VfGH-Beschwerden und -Individualanträge, Klagen, Strafanzeigen und „Sammelklagen“ – Entscheidungen brauchen viel zu lange!!

Immer wieder werden wir über unsere Plattform, aber auch als einzelne Mitglieder der Bewegung „Rechtsanwälte für Grundrechte“ von leidgeprüften Menschen gefragt, warum „rechtlich so wenig geschieht“ oder warum in Österreich „keine Entscheidungen erwirkt“ werden oder warum die „Gerichte untätig“ sind. Dies vor allem angesichts der zuletzt so einschneidenden Entwicklungen, insbesondere in den Schulen mit indirekter Pflicht zu Dauertestes und fortgesetztem Maskentragen während des Unterrichts in den höheren Schulstufen sowie der kampagnenartig beworbenen Durchimpfung der Bevölkerung ohne ausreichende Aufklärung der damit verbundenen Risiken aufgrund der nur bedingten Zulassung von noch unzureichend erprobten Impfstoffen.

Wir können Ihnen dazu nur mitteilen, dass zahlreiche Rechtsanwälte unserer Bewegung, aber auch andere Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach beim VfGH, aber auch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die verschiedensten, rechtlich zu Gebote stehenden Schritte gesetzt haben. Vieles konnte daher direkt oder indirekt von uns bereits erreicht werden, wenn man beispielsweise auf die über 20 Aufhebungen von Bestimmungen der COVID-19-Verordnungen zurückblickt. In allen Fällen begründete der VfGH seine Erkenntnisse damit, dass vom zuständigen Bundesminister keine Verhältnismäßigkeitsprüfung für die erlassenen Corona-Maßnahmen vorgenommen worden sei. Eine solche liegt aber unseres Erachtens bis heute nicht vor! Das heißt, der Verordnungsgesetzgeber hat weiterhin keinen echten Evidenznachweis mit Gutachtenscharakter für die quasi im Wochentakt erlassenen Restriktionen erbracht, obwohl ihn das COVID-19-Maßnahmen-Gesetz als bloße Ermächtigungsnorm dazu eindeutig verpflichtet. Unsere Bundesregierung, die es mit dem rechtsstaatlichen Prinzip und der Einhaltung der österr. Bundesverfassung ohnehin nicht so genau nimmt, wie wir mittlerweile aufgrund der bekannten Ereignisse aus der jüngsten Vergangenheit wissen, geht daher weiter den Weg der materiellen „Illegalität“! Dies, indem trotz der zuvor teilweise zu denselben Themen kundgemachten, aber als gesetzeswidrig aufgehobenen Bestimmungen (zB zur Verpflichtung des dauerhaften Maskentragens in Schulen oder an öffentlichen Orten einerseits oder zur nunmehrigen Registrierungspflicht beim Besuch der Gastronomie andererseits) nachfolgend neuerlich gleichartige Normen mit demselben Inhalt erlassen wurden. Frei nach dem Motto: „Was interessiert uns der VfGH!“

Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die an oberster Stelle der Justizministerin unterliegen, die bekanntlich auch Mitglied der aktuellen Bundesregierung ist, legten erstaunlicherweise – soweit uns bekannt – alle in die Richtung einer Überprüfung des Verdachts eines strafbaren Verhaltens gegen die zuständigen Bundesminister eingebrachten Strafanzeigen (unter Verneinung eines Anfangsverdachts und ohne Einvernahme der Beschuldigten!) sofort zurück. Dadurch ist aber die Rechtmäßigkeit eines solchen Handelns der Überprüfung der unabhängigen Gerichtsbarkeit entzogen, da der OGH (schon vor Corona) in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass ein beim jeweils zuständigen Landesgericht einzubringender Fortführungsantrag nach einer Anzeige nur dann möglich bzw. zulässig ist, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren zumindest eingeleitet und nachfolgend eingestellt hat. Kommt er zu keiner Aufnahme von Ermittlungen gibt es dagegen keinen Rechtschutz!

Diese offenkundige Aushöhlung der Gewaltenteilung als tragendes Prinzip unserer Demokratie (die von der Justiz eigentlich zu kontrollierende Verwaltung in Form der Bundesregierung wird möglicherweise über die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften behindert) bringt ebenso ein erhebliches rechtsstaatliches Defizit zum Vorschein, wie die Tatsache, dass es beim VfGH kein Eilverfahren gibt. Auf seiner Medienseite wird in einer Mitteilung vom 16.03.2021 darüber berichtet, dass der VfGH in seiner Mitte März beendeten Session an die 450 Entscheidungen getroffen habe, die auch zu zahlreichen COVID-19-Regelungen gefällt wurden. Leider kommen diese Erkenntnisse – wie auch immer sie inhaltlich ausgefallen sind – zu spät. Gerade in derartigen Krisensituationen, die so tiefgreifende Einschränkungen für unser persönliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben mit sich bringen, wäre es erforderlich, schnelle Korrekturen oder wegweisende Entscheidungen durch das höchste Verfassungsgericht der Republik zu erhalten. Dies umso mehr als die österr. Bundesregierung leider bekanntlich den Weg der normativen Kraft des Faktischen geht und es nicht der Mühe wert findet, sich mit der fundierten Aufarbeitung aller wissenschaftlichen Grundlagen zu beschäftigen. Es fehlt bis heute angesichts der bekannten (weltweit deutlich unter 1 % liegenden) Letalität von Sars-Cov-2 an einer konkreten Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Eignung der (bisherigen) Corona-Maßnahmen-Politik unter Einbeziehung der hohen Kollateralschäden im Allgemeinen und einer konkreten Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie Rechtsgüterabwägung zu jeder einzeln gesetzten Maßnahme im Besonderen. Bloße lapidare Verweise auf Einschätzungen des (im Übrigen dem Einfluss der deutschen Bundesregierung unterstehenden) Robert-Koch-Instituts (RKI) oder auf die Tatsache, dass der Großteil der anderen Staaten ohnehin ähnlich vorgehen, befreit den österr. Gesetzgeber bekanntlich nicht davon, bei seinem hoheitlichen Handeln unabdingbar der österr. Bundesverfassung, insbesondere dem Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG) sowie den national und international garantierten Grundrechten zu folgen. Leider scheint dieser hohe (verfassungsrechtliche) Anspruch an die Legislative und Exekutive – vor allem in einer Krisenzeit wie heute – ohne ein klar normiertes Eilverfahren vor dem VfGH nicht mehr wirksam zu schützen sein! Dennoch warten wir alle gespannt auf die noch nicht veröffentlichten Entscheidungen des VfGH, die wohl in jeder Hinsicht richtungsweisend sein dürften. Das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich, der sich noch immer von seinem Nachbarn Deutschland, in dem es bereits zu schwer bedenklichen Übergriffen kam, wenn man nur an die staatsanwaltschaftliche Verfolgung von unabhängigen Richtern, die in wohlbegründeten Entscheidungen nicht dem Mainstream folgten, denkt, noch sichtbar unterscheidet, ist jedenfalls noch intakt. Dies trotz mancher besorgniserregender Entwicklungen mit totalitären Tendenzen, die noch vor eineinhalb Jahren unvorstellbar waren!

Abschließend wollen wir Sie noch zu dem ebenso laufend angesprochenen Thema von möglichen „Sammelklagen“ informieren: Wenngleich es echte „Sammelklagen“ im engeren Sinn nach unserer Rechtsordnung (beispielsweise im Unterschied zu den USA) zur Durchsetzung von kausalen Schäden aus gesetzwidrigen COVID-19-Verordnungen nicht gibt, bereiten wir die Rechtsgrundlagen für derartige Anspruchsverfolgungen dennoch sukzessive vor. Die Verjährungsfrist beträgt in solchen Fällen – abgesehen von speziellen Sachverhalten – grundsätzlich 3 Jahre, weshalb für die Aufforderung der Finanzprokuratur in den jeweiligen Amtshaftungsverfahren noch ausreichend Zeit verbleibt, um alle Grundlagen – auch im Hinblick auf die weitere Rechtsprechungslinie des VfGH, aber auch der ordentlichen Gerichte – weiter abwarten zu können.

Davon unabhängig besteht aber – sofern Sie selbst aktiv werden möchten – auch die Möglichkeit, sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder an die Bundesarbeiterkammer zu wenden, um beispielsweise die aktuelle, unseres Erachtens nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) rechtswidrige Impfwerbung (Stichwort: Impfaufforderungsvideo der ÖGK „Baby, lass uns impfen“ etc) zu bekämpfen. Diese beiden Institutionen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen jeweils klagslegitimiert und daher auch dazu befugt, eine Verbandsklage einzubringen. Die Erfolgschancen schätzen wir als sehr hoch ein.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

60 Kommentar

  1. Susanne Eder

    Danke für Ihr Engagement und BITTE bleiben Sie dran und bringen Sie uns Demokratie, Grundrechte und Neutralität zurück!
    Das Kurz-Regime muss ein Ende haben! Und das bitte, bitte, ehe Österreich finanziell völlig ruiniert ist!

    1. Anna Mösslacher

      Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Alles was Sie schon getan haben. Ich Bitte Sie führen Sie uns wieder in die Normalität. Diese gesamte Bundesregierung muss weg.

  2. Trabelsi Helga

    Dieses Impfaufforderungsvideo bei einer Notzulassung dieser Substanzen ist eine fahrlässige Werbekampagne !!

    1. Petra Ender

      Es gibt die Möglichkeit, bdiesrs Video zu melden! Ich hab’s bereits gemacht und viele meiner Freunde und Bekannten auch! I’m Video rechts oben die 3 Punkte anklicken und dann auf „Melden“ klicken!

      1. konny obermüller

        Inzwischen ist das Melden nur mehr mittels Anmeldung möglich. Für all jene, die You Tube verwenden, ist eine Meldung somit nur unter angemeldeten Status gegeben.

        Dennoch mit heutigem Blick (25.05.2021) auf die Befehls-Gesten verweist das Symbol des Daumens nach unten auf 35.550 Klicks im Vergleich zu 389 Zustimmungen des Video-Clips. Das zeigt doch offensichtlich auf eine hohe Ablehnung. Darüber sollte sich die PR der Österreichischen Gesundheitskasse Gedanken machen, inwieweit Impfwerbung Sinn macht bzw. überhaupt zu verantworten ist … ganz abgesehen von der Tatsache hinsichtlich Rechtsgrundlage, wie oben im Beitrag (letzter Absatz) erwähnt wurde.

        Besonders aufschlussreiche Inputs resultieren, aus meiner Sicht, aus folgenden zwei Videos zum Thema Impfung usw.:

        Dr. Silvia Behrendt im Gespräch mit Reiner Füllmich über die Rolle der WHO, Völkerrecht, Wieler, PCR. First published at 21:08 UTC on March 15th, 2021 => https://www.bitchute.com/video/XJ2OJPBbE6sT/

        Corona-Impfung: Erlösung oder Risiko? Im RTV Talk mit Verfassungsjuristin Dr. Silvia Behrendt, Rechtsanwältin Mag. Andrea Steindl und dem österreichischen Biologen DI Clemens G. Arvay über die Corona-Impfung. 20.02.2021 => https://www.afa-zone.at/videos/ etwas hinunterscrollen oder https://youtu.be/kZSj6MhRR8g

        1. Lena M.

          Knapp 99% bewerten die Kampagne als negativ. Das sagt wirklich alles. Und es zeigt wiedermal: wir sind die 99%.

          Die Macht der Medien ist nur noch eine scheinbare. Wer nur noch zum Schein informiert, trägt auch nur noch scheinbar zur Meinungsbildung bei. Deswegen löschen sie ja auch so viel, weil sie die Wahrheit selbst nicht mehr vertragen.

          Das 1% positiver Bewertungen kommt wahrscheinlich aus der ÖGK selber, von jenen, die das in Auftrag gegeben haben und denen, die es umgesetzt haben. Und von den Sekretärinnen, die Gefallen wollen..

        2. Veronika

          Dr.Füllmich macht sich auch bei dt.Gerichten keine grosse Hoffnung, eher Sammelklage in USA. Soweit sind wir schon !

      2. Eva Travnicek

        Ich habe das Video bei der Arbeiterkammer und dem VKI gemeldet –> Antwort der AK „….müssen Ihnen jedoch leider mitteilen, dass wir zur Covid-Impfung und damit im Zusammenhang stehenden Anfragen leider keine Beratung anbieten können“ … „empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich an die Wiener PatientInnenanwaltschaft zu wenden“.
        Habe meinen Einspruch somit heute auch dorthin geschickt:

        po**@wp*.at











        .

  3. Margit Knapp

    könnt ihr das nicht organisieren bzw. kontakt mit vki und bundesarbeterkammer aufnehmen um auszuloten ob die bereit wären solche klagen einzubringen ??
    aber vermutlich sind die posten dort auch politisch besetzt….
    unfassbar dass es keine möglichkeit gibt eine derart inkompetente und skandalgebeutelte regierung loszuwerden.

    1. Veronika

      Konsumentenschutz per mail “ leider sind wir dafür nicht zuständig „

    2. Eva Travnicek

      Das macht mich auch fassungslos: „dass es keine Möglichkeit gibt eine derart inkompetente und skandalgebeutelte Regierung loszuwerden.“
      Eine „demokratische“ Regierung, die schon sehr einer Diktatur und einem Polizeistaat ähnelt…

      1. Barbara Artenjak

        Mir geht´s da ganz genauso. Gibt es denn keine Möglichkeit die ihres Amtes zu entheben? Schließlich brechen sie seit ca. 11/2 Jahren ständig Gesetze… wissentlich und mit voller Absicht… In der Privatwirtschaft würde man mit so einer „Arbeitsweise“ nicht einen einzigen Tag überleben. Es muss doch einen Weg geben?

  4. Simone

    Letzter Absatz: top. Das müssen wir, die hier mitlesen, allerdings auch machen und zwar jeder und jede Einzelne. Negativbewertungen gibt es bereits zehntausende, die haben aber keinen echten Effekt. Der Aufwand hierbei ist wirklich überschaubar, zum Beispiel:

    „Hiermit bitte ich Sie/rege ich Sie an/ fordere Sie auf, gegen die rechtswidrige Impfkampagne #lassunsimpfen der ÖKG Klage zu erheben, da diese einseitige und manipulative Werbung und damit das Gegenteil von Äufklärung über diesen medizinischen Eingriff darstellt. Die Botschaft des „sich frei Impfens“ empfinde ich zudem sowohl aus rechtlichen als auch historischen Gründen als völlig deplaziert und zutiefst unethisch.“

    Was das fehlende Eilverfahren beim VfGH betrifft: der Präsident hat dezidiert die Befugnis, bei Bedarf Zwischensessionen einzuberufen. Dieser Bedarf ist angesichts des hier völlig korrekt beschriebenen Vorgehens der Bundesregierung („Was interessiert uns der VfGH!“) und zahlreicher dbzgl. Beschwerden ja wohl definitiv gegeben. Warum der Präsident diese Möglichkeit aber nicht wahrnimmt, muss sich jeder selbst fragen.

    Schließlich zu der bekannten Letalität deutlich unter 1 % von Sars-Cov-2 weltweit: das war und ist KEINE PANDEMIE. Wenn das eine Pandemie sein soll, ist jede Grippe eine Pandemie. Wir wurden von Anfang an belogen und man gewinnt keinen Blumentopf, indem man dieses verlogene Narrativ auch noch selbst bedient. Wer eine Pandemie behauptet, hat sie zu belegen und belegt wurde und wird hier gar nichts, ausser eine extrem hohe Falsch-Positiv-Rate von PCR-Tests. Die Inzidenz könnte leichter nicht in den Griff zu bekommen sein: man hört einfach auf, zu testen. Dann behandelt man nur noch Menschen, die auch Symptome haben. Schon stünden wir wieder auf dem Boden der Realität.

    1. Eva Dienstl

      Das kann ich nur alles dreimal unterstreichen!!!

      1. Dr. Jana und Johannes Fischer

        ……..und wir noch drei mal drei Mal!

    2. Holger Uhlig

      Leider geht das gegen diese Kampagne nicht. Das AMG gibt dafür nix her.
      Das „Freimpfen“ ist jedenfalls unfassbar! die Diktion ist die von Diktaturen, allerdings kann man sich solche (wie Österreich nun schon mehrmals in der Historie bewiesen hat) auch ganz demokratisch herbeiwählen.

      Die Aussage zum VfGH ist absolut zutreffend. Da die Höchstrichter aber nicht gewählt, sondern von der Regierung bestimmt werden, werden diese das Recht biegen, deuteln und zerdrehen nur um der Regierung den Weg zu ebnen und dabei den Anschein von Recht zu wahren versuchen, auch wenn die Urteile permanent contra legem sind.

      Ihre Aussagen zur „Pandemie“ sind absolut korrekt.

      1. Simone

        „Leider geht das gegen diese Kampagne nicht. Das AMG gibt dafür nix her.“

        Das stimmt nicht, s. u. meine ausführliche Antwort an Sie. MfG

    3. Elfriede Maria Huber

      Da spar ich mir mein Kommentar! Bin voll Ihrer Meinung !!!! Unterstreichen 1000× ! Danke !

    4. Eva Bodingbauer

      dann tun wir uns doch zusammen und machen das.

    5. Veronika

      War auch mein Gedanke, ist in den Schulen u.Arbeitswelt nicht möglich, gut eingefädelt

    6. Eva Travnicek

      Liebe Simone, vielen herzlichen Dank für Ihre Worte!!!
      Ich sehe es genauso! Und vielen Dank für den Vorschlag für den „Einspruch“ gegen die Impfkampagne: habe soeben sowohl Mail an VKI und Arbeiterkammer geschickt! DANKE.

    7. Barbara Artenjak

      Bravo!!!! Gut geschrieben! Ich verstehe auch nicht, warum der Präsident nicht handelt… Also ich kann mir schon vorstellen warum, wenn man schaut wo er herkommt… (ehem. Partei). Wie die alle Nachts noch schlafen und sich in den Spiegel schauen können …?

  5. Simone

    Betreffend Verbandsklage durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Bundesarbeiterkammer:

    Als inhaltliche Erläuterung zum Mangel an tatsächlicher Aufklärung könnten die Punkte 1. – 3. aus diesem Schreiben der Anwälte für Grundrechte übernommen werden:

    https://www.afa-zone.at/allgemein/streithelfer/

    SOFERN diese das gestatten? MfG

    1. Selbstverständlich können sie unsere Beiträge verwenden!

      1. Simone

        Super, herzlichen Dank für Ihre Arbeit!

  6. Justine

    Danke für den Hinweis mit dem VKI. Das motiviert, selbst tätig zu werden. Im Grunde liegt schon nach einem ersten Überfliegen des AMG nahe, dass diese Impfkampagne (allem voran dieser Impf-Song) dagegen verstößt (Stichwort: Werbebeschränkungen). Ich werde ein Schreiben an den VKI aufsetzen. Ob es nun etwas bringen wird oder nicht – es gibt ein gutes Gefühl, selbst etwas tun zu können.

    1. Holger Uhlig

      Leider verstößt die ganze Impfpropaganda nicht gegen das AMG. denn dazu müßte eine konkrete Arzneispezialität beworben werden. Wird bloß allgemein auf etwas hingewiesen (Wie auch „Grippeimpfung“ z.B.) ist es keine Werbung, es sei denn, es gäbe nur einen Impfstoff am Markt.

      WAS aber greifen sollte – insbesondere gegen Ärztekammern, Journalisten, statistiker und ähnliche Leute ist
      §275 StGB

      (1) Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

      (2) Hat die Tat
      1. eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,
      2. eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder
      3. den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden,

      so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

      (3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

      Warum keiner der unzähligen Juristen endlich eine Klage nach diesem § erhebt, ist mir unverständlich. Das ist ein Delikt, das von Amts wegen verfolgt werden MUSS.
      Das bekannte „Bald wird jeder jemanden kennen…“ oder „5000 neue Fälle pro Tag zu Ostern zu erwarten“ erfüllt diesen Tatbestand vollkommen und wortgetreu!
      Regierung, Journaille und alle Coronazis sollten danach angeklagt werden.
      Offenbar geht das erst, wenn wir die leider 1955 abgeschafften Volksgerichte wieder einsetzen.

      1. Simone

        Zu Ihrem ersten Absatz:

        Diese Impfkampagne verstößt sehr wohl gegen das AMG, denn selbst wenn nicht ein bestimmter Impfstoff benannt wird, gilt der Mangel an tatsächlicher Aufklärung für alle gemeinten „Impfstoffe“ gegen SarsCov-2 gleichermaßen. Ihr Argument, dass es sich nicht um Werbung handeln würde, weil es mehrere Vakzine geben würde, greift hier nicht, da es eine begrenzte Anzahl an verfügbaren Vakzinen gibt, welche die impfwilligen Probanden auch gar nicht immer frei auswählen können und alle mit denselben Gefahren verbunden sind, über welche zwingend aufzuklären ist. Die Kampagne selbst impliziert sogar: Lass dich impfen, egal womit.

        Alle „Impfstoffe“ (Gentherapien) sind lediglich bedingt zugelasssen, die klinischen Studien für keinen dieser „Impfstoffe“ abgeschlossen, die Verabreichung in diesem Stadium ein Experiment (laut EMA eine „Real-world study“, wobei Geimpfte allergrößtensteils tatsächlich gar nicht ärztlich begleitet und gemonitored werden..) und zu allen verfügbaren Impfstoffen werden bereits zahlreiche und teils schwere Nebenwirkungen sowie auch Todesfälle bei der EMA verzeichnet.

        Wg Anzeige nach §275 StGB lesen Sie oben im Artikel nochmals den Absatz zu „weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften“. MfG

        1. Eva Bodingbauer

          Ich zitiere. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die an oberster Stelle der Justizministerin unterliegen, die bekanntlich auch Mitglied der aktuellen Bundesregierung ist. Frage: Besteht für diese Ministerin nicht ein Befangenheitsgrund? Sie kann ja dann alles was für die Regierung negativ ist ablehnen. Oder sehe ich das falsch?

          1. Simone

            Von Weisungen ist nichts bekannt. Sollte Derartiges existieren, wäre dies erst recht wieder strafbar. Das im Artikel beschriebene Vorgehen der Staatsanwaltschaften hinterlässt zweifellos den üblen Beigeschmack von Polit-Justiz.

            Anscheinend will man keine gerichtliche Kontrolle und anscheinend sorgen die Staatswanwaltschaften dafür, dass es nicht dazu kommt. Das ist keine Gewaltenteilung.

  7. Renate lovranich

    Würde mich einer sammelklage gegen die gesamten coronaverordnungen und gegen Impfung testzwang sofort anschließen und ich denke tausende andere auch

    1. Thomas Kirchner

      SOFORT würde ich mitmachen

    2. Schõllbauer

      Bin auch dabei..

    3. Eva Bodingbauer

      jederzeit

  8. Wolfgang B.

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
    Auch ich würde mich einer Sammelklage anschließen.
    Wäre es vlt. möglich einen Mustertext an VKI bzw. AK aufzulegen? Das würde die Teilnahme möglicherweise extrem erhöhen.

  9. Alexandra S.

    Ja ich würde mich auch an einer Sammelklage beteiligen
    Wie soll ich schreiben und an wen?
    Bitte und danke für die Info.

  10. Covjek

    Wenn man nach Deutschland schaut, muss man leider Gottes erkennen, dass auch ein Eilverfahren nichts bringt. Die europäischen Staaten befinden sich in einer existenziellen Krise. Wir erleben gerade ein Multiorganversagen der Staaten. Legislative, Exekutive, Judikative, Gesundheitssystem, Bildungssystem – Alles liegt in Trümmern.

  11. Sabrina

    Danke für euren Einsatz!!! Fassungslos sehen wir wie seit Monaten sämtliche Grundrechte ausgehebelt und missachtet werden. Ich frage mich wo ist die Richterschaft? Wo sind die Menschenrechtsorganisationen? Wo die Vertreter für Kinder und Jugend?
    Menschen wie hier die Anwälte für Grundrechte schließen sich zusammen und übernehmen deren Aufgabe.
    Ohne solche Vereinigungen wie die AFA oder andere, die sich für das Gemeinwohl einsetzen wären wir längst nicht so stark gegen dieses System.

  12. Astrid Kenda

    Vielen Dank für eure unermüdlichen Einsatz! Wir haben uns schon als Klage Helfer beteiligt und sind dabei Briefe an VKI U AK zu verfassen!!! Wir machen bei Allem mit was unserer Demokratie hilft bestehen zu bleiben!!!

  13. Holger Uhlig

    Das nicht angesprochene Übel ist jedoch, daß KEIN EINZIGES GESETZ, DAS AUSSCHLIESSLICH DEN STAAT BINDET (Staatsgrundgesetz, BV-G usw.) eine Strafbestimmung enthält. was nutzt mir das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Zensurfreiheit denn, wenn der Bruch dieser Rechte straffrei ist? Die regierende austrofaschistisch-ökobolschewistische Junta kann in Wahrheit machen, was sie will. Das Gesetz, auf dem unser gesamter Rechtsstaat fußt, kann derzeit völlig straffrei gebrochen werden!
    Deshalb muss die Verfassung wie folgt geändert werden:
    Gesetz mit dem das BV-G geändert wird: Nach dem Art. 151 wird eine Überschrift „Strafbestimmungen“ eingefügt. Nach dieser wird ein neuer Art. 152 folgenden Wortlautes eingefügt: „Art. 152 (1) Wer als politischer Mandatar oder Amtsträger den in diesem Bundesgesetz festgeschriebenen Bestimmungen durch Erlassen von diesem Gesetz widersprechenden Verordnungen oder durch Beschluss von diesem Gesetz widersprechenden Rechtsakten zuwider handelt ist, so die Tat nicht nach anderen Gesetzen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe nicht unter 20 Jahren bis zu lebenslang zu bestrafen. Hat die Tat den Tod eines oder mehrerer Menschen zur Folge ist der Täter zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen (2) Wer als Beamter den Bestimmungen dieses Gesetzes durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Unterlassung einer sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtung zuwider handelt ist, so die Tat nicht nach anderen Gesetzen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bis 20 Jahren zu bestrafen. (3) Wer eine Tat nach Abs. 1 und Abs. 2 aus Verachtung der Demokratie und der demokratischen Freiheiten begeht, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. (4) Der Versuch ist der vollendeten Tat gleichzuhalten. Über Anklage zu Tatbeständen nach Art 152 entscheidet der Nationalrat mit mindestens 15 Stimmen seiner Abgeordneten, die Verhandlung und Urteilsfindung zur Anklage obliegt dem Verfassungsgerichtshof. Dieses Gesetz tritt am 27. April 1945 in Kraft, eine Verjährung findet nicht statt.“ Und dann schauen wir einmal, wie lange man die Verfassung noch als „juristische Spitzfindigkeit“ abtun wird.

    1. Christian

      Diesen Wortlaut finde ich genau richtig! Leider muss aber eine (solche) Gesetzesnovelle von unseren Politikern abgesegnet werden. Die werden sich aber mit Sicherheit davor hüten, sich ins eigene Fleisch zu schneiden!
      Also bleibt dem Bürger wieder mal nichts anderes übrig, als die „Krot zu schlucken“.
      Und weil der VfGH mit Entscheidungen immer monatelang hinterher hinkt und UHBP sicher keine Sondersession einberufen wird, kann man nur hoffen, dass der VfGH letztendlich doch die richtige Entscheidung fällt.
      Wenn UHBP dem Ganzen noch länger untätig zuschaut, müsste er (er hat ja auch auf die Verfassung geschworen!) ebenfalls die Konsequenzen ziehen und aus seinem Amt scheiden.

    2. Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer, ja außer B R A V O !!!

    3. Veronika

      Sofort !!!
      Habe mich bei der neuen Partei, Menschen, Freiheit,Grundrechte, MFG,angemeldet

  14. Bettina Zoechmann

    Danke für Ihre Arbeit. Ja wir müssen in das Selbsttun kommen, weil so kann es leider nicht weitergehen. Hoffenlich hilfts, aber es gibt leider immer noch zuviele, die den MSM glauben.

  15. Andrea Löscher

    Ich würde mich auch einer Sammelklage anschließen.

  16. Andrea Kammtaler

    Bravo an die Anwälte für Grundrechte. Bitte, bitte, geben Sie nicht auf. Wir alle Aufgewachten danken Ihnen für Ihren Einsatz. Es ist eine traurige Katastrophe, was hier passiert ist und immer noch passiert. Unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte sind verkauft worden – und die Richter scheren sich einen Kehricht darum.

  17. Ingrid Nußbaumer

    Danke
    Danke für euer Bemühen für die Menschen und für unsere Grundrechte und es wird auf jeden Fall Früchte tragen!! Die Wahrheit und das Licht siegen!!!
    Auch ich würde mich einer Sammelklage anschließen!
    Segen für Alle!

  18. Hannes

    Vielen herzlichen Dank für Ihre wertvolle Arbeit. Ich weiß das zu schätzen. Bitte bleiben Sie standhaft und machen Sie weiter. Tausend Dank!

  19. Margaretha Kreiner

    Ich wende mich wegen des Impfaufforderungs Videos der ÖGK an das VKI und bitte um Erlaubnis im Anhang
    Punkt 1-3 Auszug aus den Klagen gegen die vorläufigen Zulassungen der Covid-19 Impfstoffe
    anzuhängen

  20. Gast

    Hallo liebes AfA-Team!
    Vielen Dank für Ihre Arbeit!

    Wurde die Aufklärungspflicht wenigstens bei
    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/covid19impfung/#/registrierung
    korrekt eingehalten?

    Im Übrigen glaube ich, dass das Werbeverbot des AMG durchaus auch für die Corona-Impfstoffen greifen könnte, weil unzweifelhaft klar ist, welche Stoffe bei der Werbung gemeint sind -also ausreichend konkretisiert- und alle nur bedingt zugelassen und mit vielfältigen Nebenwirkungen behaftet sind, was mAn natürlich angemerkt werden muss.

    Das Ziel des Werbenden ist in diesem Fall auch, alle Nachteil auszublenden und die vermeintlichen Vorteile herauszustellen, somit die Impfwilligen zu täuschen unter den besonderen Schutzbestimmungen des AMG.

    Nochmals vielen Dank!
    Alles Gute und schöne Grüße!

  21. Ann

    Für mich stellt sich die Frage, was der mutige Bürger denn trotz Verordnung eigentlich dürfte? Also ggf kommt es ja zur Anzeige bei Verstoß gegen diese ganzen haltlosen Verordnungen? Test-/Quarantänepflichten bei Einreise? Testpflichten (3G) für Sport, Freizeit, Kultur, Restaurant? Alle möglichen Maskenpflichten erst recht für Kinder? USW…
    Schwieriger wird es ja für die Teilnahme an Bildung mit den Tests. Man wird ja einfach ausgeschlossen. Oder eingesperrt im Pflegeheim.
    Der mutige Bürger hat ja Angst seine Rechte durchzusetzen. Selbst die Beschuldigung hat ja weitreichende Folgen, selbst bei Freispruch irgendwann. Das kann sich eine Familie kaum leisten. Emotional und auch organisatorisch. Unterstützen denn auch wirklich die Rechtschutzversicherungen. Fragen über Fragen von einer stillen Mutbürgerin.

  22. Liebfahrt Franz

    Danke für eure bisherige Arbeit
    Bitte bleibt dran und bringt uns unser geliebtes, freies, wirklich demokratisches Österreich und unsere uns zustehenden Grundrechte zurück.lg Franz

  23. Marlies

    Vielen Dank für euer Engagement. Ich bin im Gesundheits-, nicht aber körpernahen Bereich- angestellt und muss um meinen Job fürchten, wenn ich im Unternehmen auch nur eine kritische Frage zum Covidprogramm der Regierung aufwerfe. Also schweige ich und werde mir vielleicht einmal vorwerfen müssem, geschwiegen und nichts getan zu haben. Das ist de facto kein Staat mit Meinungs- und Redefreiheit mehr und die gesellschaftspsychologischen Mechanismen erinnern mich an etwas. Das Feindbild ist jetzt ein Virus. Erleben wir vielleicht eine Massenpsychose?
    Mehr als Virus und Impfung fürchte ich den dauerhaften Verlust unserer Grundrechte. Ich will keine Angst haben müssen, als Staatsbürger.
    Bitte tun Sie unbedingt weiter Ihr Bestes, uns aus dieser Situation zu befreien! Vielen, vielen Dank!

  24. Silvia Unger

    Der VKI ist laut heutigem Telefonat (25.05.21) nicht zuständig. Ich sollte die Volksanwaltschaft kontaktieren.

  25. Ernst Scheiber

    Hallo,

    Habe dem VKI bez. Klage geschrieben. Ich erhielt folgende Antwort.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Unser Tätigkeitsbereich ist statutengemäß auf Verbrauchergeschäfte, also Geschäfte zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmer beschränkt.
    Wir können Ihnen daher in dieser Angelegenheit leider nicht behilflich sein.

  26. Die Juristen (die eigenen Beamte – werden ja wie Sklaven behandelt) des Verfassungsdienstes sagen den Politikern immer wieder, dass es nicht rechtmäßig ist die Grund- und Freiheitsrechte zu beschneiden. Trotzdem müssen die sinn- und hirnlose Verordnungen schreiben und der Verfassungsgerichtshof hebt sie auf.

    Die Schweinerei liegt darin, dass die Politiker weitertun. Die machen aus einem Rechtsstaat einen UnRechtsstaat.

    Danke an die Rechtsanwälte für Grundrechte.

    Rudi Strele – Parteimitglied der MFG!

  27. Steinwendter

    Die Demokratie beruht auf grundlegenden Werten und grundlegenden Gesetzen, die in der Verfassung festgelegt wurden. Zu meinen diese Grundrechte seien je nach politischer Gesinnung verhandelbar ist schlichtweg falsch. Bei einem „Shift“ in eine Diktatur, muß man die Bevölkerung befragen ob jeder damit einverstanden ist und nicht über die Hintertür eines fragwürdigen Pandemie Gesetzes still und heimlich die Gewaltenteilung aufbrechen. Diesen Fehler unterliegen nicht nur Parlamentarier, sondern auch Gesinnungsgemeinschaften wie die neue Antifa, und ähnliche demagogischen Vereinigungen, welche sich gerade jetzt die Nische suchen um Agenden durchzusetzen, die in einer Demokratie undenkbar wären. Die Politiker sind ausschließlich dafür gewählt die demokratische Ordnung zu pflegen zu erhalten und sie nach den Grundsätzen der Verfassung zu reformieren, falls nötig, und dann ausschließlich im Sinne der unverbrüchlichen Grundrechte. Wenn eine Diktatur angestrebt wird muss darüber klar entschieden werden. Dass das in einer modernen zivilen Gesellschaft kaum funktioniert legitimiert das nicht Politiker wie Nehammer Zensuren einzuführen und so wie es aussieht in letzter Konsequenz Andersdenkende im letzten Schritt nach dem Sektierertum in den Terrorismus Paragraphen einzuordnen, und diese als staatsfeindliche Vereine oder Gesellschaft zu deklarieren und gerichtlich zu verfolgen.
    Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz.

  28. Oskar Braunsteiner

    Es hilft nichts wenn die Menschen tot sind und die Gesetzgebung, VfGH oder Staatsanwaltschaft (weisungsgebunden=Schwachsinn der Superlative und keine Rechtsprechung möglich wenn die Täter gleich die Richter mitbringen), kommt danach drauf das die Entscheidungen der korrupten Politiker falsch waren! Aber offensichtlich müssen erst alle österreichischen Bürger zum Satanisten werden um deren Agenda umzusetzen! Hauen wir alle ab aus Österreich und der EU, denn hier ist es nicht mehr lebenswert! Denn diese Erpressungsagenda hört nicht mehr auf, auf die Gerichte das sich da was ändert kann man auch nicht mehr zählen, und diese Politiker die von der Pharmamafia gesponsert sind will ich nicht mehr sehen! Mir graust von diesen Individuen die sehr Böses mit der österreichischen Bevölkerung im Schilde führen!

  29. Bernd

    Ich habe im Text nach (konkreten) Informationen bzgl. anhängiger Klagen gegen das 3G-Regime gesucht, weil ich diese gerne unterstützen möchte. Finanziell, aktivistisch – wie auch immer.

    Ich möchte nicht im „System China“ landen!

    Die 3G-Regel ist für mich, vor allem in ihrer heutigen Form, unerträglich und besorgt mich zutiefst.
    Wo sind die ganzen Journalisten und sonstigen Krakeeler, die ansonsten bei jedem etwas unappetitlichen Rülpser aus der FPÖ vor dem Totalitarismus/Faschismus usw warnen plötzlich hin? Jetzt wo ein System bereits technisch etabliert ist, welches noch viel weitreichendere Kontrolle, Gängelung und Einschränkung der Bevölkerung zulässt?

    Covid19 ist eine ernsthafte Erkrankung, vor allem für sehr gut einzugrenzende Risikogruppen, rechtfertigt MMn aber, trotz unbekannter Langzeitschäden für nicht vom Tode bedrohte Gruppen, niemals ein derartiges Durchgreifen. Selbiges gilt für die ja eigentlich bereits bestehende Impfpflicht über die Hintertür! Düstere Aussichten für unsere Demokratieund unsere Freiheiten wenn fast alle bereitwillig auf diese verzichtenund sich dafür auch noch bedanken.

    Wenig diplomatisch formuliert: ich könnte von früh bis spät kotzen!

    Falls mir jmd bzgl Unterstützung einer allfällig bereits bestehenden Klage gegen das 3G-Regime weiterhelfen kan , wäre ich sehr dankbar dafür.

    Wir müssen uns wehren bevor es zu spät ist – ich hoffe sehr, das wir den point of no return nicht bereits erreicht habe .

    MfG und stehen wir auf – wehren wir uns!

  30. Gesunder Mensch

    Mich wundert das nicht das das alles solange Dauert, ich vermute das es daran liegt, das die ÖVP und der immernoch aktive Mächtigste Beamte und dessen Staat im Staat system und das Schiedsgericht vieles aufhalten, zum anderen ist kaum einen Bürger klar in welcher Schriftform man Schreiben muss, damit es wenn es ankommt überhaupt angenommen wird, der VfGH wird dadurch komplet abgeschirmt.
    Was wiederum die Korruption in unserem Lande mehr fördert als bekämpft.
    In den 80 Jahren war es so, das ein Gesetz Begutachtet wurde bevor es in Kraft trat – wer hat das geändert .

    Nicht nur das man in die Nadel getrieben wird jetzt, und vielleicht ein halbes Jahr später ein VfGh Urteil es aufhebt,
    was in diesem Falle den unfreiwillig geimpften Personen nichts mehr bringt, sondern viele können sich die Rechtsanwaltunkosten gar nicht
    leisten……….

    Wozu haben wir eigentlichen einen Rechtsschutz durch den Staat wenn dieser nicht aktiv wird..?
    Für mich ist das Sozialbetrug und Machtmissbrauch….so hab ich das gegenüber der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft begründet

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