Auswirkungen von Masken – Neues Gutachten über medizinische, psychologische und soziologische Vor- und Nachteile

Wie beeinflusst uns das Tragen von Masken?

Diese Frage möchte Ing. Dr. Helmut Traindl mit seinem umfassenden Gutachten (siehe unten) beantworten. Wir dürfen es hier teilen: 191 Seiten voller interdisziplinärer Überlegungen, geordnet nach Themengebiet. Wenn Sie auf der Suche nach Argumenten sind, werden Sie hier fündig. Wollen Sie sich selbst eine Meinung bilden, können Sie den zahlreichen Quellen, die Dr. Traindl heranzieht – publizierte Studien aus aller Welt sowie Veröffentlichungen von Einzelnen, Medien und Behörden – dank eingefügter Links selbst nachgehen. Das Gutachten beschäftigt sich sowohl mit chirurgischen Masken als auch mit FFP2-Masken.

Überblick über die behandelten Themen: Physiologische, psychologische, soziologische und rechtliche Aspekte

Als ersten Punkt greift das Gutachten die Schutzwirkung von Masken auf. Hierzu wird auf mehrere Studien eingegangen, die untersuchten, wie sich das Tragen von Masken in den letzten Jahren auf COVID-19-Fälle auswirkte. So lässt zum Beispiel eine europäische Studie folgenden Schluss ziehen:

“Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass Länder mit einem hohen Grad der Einhaltung der Maskentragepflicht nicht nicht besser abschnitten als Länder mit einer geringen Verwendung der Masken. Darüber hinaus weist die mäßig positive Korrelation zwischen der Verwendung von Masken und Todesfällen in Westeuropa darauf hin, dass die allgemeine Verwendung von Masken möglicherweise schädliche, unbeabsichtigte Folgen haben könnte.”
Traindl (2022): Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen, S. 23

Weiters geht Traindl auf Gefahrstoffe in Masken, das Wachstum von Krankheitserregern in Masken und die Sauerstoffsättigung im Blut beim Maskentragen ein und listet mögliche Gesundheitsschädigungen auf. Insbesondere bei Kindern sollte mit Bedacht abgewogen werden, ob das Tragen von Masken vorteilhaft ist. Diesem Thema ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Nicht nur die körperlichen Implikationen werden besprochen: Auch die psychologischen Effekte kommen nicht zu kurz (s. S. 95 ff). Wer sich an Aussagen von GECKO-Leiterin Katharina Reich und anderen erinnert, weiß, dass auch PolitikerInnen wohlbekannt ist, dass Masken uns psychisch nicht unbeeindruckt lassen (Katharina Reich: „Meine persönliche Meinung ist, dass es aus mehreren Gründen – psychologische, soziale Gewöhnung – im essenziellen Handel auch über den Sommer bei der Maske bleiben soll.“)

Nicht zuletzt werden die Gesetzen und anderen Normen, die im Zusammenhang mit Maskenpflichten relevant werden können, aufgezählt. So gibt es zum Beispiel Normen für den Arbeitnehmerschutz, die maximale Tragezeiten vorsehen.

Schließlich versucht Ing. Dr. Traindl auf den letzten 30 Seiten zusammenzufassen, was die Regierung und Behörden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 über Masken wussten.

Zusätzlich zum Gutachten stellt der Autor einen Überblick zur Verfügung, die es Ihnen erleichtert, sich im doch äußerst umfangreichen Dokument zu orientieren. Lesen Sie nach:

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

14 Kommentar

  1. André

    „Und was soll man machen, wenn man von ÖBB oder Wiener Linien angesprochen wird, wenn man keine trägt?“
    Nach meiner Erfahrung: In erster Linie den Menschen wahrnehmen, der in der Uniform steckt. Viele Polizisten und Kontrolleure befinden in dem Dilemma, dass sie Regeln durchdrücken sollen, die sie selbst sinnlos finden. Ich versuche immer zu berücksichtigen, dass die eben (auch) Angst vor Strafe haben und immer damit rechnen müssen, von Passagieren oder „Mystery Costumers“ gemeldet zu werden. Es ist mir noch nie passiert, dass ich wegen nicht aufgesetzter Maske bestraft wurde in Bus und Bahn. Wenn das Zugschaffny anmerkt „Bitte Maske aufsetzen!“, zieh ich mir den Lappen halt auf, und wenn er/sie/sonstwas 3 m weiter ist, wieder ab. Ist doch eh alles Realsatire.

    Immer schön geschmeidig bleiben und die Nerven in was sinnvolles investieren: Zum Beispiel die Verwirklichung der „Natürlichen Wirtschaftsordnung“ nach Silvio Gesell, Erstveröffentlichung 1916. Es handelt sich dabei um eine freie Marktwirtschaft ohne Kapitalismus und Wachstumszwang. Die Natürliche Wirtschaftsordnung setzt nicht voraus, dass wir Menschen uns erst irgendwie bessern müssen, sondern behebt einfach nur die Konstruktionsfehler, die unser aktuelles Geld- und Bodenrecht aufweist, und die systembedingt zu Krieg, Armut und Umweltzerstörung führen.

    1. Werter Herr Andre,
      da haben Sie recht: Hätte die von Silvio Gesell vorgeschlagene Wirtschaftsordnung mit „Fließendem Geld, Schwundgeld“ Fuss gefasst, dann hätten wir heute nicht die zerstörerische Ausbeutung durch die wenigen Psychopathen, die seit 1913 mit ihrem privaten Kreditgeldsystem zu Multibillionären geworden sind, die mit dem vielen Geld inzwischen ein weltweites Netz aus Korruption und Abhängigkeiten geschaffen haben und die meisten Regierungen der Welt sowie die MSM kontrollieren, und die nun nach der Weltherrschaft greifen, siehe den Pandemievertrag für die von Ihnen kontrollierte WHO, siehe den Great Reset des WWF in Davos, usw.

  2. stefan sabor

    Wo sind hier die Kommentare hin?

  3. Christiana

    Alle Mitarbeiter in unserer Klinik müssen seit dem 01.10.22 leider wieder die FFP2 Masken während der Arbeit tragen. Nur
    in der 30 minütigen Pause nicht. Ich werde dieses Gutachten an die Mitarbeitervertretung senden und hoffe auf Besserung.

  4. Stefan Sabor

    Schon wieder ich, kann mir mal wer folgendes erklären: Eine Bekannte von mir, mußte zur Untersuchung in ein Wiener Spital (privater Träger), sie hatte eine FFP 2 Stoffmaske auf, das Personal ließ sich auf keine Diskussion ein und drückte ihr eine normale FFP2 Maske in die Hand (sie setzte sie halt auf) FFP2 Stoffmasken sind in der betreffenden Klinik nicht erlaubt (ich dachte FFP2 ist FFP2?)

  5. Typo: „nicht nicht besser“ -> „nicht besser“

  6. Doris Kapshammer

    Bin schon zum 2. Mal in der Wiener Ubahn wegen fehlender Maske gestraft worden. Was passiert, wenn ich die € 50,- nicht einzahle? Denn das habe ich nicht 2 Mal vor.
    Mit besten Grüßen
    Doris Kapshammer

  7. Walter

    Ich wurde gestern von Kontrolleure der Wiener Linien gestraft, weil ich maskenlos in der U-Bahn saß. Egal, was ich gesagt habe, ließen sie nicht gelten. Sie waren darauf fixiert, dass ich die 50 Euro Strafe bekomme.

    Welche Rechte habe ich? Kann ich etwas ausrichten?? Oder muss ich die 50 Euro zahlen??

    1. Wir haben ein Musterschreiben als Antwort auf die Maskenstrafe ausgearbeitet, es wartet nur doch auf Freigabe zur Veröffentlichung!

      Ihr AfA Backoffice

      1. Walter

        Danke für die Antwort!
        Wann wird es veröffentlicht?

        Hat Einspruch einen Sinn gegen diesen Wahnsinn??

        1. Angesichts der Lage, dass die Maskenpflicht in zwei Wochen fällt, stellt sich die Frage, ob es von unseren Lesern noch gewünscht ist, dass „jetzt erst“ ein Beitrag hochgeladen wird. Uns ist bewusst, dass das den Eindruck erweckt, als hätte sich bisher niemand von uns damit beschäftigt. Selbstverständlich hat uns die Maskenpflicht beschäftigt, aber erst jetzt erreichten uns vermehrt Anfragen von Betroffenen. Es kommt somit auch auf den Willen unserer Leser an!

          Es ist jedenfalls möglich, vorerst nicht zu zahlen und Widerspruch zu erheben. Das Besondere hier ist, dass die Strafe keine hoheitliche ist (keine vom Staat ausgeteilte verwaltungsstrafrechtliche Strafe), sondern eine privatrechtliche Vertragsstrafe, die das Unternehmen in seinen Beförderungsbedingungen verankert hat (und somit zum Vertragsinhalt gemacht hat). Deswegen gibt es kein normales Rechtsmittel dagegen. Das hat einen Nachteil: Bei Beschwerden gegen „normale“ Strafen muss man rechtlich gesehen tatsächlich nicht zahlen, solange über die Beschwerde nicht von Behör
          de oder Gericht entschieden wurde. Das funktioniert bei Vertragsstrafen nicht.

          Der Vorschlag unseres Mitglieds Gernot Klopcic, ehemaliger Richter: die Wiener Linien mit widersprechendem Schreiben anschreiben, nicht zahlen, darauf verweisen, dass die MaskenVO vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird, und darauf verweisen, dass Sie wissen, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werden wird, dass das aber nicht zweckmäßig sein wird, weil Sie nicht zu zahlen beabsichtigen.

          Ihr AfA Backoffice

      2. Maria

        Guten Morgen,
        Wie ist die Lage mit dem Musterschreiben? Wird etwas veröffentlicht?
        Vielen Dank für die Antwort!

  8. Stefan Sabor

    Also ich würde Einspruch erheben und mich auf die obrige Studie berufen.!! Achtung Zynismus!! Oder mich für 2 Wochen daheim einsperren, damit es nicht nochmal passiert, weil dann fällt die Verordnung.

    1. Walter

      Ich glaube nicht, dass dann die Strafe vergessen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert