Wie allgemein bekannt, ist es oft das Kleingedruckte bei einem Produkt, welches Aufschluß über den wahren Inhalt desselben gibt und über die Haftungen, welche der Hersteller bereit ist zu übernehmen.
Dieser Tage empfiehlt es sich bei den Produktbeschreibungen von PCR-Tests genauer hinzuschauen und den Anwendungsbereich dieser Produkte zu ermittelten und somit die Grenzen innerhalb derer ein Produzent bereit ist, Haftungen zu übernehmen.
Anhand eines konkreten Beispiels soll dies nun dargelegt werden.
Im Internet ist es leicht möglich, solche Produktbeschreibungen zu finden. Es ist aber nicht so leicht, diese zu verstehen und im juristischen Sinn zu deuten und auszulegen, um im oben beschrieben Sinne zu ermitteln, wie weit der jeweilige Hersteller bereit ist, sich aus dem Fenster zu lehnen, also Haftungen zu übernehmen und für sein Produkt auch einzustehen, vor allem dann, wenn es offensichtlich fehlerhaft zu Anwendung gelangt.
Unter diesem Gesichtspunkt sind die derzeitigen Massenscreenings mit PCR-Tests zu sehen und zu betrachten und es ist zu ermitteln, inwieweit diese Massenscreenings ausgehend von den Produktbeschteibungen der Hersteller durch diese auch gedeckt sind und zwar genauso so, wie diese – die Screenings – auch stattfinden.
Es werden in diesem Zusammenhang Abstriche genommen oder es wird mit Gurgellösungen versucht, Genmaterial aus dem Körper des jeweiligen Menschen zu erlangen, um sie dann einer biochemischen Untersuchung zuzuführen, somit dem PCR-Test selbst.
Dabei wird nicht unterschieden – dies ist wesentlich – ob die jeweilige Person krank ist oder nicht. Anders gesagt, es ist dabei völlig unbeachtlich, ob die betroffene Person Symptome aufweist und ob diese von klinischer Relevanz sind oder eben auch nicht.
Zu diesem Zwecke betrachten wir beispielsweise einmal den Beipacktext des folgenden Produkts und überprüfen diesen unter diesen hier aufgezeigten, vor allem juristischen Gesichtspunkten (www.ingenetix.com):
Es empfiehlt sich im Übrigen, sich einmal die gesamte Produktbeschreibung zu vergegenwärtigen, um den Umfang von solchen Beipacktexten zu erleben. In diesem Beitrag wird nur der in diesem Zusammenhang rechtlich relevante Teil zitiert.
Zitat:
7. Grenzen des Verfahrens
- Zuverlässige Ergebnisse sind nur bei Anwendung sachgemäßer Verfahren für Entnahme, Transport, Lagerung und Aufarbeitung der Proben gewährleistet.
- Mit diesem Kit wurde die Detektion von SARS-CoV-2 RNA aus Proben aus dem Respirationstraktvalidiert. Die Testperformance mit anderen klinischen Probentypen wurde bislang noch nicht bewertet.
- Ein negatives Testergebnis schließt die Möglichkeit einer SARS-CoV-2 oder SARS-CoVInfektion nicht aus, da die Ergebnisse durch unsachgemäße Probenentnahme, technische Fehler, Probenverwechslung oder eine Erregerzahl unterhalb der Nachweisgrenze beeinträchtigt werden können. PCR Inhibitoren können zu einem ungültigen Ergebnis führen.
- Obwohl dieser Test hochspezifische Primer und Sonden beinhaltet, können eventuell vorhandene Sequenzvariabilitäten in der Target-Region von bislang nicht bekannten klinischen Subtypen zu falsch-negativen oder weniger sensitiven Ergebnissen führen.
- Ergebnisse sollten mit anderen Labordaten und klinischen Parametern im Kontext interpretiert werden.
Entscheidend ist der letzte Punkt dieses Teils der Produktbeschreibung. (unterstrichen) Aus diesem als Empfehlung formulierten Teiles dieses Punktes geht hervor, daß man weitere Labordaten bei der Interpretation des Ergebnisses des hier gegenständlichen PCR-Tests hinzuziehen soll und soll ferner auch auf klinische Parameter Bezug genommen werden und mit diesen ein Kontext hergestellt werden.
Dies bedeutet im Klartext, daß für die Massenscreenings, wie sie derzeit stattfinden, primär unter gesunden, asymptomatischen Menschen, somit unter Menschen ohne einer sogenannten „Klinik“, jede Haftung ausgeschlossen wird.
Im Prinzip ist das somit ein gut versteckter Haftungsausschluß, eine völlige Freizeichnung für ein Geschäft von einer geradezu unglaublichen wirtschaftlichen Dimension.
Im Ergebnis handelt es sich daher bei den hier vorliegenden Massenscreenings um einen sogenannten „off label use“, welcher den Hersteller von jeglicher Verantwortung befreit.
Die Argumentation lautet wie folgt:
Wenn man sich nur auf den Test verläßt, ist man einfach selber schuld. Man hätte ja das Ergebnis klinisch – durch einen Arzt – überprüfen können, ja sogar müssen, vor allem wenn man solche Screenings mit solchen Konsequenzen für die Allgemeinheit und auch für den Einzelnen durchführt.
Mit dieser Klausel ist jeder Hersteller „aus dem Schneider“. Dies auf Kosten der Allgemeinheit, welche einen Schaden erleidet, welcher weltweit, volkswirtschaftlich betrachtet in die hunderte Milliarden Euro geht. Wahrscheinlich werden es Billionen Euro oder Dollar sein. Auf Einzelschicksale – Hungertote in Afrika – brauchen wir da nicht einzugehen. Jeder Krieg, verglichen dazu, ist eine humanitäre Veranstaltung. Der damit verbundene Zynismus – man gibt vor humanitär unterwegs zu sein und Leben retten zu wollen – sei hier nur am Rande erwähnt.
Dies ist der Grund, warum man eine solche Klausel in jeder Packungsbeilage eines PCR-Tests finden wird und auch findet. (Siehe Die asymptomatische Übertragung – Der PCR-Test)
Hinzuweisen sei noch auf die Tatsache, daß es derzeit auch Usus ist, mittels eines PCR-Tests COVID-19 als Todesursache bei Verstorbenen festzulegen und andere Todesursachen bei diesen Verstorbenen somit auszuschließen. Jeder Verstorbene mit einem positiven PCR-Test gilt als sogenannter Coronatoter. Daß man auch hierfür in den hier vorliegenden Produktbeschreibungen keinerlei Grundlage findet, kann hier nicht unerwähnt bleiben.
Das Unglaubliche daran ist aber, daß insbesondere in Europa praktisch sämtliche Regierungen dabei mitspielen, dies nicht erkennen oder nicht erkennen wollen, dies aus welchen Gründen auch immer und somit die Schädigung der eignen Bewölkung in Kauf nehmen und diese so auch noch politisch begleiten und unterstützen.
Man wird auf der Welt bei den hunderten Herstellern, welche es gibt, keinen finden, welcher für diese Massenscreenings irgendeine Verantwortung oder zivilrechtliche Haftung übernimmt. Das “off label“ – Konzept hat sich ja auch bewährt und bringt risikolos horrende Einnahmen.
Das Ergebnis ist aber nicht nur der wirtschaftliche Schaden, sondern auch eine völlige Entmenschlichung der Medizin. Der Mensch wird nicht mehr als vielleicht krankes Individuum wahrgenommen, sondern als Objekt einer Laboruntersuchung, schlußendlich eines Geschäfts und einer unglaublichen Profitgier, wie sie noch nie dagewesen ist.
Jeder Mensch wird ferner zur Gefahr für den anderen erklärt und die Gesellschaft systematisch auseinandergetrieben.
Der behandelnde, klinisch tätige oder niedergelassene Arzt wird in den Hintergrund gedrängt und ersetzt durch Labormediziner, Tierärzte oder Mikrobiologen. Um dies sicherzustellen, schreitet man auch standesrechtlich zu Tat und bedroht klinisch tätige und niedergelassene Ärzte mit einem Berufsverbot, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzen und wieder den Menschen in den Mittelpunkt der medizinischen und ärztlichen Betrachtung bzw. Untersuchung stellen wollen. Auch dies ist ein absolutes Novum in der Medizin.
Auch sonst werden Personen, welche sich dagegen auflehnen, existenziell bedroht, gekündigt oder entlassen und somit wirtschaftlich massiv geschädigt. Der wirtschaftliche Ruin eines anderen wird ohne weiteres in Kauf genommen. Man scheut nicht davor zurück, die Existenz von Menschen zu vernichten, nur um die hier dargestellte, haftungsfreie und somit risikolose Profitgier von Herstellern solcher PCR-Tests zu unterstützen. Auch das ist ein absolutes Novum in unserer Gesellschaft.
Daß dies in der Folge eine umfassende und konsequente politische und vor allem rechtliche Aufarbeitung notwendig macht, bedarf da keiner besonderen Erläuterungen mehr. Dies gilt für alle daran beteiligten Personen, denn die Fakten und Grundalgen hierfür liegen, wie dieser Beipacktext, somit das Kleingedruckte bei diesen PCR-Tests zeigt, offen und klar auf dem Tisch.
Wien, am 21.10.2020RA Dr. Roman Schiessler