Bedenkliche Verlängerung der EU-Verordnung zum Digitalen COVID-Zertifikat: Stellungnahme der AFA

Das Digitale COVID-Zertifikat der EU („grüner Pass“), das grenzüberschreitend als Reiseerleichterung dienen soll, wurde per EU-Verordnung ins Leben gerufen. Diese Verordnung läuft am 30. Juni 2022 aus. Nun soll sie verlängert werden: für weitere 12 Monate. Was ist davon zu halten? Hier teilen wir mit Ihnen unsere öffentliche Stellungnahme. Zuallererst verletzt die Verordnung über das Digitale COVID-Zertifikat das Grundrecht auf Freizügigkeit. Darüber hinaus entspricht sie nicht den Empfehlungen der WHO. Darüber hinaus gilt zu bedenken, dass das Zertifikat auf Tests und Injektionen basiert, die weder Infektiosität noch Infektionsschutz abschließend bestimmen können und somit falsche Sicherheit vermittelt.

Unter Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU (europa.eu) können Sie sich über das Vorhaben der EU-Kommission informieren. Ebenfalls unter diesem Link zu finden sind die mehreren hunderttausend (aktueller Stand: 289.801) Rückmeldungen, die Privatpersonen gegeben haben.

Sie finden den nun folgenden Text auch im PDF-Format auf der Website der EU-Kommission: Feedback from: Verein (europa.eu).

Stellungnahme zur geplanten Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats
der EU


Mit Verordnung (EU) 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat der EU wurden EU-weite Vorschriften für die Ausstellung und Anerkennung von Nachweisen einer COVID-19-Impfung, eines COVID-19-Testergebnisses oder der Genesung einer Person eingeführt. Nunmehr soll diese Verordnung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Dazu mögen folgende Erwägungen berücksichtigt werden:
In der begründenden Zusammenfassung wird ausgeführt, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU dazu beitragen soll, dass Menschen während der COVID-19-Pandemie ungehindert innerhalb der EU reisen können. Inwieweit das Zertifikat auch für andere Zwecke (Zugang zu Veranstaltungen usw.) verwendet wird, ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Schon diese Begründung ist in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar, zumal das uneingeschränkte Reisen ein Grundprinzip der Europäischen Union darstellt. Ein ungehindertes Reisen ist aufgrund des digitalen COVID-Zertifikats nicht möglich, zumal das Verlassen eines Mitgliedsstaates bzw. die Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat an Bedingungen geknüpft wird. Jene Erfordernisse die sich
aus der genannten Verordnung ergeben, sind sohin mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 45 Abs. 1 Europäische Grundrechte-Charta und Art. 21 Abs. 1 AEUV) absolut unvereinbar. Zur Durchführung von Art. 21 AEUV erging die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der
Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sowie zur Änderung/Aufhebung einiger Verordnungen und Richtlinien. Erwägungsgrund 29 dieser Richtlinie bekräftigt, dass die Freizügigkeit von Personen eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts darstellt. Die Richtlinie regelt in Kapitel VI die Beschränkungen des
Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. Auf sie bezieht sich offensichtlich die EU-VO Digitales COVID-Zertifikat der EU, wenn sie in Erwägungsgrund 13 erklärt, „die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten …, im Einklang mit dem Unionsrecht Beschränkungen der Freizügigkeit zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhängen,“ unberührt zu lassen.

Die bestehenden bzw. nunmehr zu verlängernden Beschränkungen sind nicht geeignet, zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beizutragen. Die vorliegende Verordnung bzw. die geplante Verlängerung orientiert sich auch nicht an den Empfehlungen der WHO. Diese hat sich seit Beginn der Pandemie in den zeitlich befristeten Empfehlungen an die Vertragsstaaten der Internationalen
Gesundheitsvorschriften, die alle EU-Mitgliedsstaaten umfassen, ununterbrochen gegen die Verhängung von Reisebeschränkungen ausgesprochen. Auch in den weiteren travel advices, die fortlaufend erneuert werden, werden die Staaten aufgefordert, keine Reise- oder Handelsbeschränkungen in Bezug auf Staaten
auszusprechen, die von einem COVID-19 Ausbruch getroffen wurden. Die WHO war der Auffassung, dass Einreisesperren hinsichtlich solcher Staaten in der Regel nicht effektiv sind und den Import von Erkrankungen nicht verhindern können.
Einzig am Beginn einer Pandemie können Reisebeschränkungen „für wenige Tage“ gerechtfertigt sein, um Zeit zu gewinnen, um die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen in Gang zu setzen. Die WHO spricht sich auch in der aktuell anzuwendenden kurzfristigen Empfehlung vom 19.01.2022 nicht für
Einreisebeschränkungen aus.

Der Vollständigkeit halber ist auszuführen, dass weder die PCR-Tests, noch die Antigen-Tests für sich in der Lage sind, eine Infektion nachzuweisen. Die Testung von gesunden Personen ohne entsprechender klinischer Symptomatik ist daher nicht zielführend, sondern vielmehr geeignet, falsch positive Tests zu produzieren.

Die derzeit angewendeten Injektionen basieren auf einer lediglich bedingten Zulassung und die Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit sind noch nicht abgeschlossen. Zudem ist bei keinen der zentral zugelassenen Substanzen eine sterile Immunität nachgewiesen. Ein Nachweis für die Verhinderung einer
Virustransmission von Mensch zu Mensch liegt daher nicht vor. Das digitale COVID-Zertifikat der EU basiert jedoch offensichtlich auf der Annahme, dass Geimpfte das Virus nicht mehr weitergeben können, da eine Injektion eben eine ungehinderte Einreise, Ausreise oder den Aufenthalt ermöglicht. Der Umstand, dass ein Abstellen auf eine sogenannte Impfung nur dann Sinn macht, wenn Stoffe zur Verfügung stehen, die auf eine konsistente Unterbrechung der Übertragungskette schließen lassen, ergibt sich bereits aus dem Erwägungsgrund 13.

Vor allem aber sind diese beschränkenden Maßnahmen nicht erforderlich. Die Mortalität bei SARS-CoV-2 erweist sich als um ein Vielfaches niedriger als erwartet und lag nahe an der einer normalen saisonalen Grippe (0,15%). Seit Anfang Oktober 2020 spricht selbst die WHO im Zusammenhang mit Corona von einer vergleichbaren saisonalen Grippe, die eine Mortalitätsrate von 0,13 % aufweist. Das Durchschnittsalter der mit oder an COVID verstorbenen Personen beträgt in Italien 80 Jahre, 98,8 % hatten mindestens 1 Begleiterkrankung. 80 % aller COVID-Toten sind älter als 75 Jahre. Die Sterblichkeitsrate ist mittlerweile zudem drastisch gesunken, zumal man in der Behandlung wesentliche Fortschritte erzielen konnte.
Darüber hinaus hat sich auch die aktuell vorherrschende Variante „OMIKRON“ sehr positiv auf die Situation ausgewirkt, zumal diese beinahe ausschließlich zu milden bzw. mittleren Krankheitsverläufen führt. Mittlerweile ist zudem bereits der Großteil der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 in Berührung gekommen bzw. eine entsprechende Immunisierung gegeben.
Aufgrund der gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wäre die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats auch völlig unverhältnismäßig und diskriminiert Menschen, die vollkommen gesund sind und bzw. oder deren Genesungsstatus abgelaufen ist.

Zusammengefasst kann daher ausgeführt werden, dass Art. 45 Abs.1 Europäische Grundrechte-Charta den Unionsbürgern eine ungehinderte Einreise, Aufenthalt und Ausreise aus dem eigenen Mitgliedsstaat garantiert. Die vorgesehenen Maßnahmen greifen daher in den Wesensgehalt des Grundrechtes ein, wofür keine der notwendigen Voraussetzungen vorliegt. Zudem führt das digitale COVID-Zertifikat zu einer Diskriminierung zwischen gesunden, geimpften und ungeimpften Menschen. Auch mit datenschutzrechtlichen Erwägungen ist die Erfassung, Verarbeitung, sowie das Erfordernis den eigenen Gesundheitsstatus bei Kontrollen preiszugeben, absolut unvereinbar.

Der zeichnende Verein tritt für die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung von Grundrechten ein und spricht sich dieser in diesem Sinn gegen die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats aus.

Mit dem dringenden Ersuchen obige Bedenken zu berücksichtigen!

Verein Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung
RFG – AFA (ZVR: 1421037629)

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

8 Kommentar

  1. Rakouf Helga

    Eine Kündigung ist nicht zulässig bei einem Nein von dieser Genspritze.
    Sie ist notzugelassene und hat extreme Nebenwirkungen, hin bis zum Tod.
    Es handelt sich um ein weltweites Genozid. Die Verursacher und Handlanger sind Mittäter und gehören vors Kriegsgericht, da es sich um einen Krieg gegen die Menschheit handelt.

  2. Hermine Pfaff

    Sehr geehrtes Team der Anwälte für Aufklärung

    Vorab ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz.Meine Stellungname über die Verlängerung des “ grünen Passes“ habe ich bereits abgegeben. Der Plan der im Zusammenhang mit der gewünschten Verlängerung steht ist für mich extrem beunrührgent. Die WHO bereitet ein völkerrechtlich bindendes, internationales Abkommen zur Prävention und Bekämpfung von Pandemien vor. Die Verhandlungen in Genf haben bereits begonnen. Wenn sie damit durchkommen können Nichtgewählte von mächtigen Geldgebern gesponserte Organisationen (WHO) über unsere Gesundheit bestimmen. Sprich sie hätten die Macht jederzeit eine Pandemie auszurufen und auch gleich zu bestimmen womit wir uns zu behandeln (impfen) hätten. Nebenbei wird gleichzeitig die gültige Verfassung jedes Landes ausgehebelt.Laut Fr. Dr. Stuckelberger die seit über 20 Jahren für die WHO arbeitet wird vorgeschlagen einen öffentlichen Protestbrief an die WHO zu schicken. Sie meint das es sehr wichtig sei das unsere Regierung einen Brief verfasst in dem sie erklärt,das die Bevölkerung nicht akzeptiert, dass die Unterschrift des Gesundheitsministers ohne ein Referendum über das Schicksal von Millionen von Menschen entscheiden kann. Internationales Recht lässt keine UN-Verordnung zu, die über der Konstitution einzelner Länder steht. Dies trifft auch auf die WHO eine UN-Organisation zu. Da man der Politik seit einiger Zeit nicht mehr Trauen kann liegt es wohl an uns allen aus diesem Sumpf zu befreien. Vielleicht könnten Sie uns mit Ihrem Wissen behilflich sein so einen Brief zu verfassen den möglichst viele an die WHO in Genf schicken.Oder sie haben mit Ihrem Rechtswissen eine andere Möglichkeit. Ich wäre froh wenn Sie mir Möglichkeiten aufzeigen könnten die ein Normalbürger gegen dieses geplante Unrecht ergreifen kann .

  3. Martina Rathbauer

    Braucht keiner

  4. Thomas Guster

    Trotzdem werden sie in der weltweit ausgerufenen Agenda weitermachen wie bisher…

  5. Raimund

    Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Verlängerung und hoffe, falls es rechtliche Möglichkeiten dagegen gibt, dass die vom Verein wahrgenommen werden. DANKE 🙂

  6. Ulrike Gundacker

    Die Argumente, die Sie hier anführen, sind alle stichhältig:

    Lediglich bedingte Zulassung – klinische Studien noch nicht abgeschlossen – KEINE sterile IMMUNITÄT (was fehlt ist ein Hinweis auf die massiven Impfschäden (!!), die immer deutlicher hervortreten z.B. Myocarditis u. Herzversagen bei jungen Männern> Sportler kollabieren auf dem „Platz“, Kinder sterben im Schlaf nach der zweiten Impfung… alles kein Thema)

    Doch Ihre Formulierung „ein Nachweis für die Verhinderung einer Virustransmission von Mensch zu Mensch liegt daher nicht vor“ ist ein gewaltiges „understatement“ denn inzwischen ist evident, dass gerade WEGEN der massenhaften Pseudo-Impfungen extrem ansteckende Varianten entstehen (das Virus reagiert auf den ständigen Selektionsdruck), die aber (Gott-sei-Dank) harmloser geworden sind.

    FAZIT: Die Impfungen tragen GAR NICHTS zur Reduzierung der „epidemiologischen Gefahr“ bei. Im Gegenteil:

    Wenn der Impf-Wahn aber weitergeht, könnte am Ende eine wirklich tödliche Variante entstehen. Dazu ein statement von Dr.Paul Alexander:

    „If you want to continue this pandemic for 100 years with more variants and a potentially lethal one, continue this vaccination program“

    Auch Dr. Geert vanden Bossche warnt seit Monaten vor dieser Entwicklung:

    https://www.voiceforscienceandsolidarity.org/videos-and-interviews/second-call-to-who-please-dont-vaccinate-against-omicron

    DER GROSSE BETRUG

    Wie das jüngste Erkenntnis des VfGH (über die Rechtmäßigkeit der „2G“ Regelung) gezeigt hat, kommt es massiven Fehlbewertungen (in moralischer und rechtlicher Hinsicht) solange der gigantische BETRUG mit den PCR-Tests nicht offengelegt wird!!!

    Den Verfassungsrichtern wurde „vorgelogen“, dass der Lockdown der Ungeimpften ein wichtiger Beitrag zur „Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ war und aufgrund der „epidemiologische Lage“ (EL) auch notwendig und angemessen. Wie kommt es aber zur Einschätzung der EL?

    Die Frage, die unbedingt gestellt werden muss, bevor ein Gericht ein faktenbasiertes Urteil fällen kann:

    Auf welcher Datenbasis erfolgt diese Bewertung der Gefahrensituation? Alle relevanten Parameter gehen zurück auf den (massenhaft durchgeführten) PCR-Test und wenn man versteht, was die PCR kann (und vor allem nicht kann), wird klar, dass es hier KEINE DATEN-INTEGRITÄT gibt. (> siehe PCR Gutachten Prof.Kämmerer u. Daten-Analysen Prof. Ioannidis)

    Das bedeutet, alle Begriffs-Kategorien mit denen die EL in den Medien dargestellt wird, sind eine TÄUSCHUNG:

    „Fälle“ > „Neuinfektionen“ > „7-Tage-Inzidenz“ > „aktive Fälle“ und in der Folge auch Hospitalisierungen u. „Todesfälle“ da die hier gezeigten Zahlen mit pseudo-wissenschaftlichen Methoden generiert und irreführend präsentiert wurden. (s. dazu auch das Video von Marcel Barz)

    >>> TÄUSCHUNG: Eine negative PCR ist KEIN „Genesungsnachweis“, eine positive KEIN Erkrankungsbeweis.

    Auch der Begriff „Genesung“ bzw. „Genesungsnachweis“ ist (auf dieser Datenbasis) eine pseudo-wissenschaftliche Irreführung, da jeder positiv Getestete (auch ohne jemals krank zu werden) fälschlicherweise als „Fall“ geführt und nach Ablauf der Absonderung automatisch als „genesen“ eingestuft wird.

    Daraus ergibt sich, dass das ganze „3G“ System kompletter Unsinn ist, eine pseudo-wissenschaftliche Scharade, deren eigentlicher Zweck nichts mit Prävention zu tun hat, sondern dazu dient, Akzeptanz von digitalen, totalitären Kontrollsystemen in der Bevölkerung zu erzeugen.

    Auch der Begriff „Freitesten“ wird damit völlig ad absurdum geführt …

    Dass der Gesundheitsminister inzwischen routinemäßig pseudo-wissenschaftliche „Maßnahmen“ ergreift bzw. beibehält, sieht man auch an den aktuellen „Lockerungen“ (ein Begriff aus dem Strafvollzug,(!) wie auch „Lockdown“):

    Man kann also jetzt stundenlang in einem Shopping-Center herumspazieren, „mit offenem Mund“ in Restaurants und Cafés sitzen, sich in der Nachtgastronomie ausgelassen bewegen …aber wenn man Lebensmittel bei Spar oder Billa einkauft, (was in der Regel nur 10 min dauert) muss man eine FFP-2 Maske tragen (!) Das ist so absurd, ein offensichtlicher Willkür-Akt, der nicht rational zu begründen ist …(auch deshalb, weil es eine Diskriminierung der Mitarbeiter im Handel darstellt)

    „Da müssen alle hingehen“ (wir erinnern uns – Anschober 2020) das reicht in Österreich, um sinnlose, demütigende und schädliche Maßnahmen (die Masken sind NICHT schadstoffgeprüft, entspechen NICHT der MedProdukt-Richtlinie der EU und behindern die Atmung)
    zu legitimieren …
    Lange halte ich diesen Irrsinn nicht mehr aus …

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