Dr. Roman Schiessler

Die Willkür der Exekutive – ANIMAP

ANIMAP ist eine mediale Plattform, bei der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, um gegen die Diskriminierung von Mitbürgern, welche sich nicht „impfen“ lassen, aufzutreten.


Dazu ist anzumerken, daß es sich hierbei nicht um eine Impfung, sondern um eine Gentherapie handelt.

Dieses elektronische Branchenverzeichnis ermöglicht es Personen, welche es ablehnen, sich durch diese Spritzen verabreichen zu lassen, einigermaßen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich mit Produkten und Dienstleistungen zu versorgen. 

Wie dringend nötig dies Initiative ist, zeigen die laufenden Berichte über die Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ und vor allem die Assessmentberichte der EMA (Corona-Links – RA Dr. Roman Schiessler (ra-dr-schiessler.at) selbst, welche zu den bedingten Zulassungen geführt haben. 

Aufgrund dieser Assessmentberichte wurden die antragstellenden und impfstoffherstellenden Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2023 verpflichtet, weitere Nachweise über die Verträglichkeit ihrer „Impfstoffe“ zu erbringen, um weiter im Besitz der Zulassung zu bleiben. Dies allein zeigt, welches Risiko man eingeht, wenn man sich einer solchen „Therapie“ als gesunder Mensch unterzieht. 

Tatsche ist daher, daß diese Unternehmen nur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, Personen über die katastrophalen Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ aufzuklären und sie vor allem zu bewegen, sich zu informieren bevor sie irreversible Schritte unternehmen. 

Genau diese Unternehmer bekamen wegen ihrer Eintragung in das Branchenverzeichnis ANIMAP, das gegen die Diskriminierung „Ungeimpfter“ auftritt, ungebetenen Besuch von der Exekutive. Die Anweisung hierzu soll von höchster Dienststelle erfolgt sein. 

Wichtig zu wissen ist, daß es sich bei diesem Branchen- und Produkteverzeichnis (Startseite von animap.at) um Unternehmen aller Branchen – auch Ärzte sind darunter – handelt, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren. Es wird somit niemand ausgegrenzt oder diskriminiert, da alle Menschen Zutritt zu diesen Unternehmen haben. Die derzeit 1211 Anbieter verzichten ausdrücklich auf einen „Impfnachweis“.

 Die drohende Impfapartheid wird somit abgelehnt und ihr aktiv entgegengewirkt. Der freie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen soll für alle gesichert sein. 

Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist für jeden Unternehmer kostenlos. 

Die Plattform stellt sich wie folgt vor: 

„Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten Covid-19 Impfstoff spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impfapartheid lautet animap.at.

Dabei handelt es sich um ein Branchen- und Produkteverzeichnis für Unternehmen aller Branchen, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren.

Sind auch Sie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, welche sich nicht bedenkenlos impfen lassen wollen? Klicken Sie hier, um Ihr Unternehmen kostenlos einzutragen.“ 

Es ist klar, daß gegen eine solche Vorgehensweise der Exekutive entschieden vorgegangen werden muß. Das wichtigste Mittel dagegen ist die Maßnahmenbeschwerde, welche beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht direkt einzubringen ist. 

Allein der Besuch rechtfertigt eine solche Beschwerde, da er unmittelbar geschäftsschädigend wirken soll. Es soll für alle wahrnehmbar der allgemeine Eindruck der Illegalität vermittelt werden, um so die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens zu behindern und wenn möglich völlig zum Erliegen bringen. 

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, daß alle Beamten und öffentlich Bediensteten von der Allgemeinheit finanziert und bezahlt werden und bisher ohne wirtschaftlichen Nachteil durch den Coronawahnsinn gekommen sind. 

Trotzdem wird unter Mißachtung der Rechtslage und hier ist es vor allem der Gleichheitssatz, welcher ein sachliches Vorgehen des Gesetzgebers und der Exekutive gebietet (Staatsgrundgesetz von 1867 – Artikel 2 StGG; Artikel 7 B-VG und Artikel 14 EMRK) ein derartiges Vorgehen zum weiteren Nachteil von Unternehmen und somit auch der gesamten Gesellschaft an den Tag gelegt. 

Der Gleichheitssatz ist daher in seiner wesentlichen Aussage ein Diskriminierungsverbot. 

Daß dieses Vorgehen unsachlich ist, ergibt sich allein schon aus den eingangs erwähnten Assessmentberichten der EMA, welche nur zu einer bedingten Zulassung der „Impfstoffe“ geführt haben und den antragstellenden Herstellern eine Reihe von Auflagen (special obligations) erteilt haben. 

Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann so jedenfalls nicht begründet werden, das Einschreiten der Polizei ist in einem solchen Fall als glatte Willkür, als eindeutiger Übergriff, als Polizeistaatmethode zu bezeichnen. Gerechnet wird damit, daß sich die Unternehmer nicht dagegen zu Wehr setzen, da sie über die Bedingungen und Auflagen, welche den „Impfstoffherstellern“ erteilt wurden, nicht Bescheid wissen. 

Auf die Resolution des Europarates 2361/2021 vom 27.01.2021 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 

Beschlossen wurde, daß die Impfung nicht verpflichtend sein und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil man nicht geimpft ist. Die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von „Ungeimpften“ hintanzuhalten. 

Wichtig ist, daß bei einem solchen „Besuch“ der Exekutive die Daten der einschreitenden Beamten (Dienstnummer) zu verlangen sind und man vor allem einen kühlen Kopf behalten sollte. Es besteht bei der Sachlage kein Grund, sich eines unrechten Verhaltens bewußt zu sein und es sind alle Unternehmen aufgefordert, diesen Weg unbeirrt weiterzugehen und konsequent rechtlich dagegen vorzugehen. 

Wien, am 25.05.2021RA Dr. Roman Schiessler

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

30 Kommentar

  1. Liliana

    Guten Abend,
    am 20.5 waren
    schon, eine BH Bedienstete mit juristischen Beistand, bei mir in meiner Gastronomie.
    Sie sind gezielt gekommen.
    Einige Tage davor, haben sich Kunden in Facebook über unseren Eissalon ausgetauscht, Pro – und Contra verfasst. Be- und verurteilt nur weil ich mich bei Animap, Monate davor, eingetragen habe. Denn ich fürchte mich nicht!!
    Die Beamtin konnten mir zum Kontrollzeitpunkt nur anhaften, das ich in meinen Geschäft, keine Maske trug. Zu diesen Zeitpunkt war kein Kunde und kein Personal anwesend.
    Ich habe meine Aussagen nicht unterschrieben.
    Ich bin beschämt über diese Vorgangsweise die ich auch noch mit meinem Steuergeld bezahle!

    Ich danke allen Anwälten, für Ihren täglichen Einsatz. Ihr macht uns Mut und Hoffnung! Danke

    1. Hy zur Info der FfGH hat die Maske für nicht mehr anzuwenden erklärt .

      Ich selber werde auch demnächst meine Energielounge eintragen , alles geht um Energie .
      Lg aus Velden am Wörthersee

      1. Das Erkenntnis (Urteil) des VfGH (Masken) bezieht sich auf eine Verordnung vom Frühling 2020 – welche ja jetzt nicht mehr Gültigkeit hat!

        1. Lena M.

          Dass die Maskenpflicht nach wie vor unbegründet ist, ist allerdings unbestritten, oder?

          Es gibt keinen medizinisch-wissenschaftlichen Nachweis für ihren Nutzen gegen die Verbreitung von Viren, demgegenüber allerdings immer mehr Nachweise über ihre Schädlichkeit durch Gesundheitsgefährdung.

          Diese Masken sind medizinisch gar nicht zugelassen! Arbeitsrechtlich überprüft ein Mediziner, ob sie getragen werden können. Die Hersteller geben Maximaltragedauern an, inklusive Dauer von Tragepausen. Das alles wird hier einfach ignoriert.

          1. chh

            Vor allem steht das Spitalssystem nicht vor dem Zusammenbruch, alleine deshalb sollte die Maskenpflicht hinfällig sein.

          2. Eva Travnicek

            Danke, Lena, dem stimme ich 100%ig zu!
            Ich kann nicht verstehen/nachvollziehen, warum der Großteil der Bevölkerung DERART daran glaubt, mit Masken geschützt zu sein?!?!?? Und die gesundheitsgefährdenden Aspekte vollkommen ausblendet 🙁

    2. konny obermüller

      Vorerst möchte ich meine Wertschätzung bzgl. dem Engagement bzw. der Initiative ANIMAP aussprechen. DANKE!

      Und nun zu meiner Kritik aktuell Regierenden betreffend! Wir befinden uns nicht nur von den Regierenden in einem künstlich verursachten Dilemma, sondern, wie aus unzähligen Interviews, Diskursen, Studien hervorgeht, agieren die Regierenden auch entsprechend dilettantisch.

      Ergo, kritisch Denkende, also, auch all jene, die im ANIMAP verortet sind, übernehmen einerseits eine Verantwortung den Markt in Schwung zu bringen, zu beleben und andererseits engagieren sie sich bestmöglich Menschen zu integrieren, einen Raum zu geben, die aus unterschiedlichen Gründen ungeimpft sind.

      Die PolitikerInnen sollten sich bei diesen ein Beispiel nehmen, wie ein Lebensalltag, Berufsalltag nach derartigen Corona-Auswirkungen wieder belebt wird!

      Doch im Grunde wären sie insbesondere dafür verantwortlich nach einem überaus strapazierten Jahr intensiv propagierter Intentionen ein Zusammenleben der Gespaltenen wieder herzustellen, bestmöglich natürlich!

    3. Lena M.

      Das ist nurmehr Wahnsinn. Und dann wird man verhöhnt, wenn man an den Faschismus gemahnt. Nichts anderes ist das aber.

    4. Heidelbeere

      Gut so! Bleiben Sie bitte weiterhin bei Ihrer Verhaltens- Denkweise. Wir sind viele, werden immer mehr. Lg.

  2. Franz

    Ich verzichte auf die Impfung,und somit auch auf den impfnachweis.
    ( Grüner Pass )

  3. Wundadokta

    Danke für Ihren wunderbaren Einsatz für die Rechte der Bürger. Solange es die 3 G gibt, werde ich nicht in Gaststätten, Hotels und ähnlich kontrollierte Einrichtungen gehen. Die Registrierung der Kunden/Gäste, die Auflagen (Maske, geimpft oder getestet) ist mit dem Datenschutz und den Menschenrechten nicht vereinbar und somit nicht hinzunehmen.

    1. Lena M.

      Menschen sind ohne Beweislastumkehr 4. G: gesund. Punkt.

      1. Eva Travnicek

        Genau so ist es!!!! 🙂 🙂 🙂

    2. Eva Travnicek

      Dem ist nichts hinzuzufügen! DANKE, ich sehe das auch so!

  4. Lena M.

    Das war der größte Fehler des VfGH, dass er die Aushebelung des Epidemiegesetzes nicht aufgehoben hat. Die Menschen dürfen ihrem Erwerb nicht mehr nachgehen und werden noch nicht einmal entschädigt! Und warum? Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird! Ein Witz sondergleichen, denn auch das ist steuerfinanziert! Das muss man sich mal vorstellen.. Betretungsverbote sind keine Betriebschließungen – allein diese verlogene Herangehensweise ließ bereits Schlimmeres erahnen. Multinationale Konzerne, die hier keine Steuern zahlen, machen das Geschäft ihres Lebens, kaufen auf und bekommen sogar noch Steuergeld hinterhergeschmissen, weil wir denen ja auch noch mit unserem Geld dabei helfen müssen, wie sie uns einnehmen! Jetzt wird schäbig Geld mit diesen Schwachsinnsmaßnahmen eingetrieben, von denen, die noch übrig sind, die man bereits über alle Maßen finanziell geschädigt hat: den öffentlichen Dienst kann man eigentlich nur noch kündigen, wenn man noch einen Funken Anstand besitzt.

    1. Heidelbeere

      absolut richtig

    2. Petra

      Einerseits: ja, zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz sind ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
      Andererseits: die Aufhebung rechtswidriger Bestimmungen durch den VfGH und die Freude der Betroffenen war oft von kurzrer Dauer. So wie unsere sog. Oppositionsparteien derzeit drauf sind, ist nämlich zu befürchten, dass die unsinnigen Bestimmungen mit 2/3-Mehrheit erneut beschlossen werden und dann im Verfassungsrang stehen. Dass dies so einfach ist, ist auch als Manko der Bundesverfassung anzusehen.

      1. Lena M.

        Die Bundesverfassung wurde nicht von Persönlichkeiten verfasst, die sich vorstellen konnten, dass mehrere bzw. alle drei Gewalten gleichzeitig und gemeinschaftlich versagen. Sie haben die Gewaltenteilung als Grundprinzip gesetzt – wer hätte jemals gedacht, dass ALLE Verantwortlichen sie entweder nie erfasst haben oder sie absichtlich missachten werden?

  5. Ewald.Krassnitzer

    Das kann doch nicht sein das eine vom Volk Gewählte Regierung so über die Menschen drüber fahren darf. Es muß doch eine Möglichkeit geben diesen Wahnsinn der Kurz Regierung ein Ende zu setzen. Danke für Ihren Einsatz.

    1. J.R.D.

      Eine Möglichkeit gibt’s schon: Die Regierung aufzulösen. Dazu hat Van der Bellen aber – aller laufenden Rechts- & Verfassungsbrüche zum Trotz – nicht den Mut. Keine Ahnung was er konkret mit der „immerwährenden Schönheit unserer Verfassung“ hat (Dehnbarkeit?), aber man wundert sich jeden Tag mehr ob er sie überhaupt kennt und was mittlerweile alles möglich ist.

      1. Eli ohne Lilly

        Die Verfassung, also das Kernwerk ohne übrige in Verfassungsrang befindliche Bestimmungen, beinhaltet die Organisation des Staates und damit auch die Gewähr für diesen und den Schutz desselben. Die Schutzbestimmungen für einzelne, rechtsunterworfene Menschen finden sich v.a. im Staatsgrundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Kern ist „die Verfassung“ nichts anderes als das Bollwerk des Staatsapparats. Das sollte man immer bedenken, wenn man von der Verfassung spricht.

  6. Eli ohne Lilly

    Die Willkür der Staatsanwaltschaft:

    https://tkp.at/2021/05/26/staatsanwaltschaft-und-spital-verweigerten-untersuchung-nach-todesfall-durch-impfung/

    Den Namen dieses Staatsanwalts kann man sich auch gleich merken, denn wie der gute Mann darauf kommt, dass der Nutzen das Risiko überwiegen würde, muss er in seiner Position eigenständig begründen können. Die EMA hat diesbezüglich erhebliche Zweifel und die Realität hat die Wwerbung längst überholt. Als Staatsanwalt trägt man Verantwortung und nimmt diese nicht wahr, wenn man sich nicht informiert.

  7. Dr. Jana und Johannes Fischer

    Uns (ungeimpft!) fehlen schon lange die Worte! Unsere Gedanken schreibe ich lieber nicht!

  8. Irmgard Baum

    Stoppt den Wahnsinn und das Vorhaben unsere Kinder noch mehr zu missbrauchen und zu schädigen!
    Wenn es schon Eltern gibt, die aus Feigheit vom Kinderschutz nichts wissen wollen, die taub und blind und aus Bequemlichkeit den Lügen der regierenden Kriminellen folgen und die in der Wohlfühlzone abwarten was geschieht um nachher mit Entsetzen die Auswirkungen feststellen zu müssen, so mögen sie wenigsten die Mutpartei m f g
    stärken, unterstützen und wählen!

  9. 26.05.2021 – Polizei (2 Männer) und Bezirkshauptmannschaft (2 Frauen) an der Haustür: Anzeige wegen Missachtung der 3Gs. Aufmerksam sind sie wegen der Eintragung/Veröffentlichung meiner Gesinnung auf der Internetseite animap.at geworden. Natürlich habe ich denen gesagt, dass ich die 3Gs nicht beachte beziehungsweise niemanden kontrolliere, dazu stehe ich! Da mache ich nicht mit – von mir wird niemand diskriminiert, fertig! Denen ist irgendwie auch nicht klar, dass es in meinem Wohnzimmer keine Maskenpflicht gibt, da können sie einen Kopfstand machen. (zur Info: Ich arbeite/unterrichte derzeit in meinen privaten Räumlichkeiten im Wohnzimmer) 😃

    1. Lena M.

      .. haben die sich wenigstens für ihren Einsatz für das herrschende Unrecht geschämt?

    2. Eva Travnicek

      Ich bin echt fassungslos und bestürzt, in welchen Polizeistaat Österreich abgedriftet ist…
      GESUNDE Menschen werden verfolgt, KRITISCH (anders) DENKENDE Menschen werden verfolgt, UNGEIMPFTE werden gesellschaftlich „geächtet“ – wie können wir diesen Wahnsinn stoppen?????

  10. Benedikte Platzer

    Darf ein 14jähriger Teenager selbst entscheiden,sich impfen zu lassen,ohne dass die Eltern irgendeine Möglichkeit zum Einspruch haben?

    1. Eli ohne Lilly

      Nein, ein 14-Jähriger ist ein mündiger Minderjähriger.

      Grundsätzlich rechtfertigt die Einwilligung des Patienten den Eingriff in das absolut geschützte Rechtsgut der körperlichen Integrität. Bei Erteilung dieser darf der Patient keinem Irrtum, Täuschung oder Zwang durch Gewalt oder Drohung unterliegen. In Zusammenhang mit den Impfungen gegen Covid-19 besteht auch bzw. insbesondere unter Minderjährigen Gruppenzwang und Druck durch Freiheitsdrang.

      Gemäß § 173 Abs 1 ABGB kann nur das entscheidungsfähige Kind die Einwilligung in medizinische Behandlungen selbst erteilen. Bei der Abgabe dieser Willenserklärung ist somit eine besondere Geschäftsfähigkeit vorgesehen, bei der nicht das Alter entscheidend sein soll, sondern die Entscheidungsfähigkeit des Minderjährigen. Die Entscheidungsfähigkeit wird bei mündig Minderjährigen vermutet. Dies stellt jedoch eine Zweifelsregel dar, weshalb das tatsächliche Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit im konkreten Einzelfall zu beurteilen ist.
      Alle Impfstoffe gegen Covid-19 sind lediglich bedingt zugelassen, da die klinischen Studien noch nicht abgeschlossen sind. Somit ist weder das Risiko-/Nutzenverhältnis abschließend geklärt, noch sind Risiken und Nebenwirkungen inklusive potenzieller Lang- und/oder Spätfolgen erforscht. Ein mündiger Minderjähriger wird daher keinesfalls abschätzen können, welche Folgen seine Einwilligung in diese Behandlung für seine Gesundheit haben könnte, da dies im gegenwärtigen Forschungsstadium allgemein noch nicht bekannt ist.

  11. Astrid

    Ich (pensioniert) lasse mich sicherlich nicht impfen, aber ich mache mir große Sorgen, dass meine Tochter, die im Herbst an einer Wiener HbLA zu unterrichten beginnt, dazu gezwungen wird! Wie kann sie sich dem entziehen ohne auf den Job verzichten zu müssen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert