Informationen und Ersthilfe gegen die ORF-Steuer: Wer muss zahlen? Was ändert sich im Vergleich zu GIS? Was, wenn ich nicht zahlen möchte?

Alles zur ORF-Steuer: Wer muss zahlen? Was ändert sich im Vergleich zu GIS? Und was tun, wenn ich nicht einverstanden bin?

Seit 1.1. ist das ORF-Beitrags-Gesetz voll in Kraft. Nun werden alle österreichischen Haushalte gezwungen, den ORF mit € 15,30 im Monat mitzufinanzieren. Zudem sind auch erstmals Unternehmen  verpflichtet, diese Zwangssteuer abzuführen. Angesichts der unausgewogenen, voreingenommenen Berichterstattung des ORF und der hohen Gehälter für seine Gesichter ist es keine Überraschung, dass das vielen Österreichern missfällt. Auch wir als Rechtsanwälte für Grundrechte können eine Zwangsgebühr für einen Rundfunk, der seinen verfassungsrechtlich verankerten Aufgaben nicht nachkommt, nicht befürworten: Wir arbeiten daran, die möglichen Rechtswidrigkeiten des ORF-Beitrags aufzuzeigen und gerichtlich zu bekämpfen.

Hier finden Sie das Wichtigste über die Steuer – und was Sie tun können.

Springen Sie zu dem, das Sie interessiert:

  1. Von der GIS zur OBS
  2. Wer muss ORF-Beitrag zahlen?
  3. Was ändert sich für mich? Zahlung und Meldepflicht
  4. Was, wenn ich mich nicht anmelde?
  5. Wie zahle ich?
  6. Was passiert, wenn ich nicht zahle?
  7. Was tun, wenn ich nicht zahlen will, aber Strafen vermeiden will? Befreiung oder Beschwerde

Wenn im nachstehenden Text Paragraphen genannt werden, beziehen sie sich auf das ORF-Beitrags-Gesetz 2024.

Viele der hier wiedergegebenen Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der OBS: OBS – ORF Beitrag .

Wir beabsichtigen, den ORF-Beitrag über Bescheidbeschwerden und in der Folge bei den Höchstgerichten zu bekämpfen.

 

1.      Von der GIS zur OBS

Die GIS, die bis jetzt die GIS-Gebühr eingehoben hat, bleibt weiter bestehen. Die GIS ist eine juristische Person in Form einer GmbH. Diese Gesellschaft bleibt dieselbe, sie wird mit 1.1.2024 bloß umbenannt in „ORF-Beitrags Service GmbH“. Die Gesellschaft darf alle Daten über Rundfunkteilnehmer, die bisher bei ihr gespeichert waren, zum Erheben des ORF-Beitrags nutzen. (§ 21 Abs 6)

Der Beitrag wird also weiterhin nicht von einer Behörde erhoben, sondern von einer privatrechtlichen juristischen Person (GmbH), der staatliche Hoheitsgewalt verliehen ist (sie ist „beliehen“).

Wie die Umstellung von GIS-Gebühr auf ORF-Beitrag von statten gehen soll, steht in § 21, den  Übergangsbestimmungen des ORF-Beitrags-Gesetzes.

2.      Wer muss ORF-Beitrag zahlen?

Bis Ende 2023 mussten nur die Personen GIS-Gebühr zahlen, die volljährig waren und an ihrem Hauptwohnsitz ein TV-/Radio-Empfangsgerät betrieben oder es betriebsbereit gehalten haben.

Den jetzt eingeführten ORF-Beitrag muss jeder zahlen, der Beitragsschuldner nach § 3 oder § 4 ORF-Beitrags-Gesetz ist und nicht befreit ist: das ist grundsätzlich jede volljährige Person mit eigenem Haushalt und jeder Unternehmer. 

Beitragsschuldner nach § 3 sind:

  • Volljährige Personen, die in Österreich einen Hauptwohnsitz haben und nicht befreit sind. Wenn mehrere Volljährige an derselben Meldeadresse wohnen, müssen sie trotzdem nur einmal zahlen. Tatsächlich knüpft die Beitragspflicht also nicht an die Person an, sondern an die Adresse. Man zahlt pro Haushalt, nicht pro Mensch.  

Beitragsschuldner nach § 4 sind:

  • Unternehmer, die im vorherigen Jahr Kommunalsteuer für eine Betriebsstätte entrichten mussten. Sie müssen in jeder Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte haben und Kommunalsteuer gezahlt haben, auch ORF-Beitrag zahlen.

Für die Zahlungspflicht ist ein Hauptwohnsitz notwendig. Wer nur einen Nebenwohnsitz (zB Ferienhaus) in Österreich hat, muss nicht zahlen. Wer einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz hat, zahlt nur für den Hauptwohnsitz.

Der Beitrag wird nur einmal pro Haushalt (pro Meldeadresse) eingehoben. Es kommt nicht darauf an, wie viele Personen in dem Haushalt wohnen. In einer Familie oder einer WG ist der Beitrag nur einmal zu entrichten. (§ 21 (1a) letzter Satz ORF-Beitrags-Gesetz)

Befreit ist, wer sich bereits per Bescheid von der GIS befreien hat lassen oder sich jetzt befreien lässt. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die sie hier nachlesen können. Sie können mit dem Befreiungsrechner – ORF Beitrag prüfen, ob Sie sich befreien lassen können.

3.      Was ändert sich für mich? Zahlung und Meldepflicht

Wenn Sie bisher schon bei der GIS gemeldet waren und gezahlt haben:

Nichts. Das OBS übernimmt die Zahlungsweise und den Zahlungsrhythmus.

Wer zB bis jetzt mit Erlagschein alle zwei Monate gezahlt hat, tut das auch weiterhin. (siehe https://orf.beitrag.at/ ) Wer der GIS ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hatte, bei dem darf die OBS weiterhin über das Lastschriftmandat Geld einziehen.

Wenn Sie bisher nicht bei der GIS gemeldet waren, weil sie kein empfangsfähiges Gerät haben:

Gemäß § 21 (3) ORF-Beitrags-G ist vorgesehen, dass Sie sich bei der OBS anmelden. Dafür hat die OBS Formulare per Brief verschickt. Nach diesen Schreiben der OBS soll die Anmeldung binnen 14 Tagen ab Erhalt des Briefes erfolgen.

Die Anmeldung ist Pflicht, wenn man beitragspflichtig ist. Es muss folglich für jeden Haushalt, jede Familie bzw jede WG, welche Gesamtschuldner sind, eine volljahrige Person bei der OBS melden, wenn  bisher nicht GIS gezahlt wurde.

Man ist auch zur Meldung verpflichtet, wenn sich relevante persönliche Daten ändern, insbesondere wenn man umzieht oder einen anderen Namen annimmt.

Auch beitragspflichtige Unternehmer haben der OBS bis spätestens 15. April 2024 unter Verwendung des von der Gesellschaft dafür bereitgestellten Formulars Meldung zu erstatten.

4.      Was, wenn ich mich nicht anmelde? Verwaltungsstrafen

Wenn sich für eine Meldeadresse (oder eine Betriebsstätte) kein Beitragsschuldner meldet, muss die OBS die Personen, die dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, auffordern, ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Datum der Wohnsitzmeldung) bekanntzugeben und den ORF-Beitrag zu entrichten. (§ 14 Abs 4)
Sie wird das mit einer Zahlungsaufforderung tun. (§ 14 (1) in Verbindung mit § 12 (2)).

Wenn Sie die Meldung unterlassen, unrichtig durchführen oder verweigern, der OBS auf ihre Nachfrage Auskunft zu geben, können Sie von der Bezirkshauptmannschaft bzw dem Magistrat eine Verwaltungsstrafe bis zu 2180 €  (realistisch im Anlassfall ca € 100,00) bekommen (§ 18 (1)). Wenn Sie sich nicht von selbst melden, aber auf Verlangen der OBS alle Angaben nachreichen, können Sie nicht gestraft werden.

5.      Wie zahle ich?

Wer bisher GIS-Gebühr gezahlt hat, zahlt auf dieselbe Weise wie bisher.

Wer bisher nicht gezahlt hat, hat bei der Anmeldung drei Wahlmöglichkeiten:

  • Alles auf einmal
    Die Zahlung aller Beiträge für 2024 auf einen Sitz. Die OBS schickt eine Zahlungsaufforderung mit Erlagschein und Sie müssen binnen 14 Tagen per Erlagschein oder Online-Banking einzahlen. Nachdem Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, können Sie binnen der 14tägigen Frist auch noch auf SEPA-Lastschrift umsteigen. (§ 17 (4), § 21 (3), online-Info der OBS)
  • Zwei Zahlungen („Raten“) pro Jahr
    Sie erteilen der GIS eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) und es wird ihnen zwei Mal Geld abgezogen, jeweils für sechs Monate.
  • Sechs Zahlungen pro Jahr
    Sie erteilen der GIS eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) und es wird ihnen sechs Mal Geld abgezogen, jeweils für zwei Monate. (§ 17 (5))

Die Beiträge sind gem § 17 Abs 4 einmal jährlich zu entrichten. Nur über Antrag und mit Einzugsermächtigung können Sie in den angeführten Teilzahlungen geleistet werden (§ 17 Abs 5).

6.      Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Rückständige Beiträge sind gemäß § 17 „im Verwaltungsweg einzubringen“. Die OBS darf zwar Rückstandsausweise ausstellen, es liegt aber an den Behörden, nicht bezahlte Beiträge einzufordern. Wenn binnen 14 Tagen ab Zustellung einer Zahlungsaufforderung ein Bescheid verlangt wird, darf kein Rückstandsausweis ausgestellt werden.

Zur Eintreibung darf die OBS auch Dritte (zB ein Inkassobüro) beauftragen. Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, wie genau mit Nichtzahlern umgegangen wird.

7.      Was tun, wenn ich nicht zahlen will, aber Strafen vermeiden will? Befreiung oder Beschwerde

  1. Befreiung: Sie können im Befreiungsrechner – ORF Beitrag ermitteln, ob Sie eine Befreiung beantragen können. Das ist eine relativ einfache, im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die allerdings nur für Personen mit besonderen Umständen (Lehrlinge, Bezieher von Mindestsicherung oder Studienbeihilfe, Gehörlose…) und mit sehr niedrigem Haushaltseinkommen ermöglicht wird.

Abgesehen von der Befreiung ist festzuhalten, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass jeder zahlen muss.

Ein Versuch, der Zahlungspflicht zu entkommen, bedeutet daher einen Versuch, geltendem Recht zu entkommen. Selbst wenn ein Gesetz der Verfassung widerspricht, müssen die Behörde und Gerichte es anwenden, bis es vom VfGH gekippt oder vom Gesetzgeber entfernt wird. Wenn ein Gesetz dem Unionsrecht widerspricht, dürfte es bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen grundsätzlich nicht angewendet werden. Es lässt sich durchaus die Meinung vertreten, dass der ORF-Beitrag verfassungswidrig ist und gegen Unionsrecht verstößt. Das hilft allerdings nicht unmittelbar, die Zahlungspflicht besteht bis auf Weiteres trotzdem.

Wir arbeiten daran, sowohl die mögliche Verfassungswidrigkeit als auch die mögliche Unionsrechtswidrigkeit der ORF-Zwangsgebühr aufzuzeigen und geltend zu machen.

Den Verwaltungsweg kann jeder Beitragspflichtige beschreiten. Er bringt vorerst jedenfalls eine Aufschiebung und ein gut sichtbares Zeichen des Protestes. Dazu wie folgt:

2. Bescheidbeschwerde mit aufschiebender Wirkung:

Wenn Sie bis jetzt nicht GIS gezahlt haben und eine Zahlungsaufforderung erhalten:

  • Sie können beantragen, dass Ihre Zahlungspflicht mit Bescheid festgesetzt wird. (§ 12 (4)). Das sollten Sie binnen 14 Tagen ab erhalt der Aufforderung tun, denn so lange ist die Frist, die man hat, um der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Nach der Beantragung bekommen Sie ein verbindliches Schreiben, in dem festgehalten wird, dass Sie den ORF-Beitrag zahlen müssen. Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 4 Wochen eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben (§ 12 (5)). Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Sie nicht zahlen müssen, bis die Beschwerde entschieden ist.

  • Ein Bescheid wird Ihnen auch ohne Antrag geschickt, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht folgen.

Wenn Sie bis jetzt nicht GIS gezahlt haben, nun aber bereits bei der OBS gemeldet sind:

Für diesen Fall spricht das Gesetz nicht klar aus, ob Sie Ihre Zahlungspflicht mit Bescheid festsetzen lassen können. Es ist aber nicht zu sehen, warum das nicht möglich sein sollte. 

  • Wenn Sie der OBS bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung (Lastschrift) erteilt haben, sollten Sie diese widerrufen, was jederzeit möglich ist!

Die MFG hat bereits am 1.1. auf ihrer Website Muster für die Beantragung eines Bescheides und für eine Bescheidbeschwerde zur Verfügung gestellt und erklärt, wie diese zu verwenden sind. Auch Mag. Alexander Todor-Kostic hat ein einfach verwendbares Muster zur Bescheidbeantragung bereitgestellt: https://t.me/StopppORFBeitrag, sowie der Verein Geko Erste Schritte – Leben geht auch anders.

Wenn das BVwG über die Bescheidbeschwerde entschieden hat, kann nach Zustellung des Erkenntnisses binnen 6 Wochen an den Verwaltungsgerichtshof und/oder den Verfassungsgerichtshof gegangen werden. Für die Höchstgerichte besteht Anwaltspflicht.

Wir informieren über weitere Schritte und Aktivitäten unserer Mitglieder!

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

26 Kommentar

  1. michael Koutnik

    Will man sich bei der OBS registrieren, erscheint zuerst “neuen Hauptwohnsitz anmelden”, lt. Meldegesetz ist der Bürgermeister zuständig. Amtsanmaßung?

  2. Wolfgang Graf

    Was passiert, wenn ich Zahlungswilligkeit zeige, 10€ überweise und gleichzeitig bedauere, dass es mir derzeit leider nicht möglich ist, der Zahlungsverpflichtung nachzukommen?

    1. Josef Richard Skumautz

      Ich denke, es blühen idF teure Mahnungen (es geht um Bezahlung der vollen Schuld + Mahngebühren + Verzugszinsen) via Inkassobüro (Gläubiger), welches bei Gericht auch eine Gehaltspfändung beantragen wird, so wie es bei anderen Geschäftsfällen mit Zahlungsverzug bzw Schulden der Fall ist. Mahnungen erhöhen die Schulden und laufende Pfändungen betreffen nur Einkommen höher als die pfändbaren Untergrenze (Existenzminimum). Dies kann man falls als notwendig als Arbeitnehmer durch einen Privatkonkurs (siehe Staatliche Schuldnerberatungsstellen je Bundesland, die unterstützen und begleiten kostenfrei in einem Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht am Wohnsitz) entgehen. Unternehmer könnten Vergleich, Ausgleich oder Konkurs anmelden. Die Signa ist sicher nicht wegen der ORF-Haushaltsabgabe in die Zahlungsunfähigkeit geführt worden. Nichts zu tun ist für jeden Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz immer falsch.

    2. Franko

      Daran dachte ich auch.
      So nach dem Motto ich gebe dem “1 Evro bitte, alles gute la familia”.

      Aber würde ihnen nur einen Euro überweisen. Die betteln regelrecht.

  3. Nikolaus Sternenschmiede

    Ich suche nach keinen Hintertüren, keinen gnädig gewährten Nachlässen.
    Ich sehe einfach nicht ein, dass man meint, mich für eine Leistung, die ich nicht in Anspruch nehme, zur Zahlung zu verpflichten!
    Ich habe vor Jahren bei der GIS ein in Wahrheit nicht vorhandenes Radiogerät angemeldet, um meine Ruhe vor deren aufdringlichen Besuchen zu haben.

  4. Stefan Sabor

    Wie ist das jetzt,solange man kein Schreiben der OBS bekommt, muß man nicht reagieren? Habe bis jetzt nichts bekommen.

  5. Andrea Augustin

    Ich habe mich vor 2 Jahren abgemeldet, Tuner ausbauen lassen, da die Corona Infos einfach nicht ok waren…. jetzt frage ich mich, ob das gerecht ist, nur weil ich in Kärnten lebe, die Höhste Gebühr mit über 20 Euro zu bezahlen, das finde ich kein Gleichheitsprinzip , gibt es dafür keinen Weg, zumindest nur diese 15 Eiro zu bezahlen, es stört mich sehr nicht gleich wie Wien oder andere Bundesländer behandelt zu werden

  6. Ulli Steiner

    Die schlechte Propaganda des ORF beleidigt meine Intelligenz. Wer sich das antut, soll dafür zahlen

  7. Johann

    Wie viele Euro muss man für GIS in einem Monat zum bezahlen?

  8. Andreas

    Guten Morgen, habe ein OBS schreiben bekommen “Ihre Angaben zum ORF-Beitrag”, bekomme ich bei NICHT Antwort trotzdem einen Bescheid?
    Habe KEINEN Fernseher und noch nie einen besessen, werde diese “Idioten” auch nicht finanzieren!
    Leben wir in einem Rechtsstaat? Wie verblödet sind diese Gesetzgeber eigentlich etwas NICHT zu konsumieren!, aber dafür zu bezahlen?
    Wie lange braucht es um sein Gehirn WEG zu Studieren?

    1. Katharina

      Hallo Herbert!
      Ich habe auch dieses Formular bekommen.
      Wie sind Sie letztendlich dabei vorgegangen?

    2. Nadine Brandstetter

      Ganz deiner Meinung. Nie Tv gehabt. Kein interesse an deren Sendungen werbungen etc… trotzdem soll man bezahlen für etwas, was man nicht hat. Kann ich jetzt auch Kindergeld beantragen? Immerhin habe ich eine Gebährmutter in mir – ich will keine Kinder, aber das Ding hab ich trotzdem🤷🏼‍♀️😆

  9. Herbert

    Ich habe das Formular zur Registrierung bekommen. Muss ich da reagieren?

  10. Helga CASTRIAN

    Auch ich fühle mich nicht ganz wohl dabei, mich z.B:jetzt nach diesem ersten Schreiben (ich habe keine Geräte und kein Interesse am ORF) dort zu melden! Für mich kommt das einer Zustimmung gleich, die ich ja nicht geben will! ….
    Mich erinnert das an die Demonstration gegen die Corona- Maßnahmen ( Maske) wo die meisten eine Maske getragen haben…
    Ich lasse mich auf so geistspaltende Handlungen nicht ein!
    Es wäre schön zu erfahren, wie verhalten sich andere, die dieses haarsträubende Gesetz kompromisslos ablehnen??
    Ich zahle ja auch keine KFZ- Steuer, obwohl ich theoretisch ein Auto haben könnte, oder ähnliches..
    Der Umgang mit uns Menschen in Österreich wird immer dreister!

  11. Heinz

    Mein Haushaltseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze.
    Aber zu den berechtigten Personengruppen, die sich befreien lassen können, falle ich nicht.
    Ist das Diskriminierung?
    oder???

    1. Lydia L

      So geht es mir auch! Gibt es hierfür schon Antworten/Lösungen? Mein Haushaltseinkommen ist sehr gering, Wohnbeihilfe bekomme ich, das zählt aber nicht. Aufgrund des Einkommens alleine stellen sie keine Befreiung aus, wie es scheint. Ich habe jetzt zum 3. Mal die Anfrage bekommen, ich solle doch fehlende Unterlagen nachreichen. Hat da sonst noch wer Erfahrungen oder Tipps?

  12. Maria De Rosa

    Hallo, mir wurde am 17.1.24 per Sepa € 36,80 statt den üblichen € 13,.. alle 2 Monate für Radio (Radio Tirol höre ich gerne, schalte bei den Nachrichten jedoch aus, Fernseher habe ich schon ewig nicht mehr) Jetzt wollte ich bei meiner Bank reklamieren und die Rücküberweisung des Betrages veranlassen.
    Ja, bei diesem Einzug gibt es keinen Reklamationsbutton, worüber auch die Bank verwundert war. Ich muss jetzt die Gis anschreiben, damit ich das Sepa Mandat zurückziehen kann und bitten, dass sie mir den Betrag wieder am Konto gutschreiben. Falls da keine Reaktion kommt, muss ich mich wieder bei der Bank melden und erst dann sperren sie den Lastschrifteinzug und können den Betrag vom Jänner reklamieren. Für mich heißt das, mein Konto ist nicht mein Konto, wenn da einfach beliebige Summen abgebucht werden können. Soviel zur neuen schönen Welt!

  13. sunny bunny

    Ich frage mich, schon aufgrund der bisherigen Praxis, ob nicht auch eine Stiftung des öffentlichen Rechts Verträge im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abschließt, wenn zwei Leistungen im Synallagma stehen. Vergleichbar mit dem Beförderungsvertrag der Wr Linien (Unternehmen im öffentlichen Eigentum) oder mit dem Bürgermeister (grundsätzlich hoheitlich tätig), der für die Stadt ein Grundstück kauft – beide Verträge sind dem Zivilrecht zuzuordnen. Da den Staat eine privatrechtliche Vereinbarung grundsätzlich nichts angeht, hätte dies zur Folge, dass der VfGH das Beitragsgesetz kippen müsste…

  14. Darek

    es ist nicht genug informationen, ich zahle nur Radio gebühr, war 15€ für zwei monate, jetzt habe ich Rechnung auf 30,60 für zwei monate bekommen, was soll ich tun? es ist 100% teurer

  15. Edith Mag. Etzelstorfer

    Ich habe vor dem 1.1. schon einen Brief der OBS bekommen. (Anmeldung, Sepa Lastschrift), den ich nicht ausgefüllt habe, da ich der Meinung war, sie hätten meine Daten ohnehin, sonst hätten sie mich ja nicht anschreiben können. Ich hatte mich vor 3,4 Jahren angemeldet, da ich weder FS noch Radio höre. Das Schreiben habe ich (eingeschriebenen) beantwortet, mir diesbezüglich einen Bescheid zu schicken.
    Vor wenigen Tagen bekam ich einen zweiten Brief in dem mir erklärt wird, unter welchen Umständen ich um eine Ermäßigung ansuchen kann (ich gehöre keinesfalls zu den Begünstigten!). Wie soll ich reagieren? Soll ich nochmals die Bescheidanforderung verlangen, darauf warten oder doch die Anmeldung „ nachholen“?

  16. Michael SCHMIDLEITNER

    Hallo liebe community,
    heute ist es nun auch bei uns soweit, ein Aufforderungsschreiben seitens OBS zur Anmeldung ist gekommen, da unter unserer Hauptwohnsitz Adresse noch keine Anmeldung vorläge.
    Inwieweit gibt es Auswirkungen, im Falle ich wahrheitsgemäß angebe mehr als die Hälfte des Jahres nicht an meinem Hauptwohnsitz zu verbringen, sondern im Ausland wegen dortigen Firmensitzes.
    In unserer Wohnung gibt es keinen einzigen Fernseher, kein einziges Radio auch keinen Kabel TV Vertrag ,einzig einen Magenta Internet Anschluss.
    Könnte man vielleicht einen taktischen Hinweis von euch bekommen? In diesem Sinne liebe Grüße aus 1090
    Michael

    1. Lieber Herr Schmidtleitner!

      Es kommt bei der Beitragspflicht ausschließlich darauf an, wo der Hauptwohnsitz liegt:

      § 3. ORF-Beitrags-Gesetz
      (1)Für jede im Inland gelegene Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz (§ 2 Z 1) im Zentralen Melderegister eingetragen ist, ist der ORF-Beitrag für jeden Kalendermonat zu entrichten.

      Wie viel man sich am gemeldeten Hauptwohnsitz tatsächlich aufhält, ist nach dem Text von § 3 ORF-Beitrags-Gesetz unbedeutsam. Bedauerlicherweise muss man also auch zahlen, wenn man sich nicht überwiegend am Hauptwohnsitz befindet. Das passt zum Grundgedanken des ORF-Beitrags – möge man von diesem Grundgedanken halten, was man wolle – “jeder zahlt, egal ob er konsumiert”.

      Beste Grüße
      Backoffice

  17. Karl

    Hallo,
    Ich habe sofort nach der Zahlungsaufforderung Anfang Jänner für Q1 per Einschreiben einen Bescheid verlangt.
    Bis jetzt habe ich noch nichts erhalten.

    Jetzt kommt die zweite Zahlungsaufforderung für Q2.

    Wie soll ich vorgehen?

  18. Anica

    Hallo Ihr Lieben könnt Ihr mir bitte helfen?
    Ich habe heute Brief vom ORF bekommen.
    2020 habe mich beim GIS abgemeldet. Ich lebe alleine und habe kein Fernseher, kein Radio, kein Kabel TV, keine karte oder USB für ein Sender und möchte nicht ORF unterschützen.
    Was kann ich tun?
    Danke im voraus.
    Anica Hummer

  19. Viktoria

    Guten Morgen, nach langem Warten haben wir die Anmeldung zum ORF-Beitrag erhalten. Ich versuche eine Befreiung zu erwirken, jedoch bin ich auf folgendes Problem gestoßen. Wir sind selbstständig, unser Netto-Haushaltseinkommens liegt unter 2100,- jedoch haben wir eine Kleinstlandwirtschaft und können uns daher mit wirklich wenig Geld gut überleben. Auf Nachfrage bei der Serviceline des OBS können wir jedoch nur befreit werden, wenn wir Sozialleistungen (auf die wir immer verzichtet haben) und ein niedriges Haushaltseinkommens empfangen. Wo und welche Art von Beschwerde ist am sinnvollsten einzureichen? Kann ich auf Diskreminierung plädieren?

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