Bekanntlich hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnis vom 10.03.2021, G 380/2020 ua, die Bestimmung des § 7 Abs 1a 2. Satz des EpiG idF BGBl I 2016/63 wegen Verstoßes gegen Art 18 Abs 1 iVm Art 83 Abs 2 B-VG als verfassungswidrig auf und beschloss gleichzeitig, von der ihm gemäß Art 140 Abs 7 2. Satz B-VG eingeräumten Ermächtigung Gebrauch zu machen und die Anlasswirkung (nur) auf die bei ihm anhängig gewesene Rechtssache auszudehnen. Die Kundmachung dieses Erkenntnisses in BGBl I 2021/64 erfolgte am 08.04.2021, weshalb mit Ablauf dieses Tages die Aufhebung des § 7 Abs 1a 2. Satz EpiG in Kraft getreten ist (§ 140 Abs 5 B-VG). Da der VfGH die aufhebende Wirkung nicht unter gleichzeitiger Bestimmung einer Reparaturfrist, welche an den Gesetzgeber zu richten gewesen wäre, aufgeschoben hatte, bestand seit dem 09.04.2021 in allen Absonderungsverfahren, obwohl diese auch weitreichende Quarantäneanordnungen zum Inhalt hatten, vorübergehend ein rechtliches Vakuum, welches nunmehr vom Gesetzgeber beendet wurde.
Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950 (BGBl I 183/2021) wurde unter anderem nach der konsolidierten Bestimmung des § 7 folgender § 7a samt Überschrift „Rechtsschutz bei Absonderungen“ wie im nachfolgenden Link eingefügt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40238379/NOR40238379.pdf
Dies bedeutet, dass ab dem Inkrafttreten dieser Novelle zum Epidemiegesetz, sohin ab 23.10.2021, gegen alle Absonderungsbescheide eine entsprechende Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG von den betroffenen Personen beim örtlich zuständigen Landesverwaltungsgericht mit der Behauptung, in ihren Rechten verletzt zu sein, eingebracht werden kann. Das Rechtsmittel der „Vorstellung“, welches zuletzt nach der Aufhebung der einschlägigen Bestimmung des § 7a EpiG ab 09.04.2021 bis zur Kundmachung der nunmehrigen Novelle gegen Mandatsbescheide (§ 57 Abs 1 AVG) erhoben werden konnte, ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Auf Basis der neuen Rechtslage können wieder sämtliche Argumente in Zusammenhang mit einer fehlenden Ansteckungsverdächtigkeit bei einer Absonderung symptomloser Personen ins Treffen geführt werden, über welche Beschwerden das örtlich zuständige Landesverwaltungsgericht innerhalb einer Woche zu entscheiden hat, es sei denn, die Absonderung hätte vorher schon geendet. Sofern die Absonderung noch andauert, hat das Landesverwaltungsgericht jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Absonderung maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen oder diese bereits fehlen, unter welcher Voraussetzung die Quarantäneanordnung ebenso mit sofortiger Wirkung aufzuheben ist.
Sollte eine Absonderung länger als 14 Tage dauern, was gegenständlich bei Quarantäneanordnungen aufgrund des Verdachts einer Ansteckung mit SARS-COV-2 in der Regel nicht der Fall ist, muss sie dem örtlich zuständigen Landesverwaltungsgericht von der Bezirksverwaltungsbehörde, die sie verfügt hat, unverzüglich angezeigt werden. Das Landesverwaltungsgericht hat in längstens 4-wöchigen Abständen ab der Absonderung oder der letzten Überprüfung über die Notwendigkeit der Absonderung zu entscheiden.
Ab sofort ist daher von den Personen, gegen welche ein Absonderungsbescheid gerichtet ist, allenfalls von den obsorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder als Schüler, möglichst umgehend zu entscheiden, ob man sich der Absonderung unterwerfen und möglicher weiterer Test aussetzen will, wenn man nicht direkt positiv getestet wurde, sondern nur als K1-Person in die Quarantäne geschickt wird. Häufig fehlt es in den ausgefertigten Absonderungsbescheiden an der Darstellung des individualisierenden Sachverhalts, unter welcher Voraussetzung der Bescheid schon per se mit Mangelhaftigkeit oder gar Nichtigkeit belastet ist. Nach wie vor ist es gemäß § 7 EpiG nur zulässig, kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen anzuhalten, weshalb es in der Regel nach wie vor dem Wilkürverbot widerspricht, beispielsweise im Falle der positiven Testung eines einzelnen Schülers die ganze Klasse als K1 zu qualifizieren und abzusondern, ohne dass zumindest eine Kontaktmöglichkeit, die eine Ansteckungsgefahr theoretisch mit sich bringen könnte, konkret feststellbar ist.
Zusammenfassend ist es natürlich erfreulich ist, dass nunmehr wieder ein effizienter Rechtsschutz nach der novellierten Gesetzeslage besteht, auf dessen Basis das angerufene Landesverwaltungsgericht auch umgehend, längstens innerhalb einer Woche, die Entscheidung zu treffen hat.
Liebe Rechtsanwälte,
vielen Dank für die interessante Info. Allerdings warten wir wie einen Bissen Brot auf einen Beitrag von Ihnen zur ab 1. November gültigen Verordnung betreffend 3G am Arbeitsplatz. Am Dienstag sollten wir wissen, wie wir uns verhalten sollen, um möglichst keine finanziellen Verluste bei einer Kündigung durch den DG zu erleiden (mein Mann und ich wollen keinesfalls an diesem Zirkus beteiligen und werden uns sicher nicht testen lassen. Sind auch beide ungeimpft und haben vor, es auch zu bleiben).
Vielen Dank!!!
Auch ich bitte um diesen Beitrag, wie ich mich ab 1.11. verhalten muss, da auch ich mich nicht diesem 3G Zwang unterordnen werde.
Mit freundlichen Grüßen Und vielen Dank
Ich schließe mich Ihrer Argumentation zu 100% an! … wir sind ja inzwischen bei „2,5G“ bzw. „2G“ angekommen und es ist klar, wohin die Reise geht: zu „G“ und der völligen Ausgrenzung der Nicht-Geimpften! Das demütigende, ständige Testen ist ein rechtsstaatlicher Skandal, zumal wir seit über einem Jahr wissen, dass die PCR für SCREENINGS (also Massentests bei gesunden) wegen hoher Fehlerraten absolut nicht geeignet ist, aber niemand scheint das mehr zu interessieren…
ACHTUNG BITTE!
Ich möchte noch konkret etwas zur Situation in Oberösterreich anbringen (wo täglich „neue Rekordzahlen“ in den Medien gemeldet werden):
Ein Freund von mir hat auf seinem Blog die offiziellen Zahlen der OÖ.Landesregierung benutzt, um zu zeigen, dass die Behauptung – Bezirke mit den NIEDRIGSTEN Impfraten hätten (automatisch) die höchsten „Inzidenzen“ – FALSCH ist.
Er verknüpfte dazu eine offizielle Tabelle* des Landes OÖ (Inzidenzen pro Bezirk u. Bezug zu Einwohnerzahlen) mit den offiziellen Impfraten pro Bezirk* (die manuell in eine Spalte daneben eingefügt wurden und auch von der Homepage des Landes OÖ stammen).
Das Ergebnis zeigt, dass eben diese „Milchmädchenrechnung“ (je mehr Impfungen, desto weniger „Infektionen“) NICHT faktenbasiert ist.
Beide *Links wurden in dem Blog angeführt, damit sich jeder selbst davon überzeugen kann, wie die Zahlen aussehen.
Doch als wir heute den Link (zur Impfkarte des Landes OÖ) aktivieren wollten, war er nicht mehr da! Stattdessen wird man auf die Homepage des Gesundheitsministeriums umgeleitet, wo man aber nur immer Einzelwerte pro Bezirk (durch Anklicken) sehen kann.
Es gibt also keine Tabelle, wo man die Impfraten der Bezirke direkt VERGLEICHEN KANN – und das ist Absicht!
BITTE an alle (vor allem Oberösterreicher, die hier sind) – sich diese Tabellen im Blog anzusehen (bevor auch der „verschwindet“)
Es wird dort auch auf eine Studie hingewiesen, die Impfraten aus 65 Ländern analysiert hat und zum gleichen Ergebnis kommt (die Impfrate ist NICHT indirekt proportional zur Infektionsrate (die den Namen ohnehin nicht verdient, solange sie nur auf PCR beruht)
https://medienschafe.wordpress.com/2021/11/05/oberosterreich-impfst-du-schon-oder-denkst-du-noch/
https://medienschafe.wordpress.com/2021/10/21/guter-glaube-boser-wille/
Gibt es in OÖ eine „Impf- Widerstandsgruppe“, der man sich anschließen kann? BITTE UM INFO-Danke!
(Wir haben es so satt, überlegen sogar schon, nach Schweden auszuwandern…)
P.S: Das große TABU: Die Geimpften sind die stillen „Super-Spreader“, weil sie sich trotzdem infizieren können, hohe Virenlasten haben, aber so gut wie keine Symptome.. (siehe dazu Dr. Robert Malone Interviews auf „rumble“ )
Ja das Statistiken gefälscht werden, ist ja nichts neues. Eigenartig, dass es knapp danach verschwand, natürlich reiner Zufall (Achtung Zynisch gemeint) Auch was die Angebliche Vollauslastung der Intensivstationen betrifft. Und selbst wenn dem so sein sollte, liegt es nicht an Corona sondern an am Limit arbeitendem Medizinischem Personal und geschlossenen Stationen. In Stärkeren Grippejahren sind die Intensivstationen voller, aber da interessiert es keinen. Ich z.B habe auf Wikipedia (falls mich mal wieder wer von meinen Bekannten fragen sollte, warum ich mich nicht vor Covid 19 fürchte) gesucht, die Aussage vom Erfinder des PCR-Testes, wo er selber sagt, dass er nicht zur alleinigen Diagnostik bei gesunden Menschen zugelassen ist, aber betreffender Eintrag war verschwunden.
sollte man nicht grundsätzlich Klagen weil der PCR Test nicht gleich angewendet wird bei geimpften und ungeimpften. Ungleiche Behandlung. Soweit ich weiss wird die Wiederholung der Testzyklus (CT Wert) bei geimpften nur bis 25 oder 30 gemacht aber bei ungeimpften bis 40 oder 50. So entstehen viel mehr pos. bei nicht geimpften.
Hr. Handler, das kann nicht sein. Das Labor weis nicht, ob Sie geimpft sind oder nicht.
Ich fürchte das ist nicht ganz korrekt.
Ich konnte als Ordinationsassistentin in einer Praixis für Allgemeinmedizin auf sämtliche Impfdaten zugreifen, sobald jemand im Österreichischen SV-System versichert war, ich den Namen und das Geburtsdatum des Patienten wusste!
E-Impfpass sei Dank!
Die Kontrolle, dass man nur mit E-Card auf die Patientendaten zugreifen konnte, wurde mit März 2020, mit der Einführung der E-Medikation aufgehoben!
Dies weiß nur leider niemand, und den Ärzten, die ich darauf hingewiesen habe, ist dies egal!
Es ist nicht meine Aufgabe um mich in diese Welt ( Satan) zu kümmern. Das habe ich Jesus Christus übergeben. Es kann nur Jesus Christus gewinnen. So wie Gott den beide sind Liebe.
Entlich eine gute Nachricht. So soll es weiter gehen.
Danke, wer auch immer für das „Wunder“ verantwortlich ist!
Liebes AFA-Team!
Ih rkämpft unermüdlich für unser aller Rechte und das für Gottes Lohn! Es ist ja fast unverschmämt, wenn ich euch bitte, macht was zum Thema 3G am Arbeitsplatz – die Zeit dränkt. Es würde schon für den Anfang reichen, wenn man die gesetzespassagen kennt, wogegen diese Regeln verstoßen (Datenschutz, Arbeitsrecht etc…) DANKE!!!!
Sehr geehrtes Rechtsanwalt Team,
Für mich wäre es auch wichtig zu erfahren, wie weit mein Arbeitgeber gehen darf, wenn es um das nicht Einhalten der 2,5 Regel am Arbeitsplatz geht. Ich werde es nicht immer schaffen einen PCR Test (nicht älter als 48Std) vorzulegen. Ich bin in diesem Fall gerne bereit einen Antigentest zu machen. Dieser wird aber nicht akzeptiert und bei Verstößen wird mit Entgeltentzug gedroht. Ich bin echt verzweifelt.
Ich bitte um Rat, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.
Denke viele Arbeitnehmer befinden sich in der selben Situation wie ich.
Ebenfalls vielen Dank für diesen hilfreichen Beitrag, und ebenfalls die Bitte, die 3-G-Regelung für den Arbeitsplatz zu beleuchten. Zumal unser „Gesundheits“-Minister ja schon 2,5-G angekündigt hat.
Liebe Grüße!
Sehr geehrtes Team!
Ich möchte mich anschließen und bitte ebenfalls um Unterstützung was 3G / 2,5G am Arbeitsplatz angeht. Ich habe das Gefühl mit dem Rücken zur Wand zu stehen. Ich gehe arbeiten um mir Essen kaufen zu können und das ist nun an einen Nachweis über meinen Gesundheit gebunden!? Ich bin nicht mehr bereit mir mein hart erarbeitetes Geld diesem Staat zu überlassen – es scheint den meisten nicht klar zu sein, wieviel uns abgeknöpft wird jeden Monat und dann soll ich mich wie Dreck behandeln lassen!? Was ist den mit dem Rechtssystem in Österreich? Wurde alles schon in unserem Namen (weil wir haben ja immer brav gewählt) verkauft und zahlen nun den Preis? Die Regierung ist UNSER Angestellter! Oder doch nicht?
Herzlichen Dank liebes AFA-Team!
Ich weiss Eure Abeit den den unermüdlichen Einsatz sehr zu schätzen.
Nur Bitte eine Stellungnahme zu den 3G am Arbeitsplatz.
Leider läuft zns die Zeit davon
Würde im Sinne der 2,5G und mögliche Ausreisekontrollen wie es seit heute zB in Grießkirchen der Fall ist, ein Antikörpertest als Ausweis genügen?
Herzlichen Dank für Ihre wertvoll investierte Zeit.
Kornelia Miksche
Habe gerade im RIS gelesen, dass die 3G-am-Arbeitsplatz-Verordnung bis 30. November gilt. Vielleicht gibt es eine Chance, dass inzwischen das Ganze gekippt wird?
Auf alle Fälle alles was da passiert ist Willkürlich und gehört nicht akzeptiert!
Die Unternehmer können nicht existieren ohne Mitarbeiter daher wenn wir alle die Arbeitgeber zeigen das wir anders können werden die aufhören euch mit Politischen Hand fertig zu machen !
Boykottieren ist die beste Lösung, Krankmeldung……
Es gibt Mittel und Wege das zu beenden ansonsten wird das nicht enden !Wir/ihr sind keine Sklaven !
Die Firmen gehen Pleite und da wird der Regierung nicht helfen ,also wir haben die Macht in die Hand !
Wir sind selbstständig und würden niemals unserem Mitarbeiter erpressen das auch keine Verantwortung übernehmen sein werden!| Komisch oder besser gesagt verdächtig ist das auf einmal alle anderen Maßnahmen spricht Antigentesten von 48 Stunden auf 24 Stunden gesetzt wurden und plötzlich keine Gültigkeit mehr haben sollten !!!, Erpressung und maximale Nötigung der Bevölkerung !👎😡
Mit PCR Testen können die Werten besser manipuliert sein werden , da weht der Wind! Aufwachen!
Vielleicht wollen sie ja erreichen, dass die Firmen Pleitegehen, es sollen ja angeblich die Großkonzerne gefördert werden. Ich verweise hiermit (Ich hoffe ich darf?) auf die Pressekonferenz von MFG auf der Website. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein „Ungeimpftenlockdown“ der ja wahrscheinlich kommen wird, vor dem VfGH halten wird. Ich kann berichten, bei mir in der Firma gibt es bei Besprechungen anomysierte Listen für den Chef bezüglich der 3G Kontrolle ( und die Geimpften müssen auch testen.) Es ist sicher für die meisten Druck genug den Job zu verlieren, weil wo sonst würde der Staat, wenn alle rausgeschmissen werden, die Einkommen und Lohnsteuer herkriegen. Es ist ja auch sicher nicht zufällig, dass Ausreisekontrollen in nebeneinanderliegenden Bezirken gemacht werden.
Ja testen beim Arzt (und jetzt neu, zumindest in Wien) im Spital, sehr Paradox.
Geschätztes Team,
da ich mir ja in meiner Freizeit den Test besorgen darf (gestern hab ich 1Std 15 Min gewartet – wir sind ja andererseits doch viele), damit ich zur Arbeit gehen darf, wäre ich dankbar, so wie die anderen Schreiber vor mir, um Hinweise und Tipps bzw. „Verhaltensregeln“, was 3G bzw. 2,5G am Arbeitsplatz betrifft. Das ganze Theater ist schon so absurd und krank; schön langsam schlägt es mir auf die Seele. Ich will in so einer Welt nicht leben – aber wie kommen wir da bloß raus? Bitte um Unterstützung.
Vielen vielen Dank und weiterhin viel Kraft und Mut bei Ihrer Arbeit.
Hemma Holzer
Sehr geehrtes Team , nicht nur 3G am Arbeitsplatz , auch 3G für den Arztbesuch – man muss einen Nachweis erbringen das man gesund ,
ist um einen Arztbesuch wahrzunehmen !!!!!! Kaum zu glauben
Vielen Dank für die Arbeit !
Sg. Damen und Herren!
Ich arbeite seit über 35 Jahre beim einen Konzern in der Steiermark. Wie aus den Ausführungen mancher Medien zu entnehmen ist, darf der Arbeitgeber keine Impfzeugnisse kontrollieren. Genau dies ist in den letzten Tagen passiert, sogar der QR wird vom Vorgesetzten gescannt und auf Richtigkeit überprüft . Der Stellvertretende Abteilungsleiter hat in einer kurzen Infoveranstaltung die Behauptung verkündet, dies sei Rechtskonform, Mitarbeiter die keinen gültigen 2,5 G Nachweis erbringen werden nach Hause geschickt. Kein Wort was dies für die Kollegen beteutet. Wir sind in unserer Abteilung ca. 40 Personen, 10 davon sind nicht geimpft und müssen nun ständig einen gültigen PCR Test erbringen. Nun die Frage wie sollen wir uns in Zukunft verhalten. Eine Betriebsratssitzung findet am 11.11.statt.
Ich schätze ihre Bewegung sehr und bitte Sie den Bürger vor einer regelrechten Mutmaßung und Willkür der Regierungsmitglieder zu schützen. Mit der Bitte um eine Rückmeldung Johann Kollegger 0664 5630660
Liebe Rechtsanwälte, zuerst mal vielen Dank für Ihre Arbeit.
Mich würde auch interessieren, was kann ich gegen diese 3G Regel am Arbeitsplatz machen ?
Da stimmt meiner Meinung nach etwas nicht. Heißt es nicht, gleiches Recht für alle ?
Zudem Möchte mein Arbeitgeber nicht nur den Test täglich sehen, nei er möchte diesen auch kontrollieren mittels einer APP -> Greencheck-App
In wie weit ist das überhaupt erlaubt ? Wer darf das kontrollieren ?
lg
Georg
Sehr gut. Weiter so!
Für alle hier, die fragen, wie es rechtlich mit 3G am Arbeitsplatz aussieht:
https://www.youtube.com/watch?v=ldU_oRF-apE
In diesem zehnminütigen Video wird genau darüber aufgeklärt.
Heute ging ich zur Arbeit ich hatte einen Antigentest aber die Direktorin wollte ihn nicht machen sie wollte einen PCR Test und so hat sie mich unbezahlt nach Hause geschickt.Was kann ich hier tun ich stehe unter großem Stress.Bitte helft mir
Nimm Deine Rechtsschutzversicherung und klage sie an.
Zusätzlich schreibst du eine Beschwerde ans VfGH wegen Diskriminierung.
In Zukunft nichts mehr gefallen lassen. Namen notieren und Klage einreichen.
afa-zone.at
liebe rechtsanwaelte,
ich wurde gestern positiv getestet.
meine frage:
soll ich gegen die absonderung beschwerde erheben oder die zeit absitzen und dann als genesen gelten um nicht mehr testen zu muessen? oder gilt der absonderungs bescheid sowiso als genesen nachweiss?
antwort auch gerne an 0680 12 11 303 oder woody7 (et) gmx . at.
vielen dank im voraus
reinhard schneider
Vorausschickend ich bin nicht von den Anwälten. Ich persönlich würde Einspruch erheben,aber auf den Absonderungsbescheid warten (sodass man etwas schriftliches hat ) man gilt dann als genesen (meines Wissens auch falls der 2. Test dann Negativ ist, sehr paradox.) dass man Einspruch erhoben hat braucht ja keiner Wissen (weiß auch nicht, ob das überprüft wird)
Hallo,
wie kann ich diesees neue Gesetz verwenden ?
Ich bin als K1 eingestuft, fühle mich aber fit und gesund.
Ich sehe es nicht ein zu Hause sitzen zu bleiben.
Ich bitte um Antwort.
Liebe Anwälte, warum kommt von Euch nie eine Antwort ?
Das finde ich schon sehr bedenklich.
Zum Thema „effizienter“ Rechtsschutz: Ich habe eine Beschwerde geschrieben; 5 Tage nach Einreichung hat sich das LVwG erstmals gemeldet, ich möge die Eingabegebühr bezahlen. Mittlerweile ist mein Sohn, der m.E. zu Unrecht als K1-Person eingestuft wurde, aber schon wieder freigetestet. Nach § 7a EpidemieG muss das LVwG jetzt gar keine Entscheidung mehr fällen. Gebühren und Verdienstentgang könnte ich THEORETISCH als Amtshaftung geltend machen. Das macht man aber wohl nur, wenn man selbst Rechtsanwalt ist.
Bitte um Info: Mutter und Kinder (6 und 9 Jahre) wurden am 22./23. positiv getestet. Absonderungsbescheid der Mutter endet am 27.12. (da 2x geimpft).
Kinder müssen bis einschließlich 7.1.2022 in Quarantäne, obwohl sie nurb1 Tag Kopfschmerzen hatten…
Ist dies rechtens?
Vielen Dank!
MfG
Sonja