Pressemitteilung

Zu der von Leitmedien und der Ärztekammer geübten Kritik an dem offenen Brief des     ACU-Austria (https://www.acu-austria.at/wp-content/uploads/2021/01/Offener-Brief-ACU-Austria-Januar-21.pdf ), veröffentlicht am 08.01.2021, halten wir wie folgt fest:

  1. Art. 11 Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

1.) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
2.) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Artikel 13 Staatsgrundgesetz 1867 über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger:
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
Die Presse darf weder unter Censur gestellt noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.
In Österreich ist die Freiheit der Wissenschaft durch Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger geschützt, an Universitäten darüber hinaus durch das Universitätsgesetz.

Art. 17 Staatsgrundgesetz 1867 über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger:
Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.

Das Recht der Meinungsfreiheit ist auch durch Art. 10 E-MRK festgeschrieben.
Dort wird anerkannt, dass jeder Mensch Anspruch auf freie Meinungsäußerung hat.

In Österreich werden also die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in der Verfassung als ranghöchste Prinzipien postuliert und sie sind ein wichtiger Teil der Demokratie und des Rechtsstaates.

2. Die im offenen Brief des ACU-Austria vertretenen medizinischen Aussagen sind fundiert und wissenschaftlich belegt. (https://www.acu-austria.at/quellen/ ). Allein zu den MNS-Masken sind auf der ACU-Austria Homepage mehr als 44 Studien hochgeladen, die die gemachten Aussagen belegen.

3. Es ist bezeichnend für alle dem ACU-Austria bekannten Kritiker, dass sie lediglich behaupten, die medizinischen Aspekte des offenen Briefes wären unrichtig, ohne dass sie für diese Behauptung auch nur eine einzige Begründung geben. Ebenso findet auch keine Auseinandersetzung auf wissenschaftlicher Ebene statt und der wichtigen Diskussion, welche der ACU-Austria „ALLEN“ angeboten hat, weichen die Kritiker ebenfalls aus.

4. Der von den Befürwortern der Maßnahmen seit rund zehn Monaten eingeschlagene Weg wird unter Verunglimpfung jeder Gegenmeinung begründungslos fortgesetzt.

5. Der VfGH hat durch neun Erkenntnisse festgestellt, dass wesentliche Bestimmungen in den sogenannten Corona-Verordnungen gesetzwidrig waren, insbesondere sämtliche Verordnungserlassungsakte keine Dokumentation enthalten haben (abrufbar unter https://www.vfgh.gv.at/index.de.html).   Das heißt, es wurden grundrechtseinschränkende Verordnungen ohne nachgewiesene evidenzbasierte Faktenlage erlassen. Das Legalitätsprinzip des Art. 18 B-VG wurde grob verletzt und missachtet (als gäbe es keine Verfassung mehr).

6. Nicht der Staatsbürger trägt die Beweislast für die sein Recht auf Ausübung der ihm verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte, sondern der Staat im Fall, dass er diese einschränkt. Kein einziger Beweis wurde bisher von der Regierung erbracht.

Abschließend wiederholen auch wir das Angebot des ACU-Austria, mit „ALLEN“ über sämtliche Corona-Maßnahmen, deren Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Grund- und Freiheitsrechte, den Rechtsstaat und seine Demokratie, eine öffentliche Diskussion zu führen.

Wien, am 18.01.2021                                                        Rechtsanwälte für Grundrechte
   

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

3 Kommentar

  1. Dr. Gerlinde Sauermann

    Diese Erwiderung entspricht inhaltlich,. formal und situationsbezogen der Einschätzung, die ich mir bis jetzt auf Grund meines Wissensstand bilden könnte. Danke

  2. Alfons Haider

    Hallo, nach dem die Schüler jetzt auch getestet werden um am Untericht teilzunehmen, habe ich diverse Nachforschungen betrieben und werde nach meiner Zusammenfassung eine Anwältin in dieser Sache betrauen. Man kann ja die Covidverordnungen bei Gericht ansehen lassen und das Gericht muß innerhalb von 5Tagen darauf Reagieren(keine Gerichtskosten aber Anwaltskosten) so weit ich Informiert bin. Mfg Alfons

  3. Huber Christian

    https://t.me/BewusstTV/212

    🆘 ein Appel an die Polizei, Bundeswehr und Sicherheitskräfte. Diesen Menschen wird anhand eines historischen Beispiels in Erinnerung gerufen, was der Unterschied zwischen Befehlsgeber und Befehlsempfänger ist und was diejenigen die „nur“ Befehle befolgten am Ende immer zu erwarten hatten. Der brisante Teil des Aufrufs richtet sich an die führenden Politiker und EU Abgeordnete. Denn nicht nur Aufklärer und Aufgeklärte sehen wie wir auf ein totalitäres System zusteuern, dies bekommen auch Menschen mit, die mittlerweile erwachsen sind und in ihrer Kindheit von Politikern, EU Abgeordneten und anderen Menschen in hochrangigen Positionen missbraucht wurden. Diese jungen Erwachsenen werden laut den Aussagen im Video eine #Impfpflicht nicht akzeptieren, sollte es soweit kommen, haben sie nichts mehr zu verlieren und werden auspacken. Es sind Tausende die dazu bereit sind. Aber seht selbst…
    👉 profit-over-life.org

    Codename: #Domenico!
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    Der blanke Wahnsinn!!!

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