“Corona-Massenklage”? Was es damit auf sich hat.

Zwei Wiener Rechtsanwälte werben derzeit Interessenten für eine Verfassungsklage bzw. für eine “Massenklage” gegen die Republik. (“Massenklage” heißt es jedenfalls in der medialen Berichterstattung reichlich ungenau.) Auch wenn es auf der Webseite dieser Kanzlei weniger verfänglich „Beschwerde der Massen“ heißt, ist die Botschaft klar: Für einen Kostenbetrag von € 60,- sollen sich möglichst viele Bürger an einer Verfassungsklage beteiligen. Interessant ist: Die Kosten sind nicht gedeckelt, d.h. die Zahl der Teilnehmer und damit der Verdienst der Rechtsanwälte für die angekündigte Beschwerde nicht beschränkt. Eine größere Anzahl von Teilnehmern garantiert freilich keinen Verfahrenserfolg, vergrößert aber den anwaltlichen Verdienst. (Angeblich haben sich schon 40.000 Interessenten gemeldet.)

(Die bewußten Rechtsanwälte teilen außerdem reichlich diffus mit: “Der Betrag wäre auf das […] Andergeldkonto zu überweisen und werden wir Sie auch in diese Beschwerde(n) einbauen. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wird es nicht möglich sein jeder Unterstützer als Beschwerdeführer zu führen. Wir werden aber um die Breite der Betroffenen zu demonstrieren jene, die das wünschen in der Beschwerde nennen.” Was mit “Die Abschaffung der Tests würde wahrscheinlich sogar eine Verschärfung der Infektionswelle bedeuten” gesagt werden soll, bleibt vollends im Dunklen.)

Allerdings: Massen- oder Sammelklagen gibt es in nach österreichischem Recht nicht. Vor dem Verfassungsgerichtshof gibt es ausschließlich Individualbeschwerden, für deren Einbringung nur eine einzige Person als Antragsteller genügt (und für die der Rechtsanwalt im Erfolgsfalle ja einen Kostenersatz von der Republik erhält). Ganz im Gegenteil könnte eine größere Anzahl an Antragstellern in einer einzigen Beschwerde für den Verfassungsgerichtshof womöglich der Hebel sein, eine individuelle Betroffenheit abzuerkennen und aus diesem Grunde die Beschwerde abzuweisen.

Wir halten fest: Weder die afa-Rechtsanwälte noch die Plattform Respekt arbeiten mit dieser Rechtsanwaltskanzlei zusammen.

Die drohende “1 G”-Rechtslage (d.h. Bevorzugung sogenannter “Geimpfter”, richtig: mit einem Gentherapeutikum behandelter Patienten) liegt noch völlig im Dunklen, dennoch wollen die beiden Rechtsanwälte bereits jetzt ein Vorgehen gegen diese unbekannte Rechtslage vorbereiten – bei aller Vorhersehbarkeit des Regierungshandelns ein Ding der Unmöglichkeit. Daß eine Ungleichbehandlung von “Geimpften” und Ungeimpften klar verfassungswidrig wäre, bedarf natürlich keiner Diskussion; freilich kündigt die Regierung eine solche kommende Diskriminierung schon allein deshalb an, um einige Unentschlossene zu überzeugen, sich die Spike-Injektion noch schnell “freiwillig” geben zu lassen.

Während also manche Rechtsanwälte medial eine einzige beabsichtigte VfGH-Beschwerde groß ankündigen, machen andere Kollegen – darunter natürlich zahlreiche afa-Rechtsanwälte – solche Beschwerden tatsächlich (und nicht selten mit einigem Erfolg), ohne jedoch die verdiente Aufmerksamkeit dafür zu bekommen.

Auch wenn “Massenklagen” im eigentlichen Sinne nicht zulässig sind, ist es aber dennoch möglich, auf andere Weise in Massen aktiv zu werden: z.B. durch einen Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs mit der Aufforderung, den Rückstau an unzähligen Beschwerden betreffend Covid-19-Unrecht endlich – natürlich im Sinne von Verfassung und Bevölkerung, und nicht im Sinne der Regierung – aufzuarbeiten. Kostenpunkt: keine € 60,- sondern 85 Cent für eine Briefmarke.

MS, Stand: 30.08.2021

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

54 Kommentar

  1. Stefan Kraushofer

    Völkerrecht ist UNANTASTBAR

    1. Doris

      Vielen lieben Dank für die Information!

    2. ein erlebnis was ich ihnen erzählen mus.ich bin mit den postbus nach spittal gefahren beim einsteigen fragte mich fahrer nach der maske ich sagte habe sie zuhause vergessen bezahle und setzte mich auf einen freien platz kurz vr spittal polizei 6 an stück und beförderten mich aus den bus dan anzeige hne niederschift

  2. Rainer

    Es wäre natürlich besser wenn die Verordnungen vor in Kraft treten vom Verfassungsgerichtshof auf Rechtmäßigkeit geprüft werden. Das aktuelle Verfahren der verordnungsprüfung nach Monaten muss dringend geändert werden. Das ist ein Katz und Mausspiel.

    1. Oliver

      Dann wäre der VfGH praktisch Teil des Gesetzgebungsprozesses, würde also von der Judikative in die Legislative rutschen?
      Wenn dann Fehler in der Gesetzgebung passieren, sprich es zB verfassungswidrige durch diesen Prozess ‘schaffen’, wäre praktisch der Rechtschutz ausgehebelt – Es kann dann niemand mehr diesen Fehler ‘geraderichten’.
      Und wie solche Fehler in der Gesetzgebung passieren, können wir uns ja derzeit gerade live in natura ansehen.

    2. Elfriede eisner

      Das würde ja heissen, daß sich diese Kanzlei an unserem Gutglauben bereichert, ohne daß durch eine nicht-rechtliche
      Klage etwas für das Volk erreicht werden könnte?

      1. Petra Herbst

        Ja das habe ich beim Lesen auch so verstanden. Gut, dass mir meine Freundin die Augen geöffnet hat, obwohl ich zuerst sie nicht verstanden und mich darüber geärgert habe. Das wäre natürlich eine Frechheit jemanden auszunutzen, der ohnehin in Not ist. Ich selbst habe einige Zeit bei Gericht und bei einem Rechtsanwalt gearbeitet und wenn ich ehrlich bin ist mir das nicht komisch vorgekommen. Vielleicht geht eine kurze Anfrage per Mail mit der Anfrage wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Weiß allerdings ob das was kostet. Da fällt mir ein es gibt in Österreich bei den Gerichten einen Amtstag glaube Dienstag oder Freitag – vielleicht kann da ein Jurist weiterhelfen. Da kostet es nichts ob es telefonisch geht weiß ich nicht.

  3. Gudula Walenta

    Danke für die Information @

  4. Martin Gasser

    Danke für die Info und eure Arbeit!!!

  5. sissy Fessl

    Vielen herzlichen Dank für diese Information

  6. Christine

    Ist da vielleicht wer neidisch ….

    1. Peter Haunold

      Möchte da vielleicht wer nicht dass die Wahrheit ans Licht kommt?

  7. Peter Kurt

    Ebenfalls Dankeschön für die ausführliche Information 👍

  8. Sonja Gruber

    Gut zu wissen. Gibt es so ein vorgefertigtes Schreiben an den Verfassungsgerichtshof eventuell schon irgendwo zum Download?

  9. Danke!
    Wir, das Volk müssen uns jetzt wehren!

    1. rachi

      wer sind wir das volk. sie? etwas bescheiden sein. die rechtanwaelte sind der Vorstand von mfg . die treten in oeberoesterreich an. abwarten wieviele stimmen sie bekommen. dann sehen sie wer das volk ist

      1. Monika Martinek

        Was verstehen Sie auf dieser Seite nicht ? Es geht hier um WAS ? UM WEM? Und genau das ist auch DAS VOLK …Zusammengefast geht es hier um die Benachteilgungen von NICHT GEIMPFTE UND GENESENEN.. UND genau DIESE gehören zum VOLK WEIL auch SIE Steuernzahlen und den Impfstoff genauso MITFINANZIEREN!! Geschnallt was Herr Binder mit seinem Post meinte??

  10. Andrea Aichinger-Schneider

    Danke für den unermüdlichen Einsatz!
    Bitte unterstützt uns weiterhin, damit auch der „einfache“ Bürger Mittel und Wege findet.

  11. Peter Haunold

    Vielen Dank für diese Information!
    Wenn man nicht vom Fach ist dann ist es gut jemanden zu haben dem man vertrauen kann!

  12. Vroni

    Ich hab diesen “Aufruf” gelesen und mir gleich gedacht, dass das nicht mit rechten Dingen
    zugehen kann! Vielen Dank für die Information und eure Arbeit!

  13. Peter

    Das Problem mit dem VGH ist ja das im nachhinein “festgestellt” wird.
    Es bräuchte ein Schreiben das den VGH auffordert die gerade aktuellen Maßnahmen zu überprüfen !
    Dieses als Download bereitgestellt !
    Nachdem sich die Rahmenbedingungen ja nicht verändert haben…. jedoch der Informationsstand sehr wohl…..sollten schnelle Entscheidungen möglich sein.

    1. Silvia Kaiser

      Habe den VfGH geschrieben, weil vieles im nachhinein Verfassungswidrig war. Man kann dazu nur sagen, keine Antwort ist auch eine Antwort. Erinnern wir uns, die Registrierung in Lokalen, im nachhinein als verfassungswidrig, jetzt macht man es wieder. ich frage mich was Datenschutz bedeutet. Nichts, denn überall muß man seine Daten bekannt geben.

  14. Andreas Streit

    Danke für diesecwichtige Info

  15. Brigitte

    Vielen Dank für die Information.

  16. RENATE LOVRANICH

    Danke für die Info ich wollte mich an dieser Klage beteiligen werde das natürlich nicht tun habe aber vor sobald es eine Möglichkeit gibt gegen Diese ganze Coronadiktatur zu klagen das auch zu tun

  17. Franz

    War gleich skeptisch, als ich dies zugesandt bekam!

  18. Manuela Gruber

    Vielen Dank für die umfassende Aufklärung 👍👍

  19. Gerhard

    Danke für die Info hab es auf YouTube geteilt die Leute müssen wissen um nicht verarscht zu werden!

  20. Manfred

    Wieder mal ein HERZLICHES DANKE für die Stellungnahme, ich habe mir eine Beteiligung bereits überlegt. Ich würde bitten, in Hinkunft auch Artikel zu bringen, wie man sich wehren kann. Im Betrieb, im Geschäft etc zu Test, Impfen, Masken etc.

    1. Elfriede Leichtfried

      Die MfG hat ein Musterschreiben für Arbeitnehmer auf ihrer Website

  21. Hans

    Was tun, wenn man die 60,- bereits überwiesen hat? Kann man zurück treten (einfacher Widerruf oder…?) oder ist man sein Geld los?
    Danke für kurzen Hinweis.

  22. Gabriele Urbanitsch

    Vielen Dank für die Information!

  23. Eniba

    Danke für die wertvolle Info. Könnten Sie vielleicht ein Musterschreiben an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes erstellen, das man verwenden kann? Immerhin ist es gerade hier natürlich wichtig, juristisch korrekt zu formulieren, was für Laien eher schwierig sein dürfte.

    1. Marlene

      Es steht jedem frei sich der Beschwerde anzuschließen. Wer weiss wieviele sich tatsächlich nun der Beschwerde angeschossen haben. Meldungen bzw. Mails ist nicht gleich Registrierung. Es muss was getan werden !

  24. Eva Maria Fehn

    Danke für die Info,dachte mir das da irgendwas nicht mit rechten Dingen zu geht

  25. Dass eine Diskriminierung Nicht-Geimpfter verfassungswidrig ist, sollte sich mittlerweile “herumgesprochen” haben, kümmert aber unseren “geliebten” Pandemie-Bundeskanzler und seinen Gesundheitsminister nicht. (Wozu dieses Land ein Parlament braucht, das wie die “Volkskammer” der DDR agiert, frage ich mich schon länger …)

    Was aber jetzt nicht mehr zu leugnen ist:

    Die Tatsache, dass es KEINE MEDIZINISCHE (und damit rechtliche) BASIS für das Impfprogramm gibt, weil die massenhaften Injektionen von synthetischem Gen-Material (“Impfungen”) weder die Übertragung der Viren noch die Erkrankung verhindern und sogar die Entwicklung hoch-ansteckender Varianten begünstigen, wie die CDC Ende Juli einräumen musste: (Für “Freunde” der “Reproduktionszahl”, diese ist bei Delta: 8 (!) und die CDC hat verstanden, dass selbst wenn 100% geimpft wären, deren Verbreitung nicht zu stoppen ist. Die “presentation” der CDC liegt als pdf-file auf meinem Computer, das kann also gerichtsfest bewiesen werden; siehe dazu auch Dr. Robert Malone)

    Die “SCHUTZWIRKUNG” der “Impfung” ist eine intellektuelle Fata Morgana:

    Eine neue Studie aus Israel macht dem “Impfmärchen” (Privilegien für Geimpfte seien gerechtfertigt) endgültig den Garaus:

    Comparing SARS-CoV-2 natural immunity …re-infections versus breakthrough infections

    https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.08.24.21262415v1

    Die Studie hat untersucht: Welche Unterschiede bei der Risikoverteilung gibt es zwischen zweifach Geimpften (alle Pfizer) und Nicht-Geimpften, die aber schon einmal infiziert waren?
    Die Risiken beziehen sich auf das Eintreten von 4 Ereignissen: Infektion – Krankheit – Krankenhaus (Hospitalisierung) und Tod. Mit anderen Worten:
    Was ist wirksamer zur Reduzierung dieser Risiken, die NATÜRLICHE Immunität oder die Schutzwirkung der Impfung?

    ERGEBNIS: (Kurzfassung)
    “Diese Analyse zeigt, dass natürliche Immunität einen stärkeren und länger anhaltenden Schutz gegen Infektion, (symptomatische) Krankheit und Hospitalisierung erzeugt, als eine vollständige (Pfizer-2 Dosen) Impfung”

    Es wurden die Impfdaten bzw. Daten eines nationalen Krankenversicherers analysiert, Maccabi Healthcare Services, bei dem ungefähr 2,5 Millionen Israelis versichert sind und die als repräsentativ für die Gesamtbevölkerung angesehen werden. Das Ergebnis der retrospektiven Analyse für drei Modelle ist hier zusammengefasst: (Datenauswertung für den Zeitraum 1. März bis 14. August 2021)

    Die Unterschiede sind gewaltig:

    In allen Modellen wurden Daten von Personen, die 2 Dosen der Pfizer-Impfung erhalten hatten analysiert und verglichen mit den Daten ungeimpfter Personen, die schon früher einmal „infiziert“ waren (pos. PCR mit/ohne Symptome)

    Modell 1: (16.125 Personen; Infektion oder Impfung Jan-Feb 2021) Risiko der GEIMPFTEN
    • Für Infektion: 13 x höher
    • Für symptomatische Erkrankung: 27 x höher
    • Für Hospitalisierung: 8 x höher
    • Todesfall (n.a., da es in beiden Gruppen keine Sterbefälle gab)

    Modell 2: (46.035 Personen; Infektion zwischen März 2020 und Feb 2021) Risiko der GEIMPFTEN
    • Für Infektion: 5,96 x höher
    • Für symptomatische Erkrankung: 7,13 x höher
    • Für Hospitalisierung: 6,7 x höher

    Im Modell 3 waren beide Vergleichsgruppen “infiziert”, eine Gruppe erhielt 1 Dosis Pfizer. Diese schnitt etwas besser ab, als die (ohne Impfung), allerdings waren die Werte statistisch nicht relevant.

    Die Hospitale in Israel sind VOLL mit Leuten, die geimpft sind und eine dritte “Booster”-Impfung wird es noch schlimmer machen …aber die Politiker befinden sich in einem geistigen Hamsterrad, aus dem man nicht entkommt, wenn man immer schneller läuft)…(auch bekannt als “groupthink”)

    DIE IMPFUNGEN MÜSSEN AUFHÖREN, sonst sind wir in spätestens 2 Monaten dort, wo Israel schon jetzt ist… die Infektionszahlen sind bereits im Steigen und – vor allem – auch die Belegung der Intensivstation nimmt stetig zu …

    Der Aufruf des Herrn Bundespräsidenten, sich doch bitte impfen zu lassen, kann nur so interpretiert werden, dass der Mann keine Ahnung davon hat, was hier wirklich im Gange ist…

    Buchempfehlung für HBP: Deadly Medicines and Organized Crime (How Big Pharma has corrupted healthcare) von Dr. Peter Goetzsche

    1. Alexander Vonach

      Danke für den guten und ausführlichen Kommentar!

  26. Marlene

    Was soll diese – in sämtlichen Netze gestellte – unfassbare Hetzkampagne gegen die beiden Kollegen? Dies sind anerkannte erfolgreiche Juristen. Kaum vorstellbar, mit welchen Aufwand die beiden konfrontiert sind! Mich wundert es nicht wenn diese alles abbrechen. Unfassbar. Und was ist dann mit uns???

    1. Georg Wambacher

      Es handelt sich nicht um Hetze, sondern von Seiten der AFA um Distanzierung und Aufklärung über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in Österreich!

  27. Margaretha Faulant

    Info leider zu spät! Habe bereits bezahlt! 🙄

  28. L.B.

    Habe mich der Klage letzte Woche angeschlossen und warte jetzt einfach ab. Es sind bekannte Juristen, warum sollten die zwei ein ‘krummes Ding’ abziehen ?! Es steckt viel Arbeit dahinter ..

    1. g.l

      seh ich auch so….

  29. josef lebenbauer

    Einen Klage gegen die Republik einzubringen, ohne rechtlichen Beistand, wird sich als schwierig erweisen…
    Daher ist eine “Sammel-Klage” (wenn´s das auch in Österreich noch nicht gibt) eine weit effizienter Variante als eine “Einzel-Klage”:
    Sie ist – ganz einfach gesagt – günstiger !!!
    Für 60,– Euros wird kein RA bereit sein, auch nur einen “Finger zu krümmen”…
    Fraglich ist, ob die Leistung, die erbracht wird/werden soll, jedem recht ist
    und wie die Berichterstattung erfolgt…
    Aber Abzocke ist das, meiner Meinung nach, sicher keine:
    Schließlich sind es Rechtsanwälte aus Wien und nicht aus dem “Dark-Net”…

  30. g.l

    was mir auffällt: mir ist viel vertrauen abhanden gekommen. aber nachdem ich mit meinem bruder darüber diskutiert habe, denke ich mir: wieso sollen die mich abzocken (wenn man bei 60 euro überhaupt davon reden kann). ich vertraue darauf, dass diese anwälte ihren ehrenkodex (der ja auch auf dieser homepage steht) erfüllen und wirklich etwas verändern möchten. ich möchte endlich wieder mehr vertrauen haben können und nicht ständig verunsichert werden.

  31. Horst Grüner

    Die beiden besagten Rechtsanwälte haben nie von einer Massenklage – sondern immer von Beschwerde(n) – gesprochen. Jegliches Infomaterial, Mail, Posting, HP, Beschwerde-Portal etc. von denen bezieht sich nicht auf eine ‘Massenklage’ . Wenn sich Massen anschließen ist es korrekt von einer ‘Beschwerde der Massen’ zu sprechen zu dürfen! Vor allem wenn dies von den beiden Anwälten unter Anführungszeichen gestellt wird. AFA-Anwalt hat ja auch Beschwerde(n) betreffend der Schulverordnung eingebracht.
    Wo ist nun der Unterschied? Ausser wahrscheinlich, das diese Anwälte 60 EURO pro REGISTRIERUNG verlangen. Möchte gar nicht wissen, was da vorab telefonische Anfragen und Mails ohne Registrierung eingegangen sind. Bei 40.000 Mails (Stand vor einer Woche – und es ging sicher weiter) kann man sich vorstellen, was da abgearbeitet wurde. Habe selbst am Wochenende um 21 Uhr angerufen, und es wurden meine Fragen von einem Rechtsanwalt selbst freundlichst und geduldig beantwortet. Aufklärung und Infomaterial und Rücksendungen lässt keine Fragen offen. Verstehe nicht warum man sich da medial distanziert und es als ‘Falle’ und ‘Abzocke’ darstellt. Anstatt das man es befürwortet das jemand sich dieser Verantwortung gegenüber so vielen Mitbürgern stellt.

  32. Lilijan

    Wenigstens tut jemand etwas, von Anwälten der afa-zone erhält man nichteinmal Antworten. Für mich ist das unseriöser als 60.- zu denen niemand gezwungen ist zu bezahlen

  33. Werner Wiesbauer

    Schaut doch endlich für eine einstweilige Verfügung ! ich kenne genug die gegen Impfen sind ( Akademiker ) bei großen Banken in Wien angestellt, wenn Sie nicht geimpft oder jeden Tag getestet verlieren Sie den Job ! beim Testen, Termin Montag um 8h 7h55 dort, ca. 100 vor mir ! ich habe Termin, die anderen auch !!! So wirst du zur Impfung gezwungen ! obwohl es zugelassene Medikamente gegen Corona gibt !

  34. Silvia Kollmann

    Vielen herzlichen Dank für die Info und Aufklärung dazu. MfG

  35. Rudolf Mascha

    Danke für die Info und Aufklärung dazu.

  36. Waldhauser Barbara

    3 g am Arbeitsplatz bzw 2,5 g wie soll man das bewerkstelligen? wenn die Wohnzimmertests ihre Gültigkeit mit 14.11 verlieren und man einen PCR test anwenden muss um Arbeiten zu dürfen. Die Testcontainer schließen am Samstag um 13 h, die Apotheken um 17 h, wenn man am Montag darauf, bei einer Frist von 36 std bis der Bescheid bei jemanden ist, um 6.00 h früh beginnt zu arbeiten. Wie soll das funktionieren? Ich Vertraue diesem Impfstoff nicht, also wenn jemand eine Idee hat wie man das bewerkstelligen kann, bin ich für jeden Vorschlag offen, den 500€ Strafe zahlen bei drei Kindern und 1090 Lohn möchte ich doch vermeiden.

  37. Georg

    Na dann hoffe ich doch mal , das jeder hier schon einen Brief an den VGH geschrieben hat. Gründe gibt es ja nun schon genug.
    In anderen L”ndern wurde es schon geändert, der VGH entscheidet zuerst und dann gibt es die neue Verordnung oder eben nicht, Siehe Schweden und Spanien. Also warum nicht hier ?

  38. Astrid Feichtinger

    Kommt für mich leider zu spät. Aber danke für die Info. Man greift halt zu jedem vermeintlich rettenden Anker.

  39. Veronika Müller

    Ist es hilfreich jetzt auch noch an vfgh zu schreiben und falls ja: würde ein kurzer Text zur Aufforderung der Aufarbeitung reichen?

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