Schreiben an BM Fassmann wegen Schülertestung

Dringende Anfrage iZm der Bedenklichkeit der Bestimmungen betreffend COVID-19 Antigentestungen von Schülern

Sehr geehrter Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann!

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

52 Kommentar

  1. Gerald Poier

    Danke für diesen Brief!

    Wir haben unsere Direktorin bereits hingewiesen das es vermutlich rechtswidrig ist und bekamen nur die Antwort das sie im Sinne der Verordnung handelt und sie kein Handlungsspielraum hat. Weiters wurden wir hingewiesen bzgl Schulpflicht laut §24 Abs.1 SchPflG 1985, und weiters wurden wir hingewiesen falls unsere Tochter sich gesetzeswidrig in der Schule aufhält das sie gesondert beaufsichtigt wird bis wir kommen. Ich darf zitieren:

    „2. Gesonderte Beaufsichtigung

    Im Sinne der gebotenen Fürsorge für die Mitschülerinnen und Mitschüler und anderer an der Schule tätigen Personen, sowie der Aufsichtspflicht an Schulen gemäß § 51 Abs. 3 SchUG sind Schülerinnen und Schüler, die sich entgegen § 35 Abs. 1 C-SchVO in der Schule aufhalten, in einem gesonderten Raum und somit außerhalb des Klassenverbandes entsprechend zu beaufsichtigen, auch wenn sie sich rechtswidrig in der Schule aufhalten. Hierbei handelt es sich um eine reine Beaufsichtigung zum Schutz des Kindes; die alleinige Übergabe von Arbeitsaufträgen ist jedoch zulässig.“

    Weiters wurden wir hingewiesen das der Antigentest für Laien zugelassen ist genauere Informationen bekommen wir morgen per Mail. Mittlerweile ist denke ich eine gediegene Rechtsberatung von nöten was wir a. Am 15.08(ersten Schultag in der Stmk) machen sollen und b. Wie wir unser Recht und unsere Betreuung bekommen um unsere Berufe weiter aus üben zu können.

    Lg P. Gerald

    1. markus schmuck

      sg. damen und herren,

      unser sohn besucht die 2.klasse einer steirischen volksschule.
      ich habe die direktion gebeten unseren sohn mitlels spuckstest zu testen.
      ich hätte den test selbst bezahlt.
      per mail habe ich das produkt und die bezugsquelle genannt.
      am montag bekam ich eine absage vom bildungsministerium.
      ich würde mich gerne an einer klage beteiligen.
      inzwischen habe ich einen privatlehrer organisiert.
      mit freundlichen grüßen

      markus schmuck

  2. Patricia Lientschnig

    Es stößt an alle Grenzen…selbstmorde steigen ..unsere armen Kinder die schon seelische und psychische Schäden davon getragen haben..wir müssen uns wehren

  3. Helmut Kaufmann

    Vielen Dank für Ihre wichtige Arbeit!

  4. Gerhard Neubauer

    Sehr geehrter Herr Magister!
    DANKE für ihre erneute Initiative.
    Es tut so gut solch qualifizierte Vorgangsweisen zu sehen.
    Wenn jeder in seinem Bereich etwas macht, können und werden wir viel positives erreichen.

  5. Dr. Gerlinde Sauermann

    Die Aufforderung zur Änderung der Vorgangsweise, bzw. Rucknahme der Verordnungen, die von Dr. Kostic an den Bildungsminister gingen, sind äusserst dringend, sowie ein weiterer Grund für öffentliche Erklärungen und ein Zurücklegen des Amts desselben.

  6. Ivana Savkovic

    Sehr geehrter Herr RA Mag. Kostic,
    Ich finde Ihr Schreiben an Herrn Fachmann echt toll. Da ich bis jetzt immer das Formular zur „freiwilligen“ Testumgebung immer verneint habe, musste ich leider zuletzt das „ja“ ankreuzen, da sonst mein Sohn (12 Jahre) nicht mehr die Schule besuchen darf nach den Ferien. Da wir Eltern uns dann selber, lt. Medien ohne Unterstützung der Lehrer, um die Unterrichtsmaterialien kümmern müssten, blieb mir leider nichts anderes übrig. Eigentlich finde ich es extrem ärgerlich, dass wir Eltern zu so etwas „gezwungen “ werden, da ich es eigentlich absurd finde, Kinder zu etwas zu zwingen damit sie ein Recht auf Bildung haben, was ihnen aber gesetzlich zusteht. Was können wir Eltern jetzt eigentlich da machen? Noch dazu kommt, das mein Sohn eine Sehbehinderung hat und somit klar im Nachteil wäre, wenn er nicht zur Schule gehen könnte. Ich bitte Sie um Rat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Savkovic Ivana

    1. Elisabeth Wenisch

      Da in kärtnen jetzt die zwangstestungen als gesetzeswidrig erklärt wurden möchte ich gerne fragen wie das in ganz österreich jetzt aussieht? Darf es nicht mehr gemacht werden? Und was kann ich tun um nach diesem urteil mein kind ohne test in die schule zu schicken.
      Ich danke euch für eure wundervolle arbeit.
      Vielen Dank Elisabeth wenisch

  7. Jutta G-W

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich mich mit diesen Themen u.a. auch beruflich beschäftige, möchte ich noch auf folgende Sachverhalte hinweisen:

    1. Sars-COV-2 ist ein Virus der Risikogruppe 3 und daher müssen in Sinne des Infektionsschutzes gewisse Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
    Unter die Virenrisikogruppe 3 fallen unter anderem: Dengue Fieber, Hantaa Viren, Gelbfieber, Hepatits C, HIV, Influenza A, West Nil Fieber u.a.
    Stellen sie sich mal vor, dass man in Schulen anstelle von Sars-Cov-2 Hantaaviren oder Gelbfieber „suchen“ würde… glaubt irgendjemand, dass Kinder diese Tests selbst machen würden???

    Um das noch klar zu stellen: ich bin Mediziner und durchaus nicht der Meinung, dass Sars-Cov-2 auch nur annähernd so „gefährlich“ ist wie die anderen Erreger dieser Gruppe – aber bitte WENN schon, DANN richtig!

    Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/SARS-CoV-2_-_Einstufung_und_Arbeiten_in_Labors.html

    Zitat: Gem. § 40 Abs 5 Z 3 sind biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen können.

    Zitat: Je nach durchgeführter Tätigkeit mit dem Virus, wird eine unterschiedliche Regelung hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen: rein diagnostische Tätigkeiten, bei denen das Virus nicht vermehrt wird (z.B.: Virusnachweis aus nasopharyngealen Abstrichen), können in Labors der Sicherheitsstufe 2 durchgeführt werden. Sämtliche Tätigkeiten, die eine Vermehrung des Virus erforderlich machen, sind in Labors der Sicherheitsstufe 3 durchzuführen, wobei die Arbeitsräume unter ständigem Unterdruck zu halten sind.
    In beiden Fällen sind die für die jeweilige Risikogruppe die in der VbA genannten Schutzmaßnahmen umzusetzen. Diese sind aus heutiger Sicht jedenfalls ausreichend, um eine Gesundheitsgefährdung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern und eine Freisetzung des Virus aus dem Labor in die Bevölkerung zu vermeiden.

    Zitat: WHO-Leitfaden
    Im Leitfaden ist folgende Regelung vorgesehen:
    – Alle Arbeiten werden ausschließlich auf Basis einer Risikobewertung durchgeführt, es darf nur nachweislich geeignetes Personal eingesetzt werden, die Einhaltung aller einschlägigen Protokolle ist zwingend erforderlich.
    – Ersthandhabung von Proben (vor Virusinaktivierung) wird in einer geprüften mikrobiologischen Sicherheitswerkbank oder in geschlossenen Apparaturen durchgeführt.
    – Diagnostische Arbeiten ohne Virusvermehrung (Sequenzierung, NAAT) werden in Labors der Sicherheitsstufe 2 durchgeführt.
    – Arbeiten mit Virusvermehrung (Viruskulturen, Virusisolierung oder Neutralisationstests) werden in Labors der Sicherheitsstufe 3 (nach innen gerichteter Luftstrom durch ständigen Unterdruck) durchgeführt.
    – Es werden geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt, welche erwiesenermaßen gegen behüllte Viren wirksam sind (z.B.: Hypochlorit, Alkohol, Wasserstoffperoxid, quartäre Ammoniumverbindungen, phenolhältige Verbindungen).
    – Probenmaterial von Personen mit Verdacht oder bereits erwiesener SARS-CoV-2 Infektion werden als „biologische Substanz Kategorie B“ (UN3373; Kategorie B: Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht.) transportiert. Viruskulturen oder Isolate werden als „Kategorie A – infektiöse humanpathogene Substanzen“ (UN2814; Kategorie A: Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann) transportiert.

    Zitat: Erlaubte Tätigkeiten unter Sicherheitsstufe 2
    – Nicht-Viruskultur-basierte diagnostische Laborarbeiten
    – Arbeiten mit potentiell infektiösen Materialien, besonders jene bei denen Spritzer, Tröpfchen oder Aerosole entstehen können (z.B.: Füllen/ Entleeren von Zentrifugengefäßen, Verreiben, Mischen, starkes Schütteln, Ultraschall-Lyse, Öffnen von Containern, deren innerer atmosphärischer Druck sich möglicherweise vom Druck der Umgebung unterscheidet) werden in einer Sicherheitswerkbank durchgeführt

    Zitat: Die Voraussetzungen für Labors der Risikostufe 2 und 3 werden im Laboratory biosafety manual der WHO beschrieben und decken sich größtenteils mit den jeweiligen Anforderungen für Arbeiten mit Erregern der Risikogruppen 2 und 3 nach der VbA bzw. gehen die Anforderungen der VbA zT über jene der WHO hinaus.

    Ich habe nicht alles aus dieser Quelle herauskopiert, da sie es wahrscheinlich in Gänze selbst lesen wollen. Dort findet man auch die Verweise auf die entsprechenden Gesetze und VO.

    WIESO müssen oben genannte Sicherheitsbestimmungen in Schulen (oder bei den Massentests) nicht eingehalten werden?

    2. Auch in der Verordnung biologischer Arbeitsstoffe werden Viren der Risikogruppe 3 und der Umgang mit anfallendem Abfall und die Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Und auch das AWG muss eingehalten werden.

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009126
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086

    Wieso müssen diese Vorgaben in Schulen, Lebensmittelgeschäften, Firmen usw. nicht eingehalten werden?

    Meine Hoffnung wäre, dass sich dieser Sache einmal ein Rechtsanwalt annimmt.

  8. Eva Maria Görg

    Lieber Herr Fassmann seien sie bitte vernünftig und lassen sie unsere Kinder in Ruhe. Ich bitte sie hören sie sofort mit dieser Testerei in der Schule auf . Ich wünsche Ihnen noch alles Gute .Hochachtungsvoll Eva Görg

  9. Michael Travnik

    Lassen sie meine und auch andere Kinder in Ruhe!!

  10. Sophie Hildegard Gergelyfi

    Ich habe dieses Szenario von allen Seiten aufmerksam mitverfolgt und hoffe, dass wir nun wieder unsere Freiheit erlangen. 1995 kam es bereits zur Gesetzesänderung, dass unsere Kinder MEDIZYNISCH dem Staat gehören. Die Rechtsanwälte, Richter und sämtliche noch nicht ganz gehirngewaschenen Landsleute müssten sich seit Jahrzehnten mit der Germ.Heilkunde von Dr.med. und Mag.theol. Ryke Geerd Hamer und seiner einzigen wissenschaftlichen und biologischen Medizin befassen, damit wir nie wieder in so einen Morgentau-Versuch (so sehe ich das!) hineinschlittern. Ein Paradigmawechsel wäre längst fällig und eine ordentliche Berufsausbildung für Politiker, damit nicht in Zukunft Ponerologen unsere schöne Heimat sich in ihren Sack stecken. Ohne Moral mit einer Medizin, die mit Menschenwürde längst nichts mehr zu tun hat. Die Chemotherapie die außer Qualen der armen falsch diagnostizierten Patienten nichts bewirkt, außer den Wirtschaftsfaktor; und diese unwissenschaftlich falschen weiteren Diagnosen wie AIDS, die Allergien, Autoimunerkrankungen….
    Der Impfskandal, der von Frankreichs Napoleon eingeführt wurde, etc. Ich hätte Lust noch weiter zu schreiben. Es würden sicherlich noch zehn Seiten ergeben, was da alles schief läuft. Von den Pharmaindustrien fange ich erst gar nicht an, den die armen Menschen im Volk waren schon Jahrzehnte nur noch das Nutzvieh sämtlicher Macht- und Gierbesessener. Wir müssen uns ALLE ändern, denn mit mehr Zivilcourage wäre es nicht so weit gekommen. Wer im Land es anders möchte, kann ja gerne nach China auswandern! Ich möchte meine Heimat in geordneten Verhältnissen zurück! Mit freundlichen Grüßen an all die netten Mitbürger, die mitgeholfen haben, dass wir einen Neubeginn starten können.
    Zitat des Tages: Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren! Sophie Gergelyfi, Lebens-und Sozialberaterin, 4400 Steyr .
    P.s.: Diskriminierung…. Man(n) hat unsere alten Eltern u Großeltern in solchen Kliniken ausgesetzt…ich möchte mich noch liebend gerne auch zu diesem Wahnsinn äußern….

  11. Nina

    Vielen vielen Dank!!! 🙏🙏🙏 … ich hoffe der Schwachsinn findet endlich eine Ende!! Denn wir Eltern stehen echt schon mit dem Rücken zur Wand. Noch dazu wenn die Tests jetzt zu wenig positive Ergebnisse liefern, frage ich mich was als nächstes kommt.

  12. Jasmin

    Haben Sie diesen Beitrag an den fassmann geschrieben oder sollen wir diesen ihn schicken, bis Montag ist nicht mehr viel Zeit meine Söhne sind 15 U 11 u ich will keinen testet lassen aber ihnen auch nicht das Recht auf Bildung nehmen es stecken sehr viele Eltern in der zwick Mühle mfg königg jasmin

  13. Karin Tauscher

    Darf man Ihr Schreiben an BM Gassmann ausdrucken und ebenfalls an in senden? Oder darf man ihr Schreiben an Direktoren schicken? Meine Kinder sind derzeit im „home-schooling“, weil weder mein vojähriger Sohn(Maturajahrgang) noch ich mit der verordneten Zwangstestung Gesunder einverstanden sind. Bitte gelegentlich um Antwort!

    1. Doris

      Super!
      Meine Maturantin hält auch die Stellung zu Hause weil sie sich ’nicht erpressen lässt‘
      Gute Idee mit dem Brief
      Lg aus Melk

      1. Ines

        Liebe Doris, wir sind aus Hürm, meine Tochter ist zuhause, sie bekommt lernpakete von der Volksschule. Ich selber bin in Pöchlarn in der Berufsschule und habe mit sehr schwierigen Umständen zu kämpfen, da ich mich nicht zwangstesten lassen möchte. Ich würde mich über einen Austausch sehr freuen.
        lg, Ines

        1. Sonja

          Hallo Ines,
          meine Jungs (6+8) sind weiterhin im Homeschooling und ich habe in der Berufsschule gekündigt.
          Ich möchte den Wahnsinn nicht länger tragen und unterstützen. Meine Kinder brauchen mich. Ich konnte einfach nicht mehr.
          Alles Gute

  14. Petra King-Franko

    Sie sprechen mir aus der Seele

  15. Kalliopi Damanaki

    Ich bitte Sie die Schüler Testungs-Regelung zu stoppen!!! Unsere Kinder freuen sich unheimlich auf das Wiedersehen da sie seit einem Jahr mit Sperren und Einschränkungen zu kämpfen haben. Sie sollen ihre Menschlichkeit bewahren um zu vollwertigen Bürgern heran zu wachsen und nicht ihr Rückruf biegen zu lassen, in dem sie in einer ständiger Krankenhaus Atmosphäre ein Labor-Ratten Dasein fristen….

  16. Heinz Flach

    Schüler Testung ist die Frechheit des Jahres!!!!

    1. Sh.

      TESTEN MÜSSEN SICH MEINE BEIDEN KINDER
      DIE IN EINER HÖHEREN SCHULE GEHEN,
      SONST MÜSSEN SIE NACH HAUSE GEHEN.
      DAS IST JA SCHON PFLICHT, ABER DANN HABEN SIE AUCH NOCH DIESE FFP2 MASKEN-PFLICHT !!!
      ICH VERSTEHE AUßERDEM NICHT DIE REGELUNG
      DER PROFESSOREN DIE 1X DIE WOCHE TESTEN MÜSSEN UND NICHT MASKE TRAGEN????

  17. heinz hubmann

    In meiner Jugend wäre dass mit meinen Kindern unmöglich durchzusetzen gewesen.
    Ich hätte eher die Schule abgerissen – als so etwas Hirnverbranntes zuzulassen.
    Die erste Pflicht der Eltern ist – die Gesundheit ihrer Kinder zu fördern und zu erhalten und die Unversehrtheit und das Wohlbefinden ihre Kinder. Wenn eine Regierung gegen das Volk arbeitet – ist Widerstand – „Pflicht“
    Mich würde die Antwort brennend interessieren.

  18. Michael B

    Mit Erleichterung habe ich festgestellt, dass sich nun endlich auch fundierter Widerstand gegen die anscheinende Willkür der Politik bildet.
    Wir Eltern werden bzgl. unserer Bedenken in den Schulen sowieso nicht ernst genommen (wenn ihr Kind den Test nicht macht kein Präsenzunterricht und keine pädagogische Betreuung) und von der Politik nicht gehört.
    Leider haben wir nicht die Möglichkeit solch einen Brief zu verfassen. Es interessiert mich daher sehr, welche Reaktion Sie erhalten haben und welche weiteren Schritte Sie diesbzgl. unternehmen werden.

  19. Heidi

    Sehr gelungen! Ich würde mich freuen, auf dem Laufenden gehalten zu werden! Schöne Grüße aus Graz

  20. M

    Leider alle Eltern haben Angst bezüglich Schreibens an Direktorin zu übergeben, niemand hilft uns dann am Montag wenn die Schule beginnt.

  21. Kathrin Steiger

    Die Qual die unseren Kindern angetan wird erreicht einen neuen Höhepunkt!
    Warum wehren sich nicht noch mehr Eltern?
    Danke auf jeden Fall für ihren und euren Einsatz!

  22. Stephan

    Wir Eltern wehren uns, nur sind wir gemeinsam Stärker und müssen uns gegen diesen Wahnsinn weiter formatieren.
    Lassen Sie uns alle hier geschrieben Personen verständigen das wir stärker werden und mit vereinten Kräften unsern Kindern eine Zukunft geben!

  23. Renate Tschaupp

    Super geschrieben und absolut zutreffend.
    Leider bin ich nun auch gezwungen meinen 12 jährigen Sohn dieser unnötigen Tortur zu unterziehen. Er möchte unbedingt in die Schule und will nicht länger ausgeschlossen sein.
    Ich habe ihn schon damals als plötzlich die Maskenpflicht kam mal aus der Schule genommen und musste leider feststellen, dass er deshalb sonst auch aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde. Deshalb kann ich mich diesmal nicht gegen seinen Wunsch stellen, auch wenn das derzeit heißt, dass ich etwas unterschreiben muss wofür ich überhaupt nicht stehe.
    Ich bin selbst Ärztin und muss im Moment aufgrund des letzten Wahnsinns alle 2 Tage zum Test – Pendler zwischen Tirol und Vorarlberg….

    Hoffentlich erreichen Sie etwas mit ihrem Schreiben… aber ich befürchte die Politik ist absolut renitent gegen jegliche andere Meinung… Demokratie sieht anders aus.

    Ich würde mich freuen wenn ich auf dem Laufenden gehalten werde.

    Hochachtungvoll

    Tschaupp Renate

  24. Raffaela

    Ich versuche meinem Kind moralische Werte und selbstständiges Denken mit auf den Weg zu geben. Ich versuche meinem Kind auch mitzugeben, dass der eigene Körper nur einem selbst gehört, dass das eigene Immunsystem etwas wunderbares ist, und das Wertschätzung und Respekt unsere Menschlichkeit ausmachen. Doch wo sind diese und viele andere wunderbaren Werte geblieben, wenn wir unserem Kind vorleben, dass sie sich draußen vor der Schule, oder in der Schule, wie Tiere aufstellen müssen, ohne Anzeichen von Krankheit, und dann müssen sie selbst bei sich oder nicht-medizinische-Fachkräfte bei ihnen Abstriche machen, und dann wird selektiert, du darfst rein, du musst draußen bleiben. Was gibt dieses Verhalten unseren Kindern mit auf den Weg? Wir sind Marionetten in einem Spiel wo andere die Regeln bestimmen.
    Wenn mein Kind Gefahr laufen würde, an einer schweren Krankheit zu erkranken oder wenn mein Kind eine Gefahr für Andere darstellen würde, würde ich nicht einen Moment zögern und mein Kind Zuhause behalten. Das ist völlig klar. Und ich traue jedem Elternteil zu, dass sie ihr Kind zu Hause lassen, wenn es krank ist. Dieses Vertrauen ist anscheinend nichts mehr wert. Und zu sagen, wir haben ja eh die Wahl, wir müssen unsere Kinder nicht testen lassen, ist mehr als lächerlich. Wenn wir unser Kind nicht jede Woche 2x testen lassen wollen, dann müssen wir es zu Hause lassen. Das ist keine Wahl! Eltern müssen arbeiten gehen, wenn sie noch zu den Glücklichen gehören, die ihre Arbeit nicht verloren haben. Eltern können ihre Kinder nicht so unterrichten, wie es eine Lehrkraft kann und Homeschooling geht auch nicht, da die Lehrer in der Schule unterrichten müssen. Und Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen einen Rhythmus. Und unsere Zukunft braucht Kinder mit Bildung. Also wo ist hier die Wahl frage ich mich?
    Erpressung, Freiheitsberaubung und Unterwerfung, zumindest wenn man am öffentlichen Leben teilhaben möchte. Gesundheit und Bildung, Instinkt und Verstand, sowie Freiheit und Wertschätzung sind die wichtigsten Dinge die uns im Leben weiterbringen, uns, als Menschen. Doch wir lassen uns in die Knie zwingen obwohl diese Taktik mehr als moralisch verwerflich ist. Warum? Ich verstehe es nicht. Für eine Sache die keinerlei Logik nach sich zieht???
    Nur um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten? Dass die Schule so schnell wie möglich wieder in den „Normalbetrieb“ zurückkehren kann?
    Jetzt muss doch wirklich schon bald jeder mal kapiert haben, dass da einiges falsch läuft! Und das diese Maßnahmen einem höheren Ziel dienen, das bestreite ich nicht, davon gehe ich sogar aus. Aber das Wohl und die Gesundheit aller ist es sicher nicht. Es fühlt sich an wie ein Si-Fi-Film, doch das alles ist Realität und das alles passiert auf den Rücken wehrloser Kinder! Dem Treiben muss Einhalt geboten werden, noch heute! Denn ich frage mich, wohin wird das noch führen? Wie weit können die noch gehen? Was ist der Plan, der wirkliche Plan? Und wie weit wird die Regierung gehen diesen umzusetzen?
    Jedoch verstehe ich auch Eltern, die weder die Zeit, noch die Kraft oder die Reichweite haben, sich zu wehren bzw. aufzustehen, oder die einfach Angst davor haben, etwas zu sagen, weil was werden denn da dann die Leut denken? Und dann gibt es auch wieder Menschen, die einfach nur blind glauben, was ihnen gesagt wird und froh sind, egal zu welchem Preis, dass ihre Kinder wieder in die Schule gehen dürfen. Dann gibt es politisch motivierte Menschen, die dies und jenes aus dem und dem Grund tuen oder nicht tuen. Es wird immer verschiedene Meinungen oder Beweggründe geben, und das ist ok. Wir sollten uns deswegen nicht spalten lassen oder auf einander zeigen und einander ausgrenzen. Aber ich hoffe inständig, dass sich mutige, integre und schlaue Juristen, Bürgermeister, Direktoren etc. weiterhin zusammenschließen und für unsere Kinder kämpfen. Für die Rechte der Kinder. Denn sie sind unsere Zukunft. Für das Recht auf Bildung und Freiheit. Zum Wohle Aller! Vielen Dank!

  25. Monika

    Gibts schon eine Antwort?

  26. Pieler

    Der aktuelle Stand dieser Angelegenheit wäre interessant.
    Der 11. 2. 2021 (Deadline) ist schon verstrichen.
    Wenn hier die Rückmeldung nicht veröffentlicht wird, ist die Glaubwürdigkeit auch in Frage gestellt.

    1. I.B.

      Ich frage mich auch, warum keine weitere Informationen gegeben werden. Es ist bereits der 19. Feber!

  27. Alexandra

    Schliesse mich hier völlig an!

  28. Thomas

    Gibt es eine Rückmeldung in dieser Angelegenheit? Habe meine Kinder die ersten zwei Tage Zuhause gelassen, aber der Druck von Aussen (besonders von engen Verwandten – Pensionisten) ist enorm.

  29. Cornelia

    Hier die Rückmeldung der Direktion unserer Schule, da wir unsere Tochter unter diesen Bedingungen nicht in die Schule schicken. Was würdet ihr in dem Fall unternehmen/rückmelden? Danke für die Ideen dazu….. bin wirklich überfragt….. LG, Cornelia

    „Allerdings muss ich Sie angesichts der Schulpflicht Ihrer Tochter auf die aktuelle Bestimmung bezüglich der Schüler/innen, die am Präsenzunterricht nicht teilnehmen, hinweisen. Im Erlass des BMBWF zum Schulbetrieb ab 8.2. heißt es:

    Schüler/innen, die nicht am Test teilnehmen, bleiben im ortsungebundenen Unterricht und bearbeiten vor allem die von ihren Lehrpersonen zur Verfügung gestellten Arbeitspakete.

    (…). Darüber hinaus sollten Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen abzulegen sind, wenn eine sichere Beurteilung nicht möglich ist.

    Ihre Tochter kann also, sofern sie die Covid-19-Testung jeweils vor Beginn einer Präsenzunterrichtsphase ablehnt, an den regulären Schularbeiten, Tests etc. nicht teilnehmen und muss im Mai/Juni zu Feststellungsprüfungen antreten.

    Beachten Sie bitte, dass Lehrer/innen von Montag bis Donnerstag Präsenzunterricht an der Schule leisten müssen und daher einzelne Videokonferenzen in der Regel nur am Freitag stattfinden können. Ihre Tochter ist daher weitgehend auf das Selbststudium angewiesen.

    1. Georg

      Es scheint, es ist den Schulen egal, wie die Kinder damit leiden.
      Es ist erschreckend, denn Ihnen wird vorsetzlich Leid zugefügt.
      Und was ist mit dem Datenschutz ? DSGVO ? Aufeinmal alles egal ?

  30. Georg

    Hallo,
    gibt es schon eine Antwort ?
    Mein Sohn ist in einer Schule im Burgenland und wird auch verpflichtet zu testen.
    Bei jedem Test muss er weinen, da es ihm so weh tut. 🙁
    Der Schule ist das egal, sie halten sich an Ihre Verordnung und lassen nicht mal andere Tests zu.
    Zudem habe ich erfahren, jede Schule kann die Verodnung anders aulegen und andere Tests zulassen oder nicht.

    Bitte was können wir tun, damit das aufhört. ?
    Das ist Erpressung und Freiheitsberaubung !

    lg
    Georg

  31. Banu Kara

    Hallo,

    Haben Sie eine Antwort ? Heute ist der 21.02.2021, mein Sohn (11 Jahre, 2. Köasse Unterstufe, Musterschüler) ist seit zwei Wochen daheim und die Lehrkräfte und Schulleitung leisten Widerstand, was Aufgaben und Schulstoff betrifft. Online wollen sie jetzt plötzlich nicht mehr schicken und bekommen! Im Digitalzeitalter!!! Wir müssen jeden Freitag fertige Aufgaben in die Schule bringen und neue Aufgabenblätter holen, sofern sie natürlich beim Sekretariat abgegeben worden sind! Freitags wird übrigens nicht gemacht! Keine Konferenzen, NICHTS!!! Die gesamte Sport-Unterrichtseiheiten werden auf Freitag verschoben und basta!!! Wie bequem ist das für die Lehrkräfte… Was ist mit uns???
    SEHR WICHTIG:
    Wir wissen nicht, wie die Leistungsbeurteilung erfolgen wird…
    Bitte informieren Sie uns weiter, wie/ob die Angelegenheit weitergeht…
    LG Banu

  32. Sandra Murnig

    Einen schönen guten Morgen!

    Auch unser Sohn ist zuhause (2 Klasse Volksschule), da er sich nicht testen lässt.
    Derzeit bekommen wir Lernpakete über die Woche. Diese werden montags ausgegeben und freitags geben wir sie wieder ab.
    Wie die Leistungsbeurteilung stattfinden wird, fragen wir uns auch. Da ja jetzt ‚Ansagen‘ und ‚Tests‘ in den Schulen stattfinden.

    Gibt es bezüglich der Eintrittstests jetzt schon einen Fortschritt oder neue Erkenntnisse.
    Falls man sich irgendwo bei einer Sammelklage beteiligen kann, wären wir auch dazu bereit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra

  33. Banu Kara

    Bitte Rückmeldung, heute ist der 23.02.2021!!!
    In Wien hat die dritte Woche angefangen, es interessiert uns brennend, ob Sie eine Antwort bekommen haben.
    Geht Ihr Sohn noch immer nicht in die Schule? Meiner ist noch immer daheim. Mir ist bewußt, dass Sie im Moment sehr viel zu tun haben aber es schreiben ja Menschen hier, weil sie nirgends Gehör finden. Wir hoffen alle auf gute Nachrichten, dass unsere Kinder wieder frei in die Schule gehen dürfen, eher zu spät wird! Schularbeiten beginnen bald!!!

    Bitte starten Sie eine Sammelklage.
    LG
    Banu

  34. Banu Kara

    Übrigens; es erscheint immer als Datum „Feb. 02, 2021“! Irgendwie irritierend…

  35. Alexandra R.

    Guten Tag!

    Unsere Tochter (2. Klasse VS) lernt derzeit zuhause, weil sie sich nicht testen lassen möchte. Da sie sehr selbständig ist und ihr das Lernen ganz leicht fällt, ist dies auch überhaupt kein Problem. Allerdings macht uns die Leistungsbeurteilung Sorgen. Laut Schule zählt alles, was sie zuhause macht, nur als Mitarbeit. Zu den Tests und Ansagen müssten sie in die Schule kommen … aber dies wäre nur mit Coronatest möglich. Andernfalls müsste unsere Tochter am Ende des Semesters eine Externistenprüfung über den gesamten Stoff ablegen. Wie genau das ablaufen würde, kann uns leider keiner sagen. Man bekommt hier überhaupt keine Infos!

    Unsere Tochter betrifft es zwar nicht, aber ich sehe auch nicht ein, warum das Lehrpersonal sich zwischen Test und FFP2-Maske entscheiden darf. Und Kinder verpflichtend an den Tests teilnehmen müssen. Wir hatten auch schon vorgeschlagen unsere Tochter zwecks Leistungsbeurteilung nur für die Zeit einer Ansage, eines Mathetests, … zur Schule zu schicken … Wenn es sein muss, sogar mit FFP2-Maske und in einen eigenen Raum. Auch das wurde abgelehnt. Ungetestete Kinder dürfen die Schule nicht betreten.

    Angesichts der aktuellen Entwicklungen muss man ja schon befürchten, dass es demnächst dann heißt, dass nur mehr geimpfte Kinder in die Schule dürfen.

    Gibt es zu diesem Thema schon etwas Neues? Ihr Schreiben an BM Fassmann ist ja schon ein paar Wochen her. Über Infos zur aktuellen Lage würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße!

  36. Banu Kara

    Hallo,
    heute ist der 25. Februar und ich habe gestern nach meinen Protesten vom BürgerInnenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Rückmeldung bekommen…
    ZITAT;
    „Zu Ihren Fragen dürfen wir Ihnen folgende Informationen übermitteln:

    Es liegt KEIN Ausschluss aus der Schule vor. Es findet Unterricht für alle statt, in der Form, die aufgrund der Rahmenbedingungen und der Entscheidung der Eltern machbar ist.
    Schüler/innen oder deren Eltern/Erziehungsberechtigte, die aktuell kein Einverständnis zur Testung geben, sind aktuell im ortsungebundenen Unterricht und erarbeiten Lernpakete von zu Hause aus.
    Der ortsungebundene Unterricht kann – abhängig von den technischen Möglichkeiten und der pädagogischen Gestaltung des Unterrichts am Standort – unterschiedlich aussehen. Physisch oder medial über Plattformen übermittelte Lernpakete, Lernen über Online-Plattformen, oder auch digitale Übertragung des Unterrichts sind beispielsweise möglich.
    Die Pädagog/innen oder die jeweiligen Schulen entscheiden sowohl über welche Medien Austausch, Weitergabe und Lernen stattfindet, als auch auf welche Weise Leistungsfeststellung (Mitarbeit, Hausübungen, mündliche/schriftliche Überprüfungen, ev. Schularbeiten) stattfindet als Grundlage für die Leistungsbeurteilung – also wie Schüler/innen zu einer Note kommen.
    Gemäß § 7 Abs. 1 C-SchVO 2019/20 hat die Lehrperson eine Form der Leistungsbeurteilung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt. Über die Wahl der Form der Leistungsfeststellung und die Grundlagen für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Dies gilt in besonderer Weise auch für Phasen des ortsungebundenen Unterrichts. Sollten sich die Kriterien aufgrund des ortsungebundenen Unterrichts geändert haben, so ist dies ebenfalls durch die Lehrperson zu kommunizieren.
    Bei Fragen zur Organisation des ortsungebundenen Unterrichts oder zur Leistungsbeurteilung dürfen wir daher empfehlen, sich an die entsprechende Lehrperson zu wenden und Ihr Anliegen mit ihr zu besprechen. Grundsätzlich lassen sich im Sinne des Vertrauens und der Schulpartnerschaft durch ein gemeinsames Gespräch mit der Pädagogin/dem Pädagogen Ihres Kindes meist alle Fragen beantworten.“
    ZITAT ENDE!
    Ich habe dann an Direktion und Lehrkräfte per Mail geschrieben und die um eine Lösung gebeten. Drei Lehrkräfte haben sich bei mir gemeldet und versichert, dass sie nach einer Lösung suchen! Immerhin… Seit 8. Februar bin ich ständig damit beschäftigt, arbeiten tue ich auch nebenbei vom Homeoffice aus! Das kann ja nicht sein, dass niemand richtig darüber informiert ist, unmöglich!
    Vielleicht können Sie das auch probieren…
    Ich weiß, dass ich noch sehr viel kämpfen muss damit mein Sohn zu seiner Note kommt…
    Liebe Grüße
    Banu

  37. Banu Kara

    Hallo,

    heute ist der 1. März und die Antwort von der Schulleitung;

    „Sehr geehrte Frau Kara!

    Sie haben angefragt, ob Lehrer*innen Sonderregelungen für Ihren Sohn in Bezug auf die Durchführung von Schularbeiten finden können. Das ist leider nicht möglich.

    Laut der Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827 „Schulbetrieb ab dem 8.Februar 2021, gelten folgende Regelungen:

    Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. (…) Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. In diesem Fall kann auch das Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen werden.
    4.1. Leistungsfeststellung:

    Schularbeiten dürfen nur im Präsenzunterricht stattfinden.

    Aus diesen Regelungen ergibt sich eindeutig, dass Schularbeiten nur im Präsenzunterricht stattfinden können und Ihr Sohn nur daran teilnehmen kann, wenn er vorher getestet worden ist.

    Schüler*innen müssen laut § 7 (9) LBVO bei Versäumen von mehr als der Hälfte der Schularbeiten im Semester eine Schularbeit nachholen (das ist auch außerhalb der Unterrichtszeit möglich). Die Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist (…) und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist.

    Wir hoffen, dass die Entwicklung der Covid-Maßnahmen das Schreiben einer Nachschularbeit für Ihren Sohn nach Ostern möglich machen wird. Derzeit ist es allerdings nur mit den obengenannten Vorgaben möglich.

    In Nichtschularbeitsfächern ist eine Leistungsbeurteilung aufgrund der Erfüllung der Aufgaben (Mitarbeit) und, wenn notwendig (das ist eine Entscheidung der Lehrkraft), durch eine Leistungsfeststellung im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. mündliche Prüfung über Teams) möglich.

    Der dazugehörige Gesetzestext zur Durchführung so einer Leistungsfeststellung lautet:

    §7 (1) ….. Dabei ist eine Form der Leistungsfeststellung zu wählen, die eine sichere Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in einer gesicherten Prüfungsumgebung zulässt. Eine gesicherte Prüfungsumgebung liegt dann vor, wenn der Lehrperson aufgrund der Prüfungsgestaltung und der technischen und örtlichen Gegebenheiten glaubhaft gemacht wurde, dass die Vortäuschung einer Leistung nicht möglich ist. (aus: BGBLA_2020_II_478 C-SchVO-3.12)

    Sie können versichert sein, dass wir alle bemüht sind, ihren Sohn so gut wie möglich zu unterstützen, auch wenn er nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Allerdings sind die Gesetze und Verordnungen für alle Lehrkräfte bindend, deshalb kann es in Bezug auf Schularbeiten und Tests keine anderen Sonderregelungen für Ihren Sohn geben.

    Mit freundlichen Grüßen“

    schreiben Sie bitte, ob Sie was erreicht haben!
    Danke und liebe Grüße
    Banu

    1. Bonnie

      Wir haben auch mit der Prüfungsproblematik zu kämpfen, von wegen „Schularbeiten dürfen nur im Präsenzunterricht stattfinden.“
      M.E. ist diese Auslegung des Erlasses fragwürdig, da dieser Satz doch wohl im Kontext eher so zu verstehen ist, dass Schularbeiten halt nicht daheim geschrieben werden dürfen, aber daraus „umgekehrt“ kein Verbot abgelesen werden kann, diese in der Schule auch ohne Test abzulegen.

  38. Banu Kara

    Hallo,
    heute ist der 1. März!
    Wieder von vorne angefangen…
    ans BMBWF geschrieben, warte auf eine Antwort….
    kann nimma…
    HELP!!!

  39. Banu Kara

    Sehr geehrter Herr Mag. Todor-Kostic,

    heute ist der 3. März 2021, ich habe heute wieder Schulleitung geschrieben, nachdem ich diese Meldung bekommen habe:
    „Sehr geehrte Frau Kara!

    Das stimmt schon: Die Direktion hat in dem Fall, dass eine Beurteilung über das Schuljahr oder das Semester nicht möglich ist, die Durchführung der Leistungsfeststellung unter physischer Anwesenheit am Schulstandort anzuordnen, mit der Einschränkung, die sich aus dem Erlass GZ 2021-0.065.827 „Schulbetrieb ab dem 8.Februar 2021“ ergibt: Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit ist also auch eine Nachschularbeit am Standort derzeit nur nach einer Testung möglich.
    Wir hoffen allerdings, dass sich die Situation bis Mai verändert und ihr Sohn dann, wenn notwendig, eine Nachschularbeit schreiben wird können.

    Mit freundlichen Grüßen“

    Ich wollte, dass Sie auch Bescheid wissen! Diese Ignoranz Seiten der Schule kann ich nicht mehr aushalten und will rechtliche Schritte unternehmen…

    Mein Schreiben:

    „Sehr geehrter Herr ……….,

    Sie und die Lehrkräfte Ihrer Schule kennen mein Sohn eigentlich sehr gut! Er ist ein Musterschüler, hat bis jetzt nur „Einser“ auf dem Jahreszeugnis gehabt und wird auch keine Schularbeit verpassen! Mein Sohn wird diese Schularbeiten schreiben…
    Bezüglich Ihrer manipulativen und zusammengewürfelten Aussagen die Verordnungen betreffend möchte ich mich dazu nur soweit äußern;

    -Eine Verordnung muss sich dem Gesetz unterordnen…
    Diese Verordnungen, die Sie da beliebig kombinieren, haben sowieso keine Aussagekraft, da sie mit den Grundrechten unserer Kinder, mit dem Epiedemiegesetz, mit dem „Recht auf Bildung“, mit Datenschutzgrundverordnung und anschließend mit Kinderrechten im Konflikt stehen! GESETZESWIDRIG!!!
    -Ein Gesetz muss sich der Verfassung unterordnen…
    Was „Gesetzeswidrig“ ist, ist auch VERFASSUNGSWIDRIG!!!

    Ein URTEIL vom VfGH (Verfassungsgerichtshof):
    „23.12.2020

    Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministers waren nicht erkennbar.

    Zur Bewältigung der Folgen von COVID-19 im Schulwesen wurde mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Mai 2020 für das (verbleibende) Schuljahr 2019/2020 angeordnet, dass die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden. Darüber hinaus wurde vorgeschrieben, dass alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen.

    Gegen diese Bestimmungen der COVID-19-Schulverordnung riefen zwei schulpflichtige Kinder und ihre Eltern den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Sie machten geltend, dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen.
    Mit der am 23.12.2021 veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren“
    (Sie können jetzt vielleicht denken, ist eh zu spät…Ich sage Ihnen; niemals ist zu spät!)

    Dieses Urteil wurde einfach ignoriert!!!

    Aktuelle Informationen vom VfGH:

    Der Verfassungsgerichtshof tritt am Dienstag, 23. Februar 2021, zu einer Session zusammen, die auf drei Wochen anberaumt ist. Auf der Tagesordnung stehen rund 350 Fälle. Einige Beispiele davon;

    -Mehrere Schüler wenden sich mit Individualanträgen auf Verordnungsprüfung dagegen, dass der Unterricht an Schulen vom 17. November bis 6. Dezember 2020 in ortsungebundener Form organisiert war, also als „Distance learning“. Die entsprechenden Regelungen der COVID-19-Schulverordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung hätten sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz als auch gegen das Grundrecht auf Bildung verstoßen. (Was in unserem Fall noch schlimmer ist, nämlich wegen der Testung noch dazu die Grundlage der Chancengleichheit, Datenschutzgrundverordnung und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit verletzt wird! Maskenpflicht während des gesamten Unterrichts sei dahingestellt…)

    – Verschiedene Datenschutz Klagen bezüglich Testungen.

    Ich bin sehr gespannt, was da rauskommt und wie Sie sich fühlen würden, wenn Sie bedenken, dass Ihr Handeln mehrere Gesetzesverstöße darstellt?

    Wie gesagt, mein Sohn wird diese Schularbeiten schreiben.

    Ich kann übrigens mit Aussagen von Ihnen wie zB.:

    „Wir hoffen allerdings, dass sich die Situation bis Mai verändert und ihr Sohn dann, wenn notwendig, eine Nachschularbeit schreiben wird können.“, (nein, so lange werden wir nicht warten müssen! Und wieso eine Nachschularbeit?)

    „Wir hoffen, dass die Entwicklung der Covid-Maßnahmen das Schreiben einer Nachschularbeit für Ihren Sohn nach Ostern möglich machen wird.“, (nein, von einer Nachschularbeit war eigentlich niemals die Rede und nicht nach Ostern, sondern jetzt!)

    „Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit ist also auch eine Nachschularbeit am Standort derzeit nur nach einer Testung möglich.“, (nein, Sie kombinieren wieder einen Teil von dem „Erlass“ mit Ihrem eigenen Wortspiel „Nachschularbeit“, sieht man sogar von den Schriftarten, dass die Kombination nur ein „Patchwork“ Satz ist und ziemlich auf wackeligen Beinen steht! Mein Sohn wird seine Schularbeiten schreiben und das ist mein Ernst…)

    „Sie können versichert sein, dass wir alle bemüht sind, ihren Sohn so gut wie möglich zu unterstützen, auch wenn er nicht am Präsenzunterricht teilnimmt (nein, mein Sohn ist ja rein willkürlich und verfassungswidrig dazu gezwungen durch die Schulbehörde mit ihren verfassungswidrigen Verordnungen, daheim zu bleiben, ohne eigentlich darauf verzichtet zu haben!!!). Allerdings sind die Gesetze und Verordnungen für alle Lehrkräfte bindend, deshalb kann es in Bezug auf Schularbeiten und Tests keine anderen Sonderregelungen für Ihren Sohn geben.“ (nein, ich habe für meinen Sohn keine Sonderregelung wollen, sondern Sie auf Ihre eigenen Pflichten und Ihren Bildungsauftrag hingewiesen!!!)

    gar nichts anfangen….

    Und zuletzt, muss ich wieder von dem Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zitieren;

    „Die Pädagog/innen oder die jeweiligen Schulen entscheiden sowohl über welche Medien Austausch, Weitergabe und Lernen stattfindet, als auch auf welche Weise Leistungsfeststellung (Mitarbeit, Hausübungen, mündliche/schriftliche Überprüfungen, ev. Schularbeiten) stattfindet als Grundlage für die Leistungsbeurteilung – also wie Schüler/innen zu einer Note kommen.
    Gemäß § 7 Abs. 1 C-SchVO 2019/20 hat die Lehrperson eine Form der Leistungsbeurteilung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt. Über die Wahl der Form der Leistungsfeststellung und die Grundlagen für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Dies gilt in besonderer Weise auch für Phasen des ortsungebundenen Unterrichts. Sollten sich die Kriterien aufgrund des ortsungebundenen Unterrichts geändert haben, so ist dies ebenfalls durch die Lehrperson zu kommunizieren.

    Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Bildungsministerium zwar Rahmenbedingungen und Präventivmaßnahmen im Kontext von Corona vorgibt, dass aber die Umsetzung der Maßnahmen autonom am Schulstandort – im Idealfall in schulpartnerschaftlichem Einverständnis und gegenseitigem Vertrauen – erfolgt.“

    Das habe ich ja versucht!
    Ich betone, dass mein Sohn niemals auf den Präsenz Unterricht verzichtet hat, sondern zum ortsungebundenen Unterricht gezwungen worden ist! Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben!

    Warum bin ich mir eigentlich so sicher?

    Lesen Sie bitte die kurze Zusammenfassung von der geltenden Fassung für COVID-19-Schulverordnung 2020/21, Fassung vom 02.03.2021, Sie werden erkennen…

    Teile der Rechtsvorschrift für COVID-19-Schulverordnung 2020/21, Fassung vom 02.03.2021

    Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 19/2021, wird wie folgt geändert:

    1. In § 31 Abs. 1 wird die Wendung „durch die Schulbehörde“ durch die Wendung „gemäß § 22“ ersetzt. (von Banu Kara hinzugefügt; § 22. Die Bestimmungen des 3. Abschnittes des 2. Teiles dieser Verordnung gelten für jene Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen, für welche die Schulbehörde dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten und Informationen zum Zweck der Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 im Einvernehmen mit der obersten Schulbehörde verordnet hat. Sie befinden sich in der Ampelphase „Orange“

    Bemerkung noch von der 384. Verordnung;

    § 31. (1) Jede Schule hat mit Inkrafttreten der Entscheidung der Gesundheitsbehörde gemäß § 6 oder mit Anordnung der Anwendbarkeit dieses Abschnittes durch die Schulbehörde den Unterricht in ortsungebundener Form durchzuführen. Mit Anwendbarkeit des 1. oder 2. Abschnittes des 2. Teils dieser Verordnung ist der Präsenzunterricht am Schulstandort binnen angemessener Frist, spätestens aber mit dem auf die Aufhebung folgenden Montag, wiederaufzunehmen. …

    (3) Abweichend von Abs. 1 kann die Schulleitung für einzelne Klassen oder Gruppen für einzelne oder mehrere zusammenhängende Tage oder einzelne Unterrichtsgegenstände Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht anordnen.

    (Wie praktisch!!! Banu Kara)

    2. § 34 lautet:

    „§ 34. (1) Jede Schule hat mit Inkrafttreten der Entscheidung gemäß § 6

    (von Banu Kara hinzugefügt;

    § 6. Ist der Unterricht in einem Schulgebäude aufgrund eines Schulstatus „geschlossen“ oder „teilweise geschlossen“ gemäß § 3 Z 2(unter Schulstatus der für den einzelnen Schulstandort oder für Teile der Schule aufgrund epidemiologischer Kriterien geltende Status mit den Werten „geschlossen“ oder „teilweise geschlossen“ bei entsprechender Entscheidung durch die zuständige Gesundheitsbehörde gemäß § 18 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, ansonsten mit dem Wert „offen“) oder einer anderen gesundheitsbehördlichen Entscheidung nicht möglich, so befinden sich die Schülerinnen und Schüler, welche die gesundheitsbehördliche Entscheidung umfasst, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Entscheidung im ortsungebundenen Unterricht. Die Schulleitung hat die betroffenen Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler davon zumindest elektronisch zu informieren. Die Bestimmungen des 4. Abschnittes des 2. Teiles dieser Verordnung finden mit der Maßgabe Anwendung, dass Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht im Sinne des § 38 nicht zulässig sind)

    oder mit Anordnung der Anwendbarkeit dieses Abschnittes gemäß § 33 den Unterricht in ortsungebundener Form durchzuführen. Mit Anwendbarkeit eines anderen Abschnittes des 2. Teils dieser Verordnung ist der Präsenzunterricht am Schulstandort, sofern nicht § 31 anwendbar ist, binnen angemessener Frist, spätestens aber mit dem auf die Aufhebung folgenden Montag, wiederaufzunehmen. (von Banu Kara hinzugefügt; § 33. Die Bestimmungen des 4. Abschnittes des 2. Teiles dieser Verordnung gelten für jene Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen, für welche die Schulbehörde dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten und Informationen zum Zweck der Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 im Einvernehmen mit der obersten Schulbehörde verordnet hat. Sie befinden sich in der Ampelphase „rot“)

    Genau, und jetzt kommt es;

    (2) Abweichend von Abs. 1 kann die Schulleitung oder die Schulbehörde für Schulstufen, Klassen oder Gruppen für einzelne oder mehrere zusammenhängende Tage oder einzelne Unterrichtsgegenstände Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht in Form von Präsenzunterricht anordnen. Am Präsenzunterricht dürfen nur jene Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die Vorkehrungen zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie gemäß § 35 treffen. An Volksschulen und der 1. bis 4. Schulstufe der Sonderschulen sind ab 8. Februar 2021 jene Schülerinnen und Schüler vom ortsungebundenen Unterricht ausgenommen, welche die in § 35 vorgesehenen Tests vorlegen. (Banu Kara: Also, es werden „Ausnahmen“ vom ortsungebundenen Unterricht in Form von Präsenzunterricht angeordnet!!! Für diejenige, die mit dem Zwangstest einverstanden sind!!! Gesetzeswidrig!!!)

    (3) Der Präsenzunterricht gemäß Abs. 2 ist – außer an Volksschulen und der 1. bis 4. Schulstufe der Sonderschulen – in Form eines Schichtbetriebs zu organisieren. Die Schülerinnen und Schüler sind in Gruppen einzuteilen, zwischen denen kein Wechsel stattfinden darf. An Schultagen, an welchen für eine Gruppe kein Präsenzunterricht stattfindet, befinden sich die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe für die Zeit des stundenplanmäßigen Unterrichts der Klasse im ortsungebundenen Unterricht, eine Teilnahme am Präsenzunterricht mittels elektronischer Kommunikation ist nach Maßgabe technischer Möglichkeiten zulässig. Die Klassen und Gruppen sind im Schichtbetrieb am Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag wochenweise abwechselnd in der Schule zu unterrichten. Schulen ab der 9. Schulstufe und Sonderschulen ab der 5. Schulstufe können vom Schichtbetrieb für die Schule, Klassen, Gruppen oder Teile von diesen mit Zustimmung der Schulbehörde abweichen. Die Schulbehörde kann durch Verordnung einen Verzicht auf einen Präsenzunterricht für Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung anordnen, wenn dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 erforderlich ist.( Banu Kara: alle Schülerinnen und Schüler befinden sich eigentlich im „ortsungebundenen“ Unterricht, die wiederum gruppenweise zum Präsenz Unterricht kommen „dürfen“ sobald sie mit der Testung einverstanden sind!!! Gesetzeswidrig!!!)

    Übrigens; § 35. Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) nach Maßgabe der Anlage A zu tragen. (384. Verordnung, Ausgegeben am 3. September 2020, was eigentlich nachher vom VfGH als verfassungswidrig erklärt worden ist) daraus wurde plötzlich am 4. Februar 2021 in der 56. Verordnung dieses Monstrum entstanden;

    „§ 35. (1) Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass Schülerinnen und Schüler am ersten Tag einer Woche, an welchem sie sich in der Schule aufhalten, einen von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Schnelltest, der für eine Probennahme im anterior-nasalen Bereich in Verkehr gebracht wurde, an der Schule durchführen und vorlegen. Schülerinnen und Schüler an Volksschulen und Sonderschulen sowie Schülerinnen und Schüler, welche sich mehr als zwei Tage einer Woche an der Schule aufhalten, haben zweimal wöchentlich Tests an der Schule durchzuführen und vorzulegen, wobei zwischen den Tests jeweils mindestens ein Kalendertag liegen muss.

    (2) Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben – in Volks- und Sonderschulen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume – zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, wenn sie nicht zum Tragen einer einem höheren Standard entsprechenden Maske verpflichtet sind.

    (3) Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe haben eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente oder einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.

    (4) Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten.“ (interessant, muss man probieren!!!)

    (3) Der Präsenzunterricht gemäß Abs. 2 ist – außer an Volksschulen und der 1. bis 4. Schulstufe der Sonderschulen – in Form eines Schichtbetriebs zu organisieren. Die Schülerinnen und Schüler sind in Gruppen einzuteilen, zwischen denen kein Wechsel stattfinden darf. An Schultagen, an welchen für eine Gruppe kein Präsenzunterricht stattfindet, befinden sich die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe für die Zeit des stundenplanmäßigen Unterrichts der Klasse im ortsungebundenen Unterricht, eine Teilnahme am Präsenzunterricht mittels elektronischer Kommunikation ist nach Maßgabe technischer Möglichkeiten zulässig. Die Klassen und Gruppen sind im Schichtbetrieb am Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag wochenweise abwechselnd in der Schule zu unterrichten. (genau, ohne diese verkehrte Ausnahme mit der Voraussetzung einer Testung wäre das überhaupt nicht möglich!!!)

    Frage: Glauben etwa die Personen, die so eine „Verordnung“ schreiben, dass diese auch vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten würde? ICH NICHT!!!

    Noch eine Frage: Wissen etwa diejenige auch, wieweit sie noch gehen würden und um welchen Preis? ICH GLAUBE NICHT!!!

    Übrigens; eine Schichtbetrieb und die Maskenpflicht in der Schule sind VERFASSUNGSWIDRIG!!! (siehe die Entscheidung des VfGH) Und bald wird auch diese Zwangstestungen VERFASSUNGSWIDRIG erklärt und als ein dunkler Fleck in unsere Geschichte eingehen!!!

    Ich wiederhole nochmals; mein Sohn wird seine Schularbeiten schreiben aber Sie werden dafür Verantwortung übernehmen müssen!
    Sollte Ihrerseits keine plausiblen Lösungen bis zum ersten Schularbeit-Tag (11. März 2021) angeboten werden, behalte ich mir im Namen meines Sohnes alle rechtlichen Schritte in zivil-, straf- und datenrechtlicher Hinsicht im Falle einer gezwungenen Weise stattfindenden Testung ausdrücklich vor! (ja, in der Tat, wenn ich schlussendlich sogar meine Einwilligung geben muss, bleibt die Verantwortung bei Ihnen hängen, da Sie mir sonst mit der Karte „keine Schularbeit“ für meinen Sohn drohen und mir weiß machen wollen, dass sich die Situation bis Mai verändert und mein Sohn dann, wenn notwendig, eine Nachschularbeit schreiben wird können oder die Entwicklung der Covid-Maßnahmen das Schreiben einer Nachschularbeit für meinen Sohn nach Ostern möglich machen wird!!! Inakzeptabel, da diese „Verordnung“ mit Ende des Schuljahres 2020/2021 außer Kraft tritt!!! Was passiert, wenn durch einen neuen Lockdown die Schulen wieder schließen müssen? Einfach Pech gehabt!)

    Ich kann das Wort Nachschularbeit nicht mehr hören! Meinem Sohn stehen die Schularbeiten zu!

    Ich habe Ihnen niemals eine Verzichtserklärung auf den Präsenzunterricht im Namen meines Sohnes gegeben, sondern Sie (und bzw. Herr BM Faßmann) haben meinem Sohn den Schulbesuch einfach verboten!!!

    Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben!“

    Hoffentlich melden Sie sich bald in diesem Forum, vielleicht haben Sie ja schon eine Antwort vom Herrn BM Faßmann…

    Danke und LG
    Banu

  40. Annemarie Heissenberger

    Mir wurde von unserer Bezirkshauptmannschaft zur Last gelegt meinen Sohn nicht zum PCR Test gebracht zu haben. Wir haben den Bescheid erhalten, nachdem mein Sohn von seinen Schulfreunden mittels Whatsapp wegen einer positiv getesteten Mitschülerin in Kenntnis gesetzt wurde. Mein Sohn erzählte mir, dass er normalerweise nur mit seiner Gruppe mit 8 Mitschülern in einer Klasse ist. An einem Dienstag waren von seiner Gruppe 3 Schüler und der anderen Gruppe 14 Schüler  am Nachmittag in „Englisch Wahlpflichtfach“ in seiner Klasse, die eine der größten Räume im Schulgebäude ist. Er sei in der 1. Reihe linker äußerster Platz gesessen- mit FFP2 Maske bei geöffnetem Fenster. Die besagte Schülerin saß in der letzten Reihe mittig, ca 6-8  Meter entfernt.  Die Frau Direktor hatte zwar die Gruppen für den Regelunterricht geteilt, aber anscheinend ist bei den Wahlpflichtfächern die Schüleranzahl egal. Mein Sohn hat als letztes das Klassenzimmer verlassen. Er war zu keinem Zeitpunkt näher als 6 Meter an der positiv getesteten Person heran gekommen. Mein Sohn teilte mir mit, dass laut der positiv getesteten Schulkollegin die Frau Direktor noch mit den Behörden telefonieren müsste, da nicht sicher war, wer als Kontaktperson zählte. Dies erfuhr er nur durch Klassenkameraden. Die Schule hat sich nicht mit mir als Erziehungsberechtigten in Verbindung gesetzt. Schließlich werden unsere Kinder sowieso mit dem ständigen Tragen der meiner Meinung nach ungesunden FFP2 Maske gezwungen. Er hatte am Vortag gezwungenermaßen den Schnelltest gemacht und war negativ. Die BH entschied alle Anwesenden wären Hoch Risiko Kontaktpersonen. Ich habe den Bescheid nur mittels E Mail erhalten. Mein Sohn war die ganze Zeit in seinem Zimmer und abgesondert. Unser gemeinsames Badezimmer wurde nach jedem Gebrauch desinfiziert und er hatte seine eigene Toilette. Seine Temperatur lag konstant bei ungefähr 36.7 ° und er war symptomlos, wobei ich auch die Aufzeichnungen machte. Einige seiner Schulfreunde, darunter auch umliegende Sitznachbarn der positiven Person, schrieben meinem Sohn Jeremy, sie wären negativ getestet worden. Ich bekam nach 10 Tagen mittels Bescheid die Mitteilung die Quarantäne sei beendet. Ebenfalls wurde ich noch einmal darauf hingewiesen wir müssen den PCR Test machen- mittels Mail und SMS ( die Direktorin hat meine Telefon Nummer der BH weiter geleitet ) Er ging wieder zur Schule und wir bekamen den Strafbescheid mittels RSA Brief zu seinen Handen ( er ist 16 Jahre alt ) , den ich rechtfertigen muss. Ersatzfreiheitsstrafe 4 Wochen. Wir sind österreichische Staatsbürger, haben uns noch nie etwas zuschulden kommen lassen und werden von der Behörde als Straftäter behandelt.

  41. Anny H

    Annemarie Heissenberger
    Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.
    Mrz 3, 2021 – 8:40 Ersuche meinen Namen nur mit Anny H zu posten –

  42. Thomas G.

    Gibt es schon Strafanzeigen gegenüber LehrerInnen bzw. Urteile die diesen Wahnsinn vollziehen?
    Vorallem höherwertige Urteile würden uns helfen..

    MfG

  43. Banu Kara

    hallo, heute ist der 23. April. Montag beginnt der Wahnsinn wieder! Noch dazu sollen die Kinder Nasenbohretest (2x Mal inder Woche)+ Gurgeltests (Einmal in der Woche) machen! Leute, geht’s noch?
    Mein Sohn bleibt weiterhin daheim!!!
    Könnten bitte die Anwältinnen/Anwälte endlich etwas organisieren?
    Bitte, danke!!!

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