Aufforderung zum unverzüglichen Widerruf der AstraZeneca Zulassung

EINSCHREIBEN

An das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Traisengasse 5
1200 Wien

vorab per E-Mail an ne************@ba**.at
Ergeht per eMail in Kopie an die EMA „emerging safety issues“

p-************************@em*.eu concerning Astra Zenca following death of 49year old healthy individual as well as another suspect case at intensive care unit identified with activated blood coagulation/blood clots

Betreff: Unverzüglicher Widerruf der AstraZeneca Zulassung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir fordern aufgrund der schwerwiegenden, das Leben der Bevölkerung in hohem Maße gefährdenden Nebenwirkungen und zu befürchtenden Folgeschäden im Hinblick auf gravierende Pharmakovigilanz-Sicherheitsbedenken einen unverzüglichen Stopp der Verimpfung von AstraZeneca,. Zur Begründung wird auf nachstehende Ausführungen verwiesen.

Aktuellen Medienberichten ist zu entnehmen, dass eine 49-jährige Krankenschwester aufgrund einer massiven Gerinnungsstörung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der ersten AstraZenaca Teilimpfung verstarb. Des Weiteren befindet sich eine  –  durch die Verabreichung des AstraZeneca Impfstoffes – potenziell Impfgeschädigte mit lebensbedrohlichen Nebenwirkungen, einer Lungenembolie, also einer ähnlichen Ursache, in intensivmedizinischer Behandlung.[1]

[1] https://www.noen.at/zwettl/neue-details-zu-tod-nach-corona-impfung-zwettl-redaktionsfeed-landesklinikum-zwettl-corona-impfung-ages-krankenschwester-redaktion-252301477

In einer Presseanfrage teilten Sie als oberste national verantwortliche Stelle mit, dass es „aktuell noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung (gibt). Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen.“[[2]

Tatsächlich haben zahlreiche renommierte Wissenschaftler gegenüber der EMA noch vor Bekanntwerden der oben geschilderten Fälle aufgrund dieser zu erwartenden kausalen Nebenwirkungsfolge, nämlich einer „aktivierten Blutgerinnungsstörung“, einen unverzüglichen Stopp der Zulassungen durch die EMA gefordert (siehe Beilage). In diesem Schreiben sind nicht nur schlüssige wissenschaftliche Annahmen zur gegenständlichen Nebenwirkung einer aktivierten Blutgerinnungsstörung zu entnehmen, sondern es enthält auch Medienberichte über das Auftreten von Blutgerinnseln in den USA infolge von Covid-Impfungen. 

Die nun – bedauerlicherweise, in Folge Säumnis der Kontrollinstanzen – vorliegenden Fälle bestätigen nunmehr die berechtigten, gravierenden Sicherheitsbedenken, die zu einer unverzüglichen – weil augenscheinlichen – negativen Bewertung des Nutzen Risikos und somit zum sofortigen Widerruf der Zulassung führen müssen.

Aus Ihrer diesbezüglichen Pressemitteilung geht hervor, dass „thrombotische Ereignisse“ keine bekannten oder typischen Nebenwirkungen seien. Damit verkennen Sie allerdings die typischen Kriterien für Pandemiezulassungen. Demnach entspricht es dem Wesen von sogenannten bedingten Zulassungen, dass präklinische- und klinische Daten (noch) unzureichend sind. Die abschließenden Studienergebnisse über die Sicherheit der Anwendung liegen de facto noch nicht vor! Vor dem Hintergrund der experimentellen Natur des Impfstoffes ohne belastbare Nebenwirkungshistorie, kann der – von Ihnen in der Presse verlautbarte – pauschale Ausschluss eines kausalen Zusammenhanges unmöglich aufrechterhalten werden. Erst nach Vorliegen des Abschlusses der klinischen Prüfung, die für Ende März 2024 vorgesehen ist, könnte ein diesbezüglicher kausaler Zusammenhang in wissenschaftlich seriöser Weise ausgeschlossen werden. Dieser gravierende Umstand und die daraus ableitbaren Folgen müssen Ihnen als Fachbehörde bewusst sein.

[2] https://www.noen.at/zwettl/nach-todesfall-in-zwettl-verimpfung-aus-astra-zeneca-charge-gestoppt-zwettl-redaktionsfeed-coronavirus-corona-impfung-landesklinikum-zwettl-redaktion-252327511 , https://www.diepresse.com/5947415/tod-von-krankenschwester-nach-astrazeneca-impfung-wird-untersucht

In diesem Zusammenhang verweisen wir sowohl auf die europäischen als auch innerstaatlichen Rechtsgrundlagen. Demnach müssen gemäß Art. 20 Abs. 4 VO 726/2004 Maßnahmen, wie der unverzügliche Widerruf der Zulassung und Aussetzung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und des Lebens getroffen werden, wenn dies dringend erforderlich ist.

Auf nationaler Ebene sieht § 75l AMG vor, dass Sie als zuständige Behörde im Falle einer bestehenden Gefährdung verpflichtet sind, erforderliche Auflagen vorzuschreiben oder die Zulassung aufzuheben oder ruhig zu stellen, wenn eine solche im Zuge einer aktualisierten Prüfung der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln im Hinblick auf ein geändertes Nutzen-Risiko-Verhältnis vorliegt. Aufgrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse besteht für Menschen unter 70 Jahren kein statistisches Risiko in Folge einer Covid-19 Erkrankung zu versterben, sodass die Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses aufgrund des schon jetzt nach kurzer Zeit bekannten Todes- sowie lebensbedrohlichen Nebenwirkungsfalles offenkundig negativ ist.

In diesem Sinne fordern wir Sie auf Ihren gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen und die bedingte Zulassung vorgenannten Impfstoffes zur näheren Überprüfung der jüngsten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen – zumindest vorläufig – aufzuheben. Des weiteren ist es unerlässlich sämtliche Personen, welchen ein Impfstoff aus der betroffenen Charge verabreicht wurde, zu verständigen und diese unter besondere ärztliche Beobachtung bzw. Aufsicht zu stellen.

Für den Fall, dass entgegen der eindeutigen Faktenlage keine sofortige Aussetzung der Zulassung verfügt werden sollte, erwarten wir einen wissenschaftlich fundierten Nachweis, warum diese Gefährdung nicht zum Widerruf führt. Dieser muss als Minimum eine repräsentative Auswertung der Blutgerinnungsfaktoren von unlängst geimpften Personen beinhalten, welche sich unter anderem aus Thrombozytenanzahl und für die erweiterte Gerinnungsdiagnostik aktivierte partielle Thromboplastinzeit, Thrombinzeit, Antithrombin, Fibrinogen, inklusive D-Dimer zum Ausschluss des Verdachtes auf eine Form des DIC-Syndroms, zusammensetzt.

Aufgrund der akuten Gefährdung für das Leben der Bevölkerung wird eine wissenschaftliche Bewertung der gravierenden Sicherheitsbedenken bis spätestens 12.03.2021 erwartet.

Wir gehen davon aus, dass diese Begründung als Mindestinhalt eine verbindliche Erklärung dahingehend enthält, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Blutgerinnungsstörungen als Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Impfung von AstraZeneca ausgeschlossen werden können!

Mit der Bitte um Erfüllung Ihres gesetzmäßigen Auftrages!

Rechtsanwälte für Grundrechte
Anwälte für Aufklärung in Österreich

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

21 Kommentar

  1. Alexandra Kraus

    Dieser Impfstoff ist nicht ausreichend getestet worden!

    1. Dazu kommt jetzt der “Grüne Pass”, damit alle am Impf-Experiment teilnehmen “dürfen” die ihre Grundrechte wahrnehmen möchten.
      Was habt ihr da gewählt, Leute? Und wie kann man den Schaden – bis auf die 100 Milliarden Euro Neuverschuldung – jetzt noch minimieren?
      Sammel-Klage? Zum EuGH?

  2. Isabella Hechenberger

    Sofortiger Stopp dieser Notfallzulassung. Sofortige Obduktion der nach der Impfung Verstorbenen. Und genaue Analyse aller Nebenwirkungen

  3. Name

    “Offizielle (!) Informationen aus der kompletten (!!!) Packungsbeilage zum AstraZeneca COVID-19-Impfstoff”:

    “Eine Dosis (0,5 ml) enthält:

    Schimpansen-Adenovirus, der das SARS-CoV-2-Spike-Glykoprotein (ChAdOx1-S) *kodiert, nicht weniger als 2,5 x 10hoch8 infektiöse Einheiten (IE) *Hergestellt in genetisch veränderten, humanen embryonalen Nieren 293-Zellen (HEK, human embryonic kidney) und durch rekombinante DNA-Technologie. Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen (GVOs)..

    Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffs ist nicht bekannt, da sie noch im Rahmen laufender klinischer Studien ermittelt wird..

    Es sind keine Wechselwirkungsstudien durchgeführt worden..

    Tierexperimentelle Studien zur Reproduktionstoxizität sind noch nicht abgeschlossen..

    Dieses Arzneimittel wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden..

    Es wurden weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitätsstudien durchgeführt..

    Studien in Tieren zur potentiellen Reproduktions- und Entwicklungstoxizität sind noch nicht
    abgeschlossen..

    Nicht verwendeter Impfstoff oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Empfehlungen für genetisch veränderte Organismen oder biologischen Sonderabfall zu beseitigen. Verschütteter Impfstoff sollte mit einem Mittel mit Wirkung gegen Adenoviren desinfiziert werden..

    SPEZIFISCHE VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON MASSNAHMEN NACH DER ZULASSUNG UNTER „BESONDEREN BEDINGUNGEN“:

    ..Zur Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit.. finalen klinischen Studienbericht.. vorlegen: Finaler CSR: 31. März 2024

    Packungsbeilage beachten..

    Dieser Impfstoff enthält genetisch veränderte Organismen (GVOs). Entsprechend den nationalen Empfehlungen für GVOs oder biologischen Sonderabfall beseitigen..

    Eine Dosis (0,5 ml) enthält nicht weniger als 2,5 x 10hoch8 infektiöse Einheiten Schimpansen-Adenovirus, der das SARS-CoV-2-Spike-Glykoprotein ChAdOx1-S kodiert..

    Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind..

    Der Impfstoff darf nicht angewendet werden:

    – wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile dieses Impfstoffes sind..”:

    https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/covid-19-vaccine-astrazeneca#product-information-section

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    https://www.heute.at/s/krankenschwester-stirbt-nach-corona-impfung-im-akh-100131325

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    https://www.oe24.at/coronavirus/herzstillstand-nach-corona-impfung/467412844

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    CEO Pharmakonzern Merck:

    “Wenn man einen Impfstoff bei Milliarden von Menschen einsetzt, sollte man letztendlich besser wissen, was dieser Impfstoff bewirkt..

    In der Vergangenheit hat es laut Frazier viele Impfstoff-Kandidaten gegeben, die das Immunsystem stimulierten, aber letztendlich keinen Schutz boten.

    Es habe leider auch Impfstoffe gegeben, die den Viren sogar halfen, in die menschlichen Zellen einzudringen, weil sie in Bezug auf ihre immunologischen Eigenschaften unvollständig waren.

    Der Firmen-CEO erklärte, dass man aus der Vergangenheit lernen und bei der Entwicklung der Impfstoffe nicht voreilig handeln sollte:

    “Ich denke, dass wir den Impfstoff nicht überstürzen sollten, bevor wir nicht eine gründliche wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt haben. Wir haben in der Vergangenheit, zum Beispiel bei der Schweinegrippe, gesehen, dass der Impfstoff mehr Schaden als Nutzen gebracht hat. Wir haben keine gute Erfahrung mit der schnellen Einführung von Impfstoffen mitten in einer Pandemie. Das sollten wir im Hinterkopf behalten.”:

    https://de.rt.com/international/112394-schlechte-wirksamkeit-merck-stoppt-entwicklung/

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    “Weltweit sind bei 31 Millionen verabreichten Dosen des Impfstoffes (Stand Januar/Februar 2011) Fälle von Narkolepsie in Verbindung mit der Schweinegrippe-Impfung (2009) aufgetreten.”:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Narkolepsie

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  4. Holger Uhlig

    Die AGES ist de facto eine staatliche Agentur, die auf Zuruf der Politik arbeitet. Dort sitzen zwar wirklich sehr gute Experten, aber in weiten Teilen wagt niemand, sich dem Druck von Medien und Politik zu beugen.
    Niemand wird dort wagen irgendetwas, das den Plan der Durchimpfung der Bevölkerung zu Versuchszwecken (denn etwas Anderes ist es nicht) verhindern könnte, zu unternehmen. Jobverlust vorprogrammiert, wenn man es dennoch tut.
    Erfolg wird man nur haben, wenn man die betreffenden Gutachter ad personam für den Tod oder die Schädigung der Gesundheit von Menschen verantwortlich macht, sprich wenn die Drohung existenzvernichtender Haftungsklagen schwerer wiegt, als die Angst vor Jobverlust.
    Die Äußerung, es gäbe keine Fälle von Blutgerinnungsstörungen nach der Gentherapie mit mRNA oder rekombinanten Impfstoffen gegen SARS CoV2, ist eine glatte Leugnung (im juristischen Sinne = “wider besseres Wissen behaupten”) von seit den ersten Tagen der Erfassung von Todesursachen durch SARS CoV2 bekannten Fakten, da diese Wissenschaftlern in derart sensiblen Positionen bekannt sein MÜSSEN, sie sich also auf mangelnde Erkenntnis nicht berufen können.

    Ich fürchte nur, daß unsere in weiten Bereichen völlig verpolitisierte Justiz auf einfache Rechtsverweigerung setzen wird und den Fakten nicht nachgegangen werden wird.

  5. Wolfgang Niederleithner

    Es gehören eigentlich alle Notzulassungen für Covid 19 Impfstoffe aufgehoben, da keiner ausreichend getertet ist.

  6. Gertraud Pfeiffer-Leitner

    Stoppt die Impfungen. Der Impfstoff ist unsicher! Der Mensch darf nicht zur Labormaus werden!

  7. Antigone

    Ein Blick auf die Zahlen (wenn sie verlässlich sind) kann hilfreich sein …

    Vom AZ-Impfstoff (AstraZeneca) wurden bis heute knapp 7,5 Millionen Dosen in der EU ausgeliefert. Davon 223.200 an Österreich.
    Verabreicht davon wurden bisher in Österreich 135.990 Dosen (Pfizer: 639.18, Moderna: 27.998)

    Auf der EU-Website zur Verfolgung von Impf-Nebenwirkungen bzw. Impfschäden
    http://www.adrreports.eu/en/search_subst.html (Suche: Buchstabe C – COVID 19….)
    kann man dann für jede der drei Impfstoffe die gemeldeten Daten ansehen (die einmal pro Woche aktualisiert werden).

    Für AZ gibt es derzeit 21.172 * Meldungen. Beunruhigend dabei ist folgendes:
    • Innerhalb einer Woche ist die Zahl der „Nebenwirkungen“ um 50% gestiegen (von 13.983 am 27. Februar)
    • 74% der „Verdachtsfälle“ sind weiblich (der Anteil der Frauen an den Geimpften wird nicht bekanntgegeben, kann aber wohl nicht so hoch sein)
    • Es gibt KEINERLEI Angaben zu Todesfällen im Zusammenhang mit den Impfungen (im Gegensatz zu den USA oder England)
    • Der Länder-Anteil (klick auf „number of individual cases per EEA country” oben im Bild) wird durch eine Karte und ein Balkendiagramm dargestellt. Auf der Europa-Karte sticht ein Land heraus (dunkelblau):
    • Frankreich hat 33% der Impfschäden nur durch AZ (verabreichte Dosen: 377.116 von insgesamt 5.016.743 Dosen, der AZ-Vektor-Impfstoff macht also nur 7,5% von allen aus).
    • Auf Platz 2 folgt Italien mit 19% der Probleme/ Schäden durch die AZ-Impfung.
    • Auf Platz 3 – erschreckend – liegt Österreich mit 11% (!)
    • in Deutschland sind es 1%, in Spanien 5%. Anders gesagt: 857 „Fälle“ in Österreich stehen 71 Fällen in Deutschland gegenüber, das allerdings 720.843 Dosen von AZ verimpft hat. Hier noch einmal die Daten im Überblick:

    Frankreich: 377.116 adm Dosen – 2.566 Fälle (0,68%) Anteil EU: 33%
    Italien: 322.801 adm Dosen – 1.451 Fälle (0,44%) Anteil EU: 19%
    Österreich: 135.990 adm Dosen – 857 Fälle (0,63% ) Anteil 11% (Vergleich Schweden: 88 Fälle, ~ 1%)
    Deutschland: 720.843 adm Dosen – 71 Fälle (0,0098%) Anteil EU: 1%

    Aus den gemeldeten Impfraten ist ersichtlich, dass in Österreich etwa 28% der Geimpften zwei Dosen erhalten haben und 78% nur eine. Daraus ergibt sich, dass sich die rund 136.000 Dosen auf ca. 106.000 Personen verteilen. Damit wäre eine „Nebenwirkungsrate“ von 0,8% für den Astra Zeneca Impfstoff anzunehmen, wobei nicht klar ist, ob die schädliche Wirkung schon nach der ersten oder erst nach der zweiten Dosis eintrat.
    Wenn ich mich richtig entsinne, sagte Anschober man habe 600.000 Dosen bestellt, da hätten wir also mindestens 2.400 Impfgeschädigte (nur von AZ).
    Die „Meldungen“ sind allerdings so mangelhaft, dass es schwer sein wird, ein wirkliches Bild zu bekommen… Man müsste ein Internet-Portal aufmachen, wo sich Leute anonym melden können, wenn es ihnen nach der Impfung schlecht ging (wobei natürlich Ärzte involviert sein müssen, um den Sachverhalt aufzuklären);

    * P.S. Die Summe aller EU-Länder (der Tabelle) ergibt aber nur 7.788 „Fälle“, wobei 13.380 in „non EEA“ Ländern sein sollen. Welche Länder aber sollen das sein? Kann mir da jemand weiterhelfen?

  8. Antigone

    Korrektur: Es sind natürlich 72%, die nur eine Dosis erhalten haben …
    Klarstellung: die 11% beziehen sich auf die Zahl 7.788 (Tabellensumme)

  9. Mister X

    Wenn man sich die Daten der Studie 1 und 2 anschaut, kann man schon staunen, wie die EMA so etwas freigeben konnte – aber das wissen wir ja – durch politischen Druck…

    Studie (Phase I) an Affen – AstraZeneca(Oxford):
    https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2020.05.13.093195v1.full.pdf

    Studie (Phase II) an Menschen – AstraZeneca(Oxford):
    https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)31604-4/fulltext

    Umsonst kommt Kritik durch renomierte Wissenschaftler (als Beispiel hier William A. Haseltine):
    https://www.forbes.com/sites/williamhaseltine/2020/05/16/did-the-oxford-covid-vaccine-work-in-monkeys-not-really/?sh=793738b63c71

    Und beim Biontech/Pfizer schaut es auch nicht unbedingt besser aus – der EMA Report hat es an sich:
    https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

    Zugegeben, das ist schwer verdauliche Lektüre – man braucht dafür einen Spezialisten als “Übersetzer”. Trotzdem stechen Sachen hervor:
    – Studie 3 endet Dezember 2023 – hahaha, toll
    – Notzulassung bis Dezember 2021 – also hier wird wieder ohne weitere Daten verlängert werden
    – sie haben Produktionsprobleme, die sie bis Juli 2021 im Griff kriegen sollten (die Qualität der mRNA ist nicht
    gegeben, 30% bis 50% der RNA Stränge sind zu kurz und nicht brauchbar, Verunreinigungen, etc.)
    – und… und… und…

    Das sollten sich bitte unsere Politiker in den Allerwertesten impfen lassen. 🙂
    Wenn sie überleben, dann ist die Impfung sicher, wenn nicht, dann sind wir sicher.

    Liebe Grüsse und danke an unsere Anwälte!!

  10. Covjek

    Man fühlt sich versucht all jene, die in der Öffentlichkeit behauptet haben, diese Impfung sei absolut sicher, aufzufordern, sich mit derselben Charge wie die Zwettler Krankenschwester impfen zu lassen.

  11. Covjek

    Der Astra-Zeneca-Impfstoff hat doch so wie alle anderen Corona-Impfstoffe nur eine bedingte Zulassungsempfehlung von der Europäischen Arzneimittelbehörde erhalten, d.h. wir befinden uns noch immer im Stadium einer Studie. Ist es nicht üblich oder sogar rechtlich verbindlich, dass eine Impfstudie unterbrochen wird, wenn ein Todesfall unmittelbar nach einer Impfung auftritt?

  12. Friederike Eggl

    Ich fordere mit den Anwälten die Rücknahme der Astra Zulassung, Zuwenig erforscht, zu unzuverlässig

  13. Silvia

    Ich würde eine Impfung aller Politiker (welche nur impfen, impfen, impfen schreien) samt ihrer Familienangehörige befürworten – hier braucht man sich nicht hinter dem Mantel Solidarität und Respekt gegenüber besonderen Gruppen verstecken – Ärmel aufkrempeln und hinein mit dem Impfstoff – dann wird man sehen, ob sie dann auch noch so dafür sind.

    1. Stefan Sabor

      Ja das wird kein Problem sein weil:
      1.)Van der Bellen und Fassmann schon geimpft und bei Mückstein ist es anzunehmen
      2.) Die kriegen ja dann (habe gelesen, dass es bei der Schweinegrippe so war) den nicht verunreinigten Impfstoff.

  14. Claudia Tatzberger

    Ich bin immer so fassungslos, dass die Angst jeglichen Hausverstand und jegliches Denkvermögen blockiert und dass Politiker so skrupellos und gewissenlos sind. Ich hoffe, sie werden zur Rechenschaft gezogen.
    Ich danke aber den mutigen und fleißigen Anwälten, dass sie sich für ihre Mitmenschen so einsetzen. Was würden wir wohl ohne sie machen. Sie gehören für mich zu den Helden dieser herausfordernden Zeit. Danke!

    1. Brigitte Walch

      Dem kann ich mich nur anschließen!!!!

    2. Eva Travnicek

      Dem schließe ich mich zu 100% an!!! DANKE!

  15. Andrea Aichinger

    Einen herzlichen Dank an die Anwälte und an die” Kommentatoren”, die die interessanten links zu den Studien angeführt haben.
    Können die Menschen (Ärzte, Politiker,..), die die Impfstoffe als sicher bewarben angesichts dieser Tatsachen nicht belangt werden?
    Auch die “Kurzinformation für Gesundheitsberufe” auf der Seite des Sozialministeriums finde ich sehr oberflächlich und irreführend. Kann der Verfasser so einer Broschüre zur Rechenschaft gezogen werden?

  16. Als Ärztin schlage ich umgehend vor, alle bereits geimpften Personen D-DIMER und Thromboztytenzahl zu screenen, sofern es dann Hinweise auf ein erhöhtes Thromboserisiko ergibt, sollte eine Antikoagulation eingeleitet werden.
    Aus medizinischer Sicht ist ein Impfstopp und Thrombose Screening der bereits Geimpften unbedingt erforderlich, damit diese tödliche Nebenwirkung hinsichtlich ihres prozentueller Auftretens überhaupt eingeschätzt werden kann.
    Anbei mein persönlicher Einspruch zum geplanten Covid-19 Maßnahmengesetz, inklusive Hinweise betreffend Thrombose Screening der bereits geimpften Bevölkerung.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_76446/fnameorig_929244.html

    1. Eva Travnicek

      Danke für Ihren Einsatz! Mögen viele weitere Ärzte folgen, die ebenso den Mut und die Courage haben, diese Punkte anzusprechen!

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