Thema: Anzeige (Abmeldung) zum häuslichen Unterricht

Wie gegenwärtig den Medien zu entnehmen ist, werden vermehrt Kinder im Pflichtschulalter zum häuslichen Unterricht angezeigt (=abgemeldet). Das österreichische Recht sieht diese Möglichkeit vor, indem es besagt, dass die Schulpflicht neben Schulen mit einem Öffentlichkeitsrecht auch in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht sowie im häuslichen Unterricht erfüllt werden kann.

Häuslicher Unterricht bietet große Chancen für Kinder und Familien sowie auch einige nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Eltern, die sich für den häuslichen Unterricht entschieden haben, übernehmen eine große Verantwortung, welche jedoch mit Liebe, Engagement und Zeit zu meistern ist.

Im Folgenden möchten wir Ihnen deswegen einige bürokratische Hürden erläutern:


  1. Wie und wo kann ich mein Kind zur Teilnahme am häuslichen Unterricht anzeigen?

Die Anzeige zum häuslichen Unterricht muss VOR Beginn des kommenden Schuljahres mittels eines formlosen Schreibens erfolgen. Dieses muss unter anderem diese Informationen beinhalten:

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum
  • Freitext (zB „Hiermit zeige ich mein Kind zum häuslichen Unterricht an“)
  • Datum und Unterschrift

Dieses Schreiben ist an die Bildungsdirektion zu richten. Empfehlenswert ist es, den Brief eingeschrieben zu schicken. Dem schreiben sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises des Kindes,
  • Kopie des Meldezettels des Kindes sowie
  • eine Kopie des letzten Zeugnisses bzw. eine Stellungnahme des Schulleiters bzgl. der Schulreife bei Erstklässlern.

Rechnen Sie mit ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit durch die Behörde.

Die Bildungsdirektionen der Bundesländer stellen folgende vorbereitete Formulare zur Verfügung:

Tirol:
Eltern/SchülerInnen | Bildungsdirektion für Tirol (bildung-tirol.gv.at)

Niederösterreich:
Formulare für Erziehungsberechtigte und Schulleitung , Bildungsdirektion Niederösterreich (bildung-noe.gv.at)

Oberösterreich:
Schülerinnen und Schüler :: Bildungsdirektion OÖ (bildung-ooe.gv.at)

Salzburg:
Bildungsdirektion Salzburg: Formulare für schulrechtliche Angelegenheiten (bildung-sbg.gv.at)

Vorarlberg:
Pädagogische Angelegenheiten , Bildungsdirektion Voralberg (bildung-vbg.gv.at)

Steiermark:
Für Schüler/innen und Eltern , Bildungsdirektion Steiermark (bildung-stmk.gv.at)

Kärnten:
Onlineformulare (elektronische Formulare gemäß § 1a E-GovG) , Bildungsdirektion für Kärnten (bildung-ktn.gv.at)

Burgenland:
für jeden Dienstort im Burgenland gibt es eines eigenes Formular

Wien:
derzeit keine eigenen Formulare

  1. Kann es Gründe geben, dass die Anzeige zum häuslichen Unterricht nicht genehmigt wird?

Ja, die gibt es! Nämlich zwei:
 
Erstens, wenn Ihr Kind einen Deutschförderkurs bzw. eine Deutschförderklasse besuchen muss, so ist ein häuslicher Unterricht nicht möglich.

Zweitens kann der häusliche Unterricht nicht genehmigt werden, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichts mit einer öffentlichen Schule nicht gegeben ist. Aus diesem Grund werden in den Formularen der Bildungsdirektionen zielgerichtete Fragen gestellt (zB „Wer unterrichtet?“, „Gibt es Kenntnis über den Lehrplan?“) – ob diese beantwortet werden müssen ist umstritten.

TIPP:
Informieren Sie sich vor der Anzeige zum häuslichen Unterricht über die relevanten Lehrpläne und erstellen Sie ein plausibles Konzept, wie, was und mit welcher Kompetenz Ihr Unterricht daheim erfolgen wird.

  • Wo finde ich die Lehrpläne?

Volksschulen:
Volksschul-Lehrplan (bmbwf.gv.at)

Mittelschulen:
Lehrplan der Mittelschule (bmbwf.gv.at)

AHS-Unterstufe:
Lehrpläne der AHS (bmbwf.gv.at)

TIPP:
Pflegen Sie rechtzeitig Kontakt zu der Stamm- bzw. Prüfungsschule Ihres Kindes, um ggf. standortspezifische Gewichtungen in Erfahrung zu bringen.

  • Muss ich an der Schuleinschreibung teilnehmen, wenn ich mein Kind im häuslichen Unterricht unterrichten möchte?

Ja, unbedingt, denn eine Anzeige zum häuslichen Unterricht ersetzt die Schuleinschreibung nicht. Unter anderem wird im Zuge der Einschreibung auch die Schulreife Ihres Kindes ermittelt. Kommen Sie dieser Einschreibungsverpflichtung (Verwaltungsakt) nicht nach, können Sie mit Geldstrafen konfrontiert werden.


  • Wie komme ich zu einem Jahreszeugnis für mein Kind?

Um ein Zeugnis zu erhalten, muss eine Externistenprüfung abgelegt werden. Dies bedeutet, dass VOR dem Schuljahresende Ihr Kind an einem Schulstandort eine Prüfung über den Jahresstoff in den vorgegebenen Fächern gemäß des öffentlichen Lehrplanes der jeweiligen Schulstufe absolvieren muss.

ACHTUNG:
Nach Erhalt des Zeugnisses ist eine Kopie an die Bildungsdirektion zu übermitteln.

  • Fallen Gebühren für das Jahreszeugnis an?

Ja, ca € 15, die vor Abholung des Zeugnisses zu überweisen sind. Die entsprechenden Informationen (exakte Höhe der Gebühr, Kontodaten, etc.) erhalten Sie von der Prüfungsschule.

  • Wie und wo melde ich mein Kind zur Externistenprüfung an?

Für Volksschulen gilt grundsätzlich, dass die Prüfung an jeder Volksschule abgehalten werden kann (auch in einem anderen Bundesland). Für die Unterstufe (Mittelschule, etc.) gibt es in der Regel eigene Prüfungsschulen. Idealerweise erfragen Sie das bei Ihrer zuständigen Bildungsdirektion bzw. werden Sie eine Liste mit Prüfungsschulen im Zuge der Anzeige zum häuslichen Unterricht erhalten.

WICHTIG:
Sie müssen Ihr Kind aktiv an einer Prüfungsschule für eine Externistenprüfung anmelden!

Die Information über Prüfungsablauf, Dauer der Prüfung, die Anforderungen, Beurteilungsform, etc. erhalten Sie im Zuge des Ansuchens um Zulassung zur Prüfung.

Setzen Sie sich mit Ihrer gewünschten bzw. zugewiesenen Schule rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres in Verbindung um (a) einen Externistenplatz zu bekommen und (b) die Formalkriterien wie Anmeldefrist, etc. erfüllen zu können.

Ein Verzeichnis aller Schulen in Österreich finden sie hier:
Schulführer – Schule.at | Das Bildungsportal

  • Kann mein Kind eine Externistenprüfung wiederholen, wenn es diese nicht bestanden hat?

Das ist leider nicht möglich. In diesem Fall ist das Kind verpflichtet, an einer öffentlichen Schule bzw. an einer Privatschule mit dauerhaftem Öffentlichkeitsrecht die Schulpflicht zu erfüllen.

  • Erhält mein Kind im Zuge der Schulbuchaktion kostenlose Schulbücher?

Ja, diese sind bei der Stamm- oder Prüfungsschule anzufordern. Siehe: Schulbücher im Schuljahr 2021/22: Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2021/22 ; GZ: 2021-0.020.623

  • Muss ich mein Kind jedes Jahr für den häuslichen Unterricht anmelden?

Ja, wenn Ihr Kind im vorherigen Schuljahr daheim unterrichtet wurde, und Sie das fortsetzen möchten, so ist VOR Schuljahresbeginn ein Folgeantrag zu stellen. Das Prozedere entspricht dem Erstantrag, siehe ganz oben.

  • Kann mein Kind während des Schuljahres zum häuslichen Unterricht abgemeldet werden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Beachten Sie bitte daher die Fristen (siehe Frage 1).

  • Kann mein Kind während des Schuljahres vom häuslichen Unterricht in eine Schule wechseln?

Das ist jederzeit möglich.


Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

57 Kommentar

  1. Reinhard Steiner

    Hallo, was passiert, wenn erst nach Beginn des Schuljahres eine Impfpflicht angekündigt wird, kann ich dann mein Kind aus der Schule nehmen, oder darf es ohnehin nicht mehr zur Schule gehen, wenn ich keine Impfung für mein Kind will. Oder ist es besser mein Kind vorher abzumelden?

    1. Katrin Trinkl

      Ich vermute, dass es dann zu einem angeordneten Gespräch kommen wird für ein psychologisches Gutachten des Kindes. Bisher wurde dies auch vor Corona so ähnlich gehandhabt, wenn man das Kind aus der Schule nehmen wollte. War damals für Eltern schwierig bis unmöglich, je auch nachdem, wie die Schulleitung gesprächsbereit war. Distance Learning soll nicht mehr erlaubt sein. Zu einer offiziellen Impfpflicht wird es eventuell keine kommen. Ich sehe aber das Problem darin, dass die Gleichstellung der Schüler schon vorab diskutiert wird (Erleichterungen für geimpfte Kinder). Nicht zu unterschätzten ist, wie die Kinder selbst dies wahrnehmen werden und ob es daher zu „Hänseleien“ kommen kann, die dann „also, vielleicht dann zu akzeptieren wären“ lt. Hrn. Faßmann.

    2. Cordula Schmid-Ambrosi

      Es ist jedenfalls ratsam das Kind vor Schulbeginn zum häuslichen Unterricht anzumelden.
      Es kann ja jederzeit wieder zurück in die Schule wechseln. Umgekehrt ist das nicht möglich.

    3. Nikol

      Wenn das neue Schuljahr begonnen hat,kann man nicht in den Heimunterricht wechseln. Heimunterricht muss man vor Beginn des Schuljahres der Bildungsdirektion melden. Für Wien ist dieses Jahr der 3. September Stichtag. Es wird aber empfohlen so schnell wie möglich das Formular einzuschicken weil sie sehr viel zu bearbeiten haben und sich das ganze zeitlich verzögert mit der Bewilligung. Ich empfehle die Schulbücher für die Hauptfächer selber gleich zu kaufen damit man schon mit dem lernen starten kann. Letztes Jahr kamen die Schulbücher erst im November, wo sehr viel Zeit verloren ging. Dieses Jahr könnte das ganze noch länger werden. Mit den 50 Euro Schulbuchgeld pro Kind kann man dann Bücher kaufen welche nicht so dringend gebraucht werden und über die Schulbuchaktion beziehbar sind. Wie z.Bsp. Atlas, Wörterbuch, Buch für die Wörterbucharbeit,…

    4. Ich frage mich immer wieder warum diese Fragen….Darf ich wenn ich nicht dies oder das tue was SIE mir auferlegen. Fragt euch doch endlich Mal, wer DIESE denn sind? Das sind Handlanger Satans die, die Regierungen der Welt steuern
      Da Frage ich doch nicht mehr ob ich was darf oder nicht, sondern was erlauben diese Bösewichte sich eigentlich. Sind wir ihre Knechte? Bei weitem nicht. Dazu würden wir nicht geboren und auf die Welt gesetzt um uns in unserer Entfaltung knechten zu lassen. Kinder sind eine Gabe, ein Geschenk von Gott. Die gibt man doch nicht dem Moloch zum Fraß. Wir müssen endlich begreifen daß nicht wir die Schuldbringer sind, sondern das hier eine ganz andere zerstörerische Macht am Werke ist!!

      1. Julia Haditsch

        Ich bin ganz deiner Meinung!!!
        Gottes Segen dir und deiner Familie

      2. Günther

        Ein Traum
        Perfekt beschrieben
        Du gehörst zu den 2% Erwachten
        Alles Gute

  2. Stefanie Feichter

    Danke für die übersichtliche Zusammenfassung!

    Bezüglich Formular zur Anzeige zum HU für Wien: Es gibt ein Formular (kann ich hier leider nicht anhängen), das man bei der Externistenstelle erfragen kann. Email an

    ex*********@bi**********.at











    Wie oben beschrieben genügt aber auch ein formlose Schreiben.

    1. Katrin Trinkl

      Ein formloses Schreiben genügt in der Regel bei der Erstanzeige nicht, zumindest bei uns in der Steiermark. Ich habe dies 2x vor Jahren so gemacht, ging aber nicht durch. In der jetzigen Zeit würde ich es gleich mit Formular senden. Sobald man den ersten Bescheid mit einer GZ erhalten hat, genügt in den Folgejahren das formlose Schreiben.

      1. Bernadett

        Hallo,

        kannst mir bitte einen Formular schicken, wäre klasse. Danke
        Lg Bernadett

      2. Alexandra

        Kannst du mir bitte auch ein Formular schicken? Danke

  3. Horst Mueller

    Der Staat dringt schrittweise in den privaten Bereich vor. Ein überaus wichtiger Bereich ist die Bildung unserer Kinder. Ich habe den Eindruck, dass sich die Schule von einer Bildungseinrichtung in eine Umerziehungseinrichtung transformiert hat. Daher befürworte ich den privsten Unterricht.

  4. Gabi Wettels

    Hallo Ihr Lieben,
    Frage, wir kommen aus NRW und ich habe meine Tochter nicht abgemeldet. Sie ist 7 Jahre und kommt in die 2. Klasse und sie war seit März zu Hause ohne Probleme mit der Schule. Jetzt machen wir das mit der Testerei nicht mit und möchten das zukünftig auch nicht, was kann ich noch tun? Kann ich sie auch abmelden?

    Liebe Grüße

    Gabi Wettels

    1. Katrin Trinkl

      In Deutschland gilt die Schulpflicht, in Österreich die Bildungspflicht, wo häuslicher Unterricht möglich ist. Einige wandern daher aus Deutschland („Bildungsfluchtlinge“) nach Österreich oder in andere Länder aus. Bevor ich das in Erwägung ziehen würde, würde ich mich mit Gleichgesinnten vernetzen. Es gibt auch Familien in Deutschland, die auf unterschiedliche Art und Weise den schulfreien Weg gehen. Infos dazu findest Du vielleicht in den sozialen Foren wie Facebook und Telegramm.

  5. 4 Jahre haben wir in DE häuslichen Unterricht gemacht. Das galt dort als Ordnungswidrigkeit. Allerdings hat ich damals schon in 2004 als Südafrikanerin meine Zweifel an so manchem was sich damals als pädagogisch wertvoll beförderte. Ich erkannte damals schon was sich von den Wölfen an meine Kinder Hera machen wollte. Damals waren wir eher eine geringe Anzahl an Familien die diesen „sehr kühnen“ Weg gingen, von dem wir allerdings viel Übung für diese jetzige Zeit mitbringen. Allein schon sich in Mut und Kühnheit zu üben… dafür ist diese Bildungsart sehr förderlich! Damals wurden und Bussgeldern auferlegt die wir EINFACH NICHT zählten da wir uns nicht bestrafen ließen! Allein zweimal müssten wir uns im Gerichtssaal verantworten. Innerlich fühlten wir uns wie Mäuse, doch äusserlich waren wir Löwen die mit MENSCHENRECHTEN kämpfen gegen die ausgesprochenen Absichten der Politiker damals schon: „Wir müssen die Hoheit über den Kinderbetten erobern“. Von Südafrika kommend flatterten mir damals schon die Ohren und ich wunderte mich über die schlafenden Eltern. Nach 4 Jahren in DE wo uns zuletzt mit Erzwingungshaft gedroht wurde flohen wir still und heimlich nach Österreich. Hier war es im Gegensatz zu DE ‚plain sailing‘! Meine Kinder haben nur Heimschule gemacht und trotz südafrikanischer Mama, ihre Schuljahre mit flying colours bestanden und sogar das fehlerhafte Deutsch ihrer Mama korrigiert! Heute sagen sie das sie eine legendäre Kindheit hatten. Man darf einen Fehler NICHT machen im Heimschulunterricht: niemals das Schulsystem nach Hause importieren ! Dem Lehrplan folgen ja, weil man dem System antworten muss
    Allerdings sollte man sich so mit dem Stoff befassen, dass man nie weitergeht ist man es verstanden hat und viel Information auch aus aus richtigen Büchern herausholen, also nicht nur aus Schulbüchern. Den Vormittag diszipliniert lernen und den Nachmittag zur freien Zeit mit Bewegung, Musik usw füllen. Niemals würde ich mein Kind in die Schule schicken wenn draußen die Wölfe lauern. Ich würde mich noch nicht einmal mehr an Auflagen halten wenn diese mein Kind gefährden würden. Das heißt für mich zur jetzigen Situation. Wenn Impfung zur Auflage wird damit überhaupt Externistenpruefung stattfinden kann, dann würde ich selbst auf diese verzichten und mich schützend vor mein Kind stellen. Man ist nicht erst gebildet mit einem Stück Papier in der Hand ! Nein Bildung findet trotzdem statt. Die Bildung im Gehirn und Geist wird Teil vom Menschen und ist niemals messbar und beweisbar nur durch ein Stück Papier! Hütet eure Kinder. Sie werden euch noch danken! Und andere Leute auch.

    1. Katrin Trinkl

      Respekt und danke, toll geschrieben!

    2. Barbara Artenjak

      Hut ab vor soviel Mut und Kraft. Respekt!!

    3. Angelika

      Wow, ich bin begeistert.

    4. Irina-Ruxandra Alexandru

      Liebe Annette,
      ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Mut und Ihrer Standhaftigkeit!
      Durch Zufall bin ich auf dieser Seite gelandet, weil ich erst seit Kurzem aus diesem gefährlichen „Karussell der UnBildung“ ausgestiegen bin: August 2021 Erstklässler zum häuslichen Unterricht angemeldet; allein und ohne Schulbücher Lesen, Schreiben und Mathe beigebracht. Für mich war es von Anfang an klar, dass mein Kind an keiner Externistenprüfung teilnehmen wird!
      Der Herr Regierungsrat von der Bildungsdirektion Niederösterreich läuft schon eckig, weil ich so „stur“ bin und genau das spornt mich an, weiter gegen das System zu rebellieren! Meine neuerliche Anzeige zum häuslichen Unterricht für das nächste Schuljahr habe ich ihm bereits geschickt!

  6. Michaela S.

    Welcher Lehrplan gilt für Kinder, die das 9. Schuljahr im häuslichen Unterricht machen?
    Wo bekomme ich die entsprechenden Schulbücher, welche Fächer werden geprüft und
    in welchem Schultyp wird in diesem Fall die Externistenprüfung abgehalten?
    Danke für die Antworten

    1. Hallo Michaela,

      Falls du eine Antwort bekommst, kannst du es mir bitte weiterleiten.

      Habe auch das Thema mit der 9.Schulstufe.



      am*******@gm***.com











      Ganz liebe Grüße Bettina

      1. Sandra

        Hallo, falls noch jemand Infos hat wegen 9. Schuljahr, dann wäre es schön, wenn die hier geteilt würden.
        Ansonsten werde ich im Zweifel meinen Sohn immer zu Hause lassen, falls entweder die Lehrer nicht lockerlassen (seine Befürchtung) oder es zu Hänseleien kommt. Problem bei uns ist auch noch ein Schulwechsel, er wechselt als einziger und kennt niemanden.
        LG Sandra

    2. Sabrina

      So viel mir von der Bildungsinspektorin mitgeteilt wurde, kann man das 9. Schuljahr im „Poly“ nicht im häuslichen Unterricht machen. Ich habe meinen Sohn die 4. Klasse NMS freiwillig wiederholen lassen als 9. Schulstufe. Das ging im häuslichen Unterricht.

      1. Jeannie

        Hallo Sabrina!

        Wie hast du das freiwillige Wiederholen begründet? Mit einem schlechten Zeugnis, oder gab es einen anderen Grund?

        Du würdest mir mit deiner Antwort sehr weiterhelfen. Herzlichen Dank im Voraus!

  7. Cordula Schmid-Ambrosi

    Herzlichen Dank für diesen wertvollen Artikel 😊

  8. Von Herzen danke für die Informationen!

    Ich habe eine Frage, wie kann ich mein Kind zum häuslichen Unterricht für die neunte Schulstufe, für den polytechnischen Lehrgang anmelden? Und wo bekomme ich den Lehrplan?

    Danke im voraus für Ihr bemühen!

    LG Bettina Brückl

  9. K.B.

    Unsere 3 Kinder sind zum häuslichen Unterricht abgemeldet bzw. haben wir das vergangene SJ Distance Learning gemacht. Es war nicht leicht weil viele andere Belastungen wie Pflege von Angehörigen dazu kamen. Ich finde es unglaublich, dass die Externustenprüfung nicht wiederholt werden kann. Eltern die diesen Weg gehen machen das aus guten Gründen und nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Sie in den Mainstream Medien wie ORF als „Sekte“ und Corona Leugner zu betiteln geht zu weit. Wir alle wissen um die Krankheit aber bezweifeln die Verhältnismässigkeit der Massnahmen. Soweit mir bekannt, wären selbst 6000 Abmeldungen nur 0,6 % – vor Monaten wurde 10000 als 1 % der Schüler in den Medien betitelt. Was soll dieses Hochspielen auch dieser Zahlen? Soll es die Grundlage sein für eine geplante Änderung der Gesetzeslage die den häuslichen Unterricht verbietet?
    35 Staaten der USA bzw. GB und Schweden haben die Massnahmen zurückgefahren. Bzw. Gab es in einigen Bundesstaaten der USA nie verpflichtende Massnahmen und sie hatten kein Problem. Eine Regierung, die gerechtfertigte Kritik und andere Meinungen nicht zulässt bzw. deren Vertreter diffamiert, muss sich eine Frage nach Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gefallen lassen. Ebenso wenn sie immer stärker in den privaten Bereich vordringt.

  10. Bettina Brückl

    Hallo ihr lieben!
    Danke erstmal für die Infos!
    Ich habe eine Frage:“Ich möchte mein Kind in der 9 Schulstufe, polytechnischer Lehrgang zum Heimunterricht anmelden. Geht das? Lg Bettina Brückl

    1. Du bist mutig so allein und gut das du dir moralischen Beistand suchst. Immerhin können andere für dich beten während du kämpfst.

      an************@ou*****.com











  11. Petra

    Aber da eine Testpflicht für regulären Unterricht besteht, kann ich die doch widerrufen und somit darf mein Kind nicht mehr in die Schule. Dies ist doch auch jederzeit möglich oder? Hab dies im Frühjahr doch auch einfach unterjährig gemacht. Somit müsste doch ein Herausnehmen aus dem Unterricht jederzeit möglich sein oder habe ich einen Denkfehler?

    1. Marko S.

      Hallo Petra,

      das interesiert uns auch. Weil, nach Wiedereröffnung haben wir keine Genehmigung zur testen gegeben, und uns war gesagt, dass unser Sohn nicht mehr zurück zur Schule darf und muß in distance learning bleiben. Wir werden gerne diesen Weg wieder nehmen.

      LG Marko

  12. Laila Serifi-George

    Ich kann anbieten Online Kunst von der 5. Klasse bis zur 13.Klasse zu unterrichten.
    Sek1 und Sek2 für Gymnasium.

  13. Waltraud

    Sofern die Regelungen nicht geändert werden funktioniert das mit der Testverweigerung. Für die Überprüfung vor dem Zeugnis muss das Kind aber einmalig einen Test machen um beurteilt zu werden (kann aber soweit ich weiß auch ein spucktest bei einem Arzt sein).

  14. Susa

    Meine Frage: ist häuslicher Unterricht auch in der AHS Oberstufe (6. oder 7. Klasse) möglich?

    1. Jutta Borek

      Hu gibt es nur bis zum Ende der Schulpflicht (9. Schuljahr) danach kann man als Externist Matura machen (nicht mehr Jahr für Jahr sondern Zulassungsprüfungen für Maturagegenstände und für BE und Geschichte z.B. der ganze Oberstufenstoff in einer Prüfung …), eine Maturaschule besuchen etc.

  15. Maria

    Weiß jemand, wo sich Lehrerinen melden können , die bereit wären Unterricht für nicht geimpfte zu geben?
    Oder wo ich nähere Infos finde.

  16. Karin Bachner

    Wir haben unsere 3 Kinder Mitte Juli in Wien zum häuslichen Unterricht angemeldet mit allen benötigten Unterlagen. Die Bildungsdirektion verlangte daraufhin per Mail eine Abmeldung von der Schule in Form einer Übersiedlungsmitteilung. Lt. Telefonat mit der Bildungsdirektion gilt die Anzeige erst als eingebracht bzw. wird bearbeitet, wenn dieses Formular von der DirektorIn unterschrieben ist. In der Volksschule ist aber niemand erreichbar, per Mail haben wir die Übersiedlungsmitteilung von beiden Schulen schon eingefordert. Die Schulen sind ja offiziell erst am 6.9.2021 offen – das ist aber zu spät. Die Direktorin des Gymnasiums hat nur Abmeldung erhalten geantwortet, die Direktorin der VS antwortet gar nicht auf das Mail. Was ist hier zu tun um die Frist nicht zu versäumen? Was ist wenn die BD erst nach Schulbeginn antwortet? Müssten die Kinder dann dazwischen in die Schule?

  17. Jeannie

    Wenn die Anzeige von HU wegen zu schlechter Noten (kein 5er) abgelehnt wurde, kann man sein Kind an einer anderen Schule anmelden und erneut zum HU anzeigen?

    Oder gilt trotzdem die Ablehnung vom ersten Mal und die zweite Anmeldung zum HU ist unwirksam?

    Finde leider nirgends eine Antwort dazu!

  18. Dari

    Hallo,
    Wir wohnen in Wien und haben leider erst Ende letzter Woche erfahren, dass man das Kind auch zu Hause unterrichten darf. Leider ist es aber schon zu spät dies bei der Bildungsdirektion zu beantragen. Da wir aber mit dem Testen nicht einverstanden sind, wollen wir die Einverständniserklärung nicht unterschreiben. Kann mir bitte jemand sagen was die Konsequenzen daraus sind bzw was kann man da noch machen? Ich halte diesen Druck auf die Schulter der Kinder nicht mehr aus, eigentlich auf die ganze Bevölkerung! Ich bin auch zugleich sehr dankbar, dass ich noch hier Gleichgesinnte gefunden habe mit denen ich darüber reden und mich austauschen kann!
    Ich danke vielmals im Voraus für eure Rückmeldung!

    1. Jeannie

      Hallo Dari!

      Wenn ihr nicht testen wollt, streicht den ganzen Zettel durch und schreibt drunter:
      „Ich bin NICHT einverstanden und werde jeden Eingriff an meinem Kind zur Anzeige bringen und werde alle beteiligten Personen gerichtlich verfolgen.“ Unterschreiben und Kopie aufbewahren.

      Wer nicht testet, darf laut Verordnung nicht in die Schule, damit ist euer Kind im Distance Learning / ortsungebundenen Unterricht.

      1. Dari

        Vielen herzlichen Dank Jeannie für die Info!

        Weiß du, ob das Kind dann eine Prüfung machen muss, um eben beurteilt zu werden bzw fürs Zeugnis? Da mein Sohn der einzige in der ganzen Klasse ist, der die Testungen verweigert, nehme ich an, dass er auch bei der Prüfung nicht objektiv beurteilt wird.. Wie ist eure/deine Erfahrung damit?
        Ich ersticke in diesem System und ständigen Anweisungen, Be- Verurteilungen etc… Man fühlt sich als Elternteil so machtlos…

        1. Jeannie

          Hallo Dari!

          Ich habe keine Kinder. Finde es aber toll, wie du und die anderen Eltern euch für eure Kinder einsetzt.

          Ob dein Sohn objektiv beurteilt wird, hängt von den einzelnen Lehrern ab. Das kannst du sicher am besten beurteilen.

          Ob er eine Prüfung machen muss, weiß ich nicht. Hast du die neue Schulverordnung gelesen? Steht da was drin?

          Lg

    2. Annamaria

      Hallo Dari,
      Hast du schon eine Lösung gefunden? Ich bin im selben Situation, ich möchte die Testerei mit meinem Kind nicht mitmachen, er fängt erst die erste Klasse an und wir sind auch zu spät für die Anzeige zur häuslichen Unterricht. Wo kann man Hilfe finden in solche Situation?

      1. Dari

        Hallo liebe Annamaria, bitte um Entschuldigung für meine verspätete Rückmeldung! Die Sucherei bezüglich Möglichkeiten hat viel Zeit in Anspruch genommen. Die Infos die ich bis jetzt durch Anwälte, Schule, Kinderarzt, Kontakte durch das Plattform Respekt Plus bekommen habe sind folgende:
        – Schule – da ich die einzige in der Klasse war, die sich geweigert hat, die Einwilligung zu unterschreiben, hat die Klassenlehrerin meinem
        Sohn gesagt, dass wenn wir das nicht tun, wird er homeschooling machen müssen. Mit welchen Konsequenzen (zB ob er Prüfungen bezüglich Zeugnis machen muss) ist allerdings unklar. Die Direktorin hat uns auch gesagt, dass wenn er nicht in der Schule getestet wird, muss er sich irgendwo anders testen lassen und in der Schule vorzeigen. Mein Bedenken bezüglich Testen war auch bzw ist, dass das Stäbchen krebserregende Substanzen enthält (bzw. was ich so gelesen habe..) und so wie mein Sohn mir berichtet hat, ist die Flüssigkeit für PCR Test nicht salzig sondern eher süßlich und chemisch schmeckend… Also da bin ich misstrauisch geworden, denn im Grunde genommen, weiß man nicht was tatsächlich drinnen ist..
        – Anwälte- durch Anwälte für Grundrechte wurde mir betreffend Befreiung von MNS und Testen in der Schule mitgeteilt, dass leider das Gesetz nur eine sehr eingeschränkte Ausnahmeregelung sieht nämlich $5 ABS.2 der Covid-19 Schulverordnung und das betrifft leider nur Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ich habe allerdings noch die Kanzlei Forsthuber & Partner in Baden (https://rechtsanwalt.forsthuber.at/) gefunden, die bis jetzt solche Fälle auch gerichtlich behandelt haben bzw generell sich mit der ganzen COVID Thematik bis jetzt tief auseinander gesetzt haben. Ich bin gerade dabei ein Beratungsgespräch zu organisieren.
        – Plattform Respekt Plus – ich dort wegen Lerngruppen nachgefragt und sehr schnell eine Liste von Kontaktpersonen bekommen und sie angeschrieben. Es gibt definitiv Betreuungs- und Lernmöglichkeiten außerhalb der Schule beim Homeschooling bzw HU
        – Kinderarzt- betreffend Befreiung von Tests und MNS wurde mir vom Kinderarzt gesagt, dass es nur möglich wäre das Kind vom MNS mit einem ärztlichen Attest zu befreien bzw zu versuchen zu befreien, aber die Ärzte werden auch unter Druck gesetzt…
        Zusammengefasst – da es gesetzlich derzeit sehr schwierig ist etwas in dieser Richtung zu bewegen, bleibt die Möglichkeiten vom Homeschooling und falls die Eltern zu Hause das Kind aus beruflichen Gründen nicht unterrichten können dann sich für Lerngruppen umschauen oder mit anderen Eltern sich zusammentun und gemeinsam bilden.
        Ich persönlich habe nach Kontakten gesucht, da es leider in meinem Bekanntenkreis niemanden gibt, der dagegen ist…
        Alles Liebe!

  19. Elli

    Unser Kinder 2.VS und 2.Gymnasium haben sich beide unabhängig voneinander beschwert , dass die Lösung vom Gurgelstest so graußlich schmeckt, nicht nur nach Salzlösung. Da drängt sich die Frage auf, was bekommen die Kinder da wirklich? Kann man sein Kind nur vom „Gurgeltest“ abmelden und ein eigenes Zertifikat (Rachenabstricht aus der Apotheke) bringen – die Schule verneint, wie schaut es aber rechtlich wirklich aus?

  20. Damjan

    Hallo, so wie schön Dari gefragt hat will ich auch nicht das er sich mein Sohn testet, deshalb habe an Schule mail geschikt das er das so wie voriges Jahr nicht testen wir. Das antwort der Direktion:
    Sehr geehrter Herr Dosko!

    Da ich keine offizielle Abmeldung zum „Häuslichen Unterricht“ erhalten habe (Abgabefrist war Freitag, 10.09.2021) gilt für Jan weiterhin die Pflicht, den Unterricht an unserem Schulstandort zu den vorliegenden Bedingungen (Testpflicht, Maskenpflicht) zu besuchen (Schulpflichtgesetz). Die Schulbücher sind bereits im Haus und können unter Einhaltung der Hygienebestimmungen (Maskenpflicht und 3-G-Regel) abgeholt werden. Ich habe keine Information darüber, wie es mit Jan im heurigen Schuljahr weitergeht, da Sie offensichtlich jeden Kontakt mit mir als Schulleiter verweigern, obwohl es zu Ihren Pflichten als Erziehungsberechtigter gehört, Kontakt zur Schulleitung zu pflegen

    Ich brauche nicht das ich den sohn zum hauslichen unterricht anmeldet wirs oder das er die maske trägt.

  21. Damjan

    Sohn ist Adhs hyperkinetische Störungen mit Aufmerksamkeit sozialpsyholgisches problem hat bestätigun das er die maske nicht tragen braucht nach zwei Monaten ruft Herr Direktor an und sagt das die Bestätigung nicht gilt braucht von Hausarzt!! Die Bestätigung hat die Ärztin geschrieben was die diagnose gestalt hat!! Jetz die Bücher konnen wir abholen nur wenn wir uns an 3G Regeln halten am sonsten droht er mit anzeige bei Bh und so weiter

  22. Dari

    Liebe Elli,
    Mein Kind hat genau das gleiche bestätigt. Und ich habe von der Schule meines Sohnes erfahren, dass man Nachweise außerhalb der Schule bringen darf bzw es steht im Eingang der Schule auch ein Box zum abgeben vom Alles Gurgel Tests. Eine Freundin von mir macht auch mit alles gurgelt zu Hause und Ihre Tochter bringt den Nachweis in die Schule.

  23. Yvonne

    Frage: Dürfte mein Kind was letztes Schuljahr negativ abgeschlossen hat dieses Schuljahr in den häuslichen Unterricht wechseln?

  24. Alexandra Daxer

    Hallo.

    Wie kann ich mein Kind zu Hause unterrichten, wenn alle Fristen für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht schon vorbei sind?
    Gar nicht….
    Uns wurde vorher gesagt das die Tests nur die ersten 3 Wochen gemacht werden.
    Jetzt kommt in Oberösterreich noch dazu das der Turnsaal wieder nicht benützt werden darf? Stimmt das?
    Wir haben eine Brillenträgerin die in den ersten Stock muss bei der die Brille immer beschlägt. Wer würde dafür haften wenn sie die Stiege runter fällt?
    Es ist ja dann nicht mehr nachweisbar das Sie beschlagen war.
    Vielleicht könne Sie mir ja weiterhelfen oder informieren.
    Vielen Dank im voraus.

  25. Sabirah Schaffer

    Hallo meine Tochter mit 6 jährigen Sohn lebt in Deutschland .sie wollen sich jetzt bei uns in der Steiermark an melden.
    Hat jemand Tipps wo sie sich melden soll um das Heimunterricht anzumelden. Für uns alles Neuland.

  26. Camilla

    Eine Frage: was passiert, wenn man nach einem Jahr häuslichem Unterricht, die Externist*innenprüfung NICHT ablegt. Wie hoch kann eine Strafe in Wien ausfallen bzw. was gäbe es für Konsequenzen? Vielen Dank für Antworten darauf!!

    1. Wenn die Externistenprüfung nicht absolviert wird, hat die zuständige Behörde laut dem Schulpflichtgesetz § 11, Absatz 6 anzuordnen, dass das Kind doch die Schule besuchen muss! Wenn der häusliche Unterricht fortgesetzt werden soll, muss die Prüfung also (erfolgreich) abgelegt werden.

      1. Camilla

        Vielen Dank, für diese Info. Noch eine Frage die sich daraus ergibt: beinhaltet die Anordnung, dass das Kind die Schule zu besuchen hat auch, dass es eine öffentliche Schule sein muss, oder würde auch der Besuch einer privaten Schule der Anordnung genügen? Besten Dank!

        1. Bei den privaten Schulen ist zu unterscheiden in Privatschulen mit und ohne Öffentlichkeitsrecht. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht (Statutschulen) können anerkannte Zeugnisse ausstellen. Wenn eine solche besucht wird, braucht es keine Externistenprüfung, bei Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht schon.
          Das Schulflichtgesetz selbst schreibt vor, dass Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht geeignet sind, um die Schulpflicht zu erfüllen. Aus dem Gesetz ergibt sich unserer Ansicht nach eindeutig, dass diese Statutschulen gleichwertig mit öffentlichen Schulen sind (§ 4 SchulpflichtG). Somit sollte es nach Einschätzung des Backoffice zulässig sein, an solchen Schulen die Externistenprüfung zu absolvieren oder an eine solche Schule zu gehen, wenn der häuslichen Unterricht untersagt wurde. Wie der Verein „Freilerner.at“ bereits festgestellt hat, sind die Behörden aber nicht zwingend dieser Meinung: https://www.freilerner.at/freilernen-ist/darf-man-das-denn/ Um diese Frage zweifelsfrei zu klären, sollte die zuständige Bildungsdirektion kontaktiert werden.
          Ob eine Schule das Öffentlichkeitsrecht hat oder nicht, wäre bei der jeweiligen Schule zu erfragen.

          Beste Grüße
          Ihr AfA-Backoffice
          Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Backoffice erteilte Auskünfte eine unverbindliche Hilfestellung darstellen.

          1. Nachtrag: Erfüllen die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten im Zusammenhang mit Einhaltung der Schulpflicht nicht, sind Verwaltungsstrafen in Höhe von 110-440 € möglich.

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