Vorsicht bei Zeugenladung für ehemalige Beschuldigte in Impfpass-Strafverfahren wegen (Anstiftung zur) Beweismittelfälschung

Wenn Ex-Beschuldigte als Zeugen geladen werden: Aktuelle Entwicklung in Strafverfahren wegen Fälschung von Impfpässen

Es gab Zeiten, in denen ohne Covid-Impfung fast nichts ging. Diese Zeiten sind erfreulicherweise vorbei. Die Nachwehen der letzten Jahre beschäftigen die Justiz aber immer noch: Überall in Österreich gab es strafrechtliche Anklagen wegen angeblicher Fälschung von Impfpässen oder Eintragungen ins Impfregister (Beweismittelfälschung nach § 293 StGB). Angeklagt wurden Ärzte, die angeblich falsche Impfnachweise ausstellten und dadurch ein Beweismittel fälschten, und ihre vermeintlichen „Kunden“, denen vorgeworfen wurde, die Ärzte zum Schaffen der unrichtigen Impfnachweises anzustiften und sich somit ebenfalls strafbar zu machen.

Einige unserer Mitglieder, darunter die Wiener Rechtsanwälte Dr. Georg Prchlik und Dr. Michael-Paul Parusel, haben in solchen Strafverfahren Mandanten vertreten. Viele dieser Verfahren wurden mit Diversion erledigt oder wegen mangelnden Beweisen eingestellt.

Nun fällt uns eine neue Entwicklung auf: Ex-Beschuldigte, denen Anstiftung zur Beweismittelfälschung vorgeworfen wurde, aber nicht nachgewiesen werden konnte, werden derzeit als Zeugen in den Strafverfahren gegen ihre Ärzte geladen.

Das birgt eine Gefahr. Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, auszusagen. Niemand muss sich selbst belasten. Der Zeuge hingegen muss grundsätzlich wahrheitsgetreu und vollständig aussagen (§ 154 StPO). Es besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft durch das erneute Befragen von Personen, gegen die das Verfahren bereits eingestellt wurde, neue Informationen erlangt, die sie dann gegen die Befragten verwendet.

Sollte der Zeuge in einer derartige zweiten Vernehmung Aussagen tätigen, die als Geständnis der eigentlich schon verworfenen Impfnachweisfälschung gewertet werden könnten, könnte das ein neues Strafverfahren gegen den Zeugen bedeuten.

Wenn Sie sich in der Situation des Ex-Beschuldigten finden, der nunmehr als Zeuge geladen wird, heißt es Vorsicht!

Zwar gilt für Zeugen grundsätzlich die oben genannte Aussagepflicht. Sie können sich jedoch auf § 157 Abs 1 Z 1 Strafprozessordnung berufen. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich oder Angehörige durch die Aussage belasten würden.

Allgemeines zur Ladung als Zeuge und den Zeugnisverweigerungsrechten finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/10/Seite.2460801.html

Dr. Prchlik und Dr. Parusel legen die Problematik eindrücklich in Briefen dar, die sie an ihre Mandanten vorbereitet haben und hier anonym teilen:

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

5 Kommentar

  1. Stefan Sabor

    Zuerst mal steht im Schreiben von Hr. Prchlik statt Tatsachen Tataschen und ja genau eine Erschleichung eines Geständnisses durch Zeugen, finde ich sehr bedenklich.

  2. Die Franks

    Doppelbestrafung ist verboten. Ob das eine Strategie ist? Wir sollten die StA nicht überschätzen. Also wir trauen ihnen das nicht zu. Die sind die meiste Zeit mit ihrer Karriere beschäftigt. Die Dummheit darf man auch nicht unterschätzen. Bei der Beendigung mit Diversion scheidet neuerliche Bestrafung ohnehin aus. Das System musz die Lüge von der gefährlichsten Pandemie aller Zeiten weiter aufrecht halten. Der PCR Test liegt bis heute beim VfGH. Die StAs kriegen außerdem Angst, dasz „die Blunzn von der anderen Seite gefüllt wie“. Da kann sich die FPÖ dann ausweisen.

    1. Eli ohne Lilly

      “Der PCR Test liegt bis heute beim VfGH.”

      Und der dem PCR-Testbetrug zugrundeliegende inexistente Sars-Cov-2-“Nachweis” hat es nicht einmal bis vor den VfGH geschafft.

      Die freilich Zweite Republik ist beim Intelligenztest geschlossen durchgefallen.

  3. Nebojsa Zivkovic

    Es ist unglaublich, daß die Staatsanwaltschaft sich da uberhaupt noch aufspielt, Menschen jagt und Prozesse anstrebt, anstatt daß ALLE Plandemieführer, Hetzer und Verantwortlichen fur das größte Massenmord der Weltgeschichte kniend und voller Reue um Verzeihung bitten. Ich verstehe diese Hirnamputierten worklich nicht. Schlimm.

    1. Brigitte Robens

      Genau, aber das wuerde vorraussetzen, das sie zugeben (koennen), dass die ganze “Agend@” der sie unterworfen waren, bewusst auf “Luege” und Manipulation aufgebaut war, von Anfang an! Und das hat natuerlich dann fuer sie selbst Konsequenzen und darum werden sie das nicht “so einfach” zugeben (koennen)! Ich glaube das ist der Punkt, warum der ganze “Impf”-Wahnsinn noch weitergeht!

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