Das Kindeswohl ist aufgrund der Covid – Maßnahmen gefährdet!

Was können Sie tun, um Kinder und Jugendliche vor (weiteren) unbedachten Eingriffen und Restriktionen zu schützen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat bekanntlich vor einigen Wochen den Impfstoff von BioNtech/Pfizer auch für Kinder ab 12 Jahren (bedingt) zugelassen. Dies bedeutet aber keinesfalls automatisch, dass es auch sinnvoll und medizinisch vertretbar ist, diesen Impfstoff bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren auch tatsächlich flächendeckend einzusetzen, denn nach der derzeitigen Evidenzlage ist genau das Gegenteil der Fall. Angesichts der Tatsache, dass unsere Nachfolgegenerationen schon jetzt massiv unter den bisherigen COVID-19-Maßnahmen psychisch wie physisch leiden, ist es höchste Zeit, gerade jetzt angesichts der gegenwärtig in Österreich priorisierten Kinderimpfung und den damit drohenden irreversiblen Schäden Rückgrat im Sinne des Kindeswohls zu zeigen und für die Kinder und Jugendlichen aufzustehen.

Die rote Linie ist schon längst überschritten!

In Art 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ist das „Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip“ verankert. Es ist als verbindlicher Orientierungsmaßstab für die Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung zu verstehen. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss somit das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. (siehe: www.kinderrechte.gv.at)

Um den Kindern und Jugendlichen endlich zu ihrem Kindeswohl zu verhelfen, möchten wir auf folgende rechtliche Möglichkeit hinweisen: 

Ausgangsbasis ist § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (kurz: B-KJHG). Er sieht eine unverzügliche schriftliche Mitteilung an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (= Jugendamt) vor, wenn sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und diese konkrete erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden kann.

Die einschlägigen Landesgesetze ermöglichen diesen Schritt auch „Dritten“, also jedem, der einen begründeten Verdacht hat, dass das Wohl von Kindern oder Jugendlichen erheblich gefährdet ist. Minderjährige mit Wohnsitz in den Bundesländern Kärnten, Salzburg oder Tirol haben die Möglichkeit, auch selbst eine Gefährdungsmeldung an die Behörde zu erstatten.

Üblicherweise verbindet man mit dieser Meldung den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung aufgrund häuslicher Gewalt, aber § 37 B-KJHG ermöglicht laut Gesetzeswortlaut auch eine Mitteilung, wenn das Wohl von Kindern oder Jugendlichen „in anderer Weise erheblich gefährdet“ ist oder es bereits zu einer Misshandlung oder einem Quälen kommt oder gekommen ist. Aktuell geben aber auch die aktuellen Covid-Maßnahmen Testpflicht und Impfmöglichkeit Anlass, diese rechtliche Möglichkeit zu nützen.

Mit der Gefährdungsmeldung gemäß § 37 B-KJHG werden die Jugendämter auch selbst anzeigepflichtig, da ihnen als Behörde mit der Gefährdungsmeldung der Verdacht einer Straftat bekannt wird (§§ 83 ff und § 105 StGB), die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, weshalb sie gemäß § 78 Abs 1 und 3 StPO zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet sind. 

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen in der Gefährdungsmeldung gemäß § 37 B-KJHG die Behörden auf § 78 Abs 1 und 3 StPO sowie auf die Konsequenzen bei Missachtung dessen, nämlich dass darin ein Missbrauch der Amtsgewalt gemäß § 302 StGB liegt, hinzuweisen.

Der Faktor Zeit

Sollte im Herbst tatsächlich eine Impfpflicht durch die Hintertür auf die Schüler zukommen, ist die JETZT geleistete Vorarbeit umso wertvoller.

Der klare Vorteil

Aufgrund einer Gefährdungsmeldung ist das Jugendamt unmittelbar, das heißt sofort dazu verpflichtet, dem aufgrund der (fortgesetzten) Maßnahmen begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung nachzugehen, weil Gefahr in Verzug herrscht. Darüber hinaus ist es möglich, diese Mitteilung kostenlos und ohne Rechtsanwalt zu erstatten. 

Ziel

Das Ziel jeder Gefährdungsmeldung ist, dass durch eine gehäufte Einbringung derartiger Eingaben die gegen das Kindewohl gerichteten COVID-19-Maßnahmen generell aufgehoben werden, um unseren Kindern wieder ihr unbeschwertes Leben samt ihrem so wertvollen Entwicklungspotential zurück zu geben. 

Den Rechtsanwälten für Grundrechte ist dieses dringende Anliegen der Gesellschaft bekannt. Daher haben wir nun einen entsprechenden Schriftsatz in Bearbeitung, der demnächst auch als Muster auf der AfA-Webseite zum Download bereitstehen wird.

Was können Sie tun?

Je nachdem wer eine Gefährdungsmeldung erstatten möchte, kann niederschreiben, welche Auswirkungen die Maßnahmen

  • auf dich als Kind/Jugendlichen (nur mit Wohnsitz in den Bundesländern Kärnten, Salzburg oder Tirol möglich!)
  • auf Ihr Kind/Ihren Jugendlichen
  • ein konkretes Kind/einen konkreten Jugendlichen oder
  • im Allgemeinen auf Kinder/Jugendliche

haben, indem folgende Fragen so gut wie möglich beantwortet werden:

  • Was ist passiert? Wann? Wo? Wie oft?
  • Was sagt das Kind bzw. der/die Jugendliche dazu?
  • Was sagen die Eltern/Obsorgeberechtigten dazu?
  • Worin sehen Sie die Gefährdung des Kindeswohls?

All jene Leser und Leserinnen, die sofort und eigenständig eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe (= Jugendamt) erstatten möchten, stellen wir bereits jetzt ein einschlägiges Meldeformular in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Kremsmünster, am 20.06.2021        

Mag. Angelika Zwicklhuber, MA – Juristin, Schwerpunkt Kinderrechte
Mag. Alexander Todor-Kostic, L.L.M. – Rechtsanwalt in Kanzlei Todor-Kostic
Dr. Alexander Gaischin, Klinischer und Gesundheitspsychologe, Rechtspsychologe, Jurist
Dr. Karin Ebner, Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

17 Kommentar

  1. Angelika Weinzettl

    Vielen, vielen Dank

  2. Johann Steiner

    sollte man für den Herbst,wegen drohender Impfpflicht, eine Schulbefreiung beantragen, muss man das schriftlich bis Ende Juli machen.
    wäre toll,wenn die Rechtsanwälte zu diesem Thema kurz schreiben könnten. Wir impfen auf keinen Fall!!!

  3. Volker Steger

    Wieder einmal eine tolle Aktion. Ich hoffe es beteiligen sich möglichst viele Personen.
    Kurzer Verbesserungsvorschlag: setzen Sie dort, wo sie auf das Formular im Downloadbereich hinweisen, einen Link auf das Formular. Das macht die Schwelle, teilzunehmen noch ein wenig niedriger.

  4. Kerstin Lucia Salomon

    Ich hab das beim JA für mein fremdbetreutes Kind direkt persönlich gemacht! Ergebnis war: die Chefin meiner Sozialarbeiterin fragte, „welches Grundrecht ich bei meiner Tochter eingeschränkt sehe, Religionsfreiheit?“ – körperliche und psychische Unversehrtheit, Recht auf gesundes Aufwachsen. Ich hab vol JA schriftlich, dass trotz der Einschränkung der Grundrechte das JA diese Maßnahmen zum Wohle des Kindes mitträgt.
    Wenn ich wegen indiskutabler „Pflege“ Gefährdungsmeldung mit Foto mache, Werder ich drauf verwiesen, Betreuer anzurufen und der entschuldigt sich das Wetter unterschätzt zu haben. Dass wäre halt schon das 10. Mal, dass meine Tochter von WG Betreuern nicht der Wetterlage entsprechend ausgerüstet wurde oder richtig darüber informiert wurde, den sie hat nachgefragt!!!
    Ich möchte meine Tochter bei mir in Sicherheit wissen und merke, das wird ein herausfordernder Weg.
    Mein Jugendamt in Wien schützt die Kinder jedenfalls nicht.
    Wie komme ich also über diese Hürde und schaffe es in Kooperation mit Jugendamt die Kinder alle zu schützen? Betrifft ja nicht nur meines.

  5. Viribus Unitis

    Danke! Zwischenzeitlich gibt es ja schon vom Sanitättsstab NÖ ein irres Schreiben welches an die Eltern und Erziehungsberechtigte adressiert ist, welches dazu auffordert, die Kinder impfen zu lassen. Dieses Schreiben strotzt nur so vor Auslassungen über Risiken. Die HAK Baden hat dieses Schreiben sogar schon auf seiner Homepage veröffentlicht: https://www.hak-baden.com/images/elterninformation_impfung_ab_12_deutsch.pdf

    1. Lena M.

      Es strotzt nicht nur so vor Auslassungen, sondern enthält auch dezidierte Falschbehauptungen:

      „Grundsätzlich erkranken Kinder im Vergleich zu Erwachsenen zwar seltener schwer an COVID- 19, dennoch kommt es immer wieder zu schweren Krankheitsverläufen, die einen Krankenhausaufenthalt und in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine Behandlung auf der Intensivstation erforderlich machen. Oftmals werden auch bei asymptomatischen Verläufen Fälle von „Long Covid“ beobachtet.“

      Weder erkranken mehr Kinder an Covid-19 schwer oder versterben gar daran, als an der Grippe, noch gäbe es seriöse Studien betreffend „Long Covid“ bei asymptomatischen Verläufen.

      „Um wieder zu einer gewissen Normalität im Schulleben und auch im Privatleben zurückzukehren, um unbekümmert Freunde zu treffen und wieder in den Urlaub fahren zu können und um Ihren Kindern mehr Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, geimpft zu werden.“

      Dass es keine medizinische Indikation für das „Impfen“ (Gentherapieren) von Kindern gibt, bedeutet, dass es nicht notwendig und daher zu unterlassen ist. In diesem Schreiben wird tatsächlich auf perfide Weise Druck aufgebaut, indem man Sachverhalte in den Raum stellt und mit dieser Behandlung verknüpft, die so nicht gegeben sind, denn die „Impfungen“ sind medizinische Eingriffe, die Maßnahmen politische Entscheidungen.

      Die STIKO (Ständige Impfkommission in Deutschland) hat keine Empfehlung für das „Impfen“ von Kindern ausgesprochen, weil es KEINE INDIKATION dafür gibt. Das muss der Sanitätsstab NÖ auch wissen. Hier wird also absichtlich Werbung für eine med. Behandlung gemacht, wobei Unwahrheiten verbreitet und falsche Zusammenhänge hergestellt werden. Der Sanitätsstab NÖ ist daher gefordert, zu erklären, wie er zu derartigen Äußerungen kommt.

    2. Claudia Frai

      Unglaublich! Ich bin fassungslos. Wie können die sowas behaupten… ich hoffe, sie werden sich verantworten müssen für dieses Verbrechen.

  6. audiatur et altera pars

    Was hier fehlt:

    Wer diese Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung als Elternteil einbringt, dem sollte klar sein:

    DIE ELTERN SELBST sind es, die im Rahmen ihrer Obsorgepflicht für das Wohl des Kindes zu sorgen haben.

    Klar ist auch: Weder die Staatsanwaltschaft und schon gar nicht die Jugendämter werden die großen Retter in der Not sein. Sie werden genau so gehorsam sein, wie es die Eltern zuvor zB bei der Schulmaske waren.

    Die beste Anzeige ist ein leicht gesagtes Wort, das uns heute allen so schwer fällt (weil es richtig interpretiert werden könnte): Es heißt NEIN.

    Hier NEIN.
    Dort NEIN.
    Überall NEIN.

    Und nochmals: NEIN.

    1. erika holzknecht

      Ich stimme ihnen voll und ganz zu!! Selbstverantwortung ist das Schlüsselwort, wir haben unsere Jüngste (11 Jahre) und unseren ältesten Enkel (6 Jahre) seit Weihnachten nicht mehr in die Schule geschickt. Sie hatten eine schöne Zeit zu Hause, wir haben uns auch bemüht die sozialen Kontakte zu Gleichaltrigen privat aus zu gleichen (Sporttraining, Freundes- und Verwandtenkreis), es wird offen über die Geschehnisse geredet und für nächstes Jahr planen wir mit einigen anderen hier im Tal eine Lerngruppe zu installieren. Mit Test und Maske misshandelt wurden sie nie und geimpft werden sie auch nicht!! NEIN zum Zwang und JA zur eigenen Kraft, Kreativität und Stärke!

    2. Alexandra

      Richtig. Ich habe auch das brainwashing Schreiben vom Sanitätsstab NÖ über unsere Direktion erhalten. Nettes Schreiben, ändert jedoch nicht die Meinung von meiner Tochter (knapp 14) und mir, dass sie nicht geimpft wird. Es genügt meiner Meinung nach vollkommen die Impfung von Erwachsenen. All die Horrormeldungen von diesem Impfarzt, diesem Gesundheitsminister, interessierten mich nicht. Oder Meldungen wie „Herdenimmunität“, die unter Menschen, die von A nach B pendeln oder reisen, gar nicht möglich ist. Oder irgendwelche wahnwitzigen Meldungen vom Bildungsminister, einem Uni-Professor. Die können reden was sie wollen, wir stehen zu unserem NEIN.

  7. Tamara Jungbauer

    Danke für Ihr Engagement!!!

    Ich wüsste gerne, wie sich eine solche Meldung konkret auswirkt – werde ich mit Kind vorgeladen, wird die Schule kontaktiert (mit Info über das betreffende Kind)…?? Was passiert?

    1. Claudia Kleinbichler

      Würde mich auch interessieren!! Hast du da eine Antwort bekommen?

  8. Eli ohne Lilly

    Sie machen wirklich gute Arbeit!

    Praktische Handlungsmöglichkeiten sind das Beste, was Sie geben können. Je mehr Menschen auch entsprechend handeln und die Kinder vor diesem Wahnsinn schützen (Kinder gegen eine für sie ungefährliche Infektion mit hochrisikobehafteten Stoffen im Versuchsstadium behandeln, ist komplett irrational und kriminell!), umso schneller wird bei den konkreten Verantwortlichen die Erkenntnis reifen, dass sie sich hier alle mitschuldig machen, wenn sie sich daran beteiligen, Kinder weiter an ihrer Gesundheit zu schädigen oder auch nur untätig dagegen bleiben.

    Danke an die Anwälte und weiter so! 👍

  9. Claudia Frai

    Vielen Dank für euren unermüdlichen Kampf für unsere Kinder! Ihr seid die Helden dieser Zeit und werdet noch in Jahrzehnten meinen Kindern ein Begriff sein! DANKE

  10. Brigitta Kitzler

    Meine 4 Kinder sind schon erwachsen und glaubt mir ich habe mehr Sorgen um sie als wenn sie minderjährig wären, weil ich es bin der entscheidet ob geimpft oder nicht….aber die Tatsache dass sie selbst entscheiden macht mir Sorgen, weil es auf ihr Umfeld ankommt, auf ihren Beruf und Firmen, Freunde, ständiger , falscher Solidaritätsdruck Druck von allen Seiten um irgendwann weichgeklopft zu sein und den Wahnsinn mitzumachen!!! Das ist brandgefährlich – gerade in der Jugend!!
    Wenn die Kinder noch klein sind und ich entscheide würde ich von der Schule oder Arzt, also von jedem der versucht Einfluss zu nehmen , eine schriftliche Bestätigung über Wirkung und Sicherheit im Bezug auf Nebenwirkung und der Unversehrtheit verlangen…. ich wette dass ich niemand finde der mir das versichert!
    Es gibt bei den Ärzten für Grundrechte so ein Schreiben zum Download, man kann es ja auch auf die gegebene Situation abändern….
    Man müsste dafür sorgen, dass jedes Kind , jeder Schüler so ein Formular bekommt und vom Lehrer oder Direktor unterschreiben lässt!
    Vielleicht wäre da auch eine Zusammenarbeit mit Anwälten und Ärzten als Unterstützung möglich!
    Ich hoffe mit diesem Tipp zu helfen

  11. Cordula Schmid-Ambrosi

    Liebe Anwälte für Grundrechte!
    Herzlichen Dank für all euer Tun!
    Es tut so gut, dass es euch gibt!
    DANKE DANKE DANKE

  12. Margit Hirschler

    Gott sei Dank, dass es noch Menschen wie Sie gibt, die unsere Grundrechte verteidigen! Ich habe das Gefühl, dass der Hausverstand verloren gegangen ist. Anhand der Infektionszahlen gibt es überhaupt keine Begründung für einschränkende Massnahmen. Es ist Wahnsinn, mit welcher Verantwortungslosigkeit eine Impfung, die nicht ausreichend erforscht ist, nur eine Notzulassung darstellt, täglich von der Politik und den Medien als sicher beworben wird. Ich bin jetzt 73 Jahre alt und muss mich 2 x in der Woche testen lassen, damit ich an einem normalen Leben teilhaben kann-und es ist zu befürchten, dass diese Tests in Zukunft nicht mehr kostenlos sein werden! Dann habe ich keine andere Wahl mehr, als mich gegen meine Überzeugung impfen zu lassen.
    Noch verantwortungsloser geht unsere Regierung mit den Kindern um, die gar nicht an Covid erkranken, sie werden instrumentalisiert – um angeblich die Erwachsenen zu schützen. Es tut mir leid, aber das erinnert mich an den Versuchen am Spiegelgrund, nur dass jetzt die gesamte Bevölkerung betroffen ist. Einen solchen „Schutz“ lehne ich ab!!!
    Es ist so gut, daß Sie mir als einfacher Staatsbürgerin eine Stimme geben, dafür danke ich Ihnen ganz herzlich-und ich hoffe, daß es gelingt, die 3 G Regeln, Masken und Impfwahnsinn auf rechtlichem Weg aus der Welt zu schaffen. Es muss gelingen, es muss einfach!!

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