Einladung Impftermin

Impftermin Reservierung – rechtlich belanglos

Vielen bisher noch nicht gespritzten, standhaften Bürgern wurde in den letzten Tagen ein Schreiben von SV und Gesundheitsministerium mit der Bekanntgabe der Reservierung eines persönlichen Termines für die „Corona Schutzimpfung“ postalisch zugestellt. Diese „Einladung“ zum Impftermin hat – auch wegen der Ankündigung einer allgemeinen Impfpflicht – teilweise zu großer Verunsicherung geführt. Dazu ist vorweg mit völliger rechtlicher Sicherheit klarzustellen, dass diese Einladung

keinerlei Verpflichtung, den Termin wahrzunehmen oder sonst zu reagieren, auslöst.

Auch wenn durch die Form, den Inhalt und die Vorgangsweise versucht wird, Druck zur Wahrnehmung des Termines auszuüben und die Empfänger zur Spritze zu treiben, kann der Brief, sollte man ihn nicht zum Anlass nehmen, etwas dagegen zu unternehmen (zB wegen Verstoß gegen die DSGVO), einfach als Altpapier entsorgt werden. Es besteht auch keinerlei Anlass oder Verpflichtung, hinsichtlich des reservierten Termines etwas zu unternehmen, zB diesen abzusagen. Es ist also zusammengefasst keinerlei Reaktion auf das Schreiben erforderlich.

Dessen ungeachtet möchte ich doch noch einige Worte zum haarsträubenden Inhalt sagen. Die erste Falschaussage ist bereits in der Überschrift enthalten, wenn dort von „Corona-Schutzimpfung“ gesprochen wird. Wirklich jeder weiß mittlerweile, dass die Genspritzen, selbst wenn man sie zigfach boostert, keinen Eigen- und Fremdschutz bewirken kann. Man versucht das mit immer neuen Mutationen zu kaschieren. Die sogenannte Impfung ist also weder die wichtigste, noch die sicherste Maßnahme zum Schutz vor der Pandemie, die ja in der mit Angst und Panik verbreiteten Form nur aus einer Unzahl positiver Tests, nicht aber aus tatsächlich Erkrankten, besteht. Wenn man sich dann noch die auf der Rückseite angeführten 5 wichtigen Gründe ansieht, so kann einem informierten Bürger, der sein Wissen nicht nur aus ORF und „Leitmedien“ bezieht, nur schlecht werden. Es werden fast ausschließlich völlig unrichtige Behauptungen – ohne jeglichen medizinischen oder rechtlichen Beleg – aufgestellt. Ich will jetzt auf die einzelnen, in jedem Punkt aufgestellten Behauptungen nicht eingehen, weil der Zweck dieses Beitrages in der richtigen rechtlichen Einordnung des Schreibens liegt, appelliere aber an alle Leser, sich nicht der allgemeinen Regierungspropaganda, in die sich dieses Schreiben nahtlos einfügt, hinzugeben, sondern selbst auch alternative Informationsquellen (zB Telegramm usw.), die es trotz Zensur immer noch gibt, heranzuziehen und zu nutzen.

Also: Bleiben wir trotz des Druckes und solcher Schreiben weiterhin standhaft!

Dr. Kurt Lichtl RA em

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

54 Kommentar

  1. Bergfan Max

    Vielen Dank für die Aufklärung. Das Schreiben wurde bereits vernichtet und so weit in meinem Umfeld möglich alle verständigt. Einige waren tatsächlich geschockt und wollten den Termin wahrnehmen.

    1. Manuela Drev

      Lieber Hr. Dr. RA. Lichtl. Wir, mein Mann und ich, sind schon seit Beginn dieser Plandemie informiert. Bei uns kommt niemals dieses Genexperiment in unseren Körper für den nur wir zuständig sind und nicht eine Regierung, die Handlanger der Pharmazeutik und Bill Gates sind, egal was für einen Druck diese kriminelle Regierung auch macht. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest. L.G. Manuela und Franc Drev

    2. Mayer Franz

      Wäre es nicht möglich eine Sammelklage gegen diese Einladung oder die Weitergabe unserer Privatdaten an 3 zu Klagen.

      1. Adelheid

        Bin dabei!!!

      2. Hallo, meine Frau und ich wären auch dabei.

      3. Christine Strassegger

        Ich möchte mich einer Sammelklage gerne anschließen, sollte diese machbar sein.

        1. franz dietl

          bin auch dabei, mich gegen unfug zu wehren!!!!!

    3. Fuchs Manuela

      Wir sind dabei

    4. Dieter Spre

      Wurde ungeöffnet, da ohne ersichtlichen Absender, an die Papiertonne übergeben.
      Dies geschieht mit allen Sachen die keinen Absender oder keine namentliche Empfängernennung hat. Es könnte ja eine Briefbombe oder Antrax drin sein. 😉

  2. Monika Engel

    Ich sehe dieses Schreiben u.A. als unzulässige Werbung für ein nicht zugelassenes Medikament.
    Danke an Alle, die noch selber denken 🙂

    1. Kerschner Josef

      ❤️👍💪🇦🇹☀️🌻

    2. Sonja Mosmann

      Ja👍👍

  3. Richard Krejca

    Guten Tag, ich bedanke mich recht herzlich für die Aufklärung.
    Hochachtungsvoll
    Richard Krejca

  4. Weber Harald

    Danke für die Information, aber wie geht es in Februar 2022 weiter.Ich will mich nicht impfen und lass mich nicht impfen

  5. Christian Gassner

    Vielen lieben Dank für euer Engagement, alle Informationen, Dokumente, Downloads, Beiträge und vor allem dafür, dass ihr den Menschen rechtlich bzw. juristisch zur Seite steht und nicht gegen das eigene Volk arbeitet, so wie dies unsere Regierung und Massenmedienvertreter tun!

    DANKE im Namen von Millionen Österreicherinnen und Österreichern!

    1. Karin

      Dem schließe ich mich an und bedanke mich ebenfalls .

  6. Ingrid Achleitner

    Herzlichen Dank für Ihr wirken! Ich habe den Zettel dem Feuer im Ofen übergeben…hat schön gebrannt!! 🙂

  7. Andrea

    Eine bodenlose Frechheit gegen die man eigentlich klagen sollte!

  8. Karl Bauer

    Herzlichen Dank. Aber ich verstehe nicht wie man in „Panik“ verfallen kann? Es steht eindeutig im Brief „Wir laden Sie ein“ !! einer Einladung kann ich folgen oder auch nicht. Wenn Freunde mich einladen sag ich höflichkeitshalber zu oder ab.
    Dieser Wisch sagt mir eigentlich gar nichts.

  9. Nachdenker

    Habe die Tage wegen der Inhaltsstoffe der sogenannten Impfungen mal ein wenig gegooglt.
    Schaut mal selbst unter: ALC-0315 oder SM-102
    Der Hersteller schreibt auf den jeweiligen Datenblätter: „Nur für Forschungszwecke, nicht zur Anwendung bei Menschen oder Tieren….“

    1. Elias

      Danke für die Info!

      ALC-0159 und
      ALC-0315 in BioNTech Comirnaty®
      SM-105 in Moderna COVID-19 Vaccine
       Diese Hilfsstoffe wurden im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut und zuständig für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) vom 04.02.2021 aufgeführt und sind „Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!“ zugelassen. Wer diese Stoffe als Hersteller dennoch verwendet oder als kontrollierende Behörde verwenden lässt, handelt (…) grob fahrlässig.
       Werden durch die verabreichten Stoffe viele Menschen geschädigt oder gar getötet, dann erfüllen diese Produkte die Eigenschaften einer biologischen Waffe.
      https://bernward.info/2021/12/19/giftige-inhaltsstoffe-dringende-warnung-alc-0159-und-0315-in-bio-ontech/

      Hier der gesamte Text in PDF
      https://mutigmacher.org/wp-content/uploads/2021/12/WICHTIGE-INFO-FUeR-ALLE-MENSCHEN.pdf

      Nürnberger Kodex
      Nürnberger Tribunale 2.0

  10. Peter Modero

    Danke! Ich dachte mir sowieso, da will jemand einfach auf einen bereits rollenden Zug aufspringen…
    Ich bin immunsupprimiert. Mein Abwehrsystem ist aus medizinischen Gründen unterdrückt. Die „Impfung“ spielt daher keine Rolle für mich!

  11. Johann Klepits

    Soll man etwas gegen den Verstoss der DSGVO unternehmen? oder erst beim 2. Schreiben ??

  12. Kristin Brandstetter

    Vielen Dank für die Information. War verunsichert ob ich was tun soll zb Termin absagen. Vielen Dank für ihren Einsatz 💐

  13. Szabo Otto

    bei mir würden diese leute 14 tage auf einer covidstation mitarbeiten müssen!

  14. Sonja Wiesmüller

    Ich hebe das Schreiben auf – Beweismittel (Verletzung DSGVO, falsche Angaben hinsichtlich der „Schutzimpfung“)

  15. Ernest Dobiasch

    Ich habe solch ein Schreiben schon vor einiger Zeit(allerdings aus Tulln) bekommen und selbstverständlich sofort im Altpapier entsorgt! Trotzdem recht 💗lichen Dank für Ihre Information!

  16. stefan sabor

    Mein Kommentar:
    1.) Kann ignoriert werden (Steht darauf retour an Postfach 555 1008 Wien, hoffe ich habe es richtig im Kopf, ist der Postreisswolf.)
    2.) Ja die Fragen auf der Rückseite können ja nicht richtig sein, weil ja bekanntlich durch die bedingte Zulassung die Studie noch läuft.
    3.) Auch ich habe eine Bekannte die 2 mal geimpft wurde (ist auch Immunsupprimiert) entwickelte keine Antikörper sondern erst wie sie im Spital durch eine Covidinfektion Antikörpertherapie bekam (soviel zum Thema wirksamkeit.)

  17. Dass ich damit nicht alleine bin, erleichtert mich. Lieben herzlichen Dank für Ihr Engagement und die Aufklärung! Maria Ehrlich

  18. Gerhard Fiam

    Sehr geehrter Hr. Mag.Beneder,
    ich möchte Sie auf die sehr brisante Veröffentlichung von Renate Bahner hinweisen. Sie hat in Comirnaty von Biontech zwei Stoffe entdeckt die nicht zugelassen sind. Das brisante ist dass diese beiden Lipid Nannopartikel von einer Firma zugeliefert wurde die sich mit Vernetzung beschäftigt. Bitte lesen Sie selbst bei Boschimo, Nithia Stahl oder bei Renate Bahner selbst.
    LG
    Gerhard Fiam

  19. Andi

    Ihr seid super und ich danke euch von ganzem Herzen 👍👍👍

  20. Daniela Höller

    Ich habe das Brief auch bekommen u. gleich entsorgt,da ich schon informiert wurde.Vielen Dank für Ihren Einsatz und alle Infos,die wir hier kriegen👍♥️….Ich wurde jeden empfehlen das Buch „Corona Impfstoffe Rettung oder Risiko“ von Clemens G. Arvay zu lesen. Er erklärt alles sehr einfach und verständlich. Mit diesen Wissen gerüstet ist man gegen der Propaganda resistent 😂👍

  21. Renate Hepher

    Es zeigt sich mehr und mehr daß die Substanzen in den notzugelassenen/bedingten Gensptitzen für den Menschen ungeeignet sind, ganz abgesehen von den Lügen der „Regierung “ und den Medien die uns seit Anbeginn aufgetischt wurden.
    Den Medien muss ich ja nix glauben , aber einer integeren Regierung müsste man schon glauben schenken können, ausser diese gibt es gar nicht mehr, und schon gar nicht als demokratische Volksvertreter.
    Mein Fazit: Die Personen die in Europa an der Spitze stehen bzw. jene die die Entscheidungen treffen und die Fäden ziehen, sind auserwählt und eingesetzte Globalisten, die im Auftrag des NWO (UNO, WHO, Soros, Bill Gates, World Bank, IMF, EZB, Klaus Schwab, Regierungschefs, Königshäuser und Adel sich Ihre schöne neue Welt erschaffen in der es zu viele Menschen gibt die für sie nutzlos und dem „System “ zu teuer sind. Bill Gates mit seiner Milliarden schweren Foundation macht ja schon lange kein Geheimnis daraus!
    Natürlich betrifft das den gesamten Globus, aber erst sind wir in den First World Staaten dran.
    Wie ich das sehe soll jeder Mensch durch die Spritzen und den damit gegebenen QR Code abrufbar und kontrollierbar sein. Nur mit QR Code sind wir total in ihren Händen und unsere Freiheit wird nie wieder Thema sein. Sie wird weg sein.
    Corona, SarsCov2 wurde für die Spritzen geschaffen, sodass sie das Zeug in uns reinpumpen können
    Erst hieß es 2 Spritzen zwecks Immunisierung, dann die booster Nadel 3 weil man ja besser gegen Omnicron Variante geschützt sein soll usw. und so fort…….
    Wir sind in deren Augen zur Zeit nur nutzlos Versuchsratten! Spritzen bis in den Tod, denn der Arzt kommt ja nicht mehr!
    Obwohl es altbewährte Medikamente auf dem Markt gibt, die mit Absicht zurückgehalten werden! Das ist der Skandal, denn Corona ist behandelbar wie einst auch die Grippe. Und wie einst auch bei Grippe, hat diese vor allen a
    Ältere Menschen im den Tod gerissen. Die Zahlen sind vergleichbar obwohl ich meine, daß seit der Spritze mehr Menschen erkranken als vor C19. Die Stats kann man sich ansehen. Kann sein, daß diese inzwischen nicht mehr wahrheitsgemäss nicht mehr zu finden sind.
    Leider nur viel zu wenigen von uns kam dieser Überfall mit Corona nicht koscher vor. Vor allem das Gängeln der Bevölkerung durch Regierung und Medien und das Abschaffen des Status: G für GESUND.
    Leider hat die Diktatur inzwischen ihren Stiefel fest auf unserem Boden. Ist es nicht offensichtlich das das Programm der UNOAgenden 2020/2030 fast ungehindert wie ein Schneeball rollt!
    Wie kommen wir aus diesem Albtraum raus? Gar nicht!
    Denn während wir schliefen, sägten unsere nicht gewählten Politiker an unseren Grundgesetzen und haben sogar und wie es scheint Macht über unseren Verfassungsschutz ‼️.
    Wie anders könnten sie machen was die wollen unter dem Schein „nur für unsere Gesundheit und zum unserem Schutz (Masken, Spritzen, lockdowns) und alles in allem die Wirtschaft weltweit kaputt zu machen.
    Schaut euch die Videos von Ernst Wolff an, der viel über unsere finanzielle Zukunft berichten kann.
    Wie sollen wir einer elitären Macht wiederstehen, die sich alle Staaten unserer Erde mit akribischer Planung unter den Nagel gerissen hat – in den geheimen G- Treffen, Bilderberg und Davos usw. .
    Während wir in eine Diktaturfalle gelockt wurden, und das alles zu unserem Vorteil und Gutem.

  22. Doris Nwagbara

    Kann man nicht gegen diese 2,5G+ Regelung keine Beschwerde einreichen?

  23. Doris Nwagbara

    Ich meinte ob man nicht gegen diese 2,5G+ Regelung eine Beschwerde einreichen kann? Verzeihung für den Tippfehler.

  24. Watz Guenter

    Danke für die Aufklärung

  25. Anonymus

    Die Datenschutzbehörde hat wegen der massenhaft versandten Impf-Einladungen auf ihrer Einstiegsseite https://www.dsb.gv.at/ bereits reagiert und ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.

    1. Alexander Simon

      Die Antwort auf das Prüfverfahren hat die Datenschutzbehörde bereits selbst geben.

      -> Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, die am 1. März 2021 der COVID-19-Risikogruppe zugeordnet waren, und bis 1. April 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über ihr erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 zu informieren, sowie

      -> Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, die bis 22. November 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 zu informieren.

      Ergibt das amtswegige Prüfverfahren, dass der Versand der Informationsschreiben von dieser oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung gedeckt ist, ist mit der Abweisung einer Beschwerde zu rechnen.

  26. Manuela Hinterberger

    Möchte mich sehr herzlich bedanken ,wir als Familie darunter meine Mama mit 87jahren gesund in Körper und Geist, braucht keine Medikamente und ist fit wie ein Turnschuh,lassen uns auf keinen Fall impfen. Ich wünsche euch ein Gesegnetes Weihnachtsfest. Manuela

  27. Fuchs Manuela

    Wir sind gesund, haben Corona überlebt und werden uns nicht impfen lassen..warum zählen unsere Antikörper nicht..

  28. Fuchs Manuela

    Ein Gesunder muß nichts beweisen und nicht impfen..

  29. Lisa

    FRAGEN AN AFA zum Impfpflicht-Gesetz:
    Könnten Sie bitte (nach Weihnachten) zu diesen konkreten Fragen Stellung nehmen (ich denke, dass ist für ALLE Betroffenen wichtig):
    Punkt 1: § 6 Erinnerungsschreiben
    (Der Gesundheitsminister hat am 15. Februar 2022 und dann alle drei Monate ….) „zu informieren und daran zu erinnern, dass die jeweilige Impfung (bis zum Stichtag) nachzuholen ist“ […]

    Es kommt mir „spanisch“ vor, dass hier der Ausdruck „ERINNERUNGSSCHREIBEN“ verwendet wird. Müsste das nicht ein BESCHEID sein, denn schließlich wird damit de facto eine DULDUNG der „Impfung“ von der Behörde vorgeschrieben. Kommt man dieser „Pflicht“ nicht nach, wird eben sofort eine Strafverfügung ausgestellt.

    Im § 7 STRAFBESTIMMUNGEN ist u.a. zu lesen:
    Abs.1: (Wer sich am jeweiligen Impfstichtag nicht impfen lässt, egal ob 1.2, oder x-te Impfung) begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen (dabei sind die Einkommens- u. Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen).
    Im § 8 (Strafverfahren) wird ja auch festgelegt, dass (sobald ein einzelner Impftermin nicht eingehalten wird) automatisch eine Strafverfügung ergeht (bis zu 600 Euro), das sogenannte „vereinfachte Verfahren.
    Ich finde es verwirrend, dass zwei unterschiedliche „bis zu“ Geldstrafen angeführt werden. Das bedeutet also, es kann – für das Versäumen JEDES EINZELNEN Impftermines – eine Strafe bis zu 3.600 Euro verhängt werden. (Das würde für viele Menschen der finanziellen Ruin bedeuten, was ja auch als Bedrohung enorme Wirkung hat)

    (ANMERKUNG: „Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle der Uneinbringlichkeit nicht statt“. (Der blanke Hohn, weil man ja willkürlich die Beugehaft verhängen kann, also Geldstrafe UND Haft!)
    Im § 5 des VVG steht unter b) Zwangsstrafen (der Verpflichtete soll) „durch Geldstrafen oder Haft zur Erfüllung der Pflicht“ angehalten werden. Die Vollstreckung der Zwangsstrafen habe mit der ANDROHUNG des jeweiligen „Nachteiles“ zu beginnen, der bei Zuwiderhandeln oder Säumnis dann vollzogen wird. (Bei jeder weiteren „Unbeugsamkeit“ werden die eingesetzten Zwangsmittel immer schärfer bis hin zur Beugehaft)

    Wie muss man sich das also vorstellen? Man bekommt ein „Erinnerungsschreiben“ in dem all das angedroht wird, kann aber zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde (noch besser wäre (Sammel-) Unterlassungsklage) dagegen erheben (eben weil es als „Erinnerungsschreiben“ getarnt ist).

  30. Lisa

    Teil 2 – Fragen zum neuen VVG:
    Punkt 2:

    Herr Dr. Lichtl hat (hier) vor kurzem zu der Novellierung des VVG einen Kommentar veröffentlicht, wo es u.a. hieß:

    […] „Die Kernpunkte der Novelle sind die Erhöhung der im Einzelfall (mehrfach) möglichen Geldstrafe von € 726,00 auf € 2,000,00.“

    Das kann man auch in der „Gesetzesvorlage“ (die dann vom Nationalrat beschlossen wurde) so nachlesen. Doch unsere Abgeordneten sind noch dümmer als ich dachte (keine Polemik sondern echte Empörung). Denn der entsprechende Absatz (§ 5 Abs.3 lautet:

    „Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, dürfen die Zwangsmittel in jedem einzelnen Fall an Geld den Betrag von 2.000 Euro, an Haft die Dauer von vier Wochen nicht übersteigen. Das Zwangsmittel der Haft darf überdies nur angedroht und verhängt werden, wenn und soweit dies nicht zum Zweck der Haft außer Verhältnis steht.“ (Wer bestimmt, was „verhältnismäßig“ ist?)

    Was aber ist konkret mit „in jedem einzelnen Fall“ gemeint?

    Anscheinend jede einzelne Strafverfügung für jede Person. Das ist schon drakonisch (die Erhöhung von 726 Euro auf 2.000 Euro), doch selbst diese scheinbare Beschränkung („darf nicht übersteigen“ ist eine schäbige Irreführung, denn der Absatz wird ja eingeleitet mit „Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist …“ (!) eine Formulierung, die öfter im Gesetzestext angewendet wird.

    Und diese scheinbare Höchstgrenze wurde ja auch im Impfpflicht-Gesetz überschritten (mit 3.600 Euro – fast eine Verdopplung).

    Noch bedenklicher ist die Tatsache (nach meinem Verständnis), dass ein Haft-Bescheid (Beugehaft) erst NACH ANTRITT der Haft beeinsprucht werden kann. (§ 10a neu) und das Verwaltungsgericht dann „über die Fortführung“ entscheidet.

    § 10a Abs.4: „..sollte die Haft länger als vier Monate [„am Stück“?] dauern, muss VerwG prüfen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind (!) (Bei Erteilung des Haft-Bescheides nicht!) danach alle vier Wochen (Haftprüfung); erst mit Vorlage des Verwaltungsaktes gilt die Beschwerde als eingebracht.

    Das bedeutet, die Behörde kann das Verfahren nach Belieben verschleppen und damit die Fortführung der Haft sicherstellen (!) Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass niemand weniger als 4 Monate eingesperrt wird …

    (Bitte sagen Sie mir, dass ich mich irre und alles „gar nicht so schlimm“ ist…)

  31. Nico Frohmüller

    ABER, was kann man gegen die angekündigte IMPFPFLICHT im Februar 2022 tun! Ich will mich nicht impfen lassen! Ich kämpfe bis zum letzten Gefecht dagegen an, selbst, wenn ich am Ende ins Gefängnis muß! Bin zwar Deutscher, lebe aber seit 15 Jahren in Tirol! Habe aber kein Ö-Staatsbürgerschaft

  32. Hubert Stromberger

    Vielen Dank für die rechtliche Aufklärung.

  33. Baier Mihaela

    Keine Impfpflicht

  34. Baier Mihaela

    Ich bin gegen Impfpflicht

  35. Baier Mihaela

    Vielen Dank für die rechtlichen Informationen

  36. Walter labak

    Ich bin auch mit von der Partie

  37. Manuela Reiter

    Guten Tag!
    habe vor 1 Monat den Dachverband der Sozialversicherungsträger mittels Einschreiben um Information über meine Person betreffend gespeicherten Daten sowie Empfänger dieser Daten gebeten. Diese Frist ist nun abgelaufen. Was kann ich noch tun?
    Die Datenschutzbehörde, der ich die unerlaubte Weitergabe angezeigt habe, hat sich auch nicht gemeldet.

    1. Wir haben ein antwortschreiben der Sozialversicherung erhalten in dem diese uns auffordert die SV Nr bekanntgegeben und die Identität nachzuweisen. Die Frage ist sollte man das machen??

  38. Sehr geehrte Rechtsanwälte für Grundrechte, sehr geehrter Herr Dr. Lichtl
    Vielen herzlichen Dank für Eure Unterstützung, Eure Standhaftigkeit, und Euren Mut zur Wahrheit, den die Politik offensichtlich verloren hat.
    Wir hoffen und beten, daß diese dunkle Zeit bald vorüber geht und die schändlichen Machenschaften von Politik und Pharma im Sumpf ihrer eigenen Lügen untergehen. Maria Lichtmeß, 2.2. ist vorbei – hoffentlich wird es in der Politik auch wieder licht.
    Traurige Grüße aus den Bergen
    L.

  39. Christina Mayr

    Bei einer Sammelklage bin ich gerne dabei.
    Danke der MFG für die fleißige Arbeit!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert