Vor allem die „Impfung“ von Kindern gegen SARS-CoV-2 birgt rechtliche Probleme., insbesondere haftungsrechtlicher, allenfalls auch strafrechtlicher Natur.
Vor allem die „Impfung“ von Kindern gegen SARS-CoV-2 birgt rechtliche Probleme., insbesondere haftungsrechtlicher, allenfalls auch strafrechtlicher Natur.
Wertes Team!
Wie ist das gesetzliche Vorgehen geregelt, bei getrennten Eltern mit gemeinsamer Obsorge.
Der eine Elternteil würde jeglicher Forderung der Bundesregierung Folge leisten, so auch einstimmen in den Impfchorus für Kinder – ich spreche konkret von einem 7-jährigen Jungen, der andere Elternteil verwehrt sich dessen strickt, da das Nutzen/Risiko Verhältnis keinesfalls für diese Impfung spricht.
Ich weiß, dass es grundsätzlich so geregelt ist, dass der eine Elternteil, ohne Einwilligung des anderen Elternteils, bei gemeinsamer Obsorge, mit dem Kind impfen gehen kann. Die Informationspflicht über das Ausagieren der Injektion, durchaus erst nach dem Ereignis, dem anderen Elternteil übermittelt werden kann.
Ich bitte Sie um Ihre unterstützende Rechtsauskunft, in dem besonderen Fall – Applikation einer genexperimentellen Substanz, „Coronaimpfung“ an Kindern, bei gemeinsamer Obsorge getrennter Eltern.
Herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz.
Alles Liebe
Ja, bitte sehr wichtige Auskunft! Hier ähnlicher Fall bei 12 Jähriger Tochter.
Danke, Elisabeth
§ 5 StGB lautet:
„Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ERNSTLICH FÜR MÖGLICH hält und sich mit ihr ABFINDET.“
Vom Minister über den „behandelnden“ Arzt bis zu den Eltern, wird sich jeder freiwillige oder unfreiwillige Teilnehmer von Willi Gates Virenschutzprogramm (ob vor Gericht oder nach 75 Jahren wieder einmal vor dem Gewissen) entscheidende Fragen gefallen lassen müssen:
Warum war die experimentelle Genbehandlung in anderen Ländern unter 18 Jahren verboten?
Wie definierten sie im Sommer 2021 die Kinderkrankheit „Covid-19“?
Welche Daten lagen ihnen zu den Wirkungen und möglichen unerwünschten Wirkungen der experimentellen Genbehandlung vor?*
Warum haben sie (dennoch) alles dafür getan, dass die Kinder „geimpft“ werden?
*Und zwar betreffend jene „Impfungen“, die unüblicher Weise in der warmen Jahreszeit weit außerhalb der Atemwegserkrankungssaison quasi im Trockentraining verabreicht wurden und bisher naturgemäß sehr wenig Aussicht hatten, sich zu bewähren? – War deren enden wollende Wirksamkeit schon im Sommer oder spätestens im Herbst 2021 absehbar? Oder gar amtsbekannt? Wurden im Sommer 2021 schon die Folgeimpfstoffe bestellt und vom Nationalrat budgetär beschlossen? Was bedeutete das für die Nutzen-Risiko-Verhältnis der Kindergenbehandlung? Uswusf……