Landesbedienstete eingeführt hat.
  1. In der Corona-Zeit wurden zahlreiche Verordnungen in kürzesten Zeitabständen erlassen, die in vielen Fällen vom Verfassungsgerichtshof erst nach langwierigen Verfahren als verfassungswidrig aufgehoben wurden und zum Teil jetzt noch werden. Die Corona-Zeit hat damit ein klares Rechtsschutzdefizit unseres Rechtssystems aufgezeigt, da die Möglichkeit einer raschen Überprüfung von Grundrechtseingriffen nicht gegeben ist. Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung fordern daher die Einführung eines Eilverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, um künftig derartige Rechtsakte einer raschen Überprüfung im Hinblick auf ihre Grundrechtskonformität unterziehen zu können. Jeder Verfassungsbruch durch staatliche Organe oder deren Vertreter muss strafrechtliche Folgen haben. Die Bestellung von Verfassungsrichtern durch die Politik widerspricht dem Grundprinzip der Gewaltenteilung und ist konsequent zu unterbinden.
  1. Das COVID-19-Überführungsgesetz wäre grundlegend zu novellieren und im Sinne des Schutzes der Grundrechte unter Beachtung des aktuellen Standes der Wissenschaft auszugestalten.
  1. Betreffend des Elektronischen Impfpasses („e-Impfpass“) wäre – wenn dieser überhaupt fortbestehen soll – wie auch zur Elektronischen Gesundheitsakte („ELGA“) eine Opt-Out Möglichkeit und für die Zukunft eine Opt-In Lösung (mit überschaubarer Laufzeit, Verlängerungsoption unter Einhaltung klar definierter formaler Vorgaben wie auch allzeitig gültiger Ausstiegsklausel) zu schaffen. Sollte der e-Impfpass beibehalten werden, so wäre der Papier-Impfpass diesem gleichzustellen.
  1. Das Bundes-Krisensicherheitsgesetz wäre grundlegend zu novellieren (sollte dieses nicht ohnehin von Seiten des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben werden) und im Sinne des Schutzes der Grundrechte auszugestalten. Auf die ausführliche Stellungnahme der Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung im parlamentarischen Prozess wird hingewiesen (12839/SN-245/ME).
  1. Dem Machtausbau der Weltgesundheitsorganisation WHO wäre Einhalt zu gebieten, indem seitens Österreichs eine klare Ablehnung des „WHO-Pandemievertrags“ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erfolgt und fristgerecht Widerspruch eingebracht wird. Dazu erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass aus advokatorischer Vorsicht ein Widerspruch bis spätestens 31.03.2025 erfolgen sollte (10 Monate nach Unterfertigung). Auch sollte unmissverständlich klargemacht werden, dass – sollte Österreich den IGV-Änderungen nicht widersprechen – Österreich auf Grund unserer Verfassung aus der WHO austreten muss, da damit die Souveränität unseres Landes in bestimmten Situationen nicht mehr aufrecht zu erhalten wäre.
  1. Die Corona-Zeit hat aufgezeigt, dass in zahlreichen Fällen die Medien und allen voran der ORF nicht mehr der wichtigen Rolle einer Kontrollinstanz als objektive „vierter Gewalt“ im Staat nachgekommen sind und weiterhin nicht nachkommen. In vielen Fällen wurde und wird beispielsweise nicht nur das Objektivitätsgebot verletzt, sondern wurden werden auch nicht in das „Narrativ des Mainstreams“ passende Meinungen und Fakten einfach verschwiegen. Dies kann als einer der Gründe gesehen werden, wieso zahlreiche Informationen zu journalistischen Zwecken über vielfältige alternative Quellen transportiert werden mussten, in vielen Fällen sogar Informationen in ausgesprochen hoher Qualität.
    Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung fordern daher die rechtliche Gleichstellung aller Medien, die bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen und journalistischen Zwecken dienen. Insbesondere wäre dahingehend eine Überarbeitung des Medienprivilegs im Datenschutzgesetz umzusetzen.
  1. Darüber hinaus fordern die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung in diesem Sinn eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe und eine Reduktion des ORF auf seine Grundfunktionen als objektive „vierte Gewalt“ im Staat in einer unabhängigen, entpolitisierten Form. Diese Aufgabe ist bei Anpassung der Mitarbeiter-Gehälter an ortsübliche Tarife durch die Finanzierung aus unseren Steuergeldern und den Einnahmen aus Werbung unter strengen gesetzlichen Vorgaben spielend zu bewältigen und bedarf keiner zusätzlichen Gebühren.

Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung weisen darauf hin, dass dieses Schreiben zur Information der Bevölkerung auf der Webseite afa-zone.at veröffentlicht wird.

Einen Großteil der Wählerstimmen erhielt die FPÖ einerseits aufgrund ihrer klaren Positionierung gegen die staatlichen Coronamaßnahmen (u. A.: Lockdown, Massentests, Masken und „Corona-Impfung“) und der damit verbundenen Steuergeldverschwendung und andererseits aufgrund der verbindlichen Zusage einer vollständigen Aufarbeitung dieser als totalitär wahrgenommen Regierungszeit samt Ahndung der dabei begangenen Rechtsverstöße. All diese Wähler erwarten nun berechtigt die Einlösung der gegebenen Versprechen.

Mit freundlichen Grüßen! 

Verein Rechtsanwälte für Grundrechte
ZVR-Zahl 1421037629

Wien, am 26. Jänner 2025

Unser Schreiben als PDF:

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

6 Kommentar

  1. Anita

    Diskriminierung, Schock ist immer noch da..wie wir unschuldig in das Gefängnis kamen…22 Leute wie Schwerverbrecher wurden wir behandelt…

  2. Alois Fahrleitner

    Es wäre hoch an der Zeit für eine solche Aufarbeitung doch fürchte ich, dass das Interesse der Verhandlungsparteien daran sehr einseitig ist

  3. Monika Masser

    Vielen Dank für Ihren Einsatz für Menschen.
    Danke!

  4. Stefan Sabor

    Und nicht zu vergessen (aber das ist nicht Sache des Bundes, oder zumindest eine Einflussmöglichkeit im Bereich ÖBB) Schreiben an sämtliche Verkehrsunternehmen zur Rückzahlung sämtlicher Strafen wegen Verstoßes gegen Maskenpflicht. Und das Steuergeld was jetzt futsch ist steckt in Covidtests, Rückzahlungen an geschädigte Firmen und Impfstoffkauf.

  5. Gudrun Walli

    Vielen Dank für diesen hervorragenden Aufruf, ich stimme dem zu 100% zu.
    Danke für ihre unermüdliche Arbeit.
    Auch wenn alle sagen, die „Coronazeit“ interessiert niemanden mehr, das stimmt nicht. Ich vergesse nicht….

  6. Gabriela Innerkofler

    So lange C Fanatiker, ( milde ausgedrückt, bei dem was von denen damals abging!)weiterhin in hohen Regierungsämtern bleiben ( Edtstadler, Schallenberg!!!!…) wird es keine zufrieden stellende Aufarbeitung geben.
    Die FPÖ in der Regierung müsste nach “ Trump Manier“ alles radikal und sofort angehen, das erwarten wir Wähler!
    Ich befinde mich im “ Rechtsstreit“ mit dem ORF, OBS, Beschwerde gegen die Haushaltsabgabe, ich würde mir wünschen, für weitere rechtliche Schritte einen Anwalt der afa an meine Seite zu bekommen…
    Steiermark, Graz Umgebung, wer käme da in Frage?

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