(Zur Verhinderung unbegründeter Angst bitte teilen)
Dr. Kurt Lichtl RA em
Der Impfzwang in der gegenständlichen Form ist der weder medizinisch notwendig noch rechtlich zulässig. Der gegenständliche Beitrag befasst sich allerdings nicht mit der Verfassungswidrigkeit des Impfpflichtgesetzes (kurz IG), sondern soll ausschließlich in einfacher Form aufzeigen, was die „Ungeimpften“ – zu denen mittlerweile auch die nicht oft genug Geimpften gehören – mit diesem Gesetz tatsächlich erwartet. Vorweg ist festzuhalten, dass überhaupt kein triftiger Grund besteht, sich voreilig und gegen seine Überzeugung „impfen“ zu lassen.
Die Impfpflicht trifft – mit einigen Ausnahmen – Personen über 18 Jahre mit Wohnsitz in Österreich; sie darf nicht durch unmittelbaren Zwang, also beispielsweise mit körperlicher Gewalt (§ 1 Abs. 2 IG), durchgesetzt werden. Es kann also nicht dazu kommen, dass jemand zum Arzt vorgeführt und dort fixiert und zwangsgespritzt wird.
I. Die Verpflichtung soll in drei Phasen umgesetzt werden:
1. In der Einführungsphase bis 15. März 2022 soll die unwillige Bevölkerung durch „Aufklärung“ zur Gentherapie (Impfung) bewegt werden. In dieser Phase passiert sonst nichts.
2. In der unbefristeten Phase ab 15. März 2022 wird die Impfpflicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 15 Abs. 1 IG) im Rahmen der sonstigen Aufgaben, also ohne gesonderten Impfkontrollaktionen, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle, aber auch anlässlich einer 2 G Überprüfung im Handel, kontrolliert. Dabei hat man die Erfüllung der Impfpflicht oder das Vorliegen eines Ausnahmegrundes vorzuweisen. Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine Mitteilung an die nach dem Hauptwohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat). Die BH hat in weiterer Folge die gemeldete Person zur Vorlage eines Nachweises (Impfung, Ausnahme) binnen 14 Tagen schriftlich aufzufordern. Nach fruchtloser Aufforderung kann die BH eine Strafverfügung erlassen oder ist das Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In der Regel ist zu erwarten, dass eine Strafverfügung, die maximal bis € 600,00 zulässig ist, ergeht. Nach der bisher üblichen Praxis ist allerdings in der ersten Strafverfügung mit einem wesentlich geringeren Betrag (um etwa € 100,00) zu rechnen.
3. Der Beginn der letzten Phase, in der durch Abgleichung des Impfregisters mit den Meldedaten die „unzureichend Geimpften“ ermittelt und dann mit einer automatische Strafverfügung bedacht werden sollen, ist noch völlig ungewiss. Dazu hatte beispielsweise vorerst die Bundesregierung einen sogenannten „Impfstichtag“ durch Verordnung festzulegen (§ 9 IG).
II. Das Verwaltungsstrafverfahren:
1. Allgemeines:
Dieses wird erst relevant, wenn man in Phase 2. erwischt und verfolgt oder in Phase 3. durch Datenabgleich ermittelt wird. Vorweg einige Information über allgemeine Verfahrensgrundsätze. Wichtig ist:
a) Es besteht keine Verpflichtung, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen.
b) Mit der Behörde kam mündlich, schriftlich, aber auch per e-Mail kommuniziert werden (Nachweis empfohlen)
c) Auf die Einhaltung der Fristen (ab Zustellung oder Hinterlegung) bis zur Absendung der eigenen Veranlassung, ist besonderes Augenmerk zu legen.
d) Selbst bei einer endgültigen Verurteilung zu einer Geldstrafe gibt es keine zusätzlichen Konsequenzen (Eintragung ins Strafregister, Vormerkung oder Ähnliches)
e) Eine Strafe ist erst nach Rechtskraft am Ende des Instanzenzuges fällig.
f) Die Verfahrenskosten sind äußerst gering und nur bei endgültiger Verurteilung zu bezahlen (I. Instanz 10% des Strafbetrages, II. Instanz 20 % des Strafbetrages)
2. Zu den einzelnen Verfahrensabschnitten:
a) Impfstrafverfügung:
Nach Zustellung der Impfstrafverfügung kann der Beschuldigte binnen zwei Wochen begründeten Einspruch erheben. In der Strafverfügung ist von der BH auf diese Möglichkeit hinzuweisen (Einspruchsbelehrung). Es empfiehlt sich, nur eine kurze Begründung anzuführen zB.:“Ich erhebe Einspruch, weil ich die Tat nicht begangen bzw. nicht zu verantworten habe.“ Mit dem Einspruch tritt die Strafverfügung ersatzlos außer Kraft und die Behörde hat das eigentliche Verwaltungsstraferfahren einzuleiten (§ 11 Abs.5 IG, § 49 VStG)
b) Ermittlungsverfahren I. Instanz:
In diesem Verfahrensabschnitt (§§ 40 ff VStG) hat die Behörde (BH) den Sachverhalt zu ermitteln, um auf dessen Grundlage feststellen zu können, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Im gesamten Verfahren hat der Beschuldigte das Recht, sich so zu verantworten, wie er es für richtig hält. Es besteht für ihn keine Wahrheitspflicht. Der Beschuldigte hat auch das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und sich Kopien aller darin enthaltenen Schriftstücke anzufertigen und erst danach in seiner Einvernahme bei der Behörde oder auf schriftlichen Weg eine Aussage zu machen. In diesem Abschnitt ist es zudem möglich, Beweisanträge auf Einvernahme von Zeugen, Einholung von Sachverständigengutachten, Vorlage von Urkunden und vieles mehr einzubringen. Es bestehen also für den Beschuldigten zahlreiche Möglichkeiten, eine genaue und umfangreiche Ermittlung der Behörde, ob die Impfung tatsächlich zu Unrecht unterlassen wurde oder ein Grund vorliegt, berechtigt den Zwang abzulehnen, zu veranlassen. Am Ende des Ermittlungsverfahrens – zumeist nach einer abschließenden Rechtfertigung durch den Beschuldigten – hat die Behörde zu entscheiden, ob das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt oder ein Straferkenntnis erlassen und dem Beschuldigten zugestellt wird.
Im Straferkenntnis ist die als erwiesen angenommene Tat genau und mit gesetzlichen Bestimmungen zu bezeichnen und eine umfassende Begründung, warum die Behörde die Strafbarkeit angenommen hat, anzuführen. Das Straferkenntnis muss zudem eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Neu – und ausschließlich im IG angeordnet – ist die Möglichkeit, die Verwaltungsstrafe, die immer den persönlichen Verhältnissen anzupassen ist, in einem Straferkenntnis höher als in der ursprünglichen Strafverfügung festzusetzen (§ 11 Abs. 5 IG). Dies stellt den Verstoß gegen einen fundamentalen Strafrechtsgrundsatz dar.
c) Rechtsmittelverfahren II. Instanz:
Gegen ein Straferkenntnis ist binnen vier Wochen nach dem Datum der Zustellung (Hinterlegung) die Beschwerde an das jeweilige Landesverwaltungsgericht (LVwG) möglich. Diese Beschwerde ist bei der Behörde erster Instanz einzubringen und von dieser, wenn keine Beschwerdevorentscheidung getroffen wird, dem LVwG vorzulegen. Die Beschwerde muss gemäß § 9 VwGVG einen bestimmten Mindestinhalt, untern Anderem die Bezeichnung der Behörde und des Straferkenntnisses sowie einen begründeten Antrag aufweisen.
Wurde die Beschwerde fristgerechte eingebracht, hat das LVwG ein eigenes Ermittlungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, zu überprüfen, ob das erstinstanzliche Straferkenntnisse berechtigt war. Das LVwG hat dabei, wenn in der Beschwerde beantragt, eine mündliche Verhandlung in Anwesenheit der des Beschuldigten durchzuführen. Im gesamten Rechtsmittelverfahren hat der Beschuldigte wiederum die Möglichkeit, neue Tatsachen zur Begründung seines Verhaltens und neue Beweismittel vorzubringen, die – sofern sie nicht völlig irrelevant sind – in das Verfahren einfließen und in der Verhandlung zu erörtern sind. Am Ende hat der Richter das Erkenntnis zu erlassen, welches entweder der Beschwerde Folge gibt und auf Einstellung des Strafverfahrens oder auf Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet.
Wenngleich im Rechtsmittelverfahren gewisse Inhalts- und Formerfordernisse zu beachten sind, ist es nicht so kompliziert gestaltet, dass es nicht auch von einem rechtlich nicht ausgebildeten Normalbürger bewältigen werden könnte. Natürlich ist es einfacher und zweckmäßiger, sich eines Rechtsanwaltes zur Abwicklung des gesamten Verwaltungsstrafverfahrens zu bedienen. Im Rechtsmittelverfahren besteht ohnehin die Möglichkeit, die kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe zu beantragen, was vom Landesverwaltungsgericht bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen, insbesondere wenn sich der Beschwerdeführer keinen Anwalt leisten kann, auch veranlasst werden muss.
Auch wenn die Beschwerde abgewiesen wird, bleibt noch die Möglichkeit, dieses negative Erkenntnis beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Verwaltungsgerichtshof einer Überprüfung zuzuführen. Dafür ist allerdings die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes zwingend vorgeschrieben.
III. Schlussbemerkung:
Die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten und Instanzen gegen eine behördliche Anordnung stellte keinen querulatorischen Akt dar, auch wenn solche Verfahren eine Überlastung von Behörden und Gerichte bewirken. Die Regierung hätte es im Übrigen ganz einfach in der Hand gehabt, dieses unselige Gesetz nicht durchzudrücken. Das Verfahren samt Instanzenzug bietet dem Bürger im Rechtsstaat eine gewisse Sicherheit, eine behördliche Entscheidung auf deren Richtigkeit überprüfen zu lassen. Es sollte sich daher niemand, auch wenn die Abwicklung eines Verfahrens bei den Beamten Arbeit und Unlust bewirkt, von der Beanspruchung dieser Rechte abhalten lassen.
Die Anwälte für Grundrechte, die in der Erlassung des Impfpflichtgesetzes unter anderem einen massiven Eingriff in die garantierten Grund- und Freiheitsrechte sehen, werden zur Unterstützung der rechtssuchenden Bevölkerung bei Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens aufgrund des Impfpflichtgesetzes eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensabschnitte und eine Veröffentlichung von Mustern für Eingaben und Rechtsmittel auf ihre Homepage stellen. Dies als Teil des berechtigten und notwendigen Widerstandes gegen die, unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes, etablierte Unterdrückung.
Wir lassen uns nicht unterkriegen!
Dr. Kurt Lichtl RA em
Genau! Ich brauche keine Genspritze und lehne diesen Zwang aus tiefster, innerster Überzeugung ab. Zudem habe ich im Gegensatz zu 97% der Österreicher Virologie gelernt und finde, es passt schon lange nichts zusammen…
Wenn man sich die Umfrageergebnisse mit knapp 80 Prozent Ablehnung, für.Impfpflich ansieht, und die 2, 13 und 15 Prozent welche Grüne, rote und türkis,-schwarze noch wählen würden. Erkennt man, das die ganze Sache, zum Himmel stinkt, und man erkennt das die Parteien nur das Ziel verfolgen ihren Kabalen zu dienen und den NWO Plan umzusetzten.
Bin ganz deiner Meinung und lasse mich auch zu 100% NICHT genspritzen, komme was wolle. Die größte Chance derer, die wenigstens bis jetzt aufgewacht sind und sich nicht (mehr weiter) spritzen lassen ist es, das System durch 100.000e Einsprüche zum Kollabieren zu bringen!
Herzlichen Dank für diese weitere Aufklärung. Bleibe auch wunderbar im Widerstand und Aufklärung, weil alles unwissenschaftlich und unmenschlich ist.
‚Ich brauche keine Empfehlung wie ein Verfahren abläuft – wenn wir in einem Rechtsstaat leben, dann bitte dafür einsetzen dass dieses Gesetzt abgeschafft wird bzw. erst gar nicht zustande kommt…
lg
Hallo, da gebe ich dir zu 100% Recht. Wie kann es sein, dass diese „Regierung “ , die Gesetze ändert wie es gerade beliebt. Verfassungswidrig, Menschenrechtswidrig,…
Hier sollte die Energie reingesteckt werden, das es zu so einem Irrsinn gar nicht kommt.
Aber das ist halt schwierig, wenn man gegen das eigene Geschäft geht.
Oder es fehlen auch in der Justiz schon Fachkräfte.
Fazit: Wir lassen uns nicht impfen, komme was wolle.
Gruß Robert
Vielen Dank für diese Ausführungen, noch dazu weil sie für Laien verständlich formuliert sind!
Wichtig ist auch, immer wieder zu betonen, dass sämtliche Maßnahmen unnötig sind: wir haben offenbar einen völlig normalen Winter mit ganz vielen Gesunden und leider auch einigen Erkrankten (deren Behandlung immer wieder Fragen aufwirft), aber wir sind weit entfernt von einer Pandemie, die seit langem nur durch nichtssagende Testergebnisse künstlich aufrecht erhalten wird – zum Nutzen der großen Konzerne.
Wir sehen den weiteren vernunftlosen Aktionen der Regierung daher sehr gelassen entgegen, denn HIER sind wir wirklich gut beraten.
Vielen herzlichen Dank
Wer keine (weitere) Giftspritze (mehr) will, möchte bitte den vom s.g. Herrn RA Dr. Lichtl anschaulich dargelegten, vom Gesetz her jedem zustehenden, Rechtsschutz vollumfänglich ausnutzen und ALLE Schritte unternehmen, die bei MFG per Download zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt werden.
„Tod durch Giftspritze“ war vor wenigen Monaten noch ein Urteil, das weltweit viele Menschen empörte – es betraf nur wenige. Wie viele Menschen sind aber innerhalb von nur wenigen Monaten an diesen unseligen C-Spritzen gestorben oder schwer verletzt worden? Wie viele sind in dieser Zeit an Krankenhauskeimen, Nichtbehandlung, Suizid, Raucherlunge oder Fettleibigkeit gestorben – und wie viele an dieser neuartigen (?) Grippe (0,0……%)?
Gleichzeitig wurden unsere uns mit der Geburt zustehenden Rechte kassiert – und damit Freiheit und Solidarität. Unsere Alten verdienen einen Lebensabschluss in Würde und unsere Kinder eine Zukunft in Eigenverantwortung. Dies erfordert aber entschlossenes Handeln – JETZT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Es ist einfach nur noch peinlich und beschämend welche Marionetten uns hier „regieren“ möchten.
Darum einfach keine Nachrichten vom Staatsfunk, raus in die Natur, und abwarten bis der Vorhang fällt, dass er fällt ist keine Frage.
Herzliches Dankeschön für eure wunderbare Arbeit!
Freundliche Grüße
Hans Schafleitner
Herzlichen Dank!
Ja, genau so sehe ich das auch.
Fernseher beim Fenster raus (bei mir gibt es schon seit 2013 keinen mehr) und Sinne und Verstand einschalten.
Ich bin eben noch in Quarantäne – hab schon das 2. Mal Corona und – oh Wunder – ich lebe noch, obwohl nicht „geimpft“ und seit 30 Jahren Typ 1 Diabetikerin bin.
Ich hatte schon Schnupfen, die wesentlich schlimmer waren als C.
Liebe Grüße,
Kerstin 😊
Hallo,
du hast gar nix? Bin auch ungeimpft und bin jetzt auch in Quarantäne aber mi hats 2x volle eineghaut und mach mir jetzt schon a bissl Sorgen das was bleibt.
LG
Grüß Dich, es soll nach Dr. Weidinger ein Mittel „W 2“ = chinesische Granulatptesslinge, geben. Diese muss man sofort bei den ersten Anzeichen eines grippalen Infektes oder echten Grippe einnehmen – TCM.
Aber wenn du in Wien bist, gehe in die Kaiser Apotheke, Mariahilfer Straße, die kennen sich aus mit Spagyrik – dazu empfehle ich dir Astroanalyse – HP Wicklein in Krumpendorf. Der kennt sich darin aus und kann dir vielleicht ein Mittel für danach sagen.
Gruß Gudrun
Vielen herzlichen Dank für ihre tolle Arbeit und ihren Einsatz! Eine Idee von den beiden tollen Jungs von 0punkt (YouTube): die Einrichtung eine Art Fonds, in die jeder (Ungeimpfte oder auch solidarische Geimpfte) zumindest einen Euro einbezahlt. Sollte es dann für Menschen, die sich ev. Strafen nicht (in der jew. Höhe) leisten können tatsächlich dazu kommen, dass sie eine Strafe zahlen müssen, dann wäre sicher sehr vielen, die aus fianzieller Not heraus große Angst vor Bestrafung haben und sich nur deshalb impfen lassen würden, wirklich geholfen. Man könnte somit zumindest diesen Druck herausnehmen…
Liebe Grüße
Sandra Bauer
Ich lehne diesen Impfzwang auch ab,es ist eine Unverschämtheit wie die Regierung versucht diese durzusetzen,wir werden belogen und unsere Steuergelder werden verschleudert(Impflotterie)für solche Sachen.Diese Regierung muss weg und zwar sofort.
Danke für die Erklärung! Ich habe schon schlaflose Nächte und bin teilweise völlig neben der Spur weil ich, als unbescholtene Bürgerin und Steuerzahlerin noch nie mit so etwas konfrontiert war. Es ist ein schrecklicher Gemütszustand zu glauben, man steht bereits mit einem Fuß im „Häfen“ obwohl man nichts, aber auch schon gar nichts getan hat.
Ich werde durchhalten und das durchfechten! Langsam frage ich mich wie ich 58 Jahre alt werden konnte, zwei Kinder großziehen konnte und überhaupt mein Leben meistern konnte ohne derart bevormundet und gezwungen zu werden.
Danke Dr. Lichtl und Rechtsanwälte
Mach dir keine Sorgen….es kommt nicht soweit….diese Regierung ist am Ende…und auch die impfpflicht!!
❤️❤️❤️🤗
Wir halten durch!!!
Alles Liebe und Gottes Segen!
Kerstin 😊
Nicht ernst nehmen:
„Und wenn du Glaubst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtl her“
Danke für Ihren ausführlichen Mutmacher.
Doch ernst nehmen!
„Ich bin in die Welt gekommen als ein Licht, damit, wer an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibe.“
― Jesus von Nazareth.
Amen!!!
Psalm 91 😇🙏🙌❤️
Alles Liebe und Gottes Segen
Kerstin
Ich lehne diese Sprize strickt ab.Ich benötige keine Gentherapie auch nicht meine Kinder geschweige meine Enkelkinder! Danke den Herrn und Damen Rechtsanwälte für ihr Bemühungen!
Danke für diese verständliche und einfache Anleitung. Ich habe mir schon den Kopf zerbrochen, mit welchen Mitteln und vor allem „wie“ ich mich wehren kann.
Wer die kostenlosen Downloads zu den Einsprüchen gg. die Straferkenntnisse sucht, möchte bitte regelmäßig diese Webseite aufrufen (insbesondere in der Woche vor dem 15.3.) >>> https://mfg-oe.at/
Man kann hier auch den Newsletter der Partei MFG abonnieren – dann versäumt man keine wichtige Entwicklung.
Ich habe auch viel Angst um meine Familie vor all dieser unfassbaren Willkür gehabt – wie andere auch. Deshalb ist es so wichtig, diese Webseite zu teilen – denn nur gemeinsam sind wir stark und können zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren. Dem Herrn Lichtl kann ich gar nicht genug danken für seinen unermüdlichen Einsatz. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass er der österreichischen Bevölkerung viel Leid und viele Sorgen genommen hat. Ich rechne auch in der Zukunft fest mit seiner Expertise.
Vielen Dank für die Aufklärung.
Ich frage mich, gibt es eine Möglichkeit die Regierung zu verklagen, weil wir ungeimpften schon seit 15 November 2021 eingesperrt werden, obwohl wir nichts verbrochen haben? Da muss es ja was geben? Ich habe ein Baby und kann für die kleine kein Gewand oder ähnliches kaufen. Für mich kann ich kein Gewand kaufen, ausser bestellen und das möchte ich nicht. Das ist doch eine Frechheit!!! Gibt es da Möglichkeiten? Habe gehört das es eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag geben soll, weil es eine Freiheitsentziehung ist, was sie da seit 15.11 mit uns machen. Wenn dem so ist, dann sollten wir das einfordern!!!
Auch ich lehne diese Genspritze ab,ich bin die 2 Jahre gesund durch das Leben gekommen und kann mich sehr wohl alleine schützen,dazu brauche ich keinen Politiker.Ich bezahle in die Krankenkasse,Sozialversicherung ein,sowie meine Steuern und erwarte mir vom Staat,dass er mich behandelt,wenn ich es benötige.Bin kein Impfgegner,aber ich suche mir die selber aus,welche ich haben möchte oder nicht! Den Rechtsanwälten,die sich für uns einsetzen einen herzlichen Dank,es tut gut,wenn einem jemand aus der Angstspirale hilft.
Ich bin Impfgegner!
Ist das schlimm?
Darf ich das?
Muß ich jemanden um Erlaubnis fragen?
Das Framing „Impfgegner“ sind irgendwelche schwachsinnige Idioten von welchen man sich stets distanzieren muss, hat ohne Frage funktioniert.
Für die Pharmaverbrecher wäre es mMn der Supergau, wenn nun eine signifikante Masse an Menschen auch die herkömmlichen Impfstoffe zu hinterfragen beginnt.
Danke für die Info.
Von mir ein klares Nein zur Impfpflicht!!!!
Ich hätte mir nie gedacht, dass ich mich rechtlich für et was wehren muss, was ich nicht gemacht habe 😏
Es ist für die Verantwortlichen in unserer Regierung anscheinend einfach, für soviel unnötige Dinge das Geld rauszuwerfen, es kommt ja nicht aus Ihrer eigenen Tasche.
Mit dieser Regierung bin ich nicht einverstanden und ich hätte sie niemals gewählt.
Danke sehr
Hilft mir und meinen impffreien freunden sehr .
Wie irre, wir werden gezwungen uns freiwillig eine giftspritze beim arzt abzuholen. Giftspritzen gibt es in ländern wo die todesstrafe angewendet wird. jetzt bekommen das alle erdenbewohner!
S.g. Damen und Herren, leider haben die letzten 2 Jahre auch an meiner Psyche schon ihre Spuren hinterlassen, da alles in mir schreit, dass wir „Ungeimpften“ diskriminiert werden, dass wir angelogen werden und permanent Manipulation betrieben wird, dass Kinder, Jugendliche, unschuldige alte Menschen von einer kleinen Gruppe bedroht und drangsaliert wurde und wird…ich bin psychisch wie gesagt enorm stark, und rein gar nichts konnte mich bis dato erschüttern…und ich bin den Unschuldigen und eben Leuten, welche nicht die Möglichkeit haben sich zu wehren verpflichtet, und sehe absoluten Widerstand als einzige Chance auf die Wahrung und Wiederherstellung unserer Freiheit…da ich juristisch natürlich nicht entsprechend geschult bin, danke ich Ihnen bereits im Voraus für Ihre Hilfe.
Ich danke Ihnen insbesonders, da auf unserer Seite leider nicht mit allgemeinen Finanzmitteln solche Kampagnen gefahren werden können…aber…wir sind viele…und wir alle werden das und sie in Zukunft nicht vergessen.
Deshalb bedanke ich mich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Trummer, Tischlermeister
Oft sind die guten Menschen etwas gemütlicher im Leben unterwegs, während die nach Macht strebenden vermehrt nur ihre eigenen Interessen verwirklicht sehen möchten und stets aggressive Wege sowie auch geneigte Experten finden, diese rasch durchzusetzen.
Als ehemaliger Grüner distanziere ich mich vor dieser Regierungskonstellation und hoffe nur, dass die höhere Vernunft sich entfalten wird.
Seit Dez. 2021 recherchiere ich nach wertvollen Informationen im Internet z. B. justpaste.it/impfkontrolle wo auch der Link: afa-zone.at eine wertvolle juristische Informationsquelle für alle suchenden impfkritischen Menschen erfüllt. Wünsche Euch allen einen überragenden Erfolg. 🙂
Vielen vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz und die tollen Informationen. Ihr nehmt vielen Leuten die Angst und reicht ihnen eine Hand auf diesem sinken Schiff 🤗
Vielen, vielen Dank für die Informationen und euren unermüdlichen Einsatz.
Danke, danke und alles Liebe!
Herzlichen Dank für diese praktische und effektive Handlungsanleitung!
Gibt es bereits Erfahrungen, wie Rechtsschutzversicherungen damit umgehen? Gibt es eine Deckung im Falle eines Einspruchs? Ich bin sehr schwer chronisch krank, meine Impfbefreiung von einem Facharzt ausgestellt ist ja nicht gültig. Sehe mich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, dieses Prozedere alleine zu bewältigen und habe massive Angstzustände.
Vielen lieben Dank an alle die so großartige Arbeit zum Schutz der Bevölkering vor Willkür und Kriminalität im Namen von „Solidarität“ leisten. Allerdings erscheint mir das Prozedere als Nicht-Jurist schon etwas kompliziert zu sein. Vielleicht gibt es dann Vordrucke Online gestellt die man sich ausdrucken kann. Nochmal vielen Dank!
Ich verfolge schon seit Jahren dieses ganze „falsche Treiben“ in der gesamten Europäischen Union. Dass es jedoch so massivst und kriminell wird, hätte ich mir nie, auch nur ansatzweise träumen lassen. Österreich ist für mich immer ein Land gewesen, wo ich mich sofort wohl gefühlt habe, immer nett und freundlich aufgenommen worden bin. Die Gastfreundschaft, das gute einheimische Essen hat mich immer wieder dazu gebracht, hier meine Urlaube zu verbringen. Ich fühle mich also tief in meinem Herzen mit Ihnen allen verbunden. Wir kämpfen für unsere Grundrechte, unsere Freiheit – gemeinsam schaffen wir es auch.
Herzlichen Dank für die nun endlich erwartete Auskunft einer juristisch kompetenten Person.
Vielen Dank für ihren Einsatz und Aufklärung was auf mich zukommt.Akzeptieren keine Atteste anderer Ärzte ,einfach grotesk.Ich werde nie einer Impfung zustimmen,da ich durch einen Tumor im Schädel schon Thrombosegefährdet bin.
S.g. Anwälte – Folgende Fragen müssten dringend geklärt werden:
1) Wann gilt ein Einspruch gegen die Strafverfügung als „begründet“? Wer bestimmt das und nach welchen Kriterien?
2) „Die Behörde hat den Sachverhalt zu ermitteln“ ..?!
Die Behörde, die hier den Strafbescheid ausstellt (und das Exekutivorgan einer diktatorischen Regierung ist), hat doch GAR KEIN Interesse daran, Fakten zu ermitteln, die die Bestrafung der Impf-Unwilligen verhindert, weil damit ja der Zweck der Bestrafung (Willensbeugung, Duldung der Gentech-Zwangsimpfung) vereitelt wird!
„Ermitteln“ müsste also eine Institution die unabhängig von der „bestrafenden“ Behörde ist!
Deshalb ist es auch seltsam, dass die Beschwerde (in 2.Instanz) bei eben dieser Behörde einzubringen ist (und nicht direkt an das LVwG) und dann auch mit dem caveat „wenn keine Beschwerdevorentscheidung getroffen wird“ (?!) Was soll denn das heißen? Kann die Behörde verhindern, dass die Beschwerde an das Gericht weitergeleitet wird?
3) Recht auf Mündliche Verhandlung (beim Landesverwaltungsgericht)
Sie schreiben, das LVwG „hat“ eine mündliche Verhandlung durchzuführen (wo man sich persönlich rechtfertigen kann), doch in der neuen Fassung des Impfpflicht-Gesetzes wurde auch dieses Recht unterminiert:
SONDERBESTIMMUNGEN für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
§ 13. (1) Das Verwaltungsgericht kann ungeachtet eines Parteiantrages VON EINER VERHANDLUNG ABSEHEN, wenn eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG lediglich mit der Behauptung, dieses Bundesgesetz sei verfassungswidrig (!), erhoben wird, und einem Entfall der Verhandlung weder Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, noch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr. C 83 vom 30.03.2010 S. 389, entgegenstehen.“
Kommentar: „lediglich ….verfassungswidrig“ ist besonders aufschlussreich. WER BESTIMMT DENN ob der Entfall einer Verhandlung den o.a. Grundrechten „entgegensteht“??
Noch „Dicker“ kommt es dann in Absatz 2:
(2) „Die Amtsärzte und Epidemieärzte gemäß § 3 Abs. 3 stehen den Verwaltungsgerichten als Amtssachverständige zur Verfügung.“
Die „Epidemieärzte“ (§ 17) sind von den Behörden ausgewählte Ärzte, die sich dadurch auszeichnen, dass sie dem verlogenen Impf-Narrativ der Regierung „ewige Treue“ geschworen haben, weshalb sie – und nur sie – dazu befugt sind, Bescheinigungen für Ausnahmen von der Impfpflicht auszustellen. (!)
Diese Ärzte als „Amts-Sachverständige“ für ein solches Verfahren auch nur vorzuschlagen, ist eine Verhöhnung des Prinzips der Unabhängigkeit von gerichtlich-beeideten SV, das sie in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zum Staat stehen.
Was aber bedeutet das konkret? Kann der Beschwerdeführer selbst andere SV zuziehen? Wenn nicht, hat das Verfahren keinen Sinn…
3) NE BIS IN IDEM (Verbot der Mehrfach-Bestrafung)
Die „Straftat“ besteht ja in diesem Fall darin, dass man sich weigert, mehrfache Gentechnik-Injektionen (deren Anzahl und Intervalle von der Willkür des Impf-Diktators (Gesundheitsminister) abhängen – § 4) zu dulden.
Das ist aber eine Haltung bzw. die gelebte Ausübung von Rechten, keine vorsätzliche, wiederkehrende „Handlung“ im strafrechtlichen Sinn.
Man wird aber IMMER WIEDER (viermal pro Jahr) für diese Haltung bestraft (für jeden versäumten Impftermin). Wie ist das mit dem Verbot der Mehrfach-Bestrafung (für dasselbe „Delikt“) zu vereinbaren?
Sehr bedenklich ist auch, dass der „Impf-Diktator“ Mückstein durch Verordnung entscheidet, (§ 4 Abs. 3) welche „Impfungen“ (jeweils) „anerkannt“ sind (!). Eine reguläre Zulassung (durch EMA) ist also gar kein Thema mehr …
Kein Wunder, dass Fr. Petrovic das als „dynamisches Pharma-Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet hat ….
Danke für ihre Fragestellung. Sehr interessant und schockierend zugleich.
Danke für die Fragen. Sie haben vollkommen recht diese zu stellen. Wenn man das ganze verfolgt ,scheint es doch nicht so einfach zu sein, da sich diese Herren absichern. Wenn das alles doch soooo verfassungswidrig ist, warum tun sich die ganzen Anwälte nicht zusammen und gehen dagegen vor? Nein, Sie schreiben nur darüber.
Ich werde sicherlich nicht an diesem Genexperiment teilnehmen. Ich habe einige Vorerkrankungen. Mein Internist sagte ich könne mich bedenkenlos impfen lassen. Da war ich erstmal fassungslos.
Kann das sein? https://uncutnews.ch/impfpflicht-zur-rettung-des-finanzsystems/
Damit wäre erklärbar warum die Politik in den EU Ländern so agiert….
Vielen lieben Dank 💛💛💛
Wenn ich zur Impfung gezwungen werde, sollte ich vom Impfarzt eine verbindliche Zusage über seine Haftungsübernahme für alle möglichen Impfnebenwirkungen verlangen (bisher bei einer freiwilligen Impfung war es umgekehrt, der Impfling hat im Wissen um Nebenwirkungen trotzdem der Impfung zugestimmt). Jeder vernünftige Arzt wird eine solche Haftungsübernahme aber ablehnen ( wegen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bzw. fahrlässige Herbeiführung einer Körperverletzung eventuell sogar mit Todesfolge). Gibt es dann eine rechtliche Pattstellung? Arzt verweigert Haftungsübernahme, hat dann der Impfling das Recht die Impfung zu verweigern?
Die Bundesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, daß seit Kaiserin Maria Theresia die Leibeigenschaft abgeschafft ist.
wie kann es sein, dass jeder kommentar hier bei jedem beitrag an ein und denselbem tag erstellt wurde, der sogar vor dem des beitrags liegt (+ wenige an einem einzelnen anderen tag)?
ausserdem ist es sehr verdächtig, dass der seitenverantwortliche dieselbe addresse (Wollzeile 6/8) wie die partei mfg bezieht?
alles bots und alles fake hier?
enttäuschend.
(04.02.2022)
Das ist einfach erklärt. Weil das Back Office nicht ständig vor dem Computer sitzen kann und Kommentare freigeben kann! Wir alle machen das ehrenamtlich und gehen einem Beruf nach, daher ist die Arbeit für die AFA in unserer Freizeit.
Verstehe. Vielen Dank für die rasche Antwort. Besonderen Dank an Ihre tolle, sehr nützliche, und ausführliche Arbeit!
Ich nehme das dann als Systemfehler hin, da ja auch nun der falsche Tag angezeigt wird. Ich habe nicht damit gerechnet NICHT zensiert zu werden hier. Es besteht also doch noch Hoffnung auf Ehrlich- und Menschlichkeit in diesen Zeiten. Herzlichen Dank & Alles Gute!
Es wird kein Tag angezeigt, die 2 hinter „Feb“ steht für zweiter Monat des Jahres. Ab März steht dort „März 3“, bis April.
Ganz ehrlich, wir haben im Moment aktuellere Sorgen und Arbeit als Einstellungen im Dashboard!
Danke für die Aufklärung, macht Sinn. Bitte seits mir nicht böse wegen meiner Skepsis hier. In meinen Augen ist es wahres Heldentum was Ihr hier leistet, und es schien irgendwie zu gut um wahr zu sein. Man möge mir bitte verzeihen kostbare Zeit verschwendet zu haben. Ich bin froh diese Seite überhaupt gefunden zu haben, und wünsche ALLEN hier viel Glück, Gesundheit, und was noch so dazugehört um das alles zu schaffen! Und wir werden es schaffen!
Man hat im § 10, Strafbestimmungen, mehrfach Änderungen vorgenommen, sieht so aus, auch nach der Abtimmung im Nationalrat, jetzt ist nichts mehr zu lesen von 600 Euro, sondern nur mehr bis zu 3 600 Euro. Auch steht nichts mehr davon, daß man maximal 4x im Jahre gestraft werden kann. Noch mehr Willkür?
Dankeschön…ich bin momentan am Ende…ich habe weg gelaufen von Regime..und nach 32 Jahre muss ich wieder das gleiche erleben 😪
Vielen Dank für die Aufklärung und die unermüdliche Arbeit!
Ich musste gerade Beschwerde einlegen, da mein Einspruch gegen eine Strafe (Mindestabstand nicht eingehalten) abgelehnt wurde. Jetzt heißt es abwarten, aber ich habe Angst vor Ablehnung meiner Beschwerde. Ich kann mir keinen Anwalt leisten und die Strafe eigentlich auch nicht.
Anlässlich der „Impfeinladung“ Ende letzten Jahres ausgehend vom Gesundheitsminister und des Gesundheitskasse habe ich am 19.12.2021 an die Datenschutzbehörde eine eingeschriebene Beschwerde wegen der „Impfeinladung“ wegen Datenschutzverletzung eingebracht. Zugleich mit gleichem Datum habe ich eine eingeschriebene Auskunft an die Gesundheitskasse und das Gesundheitsministerium gestellt mit der Frage, woher die Daten bezogen wurden und auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschah. Weiters mir bekannt zu geben welche Daten gespeichert sind und verlangt diese Daten umgehend zu löschen.
Von der Gesundheitskasse bekam ich am 30.12 2021 eine Antwort die besagte, dass die ÖGK nicht an der Datenerhebung beteiligt war.
Von der Datenschutzbehörde und dem Gesundheitsministerium ist bis heute 8.2.2021 keinerlei Schreiben eingelangt.
Wie lange kann so eine Antwort dauern, und was kann ich dagegen tun, wenn ich keine Antwort erhalte?
Rechtsanwälte für Grundrechte | Impfpflichtgesetz – kein Grund zur Panik!
mximzgldiv http://www.g51m2485xvml6gzl9b4z2l1g0m695u7ms.org/
[url=http://www.g51m2485xvml6gzl9b4z2l1g0m695u7ms.org/]umximzgldiv[/url]
amximzgldiv
China Welded Rebar Couplers Factories
Disposable Bath Toilet Brush