DATENMISSBRAUCH durch Zentrales Impfregister

ACHTUNG: dieser Beitrag entspricht nicht dem neuesten Kenntnisstand. Uns ist bekannt, dass die ELGA selbst keine Auskunft gibt und lediglich weiterverweist. Wir erarbeiten die weitere Vorgangsweise.

Auskunftsbegehren JETZT STELLEN – Impfpflicht STOPPEN

Bereits am 14.10.2020 hat der Nationalrat eine Novelle des – weitgehend unbeachteten – Gesundheitstelematikgesetzes beschlossen, deren Tragweite erst heute zutage tritt. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS sind die eHealth-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ und damit das Zentrale Impfregister geschaffen worden.

Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Tabubruch und beispielloser Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre: Seitdem werden flächendeckend sensible personenbezogene Gesundheitsdaten zu allen verabreichten Impfungen der gesamten Bevölkerung Österreichs auf Vorrat gespeichert – ohne plausible Begründung, ohne Wahrung der Rechte und Freiheiten betroffener Personen, aber mit weitreichenden Folgen, wie wir jetzt erkennen müssen.

Die Durchsetzung der grundrechtswidrigen Impfpflicht beruht im Wesentlichen darauf, dass die Behörden über das Impfregister den Impfstatus jeder betroffenen Person abfragen können. Die Rasterfahndung zur Ermittlung der „Impfpflichtigen“ nach § 6 IPG beruht zentral auf den Daten des Impfregisters. Mit dem Impfregister und dem IPG liegen die Voraussetzungen für weitere Impfpflichten bereits vor, wie sie die Bioethikkommission öffentlich fordert!

Es ist daher unser aller Aufgabe als freie Bürger eines freien Landes zu zeigen, dass das Impfregister selbst dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht widerspricht. Der erste Schritt dazu ist, vom derzeitigen Betreiber des Impfregisters – der ELGA GmbH – Auskunft über die dortige Datenverarbeitung zu verlangen.

Unser Mitglied, Dr. David Suntinger, hat bereits ein Auskunftsbegehren an die ELGA GmbH versendet. Er hat es uns freundlicherweise ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Wir dürfen das Muster zu den Bedingungen entsprechend hier ersichtlicher Creative Commons Lizenz weitergeben, also insbesondere mit Urheberbezeichnung und ohne kommerziellen Nutzen daraus zu ziehen.

Weder der Verfasser noch wir übernehmen Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses oder anderer Muster. Selbstverständlich ersetzt das Verwenden von Mustern nicht individuelle rechtliche Beratung.

Hilfestellung Auskunftsbegehren

Das Auskunftsbegehren steht allen von Datenverarbeitungen betroffenen Personen im Anwendungsbereich der DSGVO zu. Es ist als zentrales Betroffenenrecht in Art 15 DSGVO geregelt. Es soll betroffene Personen in die Lage versetzen, die notwendigen Informationen zu erhalten, um weitere Betroffenenrechte auszuüben.

Damit der für die Verarbeitung Verantwortliche Dir Auskunft geben kann, muss er wissen, wer Du bist. Um Verzögerungen zu vermeiden, sende ihm die Kopie einer Urkunde zu, aus der Deine Identität eindeutig hervorgeht, zB Führerschein, Geburtsurkunde, Pass, etc.

of****@el**.at , da*********@el**.at

Um eine postalische Auskunft versenden zu können, benötigt der Verantwortliche Deine Anschrift.

Um beweisen zu können, dass der Verantwortliche Dein Auskunftsbegehren erhalten hat, ist es ratsam, das Auskunftsbegehren mit eingeschriebenem Brief zu versenden. Der Verantwortliche kann bestreiten, Dein E-Mail erhalten zu haben, und Du bist beweispflichtig, dass es zugestellt worden ist. Ohne Lesebestätigung besteht hier kaum eine Chance.

Der Verantwortliche hat die Auskunft unverzüglich zu erteilen, nur längstens – also nicht: immer – innerhalb von einem Monat. Nur unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen kann er diese Frist bei ungewöhnlichen Komplikationen auf insgesamt drei Monate verlängern.

Bekommst Du vom Verantwortlichen keine, eine unvollständige oder eine verspätete Antwort, kannst Du innerhalb eines Jahres bei der Österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde erheben. Sie entscheidet dann mit Bescheid, ob eine Verletzung des Auskunftsrechtes vorliegt.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

44 Kommentar

  1. Thomas Guster

    Vielen Dank für ihre unermüdlichen Arbeiten. Ist selbige Vorgehensweise auch sinnvoll, wenn man sich schon seit Jahren bei ELGA abgemeldet hat? Beste Grüße

    1. Sorniza

      Bin nur eine Apothekerin, keine Juristin, aber: der Impfregister hat mit der Datenspeicherung bei ELGA nichts zu tun. Somit ist die „Teilnahme“ am Impfregistèr ein installierter Zwang, eine Abmeldung ist nicht möglich.

      1. Michaela

        Das ist vollkommen richtig, so hat mir die ELGA-Widerspruchstelle geantwortet.

        1. Reinhard

          Die ELGA ist nur die Verrbeiterin der Daten, sie muss deshalb Antwort auf die gestellten Fragen geben.

      2. Doris

        Und soll man einen installierten Zwang der gegen Grundrechte verstößt einfach hinnehmen weil er eben installiert wurde?
        Wenn er gegen Datrnschutz verstößt mal schnell akzeptierrn weil er halt so …installiert wurde?
        Es geht nicht um abmelden sondern um außer Kraft setzen und anfechten.
        Man muss sich gegen Unrecht wehren!!!

    2. Alfons Zitterbacke

      Genau dieses Schreiben verwenden. IMO steht zu befürchten, dass trotz Abmeldung von ELGA alle Daten erhoben wurden und werden. Zumindest die Abmeldung von ELGA müsste als Antwort auf das Schreiben kommen.

    3. Thomas Guster

      Welchen Sinn ergibt es, zum jetzigen Zeitpunkt schon Auskunft zu begehren?

    4. Michi

      Das Impfregister hat nichts mit der Elga Abmeldung zu tun.

    5. Eva

      Ich denke, gerade dann ist es relevant – ich z.B. habe mich im Sommer 20 abgemeldet und habe ein Schriftstück, dass mir sagt, ich sei „überall“ abgemeldet. Wenn ich jetzt bei der Auskunft etwas anderes erfahren … dann liegt da ein eindeutiger Verstoß vor. Das betrifft alle, die sich vor dem 14.10.2020 abgemeldet haben.

  2. Ingrid

    Hallo! Ich bin von ELGA schon seit langem abgemeldet jedoch scheinen die Impfungen im Impfregister auf. Ich habe dazu nie mein Einverständnis erteilt. Ich werde dieses Schreiben schicken und schauen welches Kommentar ich zurück bekomme.

  3. stefan sabor

    Ja es ist ja sowieso ein Riesendatenskandal (ich wette das wird noch aufgedeckt werden.) Auch die Testergebnisse werden gespeichert. Auch ich habe mich einstens von ELGA abgemeldet (ich frage mich, wie das sein kann,von ELGA abgemeldet sein,aber Impfdaten vorhanden?!)

  4. SusAnne Schropper

    Ich frage mich aber schon, woher die Daten der vergangenen Impfungen kommen sollen!
    Bin von elga abgemeldet seit Jahren! Im impfregister natürlich drinnen, weil Abmeldung eben nicht möglich.

  5. Ingrid Kleinmond

    Die derzeitige Regelung weiß nicht, wie ein Gesetz Gültigkeit erlangt (Impfpflicht), nicht was Grundrechte sind, wie soll sie wissen, was Datenschutz bedeutet..

  6. Lucie Köstler

    Vielen Dank für eure Beiträge und Meinungen. Ich bin euch sehr dankbar für diese Hilfestellung!!!
    Liebe Grüße aus Krems an der Donau
    Lucie Köstler

  7. Wundadokta

    Danke für die Vorlage zum Auskunftsbegehren. Ich vermute das die Verordnung zur Nutzung der ELGA-Daten gegen den Datenschutz verstößt. Persönliche Gesundheitsdaten müssen unter den höchsten Schutz gestellt werden, sie dürfen nur im Einvernehmen mit dem Eigner verwendet werden.

  8. Gertrude Wallerstorfer

    Hallo, schließemich der Meinung von Doris (2.2.) an.
    Man muss sich gegen Unrecht wehren!
    Also weiterhin
    Viele Schreiben senden!
    Gertrude Wallerstorfer

  9. Franz Stögerer

    Ich finde dass mit der Datenabfrage nichts erreicht wird da man mir seitens der Ages versichert hat dass alle Daten auch bei Abmeldung weiterhin gesammelt werden.
    Es ist vielleicht sinnvoller bei der Polizei Anzeige wegen Datenmissbrauch zu stellen um eine einstweilige Verfügung zu erreichen.
    Ich kenn mich da nicht aus sollte sich ein Anwalt ansehen.

  10. Sabine

    Eine Sauerei ist das. Wer von uns Bürgern hat jemals für ELGA gestimmt?? Niemand!!!
    Weg mit dem Dreck!!

    1. Peter

      Elga war ja seiner Zeit für Arzt und Patienten gedacht…zählt alles nicht mehr…

  11. Hermine Gruber

    Riesenskandal gibt es nur bei uns , ich werde einen Anwalt einschalten. Überwachungs u Polizeistaat , schämt euch, aber dazu bräuchte es auch eine gewisse Intelligenz!!!!!!!!!!!!!!!!

  12. Peter

    Impfregister wurde vor Jahren für jeden Bürger gemacht. Vielleicht hat man damals schon gewusst für welchen Zweck.
    Einschreiben an Elga wäre mit Rückschein angebracht.

    1. Anita

      Hallo Peter, der Rücksendeschein wird nicht zurückgesendet von Elga, habe es gemacht und viel Geld bezahlt und trotzdem keinen bekommen.

  13. Feliks

    ACHTUNG! Habe diese Dinge schon länger recherchiert – es gibt:
    # 1. Die Datenbank (egal welche, ELGA, E-Banking usw). Hierzu bekommt man keine Auskunft – auch von Banken nicht – es wird auf ewig verschleppt. Meistens ist wohl ALLES an sich online (anders ist es für diese Betriebe „nicht machbar“), nur man selbst (!!) hat keinen Zugang, wenn man abgemeldet/nicht angemeldet ist (!!) Es entsteht der Eindruck „ja – meine Daten sind nicht im Netz“. Nur ein Bsp: ich brauchte wegen einem Rechtsfall eine Bestätigung der Bank, dass ich kein e-Banking habe. Gabs nicht (!!). Zig Briefe über 3 (drei) Jahre „ihre Anfrage wird bearbeitet“.
    # 2. Noch krasser (und da bekommt man überhaupt keine Auskunft, wird mit dem „Sicherheitsteam“ verbunden….): WER die Cloud hostet, auf der alles geparkt ist, erfährt man nie nicht. Ist meistens im Ausland, auch gern mal ausserhalb der EU.
    # 3. Global – es gibt Staaten, die lagern selbst ministerielle Militärdaten an Clouds aus (UK, Israel) – an GOOGLE, AMAZON usw.

    So und jetzt eruriere mal, welches Rechtssystem zuständig ist.

    Das sind alles politische Versäumnisse (der Opposition) der letzen 20 Jahre!

    1. Copelia

      Liebe/r Feliks

      ich denke, da hast Du auf jeden Fall recht.

      Ich kann mich noch erinnern, als ich vor einigen Jahren, das erste Mal mit dem Finanzonline mich beschäftigt habe (Finanzamt: AN-Veranlagung, etc.) habe ich mit Entsetzen festgestellt, dass die dort alle Finanziellen Dinge von mir zum einsehen hatten. Das war am Beginn des FA-Onlines. Also damals konnte ich in meinem FA-Proffil sehen, wo ich überall Spareinlagen, Wertpapiere, Depots liegen hatte und wie viel genau ich an Werten von mir zusammen gespart habe.

      Das kann man jetzt schon lange nicht mehr einsehen. Aber somit war mir klar, dass die Banken alles an das Finanzamt weiter geben.
      Als eine Frechheit sehe ich, dass sie es eingestellt haben, dass man es nicht mehr einsehen kann, als Besitzer.

      Ich meine damit, es kommt mir vor, als ob es verheimlicht werden soll, dass die Finanz über Einem, alles weiß, was Deine finanziellen Werte betrifft. Und ich sage nur: VERMÖGENSREGISTER !!!

  14. Ella

    Wurde nicht im Herbst 2019 es so eingerichtet dass man sich vom elektronischen Impfpass nicht abmelden kann? Kann man das noch irgendwie anfechten? Wurde ja vorsätzlich gemacht 🙂

  15. Karl Bauer

    Ich hab mich schon im Dez. 2021 von ELGA per e-mail und mittels eigeschr. Brief abgemeldet. Habe jedesmal nur eine „Ticketnr.“ aber keine ausreichende Antwort darauf erhalten. Jetzt versuch’s ich zugleich mit diesem Vordruck und eingeschrieben nochmals. Bin neugierig ob jetzt bzw. was jetzt zurück kommt.

  16. DANK EUCH FÜR DIE INFOS!!
    MACH ICH UND LEITE ICH AN FREUNDE WEITER!!👍
    Liebe swingende GRÜßE
    Hannes Zwingl

  17. K W

    hab mit der gkk telefoniert und die sagten das digitale impfregister ist eine datenbank wo jedereinzelne von uns schon seine digitale identifikationsnummer hat und alle ämter bh, standesamt und gkk sehen sie und haben zugriff

  18. Markus Knapp

    Vielen Dank für euren täglichen Einsatz

  19. Gary

    Ich bin ebensodankbar für die Afa-Bemühungen wie alle anderen hier!
    Meine Bedenken: sticht man hiermit nicht in ein Wespen(besser: Hornissen- :)Nest?!
    Man macht auf sich frühzeitlich aufmerksam als vermeintlich ´Unwilliger´ … ggfs die ImpfAufforderung trudelt ein (beeinspruchen!), würde ich dieses Auskunftsbegehren umgehend absenden – mit der MonatsFrist als Rückmeldung genügend Zeit bevor 2. Aufforderung (Bescheid) eintrifft, was meint ihr?

  20. Thomas Lala

    Ich habe mittels Handy Signatur auf meine ELGA Daten zugegriffen.
    Meine Frage: Warum greift meine Apotheke minimum 1 x pro Monat auf meinen Impfstatus zu und was geht das die an ?

  21. H.D.

    Ich denke, mit diesem Schreiben sollte die Datenerfassung des persönlichen Impfstatus jedes einzelnen über Elga aufgezeigt und verhindert werden weil gesetzeswidrig!!.
    Dadurch ist eine Rasterfahndung mit Hilfe der Elga nicht möglich.

  22. Rene Nedwed

    Danke für ihre tolle Arbeit.
    Ich werde es Ihnen bei kommenden Wahlen danken.

  23. Konrad Schiller

    Ich habe das Auskunftsbegehren lt. Vorlage am 8.2.2022 an ELGA übermittelt und heute (23.02.2022) folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,
    gemäß § 24e Absatz 1 Ziffer 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 ist die ELGA GmbH nicht für die Ausübung des Rechts auf Auskunft hinsichtlich des Zentralen Impfregisters zuständig. Um Sie bei der Ausübung Ihrer Datenschutzrechte dennoch zu unterstützen, verweisen wir Sie für nähere Informationen – insbesondere zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte – auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.elga.gv.at/datenschutzerklaerung/.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der ELGA GmbH

    Wo liegt das Problem und an wen kann ich mich wenden?

    1. Alf Buch

      Ich habe die gleiche Antwort bekommen. Würde das auch gerne wissen wollen. Also man bekommt keine Auskunft.

  24. Hans W.

    Ich hab analog zu diesem Musterschreiben ein Auskunftsbegehren gestellt, und am 17.2.2022 untenstehende Antwort bekommen.
    ELGA „putzt sich ab“ … was mach ich jetzt??????

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,

    gemäß § 24e Absatz 1 Ziffer 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 ist die ELGA GmbH nicht für die Ausübung des Rechts auf Auskunft hinsichtlich des Zentralen Impfregisters zuständig. Um Sie bei der Ausübung Ihrer Datenschutzrechte dennoch zu unterstützen, verweisen wir Sie für nähere Informationen – insbesondere zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte – auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.elga.gv.at/datenschutzerklaerung/.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der ELGA GmbH

    1. Gudrun Exl

      Hallo Hans, ich habe heute exakt dieselbe Antwort von ELGA erhalten. Und weiß im Moment auch nicht, was ich mit dieser Antwort anfangen soll. WER IST ZUSTÄNDIG, die Fragen des Auskunftsbegehrens zu beantworten????

  25. Margita Herzog

    Ich habe am 17. Februar 2022 per Einschreiben ELGA bezüglich Datenverarbeitung Impfregister um Auskunft ersucht. Bis heute keine Stellungnahme. Hat schon jemand bei der DSB Beschwerde eingereicht?

  26. Klaus BERNHARD

    Im Dezember vorigen Jahres erhielt ich von der Gesundheitskassa und dem Gesundheitsministerium ausgewiesenen Schreiben eine n „persönlichen Termin für die Corona-Schutzimpfung“. Darauf richtete ich eingeschriebene Schreiben an das Gesundheitsministerium, dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen woher die von ihnen verwendeten Daten stammen und an die Datenschutzbehörde richtete ich eine Beschwerde darüber. Ich verwendete dazu die in diesem Forum angebotenen Musterschreiben. Nun, am 21.3.2022 erhielt ich von der Datenschutzbehörde ein Schreiben datiert auf 15.3.2022, in dem geschrieben steht, dass gegen dieses Dachverband als den „datenschutzrechtlichen Verantwortlichen der verfahrensgegenständlichen Datenverarbeitung“ das Verfahren geführt wird und ich Parteiengehör habe. Nun soll ich innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. Nun bin ich kein Jurist und in diesen Angelegenheiten völlig unbedarft was ich da schreiben soll. Wer kann mir auf die Schnelle Auskunft geben?

  27. Thomas Travek

    Mit 18.2.2022 wurde von Elga mein eingeschriebener Brief übernommen, mit obigen ausgefüllten Formular sowie Passfoto und einer Kopie meines Elga Austritts aus dem Jahre 2014. Bis heute den 4.4.2022 habe mich ch noch keine Antwort von Elga erhalten. Bitte um Info wie ich am besten weiter verfahren sollte. Mfg Thomas T.

    1. Gudrun Exl

      Hallo Thomas, bitte lies mal weiter oben den Kommentar von Hans W. und meine Antwort darauf. Nachdem ich meinen Brief am 10.2. weggeschickt habe, wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach die Antwort im Laufe der nächsten Woche erhalten…. und bist genauso schlau bzw. nicht schlauer wie vorher.

  28. Helmut Frühwirth

    Auch wir haben nunmehr von ELGA die Auskuft erhalten, dass diese dafür nicht zuständig ist. Seitens der afa-zone ist zwar ganz oben am Beginn dieser Seite angeführt, dass das Problem bekannt ist und an einer Lösung gearbeitet wird – aber ein Zeitfenster dafür wurde nicht angegeben. Ich werd halt von Zeit zu Zeit reinschaun. DANKE an afa-zone für die Unterstützung!!!!

  29. Karl

    Hallo,

    habe eure DSGVO Anfrage an die Elga versendet.

    Heute kam ein Brief von der Elga…nach über 2 Monaten.

    Darin schreiben sie mir, dass gemäß §24e Absatz 1 Ziffer 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 die Elga GmbH nicht für die Ausübung des Rechts auf Auskunft hinsichtlich des zentralen Impfregisters zuständig ist.

    Ich soll doch bitte die Datenschutzerklärung unter http://www.elga.gv.at/Datenschutzerklärung lesen.

    Kann mir bitte jemand sagen wohin ich nun mine DSGVO-Anfrage auf Auskunft richten muss?
    Oder ist das nur ein Trick der Elga?

    Würde mich echt über eine Antwort freuen

    Viele Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert