Verfassungsgerichtshof kippt nächste Verordnung

Mit seinem Erkenntnis vom 23.02.2021, V 533/2020, stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass bei Fahrgemeinschaften und im Gelegenheitsverkehr (insbesondere Taxis und taxiähnliche Betriebe etc.) die Sitzreihenregelung sowie zusätzlich für Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie Schülertransporte etc. die Maskentragepflicht (§ 4 Abs. 1 und 2) in der COVID-19-Lockerungsverordnung (in der Fassung Nr. 342/2020) gesetzwidrig waren.
Diese Lockerungsverordnung war von 01.05.2020 bis 20.09.2020 mit Änderungen in Kraft.

§ 4 Abs. 1 und 2 (aufgehobene Bestimmungen) lauteten wie folgt:

Fahrgemeinschaften, Gelegenheitsverkehr, Ausflugsschiffe, Seil- und Zahnradbahnen

§ 4. (1) Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Gleiches gilt auch für Taxis und taxiähnliche Betriebe, für Aus- und Weiterbildungsfahrten, sowie an Bord von Luftfahrzeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten.

(2) Abweichend von Abs. 1 ist zusätzlich für Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie für Schülertransporte im Sinne der §§ 30a ff Familienlastenausgleichsgesetz 1967, für Transporte von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für Kindergartenkinder-Transporte § 1 sinngemäß anzuwenden.

Anmerkung: § 1 betraf die Maskentragepflicht

Als Begründung für die Aufhebung führte der Verfassungsgerichtshof, wie bereits durch  frühere Aufhebungen bestens bekannt, erneut aus, dass die verordnungserlassende Behörde, hier der allseits bekannte Gesundheitsminister, es verabsäumt hat, die maßgeblichen Grundlagen für die Verordnungserlassung hinreichend zu erheben und im Verordnungsakt zu dokumentieren.

Der Verordnungsakt, wie uns allen schon durch die mannigfaltigen Aufhebungen des VfGH hinlänglich bekannt ist, war wiederum leer. Der VfGH führte dazu aus: „….weil es der Verordnungsgeber gänzlich unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat“  (Erkenntnis, Seite 24).

Nach derzeitigem Stand sind nunmehr wesentliche Bestimmungen in bereits 25 Corona- Verordnungen als gesetzwidrig durch den VfGH aufgehoben worden. Da der für das Legalitätsprinzip existenziellen Dokumentationspflicht in keinem Fall entsprochen worden war, waren nicht nur die durch die unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig, sondern alle Bestimmungen dieser Verordnungen.

Ich habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt dazu meine Meinung ausgedrückt, eine solche Vorgehensweise ist als Rechtsskandal zu bezeichnen. Sämtliche geschädigte Personen haben Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich gemäß § 1 AHG.

Summa Summarum kann aus heutiger Sicht – juristisch ziemlich gesichert – gesagt werden, dass sämtliche Corona-Verordnungen des Gesundheitsministers zumindest im Zeitraum 16.03.2020 – 20.09.2020 gesetzwidrig waren. 

Das heißt, es hat bisher keine einzige Verordnung „gehalten“.  

RA Dr. Michael Brunner

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

55 Kommentar

  1. Karin Kreisel

    Danke das ihr euch für uns so einsetzt

    1. Marketa Matejka

      Vielen Dank für Euren Einsatz!!!

    2. Roswitha l Heher

      Und was hilft uns das? Nichts 📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍📍

      1. Alma Mater

        Steht im Text, was das hilft: „Sämtliche geschädigte Personen haben Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich gemäß § 1 AHG.“

      2. Maria Bogacz

        Genau es wird nicht im ORF eteähnt. Somit weiß die Merheit der Bevölkerung nicht darüber Bescheid. Bitte alles Veröffendlichen!!!!!!

      3. Sonja Hübner

        Genau so sehe ich das auch.
        Warum wird das nicht für jetzt als verfassungswidrig erklärt,ist doch alles Volksverblödelung.

  2. Walpurga Dietrich

    Danke für Eure großartige Unterstützung

  3. Stefan

    Kann man dem Gesundheitsminister keinen juristischen Strick daraus drehen?
    Das kann doch nicht sein, weil wenn es ohne Konsequenzen erlaubt ist, irgendwelche Verordnungen zu erlassen, die eigentlich ungesetzlich sind, aber bis zum Erkenntnis trotzdem gelten, haben Gesetze keinen Sinn mehr.

    1. ANDY

      Nicht ganz richtig ausgedrückt, die Gesetze passen sie ja hinterher an ihre Verordnungen an, nur das das ganze verfassungswidrig ist, denn diese steht über jeglichem Gesetz und darf dadurch auch nicht verschlimmert werden nur verbessert…

  4. Sandra Schaefer

    Ja,es ist bemerkenswert das viele Dinge jetzt verhandelt werden. Aber die Politik macht einfach weiter und zwingt die Menschen zu Absurden Dingen. Es erfolgt leider keiner Konsequenz. Warum ist das so? Hat der Verstand noch eine Chance? Lg. Sandra Schaefer

  5. Andreas Müller

    Wiederholt werden die Grundlagen zur Begründung der Gesetze/Verordnungen nicht geliefert. Dies geschieht seitens der Regierung nach über 20 Verfassungswidrigkeiten wissentlich und damit vorsätzlich! Gibt es hier keine Möglichkeit dies zu klagen?

  6. Martin Ruczizka

    Vielen Dank für Ihr Bemühen Herr Dr. Brunner. Sie leisten so wertvolle Arbeit für unser Volk! Ich kann einfach nicht verstehen, wie ein Ministerium immer und immer wieder so schwerwiegende Fehler machen darf, Verordnungen zu erlassen die in keiner Weise dokumentiert und gedeckt sind.
    Wenn ich einem Kind 10x sage nein du darfst dass nicht, dann ist nach dem 11. x wirklich Schluss. Wobei nach dem dritten mal genügen sollte.
    Der Gesundheitsminister darf unendlich mal die selben Fehler begehen, und immer wieder rechtswidrige Verordnungen erlassen? Sagt da nicht bald irgend jemand STOP, so kann es nicht weiter gehen? STOP hier hält sich der Gesundheitsminister an keine Regeln mehr zum Nachteil seines Volkes? Ministern kann doch nicht Narrenfreiheit zur Verfügung stehen? Auch der Vfgh sollte nicht nur 4x pro Jahr Sessionen einhalten, wenn doch offensichtlich ist, dass ständig rechtswidrige Verordnungen erlassen werden, dann muss man da stets dahinter sein. Für mich als Bürger einfach unvorstellbar, wenn man sich so in der Schule oder im Jobleben verhalten würde, wie der Gesundheitsminister und er Vfgh es tut, können wir keinen Schulabschluss erlangen und nicht im Jobleben bestehen bleiben. Die Gerechtigkeit soll siegen!

    1. Edith Poyer

      Ja, da stimme ich ihnen zu. Nur gilt für Politiker ja ein Immunitätsschutz soviel ich noch in Erinnerung habe.Das heißt leider Ihnen ist alles erlaubt oder sollte sich das geändert haben wär das sehr gut. Denn dann stünden nicht mehr über dem Volk und können ebenso für Ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Das wäre auch eine höchste Priorität in dieser Zeit.

  7. Gudrun Peck

    Nur ein bisschen zu lange dauert das ganze
    Verordnungen vom jetzt heuer weren besser

  8. Heinz Molidor

    danke für die Information, eine Frage dazu: Wäre nicht der Bundespräsident gefordert, die Verfassungsmäßigkeit der derzeit gültigen Verordnungen im Hinblick auf die Urteiel zu prüfen?

    1. Sigrid Lamatsch

      Ein Flugblatt an jeden Haushalt in Österreich schicken, was alles aufgehoben worden ist. Vielen Dank, an das ganze Team der Rechtsanwälte für Grundrechte!

  9. H.-P.

    An die gesamten Anwälte für Aufklärung:

    ES IST PHÄNOMENAL UND GROSSARTIG, DASS DIE ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG SICH FÜR DIE BÜRGER EINSETZEN, DAMIT DIE BÜRGER ZU IHREN RECHTEN KOMMEN UND DIE ANWÄLTE SICH SO GROSSARTIG GEGEN DIE STÄNDIGEN UND NOTRISCHEN GESETZESBRÜCHE DER REGIERUNG WEHREN!!!
    BESTEN DANK!!!

  10. Reinhard Scheucher

    Auch ich bedanke mich für Ihren unermüdlichen Einsatz. Wünsche mir, dass Sie gemeinsam mit Dr. Füllmich eine Ende dieses dauernden Schreckens herbeiführen können.
    Ich frage mich, warum man nicht offen darüber spricht, dass hinter diesen gesamten Maßnahmen der Plan des Herrn Schwab und seiner Horror-Crew von Davos steckt. Wie deutlich müssen sich unsere ReGIERenden noch verraten, was sie mit uns vorhaben. Und wie lange wirkt diese Propaganda der Medien in der Bevölkerung noch?? Denn wenn sich angeblich schon 2/3 der Österreicher für ein mit Sicherheit nicht gut gemeintes Gen-Experiment hergeben, weil man ihnen die Wahrheit über die Gefährlichkeit vorenthält, kann man doch schon längst von einer Gehirnwäsche sprechen. Oder sehe ich das falsch? Warum spricht keiner im Parlament von einer Agenda 2030, einem GREAT RESET; einem völlig ungeeigneten PCR-Test, eines Nicht-Einmal-Doktors Drosten, und einem Eugeniker Gates. Aus Angst??? Was anderes kann ich mir bald nicht mehr vorstellen. Wer in einer Demokratie einschläft, wird in einer Diktatur aufwachen.
    Ich würde mich sehr über Ihre persönliche Meinung dazu freuen, Herr Dr. Brunner.
    reinhard@jonathan. at – ich verspreche Ihnen, dass ich diese an alle meine zahlreichen Kontakte weiterleiten werde.
    mfg aus Maria Lankowitz

  11. Roswitha l Heher

    Aber trotzdem danke dass die Rechtsanwälte für Grundrechte sich so für das Volk in Österreich einsetzen. 🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹🇦🇹😃❤️

  12. Gertrud Neurauter

    Danke für die Hilfen. Wird das auch Publik gemacht, damit jeder davon erfährt? Warum braucht das alles so lange. Bis diese wirren Gesetze gesetzwidrig gemacht werden sind wir alle Pleite, durchgeimpft und viele wahrscheinlich schon tot. Diese Gesetzesaufhebung war letztes Jahr bis September. Mittlerweile dürfen wir ohne einen wahnwitzigen Test nicht mal mehr einkaufen gehn. Das kann es doch nicht sein. Das Recht geht vom Volke aus aber nicht erst mit einem Jahr Verspätung. Man muss doch diese Unverhältnismässigkeiten unterbinden die jetzt statt finden. Mit freundlichen Grüßen Neurauter

  13. Birgit

    Danke!!! Die testpflicht bitte bitte bitte auch !!!!

  14. Manuela Stifter

    Hallo
    Kann man sich gegen die maskenpflicht und gegen das testen in Schulen währen . Denn die Kinder ohne Maske und testverweigerung dürfen ja nicht in die Schule gehn . Eine Frechheit ist das so viel zu dem testen ist freiwillig. Mir sind sie Hände gebunden. Ich muss meine Kinder in die Schule schicken. Bin geschieden und lebe alleine mit meine 3 Kinder. Bin verpflichtet arbeiten zu gehn . Da ich alles erhalten kann. Was auch zu Zeit sehr schwierig ist im Handel mit der stundenlangen masken Pflicht. Ich leide unter psychischen Problemen und es macht mir sehr zu schaffen den Arbeitsplatz mit dieser Maske zu bewältigen. Und es war nicht möglich von einen Hausarzt oder Psychiater eine masken Befreiung zu bekommen. Noch dazu frage ich mich sowieso was diese masken bringen. Da die eigentlich gegen Viren schützen .Das sind Arbeitsmarktes die gegen Staub schützen. Noch dazu wurde ja auch schon mehrfach berichtet im Internet das diese masken mit und teststäbchen mit Parasiten versehen sind . Mir wird echt übel bei dem Gedanken was wir da eigentlich mit uns machen lassen . Bzw machen lassen Müssen .
    Bitte können Sie uns nicht helfen das dieser Wahnsinn endlich ein Ende hat . Ich bin gegen das Tragen der masken gegen das testen und gegen das impfen. Diese Menschen die sich das an tun wollen bitte . Aber ich möchte mich dem ganzen nicht unterziehen . Und weiss aber nicht wie ich mich gegen diese Maßnahme straflos währen kann .
    LG Manuela Stifter

    1. Herbert

      Gegen das Tragen von Masken, gegen das testen, gegen das impfen????? Bitte um Lösungsvorschlag zur Besiegung der Pandemie!!??

      Oder geht´s nach dem Motto: Wofür ich dagegen bin????

      1. ulizen

        Welche Pandemie?

      2. Thomas

        Jeder kann Maske tragen und sich Zuhause einsperren wenn er das selbst für gut und richtig empfindet. Empfehlungen für Risikogruppen sind wünschenswert. Besprechen Sie ihre Situation mit ihrem Hausarzt.
        Vorschriften mit Strafandrohung sind nicht der richtige Weg.
        Für den Großteil der Bevölkerung ist Corona nicht gefährlich, wenn auch unangenehm krank im Bett zu liegen.

      3. Edith Poyer

        Pandemie ist eine Definitionsfrage der WHO. Das hat sich die letzten Jahrzehnte leider nach unten reduziert mit der bestimmten Anzahl der Infektionen pro Land —Leider, also kann früher eine Pandemie ausgerufen werden. Auch sollte es vorher in einem Land ein größeres Epidemisches geschehen geben also Sypmtomerkrankte also nur Feststellumg einer Viruslast wie zur Zeit mit den PCR Tests ist das ausreichend? Wieviel Personen müssen erkrankt sein in einem Budesland auf die Bevölkerung gesehen um zu sagen da ist ein großes epidemisches geschehen.Die Frage ist ja als Erstes wer ist krank das heißt: Wer hat Sympome und welche –denn nur eine Viruslast im Nasenrachenraum sagt nichts über die Infektionskrankheit aus.Denn um eine Infektionskrankheit zu haben muss man midestens 2Symptome dieser Infektionskrankheit aufweißen.Hände waschen –Abstand halten — Lüften.

  15. Und was ist die Konsequenz daraus? Geht das jetzt so weiter oder kann man den gesetzeswidrigen Verordnungen in Zukunft eine Riegel vorschieben?

  16. Irmgard Baum

    Wenn jeder Bürger, diesen durch die Rechtsanwälte für Grundrechte errungenen Erfolg an andere Menschen, mit Freude und positiven Zielbildern weiter vermittelt entsteht Tatkraft, Zuversicht, innerer und äußerer Friede, der sich im Schwarmgeist reflektiert.
    Danke für das Glück, dass es auch heute noch so tapfere Menschen gibt, die sich für Recht und Gerechtigkeit einsetzen!

  17. Julia Springer

    DANKE für euren Einsatz!

    Ich hätte eine Frage wie es in diesem Fall rechtlich aussieht? Ich arbeite in der Versicherungsbranche auf einer Zulassungsstelle, sitze mit FFP2 Maske hinter Plexiglas, alle meine Kollegen sind im Homeoffice und ich werde nun ab dieser Woche seitens meiner Firma aufgefordert (gezwungen?) alle 48h einen negativen PCR-Test abzugeben!

    Kann ich gekündigt werden wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme und es verweigere alle 48h einen PCR-Test an mir durchführen zu lassen?

    Würde mich auf Information freuen.

    Danke,
    J. Springer

  18. asdf

    Und trotzdem geht die Plandemie weiter wie bisher.
    Virus wurde bisher nie im Labor isoliert. Alle bilder sind 3d bildchen für die.Masse.
    Test ist nicht validiert weil dieser kein sich vermehrungsfähiges Virus nachweisen kann. Es weist lediglich die Nukleinsäre auf umd teile x beliebigen mRNA. Somit komplett fehl am platz. Alles zahlen sind somit nicht zu gebrauchen.
    Grippe ist ebenfalls verschwunden.
    Kolateralschäden enorm und nicht behandelte Menschen mit weitaus schwereren Krankheiten häufen sich.
    es ist und bleibt ein psychologischer Krieg im sinne der neuen Weltordnung nach chinesischem Vorbild.

  19. Stefan Sabor

    Danke an das gesamte AFA-Team für seinen unermüdlichen Einsatz. Im großen und ganzen haben die Vorangegangenen Kommentierer ja schon alles gesagt, was ich mir auch denke. Hoffentlich ist das alles bald vorbei, Bürgerkriegsähnliche Zustände können auch nicht die Lösung sein (außerdem würde das Hr. Schwab in die Hände spielen, ich habe nämlich letztens „Durch Corona in die neue Weltordnung“ gelesen)
    Ziviler Ungehorsam wirkt besser. Und dann kommen auch bestimmte Aussagen von unserem BK „Ja wenn der Verfassungsgerichtshof darüber entschieden hat, gilt die Verordnung ja eh nicht mehr.“Bin mal gespannt, weil eigentlich müßte ich mich von meiner Arbeit her regelmäßig testen lassen. Hoffentlich kontrolliert das keiner, ansonsten hört AFA wieder von mir:)
    Lg. Stefan Sabor

  20. Roswitha

    Vielen Dank, aber ich habe eine Frage, warum arbeitet der Vgh immer hinten nach? Es bringt uns nichts im Nachhinein zu erfahren, dass die Verordung vorher, die wir aber befolgen mussten, sonst hohe Strafen, nicht rechtskräftig war. Es wäre toll, wenn er sich gleich immer die neuen Verordnungen, wie jetzt über Ostern im Osten Österreichs anschauen würde. Im Sommer interessiert es keinen das es wieder einmal Gesetzeswidrig war

  21. Christoph

    Danke. Danke. Danke!!!

  22. Braunsteiner Guido

    Ein Herzliches Dankeschön an Herr Dr.Brunner und seine Mitstreiter für ihre unermüdliche und äußerst Anstrengende Arbeit.DANKE DANKE DANKE !!!!!!!

  23. Artner Rose

    Allen Anwälten herzlichen Dank für den unermüdlichen Einsatz und ich hoffe sehr dass wir wieder in gewohnter Freiheit und bewusster unser Leben leben können. Vielen Dank nochmals für die wichtigen und auch aufbauenden Informationen und hoffentlich hat dieser Albtraum bald ein Ende.
    Rose Artner

  24. Philomenon77

    Gibt es denn in Österreich keine Möglichkeit, Eilanträge beim Verfassungsgerichtshof zu stellen, um die Verordnungen sofort zu kippen?

    Ich würde mich über eine nachvollziehbare Antwort freuen.

  25. Ingeborg Rabitsch

    Danke für Ihre Bemühungen, aber leider helfen diese Aufhebungen nicht wirklich, weil alle im Nachhinein. Warum schreitet der VfGh nicht sofort ein und verhindert sofort diese unsinnigen Maßnahmen?

  26. C.S.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Leider hinkt der Vfgh so stark hinterher, dass die Aufhebungen praktisch keinen Einfluss auf die momentane Situation haben. Warum wird hier nicht mehr Mut gezeigt? Wobei die Verordnungswut nur ein Teil des Problems sind, die Blockwartmentalität und die Grausamkeit der Bevölkerung untereinander leider ein noch viel größeres…

  27. konny obermüller BA

    Angesichts der inzwischen über einem Jahr von den Regierenden rechtlichen Missbrauch hinsichtlich Epidemie-Gesetz und deren unverhältnismäßig gesetzten Verordnungen sowie Maßnahmen ist wahrlich eine baldige Anwendung von Eilverfahren nicht nur dringlich, sondern auch notwendig! Wieso das im Parlament unbehandelt bleibt, ist meiner Meinung nach doch offensichtlich. Wieso ein Bundespräsident hierbei keine Handhabe sieht, ist mir unverständlich! Denn wie Artikel 62 (1) besagt, gab er zu seiner Bestellung zum Bundespräsidenten ein Gelöbnis ab wie folgt: „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“ In Bezug auf die Corona-Situation wirft das dann doch ein paar Fragen auf. Die Verordnungen gehen doch normalen Ablaufs erst durch die Hände des Bundespräsidenten? Sollte die Vermutung in den Raum gestellt werden, dass Ermächtigungen seinerseits auf andere übertragen wurden? Oder welche Verhinderungen würden seine Funktionen dann auf den Bundeskanzler übergehen?

    Drittes Hauptstück. Vollziehung des Bundes. A. Verwaltung. 1. Bundespräsident. Artikel 60 bis 68 => https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

    Berührt denn niemanden von den PolitikerInnen das von ihnen geschaffene Chaos? Menschen, die seit Anbeginn des ersten ausgerufenen Lockdowns aufgrund unsinnig verordneter Maßnahmen negative Auswirkungen in zahlreichen beruflichen Genres sowie im persönlichen Bereich erfahren! Perspektivenlos den Alltag zu bewältigen haben! Ergo, wie aktuell bei Kindern/Jugendlichen Angst, Schlafstörungen, Depression und sogar suizidale Gedanken lt. Studien aufgezeigt werden!

    Mir ist bewusst, dass es natürlich auch Menschen weniger schwer getroffen hat oder möglicherweise fast bis gar nicht die Auswirkungen spüren. Glück? Zufall? Profiteure der Corona-Situation?

    Ich bin nur besonders enttäuscht bzw. sogar ziemlich verärgert über die PolitikerInnen, welche ich in deren Verhalten arrogant und ignorant betrachte, deren projektives Verhalten sich im Schüren der Panik- und Angstmache widerspiegelt.

    Mit Blick nach Deutschland, wie effektiv und schnell ein Eilverfahren Handlungsfähig macht, sehe ich allerdings in Österreich höchste Notwendigkeit Prozesse von Eilverfahren einzuräumen!

  28. Schlick Manfred

    Vielen Dank für Ihren großartigen Einsatz. Meine Zweifel an der Bundesregierung braucht man nicht gesondert kundtun. Aber wo bleibt eigentlich bei der großen Lügenverbreitung der Herr Bundespräsident. Wenn er Stellung bezieht, dann über Humanitäre Taten die seitens des Volkes in Bezug auf Flüchtlinge getätigt werden sollten. Aber für das eigne Volk……..die Herrschaften haben anscheinend vergessen, dass sie von uns bezahlt werden und in der Tat einen Wahlauftrag als ihre Pflicht betrachten sollten. „Du geknäbeltes Österreich „

  29. Evy

    Haben Sie denn mittlerweile bei den neuen Verordnungen Anührungen für die Grundlage der Verordnung aufgelistet? Oder immer noch keine Daten, denn dann können wir davon ausgehen dass alle weiteren auch Verfassungswidrig sind.

  30. Valentin

    Vielen Dank!

  31. Martina Hochmair

    Was bedeutet das nun für das akuelle Schuljahr? Ich fürchte, dass in diesem Schuljahr in Schulbussen trotzdem Masken getragen werden müssen, oder? (Weil es ja rückwirkend aufgehoben wurde.

  32. Monika Neuner

    KURZ belächelte ja schon vor Monaten den Versuch des VfGH, gegen die Verordnungen vorzugehen mit dem Kommentar: „Bis der VfGH 1 oder mehrere Verordnungen als gesetzwidrig anzeigt, sind diese schon lange wieder durch neue ersetzt!“ Diese Taktik von KURZ ist leider erfolgreich – es ändert sich nichts, er & Co machen ruhig weiter. WARUM – das frage ich mich auch seit Monaten!!! Es sind ja immer wieder dieselben sinnlosen Maßnahmen, daher könnten diese doch auch für die Zukunft als „gesetzwidrig“ bezeichnet werden. Konsequenzen sind zu setzen!

  33. Ludwig Forster

    Danke für eure Mühe!
    Irgend wann wird das gute gegenüber der linken Jagdgesellschaft siegen.

  34. Andreas Pohl

    Vielen Dank für ihre Bemühungen!
    So wichtig für unsere Demokratie!

  35. Helga Wagner

    ich schließe mich den meisten Kommentaren an, insbesondere ad Ignoranz des Bundespräsidenten, welcher sein hochbezahltes Amt nicht annähernd erfüllt !!, weiters was die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung für mögliche Eilanträge betrifft ( siehe gesundheitsschädliche FFP2 Staubmaskenpflicht !?, Testpflichten für Schüler, insbesondere für den nunmehr geplanten PCR-Test !?, Handel usw. )
    Ergänzend eine Frage bzw. Bitte : könnten die gesamte Vereinigung der Anwälte für Grundrechte eine Anfrage beim Bundespräsidenten bezüglich der laufenden verfassungswidrigen Verordnungen stellen ?!
    Danke für Ihren Einsatz !! MFG

  36. Michele

    Und wieder keine inhaltliche Entscheidung.

  37. Renate Lovranich

    Ich danke euch für euren unermüdlichen Einsatz meine Frage,wäre ? Könnte man nicht eine sammelklage einreichen das solche Verordnungen wie maskenpflicht und lookdown usw. Gar nicht erst getroffen werden dürfen

  38. Helga Wagner

    Ich erlaube mir, noch einen wesentlichen Punkt, nämlich Grüner Pass, zu ergänzen . Es kann doch nicht sein, dass von gescheiterten, abgebrochenen Tierversuchen auf MENSCHENVERSUCHE übergegangen wird ?! So viel ich weiß, läuft die Astra Zeneca Studie bis 2024 !
    Impfungen, von welchem Hersteller auch immer, die weder annähernde Gewissheit über die Dauer oder überhaupt Immunität, Infektiösität und Übertragung nachweisen können, sollen die Basis für ein Dokument sein, welches über Beteiligungen am öffentlichen, freien Leben entscheidet? Das ist absurd, unverantwortlich bzw. kriminell !!
    Wie sich nun auch in Österreich (bei internationalen Vorreitern wie Israel, England usw. ident) herausstellt, schnellen die „Positiven“ und Kranken – sogar bei Kindern, NACH den Impfungen in die Höhe !!
    Bei meinen Enkelkindern gab es im gesamten „Corona-Jahr“ kein einziges Covid-krankes Kind in der Schule ! ! Erst geimpfte Lehrer, wovon etliche sofort nach der Impfung, teilweise schwer erkrankten, steckten ungeimpfte Lehrer und Kinder an !! , dh. die „Impfmutanten“ sind die gefährlichsten (nicht britische und sonstige Mutanten) !!
    Alles, wovor seriöse Fachleute gewarnt hatten, trifft traurigerweise zu : von schweren Nebenwirkungen bis zum Tod !! Allerdings werden die „Impftoten“ – im Gegensatz zu Corona – vom Zusammenhang entkoppelt !!
    Auch hier wären Eilanträge und der Bundespräsident gefragt !!!
    MFG

  39. Gabriela Gasser

    Ganz großer Applaus für eure unermüdliche Aufklärungsarbeit. Vielen herzlichen Dank!
    Also wenn die Verordnungen nicht halten, könnte ich mich als Bürgerin doch auch im Vorfeld dagegen stellen.
    Sie werden mich dafür bestrafen wollen, aber dagegen mach ich Einspruch (schriftlich)!
    Und die Strafe zahle ich nicht ein!
    Ist das ein gangbarer Weg?
    Danke nochmals und liebe Grüße aus Tirol,
    Gabriela Gasser, Verein „Gesund Leben Tirol“

  40. Sabrina

    Ein großes DANKE an die Antwälte für Grundrechte, möchte gar nicht daran denken wo wir ohne sie schon wären.

  41. Dr. Jana und Johannes Fischer

    Wir verstehen die Ignoranz des Bundespräsidenten nicht! Er könnte doch bei Verfassungswidrigen Aktionen eingreifen! Wir dachten immer, diese Herrschaften leisten einen Eid, FÜR das Volk zu handeln und nicht aus persönlichen Interessen einfach gewisse Dinge zu ignorieren! Wir fühlen uns hier nicht mehr wohl!
    Danke, danke, für Eure Arbeit für GERECHTIGKEIT, nachdem bei uns das Recht nicht mehr seinen Namen verdient!

  42. Ulrike Wögerer

    Liebes Anwälte-Team! Auch ich möchte mich für euren unermüdlichen Einsatz im Sinne der Menschlichkeit bedanken. Es ist mir unklar, weshalb es sein kann, dass die ReGIERung, die LandesHÄUPTLINGE usw. sich über den Verfassungsgerichtshof stellen können, die Urteile einfach ignorieren – es scheint, hier eine Lücke im Gerichtswesen zu sein. Welche Handhabe haben wir als „Normalbürger“? Was können wir in diesem Fall tun/machen? Wird der Bundespräsident, der auf die Verfassung einen Eid leistet, nicht zur Verantwortung gezogen? Es macht mich fassungslos, wie unsere Justiz durch diverse Mächte ausgehoben wird – eine schier unfassbare Arroganz der ReGIERung, meines Erachtens. Danke fürs Lesen und weiterhin viel Kraft und Mut, sich nicht unterkriegen zu lassen.

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