Impfeinladungen: Beschwerdeverfahren vor der Datenschutzbehörde

Letztes Jahr wurden Ungeimpften persönliche Impftermine zugeteilt. Wie ist der Prozess hinter diesen Impfeinladungen datenschutzrechtlich zu bewerten? Was können Sie bei der Datenschutzbehörde vorbringen, wenn Sie Beschwerde erhoben haben? Hier finden Sie unsere Antworten.

Eine Vielzahl von Bürgern bekam letztes Jahr Post vom Dachverband der Sozialversicherungsträger: In Form einer persönlichen Impfeinladung. Diese Impfeinladung haben primär Personen zugeschickt bekommen, die zu einem Stichtag keine Covid-19-Impfung aufweisen konnten.

Aufgrund dieser Impfeinladungen haben zahlreichen Betroffene Beschwerden bei der Datenschutzbehörde eingereicht. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Beschwerden hat die Datenschutzbehörde (DSB) einen Fragenkatalog an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) gesandt. Die Fragen darin beschäftigen sich mit der Datenverarbeitung und der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit. Der DVSV hat mit 14.01.2022 geantwortet. Das Antwortschreiben wirft allerdings mehr Fragen auf, als es aufklärt.

Wenn Sie Beschwerde erhoben haben, haben Sie selbst dieses Antwortschreiben von der DSB erhalten. Wenn Sie es nachlesen möchten, finden Sie es am Ende dieses Beitrags.

Am Ende des Antwortschreibens steht eine Formulierung, die vermuten lässt, dass Betroffene ihre Beschwerde zurückziehen müssten, damit keine Kosten anfallen. Dieser Satz könnte zu Missverständnissen führen. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie Ihre Beschwerde nicht zurückziehen! (Zitat von der Website der DSB: „Das Verfahren ist, anders als vor Gericht, aber grundsätzlich unentgeltlich (keine Gebühren, keine Kostenersatzpflicht).“ Link: Fragen und Antworten – Datenschutzbehörde (dsb.gv.at) )

Wir empfehlen den Betroffenen, mit einer Eingabe an die DSB auf das Antwortschreiben des DVSV zu reagieren.

Dabei sollten die folgenden vier Punkte mit einbezogen werden:

  1. Zur Einleitung der Antwort des DVSVA:

In seiner Einleitung gibt der DVSV zu, dass Impfeinladungen nur an jene Personen ausgeschickt wurde, welche zu einem (im Text nicht angegebenen) Stichtag keine Impfung aufweisen konnten.

Das lässt darauf schließen, dass die Datenbanken des Impfregisters mit jenen des Patientenindex (welcher im Rahmen der ELGA-Einträge die Anschriften der Betroffenen beinhaltet) kombiniert wurden. Andernfalls hätte der DVSV die Einladungen aus technischer Sicht in dieser Form nicht ausschicken können.

2. Zum fehlenden Hinweis auf eine durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA):

Interessant ist, dass der DVSV keine Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung sieht. Dies ist insbesondere insofern bemerkenswert, als für die aus technischer Sicht ähnliche Zusammenführung zwischen zentralem Melderegister und Impfregister eine DSFA sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Diese DSFA wurde von der ELGA GmbH auch durchgeführt und bereits in verschiedenen Medien (auch im Mainstream) diskutiert (s. zB der Standard: „Impfpflicht laut ELGA aus Datenschutzgründen nicht realisierbar“, heute.at: „Brisantes neues Papier lässt die Impfpflicht platzen“). Die ELGA hat sich äußerst skeptisch an der datenschutzrechtlichen Umsetzbarkeit der Impfpflicht gezeigt, wie sie auch in unserem letzten Artikel nachlesen können (siehe „ELGA nimmt Stellung: Impfpflicht-Rasterfahndung unzulässig“). Es ist daher davon auszugehen, dass auch für die Datenverarbeitung der Impfeinladungen eine DSFA durchgeführt werden müsste.

Ob eine DSFA erforderlich ist, ist in einem mehrstufigen Verfahren zu prüfen. Maßgeblich ist bei der Datenverarbeitung zu den Impfeinladungen Art 35 Abs 3 lit b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Bestimmung schreibt eine DSFA vor, wenn es zu einer „umfangreichen Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten“ kommt.

  • Der Impfstatus einer Person ist zweifelsohne ein besonderes (sensibles) personenbezogenes Datum. Das bedeutet, dass eine Verarbeitung dieser Daten nur unter besonders engen Voraussetzung erlaubt ist, andernfalls ist sie verboten..
  • Umfangreich ist die Verarbeitung auch, weil 954.460 Impfeinladungen verschickt wurden. Das sind mehr Schreiben, als das Bundesland Tirol Einwohner hat. Alle sozialversicherten Personen in Österreich, mit Ausnahme der Bundeländer Tirol, Wien und Vorarlberg, waren von der Datenverarbeitung betroffen, ohne jedoch eine Impfeinladung zu erhalten.

Abgesehen von der DSGVO nennen sowohl der Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB, genauer gesagt die Vorgängerin des EDPB, die europäische Art-29-Datenschutzgruppe), aber auch die DSB selbst (sogar durch Verordnung) Anwendungen, welche regelmäßig eine DSFA-Pflicht auslösen.

So wird eine DSFA-Pflicht zB bei einem Krankenhaus angenommen, welches die medizinischen und genetischen Daten seiner Patienten verarbeitet. Ebenso wird eine DSFA-Pflicht bejaht, wenn Datensätze aus mehreren Datenbanken miteinander zu einem anderen (neuen) Zweck verknüpft werden.

Genau das ist hier geschehen.

Die DSB selbst hat in § 2 Abs 1 Z 1 der sogenannten Blacklist-Verordnung (in dieser Verordnung sind alle Datenverarbeitungen gelistet, für welche jedenfalls eine DSFA-Pflicht besteht) statuiert, dass für Verarbeitungen, die eine Bewertung oder Einstufung der Gesundheit, persönlicher Vorlieben oder Interessen betreffen und die, wie die Impfeinladungen, ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen, eine DSFA-Pflicht besteht.

Damit die Pflicht greift, muss die Datenverarbeitung (potenziell) negative rechtliche, physische oder finanzielle Auswirkungen haben. Aufgrund der massiven Beeinträchtigungen für ungeimpfte Personen, welche zum Zeitpunkt der Aussendung der Impfbriefe drohten (und immer noch drohen), wäre diese Voraussetzung erfüllt.

Auch nach weiteren Bestimmungen der Blacklist-Verordnung der DSB liegt eine DSFA-Pflicht vor: Zum einen wegen der umfangreichen Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zum anderen wegen dem Abgleich von Datensätzen aus zwei oder mehreren Verarbeitungen, welche zu unterschiedlichen Zwecken und/oder von unterschiedlichen Verantwortlichen durchgeführt wurden.

Das bedeutet, dass nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt hätte werden müssen. In einer Antwort an die DSB wäre darauf hinzuweisen, dass offenbar KEINE DSFA durchgeführt wurde.

  1. Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit:

Die DSB geht selbst in ihrem Schreiben offensichtlich und fälschlicherweise davon aus, dass der DVSV der alleinige Verantwortliche der Datenverarbeitung für die Impfeinladungen ist.

Diese Ansicht ist schon aufgrund der eigenen Stellungnahme des DVSV nicht haltbar, denn

auf seiner letzten Seite schreibt der DVSV:

„Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Dachverband die gegenständliche gesetzliche Verpflichtung nicht im eigenen Wirkungsbereich der Selbstverwaltung, sondern im übertragenen Wirkungsbereich und daher in der Verantwortung und unter Bindung an die Weisungen des BMSGPK erfüllt.“

Gemäß § 18 GTelG wurden die Adressdaten der ELGA-Teilnehmer für die Datenverarbeitung herangezogen. Damit ist der DVSV nicht alleine rechtlich verantwortlich.

Dies geht auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 05.06.2018 zu AZ C-210/16 („Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein“) hervor:

„Klarzustellen ist, dass das Bestehen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nicht zwangsläufig eine gleichwertige Verantwortlichkeit der verschiedenen Akteure zur Folge hat, die von einer Verarbeitung personenbezogenen Daten betroffen sind. Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogene Daten in verschiedene Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogenen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter der Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist.“

Der DVSV müsste mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der ELGA eine Vereinbarung über die gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschlossen haben und vorlegen können. All die vorgenannten Stellen sind in diesem Fall gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortliche.

  1. Zur Auftragsverarbeiterthematik 

Der DVSV hat in seiner Antwort an die DSB angegeben, dass er Auftragsverarbeitereingesetzt habe. Das heißt, dass es einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO geben müsste, in welchem geregelt wird, wie und in welchem Umfang die Daten durch den/die Auftragsverarbeiter verarbeitet wurden. Diesen Vertrag müsste der DVSV der DSB vorlegen. Die DSB hat allerdings nicht gefordert, dass dieser Vertrag vom DVSV vorgelegt wird.

Sollte sich herausstellen, dass kein Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen wurde, wäre eine Datenschutzverletzung begangen worden. Diese Datenschutzverletzung hat auch eine Geldbuße zur Folge (Art 83 Abs 4 lit a DSGVO).

Unter Betrachtung all dieser Umstände wäre der Beschwerde stattzugeben.


Das Antwortschreiben der Datenschutzbehörde, das Anstoß für diesen Beitrag war:

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

10 Kommentar

  1. Herbert

    Vielen Dank für diese Information.
    Als Wiener dürfte ich davon nicht betroffen sein, da ich auch noch keine Antwort der DSB zu meiner Beschwerde bekommen habe (ein Monat haben sie noch zeit).

    Ich habe aber mit der ELGA-Ombudstelle telefoniert, die laut ELGA-GmbH’s Datenschutzerklärung für die Auskunft zuständig ist (die ELGA-Ombudstelle ist nicht teil der ELGA-GmbH). Von dort bekam ich die Information, dass die ELGA-Ombudstelle lediglich als Bürgervertrerung zu sehen ist, wenn jemand zB keine Handysignatur oder Smartphone/Computer hat. Die ELGA-Ombudstelle sieht nur die Information die ein ELGA-Teilnehmer auch im online portal selber abrufen kann, und nur mit Zustimmung des ELGA-Teilnehmers. Somit kann sie aus meiner (und ihrer) sicht gar nicht für die Auskunft laut DSGVO verantwortlich sein. Da scheint es ein Kommunikationsproblem zwischen ELGA-GmbH und ELGA-Ombudstelle zu geben.
    Dies macht die Antwort der ELGA-GmbH nur noch fragwürdiger. Ich wunder mich auch wer nun für meine angeblich besonders geschützen medizinischen Daten verantwortlich ist, und mir endlich eine Kopie dieser zukommen lassen wird (ich warte schon seit zwei Monaten).

    Außerdem hat die ELGA-GmbH zwei Monate gebraucht um auf mein Auskunftsbegehren zu antworten, und dies auch nur unzureichend mit verweis auf §24e GTelG. Dies müsste doch ein weiterer Verstoß gegen die DSGVO sein, die in §12 Abs 3 + Abs 4 eine Antwort auf jeden Fall innerhalb eines Monats vorsieht. Ich würde diesbezüglich gerne eine weitere Beschwerde bei der DSB einbringen und würde mich über Unterstützung oder weitere Informationen freuen.

    Nochmals vielen Dank für diese frei zugängliche Webseite, den Formularen, Informationen und Ihrer Unterstützung der Bürger. DANKE!

  2. Karl & Maria Zöhrer

    Betr.: (welcher im Rahmen der ELGA-Einträge die Anschriften der Betroffenen beinhaltet) – nun ja, wir sind schon lange bei der ELGA abgemeldet und haben im vorigen Jahr auch diese sogen. „Einladungen“ bekommen…. was uns vollkommen kalt gelassen hat, da das Wort „Impfung“ mMn allein schon kriminell ist, weil es sich NICHT um eine „Impfung“ handelt, sondern eine unerforschte, experimentelle und toxische Gentherapie darstellt, die absolut unethisch, inhuman, kriminell ist und eine schwere Körperverletzung mit langem Krankheitsverlauf, Folgeschäden bis hin zum Tod haben kann und auch tatsächlich ist – ausserdem stellt sich die Frage, warum sich die Menschen das antun sollen, da dieses sogen. „Virus“ NIE tatsächlich isoliert wurde und diese Sequenzen sprich Nukleinsäureschnipsel in Wahrheit Teie des menschlichen Genoms sind, was auch zu verstehen ist, da es jedes Jahr vor allem bei der Umstellung von warmer in die kalte Jahreszeit und im Frühjahr wieder umgekehrt vermehrt zu einem oxidativen/intrazellulären Stress kommt hervorgerufen durch freie Radikale, durch die Menschen tatsächlich krank werden und NICHT durch ein sogen. „Virus“ – dadurch kommt es auch vermehrt zur Ausscheidung(durch EVs und Exosome, die einen wesentlichen Teil des Immunsystems darstellen und eine überaus wichtige Funktion auch bei der Regeneration haben) von abgestorbenen Zellen, von durch Bakteriophagen unschädlich gemachten kranken Zellen und letztendlich von Toxinen – wir wissen also, dass all das, was seit über 2 Jahren seitens dieser undefinierbaren „Regierung“ praktiziert wurde und noch immer wird(vom VfgH braucht man gar nicht erst zu schreiben, denn der ist parteipolitisch eingefärbt und kommt seiner ursprünglichen Verpflichtung, das Volk von den Übergriffen der Regierung zu schützen, in keinster Weise nach), eine unsagbare Lüge und Betrug war und die Menschen sich als „Sahnehäubchen“ dieser Lüge mit diesen toxischen Substanzen gegen einen natürlichen Prozess des Organismus, der nötig ist, um gesund zu bleiben, gentherapieren zu lassen, ist, wenn es nicht so tragisch wäre, geradezu lächerlich! Sich ein wenig Wissen anzueignen, wäre für so manchen Einzelnen und auch für die Gemeinschaft eine wohltuende Erscheinung!
    Nachfolgend ein paar Fakten dazu: https://www.fluoridefreepeel.ca/fois-reveal-that-health-science-institutions-around-the-world-have-no-record-of-sars-cov-2-isolation-purification/?fbclid=IwAR0B-9JXoGLuaztAzOw3PRj905d6lDTAfoQ6-ljdACWiuJixtDf_uKobUNQ
    FOIs(Freedom of Information Acts) zeigen, dass Gesundheits-/Wissenschaftseinrichtungen auf der ganzen Welt keine Aufzeichnungen über die Isolierung/Reinigung von SARS-COV-2 haben, nirgendwo, niemals!
    Würde ein vernünftiger Mensch eine Patientenprobe (die verschiedene Quellen genetischen Materials enthält und nie nachweislich ein angebliches „Virus“ enthielt) mit transfizierten Affennierenzellen, fötalem Rinderserum und toxischen Medikamenten mischen und dann behaupten, das daraus resultierende Gebräu sei „SARS-COV-2-Isolat“ und es international zur Verwendung in der kritischen Forschung (einschließlich der Entwicklung von „Impfstoffen“ = Zell- und Gentherapien youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc&t=5844s und „Tests“) verschicken?
    Denn das ist die Art von betrügerischem Affentheater, das von Forschungsteams auf der ganzen Welt als „Virusisolierung“ ausgegeben wird.
    https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf?fbclid=IwAR1D0IKx7sN9zZ9Kuum5RJa-IEjcoKk1IiK01rhH_FFzYcyz5HhWTVPLtf0 – zwischen 21. Dezember 2020 und 21. Februar 2021 wusste die FDA(und wenn die das wusste, dann hat es auch die EMA gewusst!) bereits, dass es bei den mRNA-Substanzen hochgradige Nebenwirkungen gibt und in diesen 2 Monaten gab es bereits 1.223 Todesfälle(Seite 7) und 1291 mitunter schwerste Nebenwirkungen(ab Seite 30, 8 Seiten lang!!).
    https://docs.google.com/spreadsheets/d/1uNoijuXDg5tzstEuaxtOrYv3fZ0Nyc405_thJY4-BBg/edit#gid=0 (als Pdf-Datei umgewandelt, kann man es ausdrucken – wenn man mit dem Cursor an das blaue Kästchen !Human Genome matches fährt, erscheint der Link der Seite, wo man das mit einer ID selbst nachsehen kann, indem man die Buchstaben der jeweiligen Sequenz eingibt) – All diese sogenannten „C-Virus-Sequenzen/Nukleinsäure-Schnipsel“ sind in verschiedenen Teilen unseres Genoms vorhanden – diese kommen von verschiedenen kranken Zellen der Organe, die von Bakteriophagen unschädlich gemacht/mineralisiert und zusammen mit unschädlich gemachten Toxinen durch Exosomen aus dem Körper transportiert werden (entweder als DNA oder als „revers transkribierte“ RNA, da wir wissen, dass Exosomen beides enthalten! ) – und DAS hat NICHTS mit einem „Virus“ zu tun, sondern ist ein normaler Prozess, um den Körper gesund zu halten – aufgrund des Wechsels der Jahreszeiten/oxidativen und intrazellulären Stresses, also verstärkte Reinigung!!! NICHTS davon ist ansteckend – NIEMAND braucht eine Sklavenmaske, die auf Dauer absolut schädlich für den gesamten Organismus und ein reines Geschäftsmodell ist – https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344/htm?fbclid=IwAR2qGi-sq8eeP6AynkwSgTf7W_uzx6Enb7WD7ckIGc9KcwJuosFSJd_V4Cg !!!
    Oxidativer Stress: Schaden und Nutzen für die menschliche Gesundheit: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5551541/?fbclid=IwAR2ZROEcTJOVRryVEvDOIJQnAUii2tsYKPHQZfbyZp5C7Kf2iB_sxAawNH – das ist der eigentliche Grund, warum Menschen krank werden und mit dem Wechsel von der warmen zur kalten Jahreszeit und umgekehrt, gibt es einen besonders starken oxidativen/intrazellulären Stress (und auch Angst und Panik verursachen enormen Stress im Körper!!) und die vermehrte Freisetzung abgetöteter kranker Zellen samt Toxinen durch Exosomen, wobei es natürlich auch zu Pathologien kommen kann https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fphar.2021.658505/full?fbclid=IwAR2xrWoiLxnm7klMtTiVKslD48OLb48sS5-HZKLBlOJ_Gatn2kufR-uJCJshttps://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fcell.2020.573511/full?fbclid=IwAR0taPAzCosHWgd2wpLeuoeM8qqVOZYRBKiOQYl6PlqFUgRbRemsvuz7sVc – je mehr der Mensch Chemie in seinen Körper lässt, desto kränker wird er werden, da die innere Abwehr irgendwann aufgibt und vor allem bei den „Impfstoffen“ immer etwas im Körper zurückbleibt https://medcraveonline.com/IJVV/IJVV-04-00072.pdf?fbclid=IwAR3Nm3VcIaJ3cbYkWX-Z0uEG5JfKUaJGZqonBtNu6BesRP–2QyXJPTXybchttps://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3056430/ und sich mit der Zeit die Organe entzünden und beschädigt werden https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8255173/?fbclid=IwAR3ynOZg7QSfiK-2f0FQ7S7Am5snBBAzUI7__1ApAnmxSHUVtKqodhmMcaghttps://f1000researchdata.s3.amazonaws.com/manuscripts/35266/a0ebb7eb-40b1-4113-8897-162e44b9b4b1_26523_-_paolo_bellavite_v2.pdf?doi=10.12688/f1000research.26523.2&numberOfBrowsableCollections=42&numberOfBrowsableInstitutionalCollections=4&numberOfBrowsableGateways=38
    Anstatt die älteren Menschen weiterhin mit Ruhe und Verständnis für ihre ursächlichen Krankheiten zu behandeln, wurden sie aufgrund eines völlig idiotischen Tests mit einer erfundenen Krankheit stigmatisiert und durch eine übereilte aggressive Beatmung mMn größtenteils getötet!!! https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5131805/
    Es gibt viele Faktoren, die den Zustand des menschlichen Immunsystems beeinflussen – und nun durch diese toxischen unerforschten Substanzen https://www.cristoverdad.com/en/what-is-in-the-vaccine-the-ingredients-part-2/https://www.drrobertyoung.com/post/transmission-electron-microscopy-reveals-graphene-oxide-in-cov-19-vaccines?fbclid=IwAR0QDUArPHOvcvd83okxlnE74IDv4L9vaLK0HfN6u8mmpXbwcbwV61ToHwU und dass Graphenoxid/Graphenhydroxid in diesen Substanzen für einen fiktiven „Virus“ verwendet wird, steht mittlerweile fest
    https://pubs.rsc.org/en/content/articlelanding/2021/nj/d1nj01333e/unauth?fbclid=IwAR24J5IgiDXA6yS4OHiFrPTahQe4CD_13_SaqO5TydPzr5IsOo_pGc3YTHo und dieses Material ist absolut toxisch https://particleandfibretoxicology.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12989-016-0168-y?fbclid=IwAR19o3lBfgz-j5et16sa8jBgycMdP2JtpzS_Ujq5HkhVvi3IxIlsFm7t8o8
    Insertielle Mutagenese(Gefahr bei Kindern und Erwachsenen!) https://cienciaysaludnatural.com/wp-content/uploads/2019/04/Insertional-Mutagenesis.pdf und die EMA weiss das https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientific-guideline/reflection-paper-management-clinical-risks-deriving-insertional-mutagenesis_en.pdf?fbclid=IwAR2WvyNy81d3tGRPEUWM4kj6-CPxYDAf9yly8X–TwQ9_zcknw3Z30wXVO0 Die potentiellen Folgen einer Injektion menschlicher fetaler DNA-Schadstoffe in unsere Kinder schliessen zwei bekannte Krankheiten ein:
    1) Insertionsmutagenese, bei der die fetale DNA in die kindliche DNA eingegliedert wird und Mutationen verursacht.
    2) Autoimmunerkrankungen, ausgelöst durch die menschliche fetale DNA in Impfstoffen, die das Immunsystem eines Kindes dazu bringen, den eigenen Körper anzugreifen (auch bei Erwachsenen!!). Und bei AstraZeneca ist das der Fall https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca-epar-product-information_en.pdf Seite 2: „Produced in genetically modified human embryonic kidney (HEK) 293 cells and by recombinant
    DNA technology“, ebenso bei J&J – J&J auch Seite 2 https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/covid-19-vaccine-janssen-epar-product-information_en.pdf hat seinen Adenovirus-Vektor in einer humanen embryonalen Zelllinie namens PER. C6 gezüchtet. Das Netzhautgewebe, mit dem die Zelllinie begonnen wurde, stammt aus einer elektiven Abtreibung eines 18 Wochen alten Fötus!!!

    Ergebnisse von Tierversuchen mit katastrophalen Ergebnissen an den Organen!!!! https://de.catbox.moe/0vwcmj.pdf?fbclid=IwAR007SojALhT3k27_VJR-d8Ex6XBkcOp_IjgysZQx3Rxdj_feJavGRxdywo

    „COVID-19 Impfstoffe“ – unerforschte und toxische Gentherapie: Nachweis der Letalität – über tausend wissenschaftliche Studien https://www.globalresearch.ca/covid-19-vaccines-scientific-proof-lethality/5767711 und das alles wegen Lügen und Betrug und einem fiktiven „Virus“ – das ist höchst kriminell, unethisch, unmenschlich, verabscheuungswürdig und Mord!!!!

    Alles Liebe Fam. Z.

    1. Eli ohne Lilly

      Herzlichen Dank für die Wahrheit, liebe Familie Z.!

      .. welche mehr oder minder (meist minder..) schon seit 2 Jahren bekannt ist bzw. bekannt sein könnte – jetzt muss sie sich nur noch durchsetzen und das müssen leider Gottes auch noch diejenigen Menschen übernehmen, welche die Lügen durchschauen, denn die Übrigen verharren derzeit größtenteils in Schockstarre und Angst. Verletzungen und Traumata bedürfen aufwendiger (Selbst-) Heilung, es gibt also viel zu tun, für alle.

      Was die Schuld betrifft, ist diese bei den tatsächlichen Tätern zu suchen, jenen, die diesen Wahnsinn planvoll inszeniert und vorsätzlich in die Tat umgesetzt haben. Die Greifbarkeit ist sekundär, primär geht es nun zunächst darum, sich letztgültig von ihnen zu lösen. Auch dazu sei jeder Einzelne selbst aufgerufen.

      Was in Zukunft sein mag, steht in den Sternen. Warum nicht Demokratie? https://axelkra.us/die-demokratie-ist-tot-lang-lebe-die-demokratie-iain-davis/

  3. Erwin Polzhofer

    Tja, leider bin ich auch darauf hineingefallen….

  4. Klaus BERNHARD

    Danke für die Info wegen dem Schreiben und Datenmissbrauch. Für mich kommt die Aufklärung leider zu spät. Ich habe bereits geantwortet und mich vom „Hinweis“ auf die Kosten nicht erschrecken lassen.

  5. Manuela

    Guten Tag, ich erhielt den Bescheid von der Datenschutzbehörde gegen den Dachverband der Sozialversicherungsträger…… nach der Beschwerde wegen der behaupteten Verletzung im Recht auf Geheimhaltung wie folgt:
    1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
    2. Der Antrag der Beschwerdeführerin, die Datenschutzbehörde möge die Datenverarbeitung gemäß § 22 Abs. 4 DSG untersagen, wird abgewiesen.
    3. Der Antrag der Beschwerdeführerin, die Datenschutzbehörde möge gegen den Beschwerdegegner eine Geldbuße verhängen, wird zurückgewiesen.
    Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 und Abs. 2, § 22 Abs. 4, § 24 Abs. 1 und Abs. 5 sowie § 30 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF; Art. 51 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 lit. f sowie Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden: DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; § 750 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF; § 18 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012 idgF; § 25 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF.bekommen.

    Ist es sinnvoll Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, gibt es einen Vordruck?

    Viele Grüße
    Manuela

    1. Liebe Manuela!
      Letzte Woche erhielten wir erstmals eine Nachricht wie Ihre, in der uns von der Abweisung der Beschwerde berichtet wurde. Ein Muster für eine Beschwerde ans BVwG gibt es derzeit nicht. Gerade wird abgewogen, ob und wie eine solche Beschwerde zielführend wäre. Wir erarbeiten die weitere Vorgehensweise!

  6. max

    Hallo erhielt auch eine Antwort mit Zahlung 30 euros an finanzamt kann ich beim vfgh Beschwerde gegen Bescheid erheben ?

    1. Wenn Sie eine Beschwerde gegen den Bescheid erheben wollen, ist diese an das Bundesverwaltungsgericht zu richten. Lesen Sie dazu unseren neuen Beitrag: https://www.afa-zone.at/beitraege/impfeinladungen-beschwerden-vor-der-datenschutzbehoerde-abgewiesen/

  7. SPQR

    Mir sind mindestens zwei Fälle bekannt, in denen von der DSB der Beschwerde STATTGEGEBEN wurde (Schreiben liegen mir vor). In beiden Fällen war der Beschwerdegegner das Amt der Vorarlberger Landesregierung.

    Da die DSB keine Strafen gegen öffentliche Einrichtungen verhängen darf ($30 (5) DSG) – was bleiben hier für weitere rechtliche Schritte?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert