Stellungnahme zum elektronischen Eltern-Kind-Pass: Speicherung von Massen sensibler Daten auf Vorrat

Elektronischer Eltern-Kind-Pass bis 2026 geplant: Speicherung von sensiblen Daten von Schwangeren und Kindern auf Vorrat

Der gelbe Mutter-Kind-Pass soll nun Geschichte sein. Anfang April wurde ein Gesetz vorgelegt, mit dem geplant ist, bis 2026 die bisher auf Papier festgehaltenen persönlichen Daten über Schwangerschaftsuntersuchungen und Gesundheit von Mutter und Kind voll digitalisiert zu erfassen. Dr. David Suntinger hat sich den Gesetzestext genauer angesehen – mit dem Ergebnis: Mit Blick auf das Grundrecht auf Datenschutz lässt er einiges zu wünschen übrig, wie auch andere Institutionen in ihren Stellungnahmen schon erkannt haben.

Hier lesen Sie unsere Stellungnahme, die Sie auch auf der Parlamentshomepage noch unterstützen können! Link: eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG; Eltern-Kind-Pass-Gesetz, Änderung (602/SN-259/ME) | Parlament Österreich

Stellungnahme zum eEltern-Kind-Pass-Gesetz (eEKPG)

Im Anschluss an „erfolgreiche“ e-Health-Applikationen wie den eImpfpass und das Zentrale Impfregister soll nun nach dem Willen des Gesundheitsministers ein weiterer Meilenstein in einer Reihe von massiven Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz gesetzt werden. Im Fokus der Bestrebungen jener Bundesregierung, die sich bereits durch die temporäre Einführung einer allgemeinen Impfpflicht „verdient“ gemacht hat, soll es nun zu einer massiven, massenhaften Vorratsdatenspeicherung sensibler gesundheitsbezogener Daten von Kindern, Schwangeren und Obsorgeberechtigten kommen.

Die Rede ist von dem Ministerialentwurf für die Einführung eines Elektronischen Eltern-Kind-Pass-Gesetzes, kurz eEKPG. Wie schon im Zusammenhang mit der Einführung des Zentralen Impfregisters, so soll auch hier von dem Prinzip der Freiwilligkeit abgegangen werden, das bei Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) noch als selbstverständlich gegolten hat – als  Gegengewicht zu den enormen Missbrauchsmöglichkeiten, die mit der massenhaften Speicherung von Gesundheitsdaten einhergehen.

Im Gegensatz zum Zentralen Impfregister erfolgt die Datenerhebung zwar nicht ausweglos über das Zentrale Melderegister (ZMR). Dennoch ist die Zahl der österreichischen Familien denkbar gering, die auf den Bezug von Kinderbetreuungsgeld verzichten werden, um nicht im Elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) erfasst zu werden.

Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die Teilnahme an Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogrammes. Bei Teilnahme an diesem Programm sind Gesundheitsdienstleistungsanbieter – wie Krankenhäuser und
Ärzte – nach  dem vorliegenden Entwurf verpflichtet, eine ganze Reihe personenbezogener Gesundheits- und sonstiger Daten zu erheben und im eEltern-Kind-Pass zu speichern.

Die lange Speicherdauer von 30 Jahren bewirkt

  • nicht nur eine beinahe unübersehbare und weitreichende Kontrollmöglichkeit für den Gesundheitsminister,
  • sondern auch unübersehbare Risiken für die betroffenen Personen durch mögliche Datenlecks, wie diese – siehe das Negativbeispiel GIS – gerade hierzulande häufig auftreten.

Der Eindruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sowohl das Grundrecht auf Datenschutz als auch die vom Unionsrecht in Gestalt der DSGVO sonst geschützten Rechte und Freiheiten betroffener Personen weiter massiv eingeschränkt werden sollen, erhärtet sich durch den vom Gesetzgeber vorgesehenen weitgehenden Ausschluss von Betroffenenrechten.

Das zentrale Recht auf Auskunft soll auf eng limitierte Abfragemöglichkeiten im Rahmen der zur Verfügung gestellten technischen Zugänge eingeschränkt werden – wie bereits im Zusammenhang mit dem Zentralen Impfregister bekannt. Die Rechte auf Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung sollen vollkommen ausgeschlossen werden, soweit Betroffene sie gegen die Auswertung der massenhaft gespeicherten Gesundheitsdaten durch den Gesundheitsminister zu schwammigen, intransparenten Zwecken wie

  • Beantworten gesundheitspolitischer Fragestellungen“,
  • Auswertungen der medizinischen Überwachung“ oder
  • Evaluierung des Nutzungsverhaltens

geltend machen möchten. Der Gesetzesentwurf nähert sich hier Formulierungen, die aus den Nutzungsbedingungen von Plattformen sozialer Netzwerke stammen könnten.

Als Anwälte für Aufklärung sprechen wir uns entschieden gegen diesen neuen Angriff auf das Grundrecht auf Datenschutz aus. Die dem Entwurf eingeschriebenen Ziele der „verbesserten Erreichbarkeit bildungsferner Familien und Frauen“ oder des „vereinfachten Zugangs zu Untersuchungsergebnissen für beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter“ können nicht annähernd die Gefahren aufwiegen, die mit einer zentralen Vorratsdatenspeicherung sensibler Gesundheitsdaten einhergehen. Die Gesetzesvorhaben aus dem Hause des Gesundheitsministers in den letzten Jahren zeigen: Gerade das in den Erläuterungen weiters genannte Ziel „gesundheitspolitischer Steuerung“ muss zu Wachsamkeit und Widerstand aufrufen.

Verein Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung

ZVR-Zahl 1421037629 

Wien, 30.4.2023

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

23 Kommentar

  1. EK

    Ich bin STRIKT dagegen: Aushebeln der Grundrechte, EU-Kontrollwahn kennt anscheinend keine Grenzen.

  2. Pia

    Ich bin fassungslos über diesen weiteren Vormarsch in Richtung Digitalisierung! Außerdem empfinde ich es als Erpressung von Seiten der Regierung, Sozialleistungen an eine Datensammlung zu koppeln! Die Gewährung von einer vom Steuerzahler gewährten Leistung, wie Familienbeihilfe, darf niemals an eine digitale oder auch analoge Sammlung von medizinischen personenbezogenen Daten gekoppelt sein! Generell ist das Sammeln von personenbezogenen Daten in egal welcher Art zu unterlassen!
    Ich möchte mich entschieden dagegen aussprechen!!
    MfG

  3. Anton Loidl

    Wir haben schon genug „Gläserner Mensch“.
    Geht ins Herz und werdet Menschen.

  4. Präsent

    Ich bin für Eigenverantwortung in den Bereichen Gesundheit und Bildung! Gegen Kontrollzwang und Grundrechtsverletzungen!!!

  5. Maria Lagler

    Die ärztliche Schweigepflicht, bzw. der Datenschutz werden hiermit endgültig abgeschafft. Das ist unter allen Umständen zu verhindern.
    Das etwas jetzt auf Grund der Technik möglich ist, heißt noch lange nicht, dass es auch in Ordnung ist, es anzuwenden. Die ständigen Vorschriften wurden nicht zum Wohle der Menschen gemacht. Sie dienen nur einer kleinen Gruppe von Personen, die sich über alle anderen stellen. Gesetze sind dazu da, das Wohl der Menschen zu gewährleisten. Nur dann haben sie eine Berechtigung.

  6. Mechthilde Laterner-Rädler

    Ich lehne diese Vorgangsweise komplett ab. Nach den vergangenen 3 Jahren habe ich gesehen, wie mit unseren Daten und unserer Freiheit umgegangen wird. Von Freiwilligkeit ist keine Rede und Verlust des Kinderbetreuungsgeldes spricht eine deutliche Sprache.

  7. Gaby B.

    Ich bin strikt ebenfalls dagegen! Datenschutz ist nicht gesichert. Datenmissbrauch ist schwer nachzuweisen. Das neue Gold sind unsere Gesundheitsdaten!

  8. Julia de Geus

    Als Mutter/Vater sind wir in der Verantwortung und Obsorge unserer Kinder, nicht der Staat. Das beinhaltet auch unser Bemühen und unsere rechtschaffenheit uns nach bestem Wissen und Gewissen um die Gesundheit unserer Kinder zu kümmern, was wir ganz ‚instinktiv-intuitiv‘ logischer Weise auch am Besten können. Darum empfinde ich es als unverhältnismässig und inkorrekt dass sensible private Gesundheitsdaten in eine von uns unkontrollierbare digitale Instanz abgegeben werden. Klares nein also zum elektronischen Mutter-Kind Pass. Nein bedeutet- Danke wir brauchen es nicht. Und nein bedeutet auch- wir wollen es nicht, stimmen nicht zu weil es eine unverhältnismässige und unrechtmässige Massnahme wäre.

  9. Gerhard

    Wir hatten mal gute und sinnvolle Gesetze .
    Doch heute bedeutet fast jede Änderung eine Schlechterstellung und Eingriff in persönliche Rechte !
    Warum und welche respektlose Vorgehensweise wird hier schön geredet ?

  10. Hannelore Saringer

    Ich bin STRIKT dagegen

  11. Als Hebamme widerstrebt mir das Vorhaben „neuer Eltern-Kind-Pass“ unter den genannten und geplanten Voraussetzungen massiv. Hätte jede Frau / Familie die Möglichkeit, auf E-Card-Kosten eine Hebammenbegleitung ( Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett) zu bekommen, wäre es wesentlich besser um die psychische und physische Gesundheit von Mutter und Kind bestellt.
    Die Vorhaben der WHO ( – Stichwort Streichung des Passus Menschenrechte etc.) und auch das verhältnismäßig kleine Vorhaben bzgl. Mutter-Kind-Pass müssen unseren Widerstand hervorrufen.
    Wo Unrecht zu Recht wird,
    wird Widerstand zur Pflicht !

  12. Emmi Figo

    Was soll denn noch alles passieren, werden wir vielleicht noch zum Atmen eine Genehmigung brauchen?
    Nur noch gehorchen!

    1. Stefan Sabor

      Bitte um Entschuldigung, wenn es eventuell gegen die Kommentarrichtlinien verstößt und meine Direktheit. Der langen Rede kurzer Sinn. WIr brauchten ja eine Genehmigung zum Atmen. Nannte sich Maskenbefreiung.

  13. Wilhelm Nowotny

    Ich bin gegen eine Speicherung von sensiblen Daten von Schwangeren und Kindern

  14. T.D.

    Unter keinen Umständen! Der bisherige Umfang des Eltern-Kind- Passes ist bereits ein einziger Übergriff. Die Geldnöte der Eltern werden dazu missbraucht, unnötige Untersuchungen vornehmen zu lassen und jetzt sollen diese Daten auch noch zwangsverpflichtend digitalisiert und gespeichert werden.

  15. Anita Einwallner

    Ich bin strickt dagegen!! Es werden die Grundrechte ausgehebelt.EU -Kontrollwahn kennt anscheinend keine Grenzen!!!

  16. Wriessnig Günther

    Diese permanente Anmaßung mündigen Bürgern gegenüber, kann so nicht weitergehen. Gebt diesen, in die „Unterhosen Kriechern“, die rote Karte !

  17. Christine Kremser

    Da Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen, ist es mehr als gerechtfertigt, dass auch sie darüber frei entscheiden sollen, wer welche Daten von ihren Kindern erhält und für welchen Zweck. Kein Durchschnittsmensch hat eine Ahnung wofür die Daten genützt werden können. Eltern müssen ihre Kinder beschützen können, in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden, anstatt alles samt ihrer Kinder in staatliche Kontrolle zu übertragen.

  18. Evelyn S.

    Ich bin auch STRIKT dagegen! Unsere Kinder sind unser höchstes Gut und müssen geschützt sein und werden!

  19. Evelyn S.

    Unsere Kinder sind unser höchstes Gut und müssen geschützt sein und werden!

  20. Helmut Teubenbacher

    Die letzten Jahre haben gezeigt, dass man in Gesundheitsanhelegenheiten der Regierungspolitik, ihren ausgesuchten
    „Experten“, der Ärztekammer und so manchen Ärzten nicht trauen kann. Genauso gilt das für mich in digitalen Angelegenheiten in vielerlei Hinsicht. Mein Vertrauen in die Regierungspolitik ist vollends erschöpft, inklusive uHBP, Europapolitik und weltweiten Machenschaften.

  21. Jennifer

    Der Wunsch nach einem „digitalen – Eltern-Kind-Pass“ ist absurd! So wichtige und sensible Daten zu erstellen und zu speichern ist enorm kritisch. Zudem ist die Umbenennung selbst absolut diskriminierend! Wir werden entmündigt! Unsere Kinder gehören unter den größten möglichen Schutz! Nicht unter den von ein paar Spinnern aus der Regierung!
    Wir we

  22. Angela Berger

    Ich bin strikt dagegen, dass jedwede sensible Daten Art digital gespeichert werden!

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