Musterschreiben und Anleitung für eine STELLUNGNAHME ZUR NOVELLE Epidemiegesetz und COVID-19 MG vom 03.03.2021

Wieder ein massiver Angriff auf Grundrechte, Demokratie und Freiheit – Verschärfung des Epidemie Gesetzes und des COVID-19 Maßnahmengesetzes.

Ohne jede Vorankündigung und ohne einem Minimum an Diskussion hat nunmehr das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) am 3.3.2021 im Nationalrat eine Novelle zur Änderung des EpiG und des COVID-19-MG eingebracht, die an Grässlichkeiten kaum mehr zu überbieten ist. Damit wird der schon bestehenden Behördenwillkür im großen Stil die Möglichkeit gegeben, ohne Nachweis evidenzbasierter Notwendigkeit und rein nach behördlicher Befindlichkeit in unsere Grundrechte uA auf Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit der Person, aber auch auf körperliche Unversehrtheit, einzugreifen. Dafür bezeichnend ist die festgesetzte Begutachtungsfrist bis lediglich 9.3.2021! Gab es bei den ersten Versuchen in diese Richtung (Testpflicht, Wohnungskontrolle usw.) noch einen spürbaren Aufschrei, herrscht nunmehr Stille. Wo bleiben die Stimmen der Medien als 4. Gewalt im Staat, wo ist die ach so demokratische Opposition? Da befasst man sich innenpolitisch neben der Propaganda für die unverhältnismäßige Regierungspolitik mit nichts mehr, bzw. damit, dass noch schärfere Maßnahmen erforderlich sind oder das Abgehen vom verfehlten Zusperren zu gefährlich ist.

Bürger von Österreich, wacht auf, wehret den fortgesetzten Maßnahmen zur Beseitigung unserer freien Gesellschaft!!!

RA Dr. Kurt Lichtl em.

Wegen der geschaffenen Dringlichkeit werden im Folgenden nur einige, wesentliche Änderungen in kurzer, allgemein verständlicher Form, die gerne auch als Muster für Einwendung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens verwendet werden dürfen, dargestellt und als Download zur Verfügung gestellt:  

https://www.afa-zone.at/?smd_process_download=1&download_id=3174

„An
1. Den Präsidenten des Nationalrates   

2. Das BMSGPK
 

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

Stellungnahme

Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Stellungnahme kann man nur über die Homepage des Parlaments eingeben.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

Man erhält dann folgende Email Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren!


Sie haben auf der Website des Parlaments eine Stellungnahme zu 98/ME abgegeben. Damit diese bearbeitet werden kann, klicken Sie bitte zur Bestätigung auf folgenden Link:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/MBS/index.shtml?ID=69754F736870514F5338596A514C48304C43716C39354843733534497243334E63496376456A74665350483436675A53746F6E657A413D3D

Nach erfolgter Bestätigung wird Ihre Stellungnahme von der Parlamentsdirektion geprüft. Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Stellungnahme freigegeben wurde.

Information: Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie daher nicht darauf, da Ihre Antwort nicht gelesen wird.

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

718 Kommentar

  1. Anneliese Lascsak

    Ich bin nicht einverstanden mit diese Novelle COVID-19

    1. Dr.riesser alfred

      Ich bin mit dieser novelle nicht einverstanden!

      1. Angelika Ankerl

        Ich bin mit dieser Vorgangsweise NICHT EINVERSTANDEN!

        1. Maria Brettenthaler

          Ich bin mit der Novelle nicht einverstanden!

          1. Christian Kubista

            Ich bin mit den neuen Gesetzen nicht einverstanden

          2. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

          3. Kapfinger Bettina

            Ich bin mit der Novelle überhaupt nicht einverstanden

          4. Der Einspruch muss auf der Homepage vom Parlament gemacht werden.

        2. Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden!

          1. Silvia Münzberg

            Ich gebe dieser Novelle mein einverständnis als bürgerin der Republik Österreich nicht.

          2. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

        3. Dornauer Karl-Josef

          Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

          1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

        4. Marianne Hinterreiter

          Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle

          1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

      2. Mag. Christina Hatala

        Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden

        1. Michael Korsatko

          Ich bin mit dieser Novelle “ NICHT “ einverstanden

          1. Rebecca

            Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden

          2. Schreiber Marion

            Eingriff in unsere Freiheitsrechte!

          3. Thomas Kuchar

            Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

          4. Marlene Nigsch

            Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden.

          5. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

          6. Anita Hörschläger

            Ich bin damit NICHT einverstanden!!!!

        2. Inge Wallner

          Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

      3. Manuela Haas

        Ich bin damit nicht einverstanden.

      4. Martin Weißen.

        Ich auch nicht!
        Lg,
        Martin W.

        1. Herbert Markfelder

          Natürlich interessiert mich dieses Ganze überhaupt nicht in dieser Weise , wie merklich unsere Freiheit den Bach hinunter rinnt und die schon lange vom Volk abgehobenen Politdarsteller nicht mit der Wimper zucken alles in Richtung NWO zu lenken – wieviele Millionen Euro haben sie eigentlich schon eingestreift dafür und sind ihren Auftraggebern total hörig……

      5. Martin Weißen.

        Ich auch nicht!

        1. Martin Weißensteiner

          Ich bin nicht mit der Novelle einverstanden!

      6. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden. Nein und nochmals nein

      7. Jonathan Stadlbauer

        Ich bin mit der Novelle nicht einverstanden

        1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

          1. Marianne Maresch

            Ich lehne diese Novelle strikt ab, weil die Grundrechte der Menschen beschnitten werden.

          2. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

          3. Koller Alfred

            Ich bin für eine Überarbeitung des Antrages. Teile davon beschneiden die Persönlichen Rechte zu massiv.

      8. Johanna Baker

        Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden!hören Sie bitte mit diesen unsinnigen ,zerstörerischen Massnahmen auf !Sie haben viel MEHR schaden angerichtet ,als es Corona tat !
        MfG
        Johanna Baker

      9. Marianne Felgitscher

        Alle Masnahmen zur Ansteckungsverhütung mit diesem Virus sind an den Haaren herbeigezogen da es eine Ansteckung laut germanischer Medizin gar nicht gibt,
        was mir total klar ist. Es sind des Kaisers neue Kleider. Viren sind dazu da um Schlacken und Giftstoffe, die sich der Mensch durch schlechte Gewohnheiten,schlechte Gedanken,schlechte Atmung,Essen Trinken,Rauchen und Bewegungsmangel in den Körper geholt hat zu zerlegen und ausscheidungsfähig(Schleim ) zu machen. Diese Viren auszurotten ist ebenso unmöglich wie den Regen aufzuhalten. Ich weis mit Sicherheit dass der Menschen überhaupt keine Impfungen braucht,sondern lediglich die Information ,wie man sich gesund erhält. Was im 21.Jahrhundert aus dieser Weisheit geworden ist lässt mir die Haare zu Berge steigen .Die Verursacher und alle die sich als Helfershelfer zur Verfügung gestellt haben werden hoffentlich wissen,dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.damit sie spüren was sie ihren Mitmenschen antun.Kosmisches Resonanzgesetz.

        1. Karin Regina Wotruba

          Ich bin mit den Gesetzesänderungen nicht einverstanden

        2. Hannes Lipp

          Selten so einen Schwachsinn gelesen. Und damit meine ich Sie, Frau Felgitscher.
          Sie verwechseln wohl Meinungsfreiheit mit Faktenfreiheit.

          Zum Rest:
          Gesetze hinterfragen bezüglich Sinnhaftigkeit und Klarheit ist gut und wichtig.
          Nicht alle Maßnahmen müssen einem gefallen, schließlich hat auch jeder unterschiedliche Prioritäten und gewichtet daher anders. Somit ist die Schwelle, wann Maßnahmen mehr helfen als Schaden und welche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind um welche Schäden zu verhindern/abzumildern sehr individuell.
          Genau dafür sind offene Diskussionen und demokratische Entscheidungsfindungen wichtig.

          Wenn jetzt die oben genannten Maßnahmen klar zur Eindämmung einer Pandemie helfen, klar abgegrenzt sind und eine willkürlichen Ausnutzung durch die Machthaber nicht möglich machen, trage ich sie gerne mit.
          Auch wenn ich teilweise anders vorgehen würde.

          Wenn dies nicht der Fall ist, ist es wichtig dagegen vorzugehen.
          Ich bin überzeugt, dass diese Maßnahmen helfen können und daher auch temporär bereit Einschränkungen zu akzeptieren.
          Falls dies aber einer Willkür Tür und Tor öffnet, sind sie klar abzulehnen und neu auszuarbeiten. Egal, ob man den aktuellen Machthabern zutraut sie auszunutzen oder nicht.

          Wie gesagt, das geht aber nicht gegen die Maßnahmen als solche, sonder nur gegen mögliche willkürliche Ausnutzbarkeit.
          Sie können gerne anderer Meinung sein, solange sie mir meine lassen.

          Gegenargumente nehme ich aber gerne an. Denn das Hinterfragen der eigenen Meinung ist von Zeit zu Zeit auch wichtig.
          Klappt übrigens besser, wenn man mal tief durchatmet, die Emotionen runterfährt und geistig einen Schritt zurückgeht, damit man das Ganze vielleicht etwas besser sehen kann.
          Würde ich übrigens allen nahelegen.

    2. Ingrid Loibnegger

      Der volle Wahnsinn. Ich spreche mich ausdr<cklich dagegen aus. Mfg

    3. Brigitte Frais, Mag

      Gegen diesen gravierenden Eingriff in die Grundrechte ist Protest gefordert!

    4. Gaby Schneeberger

      Ich mit dem Gesetz nicht einverstanden dass man bis zur Privatsspäre eindringt

      1. Robert Holub

        Ich lehne aus genannten Gründen eine Novelle ab.

        1. Philipp

          Ans Parlament schicken!! Link gibts unter dem Text!

          1. Maria Spielmann

            Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden!

    5. Rosemarie Devich

      Jetzt reicht es !

      1. Maria Magdalena

        Nicht einverstanden ‼️‼️‼️‼️

    6. Birgit Kremers

      Ich bin nicht einverstanden

      1. Ottnig martin

        Es reicht jetzt wirklich!!!!!!!!

    7. barbara Kaltenbrunner

      Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

    8. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

    9. Engelbert

      Ich bin nicht mit dieser Novelle einverstanden

    10. Gerhard Füßl

      Ich bin NICHT einverstanden mit dieser Novelle!

    11. Steiner Ernestine

      Bin nicht einverstanden mit dieser neuen heimlichen Änderung.

    12. Gitta Hahn

      Ich bin gegen diese neue Novelle !!!!!

    13. Genser norbert

      Nie und nimmer einverstanden

    14. Angela Hönigl

      Bin damit überhaupt nicht einverstanden!!!!!

    15. diana Steinlechner

      Ich bin nicht mit dieser Novelle einberstanden!

      1. Walter Hammer

        Anstatt uns zu einen gegen weitaus größere Gefahren, wie Covid, bringt man uns gegeneinander auf, mit haltlosen Verordnungen.

      2. Trenzinger Waltraud

        Ich bin mit der Novelle NICHT einverstanden

        1. Der Einspruch muss auf der Homepage vom Parlament gemacht werden.

    16. Patricia Schmid

      Ich bin damit nicht einverstanden

    17. Patricia Schmid

      ich bin gegen diese Vorhaben

    18. Patricia Schmid

      Ich bin damit nicht einverstanden!!!!!!!!!!!!!Absoluter Wahnsinn!!!!!!!

    19. Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden.

      Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden.

    20. Stefan Karpitschka

      Danke für die Info. Bin so froh das ich mit meiner Meinung nicht alleine da stehe. Hab so vieles vor einem Jahr schon vorausgesehen. Echt erschreckend.
      Einen großen dank an Rechtsanwälte für Aufklärung und Grundrechte. DANKE

      ICH PROTESTIERE GEGEN DIESE NOVELLE

      1. Dieter Blauensteiner

        Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    21. Gabriele Herzog

      Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden.

    22. Rockenschaub Claudia

      Ich bin mit dieser Vorgehensweise NICHT EINVERSTANDEN!!!!!

    23. susanne leitner

      ich bin auch nicht einverstanden

    24. Eva Muther-Gstach

      Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden!

    25. Kogler Margit

      Die Politik arbeitet mit Angst und Manipulation es wird wie 1939 vorgegangen.Angst ist Negativ Energie und schadet mehr der Gesundheit als sie verhindert.

    26. Silvia Wöss

      Bin nicht einverstanden, mig den Gesetzesänderungen

    27. Josef Pils

      Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle.

    28. Pirkner Roman

      Bin mit der Änderung nicht einverstanden.

    29. Sigrid Huber

      Ich bin absolut gegen dieses neue Epidemiegesetz, da es massiv in unsere Grundgesetzte eingreift.

    30. Martin Holzknecht

      Ich bin auf keinen Fall damit einverstanden. Wem jetzt nicht die Augen aufgehen den ist nicht zu helfen. Es nun jeder gefordert für unsere Grund und Freiheitsrechte zu kämpfen.

    31. Angelika Steindl

      Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden. Ich hoffe auf Gerechtigkeit

    32. Gerda Foisner

      Ich bin auch nicht einverstanden mit diesen regelungen von covid19

    33. Simon Eisner

      Stoppt den Wahnsinn

    34. Bernadette Stöckl

      Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!!

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

    35. Alois Langmayr

      Bin nicht einverstanden

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

    36. Gerry Schneider

      Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

    37. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

    38. Sabine Schöffthaler

      Ich habe eine Stellungnahme mit Ihrer Vorlage eingebracht und noch ergänzt:
      Ich betone, weder eine „Coronaleugnerin“ zu sein, noch eine einseitige, oder gar extreme politische Meinung zu unterstützen. Ich bin aber sehr besorgt über die negativen Konsequenzen, die diese Gesetzesnovelle auf die Freiheitsrechte der Menschen in Österreich haben kann. Die Gefahr der Bedrohung der Volksgesundheit, die im März 2020 die Beschneidung der Freiheitsrechte eventuell noch gerechtfertigt hat, ist mittlerweile nicht mehr gegeben, da man nun sehr viel besser weiß, die mit der Erkrankung umgegangen werden muss, welche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen sinnvoller Weise anzuwenden sind und nicht zuletzt deshalb, weil durch die Impfung die Erkrankung ihren Schrecken verloren hat, zumindest insofern, als dass sie durch Überlastung der Intensivstationen die Volksgesundheit gefährden könnte.

    39. Herbert

      LEUTE, bitte LESEN !
      Euer Kommentar HIER nützt NICHTS !
      Ihr müsst das auf der Parlaments-Seite eintragen !

    40. Helga Eder

      Ich bin nicht einverstanden mit dieser neuen Novelle

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

    41. Ingrid Gspandl

      Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle Covid 19 M G

    42. Gertraud Hipp

      Ich bin mit dieser Novelle überhaupt nicgt einverstanden. Die jetzige Regierung betreibt einen Genozid mit Kindern und Slten!!!

    43. Dieter Pitomec

      Mit dieser Vorgehensweise im Allgemeinen und dieser Novelle im Besonderen bin ich nicht einverstanden. Das ist eine nicht durchdachte „Anlassgesetzgebung“

  2. Trabelsi Helga

    Gegen jede Missachtung unserer Grundrechte und sofortige Aufhebung der nicht gerechtfertigten Maßnahmen unter Vorwand des Epidemiegesetzes, sowie Rechenschaft der Verantwortlichen für sämtliche Kollateralschäden > Absetzung der Regierung = Handlanger der Globalisten

    1. Eva-Nadine Neipp

      …. und dann bitte noch … Nein: Analogien mit dem zweiten Weltkrieg zu ziehen wären Verschwörungstheorien… bei aller Liebe … dann nennen wir eben DAS KIND BEIM NAMEN !!!

      1. Gertraud Hipp

        Ich bin mit den Massnahmen Covid 19 nicht einverstanden

    2. Schlaffer Brigitte

      Bin nicht einverstanden

    3. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  3. Gabriele Reitano

    Bitte schreibt noch dazu, dass man direkt auf der Seite des Parlaments eine Stellungnahme abgeben kann – auch anonym:

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml#tab-Stellungnahmen

    Ich habe dort meine Stellungnahme abgegeben und emails an Gesundheitsministerium und Begutachtungsverfahren geschickt. Bekam aber vom Parlament per email die Antwort, dass Privatpersonen ausschließlich im Web teilnehmen können.

    Vielen Dank für Eure Arbeit!

    1. Hygienischer Thorsten

      Hallo
      Habe meine private Stellungnahme auf : parlament. gv. at abgegeben.
      Auf der Startseite auf PARLAMENT AKKTIV Spalte: Begutachungsverfahreb und Stellungnahmen steht es dann in der 4 Zeile – anklicken dann geht es ( mit etwas Glück und Geduld.

    2. Reinhard Zöchbauer

      Warum sollte man eine anonyme Stellungnahme abgeben ?

      Wer dagegen ist sollte sich ned anonymisieren damits erst recht ungültig wird

      1. Elfriede

        Ich bin aufs äußerte bestürzt über die Gesetzesänderungen der Regierung!!

        1. Anneliese Weiss

          Ich bin gegen diese Gesetzesänderung und bin enttäuscht dass es solche Politiker gibt die unsere Grundgesetze aushebeln wollen das ist unfassbar und unakzeptabel.

    3. Jenny Buelens

      Nicht einverstanden!

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

      2. Jutta Prohaska

        https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
        bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

        1. Bernadette Winkler

          Nicht einverstanden!!!!

          1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  4. Eva Pletter

    Ich bin mit diesen Gesetzesänderungen nicht einverstanden.

  5. Elisabeth Ahammer

    Erhebe sofortigen Einwand dieser neuen Novelle. Sofortige Transparenz and die gesamte Bevölkerung. Sonst ganz einfach: Kurz und Regierung MUSS WEG!!

    1. Ulrike

      Kurz muss weg!!

    2. Ilse Janisch

      Einspruch gegen diese Maßnahme!!!

  6. Eva Linsbichler

    Soll jetzt jeder einzelner Bürger dieses Schreiben wegsenden an o.e. Behörden? Oder macht das wieder die AFA ?

    1. Area Hiersen

      Jeder!

    2. Isabella Wieland

      Es kann jeder selber machen desto mehr desto besser 🙂

      1. Franz

        Wir wollen unsere Freiheitsrechte wieder zurück haben!!!
        Endlich Schluss mit dem Schwachsinn!!

    3. beatrix koziol

      JEDER EINZELNE BÜRGER IST BERECHTIGT EINE STELLUNGNAHME ABZUGEBEN – die Anwälte haben mit dem obigen Text eine vereinfachte Form geschaffen…Sie können Textpassagen / gesamt kopiern, oder selbst formulieren – es kommt darauf an, daß viele Menschen zeigen, daß sie DEMOKRATIEFÄHIG sind und nicht WIDERSTANDSLOS Gesetze dulden…

      1. Alex

        Ich erhebe Einwand gegen die Geplanten Gesätzesänderungen

      2. Anneli Shiraly Schmidt

        Wie kann man diesen Wahnsinn stoppen, es muss doch Möglichkeiten geben, diesen Verbrechern endlich Einhalt zu gebieten. Man muss ihnen auf den Leib rücken, sie begehen ein Verbrechen nach dem anderen, und sind immer noch auf freiem Fuss. Was ist die Lösung????

        1. Gertraud Hipp

          Ja die jetzige Regierung gehört von den Richtern hinter Gitter gebracht!!

      3. Renate Mayr

        Ich bin gegen diese Verordnung, wir leben in einem freien Land

      4. Schlaffer Brigitte

        Einspruch

    4. Barbara Theiss

      Jeder Bürger muss auf der Webseite..Parlament.gv.at seinen Einwand erheben. Muss nicht genau dieser Text sein.

      1. Woldgang R.

        Icg bin damit nicht einverstanden

    5. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  7. Ing. Patrick Holzmann, BSc

    Sehr geehrte RA,
    vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz für unsere Grundrechte und gegen diese unbegründeten COV-19 Maßnahmen ohne jeglichen Halt!
    Die Stellungnahme wurde meinerseits mit 3 Firmen und 1x als Privatperson eingebracht.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Patrick Holzmann

    1. Christine Brandl

      Ich erhebe Einwand gegen die geplanten Gesetzesänderungen!!! Diese sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat absolut nicht vereinbar.

  8. Regina Schätz

    Ich bin erschüttert wie die Verfassung ausgehebelt wird und unsere Demokratie Schritt für Schritt einem Willkürstaat weicht. Die sog Pandemie gibt es schon lange nicht mehr und alle Maßnahmen müssten nach dem Verfasdungsgerichtsurteil aufgehoben werden. Stattdessen werden die Maßnahmen ständig verschärft. Die Kollateralschäden sind mittlerweile schon größer als jeder Schaden durch das Virus!! Menschenrechte, Kinderrechte werden einfach ignoriert!

    1. Bonnie

      Sie können ihren Unmut gegen diese Regierung und für die Verfassung und Demokratie am 6.3.2021 in Wien, zeigen. Viele Spaziergänger werden dort sein.

      1. Monika Jahoda

        Hoffentlich!!!!!

    2. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

      1. Jutta Prohaska

        https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
        bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  9. Eva Strele

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  10. Mirco

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  11. Priedler Bianca

    Ich empfehle die geplanten Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    1. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  12. Alfons Wegscheider

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzes Änderung

    1. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  13. Eine Einschränkung der Grundrechte ist nicht zu akzeptieren

  14. Joao von Horn

    Was soll ein gelernter, rechtschaffener Bürger Österreichs machen, wenn nicht einmal Rechtsanwälte und Verfassungsjuristen schaffen diesem Graus der Quarantäne, die facto gar keine ist, ein Ende zu setzen?

    1. Waltraud

      Diese Frage stell ich mir auch. Dennoch glaube ich, das es die Masse ebenso etwas bewirken kann, wie unsere Rechtswissenschafter und Juristen…..es braucht ALLE. Und vor allem, die das Werkzeug im Jurastudium gelernt haben.

    2. Christian

      Genau das frage ich mich auch immer öfter. Es wird so viel beschlossen, was Verfassungswidrig erscheint und auch so dargestellt wird, und trotzdem dürfen die alle so weiter machen. Wenn eine Klage eingereicht wird, dauert das oft sehr lange bis über diese entschieden wird. Bis dahin gibt es schon eine neue Verordnung und wenn die vorhergehende Verordnung Verfassungs- und Rechtswidrig war, passiert unserer Regierung trotzdem nichts. Es ist eine Frechheit, dass sich diese Regierung Volksvertreter nennen darf

  15. Heide Krakowitzer

    Willkommen in Absurdistan, unglaublich wie schnell es ging die Demokratie abzuschaffen und die Diktatur einzuführen . Es ist beschämend und beklemmend zu welchen Widerlichkeiten sich diese Regierung hinreißen lässt. Ein Gesetzesbruch folgt dem nächsten. Nun muss Schluss damit sein !!!!!!!!!!!!!!!!

    1. Monika Jahoda

      Vergessen Sie den Stern nicht, den uns die Regierung in Form eines Armbandes verpassen möchte.

    2. maria riedmüller

      noch beschämender und beklemmender ist, dass die regierung das so geplant hat …….. und wie viele da blind darauf reinfallen.

      aber wie macht man schluss damit???

    3. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  16. Romana Halbig

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Romana Halbig

    1. Ilse Bleier

      Das müssen Sie auf der Homepage des Parlaments deponieren. Hier nützt es nichts. Und zwar bis spätestens 9.03.21
      Die Stellungnahme kann man nur über die Homepage des Parlaments eingeben.

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

      Man erhält dann folgende Email Antwort:

      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Sie haben auf der Website des Parlaments eine Stellungnahme zu 98/ME abgegeben. Damit diese bearbeitet werden kann, klicken Sie bitte zur Bestätigung auf folgenden Link:
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/MBS/index.shtml?ID=69754F736870514F5338596A514C48304C43716C39354843733534497243334E63496376456A74665350483436675A53746F6E657A413D3D

      Nach erfolgter Bestätigung wird Ihre Stellungnahme von der Parlamentsdirektion geprüft. Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Stellungnahme freigegeben wurde.

      Information: Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie daher nicht darauf, da Ihre Antwort nicht gelesen wird.

      1. Beatrix Bertsch

        Wenn‘ ginge wär‘s ja super. Seit gestern versuche ich mit dem Button ‚senden‘ meine Stellungsnahme weiterzuleiten- auf der Parlamentsseite! Ich befürchte, Stellungsnahmen sind nicht gewollt.

        1. Es ist zu hoffen, dass alle Stellungnahmen, die da eingetrudelt sind, den Server zum Schwächeln bringen… Im Moment geht es gerade ganz gut.

      2. Susan Mueller

        Ich erhebe Einspruch

        Susanne Müller

      3. Renate Wintereder

        Ich bin mitdem Novelle nicht einverstanden

      4. Karin Mock

        Hallo!

        Doofe frage: wenn ich das so beim Parlament deponiere bzw auf der Homepage dort eingebe, kann das irgendwelche Konsequenzen haben? Z b. Irgendwelchr Vorladungen, Zahlungen etc. Oder ist das einfach eine Stellungnahme zu deren Kenntnisnahme?

        Lg karin

    2. friedrich timmer

      Danke Frau Halbig, so teffend

    3. Philipp

      Als email ans Parlament schicken!!

    4. Schlaffer Brigitte

      Erhebe Einspruch

    5. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

    6. Gertraud Hipp

      Dem schließe ich mich in ganzem Umfang an

  17. Hubert Scherzer

    Bin nicht einferstanden

  18. Angelika Peter

    Ich bin mit der geplanten Gesetzesänderung nicht einverstanden, da sie in keiner Relation zu der auf ihr basierenden Krankheit steht

  19. Heide Krakowitzer

    Kommentar schon verfasst !!!!

  20. Banu Kara

    Vielen Dank!

    Ich habe schon meine Stellungnahme abgeschickt…

    LG
    Banu

  21. Markus P.

    Es ist ein Wahnsinn was diese Regierung für Ideen hat.
    Ich kann Hr. RA Lichtl nur voll beipfliochten.
    Es darf zu keinen Änderungen in dieser Art kommen.
    Wir sind das Volk und wir wollen nicht in einem Staat leben wo einige einzelne glauben es sich richten zu können und das Volk mit ihren Wahnideen zu unterdrücken. Besonders Tespflicht und eine Vorgabe für Impfungen ist massivst abzulehnen.
    Umso wichtiohger sind nun auch die Demonstrationen und ein zwingender Rücktritt dieser Regierung.
    Diese Regierung muss weg – es geht um unsere Zukunnft und um die Zuklunft unserer Kinder

    1. Maria Elsensohn

      Ja und wo ist unser Bundespräsident der oberste Hüter der Verfassung❗❗❗ es ist beschämend was diese Regierung sich leistet, ich bin absolut dagegen diese gesetzlichen Änderung

      1. Jutta Prohaska

        https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
        bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

    2. Robert P.

      Sehr geehrter Herr Markus P.
      Ich kann Ihnen nur im vollen Umfang beipflichten.
      Hoffentlich erkennen viele Österreicher diese bedrohliche Situation und bringen die Stellungnahme rechtzeitig beim Parlament ein.
      LG
      Robert P.

    3. Schlaffer Brigitte

      Diese Regierung muss weg Einspruch

  22. Adelheid Gugenberger

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts und verfassungswidrig sowie der derzeitigen Gesundheitssituation nicht angepasst. Ich möchte dass sie derartige Angriffe auf unseren Rechtsstaat unterlassen.

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  23. Priller Helmut

    Schließe mich der Stellungnahme an

    1. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  24. Kugl Harald

    Das ist doch ein Wahnsinn was da abgeht ihr seit alles Verbrecher ihr Schweine

  25. Brigitte Walch

    Es ist unglaublich! Ich habe gerade eine Stellungnahme auf der Parlamentseite abgegeben! Das muss an die Öffentlichkeit , es kann doch nicht sein dass wir ständig in unseren Grundrechten beschnitten werden, ohne öffentliche Diskussion!

    1. maria riedmüller

      an der öffentlichkeit ist es ja, nur ist das denen im parlament sch… egal

    2. Schlaffer Brigitte

      Öffentlich machen

  26. Ivana

    Sind wir schon Sklaven der Covid-Diktatur geworden??

  27. Regina P.

    Die ganze Regierung gehört zum Rücktritt gezwungen.
    ÖSTERREICH GEHT MIT DIESER BR ZUGRUNDE.
    Wir sind gegen diesen ganzen ZWANG
    Es um die zukunft unserer KINDER…
    Mfg das VOLK

    1. Ulrike

      Wie können wir dir BR zum Rücktritt zwingen??

    2. Schlaffer Brigitte

      Rücktrittsforderungen von mir

    3. Bruno Stangl

      Ich bin mit dieser Gesetzesänderung auch nicht einverstanden!!

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  28. Daniela

    Bin gegen den ganzen Wahnsinn das, alles ist rechtswidrig ein Verbrechen an uns Menschen.

  29. Herbert Novak

    ich stimme ausdrücklich gegen diese Änderungen bzw Verordnungen der Regierung.
    Herbert Novak

  30. Daniela

    Bin gegen den ganzen Wahnsinn das ist rechtswidrig, ein Verbrechen an uns Menschen

  31. Irene Humer

    Unfassbar, was sich diese Regierung erlaubt. Das Volk wird schrittweise in eine Diktatur geführt.

    1. maria riedmüller

      nicht schrittweise …….. wir sind bereits drin

  32. Jürgen Bartsch

    Es kann nicht sein das Kurz und seine Empathie befreite Truppe, schalten und walten wie sie wollen.
    Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

    1. Schlaffer Brigitte

      Rücktrittsforderungen dieser Regierung

  33. Bernadette Ademaj

    Ich möchte in Frieden und Freiheit und Selbstbestimmtheit leben ….. und das wünsche ich mir vor allem für meine Kinder!!!

  34. Karl Schabus-Dewitz

    Psychologische Kriegsführung gegen das Volk!

  35. Holger Uhlig

    Offenbar ist der völlig korrupte VfGH (der Brandstätter scheint ja nicht ohne jeden Grund als Beschuldigter in Strafverfahren geführt zu werden, auch wenn er bisher stets ungeschoren davon kam. siehe u.a.: https://kiar.center/justizminister-brandstetter-geht-und-das-ist-gut-so/) völlig untätig, den dauernden Angriffen der austrofaschistisch-ökobolschewistischen Junta auf die Verfassung und die Grundrechte der Menschen endlich ein Ende zu bereiten. Die bisherigen Aufhebungen erfolgten ja nur, weil die Begründungen für die Gesetze und Verordnungen fehlten, nicht wegen deren Verfassungswidrigkeit an sich.
    Aber was will man schon von einem Gremium erwarten, das das Kopftuchgebot für kleine Mädchen in Ordnung findet oder feststellt, daß die Grundlage eines Bescheides keineswegs wahr sein muss, sondern es ausreicht, wenn eine Behörde etwas behauptet.
    Unter der gegebenen politischen Situation von der österr. Justiz – egal welcher Ebene – etwas anderes als politische Willkür zu erwarten ist bereits vermessen. Bevor es kein neues Richterbestellungs-, -dienst- und -haftungsgesetz gibt (nach welchem jedem Richter oder Staatsanwalt die Mitgliedschaft in politischen Parteien, Vorfeldorganisationen und Geheimbünden verboten ist), wird sich da auch nichts ändern.

    1. Eva

      AIlles was Ste hier schreiben ist richtig. Wie kann man das lösen??

    2. Schlaffer Brigitte

      Durch neue ersetzen

  36. Pachler Herta

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen…!!!

    1. Poglits josef

      Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung!!

    2. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  37. Hörmann Maria

    Ich finde diese Maßnahmen total unverhältnismäßig, kenne schon viel mehr Menschen mit Kollateralschäden als mit Corona. Mache mir viel mehr Sorgen wegen der Einschränkung der Freiheit und Demokratie als wegen Corona. Ich hoffe sehr, dass diese Gesetze nicht in Kraft treten

    1. Schlaffer Brigitte

      Diese Gesetze dürfen nicht kommen

  38. Manfred Scherzer

    Die Beraubung unserer Grundrechte muss definitv gestoppt werden. Es kann einfach nicht sein, dass uns, dem Volk, Stück für Stück die Freiheit genommen wird.

  39. Wolfgang Bartolini

    Ich bin nicht einverstanden mit den Bestimmungen verstößt gegen unsere Grundrechte

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  40. Elisabeth Schaden

    Ich kann es nicht mehr fassen, was da im Hintergrund beschlossen wird , wenn es so weiter geht ist bald das Leben nicht mehr lebenswert. On welche Welt wächst da unsere Jugend hinein. Das muss verhindert werden

    1. Walter

      wieso übersiedeln sie nicht nach Russland China oder Myanmar ? dort in Freiheit Leben muss ja ein Genuss sein ???? Sie müssen nicht in Österreich leben oder ???? keine Armut heute volle Golfplätze mit Pensionisten keine Kinderarmut wir haben Spitäler eine Krankenversicherung etc. Ich sehe mich auch in meiner Freiheit nicht eingeschränkt ich respektiere die an Corona glauben. Ich möchte nicht für einen Toten verantwortlich sein. Ich liebe meine Demokratie!!!! UND ich wähle nicht diese Regierung schon gar nicht die FPÖ auch keine der Opposition Parteien. Ich lebe mein freies Leben in Österreich. Wo sind die Rechtsanwälte gegen Kinderarbeit wo gegen Kinderarmut in Österreich wo gegen den Ausverkauf Österreichs ???? Ein Haufen Rechtsanwälte schreit, eine Herde Schafe rennt hinterher, vielleicht einmal Hirn einschalten und ein kleines bisschen nachdenken. Haben diese Rechtsanwälte VIELLEICHT nur einen neuen Einkünfte Weg entdeckt.

      1. maria riedmüller

        heute noch keine armut, aber morgen???

        du möchtest nicht für einen toten verantwortlich sein ………. dh du meinst damit einen corona toten? die aus verzweiflung wegen dieser unverhältnismäßigen maßnahmen krank werden oder sich sogar das leben nehmen, dafür bist du natürlich nicht verantwortlich

        erst denken, dann schreiben

      2. Oskar Braunsteiner

        Dies hier ist kein Chatroom, diese abgegebene Stellungnahme betrifft die Novelle zum Epidemiegesetz. Wenn Sie chatten wollen, müssen Sie sich bei Facebook und Co. anmelden und nicht hier User mit Ihrer Eigenmeinung belästigen! MfG

      3. KARL

        Guter Beitrag! Der kleine Schreihals soll doch endlich Ruhe geben.

    2. Schlaffer Brigitte

      Verhindern

  41. Anna Neumayer

    Ich bin gegen diese geplanten Gesetzesänderungen, die unsere Grundrechte wesentlich einschränken. Hier werden wir in unserer Freiheit beschnitten und sind der Willkür von Politik, bzw. Behörden ausgesetzt.

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  42. Hörmann Eduard

    Es besteht auf Grund der derzeitgen
    Situation überhaupt keine Notwendigkeit das Gesetz in diese Richtung zu verändern im Gegenteil die derzeitige Lage müsste eigentlich zum Anlass genommen werden sämtliche im vergangenen Jahr vorgenommen Änderungen bzgl Covid19 wieder Rückgängig zu machen.

    1. Schlaffer Brigitte

      Alles beenden

  43. Andreas Bauer

    Ich fordere zum Schutz unserer Grund und Freiheitsrechte und zum Schutz unserer Verfassung von unserem Rechtsstaat die komplette Ablehnung dieser Gesetzesnovelle.

  44. Anita Lessl

    Warum kann man denn Bundespräsident nicht so unter druck setzten das er was unternimmt? Oder ihm zum Rück Tritt zwingen? Es kann ja nicht sein das er zu schaut wie unser Österreich zerstört wird. Oder der der Regierung drohen? Oder des Amt entheben. Ich kann nur sagen die einsiege Partei die zu uns Österreicher / inn hilft ist die FPÖ die kämpft wo es geht. Geht mit am 6.3.2021 in Wien mit spazieren. keine andere Partei tut das. Tut Euch mit ihnen zusammen wenn es geht. FPÖ Danke Hilft ihnen. Die kämpfen wo es geht

    1. Schlaffer Brigitte

      Er sollte diese ÖVP und grünen des Amtes entheben

  45. Christian B.

    Ist ja wieder mal super, dass von der Mailadresse „begutachtungsverfahren@…“ gleich eine automatische Antwort kommt:
    „Die Teilnahme am Begutachtungsverfahren ist für Privatpersonen ausschließlich über die Homepage des Parlaments mittels Webformular möglich.“
    Die angegebene Homepage des Parlaments funktioniert (natürlich) wieder mal nicht!
    Entweder sind die Verantwortlichen nicht unbedingt die hellsten Kerzen auf der Torte, oder diese „Pannen“ sind volle Absicht.
    Den Bürgern werden wieder mal möglichst viele Steine in den Weg gelegt.

    1. Roman Braun

      Bestätige ich!

    2. Ilse Bleier

      Ja, man braucht Geduld. Irgendwie aber – hoffentlich – doch ein gutes Zeichen. Der Server ist überlastet, weil viele eine Stellungnahme abgeben.

    3. Schlaffer Brigitte

      So ist es vorprogrammiert

  46. Heribert Butzerin

    eine verschärfung des pandemiegesetz lehne ich strickt ab, da es immer wieder angriffe auf unsere grundrechte und verfassung darstellt! es wird immer wieder mit medialer lügenpropaganda versucht, das volk in die irre zu führen. der PCR test ist nicht geeignet, und es gibt auch keine übersterblichkeit. im gegenteil.

    1. Schlaffer Brigitte

      Abgelehnt

  47. Mag pharm Horst Kiefer

    Diese Regierung und besonders der türkise Teil versucht uns in eine Meinungsdiktatur zu stürzen ,nach dem Vorbild des Austrofaschismus unter Dolfuß .Kurz will in seine Fußstapfen treten

    1. Eva

      Ich hoffe nicht für Kurz, daß er Dollfuss folgen möchte, dessen Ende kennen wir Alle. Wie ich gehört habe scheint sich der Herr bereits zu fürchten.. Es soll angeblich viel Personenschutz vor seinem Haus stehen, gut, aber was schützt ihn vor seinem GEWISSEN?

      1. Robert P.

        Liebe Fr. Eva
        Was man nicht hat, kann man nicht schützen.
        LG
        Robert P.

    2. maria riedmüller

      und leider checken die grünen, in ihrer machtgier, das alles leider nicht ………

    3. Schlaffer Brigitte

      Einspruch ÖVP und grünen müssen weg

  48. Brunnhuber Karl

    So werden gesetzestreue Staatsbürger zu Kriminellen gemacht. Eine Schande, armes Österreich, ein einstmals freies und stolzes Land.

    1. maria riedmüller

      ich werde jetzt einmal ein richtiges verbrechen begehen, damit ich weiß, warum ich eingesperrt bin

    2. Schlaffer Brigitte

      So ist es

  49. Jonas Donskoi

    Wie in der DDR 1989 müssen jetzt alle Österreicher auf die Straße und demonstrieren. Nicht nur in Wien, überall im Land!

    1. Schlaffer Brigitte

      Gehe dafür auf die Straße

  50. Ernest Dobiasch

    Ich erhebe ebenfalls Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung! Das ist nicht nur „Verfassungswidrig“, sondern willkürlich und „verbrecherisch“! Diese BR gehört mit sofortiger Wirkung aufgelöst und geklagt! Alle Verordnungen sind verfassungswidrig und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!!

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

      1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

    2. Jutta Prohaska

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
      bitte die Stellungnahme an obigen Link senden. LG

  51. Robert Brandhuber

    Ich bin nicht einverstanden.

  52. Ernest Dobiasch

    Ich erhebe ebenfalls Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung!

  53. Edith Schöffmann

    Ich lehne diese Gesetzesänderung strickt ab!

  54. Banu Kara

    jetzt funktioniert die webseite nimma!

  55. Boguslawa Hanna Wysocki

    Bin ich gegen geplanten Änderungen und Maßnahmen Covid19 und Covid19 MG.Diese sind rechts und Verfassungwidrig, sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österrech.

    1. Bin ich gegen geplanten Gesetzesänderungen wiel diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die unsere Grundrechte.Diese sind rechts und Verfassungwidrig, sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österrech nicht gerechtfertigt.

    2. Schlaffer Brigitte

      Dagegen

  56. Nemec T.

    Bin mit dieser Gesetzesänderung und Bevormundung NICHT einverstanden.
    möchdZeitenwshatdVolnznimeehttps://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/biontech-moegliche-nebenwirkungen-des-impfstoffs-17148242.htmlrleben

  57. Roman Braun

    Die Parlaments-Seite hängt: Stellungnahme nicht möglich.

  58. Bine Bunt

    Es ist einfach Wahnsinn was da abgeht und welch Zufall, funktioniert die Seite mit der Stellungnahme nicht! 🤬😡🤬

  59. Erika Saria

    Bitte eure Stellungnahmen immer auch an die Nationalratsabgeordneten oder zumindest an einige VertreterInnen der Parteien schicken! Damit die Politik die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung nicht komplett aus den Augen verliert. Und eure/unsere Anliegen mehr Gewicht bekommen.

    1. martin falch

      Habe versucht eine Stellungnahme abzugeben.da heisst es nurEpidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (98/ME)

      Übersicht Stellungnahmen

      Einbringung einer Stellungnahme

      Es kommt aktuell zu Problemen bei der Abgabe von Stellungnahmen, bitte versuchen sie es später erneut………

  60. Daniela Krempl

    Das ist eine Beraubung unserer Grundrechte, das gehört dringendst gestoppt und ich bin überhaupt nicht einverstanden damit, nur kann ich leider aktuell keine Stellungnahme auf der Parlamentsseite abgeben, weil diese komischerweise nur bei der Bürgerbeteiligung hängen bleibt, alles andere funktioniert wie durch ein Wunder einwandfrei. Wenn da nicht wieder was gemacht wird, dass man keine Stellungnahme abgeben kann…. Aber bei dieser korrupten Regierung kann alles passieren…..

  61. Ich bin gegen das Covid 19 Massnahmen Gesetz Covid19MG geplanten Änderungen .Die sind rechts und Verfassungwidrig, sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österrech nicht gerechtfertigt.

    1. Schlaffer Brigitte

      Dagegen

  62. Magdalena Pirker

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    1. Schlaffer Brigitte

      Einspruch

  63. The Insaint

    Es wäre schön, wenn man endlich lesen würde, daß die ganzen Covid-Strafmaßnahmen natürlich nur für tatsächlich krankhaft infizierte Menschen gelten. Denn egal um was es geht, wenn nur gesunde Menschen involviert sind, dann kann ja wohl keine Strafe verhängt werden, da keine Rechtgrundlage besteht.
    Oder anders gesagt: Wenn z.B. 20 Menschen ein Party machen und alles sind nachweislich gesund, dann können auch keine der Covid-Regelungen greifen.
    Ich würde es sehr begrüßen, wenn das von einem RA bestätigt und veröffentlicht werden kann, danke.

  64. christian hufnagl

    Parlamentsseite wieder mal nicht erreichbar….
    Wahrscheinlich auch von den selben Spezialisten wie „Kaufhaus Österreich“ programmiert…

    1. maria riedmüller

      thumbs up

    2. Schlaffer Brigitte

      Das ist sicher so gewollt

  65. Britta Kempe

    Genehmigter Text der AfA:

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende
    Stellungnahme
    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:
    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.
    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.
    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.
    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    1. Bianca

      Hallo! Darf ich kurz fragen ob man diese Text bei der Stellungnahme verwenden darf? Danke für eine Rückmeldung!

      LG Bianca

      1. Ilse Bleier

        Ja,
        wie angeführt: Wegen der geschaffenen Dringlichkeit werden im Folgenden nur einige, wesentliche Änderungen in kurzer, allgemein verständlicher Form, die gerne auch als Muster für Einwendung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens verwendet werden dürfen, dargestellt und als Download zur Verfügung gestellt:

        Sie werden vermutlich Geduld brauchen, der Server ist oft überlastet.

    2. Ilse Bleier

      Wenn Sie die Stellungnahme – wie angegeben – nicht bis zum 9.03. 21 auf der Homepages des Parlaments platzieren, wird sie nichts nützen.

      Die Stellungnahme kann man nur über die Homepage des Parlaments eingeben.

      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

      Man erhält dann folgende Email Antwort:

      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Sie haben auf der Website des Parlaments eine Stellungnahme zu 98/ME abgegeben. Damit diese bearbeitet werden kann, klicken Sie bitte zur Bestätigung auf folgenden Link:
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/MBS/index.shtml?ID=69754F736870514F5338596A514C48304C43716C39354843733534497243334E63496376456A74665350483436675A53746F6E657A413D3D

      Nach erfolgter Bestätigung wird Ihre Stellungnahme von der Parlamentsdirektion geprüft. Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Stellungnahme freigegeben wurde.

      Information: Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie daher nicht darauf, da Ihre Antwort nicht gelesen wird.

  66. Maria Seifriedsberger

    Ich bin mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht einverstanden

  67. gh

    die seite ist wieder mal offline, wie schon zum jahreswechsel.

  68. Sieglinde Steininger

    Ich bin gegen jegliche Veränderung der Gesetze. Sie können uns nicht unsere Grundrechte nehmen.

  69. Renate Konopitzky

    Ich finde es unbegreiflich und widerlich, was sich diese Regierung leistet und unsere demokratischen Rechte mit Füßen tritt. Diese extreme Inkompetenz auf nahezu allen Ebenen macht mich sprachlos. Wie können wir diesem Irrsinn und der Willkür Einhalt gebieten?
    Ich lehne diese Gesetze, die im Laufe des letzten Jahres bis heute gemacht wurden, ab, denn es fehlen die Grundlagen für all diese Gesetze.
    Wo ist der Bundespräsident, der seine Aufgabe darin sieht, die Verfassung hochzuhalten? Ach, ich habe ja vergessen, der stammt aus einer der inkompetenten Regierungsparteien!!!!

  70. Christoph Matschi

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Matschi

    1. Bitte wie angegeben dem Parlament schicken.

      1. Elke Töltsch

        Es ist ein Wahnsinn was sich die von uns gewählten Volksvertretern erlauben. Jetzt gehen sie gegen das eigene Volk. Vor allem sollen nur Zahlen von schwerst Erkrankungen relevant sein. Doch das wird sehr leise gehalten. Es werden immer nur Zahlen von infizierten veröffentlicht und die ganzen Maßnahmen bringen nichts wie man sieht. Hoffentlich machen viele Menschen bei Demos mit. 👍👍👍

  71. Brigitte Janser

    Genehmigter Text der AfA:

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende
    Stellungnahme
    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:
    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.
    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.
    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.
    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    1. Bitte wie angegeben dem Parlament schicken.

      1. Bianca Wagner

        Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden! Das sind massive Eingriffe in unsere Grundrechte!

    2. Heinrich Ridky

      Bin für Demokratie. Gegen Pandemie Gesetz

    3. Sylvia Schmieder

      Die neuerliche Verordnung wieder mal verfassungswidrig! Ich bin nicht damit einverstanden! Die Verordnungen haben nichts mehr mit der Realität zu tun!

    4. Sabine Hannl

      Einspruch gegen diese Maßnahme!!!

  72. Peter Steiger

    Seite ist Offline !!!!

  73. Ing. Werner Janser

    Genehmigter Text der AfA:

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende
    Stellungnahme
    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:
    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.
    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.
    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.
    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    1. Karl Baumgartner

      Hallo!
      Es gibt in der Politik nur mehr corona .
      Es wird auf die Sorgen und Probleme der Bürger überhaupt nicht reagiert.leere Versprechungen,helfen aber nicht weiter.
      Klimaschutz ,ein noch wichtigeres Problem grät in vergessen heit .über 100000 Stoffe sind seit 150 Jahren von der Industrie in Die WELT gesetzt worden.zu finden in der Luft ,Wasser,im Boden und somit in Allem was wir in unserer Nahrung aufnehmen.Das gabs noch nie.Daher glaube ich ,es ist eine Zivilisationskrankheit.unser Immunsystem ist derart überlastet.der Mensch ist allesamt geschwächt.wir missachten die natur,sie ist es,dass wir überhaupt leben können.Die Natur schlägt nun zurück,wann verstehen wir das endlich,wenn nicht fahren wir mit voller Wucht gegen eine Wand.gehen wir ein paar Schritte zurück.Jeder einzelne Bürger ist dazu aufgefordert.wir Alle haben diese Situation herbeigeführte.die Politik ist nicht fähig, für eine
      Politk, in eine Natur – u.menschenfreundliche Zukunft zu investieren.

  74. Ulli raich

    Ich erhebe Einwand gegen die geplanten Gesetzesänderungen!!! Diese sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat absolut nicht vereinbar.

  75. Michael

    Ist das wirklich möglich?
    -> Bitte die Kommentar-Möglichkeit HIER deaktivieren, vielleicht finden/sehen dann doch mehr mehr besorgte Bürger den richtigen und wichtigen Link zur Eingabe …

  76. Robert Brandhuber

    Ich bin nicht Einverstanden, wir werden immer mehr eine Diktatur.

  77. Uli raich

    Die vorhaben der regierung sind nicht menschenwürdig und haben mit einer demokratie nichts mehr gemein. Menschenversuche, überwachung, zwang… und all die künftigen diktatorischen gesetzesänderungen und vorhaben dieser regierung sind nicht tragbar, demütigend, unmenschlich…

  78. Martin.f

    Ich bin mit der geplanten gesetztes änderung überhaupt nicht einverstanden

  79. Herbert Spiegel

    Ich erhebe Einspruch!Gegen diese Sauerei crovid 19 Maßnahmen.

  80. Armela Spiegel

    Ich erhebe Einspruch gegen diese Crovid19 Maßnahmen und allgemein gegen die Verordnungen

  81. K

    Ganze Covid Maßnamen sind Gesetz- und Verfassungswirdig. Super dass ihr so viel unternimmt, aber es handelt sich leider um einer Gewalt. Wir können schon gar nichts machen.Es kommt Neue Weltordnung. Ohne Gesetze und Freiheit,leider

  82. Eva

    Seite im Parlament hängt eh klar.

  83. walter höchtl

    Ich bin mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht einverstanden

  84. Jenewein Karoline

    So bringt man seine Bürger auch zum Schweigen, offline!!! Meine Stellungnahme hier, Ich Jenewein Karoline erhebe gegen dieses Gesetz Einspruch

  85. Ilse Bleier

    Vielen Dank für das Muster der Einwendung. Ich habe es abgeschickt. Offenbar tun das viele, denn es erfordert Geduld, bis man diese Einwendung an die Homepage des Parlaments abschicken kann.

    Nach den Kommentaren auf dieser Seite zu schließen, dürften die Kommentatoren nicht verstanden haben, dass man diese Einwendung nur auf der Homepage des Parlaments eingeben kann. Also bitte auf https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

    Vielleicht könnten Sie noch einmal darauf hinweisen! Denn sonst sind die Kommentare ja nutzlos.

  86. Aldrian Angelika

    Diese Regierung muss weg. So kann es nicht weitergehen, jeden Tag etwas anderes. Was ist aus unserem schönen Österreich geworden? Ich hoffe das bald alle auf die Strasse gehen und dem ein Ende machen. Mann ist sich ja seines Lebens nicht mehr sicher, wenn eine Zwangsimpfung kommt gehts uns allen schlecht. Ich fühle mich in diesem Österreich nicht mehr wohl.

  87. Sylvia Jünger

    Ich bin gegen diese geplanten Gesetzesänderungen. Die Maßnahmen sind zur derzeitigen Gesundheitssituation absolut nicht gerechtfertigt.

  88. Ich bin mit dem Entwurf nicht einverstanden

  89. Ing. Wolfgang Raminger

    Dieser Angriff auf den Rechtsstaat muss verhindert werden, mit allen demokratischen Mitteln!

  90. Leitner Reinhard

    Welch furchtbarer Wandel in unserem wunderbaren Land! Statt das Miteinander zu forcieren, setzen Sie auf „das Trennende“, nur um Macht auszuüben! Die bereits angerichteten und zu erwartenden Kollateralschäden sind jetzt schon nicht mehr absehbar 👎🏼 Und die politischen und gesellschaftlichen Gräben werden immer größer- und in sooo aufgeheizten Situationen ist ein Kippen nicht auszuschließen! Zeigen Sie Stärke und kehren Sie um! Es ist nicht mehr viel Zeit, das Boot 🚣🏼‍♀️ über Wasser zu halten🙏

  91. Michaela

    Ich schließe mich an…

  92. Rosemarie Pötzelsberger

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt…..

  93. Franz Pötzelsberger

    Ich bin für die geplante Gesetzesänderung auf keinen fall einverstanden…

  94. Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt…

  95. Brigitte Guggenberger

    Bin nicht einverstanden

  96. Elisabeth Niederhofer

    Ich bin mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht einverstanden.Jeder Mensch hat ein Recht auf Freiheit.Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen ,sowie die alten Menschen schützen.

  97. Silvia

    Eine Einschränkung der Grundrechte ist nicht zu akzeptieren und Verfassungswidrig
    Ich bin gegen eine Impfpflicht und die derzeitigen Maßnahmen richten sich gegen unsere Menschenrechte! Wir leben in einer Demokratie die zur Zeit unter der Kurz Regierung außer Kraft gesetzt wird! Die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich rechtfertig die geplanten und derzeitigen Maßnahmen nicht im geringsten! Der geplante grüne Impfpass und die damit verbundenen Erleichterungen sind diskriminierend und ist ein Impfzwang durch die Hintertür und komplett abzulehnen!

  98. Claudia Lakatos

    ich stimme ausdrücklich gegen diese Änderungen bzw Verordnungen der Regierung.
    Claudia Lakatos

  99. Anita Meikk

    Ich bin mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden!

  100. Roswitha Vorwahlner

    Ich bin nicht einverstanden. !!!!

  101. Bine Bunt

    Publikation abgelehnt – Ihre Stellungnahme wird nicht im Internet veröffentlicht.
    War ja nicht anders zu erwarten 🤬😡🤬

  102. Sabine Schinagl

    Ich bin überhaupt nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung, sie greift masdiv in die Grundrechte ein.

  103. Ursula Benes

    Habe soeben Einwände auf der Parlaments-Internetseite deponiert. Entgegen einiger Meldungen hier hat die website soeben funktioniert. Also bitte nicht aufgeben!

  104. Susanna Haber

    Ich erhebe EINSPRUCH gegen die geplanten Gesetzesänderung! Auch die derzeitigen Maßnahmen sind bei weitem nicht gerechtfertigt. Sie verletzen Unser Recht auf Versammlungsfreiheit, Erwerbsfreiheit, auf unser Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Meinungsfreiheit und vieles mehr.und daß, obwohl weit und breit keine Pandemie ersichtlich ist.

  105. Tetyana Kardos

    Habe gerade auch versucht eine Stellungnahme abzuschicken und es ist nicht gegangen. Ich stimme gegen die Änderungen!

  106. Helga Gmeiner

    23:59 Stellungnahme abgegeben! Hat funktioniert!

  107. franky

    Danke Herr Dr. Lichtl, wenigstens gibt’s noch normal denkende und kritische Bürger wie Sie!
    Die verdammte Gleichschaltung der Medien lässt mittlerweile nur noch propagandistischen Einheitsbrei und Ablenkungsmanöver über uns hereinrollen.
    Tragische Schicksale, wie Vereinsamungen, diverserste Kollateralschäden zählen nichts, dafür bauen wir Grundrechte ab und manövrieren uns in faschistische und diktatorische Systeme.

    Jemand hat heute ein treffendes Kommentar verfasst das lautet: „Jetzt verstehe ich wieso ein gewisser Herr Hitler passieren konnte…“

    Wir Österreicher, die auch in Zukunft unsere Grundrechte wahrnehmen wollen, müssen sich jetzt eindeutig und unbeeindruckt vehement wehren.
    Je eher _DIESE_ Regierung mit dem schwindligen Maturanten verjagt wird oder zurücktritt oder dazu gezwungen wird zurückzutreten, umso besser.

    Verzeihung für meine abschließenden Worte: „De korrupte Bagage g’hert davo‘ g’jagt und aus Österreich verbannt! De G’frisa wü kana mehr seh!“

  108. franky

    Danke Herr Dr. Lichtl, wenigstens gibt’s noch normal denkende und kritische Bürger wie Sie!
    Die verdammte Gleichschaltung der Medien lässt mittlerweile nur noch propagandistischen Einheitsbrei und Ablenkungsmanöver über uns hereinrollen.
    Tragische Schicksale, wie Vereinsamungen, diverserste Kollateralschäden zählen nichts, dafür bauen wir Grundrechte ab und manövrieren uns in faschistische und diktatorische Systeme.

    Mit sinnvollen Maßnahmen hat dies alles längst nichts mehr zu tun.

  109. beatrix koziol

    Es ist enorm wichtig, daß viele Menschen ihre Stellungnahme auf der parlamentsseite abgeben – und nicht irgenwo posten. Alleine die Anzahl zeigt, das die Regierung nicht alles machen kann – das muß sie sehen! Die Stellungnahme kann man anonym oder registriert abgeben.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

  110. Gottfried Pausch

    Eine der wichtigsten Kompetenzen des Bundespräsidenten ist die ENTLASSUNG der Regierung (siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/demokratie/4/Seite.2230007.html#Aufgaben).
    Das eiserne Schweigen von Prof. Dr. Van der Bellen und sein fehlender Mut zur Wahrnehmung der o.a. Kompetenz sind Brandbeschleuniger im laufenden Prozess der Aushebelung unserer Bundesverfassung und der darin verbrieften Grundrechte! Eine SCHANDE für Österreich!

  111. Nils

    Vielen Dank für die neutrale Beurteilung der Lage aus Sicht der Bürger.
    Stellungnahme versendet.

  112. Maida Kamic

    Ich erhebe ebenfalls Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung!

  113. BH

    Ich bin mit den Gesetzesveränderungen NICHT einverstanden …..

    1. Kornelia Töbich

      Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

      Tragische Schicksale, wie Vereinsamungen, diverserste Kollateralschäden zählen nichts, dafür bauen wir Grundrechte ab und manövrieren uns in faschistische und diktatorische Systeme.

      Wir Österreicher, die auch in Zukunft unsere Grundrechte wahrnehmen wollen, müssen sich jetzt eindeutig und unbeeindruckt vehement wehren.

    2. Darja Smrtnik

      Ich bin mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden!

  114. Gabriele Bauer

    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  115. Gerhard Flatscher

    Es reicht!
    Die Regierung handelt nicht im Interesse der Bürger und ohne jegliche Evidenz. Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und gehören sofort beendet.

  116. Helfried M

    Eine Frechheit dieser Versuch. Wir nähern uns einer Diktatur.

  117. Juliane Stieglitz

    Ich erkläre mich mit dem Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden! Unsere Grundrechte sowie unsere Existenzgrundlage werden massiv bedroht!

  118. Michael

    Hallo Rechtsanwälte für das Grundrecht und vielen Dank für den Hinweis und die Vorlage.
    Noch einfacher wäre es gewesen, wenn Sie diese Stellungnahme eingereicht hätten und einfach den Link zur Zustimmungserklärung direkt auf der parlament.gv.at Seite gepostet hätten. Dann würde den Zustimmern auch klar werden, dass eine Zustimmung hier im Forum wenig bringt.
    Dennoch finde ich Ihre Arbeit sehr wichtig und hoffe, es werden genügend Österreicherinnen und Österreich gegen diesen unverhältnismäßigen Wahnsinn Einspruch erheben.

  119. Silvia Provisionato

    Es reicht schon lange ich bin für die gesamte Absetzung der Regierung ohne jeglicher Evidenz werden diese WILLKÜRLICHEN MASSNAHMEN der Bevölkerung diktatorisch übergestülpt .., Die Regierung handelt nicht im Interesse der Menschen

  120. Waltraud

    Ich bin mit den Gesetzesänderungen nicht einverstanden!

  121. daniela schwaninger

    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  122. Paul Lahninger

    Ich schließe mich den Einsprüchen gegen die geplanten Gesetzesänderungen an.

  123. Helga Dengg

    Habe soeben die Stellungnahme öffentlich bei der Republick Österreich eingereicht.
    Diese massiven Eingriffe sind nicht im Interesse der Bürger. Ich erhebe Einspruch gegen diese geplanten Gesetzesänderungen!
    Ich bin sehr verwundert, warum die Medien diese wichtigen Informationen nicht entsprechend verbreiten!

  124. Helga Dengg

    Es ist enorm wichtig, daß viele Menschen ihre Stellungnahme auf der parlamentsseite abgeben – und nicht irgenwo posten. Alleine die Anzahl zeigt, das die Regierung nicht alles machen kann – das muß sie sehen! Die Stellungnahme kann man anonym oder registriert abgeben.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

  125. Hans Hilzensauer, Prof.

    Die Regierung raubt uns unsere Rechte und negiert die demokratischen Grundrechte. Das ist mehr als beschämend.
    Bürger wacht auf und wehrt euch und verteidigt Eure Freiheit!
    Es ist beschämend, eine solche Regierung zu haben

  126. Nelson Martínez

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nelson Martínez

    1. Bitte schicken Sie den Einspruch an das Parlament!

      1. Claudia M.

        Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung. Freiheit für Alle!!!

  127. harry

    Ich erhebe Einsspruch gegen die gesammten Covid Gesetze und bin damit überhaupt nicht einverstanden . Es reicht jetzt endgültig diese Verarsche

  128. EE

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich beeinspruche hiermit den vorliegenden Gesetzesentwurf. Mangelnder Respekt und Missachtung der Würde des Einzelnen ist keine Basis eines Gesetzes. Epidemiologische Verhaltensmaßnahmen sollten einerseits sachlich und fachlich fundierte Aufklärung beinhalten und andererseits durch verantwortungsvolles, achtvolles Handeln seitens der staatlichen Institutionen geprägt sein. Beides habe ich in diesem Zeitraum vermisst. Die vorrangig Leittragenden sind jene, die unserer Fürsorge bedürfen. Das sind insbesondere unsere Kinder und unsere Alten und die Pflegebedürftigen, aber auch Menschen, die in prekären Lebensumständen auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Dieser Gesetzesentwurf dient weder dem Eindämmen einer Epidemie, noch dem Erhalt der Gesundheit einer Gesellschaft. Ich lehne hiermit den Gesetzesentwurf ab und beeinspruche ihn als österreichische Bürgerin.

  129. Gerald Kretschmer

    Ich ergebe Einspruch gegen die von dieser „ Regierung“ geplante Gesetzesänderung!

    Danke für den Einsatz, unsere Grund und Freiheitsrechte auch für unsere Kinder zu erhalten. Es ist unfassbar wie unsere demokratischen Rechte ausgehebelt werden- was uns einmal genommen wird nie mehr zurückgegeben- Schöne neue Welt

  130. Gerlinde

    Ich bin GEGEN die geplanten Gesetzesänderungen!!!

  131. Wechselberger Engelbert

    Ich erhebe Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung.
    Die Grundrechte und die Freiheit sind das höchste Gut der Menschen.

  132. Ingrid Gmachl

    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  133. Wechselberger Engelbert

    Die Grundrechte und die Freiheit sind das höchste Gut der Menschen.
    Ich erhebe Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung.

  134. Wechselberger Engelbert

    Ich erhebe Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung.

  135. Elisabeth Lampel

    Unerhörte, unfassbare…seit dem Ende des Faschismus eine Freiheitsberaubung sondergleichen !!!

  136. Christine Wagner

    ich bin absolut nicht einverstanden und erschüttert, dass unsere freiheitsrechte derart elemeniert werden sollen

  137. Gunter

    Einspruch gegen die massnahme der gesetzanderung

  138. Paul Wimmer

    Unakzeptabel, diese Regierung.
    Was ist nur mit diesen Leuten los? Haben alle ein Brett vorm Kopf?
    Der weg für eine autoritäre nachfolgende Regierung ist geebnet, die reiben sich schon jetzt die Hände, das gab’s doch schon, oder????

  139. Anna Gaar

    Bitte löst diese unfähige verlogene Bundesregierung auf! Ich bin nicht einverstanden mit den Gesetzen was jetzt abgeschlossen werden soll!

  140. Anna Gaar

    Diese Bundesregierung gehört die Macht sofort entzogen, wir Leben nicht mehr im 1945iger Jahr!

  141. Cäcilia

    Echt nervig! Habe jetzt mindestens 5 mal versucht die Stellungnahme zu versenden…., keine Chance!
    Gratuliere allen, die es geschafft haben…! 👏🐞

  142. Weiskopf Ingeborg

    Es reicht!
    Keine weiteren Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte! Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und gehören sofort beendet.

  143. Anna Gaar

    Hoffe das die Staatsanwaltschaft endlich eingreift und die Gesetzwidrig keit aufhebt! Es ist eine Frechheit von der Bundesregierung was die sich erlaubt!

  144. Anna Gaar

    Hoffe das die Staatsanwaltschaft endlich eingreift und die ganzen Gesetzwidrigen Gesetze die von der Bundesregierung ernannt wurden aufgehoben werden!

  145. Anna Gaar

    Ich bin gegen diese geplanten verfassungswidrig Gesetze

  146. Anna Gaar

    Wir sind nicht den Kurz seine Untertanen! Ich bin gegen diese geplante Impfpflicht! (Impfzwang)

  147. Anna Gaar

    Es muss sofort wieder alles aufgesperrt werden! In anderen Ländern funktioniert es auch!

  148. Anna Gaar

    Der Kurz Kogler Anschober und der Nehammer sowie der Blümel sollen freiwillig zurück treten die müssen weg! Unsere Wirtschaft ist ja eh schon kaputt!

  149. Anna Gaar

    Der Kurz Kogler Anschober und der Nehammer sowie der Blümel sind nicht fähig ein Land zu führen, die müssen des Amtes Enthoben werden!

  150. Irene Herzig

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung.

  151. Rene Ott

    Erheben ebenfalls sofortigen Einspruch Gegen die von der Regierung geplanten schwer verfassungswidrigen Gesetzesänderungen, die einen völllig unerlaubten Eingriff in unsere Grundrechte darstellen!

  152. Sandra

    Ich bin nicht einverstanden!!!!!

  153. Thüminger Rosmarie Hunoldstr. 15 6020 Innsbruck

    Die geplante Gesetzänderung ist als Eingriff in die Grundrechte von uns BürgerInnen abzulehnen. Mit Nachdruck.

  154. Walter Schachenhofer

    Mit so einem Gesetz wäre ich nicht einverstanden und sollte es dennoch dazu kommen, ich würde es nicht einhalten.

  155. Heidelinde Schüller

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Es reicht.

  156. Christine Posselt

    Ich bin nicht mit dieser Novelle einverstanden und habe meine Stellungnahme bereits veröffentlicht.

  157. Michaela Floh

    Ich erhebe Einspruch gegen die Maßnahmen die unsere Grund- und Freiheitsrechte aushebeln.

  158. Martina Schneeweis-Tanzer

    Stellungnahme soeben erfolgreich eingebracht.
    Auch ich kann dieser Willkür nicht zustimmen.
    Der Rubikon ist längst überschritten.

  159. Barbara Erhart

    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  160. Elsa Rossbacher

    Ich erhebe Einspruch!

  161. Petra Albrecht

    Man nimmt uns unsere Freiheit unsere Grundrechte. Unsere Arbeitsplätze verschwinden. Wir leben am Limit. Und werden zu vielen Gezwungen. Was wir nicht wollen. Es reicht ich will meine Rechte wieder haben..

  162. Ich bin mit der geplanten Gesetzesänderung NICHT einverstanden!!

  163. Roza Maria Salzmann

    Es ist unglaublich, was sich die BR unter dem Deckmantel „Corona “ alles erlaubt!! Da ich in der ehemaligen DDR aufgewachsen bin, weiß ich, wie die „Demokratie “ dort funktioniert hat! Kurz und Co arbeiten schon seit dem Jahr 2020 an einer Totalüberwachung der Bürger und viele Schlafschafe merken das nicht! Im Gegenteil! Sie blöken mit der Regierung mit und erkennen nicht den Strick um den eigenen Hals! Ich war von Anfang an gegen die Einschränkungen der Freiheiten der Bevölkerung! Mit den nun „neuen“ Gesetzesänderungen, wird der Strick um den Hals noch mehr angezogen, aber bei manchen Mitbürgern hat anscheinend schon der Gewöhnungseffekt eingesetzt!
    Ich bin gegen die ALLE Maßnahmen BR und ich bin für das baldige Ende dieser unsäglichen Regierung, die anscheinend nur aus Dilletanten und möchtegern- machtgeilen “ Politikern“ besteht! Ohne Kompetenz und Emphatie! ALLE gehören für die von ihnen angerichteten Schäden zur Verantwortung gezogen – je schneller, desto besser für unser Land!!

  164. VIOLA V.

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderumgen, da diese Rechts- und Verfassungswidrig sind. Diese Regierung handelt nicht im Interesse des Volkes.

  165. Verena Schiebl

    Ich bin damit nicht einverstanden! Frechheit!

  166. Monika Buchner

    Ich habe die (vorgefertigte) Stellungnahme soeben abgeschickt.

  167. Sylvia Grammel

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzes Änderung! Ich bin damit nicht einverstanden!

  168. Stefan streimelweger

    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  169. Anita Oberegger

    DANKE für diese Vorlage, ich habe die Stellungnahme eingereicht.
    Bei mir hat alles sofort funktioniert – BITTE nicht aufgeben und WEITERHIN diese Stellungnahme verbreiten und auf der angegebenen Seite abschicken.
    DANKE und bleiben Sie alle gesund.

  170. Sarah Reith

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Bitte schicken Sie den Einspruch dem Parlament!

  171. Regina Hirtl

    Stellungnahme abgegeben!(Text kopiert). Vielen Dank!

  172. Conny Töbich

    Mrz 3, 2021 – 7:05
    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen, erhebe ich Einspruch!

  173. Postl ;Hannes

    Ich erhebe Einspruch

  174. Luitgard Weissensteiner

    Ich stimme ausdrücklich gegen die Veränderungen im Epidemiegesetz, das gegen viele hart erarbeiteten Freiheiten und Rechte entgegenwirkt, und fordere die Regierung auf, endlich das Wohl der Menschen im Blick zu haben, und Eigeninteressen wie Macht und Wahlkampf nach hinten zu Reihen

  175. Karl Maier

    Ich bin nicht einverstanden!!!!!!!

  176. Corinna Leitner

    Ich lehne vollumfänglich die soeben bis zum 09.03.2021 zur Begutachtung vorgelegte Novelle zum Covid-Maßnahmengesetz und die Änderung des Epidemiegesetzes ab

    Und wieder:
    ohne das Minimum an demokratischem Austausch, ohne Respekt gegenüber grundlegender demokratischer Grundsätze und ohne Respekt vor den Grundrechten der österreichischen Bevölkerung wagt es diese immer umfassender untragbare Regierung erneut in einer Minimalbegutachtungsfrist den Österreicherinnen und Österreichern einen juristischen Wahnwitz an verfassungswidrigen Träumereien einiger machthungriger Politiker als irgendwie in ein Gesetz zu schummelndes Sammelsurium an Frechheiten und Untragbarkeiten unterzujubeln.

    In welcher Demokratie leben Sie, liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier?
    Es muss wohl so sein, dass sie woanders leben als ich: ich lebe in Österreich, aber ich bin mir nicht sicher in welchem Österreich Sie leben und in welchem Österreich Sie morgen und übermorgen und in der Zeit danach aufwachen wollen. Offenbar in einer anderen Österreichischen Republik als ist.
    Ich bin stolze Österreicherin, bin überzeugt von der Staatsform einer Demokratie, ich bin überzeugte Grundrechtsbefürworterin und ,-verfechterin und überzeugte Juristin, die bei diesen Gesetzesideen unserer leidvollerweise noch immer amtierenden Regierung den Tag herbeisehnt, an dem die Österreichische Bevölkerung endlich von den Unfähigkeiten der amtierenden Legislative befreit wird…

    Nebenbei erwarte ich mir nun dringlichst, dass unser, wenn auch bedauerlicherweise indirekt gewähltes, Parlament ENDLICH für die Bürger dieses Landes und für die Verteidigung unserer gottgegebenen Grundrechte einsteht und sich nicht weiter hinter dem bröckelnden Epidemieschutzgedanken verschanzt, der offensichtlich von Anbeginn an weit überzogen und umfassend negativfolgenbelastet auf die Österreichische Bevölkerung zwangsauferlegt wurde.

    Ich wünsche mir eine freie Welt, v. a. auch mit Blick auf unsere heranwachsende Jugend.

    Das, was Sie hier liefern und dulden ist eine Schande ihresgleichen. Schämen Sie sich!

    Ohne auf Vollständigkeit bedacht zu sein hier die Anmerkungen zu einigen Details dieses unverschämten Vorschlages:

    – Treffen ab 4 Personen als „Veranstaltung“ zu definieren, die genehmigungspflichtig sein sollen, deren Überprüfung in die freie Willkür der staatlichen Organe gegeben wird, mit diesen angedrohten, völlig realitätsfremden Strafmaßen ist mit absoluter Ablehnung zu entgegnen. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Staat in einer freien Demokratie jegliche Art der Treffen von Bürgern unter einem wie auch immer deklarierten Deckmantel kontrolliert und sanktioniert – untragbarer Vorschlag

    – Ausgangssperren: von Anfang an eine wissenschaftlich nicht evidenzbasierte Maßnahme, die nur ein weiterer Anschlag auf die Grund-, und Freiheitsrechte der Österreichischen Bevölkerung ist. Wer definiert den Fall der „unkontrollierten Virusverbreitung“? Bitte nicht unsere seit Monaten erprobt völlig überforderten Entscheider in der ersten Reihe. Nachdem unsere Regierung schon Panik macht vor Mutanten, die zum Glück so harmlos sind, dass sie offenbar niemanden zu Tode bringen und die zu keinerlei Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Betreuung führen- untragbarer Vorschlag

    – Reise-, und Bewegungsverbote innerhalb Österreichs
    Wer genau definiert den Richtwert „Epidemiegebiet“ und wer definiert den Moment, an dem die Region nur noch mittels Negativtest verlassen werden darf oder gar überhaupt nicht mehr? Wer kontrolliert diese Entscheidung und an welche klar definierten Richtwerte haben sich die Beteiligten zu halten? Bitte nicht wieder die Personen, die Positivtest mit Krankheitsfall gleichstellen und aus einzelnen Regionen theoretische Epidemigebiete konstruieren, obwohl nahezu niemand tatsächlich krank ist. „Hätte“, „könnte“, „würde“ kann unmöglich eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte Kausalkette ersetzen. Auch wenn sich die derzeitig Regierenden förmlich wünschen, dass alle Österreicherinnen und Österreicher auch weiterhin nicht verstehen, was der Unterschied ist zwischen positiv getestet, infiziert, erkrankt, aufgrund der Virenlast ansteckend oder nicht, gesundet, hospitalisiert oder auf der Intensivstation…Nein, auch dieser Teil des Neuerungsvorschlages ist 100% abzulehnen, weil viel zu schwammig, unverhältnismäßig und maßlos und deshalb- untragbarer Vorschlag

    – Testzwang für bestimmte Berufsgruppen
    Massenweise Bevölkerungsteile durchtesten zu wollen entstammt aus einem Wunsch der völligen Überwachung. Der Nutzen einer solch teuren Maßnahme, die letztlich der Steuerzahler zu tragen haben wird, entbehrt weltweit jeglicher wissenschaftlichen Evidenz.
    Man sieht anhand des untragbaren und unverantwortlichen Testwahnsinns an unseren österreichischen Schulen, dass dieser irre Blindwuchs nicht die von der Regierung gewünschten Zahlen erbringt. Andererseits ist der dieser Praxis folgende psychische Schaden unserer Jüngsten umfassend und in seiner Dimension noch gar nicht absehbar! Völlig verfehlte Politik!

    Prinzipiell sind diese Tests reihenweise falsch, sagen nichts über das Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung, auch nichts über die für eine Ansteckung notwendige Virenlast, aus noch sind die Testungen ein probates Mittel die Bevölkerung wirklich und tatsächlich zu beschützen.

    Inzwischen gibt es allseits bekannte und anerkannte wissenschafliche Studien, die beweisen, dass von Symptomlosen nahezu keinerlei Ansteckungsgefahr ausgeht. Hören Sie auf Symptomlose zu testen und verwenden Sie diese rausgeschmissenen Steuergelder zum Ausbau des Pflegedienstes und der stationären Behandlungsmöglichkeiten!

    Im Übrigen sind wir weit weg von einer Auslastungsgrenze unseres Gesundheitssystems. Die „Notlage“ weiterhin aufrecht zu erhalten ist ein Überziehen Ihrer Kompetenzen auf voller Linie!

    Auch ist es eine gefährliche Fehldarstellung und bewusste Falschinformation allen Unwissenden und aufgrund Ihrer maßlosen medialen Propaganda völlig verängstigten Bürgern gegenüber, dass uns diese Testepidemie probat vor irgendeiner Krankheit zu schützen vermag.

    Nur weil wir Testweltmeister sind, sind wir offenbar noch keinesfalls Weltmeister in einer tauglichen Epidemiebekämpfung, so denn dieser Ausdruck bei den gegenwärtigen Zahlen überhaupt noch strapaziert werden darf. So sehr es sich die derzeit bedauerlicherweise Entscheidenden wünschen, die Zahlen geben diesen Blindwuchs an Regelungen keine Grundlage mehr!

    Ohne nun auf weitere absurde juristische Details eingehen zu wollen, die ich als Juristin förmlich als eine akademische Beleidigung in Anbetracht meiner Ausbildung und meinem Wissen um den Fortbestand und die hohen Güter unserer Rechtsordnung und unserer Grundrechtsfreiheiten erachte, bringe ich hiermit erneut meine völlige Ablehnung der nun vorgeschlagenen absolut unverhältnismäßigen Gesetzesnovelle zum Ausdruck.

    Sie wollen weiterhin blindlings die jetzt schon bestehende Behördenwillkür ausbreiten, bleiben fürderhin jeglichen Nachweis irgendeiner evidenzbasierten Notwendigkeit der umfassend angedrohten Maßnahmen schuldig, schlagen hier ernsthaft weiterhin vor, das die international anerkannten und gesetzlich manifestierten Grund-, und Freiheitsrechte (unter anderem das Grundrecht auf Versammlung, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das Grundrecht auf die Freizügigkeit der Person und das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit uvm.) von Ihnen ohne Kontrollmechanismen frei nach dem Motto „heut hab ich Lust darauf“ ein-, und ausgeschalten werden können.

    Dieser Vorschlag einer Novelle ist ein erneutes Zeichen völliger Unfähigkeit, völliger Respektlosigkeit von Jahrhunderte lang geltenden Grundrechten und der Versuch dem Bürger weiter in eine Art regimeorientierte Politik zu treiben, in der jeglicher Schutz vor staatlichen Eingriffen langsam aber sicher untergraben werden soll.

    Bitte stimmen Sie bei den nächsten folgenden Misstrauensanträgen endlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Österreichs für die Absetzung dieser untragbaren Regierung! Das ist nämlich der tatsächliche Wille der Mehrheit des Österreichischen Volkes – diese Regierung „hat fertig“!

    Österreich schafft es hier scheinbar selbst ohne das Vorhandensein eines Eisberges unterzugehen – Gratuliere all jenen, die vor lauter Liebe zu Ihrem neuen Arbeitssessel die Republik an die Wand fahren!

    Über deren Erwähnung werden alle Beteiligten sich bedingt erfreuen können, wobei ich als friedliebender Mensch betonen darf, dass ich allen Menschen nur das Beste wünsche, aber: Die Geschichtsbücher werden Sie hoffentlich alle namentlich anführen, die an diesem Wahnsinn aktiv oder passiv beteiligt waren und die Justiz wird hoffentlich, wenn Sie endlich wieder erstarken darf, alle ihrer gerechten Strafe zuführen.

    Es gibt eine Zeit des Handelns, eine Zeit des Abwartens und die Zeit des Vertrauens.
    Ich handle, indem ich meine Meinung kundtue, meinem Widerspruch Ausdruck verleihe und meine Familie so gut geht vor der nun leider historischen Ausmaßes gewordenen Willkür dieses Staates schütze, ich warte den Niedergang dieser Regierung ab und ich vertraue darauf, dass Österreich von all jenen, die dessen zwischenzeitlichen Niedergang propagiert und ausgeführt haben, bald von der geschichtlichen Bildfläche verschwinden werden.

    Die Geschichte wiederholt sich, der gute Ausgang zugunsten der Bevölkerung ist sicher und das ist das Beruhigende.

    1. Johannes Doblinger

      Ich stimme ihren Ausführungen vollinhaltlich zu und habe auch bereits meine Ablehnung auf der Parlamentshomepage eingebracht.

  177. Corinna Leitner

    An das derzeitige Parlament der Republik Österreich,

    Ich lehne vollumfänglich die soeben bis zum 09.03.2021 zur Begutachtung vorgelegte Novelle zum Covid-Maßnahmengesetz und die Änderung des Epidemiegesetzes ab

    Und wieder:
    ohne das Minimum an demokratischem Austausch, ohne Respekt gegenüber grundlegender demokratischer Grundsätze und ohne Respekt vor den Grundrechten der österreichischen Bevölkerung wagt es diese immer umfassender untragbare Regierung erneut in einer Minimalbegutachtungsfrist den Österreicherinnen und Österreichern einen juristischen Wahnwitz an verfassungswidrigen Träumereien einiger machthungriger Politiker als irgendwie in ein Gesetz zu schummelndes Sammelsurium an Frechheiten und Untragbarkeiten unterzujubeln.

    In welcher Demokratie leben Sie, liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier?
    Es muss wohl so sein, dass sie woanders leben als ich: ich lebe in Österreich, aber ich bin mir nicht sicher in welchem Österreich Sie leben und in welchem Österreich Sie morgen und übermorgen und in der Zeit danach aufwachen wollen. Offenbar in einer anderen Österreichischen Republik als ist.
    Ich bin stolze Österreicherin, bin überzeugt von der Staatsform einer Demokratie, ich bin überzeugte Grundrechtsbefürworterin und ,-verfechterin und überzeugte Juristin, die bei diesen Gesetzesideen unserer leidvollerweise noch immer amtierenden Regierung den Tag herbeisehnt, an dem die Österreichische Bevölkerung endlich von den Unfähigkeiten der amtierenden Legislative befreit wird…

    Nebenbei erwarte ich mir nun dringlichst, dass unser, wenn auch bedauerlicherweise indirekt gewähltes, Parlament ENDLICH für die Bürger dieses Landes und für die Verteidigung unserer gottgegebenen Grundrechte einsteht und sich nicht weiter hinter dem bröckelnden Epidemieschutzgedanken verschanzt, der offensichtlich von Anbeginn an weit überzogen und umfassend negativfolgenbelastet auf die Österreichische Bevölkerung zwangsauferlegt wurde.

    Ich wünsche mir eine freie Welt, v. a. auch mit Blick auf unsere heranwachsende Jugend.

    Das, was Sie hier liefern und dulden ist eine Schande ihresgleichen. Schämen Sie sich!

    Ohne auf Vollständigkeit bedacht zu sein hier die Anmerkungen zu einigen Details dieses unverschämten Vorschlages:

    – Treffen ab 4 Personen als „Veranstaltung“ zu definieren, die genehmigungspflichtig sein sollen, deren Überprüfung in die freie Willkür der staatlichen Organe gegeben wird, mit diesen angedrohten, völlig realitätsfremden Strafmaßen ist mit absoluter Ablehnung zu entgegnen. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Staat in einer freien Demokratie jegliche Art der Treffen von Bürgern unter einem wie auch immer deklarierten Deckmantel kontrolliert und sanktioniert – untragbarer Vorschlag

    – Ausgangssperren: von Anfang an eine wissenschaftlich nicht evidenzbasierte Maßnahme, die nur ein weiterer Anschlag auf die Grund-, und Freiheitsrechte der Österreichischen Bevölkerung ist. Wer definiert den Fall der „unkontrollierten Virusverbreitung“? Bitte nicht unsere seit Monaten erprobt völlig überforderten Entscheider in der ersten Reihe. Nachdem unsere Regierung schon Panik macht vor Mutanten, die zum Glück so harmlos sind, dass sie offenbar niemanden zu Tode bringen und die zu keinerlei Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Betreuung führen- untragbarer Vorschlag

    – Reise-, und Bewegungsverbote innerhalb Österreichs
    Wer genau definiert den Richtwert „Epidemiegebiet“ und wer definiert den Moment, an dem die Region nur noch mittels Negativtest verlassen werden darf oder gar überhaupt nicht mehr? Wer kontrolliert diese Entscheidung und an welche klar definierten Richtwerte haben sich die Beteiligten zu halten? Bitte nicht wieder die Personen, die Positivtest mit Krankheitsfall gleichstellen und aus einzelnen Regionen theoretische Epidemigebiete konstruieren, obwohl nahezu niemand tatsächlich krank ist. „Hätte“, „könnte“, „würde“ kann unmöglich eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte Kausalkette ersetzen. Auch wenn sich die derzeitig Regierenden förmlich wünschen, dass alle Österreicherinnen und Österreicher auch weiterhin nicht verstehen, was der Unterschied ist zwischen positiv getestet, infiziert, erkrankt, aufgrund der Virenlast ansteckend oder nicht, gesundet, hospitalisiert oder auf der Intensivstation…Nein, auch dieser Teil des Neuerungsvorschlages ist 100% abzulehnen, weil viel zu schwammig, unverhältnismäßig und maßlos und deshalb- untragbarer Vorschlag

    – Testzwang für bestimmte Berufsgruppen
    Massenweise Bevölkerungsteile durchtesten zu wollen entstammt aus einem Wunsch der völligen Überwachung. Der Nutzen einer solch teuren Maßnahme, die letztlich der Steuerzahler zu tragen haben wird, entbehrt weltweit jeglicher wissenschaftlichen Evidenz.
    Man sieht anhand des untragbaren und unverantwortlichen Testwahnsinns an unseren österreichischen Schulen, dass dieser irre Blindwuchs nicht die von der Regierung gewünschten Zahlen erbringt. Andererseits ist der dieser Praxis folgende psychische Schaden unserer Jüngsten umfassend und in seiner Dimension noch gar nicht absehbar! Völlig verfehlte Politik!

    Prinzipiell sind diese Tests reihenweise falsch, sagen nichts über das Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung, auch nichts über die für eine Ansteckung notwendige Virenlast, aus noch sind die Testungen ein probates Mittel die Bevölkerung wirklich und tatsächlich zu beschützen.

    Inzwischen gibt es allseits bekannte und anerkannte wissenschafliche Studien, die beweisen, dass von Symptomlosen nahezu keinerlei Ansteckungsgefahr ausgeht. Hören Sie auf Symptomlose zu testen und verwenden Sie diese rausgeschmissenen Steuergelder zum Ausbau des Pflegedienstes und der stationären Behandlungsmöglichkeiten!

    Im Übrigen sind wir weit weg von einer Auslastungsgrenze unseres Gesundheitssystems. Die „Notlage“ weiterhin aufrecht zu erhalten ist ein Überziehen Ihrer Kompetenzen auf voller Linie!

    Auch ist es eine gefährliche Fehldarstellung und bewusste Falschinformation allen Unwissenden und aufgrund Ihrer maßlosen medialen Propaganda völlig verängstigten Bürgern gegenüber, dass uns diese Testepidemie probat vor irgendeiner Krankheit zu schützen vermag.

    Nur weil wir Testweltmeister sind, sind wir offenbar noch keinesfalls Weltmeister in einer tauglichen Epidemiebekämpfung, so denn dieser Ausdruck bei den gegenwärtigen Zahlen überhaupt noch strapaziert werden darf. So sehr es sich die derzeit bedauerlicherweise Entscheidenden wünschen, die Zahlen geben diesen Blindwuchs an Regelungen keine Grundlage mehr!

    Ohne nun auf weitere absurde juristische Details eingehen zu wollen, die ich als Juristin förmlich als eine akademische Beleidigung in Anbetracht meiner Ausbildung und meinem Wissen um den Fortbestand und die hohen Güter unserer Rechtsordnung und unserer Grundrechtsfreiheiten erachte, bringe ich hiermit erneut meine völlige Ablehnung der nun vorgeschlagenen absolut unverhältnismäßigen Gesetzesnovelle zum Ausdruck.

    Sie wollen weiterhin blindlings die jetzt schon bestehende Behördenwillkür ausbreiten, bleiben fürderhin jeglichen Nachweis irgendeiner evidenzbasierten Notwendigkeit der umfassend angedrohten Maßnahmen schuldig, schlagen hier ernsthaft weiterhin vor, das die international anerkannten und gesetzlich manifestierten Grund-, und Freiheitsrechte (unter anderem das Grundrecht auf Versammlung, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das Grundrecht auf die Freizügigkeit der Person und das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit uvm.) von Ihnen ohne Kontrollmechanismen frei nach dem Motto „heut hab ich Lust darauf“ ein-, und ausgeschalten werden können.

    Dieser Vorschlag einer Novelle ist ein erneutes Zeichen völliger Unfähigkeit, völliger Respektlosigkeit von Jahrhunderte lang geltenden Grundrechten und der Versuch dem Bürger weiter in eine Art regimeorientierte Politik zu treiben, in der jeglicher Schutz vor staatlichen Eingriffen langsam aber sicher untergraben werden soll.

    Bitte stimmen Sie bei den nächsten folgenden Misstrauensanträgen endlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Österreichs für die Absetzung dieser untragbaren Regierung! Das ist nämlich der tatsächliche Wille der Mehrheit des Österreichischen Volkes – diese Regierung „hat fertig“!

    Österreich schafft es hier scheinbar selbst ohne das Vorhandensein eines Eisberges unterzugehen – Gratuliere all jenen, die vor lauter Liebe zu Ihrem neuen Arbeitssessel die Republik an die Wand fahren!

    Über deren Erwähnung werden alle Beteiligten sich bedingt erfreuen können, wobei ich als friedliebender Mensch betonen darf, dass ich allen Menschen nur das Beste wünsche, aber: Die Geschichtsbücher werden Sie hoffentlich alle namentlich anführen, die an diesem Wahnsinn aktiv oder passiv beteiligt waren und die Justiz wird hoffentlich, wenn Sie endlich wieder erstarken darf, alle ihrer gerechten Strafe zuführen.

    Es gibt eine Zeit des Handelns, eine Zeit des Abwartens und die Zeit des Vertrauens.
    Ich handle, indem ich meine Meinung kundtue, meinem Widerspruch Ausdruck verleihe und meine Familie so gut geht vor der nun leider historischen Ausmaßes gewordenen Willkür dieses Staates schütze, ich warte den Niedergang dieser Regierung ab und ich vertraue darauf, dass all jene, die Österreichs zwischenzeitlichen Niedergang propagiert und ausgeführt haben, bald von der geschichtlichen Bildfläche verschwinden werden.

    Die Geschichte wiederholt sich, der gute Ausgang zugunsten der Bevölkerung ist sicher und das ist das Beruhigende.

    1. Liebe Frau Corinna Leitner!
      DANKE für ihre klaren Worte. Wir bleiben in Kontakt!
      Segen aller Welten!
      Herzensgruß
      Johannes H Gorkiewicz

  178. Bernhard Martin

    Es reicht! Diese Regierung handelt nicht im Interesse der Bürger. Die Maßnahmen sind über Trieben und sofort zu beenden.

  179. Anna Haemmerle

    Es reicht!!!!!!! Maßnahmen sofort beenden!!!! Bitte bitte bitte !!!!!!

  180. Erika Klocker

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung!

  181. BP

    Es reicht jetzt wirklich. Ich weiß nicht was tatsächlich dahinter steckt, aber war die spanische Grippe nicht auch eine Epidemie? Wurde geimpft? Nein. Gibt es die heute noch? Nein. Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und gehören sofort beendet.

  182. Klocker Dietmar

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung!

  183. Susanne Leo

    Ich erhebe Einsoruch gegen diese geplanten Gesetzesänderungen

  184. Bianca Enzlmüller

    Ich bin mit der neuen Gesetzeswelle nicht einverstanden!

  185. Kathrin Dormann

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

  186. christian kern

    Ich erhebe Einwand gegen die geplanten Gesetzesänderungen!!! Diese sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat absolut nicht vereinbar.

  187. Leo Hubert

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen

  188. Tschoner Brigitte

    Bin steckt dagegen gehört vom Rechtsanwalt geprüft

  189. Markus Dattinger

    Es reicht .
    Die Regierung muss gehen
    Ich erhebe Einspruch gegen die Maßnahmen der Regierung

  190. Antony

    Josef Antony am 210305-Fr
    Gegen die, von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, die einen schweren Eingriff auf unsere Grundrechte darstellen,
    erhebe ich Einspruch!
    Dieses Vorgehen ist einfach nicht zu akzeptieren.
    Ich fordre rechtliche Schritte gegen diese Parteien, die solche Gesetze einführen wollen.

  191. Elfriede

    Ich bin empört über die Vorgehensweise der Regierung und wie diktatorisch unser schönes Österreich geführt wird!! Ich erhebe Einspruch gegen die Maßnahmen der Regierung. Alle werden wir durch die viertel stündliche gehirnwäsche zu Marionetten und so viele werden aggressiv und zu suizid hingeführt, so schlimm was da aus Menschen gemacht wird.

  192. Werner Lex

    Ich bin mit dieser NOVELLE Epidemiegesetz und COVID-19 MG vom 03.03.2021 NICHT einverstanden

  193. Christine Pauls

    Die Gesetzesänderungen sind ein schwerer Eingriff in Grundrechte und Demokratie!
    Ich bin mit den Gesetzesänderungen nicht einverstanden!

  194. Nikolaus Meßner

    ch erhebe Einwand gegen die geplanten Gesetzesänderungen!!! Diese sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat absolut nicht vereinbar.

  195. Johannes Doblinger

    Ich habe soeben meinen Einspruch gegen diese weitere Gesetzesverschärfung eingebracht. Solche Grundrechtsangriffe haben in einer Demokratie nichts verloren. Weiters sollte der Bundespräsident endlich Verantwortung übernehmen und den regelmäßigen Gesetzesbrüchen entgegentreten. Schließlich ist er direkt vom Volk gewählt und hat Aufgaben, die er scheinbar nicht wahrnehmen will, weshalb auch immer.

  196. Franz

    Ich bin gegen die Masnahmen der Regirung!!
    Ich bestehe auf meine Grund und Freiheitsrechte!!

  197. Gerald Wechselberger

    Stellungnahme an Parlament gesendet!

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

    „An
    1. Den Präsidenten des Nationalrates

    2. Das BMSGPK

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

  198. Gerald Wechselberger

    Ich bin dafür das Parlamentarier gegen den ein offenes Verfahren läuft zum zum Abschluss dieses Verfahrens nicht mehr bei der Gesetzgebung mitwirken darf! Würde bezwecken das die Damen und Herren Parlamentarier sorgsamer agieren würden! Weiters hätten wir nicht so eine Gesetzesänderungs Flut ! 😉

  199. Manuela Hauer

    Ich bin mit dieser Gesetzesänderung nicht einverstanden.

  200. Josi

    Ich stimme dem Einspruch voll inhaltlich zu . Wobei ich mich frage ob unsere Politiker noch einen letzten Funken Anstand haben oder nur mehr Ausführungsorgane der Reichsten sind.

  201. Roswitha Berger

    Regierung nimmt uns unsere Grund und Freiheitrechte. Bin damit nicht einverstanden!

  202. Andrea Dunkl

    Ich bin mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden.

  203. Ich bin mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden, da sie gegen die Natur eines jeden wahren Menschen gehen. Wahre Menschen brauchen all diese Maßnahmen nicht um ihr Leben und ihre Gesundheit zu schützen. Und wahre Menschen brauchen keine Gesundheitsdiktatur, da sie selbständig alles was sie zu Lebenserhaltung brauchen in der Natur und in Gott finden und von dort frei zugänglich erhalten.

  204. Michaela

    Ich berufe mich auf unsere Grundrecht…..unsere Menschenrechte…..und das,was hier geschieht,….bitte…im 21 Jahrhundert,das tut verdammt weh……kommen jetzt wieder ……MITTELALTER-METHODEN!!!!!!Man kann es nicht mehr fassen.Menschen reagieren immer mehr mit Aggressionen,Hallo Welt!!!!Ich bitte um Munter werden….es ist höchste Zeit!Wollen wir wieder Freude leben,.. jaaaaaaa!Doch dann,liebe Menschen,liebe Welt,öffnet eure Augen!!!!!!

  205. Lotusan

    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten Änderungen im Gesetzestext an.
    Damit unsere Kinder auch in Freiheit leben werden können und nicht von politischen Kontrollfreeks diktiert werden!!

  206. petra gaspar

    Ich bin nicht definitiv nicht einverstanden.
    Ich möchte diese Gesetzesnovelle nicht verankert haben, keine Änderungen.

    1. Elfriede Bachmann

      Ich erkläre, dass ich mit o.a. geplanter Gesetzesänderung nicht einverstanden bin.

  207. LeLo

    Die Stimmung kippt!!! 😡 Ich verabscheue diesen Versuch, die Menschheit in Österreich mit solch dubiosen Gesetzten um Ihre Freiheit,Ihre Existenz und Ihr Leben zu bringen!
    Ich stelle mich dagegen! Wenn es sein muss mit allen Mitteln.

  208. Herbert Mikisch

    Ich bin ein friedlicher Mensch und war noch nie bei einer Covid Demo. Aber diese Novelle kann nicht durchgewinkt werden, ohne die Bevölkerung mit allen Konsequenzen vertraut zu machen. Das ist Orbanisierung. Ich lehne Totalitarismus dieser Art strikt ab.

  209. Valentin Mairböck

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

  210. Elmar Huber

    Ich bin mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden!

  211. Bernadette max

    Ich bin mit dem Entwurf nicht einverstanden!

  212. Gruber Kerstin

    Ich bin nicht einverstanden!
    Wir haben auch Rechte und es reicht langsam.

  213. Margit Litschl

    EINSPRUCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  214. Thomas berger

    Nicht mit der novella einverstanden.

  215. Sandra Maierhofer

    Habe meine Stellungnahme auch ab gegeben. Vielen Dank an alle Beteiligten die uns darüber informieren. LG Sandra M.

  216. Manfred Seifriedsberger

    Ich bin mit der den Inhalten der Novelle nicht einverstanden und wünsche die Ablehnung der geforderten Punkte!

  217. Karl

    Ich berufe mich auf unsere Grundrecht…..unsere Menschenrechte.
    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten Änderungen im Gesetzestext an.

  218. GM

    Das ist der ABSOLUTE WAHNSI NN.
    Ich erhebe Einspruch gegen dieses Pandemiegesetz und die Entmündigung von uns Staatsbürgern!

  219. Cristin Harrer

    Ich bin mit dieser Gesetzesänderung nicht einverstanden!

  220. Schneider Andreas

    Ich habe das gestern schon erledigt, ich befürchte aber da es keinen so richtigen Aufschrei gibt das wir verloren sind – oder…….

  221. Erwin Heinz

    Ich bin absolut nicht Einverstanden.

  222. Burkhard Felber

    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten Änderungen im Gesetzestext an.

  223. Robert Lahnsteiner

    Wir sind am besten Weg in Richtung chinesischer oder russischer Diktatur. Diese Novelle darf keinesfalls umgesetzt werden.

  224. Wechselberger Engelbert

    Grundrechte und die Freiheit sind das höchste Gut der Menschen..
    Einspruch gegen diese geplante Gesetzesänderung.

  225. Jwala Gamper

    Ich lehne vollumfänglich die bis zum 09.03.2021 zur Begutachtung vorgelegte Novelle zum Covid-Maßnahmengesetz und die Änderung des Epidemiegesetzes ab.

  226. Juergen Gailer

    Ich bin mit diser Gesetzesaenderung in keiner Weise einverstanden!

  227. Dusan Milekic

    Habe soeben meine Stellungnahme auf der Parlament-Internetseite veröffentlicht.
    Danke an AFA!

  228. Kollegger Herbert

    Das ist ja ein Eingriff in die Grundrechte 😡😡
    Das ist aber sowas von abzulehnen ☝️☝️☝️

  229. Julian

    Jetzt drehts es owa durch. Habts mal wieder bissl was gesoffen oder was. Einsperren lass ich mich sicha nicht.

  230. P R

    bin absolut dagegen

  231. Helmut

    Ich bin mit dieser Gesetzesänderung überhaupt nicht einverstanden, es reicht schon sehr lange, sie sollen uns jetzt endlich die Wahrheit sagen. Es geht um unsere Grundrecht….. unsere Menschenrechte…… somit nochmal, ich erhebe Einspruch!!!!!!

  232. Diese Novelle ist unglaublich! Widerstand!

  233. Sabine Felber

    Ich bin mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung nicht einverstanden!!!

  234. Andreas Bogner

    Ich bin mit der Änderung nicht einverstanden, dies wäre unverhältnismäßig für alle Bürgerinnen/-er

  235. Christian Schöfer

    Jetzt reicht es endgültig, ist das Österreichische Volk so dumm und lasst sich von der Regierung komplett unter Aufsicht stellen.

  236. Die Enttäuschte

    EINSPRUCH!!!
    Jetzt reicht es!!!
    Was will diese Regierung noch mit uns aufführen?

  237. christoph zehetner

    ich spreche mich klar gegen diese Novelle des epidemiegesetzes

  238. Roswitha Hundertpfund

    Langsam nähern wir uns einer Diktatur.
    Da verlangen die Herrschaften der Politik dass man hinter ihnen steht und was machen die mit dem Volk, treten es mit Füßen. Das ist eine bodenlose Frechheit

  239. Markus Rudigier

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle.
    Es sollen endlich die Grundrechte eines jeden respektiert werden
    und es muss unbedingt wieder der Regelschulbetrieb eingeführt werden!

  240. Ioana Catalina Toma

    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten Änderungen im Gesetzestext an!!!!!!!

  241. ADELINDE

    Ich bin mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden.

  242. Jenny

    BITTE NICHT HIER WIDERSPRECHEN, SONDERN AUF PARLAMENT.GV.AT (Link sh. oben).. HIER BRINGT ES NICHTS!!
    Und nach dem Einwand auf der Parlament-Seite bitte in der erhaltenen E-Mail DEN LINK ANKLICKEN UN IHRE E-MAIL-ADRESSE BESTÄTIGEN, sonst ist ihr Einwand nicht gültig!!!

  243. Schmidt Heinz

    Ich bin Nicht EINVERSTANDEN

  244. Martijn van der Linden

    Ich bin mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden

  245. Fania Höll

    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten Änderungen im Gesetzestext an!!!!!!!

  246. Hermine Erlach

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle

  247. Geirhofer Günter

    Die gesamten Maßnahmen sind rein Wirtschaftlich ausgerichtet und haben aus meiner Sicht keinen Medizinischen Grund.

  248. Leo Pertl

    Mit dieser Novelle bin ich nicht einverstanden und ist strikt abzulehnen. Eine Frechheit diese Diktatur

  249. Franz Felbinger

    Ich bin mit dieser Gesetzesnovelle nicht einverstanden.

  250. Franz Lichtenberger

    Ich schließe mich dem Protest gegen die geplanten unmänschlichen Änderungen im Gesetzestext an!!!!!!!

  251. Inge

    Ich bin auf KEINEN Fall mit dieser Gesetzesänderung einverstanden!

  252. Josef Lederer

    Ich lehne nur einen Teil der Passagen ab! Mich schockiert in manchen Stellungnahmen die Sprachwahl und ich vermisse konkrete und verantwortungstragende Vorschläge!!

  253. Elke Sinzinger

    Eine Frechheit! Bin absolut nicht einverstanden mit dieser Novelle. Habe meine Stellungnahme auf der Parlamentsseite deponiert.

  254. maria riedmüller

    die gehen doch davon aus, dass wir uns zumindest ärgern … wenn wir sie jetzt nicht einmal ignorieren würden, das würde sie vermutlich bestimmt härter treffen, als sie uns ……. 😉

  255. Katharina

    Ich bin mit der Novelle nicht einverstanden!!!

  256. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Der Einspruch muss von Ihnen beim Parlament eingebracht werden!

  257. Gerald Straussberger

    Kurz muss weg

  258. Andrea Straussberger

    Kurz muss weg🇦🇹

  259. maria riedmüller

    Die österreichische Bundesverfassung legt fest: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

    dh zb. koalitionen sind verfassungswidrig

    zb

  260. Kathrin

    Ich bin mit dieser Novelle vom 3.3.2021 nicht einverstanden!

  261. Susanne Leonhartsberger

    Unglaublich was den Bürgern zugemutet wird – ich bin mit der Novelle selbstverständlich NICHT einverstanden!

  262. Dreifke Oliver

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.
    O. Dreifke

  263. Gerda Menghini

    Ich bin mit dieser Novelle die unsere Grundrechte einschränkt in keiner Weise einverstanden

    1. Der Einspruch muss von Ihnen beim Parlament eingebracht werden!

  264. Hüseyin Togan

    Ich bin mit der Novelle nicht einverstanden

  265. Hans Puchegger

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!!!

  266. Hüseyin Togan

    Nicht einverstanden

  267. Tobias Blank

    Ich bin mit der Novelle nicht einverstanden

  268. KROPFREITER Manfred

    Ich bin mit dieser Novelle nicht Einverstanden

  269. KROPFREITER Hildegard

    Ich bin mit dieser Novelle nicht Einverstanden

  270. Norbert Dürager

    Ich bin mit dieser Gesetzesnovelle absolut nicht einverstanden!!! Das ist eine bodenlose Frechheit was diese Regierung hier aufführt!!!!
    Kurz Muss weg!!!!!!!!!

  271. Paula HUBER

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende
    Stellungnahme
    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:
    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.
    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.
    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.
    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    Antworten

    1. Den Einspruch muss man auf der Homepage vom Parlament einbringen!

      1. Familie H.

        Danke! Wir haben die Stellungnahme kopiert und auf der Parlament Seite abgeschickt. Email bestätigt. Und an Freunde weitergeleitet.

  272. peter gschwendtner

    Es ist höchste Zeit, dass die „Vertreter“ des Volkes anfangen für das Volk zu arbeiten und nicht länger für völlig unmenschliche Agenden der bösartigsten Wesen auf dem Planeten. Wie lange soll das Verwirrspiel rund um und mit Corona zum Nachteil aller Menschen und zur Zerstörung des ganzen Staates noch weiter geführt werden ? Niemand wird der Rechenschaft für seine / ihre gedanken Worte und Werke entkommen. Und das wird für viele sehr bitter und langwierig werden, ohne jede fluchtmöglichkeit.

  273. Manfred Sonnenberg

    Die Grundrechte unserer Gesellschaft sind nicht anzutasten. Das Recht geht vom Volke aus. Diese Novelle ist gesetzeswidrig. Wehret den Anfängen. Das lasse ich nicht zu!!! Manfred Sonnenberg.

  274. Nadja Hollomey

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

  275. Jarau Elisabeth

    Ich stimme der Gesetzesänderung sicher nicht zu!!!

  276. Robert Haschey

    Die Änderungen im EpiG sind insgesamt abzulehnen.
    MfG

  277. Dani

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen

  278. Dipl.Ing. Kantner

    Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden!!

  279. GF

    Was ist mit unseren Österreich passiert?……………………..

    Bitte unbedingt teilen und Einspruch erheben.

    Es ist ganz einfach mit dieser Vorlage und teilen, teilen, teilen.
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Danke den vielen Rechtsanwälten für diese wichtige Unterstützung auf dieser Plattform.
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  280. Dipl.- Ing. Nicole Christmann

    Ich bin mit der Novelle auch absolut nicht einverstanden.
    Habe gerade versucht meine Zustimmung abzugeben, weil mir das äusserst wichtig ist.
    Das ist aber leider nur mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft möglich.
    Ich habe eine Deutsche Staatsbürgerschaft und lebe schon über 15 Jahre hier.
    Traurig, würde mich gerne beteiligen.

  281. Dr. Peter Kainz

    Ich erhebe gegen diese geplanten Gesetzesänderungen Einspruch!

  282. Barbara

    Ich habe meinen Einspruch heute nach einigen Hindernissen letztlich doch erfolgreich eingebracht, denn hier werden Rechte willkürlich in unerträglichem Maße eingeschränkt!

  283. Manfred Schwaller

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

  284. Francesco Cirolini

    Die Einsprüche sind absolut gerechtfertigt und greifen massiv in unser Menschenrecht ein. Mit dieser Novelle bin ich nicht einverstanden!

  285. Katharina

    Ich möchte das unsere Grundrechte erhalten bleiben!

  286. Eva Putz

    Ich habe meine Stellungnahme soeben auf der parlament.gv.at-Seite abgeschickt.
    Ich habe sofort folgende Bestätigung bekommen: „Ihre Stellungnahme wurde erfolgreich übermittelt und wird ehestmöglich bearbeitet. Vielen Dank!“ (kein E-Mail mit Bestätigungslink). Ich habe Ihre Textvorlage verwendet und bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Arbeit!
    Ich denke, nur gemeinsam können wir etwas bewirken!

  287. Heinz Gerhardter

    Ich möchte das unsere Grundrechte erhalten bleiben! Bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

  288. Horst Zierler

    Es reicht

  289. Marion Halm

    Bin ich nicht einverstanden

  290. Wolfgang Strasser

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Änderung …. Jetzt reicht es endgültig … Diese Regierung gehört abgesetzt und weggesperrt 😡😡

  291. Elisabeth

    Icch bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!! Das verstößt gegen unser Menschenrecht!!

  292. Astrid Wachmann

    Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden

  293. Christine Pokorny

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

    Mir reicht es langsam. Das muss doch irgendwann aufhören.

  294. Birgit Kaltenbacher

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle.
    Jezn reichts wirklich 🤬😡😤

  295. Fabijenna Huber

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Änderung. Das geht zu weit.

  296. Sylwi Romanowska

    Ich möchte dass unsere Grundrechte bestehen bleiben!!. Bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden!!!

  297. Franz Steger

    Jetzt ist genug mit diesem Wahnsinn🙈Die Demokratie wird zu „Grabe“ getragen🙈Jetzt regiert die Diktatur😭😭😭😭

  298. Gabriele Altenhofer

    Sowas geht gar nicht… Bin total gegen die heimliche Novelle, das ist echt arg, sowas!!!!

  299. Claudio

    Mrz 3, 2021 – 6:45
    Die Einsprüche sind absolut gerechtfertigt und greifen massiv in unser Menschenrecht ein. Mit dieser Novelle bin ich nicht einverstanden!

  300. Klaus H .

    Es reicht !! Nicht mit uns und unseren Kindern

  301. Roman Gruber

    Ich bin absolut NICHT mit den Änderungen und dieser Novelle einverstanden !!!!!

  302. Martina M.

    Ich bin nicht damit einverstanden.

  303. Alexandra Trenner

    Erledigt! Ich hoffe, es sind so viele, dass es auch was bringt!!!!

  304. Gerald zichacek

    Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden

  305. Karl schneeberger

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden. Es ist nicht in Worte zufassen, wie unsere Regierenden mit ihren Bürgern und Steuerzahlern umgeht. Der Tag wird in naher Zeit kommen, wo sich die ‚Verursacher‘ und Gefolgsleuten dieser menschentwürdigenden Massnahmen verantworten müssen.

  306. Cornelia Figl

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Änderung… die Regierung könnte jetzt schön langsam endlich mal wieder zur Vernunft kommen und evidenz basiert handeln. Ich hoffe, dass die Tage dieser Bundesregierung gezählt sind.

  307. Elvira Vanicek

    Ich bin nicht einverstanden mit der Novelle des epidemiegesetzes und erhebe Einspruch!

  308. René Kofler

    Bin mit dieser Verletzung der mensch und Grundrechte (gar nicht einverstanden) das ist alle (Unverhältnismäßig) da da damit unsere Verfassung mit Füßen getreten wird also bin ich nochmals damit nicht einverstanden es reich !!!!!

  309. Andreas Pinter

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden, und lehne sie ab.

  310. Mader Markus

    Bin nicht einverstanden mit dieser Gesetzesänderung!

  311. Die Stellungnahme soll man ÜBER DIE SEITE machen:

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

    Kommentare hier haben keine Rechtskraft.

  312. Kurt Mosmann

    Ich bin damit nicht einverstanden.

  313. Erika Tratter

    Ich bin mit dieser Gesetzesnovelle NICHT einverstanden.

  314. Kurt Mosmann

    Bin damit nicht einverstanden.

  315. Josef Alexander Mandler

    Stellungnahme per Mail eingegeben. Da ich nicht einverstanden bin, natürlich und selbdtvetständlich Pflicht!

  316. Fabiano

    Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden und ich lasse mir das auch sicher nicht gefallen!

  317. Petra Gietl

    Ich möchte das unsere Grundrechte erhalten bleiben! Bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

  318. Mario Loderer

    Vielen Dank für diese Initiative. Auch habe meine Stellungnahme an die Regierung versendet. Da hofft man dass die Server die Daten auch behalten.

  319. Rieger Christian

    Bin nicht einverstanden…

  320. Helga H.

    Ich bin nicht einverstanden ,mit dieser Veränderung in dem Gesetzentwurf .

  321. Harald Sakulin

    Ich bin ganz und gar nicht mit dieser Novelle einverstanden.

  322. Maria Sakulin

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  323. Hanni Reichlin

    Nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  324. Eve Lyn

    Ich bin erschüttert und absolut gegen dieses Gesetz!!!!

  325. Günter G.

    Definitiv nicht einverstanden!!!

  326. Achtet auf die Grundrechte!
    Es sind Menschen gestorben dafür, dass diese in die Verfassung aufgenommen worden sind. Nicht nur 1848….
    Lässt den Abbau der Rechte unter einem Vorwand nicht zu!

  327. Oliver

    ch bin mit dieser Novelle NICHT EINVERSTANDEN!!!!!

  328. Angela Eder

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

  329. Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle COVID-19

  330. Hildegard Neuer

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle und auch nicht mit der Vorgangsweise. Ich erhebe hiermit Einwand gegen diese Novelle.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen!

  331. Michaela Wimazal-Hoermanseder

    Ich bin nicht einverstanden mit dieser Aenderung!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  332. Andrea Wüstenhagen

    Ich bin mit dieser Novelle NICHT einverstanden!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  333. Nicht einverstanden!
    Bitte die Bevölkerung öfter mal ermahnen sich an Abstandsregel und Maskenpflicht zu halten, statt immer mehr unnötigen und sinnlosen Drangsalen auszusetzen!

  334. Rudolf Mühlburger

    Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident!
    Sehr geehrter Herr Bundesminister!
    Bitte beenden Sie die Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte! Ich bin jedenfalls gegen eine weitere Novelle wo aus Gründen von Gesundheitsargumenten alle Menschen und die ganze Gesellschaft eingeschränkt und ge-/beschädigt und massiv eingeschränkt werden!

  335. Sjoesten Heike

    ich bin nicht einverstanden mit dieser Novelle.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  336. Hans

    Habe die Stellungnahme an das Parlament gv.at geschickt.
    Bedanke mich bei den Rechtsanwälten für Grundrechte für ihre unermüdlichen Einsatz.

  337. Thomas

    Ich bin mit dieser Gesetzesnovelle überhaupt nicht einverstanden und erwarte von der Regierung, dass sie Gesetze zum Schutz der Bürger entwirft, nicht um ungesetzliche Handlungen zu legitimieren!!!

  338. Dietmar Ohneiser

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  339. Yvonne

    Ich bin mit dem neuen Covid-Novelle nicht einverstanden!!

  340. Elisabeth Dellasega

    Mit dieser Novelle bin ich absolut nicht einverstanden, unsere Grundrechte müssen erhalten bleiben!!!!!!

  341. Roland

    Die geplante Gesetzesnovelle geht entschieden zu weit – unsere Grundrechte müssen geschützt werden – ich bin mit diesen Änderungen NICHT einverstanden !!!

  342. Gerlindd Gansberger

    Ich bin NICHT Einverstanden mit diese Änderungen!!!!

  343. Nils

    Ich bin mit dieser Gesetzesnovelle nicht einverstanden. Ich halte die Maßnahmen für maßlos übertrieben!!! Ich protestiere!

  344. Ursula Limberger

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.
    Warum werden Bundesherr und Handel nicht getestet?

    Wie viele Covid-19 Fälle sind aufgrund der körpernahen Diesntleister enstanden, dàss die ein Ausweiten der Tests rechtfertigt.

  345. Jürgen Hahn

    Ich bin gegen eine weitere Einschränkung von Grundrechten und für die sofortige Aufhebung aller Maßnahmen!!!

  346. Christine Figueiredo

    Ich bin mit dieser Novelle wegen Covid-19 nicht einverstanden.

  347. Karin Lindner

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin mit der Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19 Maßnahmengesetzes nicht einverstanden.
    Ich ersuche um Kenntnisnahme und bedanke mich im Voraus.
    MFG

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen, nicht bei uns!

  348. Erika PLIESSNIG

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen

  349. Klaus

    Ich bin nicht einverstanden.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  350. Manuela Huber

    Ich bin nicht einverstanden
    Huber Manuela

  351. Kurt Trella

    Bin nicht einverstanden mit dieser Novelle !

  352. Anita Schuh

    Ich bin mit dieser Änderung nicht einverstanden! Es reicht!

  353. Alois Frauwallner

    Bin nicht einverstanden! Fw

  354. Verena Mayer

    Ich bin ebenfalls nicht mit der neuen Novelle einverstanden und kopiere den oberen Textauszug in die Stellungnahme auf bedagter Seite.

  355. Walter Thanner

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

  356. Elisabeth Wesely

    Ich bin nicht mit dieser Novelle einverstanden

  357. Elisabeth Wesely

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

  358. Peter Meindl

    Ich bin nicht damit einverstanden

  359. Nikola Maricin

    Es reicht!!!!

  360. Waltraud Stindl

    Bin mit diesem Vorschlag absolut nicht einverstanden. Bitte unbedingt von weiteren Beschränkungen absehen!!!

  361. Nikola Maricin

    Ich glaube jetzt reicht….

  362. Erik Romagna

    Es ist für mich erschreckend, wie mittlerweile unbekümmert, unbehelligt und rigoros diese Regierung jegliche Freiheitsrechte und demokratische Regeln bricht. Keine Opposition, keine staatlichen Medien, kein Bundespräsident stört sich daran. Ein völliges Versagen unseres politischen Systems. Angst und Repressalien regiert einen Großteil der Bevölkerung. Kritische Stimmen und andere Meinungen werden gezielt boykottiert und verunmöglicht. Menschen aus allen Schichten die eine völlig andere Sichtweise der Dinge haben, werden bedrängt und sollte das nicht helfen wird ihnen in weiterer Folge die berufliche Existenz entzogen. Sie werden als Verschwörer und „Aluhutträger“ desavouiert und als Volksgefährder dargestellt. Das alles entspricht schon lange nicht mehr demokratischen Spielregeln.

    1. Thomas Houdek

      Dem kann ich nur zustimmen. Wirklich unglaublich was hier passiert.

  363. Miriam Schorn

    Ich bin damit NICHT einverstanden!!!!

  364. Dr. Wolf Schulet

    Es ist erschreckend, mit welcher Unverblüntheit unsere Rechte eingeschränkt werden und unsere Demokratie in Richtung eines totalitären Systems abgebaut wird. Diese Novelle ist entschieden abzulehnen.

  365. Angela Reinhardt-Holzinger

    Ich bin nicht einverstanden

  366. Christine

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

  367. Günther Gietl

    Brauche keine weiteren Beschränkungen!

  368. Elfriede

    Meine Beunruhigung nimmt von Tag zu Tag zu, was wird mit uns geschehen:
    x wenn sich die Gerichte mit den von uns gewählten Politikern befassen müssen
    x wenn diese die Unabhängigkeit der Gerichte angreifen
    x wenn statt kooperativer, konstruktiver Arbeit gestritten und in tiefster Form beschämend agiert wird
    x wenn unser aller Geld mit vollen Händen hinausgeworfen wird: „Koste es was es wolle!“
    x wenn der Wirtschaft ein Kollateralschaden zugefügt wird, denn noch Generationen ausbaden werden
    x wenn sich die „Damen und Herrn“ durch Postenschacher, Korruption u.v.a.m. selbst weiterhin sichtbar in Frage stellen
    x wenn die Menschen durch deren Vorgangsweise jeden Glauben an geregelte Verhältnisse im Staat verlieren müssen
    x wenn Menschen aus großem Verantwortungsbewusstsein heraus, Fehleinschätzungen der Regierenden mit diesen wissenschaftlich fundiert diskutieren möchten, werden renommierte Persönlichkeiten nicht gehört, diffamiert und als Verschwörungstheoretiker
    abgestempelt. Diese Wissenschaftler verfügen zumeist über eine jahrzehntelange, sehr erfolgreiche Berufserfahrung. Unverständlich, dass man nicht bereit ist, diese wenigstens anzuhören, weder in den Medien, noch von Seiten der Regierenden.
    x wenn viele anständige, fleißige Menschen heute schon unter der Last des täglichen Lebens zusammenbrechen, weder ein noch aus wissen
    x wenn Ängste unangemessen geschürt werden und Urvertrauen in den Menschen (absichtlich???) zerstört wird
    x wenn das so weiter geht, stehen wir bald am Abgrund unserer Existenzen

    Ich bitte alle, die dies lesen, nach bestem Wissen und Gewissen ihren Beitrag für eine bessere, moralisch tragfähige Zukunft zu leisten. Gerade jetzt laufen im TV Rückblicke auf die Frauenbewegung ab den Jahren um 1800 bis heute. Wie haben die armen Menschen damals um unseren heutigen Wohlstand gekämpft? In bitterer Not haben sie die Freiheit erkämpft, die sie uns heute strittig machen wollen.
    Wer Fehlentscheidungen trifft und diese erkennen kann, sollte die Größe besitzen, ehrlich einen Ausweg zu suchen oder versucht man, eine Möglichkeit der Vertuschung der eigenen Fehleinschätzungen, durch weitere Spaltung der Bevölkerung, die schmerzlich bis in die Familien hinein geht, zu fördern. Das hat die Geschichte uns schon gelehrt. Es wäre traurig, wenn sich das wiederholen würde.
    Ausgrenzung, Wegsperren auch von Gesunden, Zwangsmaßnahmen, ein Aufeinanderhetzen der Menschen, also einen Totalangriff auf die Grundrechte von Alt und Jung.
    Weltweit forscht man erfolgreich nach Behandlungsmethoden gegen Coronaviren, aber mit wenig Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die Methoden zur Förderung eines gesunden Immunsystems werden kaum eindringlich unter die Menschen gebracht, im Gegenteil. Freude und Harmonie, Bewegung und frische Luft werden eingeschränkt. Wenn Lust am Leben ständig verboten wird, kommt Frust und der macht verstärkt anfällig und auch krank.
    Meine Intention kann niemals sein, Öl ins Feuer zu gießen, aber doch an die Vernunft aller zu appellieren, denen ein lebenswertes Leben am Herzen liegt.

  369. Petra M.

    Ich erhebe Einwand gegen die geplanten Gesetzesänderungen!!! Diese sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat absolut nicht vereinbar.

  370. Familie H.

    Wir haben die Stellungnahme kopiert, auf der Parlament Seite abgeschickt. Email bestätigt. So geht es nicht weiter. Die Freiheitskämpfer drehen sich im Grab um. Nicht abwarten bis die anderen es für einen tun. Gemeinsam statt einsam!

  371. Silvia Seywald

    Ich bin mit der Covid Novelle überhaupt nicht einverstanden und spreche mich absolut dagegen aus.

  372. Elfi Schimböck

    Wo soll das alles noch enden?
    Kann man diese Vorgehensweise noch „demokratisch“ nennen? Meines Erachtens schon lange nicht mehr. Es bewegt sich alles in Richtung Diktatur!

  373. Franz Blum

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  374. Leitner Elmar

    Ich bin absolut nicht damit einverstanden!!!!
    Dieser korrupte Wahnsinn unserer mehr als nur peinlichen sowie offensichtlich gekauften Regierung gehört ehest gestoppt!!!

  375. G. Hinterhöller

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  376. Walter Taferner

    Auch ich erhebe Einspruch gegen das Vorgehen der Regierung mit den geplanten Gesetzesänderungen. Es ist ein Wahnsinn wie diese Regierung mit demokratischen Werten umgeht!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  377. Michael

    Stellungnahme beim Parlament abgegeben – es hat alles funktioniert.

  378. Doris

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  379. Ronny Gratzer

    Ich bin mit dem Gesetz nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  380. Doris Schneider-Gartlgruber

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  381. Gunda Lange

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  382. Gunda Lange

    Ich bin mit diese Novelle NICHT einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  383. Silvia Spiegel-koch

    Ich bin nicht damit einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  384. Ralph Spiegel-Koch

    Ich bin damit nicht einverstanden!!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleiten.

  385. Thomas Holl

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden. Nein und nochmals nein!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  386. Elisabeth Bernsteiner

    Damit bin ich sicher nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  387. Elisabeth Bernsteiner

    Damit bin ich sicher nicht einverstanden.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  388. Inge Haselsteiner

    Ich bin mit den Gesetzesänderungen nicht einverstanden. Sobald Impfstoff für alle vorhanden ist, muss sich die Politik von allen Massnahmen distanzieren und die Gesundheit wieder in die Eigenverantwortung der Menschen übergeben. Die alleinige Rechtfertigung für alle getroffenen Maßnahmen ist nämlich die Überlastung des Gesundheitssystems.

  389. Karl Spatt

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  390. Karin Schnirzer

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden und erhebe Einspruch!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  391. Gottfried B.

    Bin mit der Novelle nicht einverstanden.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  392. Herbert Huber

    Ich bin mit der Einführung dieser Novelle nicht einverstanden. Sie fordert zur Widerstandspflicht der Betroffenen Staatsbürger heraus.

  393. Hans Demeter

    Dieser Entwurf erinnert an das Reichsbürgrgesetz aus 1935 zum Schutz deutschen Blutes (Analogie zum Schutz der Pharmajünger Impfbefürworter) vor Vermischung zur Eindämmung der Rechte der Juden. Im hier und jetzt bahnt sich die Stigmatisierung für freiheitsliebende die wissenschaftsbetrügerischen Giftspritzen ablehnenden Selbstdenker an. Gewalt und Bürgerkrieg wie 1938 in den Reichsprogromnächten waren damals die Folge.
    Dieses Gesetz bietet dafür die menschenrechtsverletzenden Grundlagen, abseits jeglicher evidenzbasierter wissenschaftlich transparenten belegbaren Bedrohung eines Virus. Wissenschaftlich sind Atmeniterkrankungen bei Angsstörungen klar induziert. Angst muss in dieser Zeit jeder haben, da das das Ergebnis konsequenter Medien und Politikarbeit ist. (Mutationsbehauptungen mit Genbetrug (toxiztät Coronas im Körper ist wissenschaftlich niemals nachweisbar – Reagenz invitro Annahmefehler – Betrug – plus PCR Test Betrug – keine Standards für Vermehrungszyklen etc werden eingehalten noch durch öffentlichen wissenschaftlichen Diskurs verhältnismäßige Lockdownkennzahlen ermittelt. Durch gezielt Statistikfälschung (z Zahl Willkür, Intensivbettenmanipulatiin, Obduktionsabkehr, Coronatode ersetzen Herzinfarkte und Grippetote etc) wird ein Ziel – Zerstörung der Wirtschaft wie von Wikileaks 2012 veröffentlicht, verfolgt) Wenn die Medien nicht gegensteuern und ihrer Kontrollfunktion nachkommen, werden sich die geschichtlich belegten bewusst gestarteten genozidalen WirtschaftsKriege mit Wirtschaftsseuchen (wissenschaftsbetrügende profitable Germ Theory vs wissenschaftlich valid Terrain Theory – Gerd Ryke Hamers 5BN) wiederholen.
    Und das obwohl die gesamt Menschheit Platz in einem Bruchteils Kandas hätte und der Planet bei achtsamer mit 50Mrd Menschen bewohnt werden könnte. Das ginge aber nur ohne Digitalisierung, AI, Pharma, petrochemie etc da dies das menschliche Kontinuum nachweislich beschädigt!

    Wir werden alle, die verstehen, aufstehen müssen, wer sitzen bleibt und anderen die Lösung seiner Probleme überlässt, wird definitiv immer das bekommen was er nicht möchte. Die kleinste Wahrheit ist der größten Lüge stets vorzuziehen.

  394. Wie krank sind Menschen die solche Bestimmungen aushecken wie mehr als 4 Personen sind eine Veranstaltung. Politiker müssten eine psychologische Prüfung durchlaufen ansonsten duerften sie nicht auf das Volk losgelassen werden.

  395. Margit L.

    Kann das sein, dass dies nicht mehr im Sinne der österreichischen Bevölkerung läuft. Nicht mehr im Sinne einer Demokratie? Warum? Ich bin nicht mehr einverstanden was hier vorgeht.

  396. Manfred Leitner

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  397. Lara Bertl

    Ich bin mit dieser Vorgangsweise NICHT EINVERSTANDEN!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  398. Peter W.

    Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Was soll die Regierung gegen die Pandemie tun? Nichts? Sie muss ja Maßnahmen setzen und diese müssen in Gesetze und Verordnungen eingebettet sein. Und ja, es sind Einschränkungen notwendig. Man kann natürlich auch alles laufen lassen und so nach dem Motto „jeder ist sich selbst der Nächste“ handeln. Wollen wir vermutlich nicht.
    Was wirklich zu kritisieren ist sind die Unzulänglichkeiten und die Verspätung vieler Maßnahmen – diese wurden ja hinlänglich kritisiert. Dadurch wurde und wird viel Schaden sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich angerichtet.
    Ich bin kein Jurist und kenne die Gesetze und Verordnungen nicht. Meine Informationen erhalte ich durch die Medien und da gibt es sehr viele widersprüchliche Angaben und Desinformationen.
    Was mir bei all den Informationen aber wirklich fehlt sind Angaben über die Dauer aller verhängten Maßnahmen. Mir ist schon klar dass alle gesetzlichen und verordneten Maßnahmen grundsätzlich mit dem Ende einer Pandemie oder Epidemie enden. Wann ist aber eine Epidemie zu enden und wann enden einzelne Maßnahmen bei Abklingen der Epidemie? Lesen kann ich das nirgends. Vielleicht existieren schon solche Angaben? Wenn nicht gehören sie schleunigst gesetzlich verankert und veröffentlicht.
    Damit könnte viel Beruhigung und Sicherheit eintreten und sich manche Ängste in Luft auflösen.

  399. Güner Hadd

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden. Das geht zu weit. Es macht alles schon sehr aggressiv!!!

  400. Heidi Buchegger

    Wir sind auf keinen Fall mit der Novelle einverstanden!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  401. Sebastian Rac

    Bin mit dieser novelle nicht einverstanden!!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  402. Pascal Buttinger

    Erhebe Einspruch auf unsere Grundrechte

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  403. WALTRAUD Wolfram

    Ich möchte, dass Heilige Messen weiterhin öffentlich gefeiert werden dürfen!

  404. Eva Kraft

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  405. Sandra Niklas

    Ich lasse mir meine Freiheit nicht nehmen! Ich werde mich solchen Machenschaften der Regierung sicher nicht unterwerfen. Privat soll privat bleiben!

  406. Simon Berlakowitsch

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  407. Moritz Lenk

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  408. Victoria

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  409. Bastian Egelhofer

    Ich bin mit diesem Gesetz nicht einverstanden!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  410. Claudia Fasoli

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  411. Erdin Syla

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  412. Karl Nemeth

    Einspruch
    ZUR NOVELLE Epidemiegesetz und COVID-19 MG vom 03.03.2021

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  413. Josefa mayr

    Einspruch

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  414. Sandra wieser

    Ich bin nicht einversanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  415. Christian Klug

    Eine Frechheit bin nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  416. Erich Strolz

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  417. kathrin kuchling

    Ich bin nicht mit dieser Gesetztesänderung einverstanden. Ich bin selbst für meine Gesundheit zuständig!!! Dann trifft mich auch so gut wie keine Krankheit.

  418. Wilhelm Kuchling

    Ich bin nicht einverstanden mit diesen Neuerungen!!!!!!!!!!!!!!!!!

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  419. Werner Herzog

    An
    1. Den Präsidenten des Nationalrates

    2. Das BMSGPK

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Herzog

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  420. Werner Herzog

    An
    1. Den Präsidenten des Nationalrates

    2. Das BMSGPK

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende

    Stellungnahme

    Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgendes verwiesen:

    1. § 15 EpiG befasste sich bisher mit „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“. Diese Überschrift und der Begriff wurden eliminiert und allgemein durch den Begriff „Veranstaltungen“ ersetzt. Bisher sollten damit Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen werden, nunmehr genügt bereits eine Zusammenkunft von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten, um den Veranstaltungsbegriff zu erfüllen und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht auszulösen, wobei auch Kinder in diese Zahl einzurechnen sind!!! Das bedeutet, das künftig jedes derartige, auch private, Treffen als Veranstaltung gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, also im Verordnungsweg verboten werden kann. Nach § 15 Abs 2a (neu) darf die Behörde sogar nach Art und Größe der Veranstaltung, nach der Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Teilnehmern differenziert verbieten. Im Klartext: Die Behörde kann nach Gutdünken und willkürlich jede Veranstaltung, somit auch gezielt jede kritische öffentliche Bekundung zu Coronamaßnahmen untersagen und nur ihr genehme Zusammenkünfte erlauben. Damit wird nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch der behördlichen Disposition überlassen, sondern auch die notwendige Bestimmtheit von gesetzlichen Anordnungen verletzt. Die Änderungen sind insgesamt abzulehnen.

    2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Auch hier findet sich eine massive Erweiterung der behördlichen Maßnahmen, um Personen in ihrer Freiheit, ohne klar definierter Voraussetzungen, einzuschränken. Waren bisher Maßnahmen zur Verhinderung des Verkehrs von und mit Bewohnern möglich, so können nunmehr Epidemiegebiete festgelegt werden, die zur Gänze weder betreten noch verlassen werden dürfen. Damit wird das bislang gesetzwidrige Einsperren ganzer Ortschaften künftig gesetzlich zulässig. Auch diese Änderungen können nicht akzeptiert werden.

    3. Mit der Änderung in § 40 EpiG werden der Strafkatalog umfassend erweitert und die Strafen massiv erhöht. Wer beispielsweise an einer (nicht genehmigten) Veranstaltung nach § 15 (4! Personen) teilnimmt ist bis zu € 1.450,00 oder 4 Wochen Freiheitsstrafe, wer eine solche organisiert mit bis zu € 30.000,00 oder 6 Wochen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Damit sollen zielgerichtet nicht genehme Stimmen mundtot gemacht werden. Die Strafen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    4. § 5b COVID-19 MG wurde massiv verschärft und ausgedehnt. Die bisher erforderliche Einschränkung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen ist weggefallen und die Heime sind zusätzlich aufgenommen worden. Damit kann die Behörde praktisch überall, außer bei Betriebsstätten für notwendige Grundbedürfnisse, einen Testnachweis (oder eine Arztbestätigung über Antikörper…) samt Kontrollpflicht durch den Inhaber auch ohne konkrete Ansteckungsgefahr festlegen. Dabei ist zu bedenken, dass die derzeitigen Massentests als Mittel zur Pandemiebekämpfung wissenschaftlich ungeeignet und wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Wer wird die vielen Millionen, welche die „Gratistests“ kosten, wohl bezahlen.

    5. § 5c COVID-19 MG Hier wird besonders heimtückisch vorgegangen. Durch Weglassen des letzten Satzes wird die einst als undenkbar bezeichnete Testpflicht eingeführt. Die bislang als Sanktion für Testverweigerer angeordnete FFP-2 Maskenpflicht entfällt, die Testpflicht bleibt! Mit anderen Worten: Die Maske ist gefallen, der ursprünglich geplante Testzwang, nach wie vor als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu erachten, ist etabliert. Diese Bestimmung darf nicht umgesetzt werden.

    6. §§ 4a und 5 COV-19 MG Mit erster Änderung wird nunmehr dezidiert die Möglichkeit genereller Betretungsbeschränkungen in Heimen schon bei allgemeinem Auftreten von COVID-19 (irgendwo) eröffnet und ein Verstoß unter Strafe gestellt. Damit werden – ohne Vorliegen unbedingter Notwendigkeit – Heimisolationen ermöglicht, welche für Bewohner und Besucher Menschenunwürdig sind.

    Dem Fass den Boden schlägt die Neuregelung in § 5 aus. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen nur bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zulässig. Weil das schon lange nicht mehr gegeben ist, soll dies bereits bei einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ möglich sein. Dieser Umstand ist gerade die Voraussetzung einer Epidemie und liegt praktisch immer in einer solchen vor. Die Erweiterung widerspricht nicht nur den persönlichen Grundrechten, sondern auch der notwendigen Bestimmtheit gesetzlicher Anordnungen. Damit soll immer schon dann, wenn beispielsweise das contact tracing nicht (mehr) funktioniert, ein harter lock down möglich sein. Es ist völlig unbestimmt und der Behördenwillkür anheimgestellt, ab wann eine Verbreitung nicht mehr kontrollierbar ist. Auch diese Änderungen sind abzulehnen.

    Zusammenfassend erhebe ich gegen die geplanten Änderungen Einwendungen. Diese sind rechts- und verfassungswidrig sowie durch die derzeitige Gesundheitssituation in Österreich nicht gerechtfertigt. Sie öffnen der Willkür der Verwaltung in einem, dem demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Ausmaß Tür und Tor. Ich empfehle die geplante n Änderungen zur Gänze zu unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sie müssen den Einspruch auf der Homepage vom Parlament machen. Das ist nur eine Vorlage und Anleitung.

  421. Robert Lehrbaumer

    Sie merken: Alle glauben, dass sie hier Ihre Meinung „gültig“ deponieren, was ja leider – wenn ich das richtig verstanden habe – nicht der Fall ist.
    Ich bin auf der Parlamentsseite eingestiegen und habe den Prozess durchgemacht und dann meinen Freunden eine ganz simple Vorgangsweise mit Vorlage zum Kopieren zur Verfügung gestellt. Sie haben das auch getan, aber es ist einfach zu verwirrend, wenn man nicht viel Zeit verwenden will/kann. (Ausführlicher sollte man nur für diejenigen sein, die interessiert sind und diese dann zu mehr Details weiter leiten.)
    Von Experten wie Ihnen hätte man sich eine Petition gewünscht oder eine andere, leichter verwendbare Vorlage, die ganz, ganz einfach zu bedienen ist. Die Menschen sind schon müde der vielen elektronischen Kundgebungen, sie habe teilweise wenig Zeit, wenig Geduld und wenig Erfahrung.
    Das sollte man beim nächsten Mal bedenken und ein – pardon – „idiotensicheres“, simples Prozedere zur Verfügung stellen, um einen besseren Multiplikator zu erzeugen, als es diesmal – nehme ich mal an – möglich war.
    Trotzdem: Vielen Dank für Ihre Initiative und Ihre Information. Beste Grüße!

    1. Sehr geehrter Herr Lehrbaumer!
      Auf die Homepage des Parlaments und Voraussetzungen einer Einbringung beim Parlament haben wir keinen Einfluss. MFG

  422. Angela

    Wie weit sollen wir noch eingeschränkt werden? „1984“ nimmt Gestalt an!?

  423. Susanne Maier

    Ich will keine Diktatur u. Impfzwang in Österreich

  424. Ionela Angela Lazar

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

  425. Franz

    Ich bin mit dieser Novelle absolut nicht einverstanden!!

  426. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

  427. Ramona

    Herzlichen Dank für das Musterschreiben!

  428. Mario Rosensteiner

    Ich bin nicht einverstanden

  429. Astrid Rosensteiner

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

  430. Mario Rosensteiner

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

  431. Fasching franz

    Das alte Gesetz ist wohl vollkommen ausreichend, bin gegen eine Änderung.
    Aber Demokratie wird immer problematischer

  432. Primlchen

    Leute, ihr müsst auf die Parlamentsseite gehen und dort Einspruch erheben, hier der Kommentar bringt genau gar nix!!!!
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml

  433. Sonja

    Gegen eine Diktatur, für Freiheit und Grundrechte.

  434. Genner Alois

    Ich bin auch gegen diese Novelle

  435. Hofbauer Artur

    Ich bin nicht einverstanden!
    Das ist der Polizeistaat!
    Wo sind die Verfassungsrichter???

  436. Schmied Anita

    Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden.

  437. Goedl Tamara

    Das ist nicht in Ordnung was Regierung macht, und Fremdbestimmt.

  438. heidi förg

    Mit der Novelle bin ich NICHT einverstanden!!!

    1. Der Einspruch muss auf der Homepage vom Parlament gemacht werden.

  439. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden

    1. Der Einspruch muss aber auf der Homepage vom Parlament gemacht werden.

      1. Mathias

        Stimmt das , daß die Stellungnahme/Einspruch nicht mehr abgegeben werden darf weil es nur bis zum 9.3 möglich war ?

  440. Ich bin mit dieser Novelle nicht einverstanden
    Grundrechte und – Bedürfnisse werden verletzt
    Gesundheit auf diese Weise gefährdet

  441. Rudolf Ehrenreich

    Mit der Novelle bin ich NICHT einverstanden! Schluss mit Willkür, Halbwahrheiten, Panikmache und Demolierung unserer Wirtschaft und Freiheit.

  442. Cristin Harrer

    👏👏👏Vielen Dank!!!

  443. Mario Loderer

    Liebe Freunde, wie ist denn nun hier der Status? Laut Bund Protokoll „Übermittlung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“. Was bedeutet das nun?

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