Aufgrund der intensiven Impfwerbung und den von der Regierung eröffneten Impfstraßen stellt sich die Frage, in wie weit eine Impfung an gesunden Personen ohne Durchführung einer umfangreichen ärztlichen Aufklärung einem allfällig strafrechtlich relevanten Verhalten zugeordnet werden kann.
§ 110 StGB stellt „eigenmächtige Heilbehandlungen“ unter Strafe und soll so das Selbstbestimmungsrecht des Patienten schützen. Dabei geht um die Frage: „Liegt eine vorsätzliche Behandlung ohne die Einwilligung des Patienten vor?“
Zum strafrechtlich relevanten Täterkreis zählen nicht nur Ärzte oder medizinisches Personal, sondern jeder, der eine Behandlung durchführt. Das Delikt setzt Vorsatz voraus. Ein Täter, der nur irrtümlich glaubt, den Patienten aufgeklärt zu haben, handelt somit nicht im Sinne des § 110 StGB.
Die Einwilligung zu einer Heilbehandlung kann lediglich ein einsichts- und urteilsfähiger Patient aus eigenem erteilen. Zur Rechtswirksamkeit dieser Einwilligungserklärung bedarf es der umfangreichen Aufklärung, in welcher nicht nur die vorzunehmende Behandlung, sondern sämtliche damit verbundenen Risken samt möglicher Folge- und Nebenwirkungen detailliert dargelegt und allfällige Alternativen angeboten werden müssen.
Der Patient muss also, bevor er zur Behandlung die Einwilligung erteilt, abschätzen können, welche Folgen tatsächlich auf ihn zukommen und welche Behandlungsalternativen es für die konkrete Behandlung gibt.
Es entspricht der ständigen Judikatur, dass je gefährlicher, schwerwiegender und weniger dringlich die Heilbehandlung/der Eingriff ist, um so sorgfältiger die Aufklärung zu erfolgen hat. Eine hervorstechende Dringlichkeit scheint für Impfungen an gesunden Personen, insbesondere, wenn diese einer Altersgruppe angehören, bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf aufgrund der bisherigen Erfahrung nicht zu befürchten ist, nicht vorhanden.
Auch wenn die Einwilligung nach den Rechtsgrundsätzen konkludent, sohin ohne ausdrückliche mündliche Erklärung, erteilt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass ein bloßes Erscheinen des Patienten beim Arzt keinesfalls eine Einwilligung zu allen erdenklichen Behandlungen bedeutet.
Der behandelnde Arzt muss sich nach der umfassenden Aufklärung zudem davon überzeugen, dass der Patient tatsächlich seine Ausführungen verstanden hat.
Es handelt sich bei diesem Delikt nicht um ein Offizialdelikt, welches mittels Anzeige bei einer Polizeiinspektion durch die Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Es ist erforderlich, dass die geimpfte Person als Privatankläger gegen die impfende Person aus eigenem vorgeht. Dies auch mit den Kostenfolgen, die dieses Strafverfahren mit sich bringt.
Es gelten für die Überreichung der Privatanklage die Verjährungsbestimmungen des § 59 StGB, sodass die Anklage innerhalb Jahresfrist nach der Heilbehandlung dem zuständigen Gericht überreicht werden muss.
Rechtsanwälte für Grundrechte 23.06.2021
In diesen Aufklärungstext, den die Impflinge vor der Impfung zum durchlesen und unterschreiben bekommen, steht nicht mal drauf, dass der Impfstoff eine Notfallzulassung hat.
Ich werde mich auf keinen Fall impfen lassen.
Das ist Körperverletzung die zum Tode führen kann/wird.
In Europa sind die Impfstoffe NICHT über eine „Notfallzulassung“ zum Einsatz gekommen, sondern über die „bedingte Zulassung“. Das ist bitte ein Unterschied, der nicht so einfach vermischt werden kann und darf. (Was aber die Qualität des Impfstoffes nicht besser macht)
Keine Notfallgenehmigung in der EU
Sowohl Moderna als auch Biontech/Pfizer haben einen Antrag auf eine bedingte Zulassung bei der EMA, die sogenannte Conditional Marketing Authorisation, gestellt. Diese kann beantragt werden für Wirkstoffe, die einen »ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen«, auch wenn noch nicht alle Daten vollständig vorliegen. Dies sind etwa Wirk- oder Impfstoffe gegen stark einschränkende oder lebensbedrohende Erkrankungen ohne Therapieoption sowie Produkte, die in Notfallsituationen eingesetzt werden sollen. Die bedingte Zulassung gilt nur für ein Jahr, kann aber jährlich erneuert werden oder in eine Vollzulassung übergehen.
Eine bedingte Zulassung ist an Auflagen geknüpft, informiert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Sie kann erteilt werden, wenn die Nutzen-Risiko-Bilanz positiv ausfällt, also der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels oder Impfstoffs auf dem Markt die Risiken überwiegt, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen. Der Antragsteller muss umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung https://www.pharmazeutische-zeitung.de/biontech-und-pfizer-beantragen-bedingte-zulassung-in-der-eu-122209/
Seien Sie mir nicht böse, aber merken Sie den Widerspruch nicht selbst, den Sie da beschreiben ?
Dieser Internetseite ist folgendes zu entnehmen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_2390
„Angesichts der Dringlichkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die EMA Schnellverfahren für die Überprüfung eingeführt, um Anträge so rasch wie möglich begutachten zu können und gleichzeitig fundierte wissenschaftliche Gutachten zu gewährleisten. Entscheidend für eine Beschleunigung des Verfahrens sind fortlaufende Überprüfungen, die es der EMA in Notfällen ermöglichen, für vielversprechende Arzneimittel oder Impfstoffe Daten zu bewerten, sobald sie verfügbar werden, anstatt abzuwarten, bis alle Versuche abgeschlossen sind.“
Jetzt erklären sie mir bitte den Unterschied zwischen einer Notfallzulassung und bedingten Zulassungen, „die es der EMA in Notfällen ermöglichen, für vielversprechende Arzneimittel oder Impfstoffe Daten zu bewerten …“. Das ist doch reine Wortklauberei. Der einzige Unterschied ist, dass im zweiten Fall der Terminus „Notfall“ bewußt vermieden wird, um nicht den Eindruck zu vermitteln, dass es sich um das handelt, um was es sich eigentlich handelt: eine experimentelle Impfung.
Fakt ist jedenfalls, dass auch bei der bedingten Zulassung wesentliche Daten zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit fehlen. Deshalb kann ich es im Rahmen der Dauerpropaganda auch schon nicht mehr hören, dass diese Impfstoffe „wirksam und sicher“ sind. Dass schon allein die Qualität bei Produktion im industriellen Maßstab Probleme macht, hat man bei einigen Impfstoffen gesehen. Es ist nämlich auch ein Unterschied, ob man Impfstoffe für Studien produziert oder im industriellen Maßstab für Millionen.
Das Problem mit den Thrombosen ist wiederum seit dem Vorjahr bekannt – beobachtet an schwer Erkrankten, ausgelöst durch die Spikeproteine des Virus. In den Risikomanagementplänen der EMA hat sich dazu in den Beurteilungsberichten kein Wort gefunden, obwohl es bekannt war. Zudem ist es auch völlig unlogisch einen Impfstoff zu designen, der im Körper durch eigene Zellen genau jene Spikeproteine produziert und ins Blut abgibt, welche dann im gesamten Körper die schon bekannten Probleme verursachen können. Probleme, die es bei einer natürlichen Infektion bei den meisten nie gäbe, weil das Virus bei der Mehrzahl der Leute offensichtlich schon im Mund-/Rachenraum abgewehrt wird – eine solche Barriere gibt es ja bei der Impfung dann nicht.
Einen „ungedeckten, medizinischen“ Bedarf gibt es im übrigen auch nicht, da das besagte Virus bei der überwiegenden Mehrzahl der Menschen keine gravierenden Probleme verursacht und der Impfstoff wiederum andererseits vor allem vor Zulassung gerade bei jenen Menschen, die eine Risikogruppe darstellen, wenig bis gar nicht getestet wurde.
Eine sterile Immunität im Mund/Rachen wird sich bei Geimpften auch nie einstellen, geschweigedenn nachweisen lassen – das ist bei einem Atemwegsvirus schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, quasi einen sterilen Mund/Rachen zu erzeugen.
Dass dann in der EMA-Nebenwirkungsdatenbank viele Nebenwirkungen als „Covid-19“, „Covid-19-Pneumonie“, „sudden death“ o.ä. beschrieben wurden, sollte einem auch zu denken geben. Das kann nämlich eigentlich nur bedeuten, dass die Impfstoffe bei vielen entweder a) nicht wirken oder b) überhaupt erst jene Erkrankung auslösen, die sie eigentlich verhindern sollen.
Ergo: für 99,x% sind diese Impfstoffe völlig nutzlos, bei völlig überflüssigen Risiken, weil eine natürliche Infektion auch kein Problem darstellt. Der Sinn einer Impfung wäre nämlich, ein Risiko (zu sterben, schwer zu erkranken) zu reduzieren – um wieviel will man ein Risiko aber reduzieren, dass sich auch ohne Impfung bei den meisten gegen 0 bewegt ? Wenn eine Zulassung Sinn machen würde, dann nur, wenn man sie auf Risikogruppen beschränken würde (im Sinne von „orphan drugs“ oder compassionate use“ – also wenn es keine andere Therapieoption für eine eng umrissene Gruppe gibt) und dann auch nur mit umfassender Aufklärung und Einwilligung von Arzt und Patient. Dann wäre aber allen Beteiligten vollumfassend klar, auf was sie sich da einlassen und sie könnten selbst entscheiden, ob sie gewisse Risiken auf sich nehmen oder nicht. Von so etwas sind wir aber momentan mit Impfstrassen im Stile von McDonalds Drive Ins und neuerdings Impfparties Lichtjahre entfernt.
Was hier momentan passiert ist, weitgehend ungetestete Impfstoffe nach dem Gießkannenprinzip auf weite Teile der Bevölkerung loszulassen (um nicht zu sagen: „sie an ihnen zu testen“) und das teils unter völliger Ignoranz geltender Gesetze – allen voran §6 AMG, Irreführung. Das Problem dabei ist, dass die Irreführung oftmnals von genau jener Behörde kommt, welche eigentlich die Überwachung des AMG gewährleisten sollte.
Aber das Gießkannenprinzip kennen wir ja schon von den PCR-Tests: massenweise Anwendung, vor allem bei Gesunden. Dafür war so ein Test nie gedacht, dafür ist er nicht zugelassen und es ergibt auch medizinisch null Sinn, ihn so anzuwenden, weil das tatsächliche Erkrankungsgeschehen auf diese Weise nicht erfasst werden kann bzw. verfälscht wird (böse Zungen würden behaupten: bei bestimmungsgemäßten Gebrauch wäre alles weitaus weniger dramatisch als ständig dargestellt).
Einfach: Danke! Danke für diesen tollen evidenzbasierten Beitrag!
„Notfallzulassung“ nennt es die FDA in den USA, „bedingte Zulassung“ die EMA in Europa. Das ist auch schon alles. MfG
Toll geschrieben. Danke
Darf ich das weiter verbreiten?
DANKE für diesen klaren und verständlichen Beitrag! DANKE für Ihre Sichtweise diese „Impfung“ betreffend und dass Sie sich stark machen für eine Aufklärung!
Danke für Ihre klaren profunden Aussagen! Ich bin kein Pharmazeut, aber mit etwas gesundem Menschenverstand kommt man auch zu dem Ergebnis, dass hier bewusst Menschenversuche gemacht werden. Dass der PCR Test in auch „für die Katz ist“, stand bereits vor 1 Jahr im deutschen NEXUS Magazin!
Danke! Ich kann mich nur anschließen! Wann werden jene zur Strecke gebracht welche Menschen als Versuchskaninchen halten.
Ist Polo, Tennis usw. jetzt nicht mehr in? Spielt man als GlobalPlayer jetzt mit Menschenleben? Schrecklich!
Endlich wahre Worte…Besten Dank, sie sprechen mir/uns aus der Seele! In dieser kranken Zeit dürfte man ja nicht mehr seine Meinung äußern…Fakt ist, sie benutzen Menschen als Versuchskaninchen…egal ob Menschen daran sterben!!! DAS IST EIN VERBRECHEN und ich hoffe, dass sich die menschheit NICHT mehr gefallen lässt!!!
Es ist der Nürnberger Kodex, der hier gilt, denn es handelt sich um ein medizinsches Experiment, zu dem konkret zugestimmt werden muss – und ja, darüber wird NICHT aufgeklärt und das ist ein Verbrechen.
Die aktuellen Meldungen beim ORF über „Impfparties“ in Wien mit der Aussage, dass dort die Spritze der „Shot“ auf der Party sein wird, sind es wert, beim Presserat gemeldet zu werden, denn ein medizinisches und hochrisikobehaftetes Experiment als einen Partykracher verkaufen zu wollen, ist kriminell. Die verantwortlichen Politiker, die hier junge Leute zu potenziell gesundheitsschädigendem Verhalten ohne jedwede medizinische Indikation verleiten wollen, gehören angezeigt.
Verantwortlich für die geplante „Impfparty für Junge“, vgl. „Wien heute“ vom 21.06.2021 im ORF, ist Chrisoph Wiederkehr. Geplant ist das Spritzen junger Leute zu Live-Musik. Im ORF wurde die Aussage getätigt: „Da besteht dann der Shot aus der Impfdosis“!
Eine Impfung ist eine medizinische Behandlung und kein Party-Shot! Man soll nach der Impfung keinen Sport treiben, also auch nicht tanzen und in Verbindung mit der Impfung ansaufen soll man sich schon gar nicht, genau das wird hier aber initiiert!!
Diese geplante Impfparty ist höchst GESUNDHEITSGEFÄHRDEND! Wiederkehr sollte umgehend gemäß § 177 StGB angezeigt werden, bevor hier junge Menschen durch sein absolut unverantwortlichen Vorhaben zu Schaden kommen!!!
Dann bitte bitte, zeigt doch den Wiederkehr an wenn das von ihm kommt! BITTE, zeigt ALLE an, welche sich an diesem globalen Versuchskriminalfall beteiligen – allen voran unsere Regierung !
Bitte mach doch endlich etwas!
100% meine Meinung! DANKE!
Genauso kriminell sehe ich die geänderte „Werbung“ der ÖGK für die „Impfung“: „….damit die Angst vorbei ist“ „…..damit die Gefahr vorbei ist“ „…..damit die Pandemie vorbei ist“. Unfassbar!
Dieses Virus ist da und wird da bleiben, es wird nicht „vorbei sein“ (!!!) und als „Pandemie“ gilt ja dann eigentlich JEDES VIRUS, das WELTWEIT verbreitet ist und tödlich sein kann, oder?! Wie z.B. HIV, Grippe….
Ich gehe sogar soweit und behaupte: Je dümmer man die nachfolgenden Generationen „hält“ (deswegen ist das Schulsystem auch so katastrophal) desto eher kann man diese als willenlosen „Todl“ mit allem Bedenken was man so möchte!. Man erzieht sich eine willenlosen, dumme Generation welche man wunderbar mit Panik in Schach halten kann.
Servus, ich bin Andreas
ANZEIGEN – ja gerne, hab‘ allerdings noch nie jemand angezeigt oder verklagt weiß daher auch nicht genau… Kannst Du mir helfen?? Dann zeige ich alle an!!!!!!!
Bezüglich allfälliger Alternativen: wie bitte verhält es sich damit? Ivermecton wäre doch eine Alternative, die allerdings nicht anerkannt wird.
Vielen Dank für diese Info. Mich würde auch intressieren,ob ich für mein Kind bis Ende Juli einen Schulbefreingsschein für den Schulbeginn im Herbst,beantragen soll.
Eine Anwältin auf RTV empfahl dies,sollte die Impfpflicht für Schüler kommen.
Sag Herr Mag. Beneder! Gott sei Lob und Dank haben wir so engagierte Rechtsanwälte wie Sie, die mit Zähnen und Klauen unsere Grundrechte verteidigen!!! Bitte bleiben Sie dran!!! Vielen herzlichen Dank an Sie und an alle mutigen Menschen Ihrer Zunft!!!
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an! VIELEN DANK!!!
VIELEN DANK für eure Arbeit. Es hilft bei diesem Wahnsinn den überblick zu behalten. Mich beschäftigt derzeit zwei Fragen: Wann entscheidet endlich der VfGH? Seit 7.Juni sin diese in 3 wöchiger Session, aber man hört nichts und zweitens: die 3G sind diskriminierend, ich muss meine Gesundheit nicht beweisen. Wenn man jetzt zum Wirten geht, der lässt einen nicht hinein, da steht dann Diskriminierung (Verfassungsgesetz) vs. 3G (nur Verordnung)?
, 👍🏻
Für mich gibt’s nur 2G …Geistig Gesund
Friseur- und Lokalbesuche sind für mich
,,tabu“ .. Kinder und Jugendliche nun zu impfen ist das Letzte! Und noch immer stehen die Eltern nicht geschlossen auf. Wann ist mit diesem Wahnsinn endlich Schluss 🙈
Wenn diese ganze B…….. um Kurz zur Verantwortung gezogen werden! Wir hoffen, dass das Alles auffliegt, bevor noch Schlimmeres passiert!
Korr.: ……gezogen „wird“…..
Meiner Meinzng nach sollte man gar nicht zum Wirten gehen. Diese 3G Regel ist eine Schikane sonst nichts, deshalb empfehle ich Konsumverweigerung. Was die Kinder betrifft, hat erst kürzlich die WHO von der Kinderimpfung abgeraten. Danke den Anwälten für die Infos und für den Einsatz.
Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Aber weshalb kann nicht gem. § 84 Abs 1 jedenfalls eine Anzeige erstattet werden?
Zu 18.
Wer bei der klinischen Prüfung eines Arzneimittels am Menschen den §§ 28 bis 47 oder bei der klinischen oder nichtklinischen Prüfung eines Arzneimittels einer Verordnung gemäß § 48 zuwiderhandelt,
Zi 19
Wer Werbung betreibt, die nicht den §§ 50 bis 55b entspricht,
macht sich, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, einer Verwaltungsübertretung schuldig und ist mit Geldstrafe bis zu 25 000 Euro, im Wiederholungsfalle bis zu 50 000 Euro zu bestrafen.
Hallo! Ich habe punkto Impf-Werbung Baby lass uns impfen schon Beschwerde beim Verein für Kosumenteninformation eingebracht, man hat mir geantwortet das diese dafür nicht zuständig sind, ich solle mich an den Volksanwalt wenden. Ich habe mich dann an den Volksanwalt gewannt der mich wiederum aufgeklärt hat, das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als Sozialversicherungsträger eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt und ist in Form eines sogenannten Selbstverwaltungskörper oragnisiert. Das bedeutet insbesondere, dass die ÖGK im Rahmen ihres eigenen Aufgabenbereiches weisungsfrei handeln kann und nur der staatlichen Aufsicht durch den zuständigen Bundesminister unterliegt.
Mit meinen Worten die ÖGK muss das tun was Herr Dr. Mückstein von ihr will.
Und das größte Problem ist das nie jemand zuständig ist.
Vernetzt sind wir mit Gott und der Welt, aber wo ist der physische Mensch der einen weiter helfen kann?
Die Leute lassen sich aus 1. Trägheit
2. Uninformiertheit und
3. Intelligenzmangel
viel zu viel gefallen!
Frage mich, wieso unsere der überwiegende Teil unserer Ärzteschaft mitmacht?
Geld. Ganz einfach.
Um viel mehr geht es ja gar nicht mehr?! Selbst, wenn es nicht einmal der eigene monetäre Profit ist und Nachbars‘ Kinder dafür draufgehen..
Hallo C.W.!
Ich hatte das Video der Arbeiterkammer und dem VKI gemeldet: „Hiermit fordere Sie auf, gegen die rechtswidrige Impfkampagne #lassunsimpfen der ÖGK Klage zu erheben, da diese eine einseitige und manipulative Werbung und damit das Gegenteil von Aufklärung über diesen medizinischen Eingriff darstellt. Die Botschaft des “sich frei Impfens” empfinde ich zudem sowohl aus rechtlichen als auch historischen Gründen als völlig deplaziert und zutiefst unethisch.“
Die Antwort der AK war: “….müssen Ihnen jedoch leider mitteilen, dass wir zur Covid-Impfung und damit im Zusammenhang stehenden Anfragen leider keine Beratung anbieten können” … “empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich an die Wiener PatientInnenanwaltschaft zu wenden”.
Habe meinen Einspruch somit auch dorthin geschickt:
po**@wp*.at
. 👍👍👍
….zweifle aber daran, ob’s was bringt….da das ja offensichtlich vom Herrn „Gesundheitsminister“ (!!!) beauftragt wurde…..
Die OGK kann produzieren was sie möchte. Die Frage ist ob es gesetzlich erlaubt ist, dass ORF, Krone und Co diesen Schwachsinn überhaupt verbreiten dürfen. Werbung für medizinische Produkte unterliegen besonderen Regelungen, die aber bei einem bedingten Impfstoff nicht gegeben sind. Wenn wäre hier also der Werberat zuständig. Nur der ist auch eher zahnlos.
Ich habe vergessen: ich meine § 84 Arzneimittelgesetz
Weiß vom impfvorgang in einem altersheim: Bewohnerin (Neuzugang) befindet sich gerade halbnackt im Bad. Impfärztin mit Begleitung betritt den Raum. „Aufklärung“: sie bekommen jetzt die Impfung, sie haben eh keine allergischen Reaktionen, sie bekommen eh den besseren Impfstoff. Arbeit erledigt! Beide verlassen das Zimmer! Niemand bleibt bei der alten Dame u beobachtet, wie es ihr geht! Ich glaube, dass die Dame nicht mitbekommen hat was geschehen ist! Schande!!!
Vielen vielen herzlichen Dank euch allen !!!
Und.. niemals lasse ich es zu dass mir Jemand eine Impfung verabreicht die ich nicht will!!
Eine Medizin , die als einzige Alternative eine Impfung in Betracht zieht ist kann nur scheitern!!
Bitte nehmen Sie Abstand von dem vorgegebenen, absichtlichen Etikettenschwindel, hier von Impfungen zu sprechen, denn es handelt sich NICHT um Impfstoffe, sondern um Gentherapeutika, die von der EU aus der dafür vorgesehenen Sondergesetzgebung vorsorglich herausgenommen wurden. Gesunde Menschen brauchen keine Gentherapie! Gesunde Menschen brauchen überhaupt keine Therapie.
Korrekte Bezeichnungen sind wesentlich, um die zahlreichen Falschbehauptungen aufzuklären und die Menschen tatsachengemäß zu informieren. Danke!
Nachtrag: RL 2009/120/EG enthält den Ausschluss aus der Definition des „Gentherapeutikum“ für Wirkstoffe, die faktisch wie ein Gentherapeutikum wirken, aber in absoluter Ausblendung ihrer Wirkungsweise als Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten deklariert werden.
Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass es sich NICHT um eine Impfung handelt! DANKE!!!
Ich bin nicht geimpft und lasse mich regelmäßig testen – ich bin Lehrerin. Jetzt habe ich gelesen, dass es womöglich ab Herbst keine Gratis – Tests mehr geben soll, die 3G- Regel jedoch schon. Wie sieht das rechtlich aus? Ich meine, auch alle nicht Geimpften haben indirekt für diese Impfung mitgezählt, ich zahle mehr als genug für meine Pflichtversicherung – da werden doch wohl weiterhin kostenlose Tests möglich sein – am liebsten wäre mir ja eh, man würde sie gar nicht mehr brauchen :-/
Ich gehöre auch zu den Ungeimpften. Da ja der Staat will, dass ich testen gehen muss, muss er auch die Tests weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen. Hoffe auch auf baldige rechtliche Aufklärung. Für mich gilt: bezahlen werde ich für diesen Unsinn ganz sicher nicht!!!!
Liebe Frau Ilse .. sie – wir – haben die Test bereits einmal bezahlt! Beim Großeinkauf des heiligen Sebastian in der Schweiz! Ab Herbst dann werden sie – wir – dafür dann noch einmal zur Kasse gebeten!
Diese massive „zielgruppenspezifische“ Impfwerbung im staatlichen Fernsehen kann doch nicht rechtens sein.
Bitte bitte irgendwie juristisch aktiv werden, solange es noch möglich ist!
Die EMA könnte man auch als Europäische-Mord-Agentur bezeichnen! Denn was soll man sich von einer Pharmalobbyistin (Emer Cooke) anderes erwarten, die würde auch E605 als Impfstoff zulassen! Soviel zu der Vertrauenswürdigkeit dieses Satanistenvereins EMA !!!
Impfung kommt mich für Grundsätzlich auch nicht in Frage. Erstens weil ich keine Lust habe an einem Impfexperiment teilzunehmen und zweitens weil als rund um Corona bisher auf Lug und Betrug aufgebaut wurde (Intensivpatienten, PCR-Test, die immer wiederkehrenden Mutationen worüber man mittlerweile eigentlich nur mehr schmunzeln kann und natürlich die Nebenwirkungen). Auch bin ich der Meinung, dass wenn man dem Teufel seine Seele verkauft man früher oder später in der Hölle aufwachen wird. Sieht man ja bestens in den immer irrer werdenden verschärften Maßnahmen seit März 2020. Nur wie ist das rechtlich mit den Tests? Hier wird man auch gezwungen diese ohne seinem persönlichen Einverständnis über sich ergehen zu lassen. Wir müssen 1x die Woche in die Arbeit (Gemeinde Wien) fahren – mit den 3 Gs. Diese 3 Gs sind angeblich weil der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht hat..- unter diesen Voraussetzungen zwar lächerlich, aber gut. Einseitiges Recht auf Home-Office gibt es leider nicht. Kann man die Test grundsätzlich auch verweigern ohne um seinen Arbeitsplatz fürchten zu müssen?
Wann hört das endlich alles auf? 3G Regeln, FFP2 Masken, indirekter Impfzwang – warum hat das österreichischen Volk nichts zu sagen, warum hört uns keiner? Bevor geöffnet wird, verschärft Wien bereits wieder! Diese ständige Panikmache – angefeuert durch Medien die vom Steuerzahler finanziert werden; was ist aus unserem schönen Land geworden – keine Lebensqualität mehr. Urlaubsrückkehrer berichten, wie es aktuell im Süden Europas abläuft und wir, wir werden täglich mit neuen Schikanen bestraft, obwohl keine Überlastung der allgemeinen Krankenhäuser in Sicht ist – die Psychiatrien hingegen aber aus allen Nähten platzen – wo sind hier die Medien und berichten darüber? Von den vielen Kollateralschäden spricht kein Mensch – die Psyche darf nicht krank sein (ist ja nicht Corona). Die Realität sieht anders aus – wir haben Kinder und Jugendliche die keine Zukunftsperspektive mehr haben, die Suizidversuche unternehmen, die nicht mehr können – und den Erwachsenen? denen geht es genauso.
Warum kann die Regierung weiterhin so über die Köpfe der österreichischen steuerzahlenden Staatsbürger/innen entscheiden, was für uns gut sein soll? Tests – die keine Aussagekraft haben; Injektionen mit bedingter Zulassung in Phase 3, wo man die Auswirkungen nicht kennt; Beschränkungen ohne Ende…
Die Damen und Herren der von uns gewählten Regierung sollten einmal in sich gehen und nachdenken, wer den Gehalt (und der ist nicht wenig) bezahlt.
Liebe Silvia, ich stimme Ihnen aus tiefstem Herzen zu!
Warum kann die Regierung einfach über uns „drüberfahren“??? Warum kann (offensichtlich) niemand diesem Verhalten Einhalt gebieten?
Die größte Frage für mich ist aber: warum lassen sich das so viele Menschen gefallen???
Wegen der penetranten und massiven Werbung für die „Impfung“ hatte ich das Video der Arbeiterkammer und dem VKI gemeldet („Hiermit fordere Sie auf, gegen die rechtswidrige Impfkampagne #lassunsimpfen der ÖGK Klage zu erheben, da diese eine einseitige und manipulative Werbung und damit das Gegenteil von Aufklärung über diesen medizinischen Eingriff darstellt. Die Botschaft des “sich frei Impfens” empfinde ich zudem sowohl aus rechtlichen als auch historischen Gründen als völlig deplaziert und zutiefst unethisch.”).
Der VKI hat gar nicht geantwortet, die AK „…kann diesbezüglich keine Beratung anbieten…“, ich solle mich an die Patientenanwaltschaft wenden. Was ich auch getan habe, doch deren Antwort ist für mich zutiefst erschütternd:
„Die WPPA begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer Steigerung der Impfrate von Covid-19-Impfungen in der Bevölkerung führen. Selbstverständlich unter Einhaltung der Freiwilligkeit und einer neutralen, evidenzbasierten Information der BürgerInnen.“
DAS IST UNFASSBAR. Nicht einmal mehr von dieser Seite werden Patienten geschützt….
Ich habe bei der Telekomregulierungsstelle ( kurz RTR ) beschwerde eingereicht wegen der Einseitigen Impfwerbung und der Veröffentlichung von Interviews die Nebenwirkungen der Impfung verneinen, in einzelnenen Medien und TV Sendern in Österreich.
Ich habe mich Gegen die Pauschale Kriminalisierung von Ungeimpften als Pandemieförderer Beschwerde ebenfalls durch die Medien, das ist
Verleumdung zudem. Und mich auf die Verfassungsgrundrechte der Unschuldsvermutung berufen, die Unschuldsvermutung gilt nämlich auch für die Öffentlichkeit in unserem Grundrechten, also man darf nicht pauschal Jemanden Schlechter Stellen durch Veröffentlichung.
Die RTR antwortet eine Wirksame Beschwerde ist nur dann wirksam, wenn 120 Personen meine Beschwerde bestätigen.