Fragen, die die Menschen wegen der Impfpflicht brennend interessieren:

. 1. Wo muss die Klage eingebracht werden?

2. Wie viele Instanzen gibt es?

3. Was passiert, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist?

4. Gibt es jedes Mal ein Verfahren?

5. Kann ich mich selbst vertreten oder herrscht Anwaltspflicht?

6. Wie lange kann ich den Termin hinauszögern?

7. Muss jeder Richter jeden Fall individuell entscheiden?

8. Hat das Verfahren aufschiebende Wirkung?

9. Greift hier eine Rechtschutzversicherung im Privatrecht?

Grundsätzlich kann die konkrete Reaktion auf die behördlichen Maßnahmen noch nicht festgelegt werden, weil die endgültige Ausgestaltung der Impfpflicht noch nicht vorliegt, wovon allerdings die einzelnen Möglichkeiten abhängen. Nach den bisher durchgesickerten Plänen wird nach behördlicher Aufforderung und deren Nichtbefolgung eine Strafverfügung mit Geldstrafe bis max € 600,00 also realistisch mal vorerst € 50-100,00 erlassen. Bei Annahme dieser Gesetzesgestaltung, sind die Fragen wie folgt zu beantworten:

  1. Wo muss die Klage eingebracht werden? Es gibt im Verwaltungs(straf)verfahren keine Klagen, nur Einspruch, Anträge, Vorstellung, Beschwerde… Die erste Frage wird die Qualifikation der Impfaufforderung durch die Behörde (BH, LPD…) sein. Derzeit ist von Bescheidcharakter einer solchen Anordnung auszugehen. Gegen Bescheide gibt es die Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht und dann Anträge an VfGH und VwGH. Außerdem sind Verfahren nach der DSGVO möglich. Erst danach ist die Erlassung einer Strafverfügung zu erwarten.
  • Wie viele Instanzen gibt es? Gegen die Strafverfügung steht binnen 14 Tagen der bei der Behörde einzubringende Einspruch zu, worauf die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung auch hinzuweisen hat. Mit dem Einspruch tritt die Strafverfügung außer Kraft und ist das ordentliche Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dabei hat man Anspruch auf Akteneinsicht, Stellung von Beweisanträgen (Zeugen, Gutachten….) und abschließende Stellungnahme. Dann erfolgt die Verfahrenseinstellung oder die Behörde erlässt ein Straferkenntnis, wobei die Strafe nicht höher sein darf als in der Strafverfügung enthalten. Dagegen gibt es binnen 4 Wochen Beschwerdemöglichkeit an das LVwG, welches das Verfahren neu durchzuführen hat. Dabei kann man wieder Anträge einbringen. Das LVwG entscheidet endgültig, wobei allerdings dagegen Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich sind. Es gibt also voraussichtlich je 2 Instanzen und dann jeweils noch die Beschwerden an die Gerichtshöfe des öff. Rechts.
  • Was passiert, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist? Ist alles ausgeschöpft, hat der Staat die Möglichkeit zB eine Geldstrafe im Exekutionsweg (Lohnpfändung, Versteigerung von Vermögensgüter…) durchzusetzen.
  • Gibt es jedes Mal ein Verfahren? Ja! Mit jedem Bescheid bzw jeder Strafverfügung wird ein eigenes Verfahren eröffnet.
  • Kann ich mich selbst vertreten oder herrscht Anwaltspflicht? In den gesamten Verwaltungs(straf)verfahren besteht keine Anwaltspflicht. Bei einer Beschwerde an VfGH oder VwGH ist die Unterschrift eines Anwaltes erforderlich.
  • Wie lange kann ich den Termin hinauszögern? Derzeit schwer zu beantworten. Normalerweise dauern gut geführte Verwaltungsverfahren mindestens 1 – 1,5 Jahre, Beschwerden an die Höchstgerichte 2-5 Jahre.
  • Muss jeder Richter jeden Fall individuell entscheiden? Ja! Wobei sich natürlich jeder Richter bei ähnlichen Fällen angepasster „Muster“ bedient. Je individueller das Vorbringen im Verfahren, desto komplexer die Entscheidung.
  • Hat das Verfahren aufschiebende Wirkung? Ja! Insbesondere ist das im Verwaltungs(straf)verfahren unumstößlich. Nur bei den Verfahren vor VfGH und VwGH ist die aufschiebende Wirkung gesondert zu beantragen und vorweg vom Gericht zu entscheiden. Die Höchstgerichte können im Übrigen unter bestimmten Umständen die Behandlung einer Beschwerde auch ablehnen.
  • Greift hier eine Rechtschutzversicherung im Privatrecht? Die Rechtschutzversicherungen sind nach Themenbereichen (Bausteinen) aufgebaut, wobei auch Verwaltungs(straf)verfahren, insbesondere im Verkehrsbereich gedeckt werden. Das muss man sich im Einzelfall anschauen. Generell wird keine Deckung möglich sein. Die Verfahrenskosten sind allerdings bis inklusive LVwG extrem gering. So betragen diese ZB im VerwStrafVerf 1. Instanz insgesamt 10% der Strafe und in 2. Instanz 20% (zB bei Geldstrafe € 100,00 zB I. €10,00 und II. € 20,00)

Dies ist ein kurzer vorläufiger Abriss zu den Fragen, der ev. nach Vorliegen des Gesetzes noch zu modifizieren ist.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

196 Kommentar

  1. Herbert Kettl

    Bitte stellen Sie einen professionellen Einspruch bzgl. Verweigerung einer Impfaufforderung bei einer allfälligen Verwaltungsstrafe zum DL bereit, danke.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Herbert Kettl
    PS: Gibt es eine Sammelklage beim VfGH gegen 2 G und gegen die Impfpflicht?
    Da schließe ich mich gerne als Nebenkläer an.

    1. Christiana Feik

      Ja. unter http://www.keine-impfpflicht.at,Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer. EINMALIGER (!)Kostenbeitrag 50.–.Man bekommt lfd.Infos über den Stand der Angelegenheit. Momentan sind noch 6 Verfahren gg. die 2 G-Regel im Laufen.

      1. sibi ak

        mann kann es nicht öffnen diesen link

          1. sandor Vizkeleti

            Ich bin dabei! habe gerade Registriert
            Danke,
            Lg. Sandor

      2. Leo Schleesack

        Genau so wie Höllwarth und Scheer stelle ich mit “vertrauenswürdige“ Anwälte vor ;-))))

    2. Esla

      Höllwarth und Scheer machen eine ( 60€ Bearbeitungsbeitrag), wird hier wahrscheinlich nicht willkommen sein, die Info , aber vielleicht doch bzw. vielleicht machen sie ja hier auch eine.

      1. Brigitte Maria Zimmermann

        Bitte ja eine Info

    3. Markus Rausch

      ja da währe ich auch dabei.

    4. Reindl Evelyn

      Würde mich auch interessieren!

    5. Starkmut Uwe Höntzsch

      S.g.Herren Anwälte,
      auch ich darf Sie sehr höflich zu diesem Thema um ein Beispiel von einem Einspruch beim VwGerichtshof
      zum DL bitten.
      Vielen Dank,
      S.U.Höntzsch

    6. Djuro Sokic

      Ich habe, bis dato, noch keine Aufforderung bekommen, aber wurde mich gherne, hier anschließen, wenn so weit ist, djuro Sokic

    7. Monika

      Da oben steht : Jeder Fall muss extra behandelt werden wird es so eibe Sammelklage auch nicht geben🤔. LEIDER!! Denn das wäre dann auch für die wenig verdienerInnen Leuchter zu stemmen 😓

      1. Monika

        Sirry sollte LEICHTER heissen 🤦‍♀️

  2. Christian

    Hallo
    Wieviel würde ungefähr eine Begleitung durch einen Anwalt für alle Instanzen kosten?
    Lg.Christian

  3. Beate Richtfeld

    Ich bin absolut gegen eine Impfpflicht und Strafen.
    Vielen lieben Dank für die hilfreichen Infos.

    1. Wie schon in mehreren Filmen erklärt, wird es ein Desaster für die „Hingesetzten“ werden, wenn oder Falls sie diese „PFLICHT“ ? durchziehen wollen, mal nachdenken, das geht nicht….es gibt ca. 2,3 Mio die dieses Todesserum ablehnen, wenn nur 10% (und es sind sicher 50%) diese Anzeige ablehnen und einsprich erheben, haben sie binnen einer Woche 230.000 Einsprüche auf dem Tisch liegen….nach guter INFO im Net, werden es kurz darauf das 5-fache sein, als 1.150.000 wo sich noch zögernd einige anschliessen, durch diese FLUT kommt es zu einem Zusammenbruch des Verwaltungssystems, was unweigerlich zu einer Abkehr von diesem ZWANG führt, denn die Aufarbeitung würde viele Jahre dauern ! Also: FALLS es kommt, ALLE wirklich ALLE Einspruch erheben !!

  4. Leopoldauer

    Wer kann bitte ein Jahr oder länger ohne Job und Gehalt auskommen? Arbeitslosengeld bekommt nicht jeder bzw werden’s da sicher auch noch die Daumenschrauben anziehen.

    1. Sussi Ehrlich

      Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen von der Arbeit frei gestellt werden muss,
      verliert man nicht seinen Job und muss dann auch nicht um seine Existenz angst haben.
      Auch wenn wer Arbeitslos wird, weil diese Person die Impfung verweigert, Muss darauf bestehen eine Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu bekommen, da es aus beider Sicht, die Arbeit einfach nicht mehr passt.
      Ansonsten sperrt das Ams 6 Wochen das Geld.
      Durch die Sperre vom Ams, verweigert dann auch das Land eine finanzielle Unterstützung auszuzahlen. ( Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und do weiter )
      Ist die Arbeitslose niedriger als das Existenzminimum, gibt es Anträge die man direkt im Rathaus oder online im Internet beantragen kann für Mindestsicherung, Rezept -, Heizkosten – und Gis Befreiung.
      Auch das Sozialamt stellt mit Essensgutscheine plus kleiner finanzieller Unterstützung, gerne zur Hilfe, sofern selber keine Mittel mehr aufgebracht werden können, für den Lebensunterhalt.
      Wenn alle Strike reißen, Bürgermeister und Kirche anschreiben!!!

      1. Andrea

        Laut letzten Informationen durch AMS erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man die Impfung verweigert da man dann unvermittelbar ist und somit bewusst eine neue Anstellung vereitelt.

        1. katha

          es muss von fall zu fall geprüft werden und de facto bringt das ams das nicht durch.

  5. Christian Prameshuber

    Sehr geerte Damen u Herrn bitte können sie mir sagen mit welchen Allergien oder Erkrankungen man nicht geimpft werden soll d ich einige habe u corona schon hatte und kein Fieber hatte und welcher Anwald in Oberösterreich auch gegen eine Impfpflicht ist da ich meinen langjährigen Anwald in Steyr gefragt habe und er mir gesagt hat lasst s euch hald impfen passiert eh nix dann hast deine ruhe der hat mir mein vertrauen in Anwälte und Gerichte nicht gerade gestärkt
    Es geht auch um meine Kinder und meine Frau die haben mehr Angst als ich nicht vor Corona aber vor der Impfung ich bedanke mich für ihre Antwort und für eure wertvolle Arbeit
    Mit besten Grüßen
    Christian Prameshuber

    1. Alexandra

      Anwaltkanzlei Aschauer&Aschauer in Steyr Webseite: http://www.aschauer-anwalt.at

    2. Sussi Ehrlich

      Hallo.
      Wer auf bestimmte Inhaltsstoffe von Medikamenten und Abführmittel mit einen der bestimmten Bestandteile:
      Polyethylen – Glykol
      Polysorbat
      Ethylenoxid
      und Röntgen – Kontrastmittel,
      schon einmal eine allergische Reaktion gezeigt hat, wird in Verbindung mit den mRNA Impfstoffen von Biontech / Pfister oder Moderna eine schwere allergische Reaktion bekommen.
      Die schwerste Form der allergischen Reaktion ist der ANAPHYLAKTISCHE SCHOCK. Diese Reaktion vom Körper ist LEBENSBEDROHLICH!
      Wer aber gern eine Impfung erhalten möchte, und nicht zu 100% weiß, ob eine Allergie auf diese bestimmten Inhaltsstoffe bei Medikamenten vorliegt, hat die Möglichkeit in Allergiezentren oder in diversen öffentlichen Laboren, sich einen Allergietest per Blutabnahme einholen zu können.
      Auch sollte darauf bestanden werden,
      dass dieser Allergietest die jeweiligen Vakzins ALLER derzeit verfügbaren Impfstoffe gegen das Covid -19 Virus, mit getestet wird.
      Da vor der Impfung kein Lebewesen weiß, ob man eine allergische Reaktion bekommt.

  6. Elke

    Wieso kann man mehrmals „bestraft“ werden? Ich dachte, bei uns gibt es ein doppelbestrafungsverbot?

    1. Esla

      Immer wieder neues Delikt, wie falsch parken (auch an der selben Stelle stehenbleiben wird täglich neu bestraft) . Diese Analogie wird jedenfalls angewendet, wie man hört.

    2. Alexej

      Wird offenbar als „Dauerdelikt“ behandelt.

  7. Inge Fiedrich

    was kann ich tun wenn der 1 Feber kommt?
    Ich möchte mich wenn dann mit dem Valneva Impfstoff impfen lassen der erst im April zugelassen wird
    was kann ich tun um auf den Zu warten

    1. Christian M.

      Valneva gehört zu Pfizer!
      verwendet cpg1018, dabei handelt es sich um Nucleinsäuren, die als Nanopartikel in die Zelle gebracht werden.
      Es ist Gentechnik und wurde noch nie erprobt.

      1. Stanzi

        Völlig falsch!
        Valneva SE is a French biotech company headquartered in Saint-Herblain, France, developing and commercializing vaccines for infectious diseases. It has manufacturing sites in Livingston, Scotland; Solna, Sweden and Vienna, Austria, with other offices in France, Canada and the United States. Valneva was founded in 2013 through the merger of Austrian company Intercell and French company Vivalis SA. It has been listed since 28 May 2013 on the Euronext Paris in Paris and used to be listed on the Vienna Stock Exchange.
        Also nix Pfizer… Man soll falsche Infos vermeiden… Aber ob dieser Stoff gesund ist oder nicht, keine Ahnung, sollen die Fachleute uns sagen… Ich will keine probieren. 🙂

      2. hippie

        Hab auf Valneva gehofft, und inzwischen gelesen. Auch nix. Also gar nix.
        Es ist sowieso eine PCR Pandrmie. Erhebe Einspruch.
        Valneva, Österreich und Frankreich .

    2. Gaby

      Bitte nicht auf diesen Impfstoff reinfallen. Dr. Prof. Wodarg hat schon darüber informiert ,. Er hat genauso Inhalte , die nicht in den Körper gehören.

      1. sandor Vizkeleti

        Richtig!! Keine Impfstoff reinfallen.
        Dr. Prof. Wodarg hat schon darüber informiert
        Lg.
        Sandor

        1. Robert

          Ja, er hat aber von Novavax gesprochen und nicht von Valneva!?

    3. Gerhard Lausecker

      Valneva würde ich mir nicht wünschen, Google mal Graphene , die sind da als Wirkverstärker drinnen.

    4. stefan sabor

      Das wird schwierig, der wird von der Regierung so lang als möglich hinausgezögert:(

    5. Sussi Ehrlich

      Schriftlich per Einschreiben einen Einspruch erheben.
      Aber ich persönlich würde mich nicht freiwilig gleich zu den ersten Testkaninchen für einen weiteren neuen Impfstoff anmelden!
      Da bis Dato Null offizielle Erfahrungsbericht vorliegen, die Nebenwirkungen und Langzeitschäden beinhalten.

      1. hippie

        Ich hätte mich sowieso erst im Herbst impfen lassen, so wie Grippe.
        Jetzt ist mir Valneva auch davongeschwommen. Muss mein Enkerl informieren.
        Es reicht, dass ich mir um meine Kinder und andere Enkerl sorge, Langzeit.
        Zur Zeit hat die EMA Datenbank über 19.000 Impftote.
        EINSPRUCH , ich lass mich nicht evt.töten !!

    6. Stefan

      Finger auch von den sogenannten Totimpfstoffen weg. Auch die sind genbasiert

      1. Salk

        Natürlih sind die Genbasiert. hast du eigentlich eine Ahnung, wie die Entwicklung von einem Impfstoff von statten geht?????

    7. Maria

      Bin mir nicht sicher, ob Valneva Totimpfstoff ist!
      Ich glaube, dass ist auch das gleiche, also Gentechnologie!

  8. Günther Riedl

    Für mich Persönlich ist dies eine gefährliche Drohung seitens der Regierung.Kann man diese beim Verfassungsschutz anzeigen?Und wenn Ja,Wie?

    1. hippie

      Das möcht ich auch wissen ! Haben wir noch Gerichte die korrekt funktionieren.
      Sind doch alle mit dieser schrecklichen “ Regierung “ verwoben.
      Jetzt haben sie unsere Daten an ein dt.Callcenter übergeben !
      Für mich müssen die weg, gestern.
      Expertenregierung !!

    2. Maria

      Das hilft Ihnen nicht, auch die Richter sind gekauft!

      1. Josef-Mathias Kirchgasser

        Falls der/die Richter wirklich von der Regierung gekauft, bestochen und damit gegen die Regierung befangen sind, und der/die Richter meine Einsprüche gegen die Strafverfahren wegen der Ablehnung zur Impfpflicht ablehnen, dann verklage ich auch den/diese Richter wegen Befangenheit, Käuflichkeit, Bestechlichkeit, schwerem Amts und Autoritätsmissbrauch, schwerem Volks-und-Hochverrats, sowie Beihilfe und Mittäterschaft zum geplanten Völkermord, beim VfGH bzw VwGH. Bzw als letztmögliche Instanz beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

  9. Schneeweiß

    Das Problem wird nicht einzig und alleine die Beschwerde – der Einspruch sein, sondern die Tatsache das der Dienstgeber im Sinne der Fürsorgepflicht darauf beharren wird, den ungeimpften Arbeitgeber von der Arbeitsleistung aussperren wird. Somit ist nicht nur das Verfahren gegen den Bescheid anhängig, sondern wohl auch die mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgte Kündigung.
    Wäre interessant welche Möglichkeiten der AG hat bei einem Einspruch! Darf er wegen der Verweigerung kündigen bzw unentgeltlich suspendiert?

    1. quantumonly

      Wenn der AG dumm ist kündigt er weger einer Nichtimpfung.

    2. Sussi Ehrlich

      Wenn der Dienstgeber im Beisein des Betriebrates bereit dazu ist, schriftlich mit seinem Angstellten ein Schreiben zu verfassen, was Beinhaltet das der Dienstgeber von seiner Führsorgepflicht ( Impfzwang Covid Impfung ) befreit wird und keine Haftung übernimmt, sollte diese Person an Covid erkranken, da diese nicht geimpft ist, trotz Einhaltung aller Hygienemassnahmen am Arbeitsplatz in meinem Betrieb.
      Begründung:
      Dienstgeber übernimmt keine Haft für etwas was diesem nicht zu 100% nach gewiesen werden kann, das die Ansteckung und Verbreitung des Erregers außschlieslich nur in seinem Betrieb statt gefunden hat!
      Dienstgeber haftet nicht für Schäden an seinen Mitarbeiter die durch die Covid Erkrankung entstanden ist, sofern nicht der Dienstgeber alleine mutwillig und mit vollem Bewusstsein seinen Mitarbeiter persönlich angesteckt hat.
      Damit ist die unmittelbare nachweisliche Übertragung des Covid Erregers vom Dienstgeber mittels Tröpfcheninfektion auf seinen Mitarbeiter gemeint. Der Erreger muss zu 100 % vom Dienstgeber und nur vom Dienstgeber stammen.

      Dienstgeber haftet aber dafür, dass dieser seinen Mitarbeiter zur Covid Impfung gezwungen hat durch Erpressung, die beinhaltet: „keine Impfung – kein Dienstvertrag“ oder „kündigung des Dienstvertrages, bei Verweigerung der Covid Impfung“
      Obwohl der Dienstgeber zu 100 % über alle Risiken der Nebenwirkungen und Langzeitschäden der Covid Impfung transparent von der Regierung und der Gesundheitsbehörde nachweislich darüber informiert ist.
      Auch muss der Dienstgeber von der Regierung und dem Gesundheitsamt vorgelegt und informiert werden darüber, dass Geimpft sehrwohl auch an Covid erkranken können und / oder diese Personen überträger des Erregers sein können.
      Ist dies zu 100 % nachweislich geschehen, bevor die Regierung dem Dienstgeber mit Erpressung durch Existenz zerstörrung bei nicht Einhaltung des Impfzwanges durch den Dienstgeber an seinen Mitarbeiter, verhängt hat?
      Wenn dem nicht so ist, ist Einspruch zuerheben und bis zur höchsten Intanz vorgehen.
      Bei zu hoher Anzahl der Einsprüche durch die ganzen Dienstgeber, kann eine Überlastung beim Verwaltungsgericht entstehen und es wird hoffentlich ein Erlass verfasst, in das österreichische Bundesgestzbuch, Dienstgeber dürfen kein Impfpflicht aussprechen. In keinster weiße.
      Egal wie die Formulierung für die Impfpflicht ausfällt. Auch darf dem Mitarbeitet oder Bewerber am Arbeitsmarkt oder sonst wem, kein Schuldgefühl aufgedrungen werden, so dass dieser durch die gezielte Manipulation durch den Dienstger / Ams / Land usw, gegen seinen ursprünglichen freien Willen, doch bereitschaft erklärt, in seine unversehrte Gesundheit eingreifen zu lassen, und dann der Meinung ist, diese Entscheidung freiwillig und ohne Zwang durch geführt zu haben.

      Die Regierung versucht mit allen Mitteln so die Haft der Zwangsimpfung am Arbeitsplatz zu umgehen. Und andere unschuldige Menschen damit zu bestrafen und zu zerstören.
      Alleine die Erpressung mit der ausgesorochenen Impfpflich muss gesondert betrachtet und seperat durch die Gerichte verhandelt werden. Somit liegen 2 verschiedene Delikte auf, die jeweils einzeln zu einer Strafverfügung kommen müssen.
      Liegt zusätzlich auch kein Nachweis über die Aufklärung der Regierung und der Gesundheitsbehörde beim Dienstgeber vor, über alle Nebenwirkungen durch die Covid Impfung über die Risiken der Nebenwirkungen, der Spät – und Langzeitschäden. Und das trotz Covid Impfung das Risiko bestehen bleibe, an Covid zu erkranken und auch die Person als Überträger des Erregers wirken kann, so kommt ein weiteres Delikt dazu .
      Auch dieses muss gesondert behandelt und beurteilt werden, durch die Gerichte.

      1. Gernot Lutich

        Susi „EHRLICH“, den Schwachsinn, der zum Himmel schreit, von lauter Unsinn, den glaubst ja selbst nicht.
        Zu 100% ist ein Begriff der in der Judikatur nie gilt.
        Einzig Dich kann dann einer auf Haftung und Schadenersatz klagen, weil Du Dich hier wie ein Anwalt gebierst und somit wissentlich betrügt.
        Viel Freude mit den ersten Klagen die Dich und nicht die Impfpflicht erreichen wird 🙂

    3. Michaela Kramer

      ich sehe das auch als die größte schwierigkeit!
      dazu bräuchte man in erster linie infos.

      1. Michaela Kramer

        mein kommentar war zu schneeweiss‘ kommentar bezüglich kündigung durch den dienstgeber

    4. hippie

      Krank melden !!
      Hilft mal.

  10. Harald Hildenbrandt

    Was sind die Unterschiede zw. den beiden Strafzahlungen die vorgesehen sind (€600 max. bei verkürzten Verfahren, bzw. Max. € 3.600 bei Einsprüchen und Einleitung eines ordentl. Verwaltungsstrafverfahren?
    Wer entscheidet welches Verfahren angewendet wird??

    1. Gerhard

      Danke für Ihre Hilfe!

    2. Alexander

      „…Auf das Verfahren sind die §§ 48 und 49 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBl. I
      Nr. 52/1991, anzuwenden…“
      § 49 VStG:
      (1) Der Beschuldigte kann gegen die Strafverfügung binnen zwei Wochen nach deren Zustellung Einspruch erheben und dabei die seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen. Der Einspruch kann auch mündlich erhoben werden. Er ist bei der Behörde einzubringen, die die Strafverfügung erlassen hat.

      (2) Wenn der Einspruch rechtzeitig eingebracht und nicht binnen zwei Wochen zurückgezogen wird, ist das ordentliche Verfahren einzuleiten. Der Einspruch gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 40. Wenn im Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wird, dann hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber zu entscheiden. In allen anderen Fällen tritt durch den Einspruch, soweit er nicht binnen zwei Wochen zurückgezogen wird, die gesamte Strafverfügung außer Kraft. In dem auf Grund des Einspruches ergehenden Straferkenntnis darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung (!).

      (3) Wenn ein Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder zurückgezogen wird, ist die Strafverfügung zu vollstrecken.

      1. hippie

        DANKE ! Also ganz wichtig, sofort reagieren.

  11. Spomenka

    welche Anwelte sind in Vorarlberg für solche Verfahren vorgesehen. Danke

    1. Vorarlbergerin

      Anscheinend niemand😔suche auch derzeit..

  12. Armin Ellinger

    Vielen Dank für Eure bisherige
    „Verfahrensaufklärung“.
    Jedoch klingt das Ganze als ob die Einführung dieser „Pflicht“ schon fixiert ist.
    Viel wichtiger wäre es jedoch, dies mit ALLEN uns zu Verfügung stehenden Mitteln noch zu verhindern. Denn wie man bereits schon mehrmals in letzter Zeit erfahren mußten, hält sich diese Regierung an keine geltenden Gesetze mehr, bzw. regiert nur mehr nach Ihren eigenen „Verordnungen“ und wird so das komplette Rechtssystem ausgehebelt und werden immer neue „Verschärfungen“ und „Gesetzesänderungen“ vorgenommen.
    Also keine echte Beruhigung für „Impfskeptiker“, vor allem wie sie eine Berufung (falls überhaupt noch eine zugelassen wird) begründen können.

  13. Herma Berger

    Liebe Rechtsanwälte, ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung, da ich wirklich oft sehr panisch bin. Ich möchte auf keinen Fall, geimpft werden!
    Da ich viele Beiträge einfach nicht aufmachen und lesen kann, ängstigst mich das noch mehr!

    1. Gaby Sabitzer/Fessl

      Mir geht es genauso,aber eher Widerstand,dass andere über mich entscheiden was ich zu tun hätte ….mein Blutdruck schießt auf 19o…auf Dauer ist auch das nicht gesund…Versuche Abstand zu halten ,aber dies gelingt mir nur bedingt…bin zeitweise überfordert… n.s.Dankeschön dem Team für die Infos im Falle, wenn es denn sein sollte-werde ich eure Unterstützung in Anspruch nehmen 💫

    2. Marcus

      Geht auf die Homepage von MFG werdet Mitglied und erhält ausführliche Infos .

  14. Jasmin

    Danke für die Infos. Das hilft mir die Nerven zu bewahren – und vorbereitet zu sein!

  15. Waltraud Peiner

    An alle Rechtsberater, würde so viel Hilfe benötigen wie möglich, bin für jede Hilfe und Schriftzüge dankbar, was ich Schritt für Schritt machen muss wenn es soweit kommen sollte. Mfg Waltraud Peiner

    1. Regina Reitterer

      Möchte bitte eine Anlaufstelle mit Name von einem Rechtsanwalt der diese Fälle vertritt und Adressen
      e-Mail und eine Telefonnummer wenn möglich auch einen Ersatz wäre bestimmt vielen gleich viel leichter

    2. Martin

      Evtl. wäre hilfreich sich rechtzeitig um eine Rechtschutzversicherung zu bemühen.

      1. Jutta Prohaska

        Das habe ich über meinen Versicherungsberater versucht. Sollte auch im Vertrag stehen. Generali macht keine Rechtschutzversicherung, die diese Fälle vertritt.

  16. Nachbar-Frisch Peter

    Vielen Dank für die Aufklärung!!

  17. leder kurt

    läuft was gegen den LD für ungeimpfte ? kann man schadenersatz einklagen ? zb.seelische grausamkeit ?

  18. Egermann

    Grüß Gott
    Hätte eine Frage
    Mein Mann u ich sind bis Juli 2022 im Ausland.
    Habe keine Postnachsendung, aber für RSA u RSb Briefe eine Ortsabmeldung.
    Was kann uns passieren,wenn wir wieder Einreisen. (Flughafen Schwechat)
    Herzlichen Dank für die Auskunft. Egermann

  19. Moving Foox

    Was passiert wenn ich verreise

  20. Andreas Paulitsch

    Bitte u Hilfe habe schon denn ersten Zettel bekommen was machen

    1. Christiana Feik

      Zum Altpapier. Ist Makulatur und Datenschutzverletzung. Habe ich auch so gemacht.

    2. Claudia

      Die jetzigen Briefe kannst du wegwerfen, weil jetzt noch keine Impfpflicht ist! Die ist erst ab 1.2.2022.

    3. Stefan

      Nicht wegwerfen. Aufheben, zur Beweissicherung. MFG arbeitet an einer Klage oder ähnlichem. Brauchen dann so viel Beweismittel als möglich

    4. hippie

      Wegschmeißen.
      Dieses Papierl..
      Ruft man dort an, trifft einen der Schlag.
      Die haben UNSERE Daten einem dt.Callcenter übergeben !!!
      Das Callcenter sagt nicht einmal, wie es heisst !!
      RÜCKTRITT dieser Regierung !!

  21. Andreas Bauer

    DANKE!

  22. Herta

    Danke für euer Engagement!! Ich hoffe es wird alles gut….

  23. Palijan Alan

    Hallo
    Wenn ich einen Bescheid bekomme das ich mich impfen soll kann ich es bei ihnen einreichen und was kostet mich das.? Wie lange würde das Verfahren dauern und bezahle ich strafe wenn mich ein Polizist aufhält und ich keinen Impfpass mithabe ab Februa 2022.? Ich hab eine Rechtsschutzvers. ob sie den Fall deckt das weis ich nicht. Sie haben hier oben geschrieben das es nicht decken würde. Bitte um mehr aufklärung

    Mit freundlichen grüssen
    Palijan Alan

    1. I.Vogt

      Die Rechtschutzversicherung deckt keine Klagen gegen Stadt/Land/Bund – also gegen die Obrigkeit!!! Leider!!!!

  24. Kurt Bauer

    Was geschieht, wenn ich beim vorgeschriebenen Impftermin krank bin? Z.b. Grippaler Infekt? (Bettlägrig/Fahrfähig)

  25. D,H

    Danke vielmals für Ihre Arbeit!!!

  26. Karl Bauer

    Danke an die afa, Ihr habt schon seit Anbeginn dieser nicht verständlichen und nicht nachvollziehbaren Verordnungen wie Maskentragepflicht, Ausgangssperren etc. gute und sinnvolle Tipps gebracht. Ich persönlich hab auch davon profitiert. Aber nun, mit der Impfpflicht, geht’s echt ums Eingemachte. Ich hab aber doch noch einen Funken Hoffnung dass nach dem Begutachtungsverfahren die endgültige Verordnung nicht so brutal beschlossen wird. Bitte haltet uns weiterhin auf dem laufenden und wünsche uns Nicht-Geschlum.. äh.. Geimpften und den A.f.A viel Kraft. DANKE !

    1. hippie

      Kann mich nur anschließen!
      Bin Mitglied der MFG !
      Und das sehr gerne !

  27. Jonás

    PANDEMISCHER INTELLIGENZTEST

    1. Wenn das Virus „spontan“ war, warum wird es dann patentiert?

    2. Warum erreicht die Sterblichkeit im Falle einer Pandemie weltweit nicht 2 %?

    3. Wenn das Virus so tödlich ist, warum sollte ich mich dann testen lassen, um zu sehen, ob ich es habe?

    4. Wenn eine gesunde Person keine Symptome hervorruft, was ist dann eine asymptomatische Person?

    5. Wenn das Virus so ansteckend ist und sie radioaktive Protokolle mit Leichen verwenden, warum werden dann Masken wie gewöhnlicher Müll behandelt?

    6. Warum wurde das Virus nicht nach Kochs Protokoll oder Postulaten isoliert oder sequenziert?

    7. Wenn für Ihre Studie kein isoliertes oder sequenziertes Virus vorhanden ist, was messen dann PCRs?

    8. Wenn es für Ihre Studie kein isoliertes oder sequenziertes Virus gibt, wie könnten sie dann die „Impfstoffe“ herstellen?

    9. Wenn das isolierte SARS-COV-2 noch nicht verfügbar ist, wie können dann die Booster der „Impfstoffe“ gegen die Varianten Alpha, Beta, Gamma, Epsilon, Eta, Iota, Kappa, Mu und Malburg wirken?

    10. Wenn der „Impfstoff“ immunisiert, wie könnte sich eine nicht geimpfte Person auf die Gesundheit einer „geimpften“ Person auswirken?

    11. Wenn die „Geimpften“ weiterhin Überträger des Virus sind, was nützt dann eine Gesundheitskarte oder ein Pass?

    Die Sterblichkeitsrate hat sich von 2015 auf 2019 nicht verändert und 2020 ist aufgrund der Gefangenschaft eindeutig niedrig.

    Massenimpfungen in England, Israel etc Ende 2020 und Anfang 2021 !! Boom aus denselben Ländern neue Sorte !!!

    Israel erreicht Herdenimmunität 85% seiner Bevölkerung wurden mit der zweiten Dosis geimpft und kollabierten Krankenhäuser Was ist mit der Herdenimmunität passiert?

    0,6% Verstorbene / Gleich der gewöhnlichen Grippe !!
    Mehr als 99% Überleben !!!
    Ein Virus, das nicht sequenziert wurde (das heißt, sie haben das Genom sequenziert, nein!)
    Sie haben es fotografiert, nein!
    Sie fanden es bei Autopsien, nein!
    Sie haben es der Wissenschaft zur Analyse vorgelegt, nein!
    Sie können einen Impfstoff ohne den Virusstamm herstellen, nein!
    Sie können bestätigen, dass das Virus Sars-cob 2 existiert.Nein!
    Es wurde noch nie isoliert (von welchem ​​Virus sprechen wir also?)

    Masken erzeugen Hypoxie !!
    Die Größe des Virus ist geringer als die der Mikrometer oder Löcher im oberen Teil des Mundes. Macht Sinn?

    Es sagt Ihnen nicht, dass 1400 Krankenschwestern ihre Positionen aufgeben werden, weil sie den Impfstoff nicht annehmen. Was wissen sie, dass wir es nicht tun?

    Jede chinesische Geschichte, zuerst kam sie aus einer Fledermaussuppe, dann kam sie aus dem Wuhan-Labor.

    Das Ernste ist, dass Menschen hypnotisiert wirken und ihre Kinder mit dieser transgenen Substanz krank machen, Versuchsphase 3 für Tiere, sie ist krebserregend, verursacht Lähmungen, Myokarditis, Perikarditis und Tod

    Es ist eindeutig ein ernsthafter Mangel an Korruption und Verantwortungslosigkeit von Seiten all unserer Regierungen oder Herrscher, die an die pharmazeutischen Mächte, Eugenics, aktuelle Völkermordmörder kommunistischer Diktatoren verkauft wurden!

    1. Hippie

      Jonas
      Danke.
      Ergänzung: Der PCR Test kann kein Virus unterscheiden.

      1. Andrea

        Angeblich bringt Rochè demnächst einen PCR-Test raus, der Grippeviren und SARS-Cov unterscheiden kann

  28. Gawa Alkadhi

    Vielen vielen Dank für die Erklärung, sehr hilfreich.

  29. Dablander Kornelia

    Ich bedanke mich im Namen aller meiner Bekannten und Verwandten, allesamt Impfunwillige, für Ihre unermüdliche Arbeit und Bereitstellung der sachlichen Unterlagen! Sie tragen wesentlich dazu bei, die doch vorherrschenden Unsicherheiten auf ein erträgliches Mass zu reduzierer! Nochmals ein herzliches Danke!

  30. Andreas Steinlechner

    Vielen Dank, für die Informationen auf dieser HP!
    Dadurch sieht man das Licht am Ende des Tunnels etwas heller.

  31. Gawa Alkadhi

    Vielen Dank für die sehr hilfreiche Informationen.

    1. Gawa Alkadhi

      Die Informationen sind sehr hilfreich.

  32. Moser Waltraud

    Ich danke Ihnen für die diese Auskunft, jetzt kann ich mich darauf vorbereiten! LG Moser

  33. Gerhard Schlembacher

    Vielen Dank für die detailerte Information !
    Ich hoffe es wird nicht notwendig sie zu kontaktieren , aber . . .

  34. Helmut Brandl

    Danke für ihre Arbeit! Ohne die Hilfe der AFA wären noch mehr Menschen verzweifelt!

  35. Rene Stone

    Wieso können für ein und dasselbe „Vergehen“ (ich lasse mich nicht impfen) mehrmals eine Strafe verhängt werden ?

  36. Schneider Andreas

    Bin schon gespannt, denn ich kann sagen ich habe mit solchen,, Dingen“ absolut keine Erfahrungen und hoffe auf eine exakte Anleitung damit ich nichts falsch mache. DANKE schon im voraus – MFG SCHNEIDER A.

  37. Michaela Siffert

    Liebe Anwälte für Grundrechte,
    habt Dank, Ihr seid ein Hoffnungsschimmer in dieser schweren Zeit. Ihr gebt uns das Gefühl der Hoffnung und sogar der Sicherheit!
    Vergelts Euch Gott!
    Meine Dankbarkeit möge Euch begleiten sowie meine Gebete.

  38. Karin Binder

    Eigentlich verjährt eine Verwalrungsstrafe nach 2 Jahren. Ist das hier auch aktuell? Und wenn ja, wie verhält sich das wenn ich Einspruch erhebe? Bzw. Ab wann gelten diese 2 Jahre?

  39. renate Feuchter-Schlechter

    Danke!!!@

  40. Thurnhofer Silvia

    1) Gibt’s Ärzte die ev eine Befreiung der Maskenpflicht und der Impf-Pflicht ausstellen?
    2) Ich habe bisher 3 Gurgeltest (Selbsttest) hintereinander abgegeben und keine Auswertung bekommen (alles gurgelt). Hab auch iwo gelesen, dass diese Tests zum Nachweis Versuch der Südafrika Variante verwendet werden. Die Packungen, die ich noch habe, kann ich damit wohl entsorgen. Der ganze Aufwand für nix, brauche die Tests für die Arbeit.

    1. Tanja

      Zu 2): Bei mir in der Arbeit „genügt“ der zeitgerecht abgegebene Gurgeltest u falls ohne Ergebnis (warum auch immer, ich bekomme nur für etwa jeden 3. Test ein zeitgerechtes Ergebnis), dann kann ich einen Antigenselbsttest zuhause machen. Gurgeltest muss ich aber auf jeden Fall 3x/Wo abgeben.

  41. Andreas Pittl

    Danke für die wichtige, interessanten Infos 😉
    Frage zu dem Satz:
    „… Dann erfolgt die Verfahrenseinstellung oder die Behörde erlässt ein Straferkenntnis, wobei die Strafe nicht höher sein darf als in der Strafverfügung enthalten. …“
    Bedeutet das, dass wenn mir € 200 für ein Quartal verhängt werden, die Strafe im Endeffekt auch nicht höher ausfallen dürfte, sollte ich doch „bestraft“ werden, weil ich mich nicht impfen lassen hab? 🙂
    thxs, Andreas

  42. Judith Frechinger

    Vielen Dank für die Unterstützung! Sie können sich nicht vorstellen, wie viel das bedeutet für unsere Familie!

  43. Es gibt Berufsverbot, Ausgangsverbot… diesen Menschen sind Gesetze egal!!!
    Weiter möchte ich noch nicht einmal einmal denken- was können oder werden sie mit meinen Kindern tun? Ich will nicht 20 Jahre später in Geschichtsbüchern darüber lesen dürfen…

  44. Rene Wagner

    Liebe Anwälte für Grundrecht,

    Vielen lieben Dank für Ihre Mühen. Meine ganze Familie und ich sind sehr besorgt was gerade in Österreich passiert. Wir sind keine Rechtsradikalen, keine Verschwörer, keinen aggressiven Querdenker, keine generellen Impfgegner, wir sind einfach normale besorgte Eltern mit Hausverstand die den absoluten und blinden Gehorsam von 66% der Bevölkerung nicht nachvollziehen können. Mit Ihrer Arbeit/Hilfe/Unterstützung für die „Anders-Denkenden“ in unserer Gesellschaft geben Sie uns Hoffnung und wir können ein Licht am Ende des Tunnels sehen. Für meine Familie, für mich persönlich ist auch eine mögliche Impfpflicht, kein Grund sich impfen zu lassen, wir kämpfen dafür und sind sehr sehr froh bei Ihnen um Rat fragen zu können.

    Vielen Dank nochmal und alles Gute!
    Ing. Rene Wagner

  45. Strutz Bernhard

    Danke für euren Einsatz und Bemühungen!

    LG Strutz Bernhard

  46. Mittelbrunn johann

    gibt es dazu vorlagen,wegen Einspruch?

  47. Reinhard Zens

    Wie ist es möglich, dass im Gesetzentwurf offenbar eine automatische Erhöhung der Strafe vorgesehen ist, wenn man es „wagt“, den Rechtsweg zu beschreiten? Ich kann das mit meinem laienhaften Rechtsverständnis nicht nachvollziehen.

    1. stefan sabor

      Das habe ich mich auch schon gefragt!

  48. Verena

    Ich wüsste gerne, wie man Landzwang rechtlich einbringt. Wir haben nur 7 Wochen, um das Land zu verlassen, die Wohnung zu verkaufen, Haushalt aufzulösen und einen neuen Ort zu finden. Landzwang ist eine Straftat.

    Und was geschieht, wenn man Immobilieneigentum vermietet? Kann dieser Schurkenstaat auch noch die Einreise zwecks späteren Eigentumsverkauf untersagen?

    Danke 🙋🏼‍♀️

  49. Robert Bader

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich möchte mich für Ihren Einsatz, die Infos und Mitteilungen RECHT HERZLICH BEI JEDEM EINZELNEN BEDANKEN!!!
    Bitte macht so weiter und unterstütz uns gegen diese Regierung!!
    Wenn man Sie in irgend einer Weise unterstützen kann, bin ich dazu gerne bereit.
    Wir lassen uns das alles nicht mehr gefalle, was ist mit unserm Österreich passiert?!?!?

    Liebe Grüße

    Robert Bader
    Zeillerstraße 10
    6600 Reutte

    1. hippie

      Ich kann mich Ihnen nur anschließen!

      Eder Veronika, Seekirchen

    2. hippie

      Ich bin vor Monaten Mitglied von MFG geworden, und das sehr gern !

  50. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bedanke mich für Ihre Arbeit im Vorfeld um uns zu helfen und hoffe dass wir ganz, ganz viele werden die sich das alles nicht mehr gefallen lassen.
    Der ganze Wahnsinn muss aufhören…
    Vielen Dank
    Rita Brötzner

  51. Ana Maria Gascon Fröhlich

    Vielen Dank.

  52. mario

    Habt ihr ein Standardschreiben für den Einspruch den man machen muss ?

  53. Ing. STROPEK Mario

    Es scheint ja so, als ob es nur noch die Genspritzen von Pfizer und Moderna zu geben. Hat man als Bürger keine Auswahl bzw. die Möglichkeit einen Vektorimpfstoff zu verlangen??

    1. hippie

      Bis vor kurzem wartete ich auf Valneva Totimpfstoff.
      Ist auch Gen drinnen.
      Also gar nicht.
      Ist für mich inzwischen klar, dass es eine PCR Pandemie von Drosten ist.

  54. Karin Kreisel

    Würde sie gerne fragen ob wir uns an sie richten können wenn es zu den einsprüchen kommt mlg karin Kreisel

  55. Slavko Kalaba

    Wenn man die „Impfpflicht“ weiter ablehnt, werden weitere Verwaltungsstrafen geben. Muss man dann für jede Strafe ein Einspruch erheben oder werden weitere Verwaltungsstrafen gestoppt bis über den ersten Einspruch entschieden wurde? Oder werden weitere Verwaltungsstrafen quartalsmäßig verlangt und dementsprechend einen Einspruch erhoben werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  56. Matej

    Wie sieht der Alltag aus, während der VfgH die Dinge bearbeitet?
    Sprich, das liegt die nächsten 1-1.5 Jahre dort: gelte ich nachwievor als Ungeimpfter im Dauerlockdown?

  57. Helga Schrofner

    Danke für Ihre Hilfe!!

  58. Brigitte Petrovic

    Gibt es vorgefertigte Schreiben, die zur Verfügung gestellt werden können?

  59. Ernst Rieder

    Danke für die Info und euren Einsatz

    hoffe es kommt kein Impfflicht aber wenn ja werden wir den Rechtsweg bestreiten
    DANKE

  60. Wolfgang Schäffler

    …für den Fall, dass die neuen ( NS-) Corona-Diktatoren ( Verbrecher
    gegen die Menschlichkeit,) in Österreich ab Febr.2022, mit gesetzlicher Gewalt Zwangsimpfung einführen, werden wir das Faschistenland Österreich verlassen. Unsere in Österreich geplanten Investitionen i H v EUR 2Millionen machen wir in der Schweiz. Freundliche Grüsse
    W.S.

  61. Elfriede Prankl

    DANKE für eure unermüdliche Arbeit!!
    Doch habe ich nur noch Angst was in dieser Welt gerade passiert.
    Ich bin Pensionistin, seit fast 2 Jahren ist der soziale Kontakt auf null gesetzt
    und jetzt soll noch eine Impfpflicht kommen die den Menschen mehr schadet als hilft.
    Mein Leben lang habe ich gearbeitet und brav Steuer gezahlt und jetzt sollen gesunde
    Menschen gestraft werden weil sie gesund sind und gesund bleiben wollen?
    Meine Angst gilt besonders den nächsten Generationen. Was wird mit unseren Kindern und
    Enkelkindern?
    Liebe Grüße und nochmal danke für eure Arbeit!

    1. Hippie

      Elfriede
      Dann sind wir schon 2, die sich derartig um die Kinder und Enkel sorgen.

  62. ein besorgter Bürger

    Vielen Dank!

  63. Ingrid Gundendorfer

    Gilt für einen ungeimpften, gesunden Menschen, nicht auch die Unschuldsvermutung, wie bei jedem Verbrecher?
    Die müssen uns erst durch verschiedene Ärzte beweisen, dass wir ansteckend sind. Darf man
    auch Mensch sein, nicht nur
    ein Virustraeger? Vor einem Virus können wir nicht davonlaufen. Ich weiss auch nicht wann ich sterben muss, da ich einen schweren Herzschaden habe. Vielleicht haben sie dafür auch eine Impfung?
    Es gibt ein Leben vor dem Tod und das sollte man leben. Keiner weiss wann er sterben muss und das war schon immer so!

  64. Alexander Wechselberger

    Ich werde mich unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Ich habe 40 Jahre in einem der größten Gefängnisse gearbeitet, kenne mich aus mit Verbrechern.

    1. hippie

      Eine treffende Aussage.

  65. Werde mich sofort vertreten lassen, wenn ich zu einer Gen- Impfung genötigt werde.

  66. Harald Eitzinger

    Es ist schon außergewöhnlich, das bei den ganzen geplanten, ich sage einmal Zwangsmassnahmen gegen die Impfverweigerer bei einem Einspruch, keiner empfiehlt sich auf den Nürnberger Kodex zu berufen. Dieser wurde ja 1947 nach den Gräueln im 2.WK geschaffen um eine solche Praktik, wie die allgemeine Impfpflicht eine ist, wo unter Androhung einer Strafe bei Nichtbezahlung, notfalls durch Pfändung, Personen dazu gezwungen werden, sich einen Impfstoff der gerade einmal wieder nur eine bedingte Zulassung bekommen hat, sich damit gegen ihren Willen Injektionen zu lassen genötigt werden!

    1. hippie

      Es geht genau um den Nürnberger Kodex .
      vdL will den auch noch kippen.

  67. Gertraud Brettschuh

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich möchte mich aufs Allerherzlichste für Eure Anstrengungen bedanken.

    Es grüßt
    Gertraud Brettschuh

  68. Natascha

    Ich bedanke mich von Herzen für Ihre Arbeit!! Ich habe gelesen, dass Schwangere von der Impfpflicht ausgenommen sind, aber was ist mit einer stillenden Mutter? Muss ich mir in der Stillzeit eine off-label Impfung geben lassen? Finde das sehr befremdlich?Stillende fallen ja auch under das Mutterschutzgesetz…

  69. C. lassel

    Danke für ihre Ausführungen und ihre Unterstützung!
    Mit freundlichen Grüßen
    C.L.

  70. I.B.

    Vielen Dank.
    Es wird derzeit so viel Angst aufgebaut, dass ich sehr froh bin, dass wir von Ihnen so ausgezeichnete Informationen bekommen.
    Heute in den Vorarlberg Nachrichten im Radio sagte der Vorarlberger „Gesundheitsexperte“ Armin Fiedler, dass wir bei dem ursprünglichen Virus fein heraus wären, weil da ein „Immunität“ von 65% der Bevölkerung genügt hätte, bei der Delta Variante hätten 85% Impfung gereicht, bei der Omikron Variante aber brauchen wir 90-83% Immunität! DAher ist eine Pflichtimpfung notwendig! Als ob diese Spritze eine Immunität erzeugen könnte! So werden wir ständig von offizieller Seite angelogen.

  71. Georg Schwarzmann

    Vielen Dank, für die vielen Informationen und für Ihren Einsatz für den Rechtsstaat und gegen die staatliche Willkür

  72. Alexandra

    Vielen Dank für die ersten Anhaltspunkte. Ich gehe davon aus, dass ich hier demnächst wieder nachlesen werde müssen 😉
    Warum kann ein offenbar verfassungswidriges Gesetz überhaupt erlassen werden? Haben die beratenden Verfassungsrechtler der Parteien etwas anderes gelernt als die Experten vom VfGH?
    Liebe Grüße
    Alexandra

  73. Pertl Franz

    Guten Tag!
    Die Möglichkeit Beschwerde einzubringen und damit die Impfung und auch die Strafe hinauszu zögern hat mich zunächst sehr positiv gestimmt. In Anbetracht aller möglichen Ereignisse sollte man aber auch bedenken:
    Nicht Impfen
    • kann den Arbeitsplatz kosten
    • man bekommt wegen unvermittelbarkeit auch kein oder weniger Arbeitslosengeld
    • die Tests werden mit Sicherheit ab der Impfpflicht kostenpflichtig
    • das Einkaufen wird sich – wenn überhaupt erlaubt – auf Lebensmittel beschränken.

    Ob das gute Aussichten sind? Für mich nicht! Ehrlich gesagt weiß ich noch nicht welche Lösung tragbar wäre!

  74. Claudia Weiß

    Herzlichen Dank Ihnen allen für all euren unermüdlichen Einsatz! Bitte weiterhin viel Mut und Kraft.
    Ich werde mich niemals impfen lassen!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia Weiß

  75. Aloisia Vanicek

    Danke für die sehr informative Darstellung.

    1. stefan sabor

      Ich bin zwar kein Jurist, aber selbst als juristischer Laie klingt das sehr widersprüchlich. Und was ist mit der Erkenntnis vom Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU) niemand darf diskriminiert werden, wenn er /sie nicht geimpft ist?

  76. Hanne-Lore Ecker

    Danke für Ihre unermüdlich Bemühungen.
    Wo kann ich einen Betrag spenden? Als Danke für Ihre Arbeit .
    Freundliche Grüße
    Hanne-Lore Ecker

    1. hippie

      Darf ich antworten ?
      Mitglied bei MFG werden ??

  77. bwv

    Vielen Dank für die übersichtliche, kompakte und informative Aufarbeitung dieser Fragen! Beste Grüße

  78. Evelyn Volkmer

    Super das sie das so deutlich schreiben,aber leider bin ich mit diesem Beamtendeutsch überfordert.Wie genau hab ich jetzt vor zu gehen? Und Anwalt hab ich auch keinen?

  79. König Marina

    Unsere Grundrechte werden ausgehebelt und daher muss mit allen Mitteln der Rechtsstaatlichkeit dagegen etwas unternommen werden.!!

  80. Johann Oberlinninger, Kremsmünster, OÖ

    Ganz großen Dank an alle, die die Idee zu dieser Zusammenstellung der Antworten hatten und an alle, die daran mitgearbeitet haben. Ich bin nicht mehr der Jüngste (~70 J.) und möchte im Bedarfsfall alle Schritte einem RA übergeben – an wen kann ich mich wenden und wie hoch können die Kosten dafür werden?

  81. Roswitha Kramer

    Vielen herzlichen Dank für diese weitere Information. Danke für Ihren/Euren Einsatz.

  82. Walter Gasser

    Ich finde jeder Mensch sollte selber entscheiden ob er sich impfen lassen soll. Ich habe eine Angst vor dieser Impfung.Bitte um Hilfe ,dass ich dieser Impfung ausstellen kann.
    Lg

  83. Goldie

    Herzlichen Dank für diese aufschlussreichen Informationen, die schon einmal sehr beruhigend klingen. Außerdem werden ja in den letzten Tagen ohnehin diverse Punkte zur Sprache gebracht, die es möglicherweise verhindern, dass die Impfpflicht überhaupt „durchgeht“ (mehrere Strafen für dasselbe Delikt nicht möglich; wenn die „Impf“stoffe bei Omikron nicht wirken, dann ist die Impfpflicht auch nicht begründbar etc.
    Nachdem es nun auch geheißen hat, dass trotz Impfpflicht 3G am Arbeitsplatz bleibt, würde das auch bedeuten, dass arbeitslose und notstandshilfeempfangende Ungeimpfte trotzdem ihr Geld bekommen müssen, da ja die Möglichkeit besteht, dass sie auch ohne Impfung einen Job bekommen können.
    Das waren die für mich am meisten belastenden Fragen, nachdem nun mein Mann arbeitslos geworden ist und mein Dienstgeber – Kulturbereich – wahrscheinlich auch nicht mehr lange durchhalten kann.
    Nochmals danke für die „Zwischeninfo“; warten wir, was ab 1. Februar dann wirklich los ist.
    Und auch ein großes Dankeschön an alle, die durchhalten!!! Es gibt einem nach seelischen Durchhängern immer wieder Kraft und Mut, auch wenn die psychische – und in Folge auch die physische – Stabilität immer mehr ins Wanken gerät durch diesen unsäglichen Zustand der Hilflosigkeit und Fassungslosigkeit.

  84. Christoph Ruhsam

    Wie sieht es mit den Pflichttestungen für Ungeimpfte aus, wenn diese ab Einführung der Impfpflicht nicht mehr kostenfrei sein werden? 3-G am Arbeitsplatz.

  85. HjD

    Für mich sieht der gesamte Rechtsmittelprozess nicht gar so easy aus. Das heißt, das Verfahren selber ist klar, nicht aber die Kosten, die auf den Beschwerdeführer zukommen. Wird in der Strafverfügung z.b. 3.600,– eingesetzt, so ist schon die erste Instanz mit 360,– zu beziffern. Gewinnt man, ist’s ok, sofern die Behörde, die den Strafbescheid ausgestellt hat nicht in die nächste Instanz geht. Dann wären’s nochmal 720,–, die an Verwaltungsgebühr auflaufen. Oder sehe ich das falsch? Von einer anwaltlichen Vertretung abgesehen, sind die Kosten dann schon für einen Durchschnittsverdiener nicht so leicht aufzubringen.
    Und was ist, bis zum Abschluss des Verfahrens? Kann dann mehrmals abgestraft werden?

  86. Manuela Stifter

    Ist es also ratsam gegen diese impfpflicht gerichtlich vor zugehn . Ich möchte mich keinen falls impfen lassen. Es geht mir jetzt schon psychisch deswegen sehr schlecht.

  87. Andreas VONDRAK

    Sehr geehrter Herr Dr. Bunner! Alles soweit verstanden aber wie schaut es mit dem Status als Nichtgeimpfter dann aus. Laut Regierung Lockdown für Ungeimpfte oder hebelt das oder mehrere Verfahren diesen Status aus und man kommt mit PCR Tests durch um am normalen Leben wie Geimpfte teilzunehmen??
    Mit freundlichen Grüßen

  88. Margit Pahr

    DANKE für diese Informationen und herzlichen Dank für Ihr Engagement!
    Ich habe immer sehr viel Vertrauen dem österreichischen Rechtsstaat und unserer „schönen“ Verfassung entgegen gebracht und war sehr stolz darauf. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden und alle Prüfungen erfolgreich durchlaufen, ist dieses Vertrauen erschüttert oder vielleicht sogar zerbrochen. Ich hoffe auf die Rechtschaffenheit der österreichischen Justiz, der Verhältnismäßigkeit ein Anliegen ist.

  89. Reden

    Vielen Dank – diese Zusammenstellung deckt sich mit meinem Rechtswissen und meiner langjährigen Erfahrung, da ich in einem öffentlich rechtlichen Verwaltungsbereich tätig war. Bestätigung ist immer erwas Positives. Der wichtigste Aspekt dabei: Auch wenn es mühsam ist, lohnen sich komplexe, schwer zu widerlegende und sehr individuell gestaltete Eingaben! Das weiß ich leidvoll aus meiner früheren Berifspraxis, da ich als Bescheiderlasser und Bearbeiter von Einsprüchen bzw. aufgrund der Schaffing der Vrrwaltungsgerichte späteren Beschwerden oft „mühsame“ Arbeitgeber als „Gegner“ hatte.

  90. Jacque

    Danke für die tolle Information.

    Mich interessiert neben den rechtlichen Chancen/Möglichkeiten gegen eine Kündigung des AG aufgrund Nicht-Impfung auch noch folgende Frage:

    Angenommen, man bekommt eine Strafverfügung, erhebt Einspruch dagegen und dann weiter Beschwerde ans LVwG. Während zB mein Beschwerdeverfahren beim LVwG anhängig ist bringt ein anderer Beschwerdeführer bereits den entsprechenden Antrag beim VfGH ein. Wird dann mein Verfahren beim LVwG vorerst „unterbrochen“ und hat das LVwG die Entscheidung des VfGH über den vorliegenden Antrag abzuwarten oder kann das LVwG das Straferkenntnis gegen mich dennoch bestätigen und auch ich muss einen Antrag beim VfGH einbringen?

    Wenn die LVwG‘s vom Vorhandensein eines solchen Antrages beim VfGH wissen und weiterhin „munter drauf los“ alle Straferkenntnisse bestätigen würden, führt das zu unzähligen Amtshaftungsansprüchen gegen die LVwG‘s, sofern der VfGH das Impfpflichtgesetz dann als verfassungswidrig beurteilt.

    Danke im Voraus für eure Antwort :))

  91. Snježana Popov

    Sehr geehrte Anwälte für Grundrechte, besten Dank.

  92. Mari

    Wie viel psychisches Leid, ja, wie viele Selbstmorde aus Verzweiflung ob einer Ausweglosigkeit, die nur mehr starr vor Angst macht, wird diese unsägliche Regierungsclique zu verantworten haben, die sich vor der österreichischen Bevölkerung aufspielt und doch nur Wasserträgerin der Pharmakonzerne ist.

  93. Mari

    Wieso wurde mein Kommentar gelöscht? Weil ich es gewagt habe, an ein Tabu-Thema zu rühren? Nämlich in Form der Frage, wie viele Selbstmorde diese unselige Regierungsclique zu verantworten haben wird? Eine Regierung, die sich als „Retterin der Volksgesundheit“ geriert und doch nur Wasserträgerin der Pharmakonzerne ist. Die sich nicht schämt, ein Gutteil der österreichischen Bevölkerung zu diffamieren und auszugrenzen, nur weil diese Menschen den Flötentönen dieser Rattenfängerclique nicht Folge leisten wollen?

  94. ANGELA

    Sehr geehrte Damen und Herren und bereitwillige Helfer in dieser Krisensituation- und an Gerechtigkeit interessierte.

    Wie kann man als Laie durch diesen ganzen Rechtsschdungel finden um richtig zu agieren.
    Wir sind impfunwillige gesunde Menschen mit Hausverstand- die arbeiten müssen um zu leben und möchten durch diesen Impfzwang nichts verlieren.
    Bin bereits in einem Abschöpfungsverfahren und darf und kann dadurch keine weiteren Schulden machen.
    Somit bin ich nicht in der Lage- den angedrohten Zahlungsaufforderungen zwecks angedrohter Impfpflicht zu begleichen.
    Wie soll man darauf reagieren- mit dieser dreisten Vorgehensweise der Regierung- die die Menschenrechte ignorieren.
    Gibt es dazu eine schriftliche Vorlage- um für das korrupte Vorgehen seitens der Regierung- vorzugehen, hinsichtlich dieser bevorstehenden absurden Impfpflicht.
    Die Diskriminierung und Erpressung durch Unternehmen- entweder Impfung oder Job.
    Viele werden dadurch entlassen und verlieren den Job- nur weil man sich nicht einer Impfung unterziehen möchte.
    Man selbst entscheiden möchte- was man für einem selbst möchte.
    Wir alle hier in diesem Forum hoffen auf ihre Hilfe und sachgemäße Anleitung- dies zu bewältigen.
    DANKE und bleibt gesund- durch starkes Immunsystem.
    Lg aus Linz

    1. Brigitte Maria Zimmermann

      Danke für deine Info, habe unterschrieben und meine Freunde auch.

  95. Stefan Michevc

    Die Impfpflicht soll ja schon bei Kindern ab 14 gelten! Kann man sich da auf die fehlende Evidenz berufen, weil es ja keine Intensivpatienten in dieser Altersgruppe gibt und die Impfpflicht ja eingeführt werden soll um die Intensivstationen zu entlasten? Und wie sieht es in dieser Altersgruppe mit Eintreibung der Strafen aus, weil diese ja über noch kein Einkommen verfügen?! LG

  96. Mari

    Warum steht bei meinen Kommentaren siehe oben Dez 12, 2021 – 23:40; Dez 12, 2021 – 23:40) noch immer
    „Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.“? Waas ist da überhaupt für ein komisches Datum? Gestern war der 10.12. und heute ist der 11.12.2021! Ist das die typisch österreichische Art „hinten umi“ einen Maulkorb zu verpassen?

  97. kailich

    IMPFEINLADUNG : diese Einladung ist nicht zulässig,
    da es sich hierbei um eine
    unzulässige Arzneimittelwerbung,
    Datenschutzmissbrauch und
    Belästigung handelt.

    In Betrachtziehung der möglichen bekannten Nebenwirkungen :
    kaputtes Immunsystem, Thrombose,
    Herzmuskelentzündung, Schlaganfall,
    Lähmung, erhöhtes Krebsrisiko, Tod –
    sehe ich diese Impfeinladung als Versuch einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Inkaufnahme des Todes an –
    und werte sie daher als Mordversuch.

    habe bereits um den verursacher dieser morddrohung angefragt – werde zur einreichung danach vielleicht anwaltliche hilfe benötigen.

  98. Richard Krejca

    Ich bedanke mich sehr herzlich für ihre Mühe ,welche sie sich für dei österreichische Bevölkerung machen und hoffe ,das in der Zukunft niemand durch unsere verantwortungslose Regierung zu schaden kommt.

  99. Erwin Polzhofer

    Bitte nutzt die von den Rechtsanwälten für Grundrechte bereitgestellte Musterschreiben im Downloadbereich als Antwort an die ausstellende Instution um gegen die persönliche Einladung zur Impfung wegen Verstoß gegen die Dsgvo Einspruch zu erheben. Weitere nutzt die Möglichkeit eine Anzeige bei der Dsgvo mit dem bereitgestellten Schreiben einzubringen, das muss behandelt werden. Ich habe es bereits gemacht, je mehr desto besser. MfG

  100. Marion Kleinferchner-Moll

    Erstmal vielen Dank den Anwälten, für deren Bemühungen zu diesem Thema!! Es hilft einem etwas weiter in dieser schwierigen Zeit.

    Jedoch stellt sich mir immer noch die Frage, wie es überhaupt möglich sein kann, eine Impfpflicht durchzubringen. Für einen Impfstoff, welcher „nur bedingt“ zugelassen ist?!???? Wurde ja wieder nur für ein Jahr verlängert. Das bedeutet ja, dass sich die Impfstoffe immer noch in einer Studie befinden. Soetwas kann doch nicht ernsthaft zu einer Pflicht kommen???!!! Ich fühle mich derart missbraucht.
    Ich will ganz einfach nicht an dieser Studie teilnehmen.
    Wie kann dies rechtlich überhaupt haltbar sein???

    Liebe Grüße
    Marion K.

  101. Christian

    Wenn man Notstandshilfe bezieht und aber ein eigenes Haus besitzt, wo man auch wohnt, kann das Haus dann auch versteigert werden, wenn man diese Verwaltungsstrafen nicht bezahlt? Und wenn ja, kann man das abwenden, wenn man zB einverstanden ist und monatlich 10-20€ überweist? Man würde da ja dann Zahlungswilligkeit zeigen, auch wenn es nicht viel ist…

  102. Andy

    Liebes Anwalt-Team, erstmal herzlichen Dank für die uns unentgeltlich zur Verfügung gestellten Infos! Ich habe eine konkrete Frage:
    Es ist im ersten Entwurf davon die Rede gewesen, dass ein Einspruch KEINE aufschiebende Wirkung haben sollte.
    Ist das möglich, bzw. könnte das im Gesetz so formuliert werden?
    Vielen Dank im Voraus, LG Andy

  103. Ute Wohlrab

    Hallo ich hate heute ein Brief von Rheinland-palz Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
    Ich sollte mich doch impfen lassen. Ich weder mich nicht impfen lassen. Was kann mir passieren wen ich nicht darauf reagiere. Es ist freiwillig und ich bin von meinem Immunsystem her gesund .

    1. Elias

      Es ist eine Einladung und Einladungen kann man/frau ablehnen.
      Nichts unterschreiben!
      > Fragen stellen, z. B.
      1) Wie könnten C-Impfärzte beraten bei geschwärzten Verträgen, siehe Info Cristian Terhes?!
      2) Wie sieht das rechtlich aus im Hinblick auf den Nürnberger Kodex,
      wenn Menschen gentechnisch wie „Eigentum“ der Gentech-Mafia Firmen gehandelt werden
      unter Erschleichung von Unterschriften unter Vortäuschung falscher Tatsachen?!
      EINE FIRMA „EMERGENT BIOSOLUTION“ stellt fast alle C-Impfstoffe her
      für Markennamen wie AstraZeneca, Moderna, etc. Sind deren Geschäftsgebaren
      ähnlich jener von MONSANTO Gentech-Mafia? (Siehe Doku)

      Buch „Game Over“ von Dr. Heiko Schöning
      Buch „Corona-Diktatur“ von Monika Donner

  104. Markus Springer

    Wieso kann überhaupt eine Zwangsimpfung beschlossen werden, wo führende Mediziner und Wissenschaftler genau erklären, dass es eine Gen-Therapie ist und keine Impfung per Definition? Eine Impfung schützt mich und ich kann niemanden anstecken, was bei diesen Gen-Spritzen keinesfalls zutrifft.
    Ein Text für einen Einspruch wäre eine Hilfe für sehr viele.

  105. Madeleine

    Es ist so schön zu lesen, dass man in Zeiten wie diesen nicht alleine ist. Ein großes Dankeschön an all die Menschen die für uns einstehen. Und Danke dass es so viele gibt die ihren Körper und ihre Rechte ernst nehmen. Danke für den Zusammenhalt. Wir halten gemeinsam durch!!!

  106. Benito Igehdenenamorsch

    Ich habe mal so ne Frage: Wenn ich 14 Tage Zeit habe Beschwerde einzureichen, was passiert, wenn ich Spaß halber 3 Millionen Seiten abgebe? Ich habe nirgendwo gesehen, dass es eine maximale Seitenanzahl für eine Beschwerde gibt.

  107. Barbara

    Leiten Sie auch eine. GESETZESPRÜFUNG des Impfpflichtgesetzes beim VfGH ein?

  108. Peter Hell

    Mein Plan ist es, dass ich nach Aufforderung zur Impfung zu einer zugelassenen Stelle gehe, wo ich mich theoretisch impfen lassen könnte (Arzt, Impfbus, etc.). Ich werde mir bestätigen lassen, dass ich da war. Ich werde mich beraten lassen, wofür bzw. wogegen die Impfung ist, mit welchen Nebenwirkungen ich rechnen kann, etc. Wenn mir dann der Schrieb vorgelegt wird, den ich unterschreiben muss, dass ich die zu impfende Person von allen Verpflichtungen im Falle einer Nebenwirkung entbinde, dann werde ich das nicht unterschreiben. Das Impfpflichtgesetz verpflichtet mich nämlich nicht zu dieser Unterschrift (und ich bitte Jemanden mich zu korrigieren, wenn ich da falsch liege).

    Was jetzt aber meine Bitte wäre: könnten Sie von „Rechtsanwälte für Grundrechte“ ein Schreiben aufsetzen, welches ich zu diesem Impftermin mitnehme mit dem sinngemäßen Wortlaut, dass die impfende Person mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie bei allfälligen Impfschäden belangt werden kann? Man kann davon ausgehen, dass die impfende Person dieses Schriftstück nicht unterschreiben wird, weshalb man hier ein zweites Schriftstück benötigt, wo zumindest bestätigt wird, dass die von beiden Seiten geforderte Unterschrift nicht zustande gekommen sind. Ergo keine Impfung durchgeführt wurde.

    1. Martin

      Hast du schon eine Antwort auf deine Fragen bekommen, echt eine Gute Überlegung hab mir schon was ähnliches überlegt. Lg

  109. Halil Kale

    Sehr geehrte Anwälte für Grundrechte, besten Dank.
    Ich habe mich registriert
    Ich habe eine Frage wie ist jetzt ab Mitte Februar mit Kontrolle beginnen kann man diese PDF Registrierung Anträge ausdrucken zeigen genügt?
    Bitte beantworten Sie
    Mfg.

  110. Vroni

    Zitat: „Was passiert, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist? Ist alles ausgeschöpft, hat der Staat die Möglichkeit zB eine Geldstrafe im Exekutionsweg (Lohnpfändung, Versteigerung von Vermögensgüter…) durchzusetzen. Erst wenn auch das nicht möglich ist, weil nichts da ist, wird die Ersatzfreiheitsstrafe (zB 2 Wochen) vollzogen. Zwangsimpfung und Beugehaft soll es angeblich nicht geben.“

    Gestern wurde gesagt, dass es keine Ersatzfreiheitsstrafen geben wird!!!! Also nur Exekution??

  111. Franz Fellner

    Darf bzw. kann man zur Einbringung einer Beschwerde an den VwGH bzw. VfGH einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe beantragen

  112. Stiedry

    Danke für Ihr Engagement. Das ist alles wertvoll. Gemeinsam werden wir diese unselige Regierung überstehen.

  113. Astrif

    Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Impfbefreiung zu erwirken (Termin beim Amtsarzt), sodass ich einerseits keine Fristen versäume, andererseits ein mögliches Verfahren so lange hinauszögere wie möglich?
    * Gleich bei Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.2. oder
    * nach „Einladung“ zum Impftermin oder
    * ab 15.3. oder
    * Bescheidzustellung oder
    * zufällige Straßenkontrolle durch Behörde/Polizei.
    Danke!

  114. Martin

    Hallo.
    Ich bin momentan in der glücklichen Lage das zweite mal Corona bekommen zu haben, aber das ist ja warscheinlich nur von kurzer Dauer. Ein halbes Jahr ist ja relativ schnell vorüber. Habe jedes mal die Krankheit gut überstanden, sehe daher keinen Grund mich dagegen impfen zu lassen. Wie geht das Ganze jetzt weiter mit der Impfpflicht. Wäre sehr dankbar für einige Informationen ob eine Klage bzw. ein Einspruch auch was bringen oder ob es reine Geld vernichtung ist. Kann man schon sagen wie es in einem halben Jahr mit den Einsprüchen aussieht. Ich werde mich wehren solange ich die Möglichkeit habe. Vielen Dank für Ihren Einsatz. Verbleibe mit freundlichen Grüßen.

  115. Kohlmayr Michaela

    Muss ich , bei einer Verkehrskontrolle, meinen Impfstatus nachweisen? Was erwartet mich im Falle einer Verweigerung? Danke!

  116. Rechtsanwälte für Grundrechte | Fragen, die die Menschen wegen der Impfpflicht brennend interessieren:
    adehmttlwmr
    dehmttlwmr http://www.gzo77h14mejw0lisus0m36u35661154ps.org/
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